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Autor: Betreff: Zoll hat angerufen und will morgen kommen
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Birk
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red_folder.gif erstellt am: 3.6.2014 um 19:39  
Und hat die heute bei dir besucht?


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Sputnik79
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red_folder.gif erstellt am: 3.6.2014 um 19:45  
So, da bin ich nun wieder.
Nein, ich bin nicht in Untersuchungshaft oder ähnliches.

Folgendes ist heute passiert. Der nette Herr vom Zollamt hat gegen halb zwölf angerufen und gefragt ob er um 14 Uhr kommen darf. Nach dem kurzen Hinweis von mir auf die angemessene Zeit bezüglich des Anmeldens bot er sofort an einen anderen Termin zu vereinbaren.
Da ich aber eh zu Hause war liess ich ihn kommen.
Kurz vor zwei hab ich mir meine Feuerwehruniform angezogen, und da kam er auch schon. Nach dem überprüfen seines Dienstausweises bat ich ihn herein, wir haben us an den Tisch im Wohnzimmer gesetzt und ich hab erst mal Fragestunde gespielt. Und dann kam es heraus. Er ist von der Prüfstelle, und meine Sachbearbeiterin vom HZA hat sich nach meiner Anmeldung meine Homepage angeschaut. Mein bisheriger Sachbearbeiter ist in Pension, und der jungen Kollegin kam meine Homepage so "professionell" vor, das Sie Verdacht schöpfte. Allerdings hat Sie ja nur wenig zeit für die Kontrolle, also hat Sie einen Prüfauftrag weitergegeben. Wer die Seite mal sehen will: www.wenkel-selbstgebraut.de
Hinweis: Selbst mal programmiert und seid etwa 1,5 Jahren stillstand.
Der nette Herr hat erzählte mir das er sich meine Homepage mal genau angesehen hat und hatte einen angefangenen Bericht dabei den er mir vorlegte. Es stand drin das nach eingehender Begutachtung meiner Homepage davon auszugehen ist das es sich um ein Hobby handele, das ich in einem Hobbybrauerverein Organisiert bin usw.. Meine Sachbearbeiterin war stutzig geworden das es zwei Zeitungsberichte über mich gab und das ich zwei Preise mit meinem Bier gewonnen habe.
Dann sind wir in den Keller gegangen, er hat dreimal links, dreimal rechts geschaut. Da standen nun zwei Gärfässer mit je 30 l Bier, und meine Brauanlage. Er meinte das man sieht das ich mit viel Liebe an mein Hobby rangehe und er so was toll fände. Dann machte er sich Notizen, nicht geheim, sondern schrieb vor meinen Augen was von Hobbybrauerei, Herstellung von Kleinstsuden usw. Ebenso erwähne er das ich mich im Biersteuergesetz auskenne und aufgrund meiner Vereinstätigkeit gut informiert bin was zu tun ist wenn ich die Freimenge von 200 L doch überschreite. Dann sind wir wieder hochgegangen, haben etwa zehn Minuten über Berufsfeuerwehr und freiwillige Feuerwehr gesprochen, und zu guter Letzt gab er mir noch einen Rat. Wenn ich mitwirken will das der Unsinn mit diesen 200 Litern abgeschafft wird, dann soll ich mich an meine Landtags-und Bundestagsabgeortneten wenden. Und ich soll das Ergebniss des Besuchs im Verein "weitertragen" und darauf hinweisen das bei Hobbybrauern seit anfang des Jahres die selben Datenmengen gesammelt werden wie bei gewerblichen Kleinbrauereien. Es gibt wohl eine neue EDV Maske, und da wird zwischen Hobbybrauern und anderen nicht mehr unterschieden. Man bekommt intern eine Betriebsnummer usw.. Es kann sein das solche Besuche vermehrt vorkommen, er selber war bei mir zum ersten mal bei einem Hobbybrauer zu Hause, hat aber schon den nächsten "Fall" auf dem Tisch. Allerdings hat er auf die Konstellation mit dem alten/neuen Sachbearbeiter noch mal hingedeutet.

Vielen Dank euch allen erst mal für alle Tips und Hinweise, ich konnte vieles davon verwenden in dem Gespräch.

