Posting Freak Beiträge: 3313 Registriert: 19.10.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.6.2014 um 19:39 |
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Senior Member Beiträge: 417 Registriert: 20.1.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.6.2014 um 19:45 |
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So, da bin ich nun wieder.
Nein, ich bin nicht in Untersuchungshaft oder ähnliches.
Folgendes ist heute passiert. Der nette Herr vom Zollamt hat gegen halb
zwölf angerufen und gefragt ob er um 14 Uhr kommen darf. Nach dem kurzen
Hinweis von mir auf die angemessene Zeit bezüglich des Anmeldens bot er
sofort an einen anderen Termin zu vereinbaren.
Da ich aber eh zu Hause war liess ich ihn kommen.
Kurz vor zwei hab ich mir meine Feuerwehruniform angezogen, und da kam er
auch schon. Nach dem überprüfen seines Dienstausweises bat ich ihn herein,
wir haben us an den Tisch im Wohnzimmer gesetzt und ich hab erst mal
Fragestunde gespielt. Und dann kam es heraus. Er ist von der Prüfstelle,
und meine Sachbearbeiterin vom HZA hat sich nach meiner Anmeldung meine
Homepage angeschaut. Mein bisheriger Sachbearbeiter ist in Pension, und der
jungen Kollegin kam meine Homepage so "professionell" vor, das Sie Verdacht
schöpfte. Allerdings hat Sie ja nur wenig zeit für die Kontrolle, also hat
Sie einen Prüfauftrag weitergegeben. Wer die Seite mal sehen will:
www.wenkel-selbstgebraut.de
Hinweis: Selbst mal programmiert und seid etwa 1,5 Jahren stillstand.
Der nette Herr hat erzählte mir das er sich meine Homepage mal genau
angesehen hat und hatte einen angefangenen Bericht dabei den er mir
vorlegte. Es stand drin das nach eingehender Begutachtung meiner Homepage
davon auszugehen ist das es sich um ein Hobby handele, das ich in einem
Hobbybrauerverein Organisiert bin usw.. Meine Sachbearbeiterin war stutzig
geworden das es zwei Zeitungsberichte über mich gab und das ich zwei Preise
mit meinem Bier gewonnen habe.
Dann sind wir in den Keller gegangen, er hat dreimal links, dreimal rechts
geschaut. Da standen nun zwei Gärfässer mit je 30 l Bier, und meine
Brauanlage. Er meinte das man sieht das ich mit viel Liebe an mein Hobby
rangehe und er so was toll fände. Dann machte er sich Notizen, nicht
geheim, sondern schrieb vor meinen Augen was von Hobbybrauerei, Herstellung
von Kleinstsuden usw. Ebenso erwähne er das ich mich im Biersteuergesetz
auskenne und aufgrund meiner Vereinstätigkeit gut informiert bin was zu tun
ist wenn ich die Freimenge von 200 L doch überschreite. Dann sind wir
wieder hochgegangen, haben etwa zehn Minuten über Berufsfeuerwehr und
freiwillige Feuerwehr gesprochen, und zu guter Letzt gab er mir noch einen
Rat. Wenn ich mitwirken will das der Unsinn mit diesen 200 Litern
abgeschafft wird, dann soll ich mich an meine Landtags-und
Bundestagsabgeortneten wenden. Und ich soll das Ergebniss des Besuchs im
Verein "weitertragen" und darauf hinweisen das bei Hobbybrauern seit anfang
des Jahres die selben Datenmengen gesammelt werden wie bei gewerblichen
Kleinbrauereien. Es gibt wohl eine neue EDV Maske, und da wird zwischen
Hobbybrauern und anderen nicht mehr unterschieden. Man bekommt intern eine
Betriebsnummer usw.. Es kann sein das solche Besuche vermehrt vorkommen, er
selber war bei mir zum ersten mal bei einem Hobbybrauer zu Hause, hat aber
schon den nächsten "Fall" auf dem Tisch. Allerdings hat er auf die
Konstellation mit dem alten/neuen Sachbearbeiter noch mal hingedeutet.
Vielen Dank euch allen erst mal für alle Tips und Hinweise, ich konnte
vieles davon verwenden in dem Gespräch.
Liebe Grüsse
und schönen Abend noch
Euer Marcus
[Editiert am 3.6.2014 um 19:46 von Sputnik79]
____________________ Wenkel Laufteam -- Nach dem Laufen Wenkel saufen !!
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Antwort 51 |
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Posting Freak Beiträge: 902 Registriert: 11.6.2006 Status: Offline
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erstellt am: 3.6.2014 um 19:56 |
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.....und, sag ich doch, die Jungen sind eigentlich ganz in Ordnung ____________________ Gruß hufpfleger,
der immer noch einen Pächter sucht!
