Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.6.2014 um 07:37 |
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Zitat: | Ich denke mal, die
"kleinen Außendienstmitarbeiter" bekommen ihre Aufträge und müssen diese
abarbeiten. Außerdem hat er doch angerufen und will einen Termin
ausmachen.
Mir persönlich ist ein anständiges Miteinander ohne großartige
Paragraphenreiterei auf jeden Fall wesentlich lieber.
Wenn ich was ändern will, sollte ich mich an den "großen Chef" wenden.
"Mein Zöllner" bekommt auf jeden Fall immer eine Tasse Kaffee |
Auf "müssen" und "Befehl
von oben" hat sich mein Großvater auch stets berufen. Ich habe ihn nicht
persönlich kennenlernen können, weil er bereits 1946 in Nürnberg aufgehängt
worden ist. Der kleine Außendienstmitarbeiter kann mein nein zum Betreten
der Wohnung gerne an seinen großen Chef weitergeben. Wenn er vor meiner Tür
steht und sich unverrichteter Dinge wieder trollen muss, hat er nicht mal
einen Verdienstausfall.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 25 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 3.6.2014 um 07:51 |
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Zitat von hufpfleger, am 2.6.2014 um
22:01 | Leute,
irgendwie kommt beim Thema Zoll immer eine negative Stimmung auf. Bleibt
doch mal locker, wer da kommt, der will euch doch nicht auf die Füße
treten, sondern muß das machen. Der Zoll schaut bei mir regelmäßig (weil
gewerblich) vorbei und ich habe bis jetzt alle Zöllner als anständige,
hilfsbereite und nette Menschen erlebt. Ich denke mal, wie man in den Wald
reinruft, so schallts auch wieder raus. ...und wenn die mal vorbeischauen
um zu sehen, wie Hobbybrauer so brauen, wo ist das Problem? Ist doch nur
gut fürs Image für alle Hobbybrauer.
Ist aber nur meine Meinung, aber ob die sooooo falsch ist?
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Ja, deine Meinung ist falsch.
Grundsätzlich hast du Recht: Es sind auch nur Menschen, zu denen man
höflich sein sollte. Ruthards Vergleiche z.B. ziehen einem die Schuhe
aus...
Allerdings musst du die Umstände hier beachten: Die Leute kommen ja nicht
einfach so vorbei, um einen Kaffee zu trinken. Die werden einen
Anfangsverdacht bei Markus haben. Also werden sie etwas finden wollen - und
sei es, eine nicht aufbewahrte Quittung oder unnatürlich viel frisches
Malz. Vielleicht auch einfach den 100l-Braukessel, mit dem die dann bei
einem Sud pro 2 Wochen hochrechnen und schätzen oder so.
So krass es sich anhört: So ein Besuch ist evtl. Teil einer Ermittlung. Und
da würde ich freiwillig Niemandem die Tür aufmachen - oder ladet ihr die
GEZ-Mitarbeiter auf einen Kaffee ein? Die Meisten hier würden nicht einmal
die Zeugen Jehovas rein lassen - und die trinken wirklich nur einen Kaffee
(und wollen ein bisschen reden).
Noch einmal: Das sind nicht eure Freunde, die sind beruflich da. Und wollen
auch zum gewissen Teil etwas finden, damit sich die Anfahrt lohnt. ____________________ Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter
den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181
7246
Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
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Antwort 26 |
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Posting Freak Beiträge: 532 Registriert: 30.12.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.6.2014 um 08:03 |
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Hi!
Was verpflichtet mich als Hobbybrauer dazu, eine Quittung aufzubewahren?
(ist ernst gemeint, nicht, dass ich irgendwo etwas verpasst habe)
Ciao ____________________ Wetterauer Hausbräu
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Antwort 27 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 3.6.2014 um 08:04 |
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Hehe, genau das ist der Punkt, wenn du dann verzweifelt versucht, deine
Unschuld zu beweisen, wenn die vor Ort sind und die Quittungen sehen
wollen. ____________________ Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter
den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181
7246
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Antwort 28 |
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Posting Freak Beiträge: 655 Registriert: 2.3.2014 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.6.2014 um 08:22 |
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Ich würde keine Veranlassung sehen
meine Unschuld zu beweisen. Es ist doch deren Job mir meine Schuld zu
beweisen.
