Willkommen bei Hobbybrauer.de Willkommen bei Hobbybrauer.de
Startseite Forumsübersicht Impressum  
Hauptmenü

Suche
archiv.hobbybrauer.de mit Google durchsuchen:

Board Index FAQ
Forum

ACHTUNG: Auf dieses Forum kann nur noch lesend zugegriffen werden. Falls Du hier im alten Forum bereits registriert warst, musst Du Dich im neuen Forum mit dem gleichen Usernamen UND der gleichen E-Mailadresse NEU registrieren, damit Dein Ranking (Anzahl Deiner Posts) aus diesem Forum ins neue mit übernommen wird. Zum neuen Forum geht's hier

Seite 2 von 5   «  1  2  3  4  5  »     
Autor: Betreff: Zoll hat angerufen und will morgen kommen
Posting Freak
Posting Freak

Brauwolf
Beiträge: 3548
Registriert: 26.2.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 3.6.2014 um 07:37  

Zitat:
Ich denke mal, die "kleinen Außendienstmitarbeiter" bekommen ihre Aufträge und müssen diese abarbeiten. Außerdem hat er doch angerufen und will einen Termin ausmachen.
Mir persönlich ist ein anständiges Miteinander ohne großartige Paragraphenreiterei auf jeden Fall wesentlich lieber.
Wenn ich was ändern will, sollte ich mich an den "großen Chef" wenden.
"Mein Zöllner" bekommt auf jeden Fall immer eine Tasse Kaffee :note:

Auf "müssen" und "Befehl von oben" hat sich mein Großvater auch stets berufen. Ich habe ihn nicht persönlich kennenlernen können, weil er bereits 1946 in Nürnberg aufgehängt worden ist. Der kleine Außendienstmitarbeiter kann mein nein zum Betreten der Wohnung gerne an seinen großen Chef weitergeben. Wenn er vor meiner Tür steht und sich unverrichteter Dinge wieder trollen muss, hat er nicht mal einen Verdienstausfall.

Cheers, Ruthard


____________________
Mein Blog: Brew24.com
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 25
Posting Freak
Posting Freak

rattenfurz
Beiträge: 2512
Registriert: 11.7.2012
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 3.6.2014 um 07:51  

Zitat von hufpfleger, am 2.6.2014 um 22:01
Leute,

irgendwie kommt beim Thema Zoll immer eine negative Stimmung auf. Bleibt doch mal locker, wer da kommt, der will euch doch nicht auf die Füße treten, sondern muß das machen. Der Zoll schaut bei mir regelmäßig (weil gewerblich) vorbei und ich habe bis jetzt alle Zöllner als anständige, hilfsbereite und nette Menschen erlebt. Ich denke mal, wie man in den Wald reinruft, so schallts auch wieder raus. ...und wenn die mal vorbeischauen um zu sehen, wie Hobbybrauer so brauen, wo ist das Problem? Ist doch nur gut fürs Image für alle Hobbybrauer.
Ist aber nur meine Meinung, aber ob die sooooo falsch ist?


Ja, deine Meinung ist falsch.

Grundsätzlich hast du Recht: Es sind auch nur Menschen, zu denen man höflich sein sollte. Ruthards Vergleiche z.B. ziehen einem die Schuhe aus...

Allerdings musst du die Umstände hier beachten: Die Leute kommen ja nicht einfach so vorbei, um einen Kaffee zu trinken. Die werden einen Anfangsverdacht bei Markus haben. Also werden sie etwas finden wollen - und sei es, eine nicht aufbewahrte Quittung oder unnatürlich viel frisches Malz. Vielleicht auch einfach den 100l-Braukessel, mit dem die dann bei einem Sud pro 2 Wochen hochrechnen und schätzen oder so.