Liebe Grüsse
und schönen Abend noch

Euer Marcus


[Editiert am 3.6.2014 um 19:46 von Sputnik79]



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red_folder.gif erstellt am: 3.6.2014 um 19:56  
.....und, sag ich doch, die Jungen sind eigentlich ganz in Ordnung


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der immer noch einen Pächter sucht!
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hutschpferd
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red_folder.gif erstellt am: 3.6.2014 um 19:58  
Bei euch drüben gehts zu. tz!
Aber danke für den Bericht ;)
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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 3.6.2014 um 20:06  

Zitat von Sputnik79, am 3.6.2014 um 19:45
Er ist von der Prüfstelle, und meine Sachbearbeiterin vom HZA hat sich nach meiner Anmeldung meine Homepage angeschaut. Mein bisheriger Sachbearbeiter ist in Pension, und der jungen Kollegin kam meine Homepage so "professionell" vor, das Sie Verdacht schöpfte. Allerdings hat Sie ja nur wenig zeit für die Kontrolle, also hat Sie einen Prüfauftrag weitergegeben.


Glück gehabt.

Du könntest bei deinem BfD anrufen und fragen, ob das so vorgesehen ist. Das würde vielleicht auch den Anderen helfen, wenn die ab jetzt häufiger los wollen.


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Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
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ITZBrauer
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red_folder.gif erstellt am: 3.6.2014 um 20:07  
Danke für den ausführlichen Bericht! Das hört sich doch super an!
Vor allem:
Zitat:
..und zu guter Letzt gab er mir noch einen Rat. Wenn ich mitwirken will das der Unsinn mit diesen 200 Litern abgeschafft wird, dann soll ich mich an meine Landtags-und Bundestagsabgeortneten wenden. Und ich soll das Ergebniss des Besuchs im Verein "weitertragen"...

Wow! Solch Beamten lob ich mir. Genau so hab ich mir das auch gedacht..aber stimmt, lass ma die Kirch mal im Dorf ;)
Zitat:
... und darauf hinweisen das bei Hobbybrauern seit anfang des Jahres die selben Datenmengen gesammelt werden wie bei gewerblichen Kleinbrauereien. Es gibt wohl eine neue EDV Maske, und da wird zwischen Hobbybrauern und anderen nicht mehr unterschieden. Man bekommt intern eine Betriebsnummer usw...

Erschreckend ist aber schon, dass inzwischen die nix beseres zu Tun haben, als auch Hobbybrauer in ein solches Register miteinzutragen und auf Blöd (sorry) das Netz durchforsten, ...
Zitat:
... Es kann sein das solche Besuche vermehrt vorkommen...

:o
Wieder dazu gelernt!
BIG THX!


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Pfeffer und Salz - Gott d'erhalts
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Alt-Phex
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red_folder.gif erstellt am: 3.6.2014 um 20:41  
Die lassen sich ihre Arbeit einfach nicht nehmen.

Da jetzt keine Einzelanmeldungen mehr reinkommen,
muss man sich halt anderweitig beschäftigen...

Und im Netz rumsurfen und Ausseneinsätze sind halt viel
spannender und verbraten auch mehr Arbeitszeit.

:D


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Brauer & Mälzer - Jahrgang 1994
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afri
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red_folder.gif erstellt am: 3.6.2014 um 20:42  
Wenn ich ehrlich sein soll, ich habe eigentlich immer schon auf einen Besuch von denen gewartet, weil ich brav meine Jahresmeldung mache und verkaufte Mengen ("zweckwidrige Verwendung" auf dem 2075) sogleich verzolle. Wir sprechen hier von (für mich) weit unter 200L und verkauften Mengen von jeweils 20L. Und so ein wenig habe ich mich sogar drauf gefreut, wenn ich mal wieder zwei Beamte für einen Außentermin binden kann, für ein lächerlich geringes Steueraufkommen und grundlos.

Andererseits bin ich inzwischen genügend sensibel (auch aufgrund dieses Threads hier), um ihnen vielleicht nicht gleich alles auf die Nase zu binden bzw. wirklich nur auf Fragen zu antworten. Klar, den Einkocher, die Eimer und die Malzsäcke dürfen sie gern sehen, ebenso das zur Zeit ziemlich verwaiste Leergutlager. Aber ansonsten müssen die schon selbst tätig werden und einen Anfangsverdacht untermauern oder verwerfen (was auch immer der Grund des Besuchs gewesen sein mag).