Infos unter dem button "Bierbrauer werden?" in der Navigationleiste
http://hämmscher-bier.de
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Antwort 52 |
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Posting Freak Beiträge: 776 Registriert: 8.11.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.6.2014 um 19:58 |
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Bei euch drüben gehts zu. tz!
Aber danke für den Bericht
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Antwort 53 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 3.6.2014 um 20:06 |
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Zitat von Sputnik79, am 3.6.2014 um
19:45 | Er ist von der Prüfstelle, und meine
Sachbearbeiterin vom HZA hat sich nach meiner Anmeldung meine Homepage
angeschaut. Mein bisheriger Sachbearbeiter ist in Pension, und der jungen
Kollegin kam meine Homepage so "professionell" vor, das Sie Verdacht
schöpfte. Allerdings hat Sie ja nur wenig zeit für die Kontrolle, also hat
Sie einen Prüfauftrag weitergegeben.
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Glück gehabt.
Du könntest bei deinem BfD anrufen und fragen, ob das so vorgesehen ist.
Das würde vielleicht auch den Anderen helfen, wenn die ab jetzt häufiger
los wollen. ____________________ Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter
den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181
7246
Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
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Antwort 54 |
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Senior Member Beiträge: 235 Registriert: 3.10.2012 Status: Offline
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erstellt am: 3.6.2014 um 20:07 |
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Danke für den ausführlichen Bericht! Das hört sich doch super an!
Vor allem: Zitat: | ..und zu guter Letzt gab er mir noch einen Rat. Wenn ich
mitwirken will das der Unsinn mit diesen 200 Litern abgeschafft wird, dann
soll ich mich an meine Landtags-und Bundestagsabgeortneten wenden. Und ich
soll das Ergebniss des Besuchs im Verein
"weitertragen"... |
Wow! Solch Beamten lob ich
mir. Genau so hab ich mir das auch gedacht..aber stimmt, lass ma die Kirch
mal im Dorf Zitat: | ... und darauf hinweisen das bei Hobbybrauern seit anfang des
Jahres die selben Datenmengen gesammelt werden wie bei gewerblichen
Kleinbrauereien. Es gibt wohl eine neue EDV Maske, und da wird zwischen
Hobbybrauern und anderen nicht mehr unterschieden. Man bekommt intern eine
Betriebsnummer usw... |
Erschreckend ist aber
schon, dass inzwischen die nix beseres zu Tun haben, als auch Hobbybrauer
in ein solches Register miteinzutragen und auf Blöd (sorry) das Netz
durchforsten, ... Zitat: | ... Es kann sein das solche Besuche vermehrt
vorkommen... |
Wieder dazu gelernt!
BIG THX! ____________________ Pfeffer und Salz - Gott d'erhalts
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Antwort 55 |
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Posting Freak Beiträge: 854 Registriert: 1.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.6.2014 um 20:41 |
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Die lassen sich ihre Arbeit einfach nicht nehmen.
Da jetzt keine Einzelanmeldungen mehr reinkommen,
muss man sich halt anderweitig beschäftigen...
Und im Netz rumsurfen und Ausseneinsätze sind halt viel
spannender und verbraten auch mehr Arbeitszeit.
____________________ ---
Brauer & Mälzer - Jahrgang 1994
Mediendesigner seit 2000
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Antwort 56 |
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Posting Freak Beiträge: 876 Registriert: 17.1.2013 Status: Offline
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erstellt am: 3.6.2014 um 20:42 |
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Wenn ich ehrlich sein soll, ich habe eigentlich immer schon auf einen
Besuch von denen gewartet, weil ich brav meine Jahresmeldung mache und
verkaufte Mengen ("zweckwidrige Verwendung" auf dem 2075) sogleich
verzolle. Wir sprechen hier von (für mich) weit unter 200L und verkauften
Mengen von jeweils 20L. Und so ein wenig habe ich mich sogar drauf gefreut,
wenn ich mal wieder zwei Beamte für einen Außentermin binden kann, für ein
lächerlich geringes Steueraufkommen und grundlos.
Andererseits bin ich inzwischen genügend sensibel (auch aufgrund dieses
Threads hier), um ihnen vielleicht nicht gleich alles auf die Nase zu
binden bzw. wirklich nur auf Fragen zu antworten. Klar, den Einkocher, die
Eimer und die Malzsäcke dürfen sie gern sehen, ebenso das zur Zeit ziemlich
verwaiste Leergutlager. Aber ansonsten müssen die schon selbst tätig werden
und einen Anfangsverdacht untermauern oder verwerfen (was auch immer der
Grund des Besuchs gewesen sein mag).