So krass es sich anhört: So ein Besuch ist evtl. Teil einer Ermittlung. Und da würde ich freiwillig Niemandem die Tür aufmachen - oder ladet ihr die GEZ-Mitarbeiter auf einen Kaffee ein? Die Meisten hier würden nicht einmal die Zeugen Jehovas rein lassen - und die trinken wirklich nur einen Kaffee (und wollen ein bisschen reden).

Noch einmal: Das sind nicht eure Freunde, die sind beruflich da. Und wollen auch zum gewissen Teil etwas finden, damit sich die Anfahrt lohnt.


____________________
Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181 7246

Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
Profil anzeigen Antwort 26
Posting Freak
Posting Freak

Basti_H
Beiträge: 532
Registriert: 30.12.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 3.6.2014 um 08:03  

Zitat von rattenfurz, am 3.6.2014 um 07:51
und sei es, eine nicht aufbewahrte Quittung


Hi!
Was verpflichtet mich als Hobbybrauer dazu, eine Quittung aufzubewahren? (ist ernst gemeint, nicht, dass ich irgendwo etwas verpasst habe)

Ciao


____________________
Wetterauer Hausbräu
Profil anzeigen Antwort 27
Posting Freak
Posting Freak

rattenfurz
Beiträge: 2512
Registriert: 11.7.2012
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 3.6.2014 um 08:04  

Zitat von Basti_H, am 3.6.2014 um 08:03

Was verpflichtet mich als Hobbybrauer dazu, eine Quittung aufzubewahren? (ist ernst gemeint, nicht, dass ich irgendwo etwas verpasst habe)


Hehe, genau das ist der Punkt, wenn du dann verzweifelt versucht, deine Unschuld zu beweisen, wenn die vor Ort sind und die Quittungen sehen wollen.


____________________
Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181 7246

Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
Profil anzeigen Antwort 28
Posting Freak
Posting Freak

Fotomanni
Beiträge: 655
Registriert: 2.3.2014
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 3.6.2014 um 08:22  

Zitat von rattenfurz, am 3.6.2014 um 08:04
Hehe, genau das ist der Punkt, wenn du dann verzweifelt versucht, deine Unschuld zu beweisen

Ich würde keine Veranlassung sehen meine Unschuld zu beweisen. Es ist doch deren Job mir meine Schuld zu beweisen.

Trotzdem würde ich freundlich sein und die Zöllner in meine Wohnung lassen und ihnen erklären was ich mache einfach so weil es höflich ist.

Und sollte ich jemals im Leben mehr als 200l Bier im Jahr brauen werde ich die paar Euro Steuern bezahlen und dazu noch nicht mal die Portokasse aufmachen müssen.


____________________
Viele Grüße
Manfred
Profil anzeigen E-mail senden Antwort 29
Moderator
Posting Freak

Boludo
Beiträge: 9432
Registriert: 12.11.2008
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 3.6.2014 um 08:26  

Zitat von Brauwolf, am 3.6.2014 um 07:30
Es geht hier nicht um eine Kleinigkeit und so Sprüche wie "ich will ja nur mal sehen, dann laß' ich Sie auch in Ruhe", sind sehr gefährlich. Ein Grundrecht ist ein Grundrecht und das gibt man nicht so einfach auf, auch dann nicht, wenn man nichts zu verbergen hat.


:goodpost:

Es geht hier wirklich um Grundrechte und die sind nun mal heilig!
Den Spruch "Hast Du etwa was zu verbergen?" kann ich nicht mehr hören, darum geht es gar nicht.
Mal ganz abgesehen davon, dass der, der nichts zu verbergen hat, ein ziemlich langweiliges Leben führen muss...


Stefan
Profil anzeigen Antwort 30
Posting Freak
Posting Freak

Brauwolf
Beiträge: 3548
Registriert: 26.2.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 3.6.2014 um 08:30  

Zitat:
und sei es, eine nicht aufbewahrte Quittung oder unnatürlich viel frisches Malz. Vielleicht auch einfach den 100l-Braukessel, mit dem die dann bei einem Sud pro 2 Wochen hochrechnen und schätzen oder so.