Auch ich bin jahrelang blauäugig durch die Welt marschiert und "hatte nichts zu verbergen", aber diese Sichtweise ist falsch, das zumindest ist mir in den letzten Jahren mehr und mehr zur Gewissheit geworden. Jeder hat was zu verbergen: seine Privatsphäre und den Verlass darauf, dass private Dinge privat bleiben und nicht öffentlich werden sollen. Das Brauen im privaten und erlaubten Rahmen gehört dazu und es wäre wirklich gut, wenn diese unsägliche 200-L-Grenze endlich fiele. In dem Zusammenhang: was genau ist BfD?
Achim


[Editiert am 3.6.2014 um 20:44 von afri]
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Bilbobreu
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red_folder.gif erstellt am: 3.6.2014 um 20:47  

Zitat von Sputnik79, am 3.6.2014 um 19:45
Und ich soll das Ergebniss des Besuchs im Verein "weitertragen" und darauf hinweisen das bei Hobbybrauern seit anfang des Jahres die selben Datenmengen gesammelt werden wie bei gewerblichen Kleinbrauereien. Es gibt wohl eine neue EDV Maske, und da wird zwischen Hobbybrauern und anderen nicht mehr unterschieden. Man bekommt intern eine Betriebsnummer usw..


Auch wenn sonst alles nett war und man durch Deinen Bericht eine Vorstellung hat, wie so etwas zu Stande kommt und abläuft, als Datenschutzbeauftragter frage ich mich da natürlich sofort nach der Rechtsgrundlage für diese Datensammelei. Auch da bewegen wir uns im Grundrechtsbereich. Die dürfen nicht einfach sammeln, was sie wollen. Das wäre eigentlich ein Punkt, wo man noch mal nachhaken müsste. Hast Du nicht Lust, noch mal schriftlich anzufragen, welche Daten von Dir gespeichert sind und auf welcher Rechtsgrundlage?

Stefan


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Bier trägt, wie ich finde, zur gedanklichen Klarheit bei. Und zur Linderung der Schmerzen. Zusätzlich hat es den Vorteil, dass es betrunken macht oder, in ausreichender Menge genossen, sturzbetrunken.
frei nach Julian Barnes
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red_folder.gif erstellt am: 3.6.2014 um 21:00  

Zitat von Bilbobreu, am 3.6.2014 um 20:47

Zitat von Sputnik79, am 3.6.2014 um 19:45
Und ich soll das Ergebniss des Besuchs im Verein "weitertragen" und darauf hinweisen das bei Hobbybrauern seit anfang des Jahres die selben Datenmengen gesammelt werden wie bei gewerblichen Kleinbrauereien. Es gibt wohl eine neue EDV Maske, und da wird zwischen Hobbybrauern und anderen nicht mehr unterschieden. Man bekommt intern eine Betriebsnummer usw..


Auch wenn sonst alles nett war und man durch Deinen Bericht eine Vorstellung hat, wie so etwas zu Stande kommt und abläuft, als Datenschutzbeauftragter frage ich mich da natürlich sofort nach der Rechtsgrundlage für diese Datensammelei. Auch da bewegen wir uns im Grundrechtsbereich. Die dürfen nicht einfach sammeln, was sie wollen. Das wäre eigentlich ein Punkt, wo man noch mal nachhaken müsste. Hast Du nicht Lust, noch mal schriftlich anzufragen, welche Daten von Dir gespeichert sind und auf welcher Rechtsgrundlage?

Stefan


Schau mal in den §30 AO.
oder vielleicht dahinein: http://www.datenschutz.hessen.de/_old_content/tb31/k23p06.h tm

Wenn Dir das noch nicht ausreicht: Steuerdatenabrufverordnung StDAV http://www.gesetze-im-internet.de/stdav/

Und bezüglich Grundrechte möchte ich alle Zweifler bitten, mal einen Blick in diese Vorschrift zu werfen: http://dejure.org/gesetze/AO/413.html





ALSO: Kirche beim Dorf lassen. :-)


[Editiert am 3.6.2014 um 21:03 von koenigsfeld]
Antwort 59
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Bilbobreu
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red_folder.gif erstellt am: 3.6.2014 um 21:42  

Zitat von koenigsfeld, am 3.6.2014 um 21:00

Zitat von Bilbobreu, am 3.6.2014 um 20:47

Zitat von Sputnik79, am 3.6.2014 um 19:45
Und ich soll das Ergebniss des Besuchs im Verein "weitertragen" und darauf hinweisen das bei Hobbybrauern seit anfang des Jahres die selben Datenmengen gesammelt werden wie bei gewerblichen Kleinbrauereien. Es gibt wohl eine neue EDV Maske, und da wird zwischen Hobbybrauern und anderen nicht mehr unterschieden. Man bekommt intern eine Betriebsnummer usw..


