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Autor: Betreff: Zoll hat angerufen und will morgen kommen
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Sputnik79
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red_folder.gif erstellt am: 2.6.2014 um 15:36  
hallo zusammen,

meine frau hat mich gerade auf der Arbeit angerufen und mir gesagt das ein Herr vom Zoll angerufen hat und sich die Brauanlage morgen anschauen möchte. Der meldet sich morgen nochmal, meine Frau wusste nicht wie ich morgen arbeiten muss...
na da bin ich ja mal gespannt...

Grüsse
Marcus
PS: Ich hab nix mit gewerblich oder ähnlich angemeldet, habe lediglich dieses Jahr wieder meine Meldung als Hobbybrauer gemacht.


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Wenkel Laufteam -- Nach dem Laufen Wenkel saufen !!
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 2.6.2014 um 15:52  
Spannend, bitte berichte unbedingt, was da passiert!
Dürfen die eigentlich ohne richterlichen Beschluß einfach so in Deine Wohnung?
Ich würd mir auch ganz genau erklären lassen, was der Anlaß für den Besuch ist.

Stefan
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Beerbrouer
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red_folder.gif erstellt am: 2.6.2014 um 16:13  

Zitat von Boludo, am 2.6.2014 um 15:52

Dürfen die eigentlich ohne richterlichen Beschluß einfach so in Deine Wohnung?


Wenn sie freundlich fragen und du sie hereinlässt, natürlich ;) . Wenn du dich weigerst, dann brauchen sie allerdings einen Beschluss.

Sehr spannend! Ich bin auch gespannt, wie es hier weitergeht.

Gruß

Gerald


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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 2.6.2014 um 16:20  
Also ich hätte morgen keine Zeit und würde das den Zoll wissen lassen. Darüber hinaus würde ich auf eine schriftliche Ankündigung bestehen und nach der Rechtsgrundlage fragen. Die kommen vermutlich mit "Steueraufsicht" und "Wer nichts zu verbergen hat..." Verweis von dir auf §99 AO Abs.1 Satz 2: "Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreten werden."

Ich wäre nicht einverstanden. Die dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht in Höhe von 10€ jährliche Biersteuer.


Cheers, Ruthard


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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 2.6.2014 um 16:25  
Hi, das ist in der Tat spannend.

Eventuell kannst du die BfD in Köln mal fragen, ob das usus ist. Die sind deinem HZA übergeordnet.

http://www.zoll.de/DE/Service/Auskuenfte/Zolldienststellen/ BFD_West/west_node.html


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Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181 7246

Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 2.6.2014 um 16:45  
Das Thema Hobbybrauen ist für den Zoll auch neu, alles was die so ankündigen ist im gewerblichen Bereich üblich und zulässig (angekündigte Besuche während der üblichen Geschäfts- und Betriebszeiten z.B.) Hier gilt es, dem Zollmenschen höflich aber bestimmt deutlich zu machen, wie die rechtliche Situation im privaten Bereich aussieht - damit gar nicht erst schlechte Gewohnheiten einreißen!

Cheers, Ruthard


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Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 2.6.2014 um 16:45  
Hallo,

das hatte ich auch mal 2009, als ich anfing mit dem Brauen. Ich habe die Herren nicht herein gelassen da der Beschluss zur in Augenscheinnahme der Brauanlage von der Staatsanwaltschaft gefehlt hat. Die sind dann auch wieder abgezogen um allerdings am nächsten Tag wieder anzutanzen. Wollten alle Rechnungen sehen aber die brauche ich ja nicht als private Person aufzubewahren. Auf jeden Fall war es recht stressig für die Herren vom Zoll, lächerlich haben die sich sowieso gemacht, und zudem noch eine saftige Rechnung von mir wegen meinem Verdienstausfalles bekommen, den ich zwar erst vor Gericht erkämpfen mußte, ich habe ihn aber bekommen :-).
Schluß endlich habe ich den Zoll dermaßen genervt das jetzt ruhe ist, zumindest so lange wie die neue Verordnung in Kraft ist.

Asche über mein Haupt und Feuerstürme über den deutschen Zoll :-)
Antwort 6
Moderator
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Boludo
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 2.6.2014 um 16:59  
Also bei mir hätten die gerade Pech, meine gesamte Anlage hab ich bei einem Kumpel im Keller eingelagert.
Es kann ja unmöglich sein, dass man verpflichtet ist, seine Brauanlage daheim zu lagern. Vor allem wenn man so wenig Platz hat wie ich.
Welchen Sinn hat denn dann so ein Hausbesuch?