Unnatürlich viel Malz oder ein 100l Braukessel sagen gar nichts. Es geht nicht um das "wollen" sondern um das "gemacht haben". Die Biersteuer ist eine Verbrauchssteuer. Besteuert wird allerdings nicht der Verbrauch, sondern das "zum Verbrauch zur Verfügung stehen". Jeder kann soviel Malz lagern wie er lustig ist und sich gerne eine noch so große Anlage zum Angucken hinstellen.

Extrapolieren und schätzen ist nicht zulässig. Es gibt ein bestimmtes HZA dass das noch lernen muss. Einfach so einen Steuerbescheid schicken "Sie haben eine 100l Anlage und deswegen gehen wir davon aus, dass Sie x-mal gebraut haben" geht gar nicht. Der Bürger ist auch nicht verpflichtet nachzuweisen, dass die Spinnweben in seiner Anlage schon älter als ein Jahr sind. Diese versteckte Beweislastumkehr ist in der Finanzverwaltung leider nur zu üblich.

Erklärungsbedürftig bei einem Besuch sind lediglich leere Malzsäcke und fertiges oder werdendes Bier. Wenn der Zöllner dann noch zufällig über eine 5 Liter Brennblase stolpert, hast du ein richtiges Problem.


Cheers, Ruthard


____________________
Mein Blog: Brew24.com
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 31
Senior Member
Senior Member

Tron
Beiträge: 362
Registriert: 3.1.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 3.6.2014 um 08:54  
Wobei ein Kippsattel voll Malz schon einen möglichen Anfangsverdacht begründen läßt... kommen dann noch 5 Personen und wollen viele Kisten Leergut abgeben hast Du mindestens 2 neue Freunde.
Auf keinen Fall solltest Du vergessen zu erwähnen dass das 100l Ding nicht die Sudpfanne sondern die Brennblase ist... die Du eigentlich noch wegräumen wolltest.... es war eben viel zu tun da bleibt manches liegen.

Mal im Ernst.... ich würde eine Kontrolle in engen Grenzen tolerieren wenn, und auch wirklich nur dann, die Zöllner ein Benehmen an den Tag legen das ich als freundlich empfinde. Ich kenne Zöllner auch anders.... ehemaliger Hambirg Freihafen.... wenn Du da als Fahrer höfflich aufgetreten bist haben die einen teilweise unwürdig behandelt.
Türen sind grundsätzlich verschlossen.... nur die Anlage würde ich zugänglich machen.....selbst das Leergut würde nicht eingesehnen werden dürfen um jegliche Schätzungsgrundlage zu vermeiden.
Und die Schätzungen vom Finanzamt waren bei mir bisher mehr als daneben......... :mad: :mad: :mad:
Kaffee würde es nicht geben.... allerdings erwarte ich eine Antwort auf die Frage wie es kommt das dieser Termin gewünscht wurde! Einfach nur aus Neugier zählt da nicht... alleine der Aufwand ist nicht im Verhältnis zum möglichen Nutzen.
Bleibt also nur das ein Nachbar, aus welcher Motivation auch immer, sich bei den "Grünen" gemaledet hat um Dir ans Bein zu pieseln... ob gerechtferitgt oder nicht weißt Du besser als ich.

Ich bin auf den Bericht gespannt.


____________________
Gruß

Mario
Profil anzeigen Antwort 32
Posting Freak
Posting Freak

Brauwolf
Beiträge: 3548
Registriert: 26.2.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 3.6.2014 um 08:57  

Zitat:
Trotzdem würde ich freundlich sein und die Zöllner in meine Wohnung lassen und ihnen erklären was ich mache einfach so weil es höflich ist.