Trotzdem würde ich freundlich sein und die Zöllner in meine Wohnung lassen
und ihnen erklären was ich mache einfach so weil es höflich ist.
Und sollte ich jemals im Leben mehr als 200l Bier im Jahr brauen werde ich
die paar Euro Steuern bezahlen und dazu noch nicht mal die Portokasse
aufmachen müssen. ____________________ Viele Grüße
Manfred
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Antwort 29 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.6.2014 um 08:26 |
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Zitat von Brauwolf, am 3.6.2014 um
07:30 | Es geht hier nicht um eine
Kleinigkeit und so Sprüche wie "ich will ja nur mal sehen, dann laß' ich
Sie auch in Ruhe", sind sehr gefährlich. Ein Grundrecht ist ein Grundrecht
und das gibt man nicht so einfach auf, auch dann nicht, wenn man nichts zu
verbergen hat. |
Es geht hier wirklich um Grundrechte und die sind nun mal heilig!
Den Spruch "Hast Du etwa was zu verbergen?" kann ich nicht mehr hören,
darum geht es gar nicht.
Mal ganz abgesehen davon, dass der, der nichts zu verbergen hat, ein
ziemlich langweiliges Leben führen muss...
Stefan
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Antwort 30 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.6.2014 um 08:30 |
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Zitat: | und sei es, eine nicht
aufbewahrte Quittung oder unnatürlich viel frisches Malz. Vielleicht auch
einfach den 100l-Braukessel, mit dem die dann bei einem Sud pro 2 Wochen
hochrechnen und schätzen oder so. |
Unnatürlich viel Malz oder ein 100l Braukessel sagen gar nichts. Es geht
nicht um das "wollen" sondern um das "gemacht haben". Die Biersteuer ist
eine Verbrauchssteuer. Besteuert wird allerdings nicht der Verbrauch,
sondern das "zum Verbrauch zur Verfügung stehen". Jeder kann soviel Malz
lagern wie er lustig ist und sich gerne eine noch so große Anlage zum
Angucken hinstellen.
Extrapolieren und schätzen ist nicht zulässig. Es gibt ein bestimmtes HZA
dass das noch lernen muss. Einfach so einen Steuerbescheid schicken "Sie
haben eine 100l Anlage und deswegen gehen wir davon aus, dass Sie x-mal
gebraut haben" geht gar nicht. Der Bürger ist auch nicht verpflichtet
nachzuweisen, dass die Spinnweben in seiner Anlage schon älter als ein Jahr
sind. Diese versteckte Beweislastumkehr ist in der Finanzverwaltung leider
nur zu üblich.
Erklärungsbedürftig bei einem Besuch sind lediglich leere Malzsäcke und
fertiges oder werdendes Bier. Wenn der Zöllner dann noch zufällig über eine
5 Liter Brennblase stolpert, hast du ein richtiges Problem.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 31 |
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Senior Member Beiträge: 362 Registriert: 3.1.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.6.2014 um 08:54 |
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Wobei ein Kippsattel voll Malz schon einen möglichen Anfangsverdacht
begründen läßt... kommen dann noch 5 Personen und wollen viele Kisten
Leergut abgeben hast Du mindestens 2 neue Freunde.
Auf keinen Fall solltest Du vergessen zu erwähnen dass das 100l Ding nicht
die Sudpfanne sondern die Brennblase ist... die Du eigentlich noch
wegräumen wolltest.... es war eben viel zu tun da bleibt manches liegen.
Mal im Ernst.... ich würde eine Kontrolle in engen Grenzen tolerieren wenn,
und auch wirklich nur dann, die Zöllner ein Benehmen an den Tag legen das
ich als freundlich empfinde. Ich kenne Zöllner auch anders.... ehemaliger
Hambirg Freihafen.... wenn Du da als Fahrer höfflich aufgetreten bist haben
die einen teilweise unwürdig behandelt.
