Hallo Braugemeinde,
also hier ist der Bericht mit 20 Bildern zu den "Zuständen" in meiner
Brauerei.
Um es gleich vorneweg zu sagen: Herr B. vom Gewerbeaufsichtsamt war
mehr als freundlich und gesprächsbereit und wir hatten einen hoch
interessanten Rundgang durch meine Kellerräume. Ich muss auch wieder hier
betonen, dass es keinesfalls negativ als Schaden angesehen wird - von den
Ämtern - wenn man sich vorab meldet, sondern sogar gerne gesehen wird. Denn
es ist ja auch klar, dass was man in einem Beratungsgespräch vorab klären
muss, erspart dann den Papierkram hinterher, wenn es nicht passt.
Und so halte ich mich an die Tipps und Vorgaben, die mir gegeben wurden und
die ich - muss ich auch sagen bis auf ein paar - auch erwartet habe.
Aber kommen wir nun zu den Bildern,
die die Details des Besuchs zeigen werden:
Die offenen Brenner sind also der Gewerbeaufsicht sogleich ins Auge
gefallen. Hier jedoch nicht die Tatsache, dass offenes Feuer entsteht,
sondern die "technische Qualität" der Brenner an sich.
Geht gar nicht!! Notbehelfskonstruktion, weil die Füßchen dieser
Paellabrenner schon sehr windig aussehen. Geeignet halt für ein Pfanne mit
Pframpf, aber weniger für einen gefüllten 70 Liter Topf mit 78 Grad heißem
Nachgusswasser....
Außerdem fällt dieser Brenner schon alleine dadurch durch, dass er
keine
Zündsicherung hat.
Nächstes Problem: Diese Gasschläuche sind für den Campingeinsatz etc.
durchaus brauchbar, aber ohne Schlauchbruchsicherung o.ä. für den
gewerblichen Einsatz nicht tragbar.
Dieses Bildchen geht gar nicht!!!! Erstens darf kein Gerät mit zwei
Gasflaschen betrieben werden, eher umgekehrt: Zwei Geräte werden mit einer
Gasflasche betrieben. Zweitens ist dieser Druckanschluss für den
Innenbetrieb nicht erlaubt. Hier muss also für den gewerblichen Einsatz ein
anständiger Druckmanometer mit Druckanzeiger etc. her. Außerdem muss ich
mich von diesen blauen Camping Gaz Flaschen verabschieden, da diese bei der
Brennerleistung ohnehin immer eingefroren sind. Also wer braucht Camping
Gaz Flaschen??
Im Prinzip habe ich es ja schon selbst gemerkt, dass ich mit dem Propan
wesentlich besser fahre, wie mit den Butan. Stört mich nur insoweit, dass
die Firma der blauen das Pfand der Flaschen nicht mehr zurückzahlt. Heißt,
ich muss die Teile verscherbeln.
Ja, da kam dann auch der gutmütigste Beamte ins Schlucken.
Drei Katastrophen in einem Bild:
a) Wieder mal Camping Gaz mit Campingreglern
b) "geschlungene" Schläuche in nächster Nähe zur offenen Flamme
c) zusammenschließen von mehreren Flaschen für nur ein Gerät ohne
Festverrohrung.
Man sollte seine Schläuche über die geforderten beiden (mindestens 2)
Schlauch-Nippel-Halter schieben und nicht wie hier zu sehen nur über einen.
So sieht ein gewerblich nutzbarer Brenner aus:
- mit Zündsicherung
- Schlauch bis zum Anschlag ran
- Doppelte Quetschsicherung
Einziger Fehler: Die Schlauchbruchsicherung fehlt auch hier.
Die Lösung aller Probleme sieht also
so aus:
Ich werde außerhalb des Hauses einen Gasschrank aufstellen lassen und von
dort - hier durch die Wand - ein Loch bohren. Dort wird dann die Firma
meines Vertrauens eine feste Gasverohrung quasi als halbe Ringleitung rund
um das Sudhaus legen, von der ich dann die einzelnen Brenner (insgesamt
mindestens 3 an der Zahl) dann betreiben kann.
Egal ob Butan oder Propan ist innerhalb eines Raumes nur noch
eine
Gasflasche erlaubt. Bei mir stehen zur Zeit dort mindestens 5.
Ich muss auch sagen, dass mir das auch lieber ist und wenn ich sowieso das
Sudhaus - sprich die Waschküche anpacke - dann mache ich es auch gscheid!
Das Gas aus dem Haus zu verbannen ist denke ich mal nicht mal so verkehrt.
Ein Gaslagerschrank liegt um die 200 Euro und die blauen Camping Gaz
gehören dann der Vergangenheit an.
Ich kann das für mich nur voll und
ganz abnicken.
Lob!! aber nicht zwingend. Hochliegende Stromanschlüsse.
Das hatten wir doch auch schon mal: Nicht jeder Schlauch, der was
draufstehen hat, ist auch ok:
Dieser hier ist ok, weil eine genaue maximale Baranzeige mit draufgedruckt
ist.
Dieser hier ist nicht ok, hat zwar eine SK Nummer, aber z.B. keine
Bar-angaben (habe ich damals glaube ich irgendwo in der Bucht geschossen)
und das bringt uns nämlich nach den Brennern allmählich zum größten aller
Probleme....
Aber vorher noch ein paar "Nebenkriegsschauplätze": Gasflaschenlagerung in
einem Wohnhaus geht gewerblich gar nicht.