Nichts spricht gegen freundlich und höflich sein, aber sobald du den Zöllner in deine Wohnung läßt, hast du verloren. Klar kannst du mit allergrößter Wahrscheinlichkeit damit rechnen, dass du ab dann in Ruhe gelassen wirst. Das ist der bequemste Weg - gegen die Aufgabe eines Grundrechts. Du darfst aber nicht automatisch davon ausgehen, dass der Zöllner deine Erklärungen versteht. Erfahrungsgemäß wird nur das verstanden was jemand verstehen will. Der Zöllner hört nur Einkocher, 27 Liter, ein Brauvorgang 8 Stunden, 365 Tage hat das Jahr, etc. Dann kannst du davon ausgehen, dass der öfter vorbeikommen will.

Cheers, Ruthard


____________________
Mein Blog: Brew24.com
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 33
Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 3.6.2014 um 09:11  
Dennoch macht der Besitz eines 100 Liter Kessels noch lange keinen Steuerhinterzieher.

Zur Verwirklichung einer Straftat bedarf es stets eines objektiven und subjektiven Tatbestandes.
Und der ist mit Sicherheit nicht schon alleine dadurch gegeben, dass man eine Brauausrüstung sein Eigen nennt oder besitzt.
Antwort 34
Senior Member
Senior Member

Tron
Beiträge: 362
Registriert: 3.1.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 3.6.2014 um 09:22  
Vollkommen richtig Ihr beiden....

Auch wenn das nur entfernt zum thema passt so zeigt es doch das durchaus was draus gemacht werden kann.

Menschen die, meistens illegal, Hanf anbauen möchten benötigen teilweise besonderes Equipment das gerne bei Internetshops bestellt wurde. Irgendwann hat eine Ermittlungsbehörde den Laden auf den Kopf gestellt.... der Laden selber war sauber aber man hat nun komplette Kundenstämme gehabt die ausgewertet wurden und entsprechende Ermittlungen folgten bei den Kunden.
Wer also 10 Natriumdampflampen gekauft hatte, auch wenn ich damit jede andere Pflanze bestrahlen kann, konnte sich auf Besuch von Ermittlungsbehörden einstellen. Da ging das blanke Entsetzen durch die Gemeinde!
Datenschutz hin oder her wenn die Jungs vor Deiner Tür stehen denkst Du daran als letztes!


____________________
Gruß

Mario
Profil anzeigen Antwort 35
Posting Freak
Posting Freak

Brauwolf
Beiträge: 3548
Registriert: 26.2.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 3.6.2014 um 09:39  
Wobei der Anbau von Cannabis verboten ist, das rechtfertigt unter bestimmten Voraussetzungen sogar den "Besuch" ohne richterlichen Beschluss "zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung".

Die Herstellung von Bier ist aber nicht verboten und ob bei 10€ Jahressteuer die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet ist, stelle ich in Abrede - zumindest ist die Gefahr nicht dringend.

Auch die Beschlagnahme einer Kundendatei bedarf eines richterlichen Beschlusses. Hier sollte der entscheidende Richter nicht vergessen, dass Kauf und Besitz von Braumaterialien nicht verboten ist.


Cheers, Ruthard


____________________
Mein Blog: Brew24.com
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 36
Posting Freak
Posting Freak

Fotomanni
Beiträge: 655
Registriert: 2.3.2014
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 3.6.2014 um 10:00  

Zitat von Brauwolf, am 3.6.2014 um 09:39
dass Kauf und Besitz von Braumaterialien nicht verboten ist.


Kauf und Besitz von Natriumdampflampen aber auch nicht. Ich hatte selbst mal zwei Stück als ich noch ein Aquqarium in Betrieb hatte.

Bei Brennblasen sieht es schon wieder anders aus. Jedenfalls wenn mehr als ein halber Liter rein geht.


____________________
Viele Grüße
Manfred
Profil anzeigen E-mail senden Antwort 37
Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 3.6.2014 um 10:17  
Mag ja sein, aber mit einem Silvercrest kann man auch Alkohol destillieren....
Ausführliche Anleitung im Netz.