Türen sind grundsätzlich verschlossen.... nur die Anlage würde ich
zugänglich machen.....selbst das Leergut würde nicht eingesehnen werden
dürfen um jegliche Schätzungsgrundlage zu vermeiden.
Und die Schätzungen vom Finanzamt waren bei mir bisher mehr als
daneben.........
Kaffee würde es nicht geben.... allerdings erwarte ich eine Antwort auf die
Frage wie es kommt das dieser Termin gewünscht wurde! Einfach nur aus
Neugier zählt da nicht... alleine der Aufwand ist nicht im Verhältnis zum
möglichen Nutzen.
Bleibt also nur das ein Nachbar, aus welcher Motivation auch immer, sich
bei den "Grünen" gemaledet hat um Dir ans Bein zu pieseln... ob
gerechtferitgt oder nicht weißt Du besser als ich.
Ich bin auf den Bericht gespannt. ____________________ Gruß
Mario
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Antwort 32 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.6.2014 um 08:57 |
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Zitat: | Trotzdem würde ich
freundlich sein und die Zöllner in meine Wohnung lassen und ihnen erklären
was ich mache einfach so weil es höflich
ist. |
Nichts spricht gegen freundlich und höflich
sein, aber sobald du den Zöllner in deine Wohnung läßt, hast du verloren.
Klar kannst du mit allergrößter Wahrscheinlichkeit damit rechnen, dass du
ab dann in Ruhe gelassen wirst. Das ist der bequemste Weg - gegen die
Aufgabe eines Grundrechts. Du darfst aber nicht automatisch davon ausgehen,
dass der Zöllner deine Erklärungen versteht. Erfahrungsgemäß wird nur das
verstanden was jemand verstehen will. Der Zöllner hört nur Einkocher, 27
Liter, ein Brauvorgang 8 Stunden, 365 Tage hat das Jahr, etc. Dann kannst
du davon ausgehen, dass der öfter vorbeikommen will.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 33 |
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Gast
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erstellt am: 3.6.2014 um 09:11 |
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Dennoch macht der Besitz eines 100 Liter Kessels noch lange keinen
Steuerhinterzieher.
Zur Verwirklichung einer Straftat bedarf es stets eines objektiven und
subjektiven Tatbestandes.
Und der ist mit Sicherheit nicht schon alleine dadurch gegeben, dass man
eine Brauausrüstung sein Eigen nennt oder besitzt.
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Senior Member Beiträge: 362 Registriert: 3.1.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.6.2014 um 09:22 |
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Vollkommen richtig Ihr beiden....
Auch wenn das nur entfernt zum thema passt so zeigt es doch das durchaus
was draus gemacht werden kann.
Menschen die, meistens illegal, Hanf anbauen möchten benötigen teilweise
besonderes Equipment das gerne bei Internetshops bestellt wurde. Irgendwann
hat eine Ermittlungsbehörde den Laden auf den Kopf gestellt.... der Laden
selber war sauber aber man hat nun komplette Kundenstämme gehabt die
ausgewertet wurden und entsprechende Ermittlungen folgten bei den Kunden.
Wer also 10 Natriumdampflampen gekauft hatte, auch wenn ich damit jede
andere Pflanze bestrahlen kann, konnte sich auf Besuch von
Ermittlungsbehörden einstellen. Da ging das blanke Entsetzen durch die
Gemeinde!
Datenschutz hin oder her wenn die Jungs vor Deiner Tür stehen denkst Du
daran als letztes!
____________________ Gruß
Mario
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Antwort 35 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.6.2014 um 09:39 |
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Wobei der Anbau von Cannabis verboten ist, das rechtfertigt unter
bestimmten Voraussetzungen sogar den "Besuch" ohne richterlichen Beschluss
"zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und
Ordnung".
Die Herstellung von Bier ist aber nicht verboten und ob bei 10€
Jahressteuer die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet ist, stelle
ich in Abrede - zumindest ist die Gefahr nicht dringend.