Stefan, der hier fest mit der nächsten Zoll Diskussion rechnet :puzz:


[Editiert am 2.6.2014 um 17:05 von Boludo]
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gschwar
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red_folder.gif erstellt am: 2.6.2014 um 17:36  
Hi Marcus,

das ist ja mal ein Ding, würde bei mir gar nicht gehen, so kurzfristig. Habe mal in der "Abgaben Ordnung" nachgesehen. Da Steht auch was von angemessener Frist, und halt das Zitat was Ruthard eben schon gebracht hat.

Ich würde es auch Verneinen, das die bei mir auftauchen.

Hier noch mal der Link auf die Abgabenordnung §99.

Gruß Guido


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You all laugh because I am different. I laugh because you are all the same ...
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ITZBrauer
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red_folder.gif erstellt am: 2.6.2014 um 18:41  
Entschuldige...aber Abo!

Auf solch eine Situation werde ich öfters angesprochen, kann aber jedesmal nur blöd daher reden.
Learning by Doing...Link der Abgabenordnung ist bereits vermerkt

bin gespannt


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Pfeffer und Salz - Gott d'erhalts
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quartermoose
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red_folder.gif erstellt am: 2.6.2014 um 18:55  
Vielleicht interessiert sich ja der gute Mann für das Hobbybrauen und möchte mal schauen, was man dafür so benötigt.

Gruß
Chris


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http://derbiertester.wordpress.com/
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Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 2.6.2014 um 19:02  
Die Vorschrift des §99 AO 1977 ist zutreffend zitiert worden und ist hier auch anzuwenden.

Ebenso ist zutreffend, dass für einen angekündigten Hausbesuch in gewisserweise Fristen einzuhalten sind.
Derartige Aktionen dürfen (uiuiui, ein toller Ausdruck, der aber zur Anwendung kommt) nicht UNBILLIG sein,
d.h. für Betroffenen keine übergebührlichen Anstrengungen darstellen. Der Hinweis auf Lohnausfall und dergleichen
ist daher mehr als berechtigt.

Allerdings werden in der Begründungskette folgende Vorschriften noch nicht genannt, die leider auch zu beachten sind:

1. §§85 bis 92 AO (hierin sind die Mitwirkungspflichten der Beteiligten im Besteuerungsverfahren abschließend aufgezählt)
2. diese Mitwirkungspflicht kann leider auch erzwungen werden §§328ff AO.

Zugegeben, als Finanzbeamter bin ich eben ein klein wenig sensibel, was das Steuerrecht angeht...
aber auch hier gibt es vollkommen legale Möglichkeiten, mit denen man seine Kooperation anbieten kann.
Man könnte sich z.B. nach einem aufschlußreichen Telefonat mit einem Foto der "Brauanlage" (hat ohnehin fast jeder User irgendwo in einem
Tröt mal veröffentlicht) zufrieden gegeben...fertig und gut ists.

Im Grunde genommen ist ja auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren.
Wegen 10 Euro Verbrauchssteuer wird kein Richter einen DB verfügen, ebenso wäre die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens hier wohl auch nicht gegeben.


Prosit.
Antwort 11
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Sputnik79
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red_folder.gif erstellt am: 2.6.2014 um 19:09  
Danke für eure Infos. Ich lass mich mal überraschen morgen und werde berichten. Wenn er nett ist lass ich ihn vielleicht mal schauen. Ich lass das mal auf mich zukommen.

Grüsse
Marcus


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Wenkel Laufteam -- Nach dem Laufen Wenkel saufen !!
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Administrator
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red_folder.gif erstellt am: 2.6.2014 um 19:41  
Na dann drück ich mal die Daumen, dass da nix schiefgeht.

Viele Grüße,
Stefan
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SINS
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red_folder.gif erstellt am: 2.6.2014 um 19:41  
Endlich mal wieder ein Zollthread! :thumbsup: Ich schmeiss mich wech...

Interessant unser rudimentäres Sammelsurium an haushaltsüblichen Gerätschaften "Brauanlage" zu nennen.

Bitte weiter berichten!


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Gut Sud, SINS.
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Birk
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red_folder.gif erstellt am: 2.6.2014 um 20:57  
I´m interested in hearing the results.