Ich unterstelle den Kollegen vom Zoll einfach mal, dass die irrige Meinung herrscht, es würde kein Bier sondern eher Branntwein hergestellt.
Schon alleine die Kombination aus Spiralkühler, Thermometer und Silvercrest ergäbe eine leistungsfähige Distille....
Antwort 38
Posting Freak
Posting Freak

JanBr
Beiträge: 5619
Registriert: 12.4.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 3.6.2014 um 10:19  

Zitat:
Die Biersteuer ist eine Verbrauchssteuer. Besteuert wird allerdings nicht der Verbrauch, sondern das "zum Verbrauch zur Verfügung stehen". Jeder kann soviel Malz lagern wie er lustig ist und sich gerne eine noch so große Anlage zum Angucken hinstellen.


Ich gebe dir im Prinzip recht, allerdings bin ich mir (als Nichtjurist) bei deiner Ableitung aus der Verbrauchssteuer nicht sicher. Die Branntweinsteuer ist auch eine Verbauchssteuer trotzdem wird bei Besitz eines Brenngerätes diese Steuer fällig und zwar wird hier sehr wohl Extrapoliert was theoretisch hergestellt werden hätte können. Es ist richtig das im Bereich des Branntweins noch andere Gesetze mitgelten (BranntwMonG & BO). Das will ich auch nicht bezweifeln, mir kommt es nur wie ein Widerspruch vor das die Verbauchssteuer bei Branntwein auch ohne wirklichen Verbrauch extrapoliert werden kann, das aber bei der Verbrauchsteuer Biersteuer ausgeschlossen sein soll.

Gruß

Jan
Profil anzeigen Antwort 39
Moderator
Posting Freak

Boludo
Beiträge: 9432
Registriert: 12.11.2008
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 3.6.2014 um 11:17  
Bei solchen Aktionen wundert es einen nicht, wenn viele keinen Bock haben, sich beim Zoll anzumelden.
Oder machen die das nur zur Abschreckung, weil sich in letzter Zeit zu viele angemeldet haben und die mit der Arbeit nicht mehr nachkommen :puzz:

Stefan
Profil anzeigen Antwort 40
Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 3.6.2014 um 11:29  

Zitat von Boludo, am 3.6.2014 um 11:17
Bei solchen Aktionen wundert es einen nicht, wenn viele keinen Bock haben, sich beim Zoll anzumelden.
Oder machen die das nur zur Abschreckung, weil sich in letzter Zeit zu viele angemeldet haben und die mit der Arbeit nicht mehr nachkommen :puzz:

Stefan



Davon würde ich mal nicht ausgehen.
Mehr als eine stichprobenweise Überprüfung im Rahmen der Steueraufsicht wirds wohl nicht sein.

Meiner Meinung nach wäre der bessere Ansatz, sich im Rahmen des bereits Gesagten unter Wahrung der Grundrechte sowie des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kooperativ zu zeigen.
Antwort 41
Posting Freak
Posting Freak

Neubierig
Beiträge: 641
Registriert: 4.11.2012
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 3.6.2014 um 12:12  
Vielleicht habe ich die Feinheiten nicht verstanden, aber was spricht dagegen, den Typ vorm Tür stehen zu lassen, und den Einkocher mitsamt Rührwerk ihn zu bringen? Er hat "die Anlage" gesehen, hat die Wohnung nicht betreten, bei mir rund um die Ecke steht er schon im Brauort (Garten), also alles erledigt. Oder?

Edit: Abo gelöscht


[Editiert am 4.6.2014 um 13:17 von Neubierig]



____________________
Everybody needs something to believe in. I believe I'll have another beer.
Profil anzeigen Antwort 42
Posting Freak
Posting Freak

Brauwolf
Beiträge: 3548
Registriert: 26.2.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 3.6.2014 um 12:17  

Zitat:
Die Branntweinsteuer ist auch eine Verbauchssteuer trotzdem wird bei Besitz eines Brenngerätes diese Steuer fällig und zwar wird hier sehr wohl Extrapoliert was theoretisch hergestellt werden hätte können

Die Branntweinsteuer ist eine völlig andere Waffengattung und entsprechende gesetzliche Regelungen erlauben die beschriebenen Handlungen.