Auch die Beschlagnahme einer Kundendatei bedarf eines richterlichen
Beschlusses. Hier sollte der entscheidende Richter nicht vergessen, dass
Kauf und Besitz von Braumaterialien nicht verboten ist.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 36 |
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Posting Freak Beiträge: 655 Registriert: 2.3.2014 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.6.2014 um 10:00 |
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Kauf und Besitz von Natriumdampflampen aber auch nicht. Ich hatte selbst
mal zwei Stück als ich noch ein Aquqarium in Betrieb hatte.
Bei Brennblasen sieht es schon wieder anders aus. Jedenfalls wenn mehr als
ein halber Liter rein geht. ____________________ Viele Grüße
Manfred
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Antwort 37 |
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Gast
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erstellt am: 3.6.2014 um 10:17 |
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Mag ja sein, aber mit einem Silvercrest kann man auch Alkohol
destillieren....
Ausführliche Anleitung im Netz.
Ich unterstelle den Kollegen vom Zoll einfach mal, dass die irrige Meinung
herrscht, es würde kein Bier sondern eher Branntwein hergestellt.
Schon alleine die Kombination aus Spiralkühler, Thermometer und Silvercrest
ergäbe eine leistungsfähige Distille....
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.6.2014 um 10:19 |
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Zitat: | Die Biersteuer ist eine
Verbrauchssteuer. Besteuert wird allerdings nicht der Verbrauch, sondern
das "zum Verbrauch zur Verfügung stehen". Jeder kann soviel Malz lagern wie
er lustig ist und sich gerne eine noch so große Anlage zum Angucken
hinstellen.
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Ich gebe dir im Prinzip recht, allerdings bin ich mir (als Nichtjurist) bei
deiner Ableitung aus der Verbrauchssteuer nicht sicher. Die
Branntweinsteuer ist auch eine Verbauchssteuer trotzdem wird bei Besitz
eines Brenngerätes diese Steuer fällig und zwar wird hier sehr wohl
Extrapoliert was theoretisch hergestellt werden hätte können. Es ist
richtig das im Bereich des Branntweins noch andere Gesetze mitgelten
(BranntwMonG & BO). Das will ich auch nicht bezweifeln, mir kommt es nur
wie ein Widerspruch vor das die Verbauchssteuer bei Branntwein auch ohne
wirklichen Verbrauch extrapoliert werden kann, das aber bei der
Verbrauchsteuer Biersteuer ausgeschlossen sein soll.
Gruß
Jan
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Antwort 39 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.6.2014 um 11:17 |
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Bei solchen Aktionen wundert es einen nicht, wenn viele keinen Bock haben,
sich beim Zoll anzumelden.
Oder machen die das nur zur Abschreckung, weil sich in letzter Zeit zu
viele angemeldet haben und die mit der Arbeit nicht mehr nachkommen
Stefan
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Antwort 40 |
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Gast
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erstellt am: 3.6.2014 um 11:29 |
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Zitat von Boludo, am 3.6.2014 um
11:17 | Bei solchen Aktionen wundert es einen
nicht, wenn viele keinen Bock haben, sich beim Zoll anzumelden.
Oder machen die das nur zur Abschreckung, weil sich in letzter Zeit zu
viele angemeldet haben und die mit der Arbeit nicht mehr nachkommen
Stefan |
Davon würde ich mal nicht ausgehen.
Mehr als eine stichprobenweise Überprüfung im Rahmen der Steueraufsicht
wirds wohl nicht sein.
Meiner Meinung nach wäre der bessere Ansatz, sich im Rahmen des bereits
Gesagten unter Wahrung der Grundrechte sowie des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit kooperativ zu zeigen.
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Posting Freak Beiträge: 641 Registriert: 4.11.2012 Status: Offline
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erstellt am: 3.6.2014 um 12:12 |
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Vielleicht habe ich die Feinheiten nicht verstanden, aber was spricht
dagegen, den Typ vorm Tür stehen zu lassen, und den Einkocher mitsamt
Rührwerk ihn zu bringen? Er hat "die Anlage" gesehen, hat die Wohnung
nicht betreten, bei mir rund um die Ecke steht er schon im Brauort
(Garten), also alles erledigt. Oder?