Auch wenn sonst alles nett war und man durch Deinen Bericht eine Vorstellung hat, wie so etwas zu Stande kommt und abläuft, als Datenschutzbeauftragter frage ich mich da natürlich sofort nach der Rechtsgrundlage für diese Datensammelei. Auch da bewegen wir uns im Grundrechtsbereich. Die dürfen nicht einfach sammeln, was sie wollen. Das wäre eigentlich ein Punkt, wo man noch mal nachhaken müsste. Hast Du nicht Lust, noch mal schriftlich anzufragen, welche Daten von Dir gespeichert sind und auf welcher Rechtsgrundlage?

Stefan


Schau mal in den §30 AO.
oder vielleicht dahinein: http://www.datenschutz.hessen.de/_old_content/tb31/k23p06.h tm

Wenn Dir das noch nicht ausreicht: Steuerdatenabrufverordnung StDAV http://www.gesetze-im-internet.de/stdav/

Und bezüglich Grundrechte möchte ich alle Zweifler bitten, mal einen Blick in diese Vorschrift zu werfen: http://dejure.org/gesetze/AO/413.html



Das ist zwar schnell geschossen, aber auch etwas kurz.
§ 30 AO regelt das Steuergeheimnis und damit den Umgang mit vorhandenen Daten. Die Vorschrift gibt aber keine Ermächtigung zum Sammeln von Daten.
Der Link auf Datenschutz Hessen scheint mir Novellierungsüberlegungen von vor mehr als 10 Jahren zu betreffen.
Die Steuerdatenabrufverordnung gilt nach ihrem § 1 nicht für Verbrauchsteuern, über die wir hier reden.
Und § 413 AO genügt schließlich nur dem Zitiergebot von Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG, ist aber selbst keine Ermächtigung zur Einschränkung von Grundrechten.

Ich will ja gar nicht behaupten, dass es nicht gesetzliche Ermächtigung für das Sammeln bestimmter Daten durch den Zoll auch im Zusammenhang mit der Biersteuer gibt. Aber zunächst ist doch die Frage, was sammelt der Zoll eigentlich alles. Erst dann kann man prüfen, ob er sich im Rahmen der Gesetze und insbesondere im Rahmen des schon vielfach angesprochenen Verhältnismäßigkeitsprinzips bewegt.

Stefan


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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 3.6.2014 um 21:51  
§413 AO ....Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.

Maßgabe ist hier der §99 AO, das heißt also richterlicher Beschluß oder Gefahr im Verzug und sonst nix.

Im übrigen ist der Besuch so verlaufen wie ich es erwartet habe und auch die Reaktionen darauf: "Siehste, war doch gar nicht so schlimm, das war doch ein Lieber. Alles wird gut." Pustekuchen, der Beamte hat Vertrauen aufgebaut, seine Fragen gestellt und die sind bereitwillig beantwortet worden. Wenn der gute Mann nach dem MHD der Kondome im Nachttischschrank gefragt hätte, hätte er die Information auch bekommen, wobei das Ziel der Befragung gar nicht das MHD war, sondern ob die Frau die Pille nimmt - so fragt man Leute aus. Nicht umsonst heißt der erste anwaltliche Rat 'Sie haben das Recht zu schweigen, machen Sie Gebrauch davon'.

Cheers, Ruthard


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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 3.6.2014 um 22:31  
Naja, zwei Dinge sind im Nachgang nur wichtig:

1. Es gab eine Ermittlung. Der Zoll kam, anders als hier behauptet, eben nicht stichprobenweise vorbei, sondern bewusst.

2. Ob die Ermittlungen zu Ende sind, weißt du nicht. Es war lediglich ein Ermittler/Außendienstler/Flankenschützer da, der seine Ergebnisse jetzt intern weiter gibt.

Worauf ich hinaus will ist, die Tragweite der Geschehnisse noch einmal zu verdeutlichen. Das hätte richtig nach hinten losgehen können.

BfD heißt Bundesfinanzdirektion. Das sind die übergeordneten Stellen der HZAs.