Nach meiner Einschätzung ist dem üblichen Zöllner nicht bewusst, dass Hobbybrauen a) kein gewerbliches Brauen und b) keine Branntweinherstellung ist. Viele dort geltende (und mMn richtige) Vorschriften werden unbedacht auf das Hobbybrauen angewendet, sei es aus a) Gewohnheit, b) weil es nuir wenige Hobbybrauer gibt (noch), c) weil sich zuwenige Hobbybrauer gegen die Falschanwendung wehren.

Hier gilt es wie Königsfeld schon gesagt hat, kooperativ eine Lösung zu finden die im Rahmen der Verhältnismäßigkeit sowohl die Grundrechte wahrt, wie auch das Bedürfnis des Staates auf Einnahmen berücksichtigt.

100 Liter reiner Alkohol aus Branntwein wird mit 1300€ besteuert, das sind (bei 40% alc) 250 Liter Fertiggetränk - eine Menge die ich wenn es sein müsste, unter der Armbeuge beim Lidl durch den Kassenbereich tragen könnte.

100 Liter reiner Alkohol aus Bier wird mit 100€ besteuert (bei 5% alc und 12°P), das sind 2500 Liter Fertiggetränk - das soll man erst mal in einer Zweizimmerwohnung brauen, lagern und wegtrinken.

Es ist durchaus nachvollziehbar, wenn der Zoll dem Brenner hinterher steigt wie der Teufel der armen Seele, bei Bier ist das einfach nicht nachvollziehbar, unwirtschaftlich und unverhältnismäßig.


Cheers, Ruthard


____________________
Mein Blog: Brew24.com
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 43
Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 3.6.2014 um 12:21  

Zitat von Neubierig, am 3.6.2014 um 12:12
Vielleicht habe ich die Feinheiten nicht verstanden, aber was spricht dagegen, den Typ vorm Tür stehen zu lassen, und den Einkocher mitsamt Rührwerk ihn zu bringen? Er hat "die Anlage" gesehen, hat die Wohnung nicht betreten, bei mir rund um die Ecke steht er schon im Brauort (Garten), also alles erledigt. Oder?



Genauso würde ich es auch machen
Damit bist Du Deiner Verpflichtung iSd AO vollumfänglich nachgekommen.
Außerdem hast Du damit glaubhaft gemacht, dass Du Deine Anlage nicht zum Schnapsbrennen missbrauchst.
Antwort 44
Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 3.6.2014 um 12:40  

Zitat von Brauwolf, am 3.6.2014 um 12:17

Zitat:
Die Branntweinsteuer ist auch eine Verbauchssteuer trotzdem wird bei Besitz eines Brenngerätes diese Steuer fällig und zwar wird hier sehr wohl Extrapoliert was theoretisch hergestellt werden hätte können

Die Branntweinsteuer ist eine völlig andere Waffengattung und entsprechende gesetzliche Regelungen erlauben die beschriebenen Handlungen.

Nach meiner Einschätzung ist dem üblichen Zöllner nicht bewusst, dass Hobbybrauen a) kein gewerbliches Brauen und b) keine Branntweinherstellung ist. Viele dort geltende (und mMn richtige) Vorschriften werden unbedacht auf das Hobbybrauen angewendet, sei es aus a) Gewohnheit, b) weil es nuir wenige Hobbybrauer gibt (noch), c) weil sich zuwenige Hobbybrauer gegen die Falschanwendung wehren.

Hier gilt es wie Königsfeld schon gesagt hat, kooperativ eine Lösung zu finden die im Rahmen der Verhältnismäßigkeit sowohl die Grundrechte wahrt, wie auch das Bedürfnis des Staates auf Einnahmen berücksichtigt.