Edit: Abo gelöscht
[Editiert am 4.6.2014 um 13:17 von Neubierig]
____________________ Everybody needs something to believe in. I believe I'll have another beer.
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Antwort 42 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.6.2014 um 12:17 |
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Zitat: | Die Branntweinsteuer ist
auch eine Verbauchssteuer trotzdem wird bei Besitz eines Brenngerätes diese
Steuer fällig und zwar wird hier sehr wohl Extrapoliert was theoretisch
hergestellt werden hätte können |
Die
Branntweinsteuer ist eine völlig andere Waffengattung und entsprechende
gesetzliche Regelungen erlauben die beschriebenen Handlungen.
Nach meiner Einschätzung ist dem üblichen Zöllner nicht bewusst, dass
Hobbybrauen a) kein gewerbliches Brauen und b) keine Branntweinherstellung
ist. Viele dort geltende (und mMn richtige) Vorschriften werden unbedacht
auf das Hobbybrauen angewendet, sei es aus a) Gewohnheit, b) weil es nuir
wenige Hobbybrauer gibt (noch), c) weil sich zuwenige Hobbybrauer gegen die
Falschanwendung wehren.
Hier gilt es wie Königsfeld schon gesagt hat, kooperativ eine Lösung zu
finden die im Rahmen der Verhältnismäßigkeit sowohl die Grundrechte wahrt,
wie auch das Bedürfnis des Staates auf Einnahmen berücksichtigt.
100 Liter reiner Alkohol aus Branntwein wird mit 1300€ besteuert, das sind
(bei 40% alc) 250 Liter Fertiggetränk - eine Menge die ich wenn es sein
müsste, unter der Armbeuge beim Lidl durch den Kassenbereich tragen
könnte.
100 Liter reiner Alkohol aus Bier wird mit 100€ besteuert (bei 5% alc und
12°P), das sind 2500 Liter Fertiggetränk - das soll man erst mal in einer
Zweizimmerwohnung brauen, lagern und wegtrinken.
Es ist durchaus nachvollziehbar, wenn der Zoll dem Brenner hinterher steigt
wie der Teufel der armen Seele, bei Bier ist das einfach nicht
nachvollziehbar, unwirtschaftlich und unverhältnismäßig.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 43 |
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Gast
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erstellt am: 3.6.2014 um 12:21 |
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Zitat von Neubierig, am 3.6.2014 um
12:12 | Vielleicht habe ich die Feinheiten
nicht verstanden, aber was spricht dagegen, den Typ vorm Tür stehen zu
lassen, und den Einkocher mitsamt Rührwerk ihn zu bringen? Er hat "die
Anlage" gesehen, hat die Wohnung nicht betreten, bei mir rund um die Ecke
steht er schon im Brauort (Garten), also alles erledigt. Oder?
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Genauso würde ich es auch machen
Damit bist Du Deiner Verpflichtung iSd AO vollumfänglich nachgekommen.
Außerdem hast Du damit glaubhaft gemacht, dass Du Deine Anlage nicht zum
Schnapsbrennen missbrauchst.
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Gast
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erstellt am: 3.6.2014 um 12:40 |
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Zitat von Brauwolf, am 3.6.2014 um
12:17 | Zitat: | Die Branntweinsteuer ist
auch eine Verbauchssteuer trotzdem wird bei Besitz eines Brenngerätes diese
Steuer fällig und zwar wird hier sehr wohl Extrapoliert was theoretisch
hergestellt werden hätte können |
Die
Branntweinsteuer ist eine völlig andere Waffengattung und entsprechende
gesetzliche Regelungen erlauben die beschriebenen Handlungen.