Meine Malzmühle braucht einen Handschutz. Am einfachsten ist es ein sehr
grobes Edelstahlgitter über den Trichter zu schrauben, der sogar mit einer
Maschenweite von 5 cm x 5 xcm pder auch 3 cm x 3 cm alle Körner locker
durchlässt, ein Einfassen der ganzen Hand aber verhindert. Ist eine
Kleinigkeit und ich muss sagen, wenn ich meinen Nachwuchs so sehe - auf
jeden Fall eine sinnvolle Arbeit. Das Gitter ist schon im Auftrag - vor
allem weil der untersetzte SEW glaube ich auch eine Kuh mit durchdrehen
würde - was dann mit einer Kinderhand
So und hier sieht man das
gewerbliche Hauptproblem: Die Druckbehälter.
Wusste ich auch nicht, aber ist so, alle Druckbehälter, die mit einem Druck
v
on mehr als 1 bar betrieben werden, brauchen eine
Sachverständigenbescheinigung.
Nunja, hier muss ich wieder sagen, da glotzte ich den Herrn schon auch
etwas unverständlich an, weil ja gerade meine 100 Liter KEGs sogar einen
Betriebsdruck bis 10 bar haben. Das Problem ist aber nach wie vor: Alles
was mehr als ein Bar hat, braucht eine besondere TÜV-Genehmigung und die
kostet wieder was, denn wer stellt schon kostenlos irgendeine Bescheinigung
aus. Durch meine Konstruktion mit den Zapfköpfen und der Kellerfee ist das
Problem auch nicht gelöst. Zwar hat die Kellerfee sicherlich eine TÜV
BEscheinigung, aber die "eigenmächtige" Konstruktion mit einem Zapfkopf ist
so sicherlich noch nie gewerblich abgenommen.
Kurz und gut: Ist auch gegessen, denn selbst Herr B. sagte mir, dass bei
Bierbrauern wohl kaum nennenswert höhere Drücke in der Lagerung aufkommen
wie 1 bar und selbst wenn mal kurzfristig etwas mehr sein sollte........
ihr versteht was ich meine.
Schlimmer wäre es einfach, wenn tatsächlich mal eine Aufsicht käme und dann
stehen die 100er mit 4 bar Druck im Kühler. Dann doch lieber exakt
geschlaucht und schön um die 1 bar gehalten. Wegen ein paar Zehntel kräht
da kein Hahn danach.
Man sollte auch nicht unbedingt mit 2 bar Gegendruck Filtern wenn das
Gewerbeaufsichtsamt daneben steht.
Hier ist da nächste Problemchen: Meine Eigenkonstruktion -- bei weitem noch
nicht fertig - eines Gegendruckfüllers mit drei unabhängigen
Füllstationen
Das Problem ist in den verbauten Luftzylindern zu suchen.....
Mit so etwas - ungesichert - einfach rumstehend - kann ich diese gar nicht
betreiben...
Das hatten wir schon bei der Lebensmittelkontrolle. Durchlaufkühler kann
ich also nicht mehr einfach so verleihen - die sollten Schankfertig sein,
heißt also mit eingebauten Druckminderer.
... und mein kleiner Drucklufttacker Kompressor aus dem Baumarkt hat - da
er ja über 1 bar liefern muss keine Abnahme. Heißt, ich brauche einen TüV
geprüften Kompressor. Insgesamt hatte ich den Eindruck, dass gerade dieses
Druckproblem wohl die größten Sorgen bereitete. Kann ich mir jetzt nicht so
einfach erklären, aber ich habe Gott sei Dank noch keinen Kompressor
gesehen, der detoniert ist und mit seinen Schrappnellen einen Häuserblock
platt gemacht hat.
Eine Verwendung ist ggf noch möglich, wenn ich den Kompressor in einen
isolierten Raum stelle und eben Drucklaufschläuche lege, damit im Fall
einer Explosion des Teils keiner zu Schaden kommen könnte - aber gut, der
hat 55 Euro gekostet und ist wahrscheinlich für drei Druckzylinder ohnehin
zu klein. Da lasse ich mich gerne im Fachhandel beraten - und nicht im
Baumarkt.
Ja und hier noch ein Bild nach außen. Der Brüdenabzug störte nicht, da in
der Nachbarschaft nur mein Garten und Industrieanlagen als Lagerplatz sind.
Eben die Firma Thümlein. Hier sieht man auch schön, wo dann der
Gasflaschenschrank hin kommen soll.
Die Tauchkühler etc. waren für das Amt nicht interessant - alles ok, geht
klar, abgehakt.
Tja und hier das Schlussbild dieses Tages mit dem in den Mund gelegten
Zitat:
"Wäre doch alles so sicher wie mein Laufgitterbettchen....."
Ich möchte zum Schluss noch betonen, dass ich auch hier mich an die
Vorgaben einfach halten werde. Ich habe überhaupt keinen Grund, mich hier
auf irgendwelche Paragraphen oder sonst was zu berufen, die ich selbst
nicht kenne.
Alle Punkte, die mir vom Gewerbeaufsichtsamt genannt
wurden, sind keine Spitzfindigkeiten, sondern dienen eher dem Schutz. Vor
allem dadurch, dass ich ja mein Gewerbe - sollte es entstehen - auch in
meinen Wohnhaus mit kleinen Kindern durchführen möchte. Nicht zuletzt
dadurch werde ich sicherlich das eine oder andere auch als reiner
Hobbybrauer ohne Gewerbe umsetzen.
Ich möchte daher nur darum bitten, das dieser Tröt nicht wieder mit
Spitzfindigkeiten zerredet wird - wie es z.B. ja bei anderen Tröts schon
passiert ist. Andere Kommentare sind durchaus erwünscht, spiegeln sie doch
ein gewisses Interesse wider.
Ich halte euch gerne weiter auf dem Laufenden.
Beste Grüße
Holger
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