100 Liter reiner Alkohol aus Branntwein wird mit 1300€ besteuert, das sind (bei 40% alc) 250 Liter Fertiggetränk - eine Menge die ich wenn es sein müsste, unter der Armbeuge beim Lidl durch den Kassenbereich tragen könnte.

100 Liter reiner Alkohol aus Bier wird mit 100€ besteuert (bei 5% alc und 12°P), das sind 2500 Liter Fertiggetränk - das soll man erst mal in einer Zweizimmerwohnung brauen, lagern und wegtrinken.

Es ist durchaus nachvollziehbar, wenn der Zoll dem Brenner hinterher steigt wie der Teufel der armen Seele, bei Bier ist das einfach nicht nachvollziehbar, unwirtschaftlich und unverhältnismäßig.


Cheers, Ruthard


Ich stimme Dir vollumfänglich zu.
Antwort 45
Posting Freak
Posting Freak

cyme
Beiträge: 597
Registriert: 16.12.2013
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 3.6.2014 um 13:14  

Zitat von koenigsfeld, am 3.6.2014 um 10:17
Schon alleine die Kombination aus Spiralkühler, Thermometer und Silvercrest ergäbe eine leistungsfähige Distille....

...und deswegen käme bei mir der gute Herr nicht ohne weiteres ins Haus. Einen Anfangsverdacht kann man aus allen möglichen legalen Gegenständen herleiten, wenn man es so will.
Profil anzeigen Antwort 46
Senior Member
Senior Member

ITZBrauer
Beiträge: 235
Registriert: 3.10.2012
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 3.6.2014 um 14:21  

Zitat:
Schon alleine die Kombination aus Spiralkühler, Thermometer und Silvercrest ergäbe eine leistungsfähige Distille....

Hui, da bringst du mich auf Ideen! ;)

Aber ja, ich geb da den Vorrednern recht: Grundrechte zu verteidigen, sollte einem in einer lebendigen, engagierten, vom Volk ausgehendenden Demokratie, sehr viel Wert sein.
Damit meine ich, dieses Grundrecht auch anderen Bewusst zu machen und nach Außen zu tragen, nämlich die Tür zu zu lassen bei unzureichender Begründung/Berechtigung und demjenigen sachlich bei Kaffee oder nicht-Kaffee seine Rechte zu erklären... wenn man gut drauf ist...

Ich finde, wir (die Hobbybrauer) haben hier/jetzt auch in gewisser Weise die Chance, unsere Lebensbedingungen (als Hobbybrauer) mindestens zu erhalten als nicht sogar noch zu verbessern (Glaubwürdigkeit erhalten, Respekt gewinnen, ...). Das bedeutet halt dann auch, sich mit dem Zoll rational und rechtmäßig zu beschäftigen!


____________________
Pfeffer und Salz - Gott d'erhalts
Profil anzeigen Antwort 47
Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 3.6.2014 um 14:40  
Ihr habt ja alle recht, aber lassts doch bittschön die Kirch beim Dorf
Antwort 48
Posting Freak
Posting Freak

morpheus_muc
Beiträge: 948
Registriert: 20.11.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 3.6.2014 um 14:46  
Es ist ja inzwischen auch alles gesagt, aber eben noch nicht von jedem... Die fundiertesten Aussagen, weil von Fachleuten - Brauwolf und koenigsfeld - hat Marcus sicher mitbekommen, nun warten wir einfach ab, was er heute Abend zu berichten hat...

Viele Grüße
Michael


____________________
Beer ist the answer
...but I can't remember the question
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 49
  Seite 2 von 5   «  1  2  3  4  5  »     

 
  
 

Alle Logos und Warenzeichen auf dieser Seite sind Eigentum der jeweiligen Besitzer und Lizenzhalter.
Im übrigen gilt Haftungsausschluss. Weitere Details findest Du im Impressum.
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 1998 - 2022 by Hobbybrauer.de
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.
Die Website oder Teile daraus dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von Michael Plum weiterverwendet werden.
© 2014 Michael Plum