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Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
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Gast

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red_folder.gif erstellt am: 4.6.2014 um 05:25  
Die bereits vielfach zitierte Abgabenordnung, die nicht nur fürs Finanzamt sondern auch für den Zoll gilt, kennt verschiedene "Außenprüfungen", die im Volksmund gerne verquickt, verwechselt oder infolge von steuerlichem Halbwissen komplett falsch beurteilt werden...

Verfahrensrechtlich war die Aktion als Sachverhaltsermittlung vor Ort einzustufen, vergleichbar einer sogenannten Umsatzsteuernachschau.

Dies ist sozusagen die unterste Stufe - wenn man das so darstellen möchte - des steuerlichen Außendienstes.

Darüber anzusiedeln ist eine steuerartenbezogene Prüfung, wie zB gezielt auf Lohnsteuer, Umsatzsteuer etc.
Auf demselben Level steht die sogenannte Betriebsnahe Veranlagung, BNV genannt.
Im Rahmen einer BNV werden zB Besteuerungsgrundlagen vor Ort ermittelt oder Sachverhalte von größerem Umfang ermittelt.

Als "echte" Außenprüfung hingegen zählen nur die beiden folgenden, und zwar die Betriebsprüfung und die Fahndungsprüfung (letztere in Verbindung mit einem Steuerstrafverfahren). BP kündigt sich an, Steufa bzw ZollFa nicht.
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Dr Huppertz
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red_folder.gif erstellt am: 4.6.2014 um 06:04  
Ich als Laie komm da nicht mehr so ganz mit.
  • Weil eine Sachbearbeiterin sich Deine Homepage angeguckt hat gibt es ein Ermittlungsverfahren???
  • Dieses berechtigt zu einer Hausdurchsuchung um festzustellen, dass man nicht gewerblich braut???
  • Und nacher sind alle glücklich und liegen sich in den Armen weil alles so nett war???

Das kann doch nicht wirklich Ernst gemeint sein oder, ich schaue aufs Datum und sehe Juni, nicht April. Was ist denn hier los?
Jetzt gehen mir sogar schon die Fragezeichen aus.
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Malzwein
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red_folder.gif erstellt am: 4.6.2014 um 06:28  
Spannend wird es doch, wenn a) so ein Besuch häufiger vorkommt und b) ein Hobbybrauer das Betreten der Wohnung verweigert. Was dann wohl folgt? Verhängung eines Bußgeldes wegen Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht? Oder auch mehr?

Das dann ein Richter angerufen wird und eine - wenn auch möglicherweise rechtswidrige - Entscheidung trifft, ist ja aus den Erfahrungen der jüngsten Vergangenheit nicht ausgeschlossen. Recht haben und Recht bekommen sind nun mal zwei paar Schuhe.


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Gruß
Matthias

„Bei uns hat das Bier gar keine Zeit, alt zu werden. Wozu dann also ein Haltbarkeitsdatum?“ (Max Streibl)
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uli74
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red_folder.gif erstellt am: 4.6.2014 um 06:47  
Leute, jetzt regt Euch doch nicht auf. Der Zoll hat sich angekündigt weil eine Mitarbeiterin übereifrig war, war zu Besuch, hat sich über Bier brauen und Feuerwehr unterhalten, hat den Einkocher und zwei Gärfässer inspiziert und ist dann wieder gegangen. Soweit ist doch alles ok.

Darüber zu spekulieren ob und wie oft der Zoll zukünftig Hobbybrauer kontrollieren wird ist unsinnig. Wartets doch einfach mal ab.

Wenn der Zöllner vier Stunden lang Kaffee trinkt und Einkocher anschaut, und dann das HZA den Zeitaufwand pro Hobbybrauer hochgerechnet werden sie dann schon merken dass es aus den vielen vielen geplanten Hausbesuchen nichts wird. Der Zoll MUSS kontrollieren, dazu ist er verpflichtet. Wie das in Zukunft laufen wird wird sich zeigen. Aber jetzt schon darüber zu lamentieren ist völlige Zeitverschwendung.

Wer weiss, vielleicht gibts ja auch ein Einsehen wie das auch bei der Anmeldung eines jeden Sudes gegeben hat. Wenn jeder so tut als hätte er wunder was zu verbergen ists doch nur natürlich, dass die Hobbybrauer unter Generalverdacht stehen, was illegales zu treiben.