Tipps

Take good notes
Don´t volunteer any information and only answer what is asked
You have a right to a witness from the city if you like if you don´t trust your neighbors
You have the right to be silent, in this case don´t speak and only offer your ID and call your lawyer


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red_folder.gif erstellt am: 2.6.2014 um 22:01  
Leute,

irgendwie kommt beim Thema Zoll immer eine negative Stimmung auf. Bleibt doch mal locker, wer da kommt, der will euch doch nicht auf die Füße treten, sondern muß das machen. Der Zoll schaut bei mir regelmäßig (weil gewerblich) vorbei und ich habe bis jetzt alle Zöllner als anständige, hilfsbereite und nette Menschen erlebt. Ich denke mal, wie man in den Wald reinruft, so schallts auch wieder raus. ...und wenn die mal vorbeischauen um zu sehen, wie Hobbybrauer so brauen, wo ist das Problem? Ist doch nur gut fürs Image für alle Hobbybrauer.
Ist aber nur meine Meinung, aber ob die sooooo falsch ist?


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Gruß hufpfleger,

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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 2.6.2014 um 22:29  

Zitat:
...sondern muß das machen

So? wo steht, dass er das machen muss? Es geht um 10€ Biersteuer pro Jahr und ich denke schon, dass der Staat gehalten ist, wirtschaftlich zu arbeiten. Genau deswegen wird es Zeit, dass der ganze Quatsch abgeschafft wird und europaeinheitlich Hobbybrauerbier steuerfrei ist.

Cheers, Ruthard


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fg100
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red_folder.gif erstellt am: 2.6.2014 um 22:32  
Obwohl nicht der 01.04 ist, tipp ich mal auf einen Scherz eines Bekannten. Hier war ja schon seit über einer Woche keine Zolldiskussion mehr. Da wollte wohl jemand das wieder beleben.
Wenn du wirklich Hobbybrauer bist und nicht in irgend einer Weise entfernt gewerblich mit Bier, Brauen, Gaststätte o.ä. zu tun hast, bist du dem Zoll vermutlich sch... egal.


[Editiert am 2.6.2014 um 22:34 von fg100]
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red_folder.gif erstellt am: 2.6.2014 um 23:16  
ich kann das auch nicht glauben, das ist ja an lächerlichkeit nicht zu überbieten.

ich glaub das geht in die richtung: "HOBBYBRAUER SIND VERBRECHER".

naja was solls, wenn da wirklich einer kommen möchte, dann muss er das wohl etwas früher ankündigen, und hoffen das er rein darf. wenn nicht dann halt mit richterlichem beschluss. aber gibt es nichts wichtigers für richter und die ganze staatsgewalt als ein paar verrückte die zuhause bierbrauen zu kontrollieren ob sie nicht dich 4 liter mehr als die freimenge brauen? was erwarten die eigentlich für anlagen? die wenigstens werden eine dauerhaft aufgebaute anlage zuhause stehen haben. das einzige was die bei mir anschauen könnten, wären die aufgeräumten töpfe im regal, und vier fässer mit malz.

für das geld, was dieser einsatz verschlingt, können wir eine menge bier "über" der freimenge brauen.


bin gespannt was da rauskommt, ich denke auch an einen scherz.

mfg chris


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HarryHdf
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red_folder.gif erstellt am: 2.6.2014 um 23:51  

Zitat von Brauwolf, am 2.6.2014 um 22:29

... und ich denke schon, dass der Staat gehalten ist, wirtschaftlich zu arbeiten.


:puzz: :puzz: :puzz:

Stimmt absolut! Sieht man ja auch an so vielen tollen Bauvorhaben des Staats. Das Schwarzbuch des Bunds der Steuerzahler wird ja schliesslich auch immer dünner und neulich hat tatsächlich jemand den Osterhasen bei der Arbeit gefilmt ...

Ruthard, ich mag Deinen Sarkasmus :D

Harry

P.S. Prinzipiell würde ich einen Zöllner schon auch freundlich empfangen, wenn ich grade Zeit dazu habe. Aber mitten unter der Woche einfach mal so vorbeizuschauen mit einem Tag Vorankündigung... die meinen wohl wirklich, ein Hobbybrauer hat keinen normalen Beruf. Also würde der wohl eher mal vor verschlossenen Türen stehen, weil keiner da ist. Also mal anrufen und fragen, ob er das ernst meint. Wenn er darauf besteht, dann kann man ja auch mal einen Termin ausmachen, wenn man sowieso zuhause ist. Und man kann Fragen auch freundlich beantworten, ohne irgendwelche Informationen preiszugeben (falls man beruflich eh grade Politiker ist).