Nach meiner Einschätzung ist dem üblichen Zöllner nicht bewusst, dass
Hobbybrauen a) kein gewerbliches Brauen und b) keine Branntweinherstellung
ist. Viele dort geltende (und mMn richtige) Vorschriften werden unbedacht
auf das Hobbybrauen angewendet, sei es aus a) Gewohnheit, b) weil es nuir
wenige Hobbybrauer gibt (noch), c) weil sich zuwenige Hobbybrauer gegen die
Falschanwendung wehren.
Hier gilt es wie Königsfeld schon gesagt hat, kooperativ eine Lösung zu
finden die im Rahmen der Verhältnismäßigkeit sowohl die Grundrechte wahrt,
wie auch das Bedürfnis des Staates auf Einnahmen berücksichtigt.
100 Liter reiner Alkohol aus Branntwein wird mit 1300€ besteuert, das sind
(bei 40% alc) 250 Liter Fertiggetränk - eine Menge die ich wenn es sein
müsste, unter der Armbeuge beim Lidl durch den Kassenbereich tragen
könnte.
100 Liter reiner Alkohol aus Bier wird mit 100€ besteuert (bei 5% alc und
12°P), das sind 2500 Liter Fertiggetränk - das soll man erst mal in einer
Zweizimmerwohnung brauen, lagern und wegtrinken.
Es ist durchaus nachvollziehbar, wenn der Zoll dem Brenner hinterher steigt
wie der Teufel der armen Seele, bei Bier ist das einfach nicht
nachvollziehbar, unwirtschaftlich und unverhältnismäßig.
Cheers, Ruthard |
Ich stimme Dir vollumfänglich zu.
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Posting Freak Beiträge: 597 Registriert: 16.12.2013 Status: Offline
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erstellt am: 3.6.2014 um 13:14 |
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...und deswegen käme bei mir der
gute Herr nicht ohne weiteres ins Haus. Einen Anfangsverdacht kann man aus
allen möglichen legalen Gegenständen herleiten, wenn man es so will.
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Antwort 46 |
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Senior Member Beiträge: 235 Registriert: 3.10.2012 Status: Offline
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erstellt am: 3.6.2014 um 14:21 |
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Zitat: | Schon alleine die
Kombination aus Spiralkühler, Thermometer und Silvercrest ergäbe eine
leistungsfähige Distille.... |
Hui, da bringst du
mich auf Ideen!
Aber ja, ich geb da den Vorrednern recht: Grundrechte zu
verteidigen, sollte einem in einer lebendigen, engagierten, vom Volk
ausgehendenden Demokratie, sehr viel Wert sein.
Damit meine ich, dieses Grundrecht auch anderen Bewusst zu machen und nach
Außen zu tragen, nämlich die Tür zu zu lassen bei unzureichender
Begründung/Berechtigung und demjenigen sachlich bei Kaffee oder
nicht-Kaffee seine Rechte zu erklären... wenn man gut drauf ist...
Ich finde, wir (die Hobbybrauer) haben hier/jetzt auch in gewisser Weise
die Chance, unsere Lebensbedingungen (als Hobbybrauer) mindestens zu
erhalten als nicht sogar noch zu verbessern (Glaubwürdigkeit erhalten,
Respekt gewinnen, ...). Das bedeutet halt dann auch, sich mit dem Zoll
rational und rechtmäßig zu beschäftigen! ____________________ Pfeffer und Salz - Gott d'erhalts
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Antwort 47 |
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Gast
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erstellt am: 3.6.2014 um 14:40 |
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Ihr habt ja alle recht, aber lassts doch bittschön die Kirch beim Dorf
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Posting Freak Beiträge: 948 Registriert: 20.11.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.6.2014 um 14:46 |
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Es ist ja inzwischen auch alles gesagt, aber eben noch nicht von jedem...
Die fundiertesten Aussagen, weil von Fachleuten - Brauwolf und koenigsfeld
- hat Marcus sicher mitbekommen, nun warten wir einfach ab, was er heute
Abend zu berichten hat...
Viele Grüße
Michael
____________________ Beer ist the answer
...but I can't remember the question
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Antwort 49 |
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