Man muss den Zoll nicht zur Kontrolle zu sich nach Hause einladen. Aber man sollte die Kirche im Dorf lassen.


[Editiert am 4.6.2014 um 06:51 von uli74]



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Gruss Uli
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uli74
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red_folder.gif erstellt am: 4.6.2014 um 06:50  

Zitat von Malzwein, am 4.6.2014 um 06:28
Spannend wird es doch, wenn a) so ein Besuch häufiger vorkommt und b) ein Hobbybrauer das Betreten der Wohnung verweigert. Was dann wohl folgt? Verhängung eines Bußgeldes wegen Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht? Oder auch mehr?

Das dann ein Richter angerufen wird und eine - wenn auch möglicherweise rechtswidrige - Entscheidung trifft, ist ja aus den Erfahrungen der jüngsten Vergangenheit nicht ausgeschlossen. Recht haben und Recht bekommen sind nun mal zwei paar Schuhe.


Im Fall A wirds dann schon einen begründeten Verdacht geben. Und im Fall B kann der Zöllner gar nichts tun, es sei denn er erwirkt einen Durchsuchungsbefehl. Darüber wurde hier im Forum schon x-mal diskutiert...

Und was die rechtwidrige Entscheidung betrifft: Welchen konkreten Fall (im Bezug auf Hobbybrauer) meinst Du damit?


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Gruss Uli
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 4.6.2014 um 07:02  

Zitat:
Verfahrensrechtlich war die Aktion als Sachverhaltsermittlung vor Ort einzustufen, vergleichbar einer sogenannten Umsatzsteuernachschau.

Dies ist sozusagen die unterste Stufe - wenn man das so darstellen möchte - des steuerlichen Außendienstes.

Darüber anzusiedeln ist eine steuerartenbezogene Prüfung, wie zB gezielt auf Lohnsteuer, Umsatzsteuer etc.
Auf demselben Level steht die sogenannte Betriebsnahe Veranlagung, BNV genannt.
Im Rahmen einer BNV werden zB Besteuerungsgrundlagen vor Ort ermittelt oder Sachverhalte von größerem Umfang ermittelt.

Als "echte" Außenprüfung hingegen zählen nur die beiden folgenden, und zwar die Betriebsprüfung

Alle hier aufgeführten Besuchsgründe beziehen sich auf gewerbliche Sachverhalte, hier sind Besuche ausdrücklich erlaubt und zwar während der üblichen Geschäfts- und Betriebszeiten. Es geht bei uns Hobbybrauern um Besuche in der Privatwohnung und da geht nix ohne richterlichen Beschluß oder Gefahr im Verzug. §99 AO.

An Marcus' Stelle würde im Akteneinsicht in das Prüfprotokoll verlangen, um zu sehen, welche Teile der Unterhaltung in den Bericht eingeflossen sind.

Cheers, Ruthard


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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 4.6.2014 um 07:05  

Zitat:
Der Zoll MUSS kontrollieren, dazu ist er verpflichtet.

Gütiger Gott, das hatten wir doch schon. Der deutsche Michel begreift aber auch gar nichts - muss ich erst wieder meinen Großvater zitieren?

Cheers, Ruthard


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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 4.6.2014 um 07:37  
Trollig....

Im Grunde verstehe ich dich Ruthard.

Nur ist mir der Zoll noch nicht mal die Aufregung wert. Wenn er schauen kommen will, kann er schauen kommen.

Nachdem ich 3 Jahre in den USA gelebt habe (Visa investigation), dort mein private pilot certificate gemacht habe (allien flight student program), einige Visa für China gehabt habe und in Deutschland "nach dem Luftsicherheitsgesetzt" überprüft wurde, denke ich das das MHD meine Kondome wahrscheinlich längst bekannt ist.

Bei meiner letzten Einreise in die BRD (wohlgemerkt nicht in die USA), hat mir der Polizist an der der Passkontrolle sämtliche meiner Wohnorte (inkl. der in der Schweiz und USA) aufgezählt und mich darauf angesprochen das ich 1995 einen Bundespersonalausweis als gestohlen gemeldet habe.

Mit anderen Worten ich fühle mich eh als gläserner Bürger, da kann mir der Zoll ruhig in den Suppentopf schauen wenn esIhn beruhigt. Allerdings steht meine Brauerei auch im Keller mit seperatem Eingang....