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Ich kann allem widerstehen, außer der Versuchung (Oscar Wilde)
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red_folder.gif erstellt am: 3.6.2014 um 07:04  

Zitat von Brauwolf, am 2.6.2014 um 22:29

Zitat:
...sondern muß das machen

So? wo steht, dass er das machen muss?

Cheers, Ruthard


Ich denke mal, die "kleinen Außendienstmitarbeiter" bekommen ihre Aufträge und müssen diese abarbeiten. Außerdem hat er doch angerufen und will einen Termin ausmachen.
Mir persönlich ist ein anständiges Miteinander ohne großartige Paragraphenreiterei auf jeden Fall wesentlich lieber.
Wenn ich was ändern will, sollte ich mich an den "großen Chef" wenden.
"Mein Zöllner" bekommt auf jeden Fall immer eine Tasse Kaffee :note:


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Gruß hufpfleger,

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Malzwein
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red_folder.gif erstellt am: 3.6.2014 um 07:15  

Zitat:
... Verdienstausfalles bekommen ....


Sagt das nicht genug zum Thema aus? Nicht jedes Gericht muss so entscheiden, aber eine gute Vorlage ist gelegt. Die Begriffe der Verhältnissmäßigkeit wie Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit sind schließlich Merkmale des deutschen Rechtsstaates. Und es gilt auch das Übermaßverbot: "Das Übermaßverbot wird überall dort angewendet, wo staatliche Eingriffe, insbesondere in den Schutzbereich von Grundrechten, abgewehrt werden sollen." (Wikipedia) Ob das allerdings auch im Steuerrecht gilt?

Anderseits wollen Richter und Staatsanwälte aus unserer Nachbarschaft Streitigkeiten lieber außergerichtlich lösen, weil sie kein Vertrauen in die deutsche Justiz haben. [sic!]


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Gruß
Matthias

„Bei uns hat das Bier gar keine Zeit, alt zu werden. Wozu dann also ein Haltbarkeitsdatum?“ (Max Streibl)
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Gast
red_folder.gif erstellt am: 3.6.2014 um 07:20  

Zitat von Malzwein, am 3.6.2014 um 07:15

Zitat:
... Verdienstausfalles bekommen ....


Sagt das nicht genug zum Thema aus? Nicht jedes Gericht muss so entscheiden, aber eine gute Vorlage ist gelegt. Die Begriffe der Verhältnissmäßigkeit wie Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit sind schließlich Merkmale des deutschen Rechtsstaates. Und es gilt auch das Übermaßverbot: "Das Übermaßverbot wird überall dort angewendet, wo staatliche Eingriffe, insbesondere in den Schutzbereich von Grundrechten, abgewehrt werden sollen." (Wikipedia) Ob das allerdings auch im Steuerrecht gilt?


Ja, das gilt auch im deutschen Steuerrecht.
Antwort 23
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 3.6.2014 um 07:30  

Zitat:
Prinzipiell würde ich einen Zöllner schon auch freundlich empfangen


Es spricht nichts dagegen, einem Zöllner freundlich zu begegnen. Der soll aber auch wissen, wo die Grenzen seines Handelns sind und dass Regeln die beim gewerblichen Brauen gelten, nicht so einfach auf das Hobbybrauen übertragten werden können. Eine Voraussetzung für die Steuerbefreiung für Hobbybrauer ist das Brauen im eigenen Haushalt, sprich in der eigenen Wohnung. Die eigene Wohnung genießt einen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz und wenn der Zöllner meint, das Recht des Staates auf 10€ Steuer sei höherwertig, dann muss er das von einem Richter entscheiden lassen. Es geht hier nicht um eine Kleinigkeit und so Sprüche wie "ich will ja nur mal sehen, dann laß' ich Sie auch in Ruhe", sind sehr gefährlich. Ein Grundrecht ist ein Grundrecht und das gibt man nicht so einfach auf, auch dann nicht, wenn man nichts zu verbergen hat. Mein Zöllner kann gerne von mir eine Tasse Kaffe bekommen - bei der aktuellen Witterung draußen auf der Terasse, die er über den Garten betreten hat. Die Wohnung bleibt tabu. Punkt.

Cheers, Ruthard


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