Gruß

Jan
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cyme
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red_folder.gif erstellt am: 4.6.2014 um 07:59  

Zitat von JanBr, am 4.6.2014 um 07:37
Mit anderen Worten ich fühle mich eh als gläserner Bürger, da kann mir der Zoll ruhig in den Suppentopf schauen wenn esIhn beruhigt

Ich seh das genau andersrum. Wenn dir jemand die Kreditkarte klaut, schenkst du ihm nicht auch noch das Kleingeld aus der Hosentasche dazu.
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Malzwein
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red_folder.gif erstellt am: 4.6.2014 um 08:00  

Zitat:
Und was die rechtwidrige Entscheidung betrifft: Welchen konkreten Fall (im Bezug auf Hobbybrauer) meinst Du damit?


Ich finde, daß das ganze Thema nicht ausschließlich Hobbybrauer betrifft. Es geht mir allgemein um Rechtsverständnis und Grundrechte. Was ich im Fall der Fälle mache, weiß ich noch nicht. Da lasse ich die viel zitierte Kirche auch im Dorf, aber Belege und Protokolle an der Haustür zu zeigen wäre eine denkbare Alternative.

Ansonsten sag ich nur Red Tube.


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Gruß
Matthias

„Bei uns hat das Bier gar keine Zeit, alt zu werden. Wozu dann also ein Haltbarkeitsdatum?“ (Max Streibl)
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 4.6.2014 um 08:09  
@Jan:

Das kenne ich alles aus eigener Erfahrung. Ich bin in Australien als Pilot auch sicherheitsüberprüft und ohne meinen Persilschein darf ich keinen Flugplatz betreten. Ich bin mal fünf Minuten nach Mitternacht auf bayrischem Boden von der Polizei kontrolliert worden (Nach 24:00 Uhr werden in Bayern verschärft verdachtsunabhängige Kontrollen durchgeführt), der Polizist hat sich sogar entschuldigt und Verständnis gezeigt, dass ein Allianzvertreter halt mal länger unterwegs sein muss. Auf die Gegenfrage, woher er diese Information habe dass ich Allianzvertreter sei, hat er schnell das Thema gewechselt und nur noch nach Verbandkasten und Warndreieck gefragt. Interessant in diesem Zusammenhang, ich saß in einem neutralen Auto und auch meine Kleidung ließ keine Rückschlüsse auf meinen Beruf zu - zudem war die Information zwei Jahre überholt.
Was ist also, wenn die gesammelten Daten gar nicht zutreffen oder falsch interpretiert werden, wenn dir ein Job verweigert wird, weil irgendwann mal irgend ein IM etwas behauptet hat - vielleicht nur, weil ihm das nützlich war oder ihm in einer anderen Sache den Hals gerettet hat?

Zitat:
Mit anderen Worten ich fühle mich eh als gläserner Bürger,

Wer das akzeptiert hat schon verloren.

Cheers, Ruthard


[Editiert am 4.6.2014 um 08:10 von Brauwolf]



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red_folder.gif erstellt am: 4.6.2014 um 08:10  

Zitat von cyme, am 4.6.2014 um 07:59

Zitat von JanBr, am 4.6.2014 um 07:37
Mit anderen Worten ich fühle mich eh als gläserner Bürger, da kann mir der Zoll ruhig in den Suppentopf schauen wenn esIhn beruhigt

Ich seh das genau andersrum. Wenn dir jemand die Kreditkarte klaut, schenkst du ihm nicht auch noch das Kleingeld aus der Hosentasche dazu.


Wenn mir jemand die Kreditkarte klaut habe ich einen finanziellen Schaden bzw. ist es für mich ärgerlich die Karte zu sperren und mir eine Neue zu besorgen. Aus was für einem Grund sollte ich dem Dieb das Kleingeld dazu geben?

Dein Vergleich hinkt dermassen. Wenn der Zoll zu mir kommt um meine "Brauanlage" zu besichten entsteht mir dadurch keinerlei Schaden. Um es ganz ehrlich zu sagen, es geht mir am A... vorbei. Oder kannst du mir sagen welcher Schaden mir dabei entsteht wenn er meine Pötte sieht?

Ich sehr das viel kritischer wenn er von mir irgendwelche Sudberichte oder Rechnungen sehen wollen würde. Er kann mich fragen welche Menge Malz ich verarbeitet habe und welche Menge Bier ich hergestellt habe.

Gruß

Jan
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