Auch ich bin jahrelang blauäugig durch die Welt marschiert und "hatte
nichts zu verbergen", aber diese Sichtweise ist falsch, das zumindest ist
mir in den letzten Jahren mehr und mehr zur Gewissheit geworden. Jeder hat
was zu verbergen: seine Privatsphäre und den Verlass darauf, dass private
Dinge privat bleiben und nicht öffentlich werden sollen. Das Brauen im
privaten und erlaubten Rahmen gehört dazu und es wäre wirklich gut, wenn
diese unsägliche 200-L-Grenze endlich fiele. In dem Zusammenhang: was genau
ist BfD?
Achim
[Editiert am 3.6.2014 um 20:44 von afri]
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Antwort 57 |
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Senior Member Beiträge: 195 Registriert: 16.3.2013 Status: Offline
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erstellt am: 3.6.2014 um 20:47 |
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Zitat von Sputnik79, am 3.6.2014 um
19:45 | Und ich soll das Ergebniss des
Besuchs im Verein "weitertragen" und darauf hinweisen das bei Hobbybrauern
seit anfang des Jahres die selben Datenmengen gesammelt werden wie bei
gewerblichen Kleinbrauereien. Es gibt wohl eine neue EDV Maske, und da wird
zwischen Hobbybrauern und anderen nicht mehr unterschieden. Man bekommt
intern eine Betriebsnummer usw..
|
Auch wenn sonst alles nett war und man durch Deinen Bericht eine
Vorstellung hat, wie so etwas zu Stande kommt und abläuft, als
Datenschutzbeauftragter frage ich mich da natürlich sofort nach der
Rechtsgrundlage für diese Datensammelei. Auch da bewegen wir uns im
Grundrechtsbereich. Die dürfen nicht einfach sammeln, was sie wollen. Das
wäre eigentlich ein Punkt, wo man noch mal nachhaken müsste. Hast Du nicht
Lust, noch mal schriftlich anzufragen, welche Daten von Dir gespeichert
sind und auf welcher Rechtsgrundlage?
Stefan ____________________ Bier trägt, wie ich finde, zur gedanklichen Klarheit bei. Und zur Linderung
der Schmerzen. Zusätzlich hat es den Vorteil, dass es betrunken macht oder,
in ausreichender Menge genossen, sturzbetrunken.
frei nach Julian Barnes
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Antwort 58 |
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Gast
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erstellt am: 3.6.2014 um 21:00 |
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Zitat von Bilbobreu, am 3.6.2014 um
20:47 | Zitat von Sputnik79, am 3.6.2014 um
19:45 | Und ich soll das Ergebniss des
Besuchs im Verein "weitertragen" und darauf hinweisen das bei Hobbybrauern
seit anfang des Jahres die selben Datenmengen gesammelt werden wie bei
gewerblichen Kleinbrauereien. Es gibt wohl eine neue EDV Maske, und da wird
zwischen Hobbybrauern und anderen nicht mehr unterschieden. Man bekommt
intern eine Betriebsnummer usw..
|
Auch wenn sonst alles nett war und man durch Deinen Bericht eine
Vorstellung hat, wie so etwas zu Stande kommt und abläuft, als
Datenschutzbeauftragter frage ich mich da natürlich sofort nach der
Rechtsgrundlage für diese Datensammelei. Auch da bewegen wir uns im
Grundrechtsbereich. Die dürfen nicht einfach sammeln, was sie wollen. Das
wäre eigentlich ein Punkt, wo man noch mal nachhaken müsste. Hast Du nicht
Lust, noch mal schriftlich anzufragen, welche Daten von Dir gespeichert
sind und auf welcher Rechtsgrundlage?
Stefan |
Schau mal in den §30 AO.
oder vielleicht dahinein: http://www.datenschutz.hessen.de/_old_content/tb31/k23p06.h
tm
Wenn Dir das noch nicht ausreicht: Steuerdatenabrufverordnung StDAV http://www.gesetze-im-internet.de/stdav/
Und bezüglich Grundrechte möchte ich alle Zweifler bitten, mal einen Blick
in diese Vorschrift zu werfen: http://dejure.org/gesetze/AO/413.html
ALSO: Kirche beim Dorf lassen. :-)
[Editiert am 3.6.2014 um 21:03 von koenigsfeld]
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Senior Member Beiträge: 195 Registriert: 16.3.2013 Status: Offline
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erstellt am: 3.6.2014 um 21:42 |
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Zitat von koenigsfeld, am 3.6.2014 um
21:00 | Zitat von Bilbobreu, am 3.6.2014 um
20:47 | Zitat von Sputnik79, am 3.6.2014 um
19:45 | Und ich soll das Ergebniss des
Besuchs im Verein "weitertragen" und darauf hinweisen das bei Hobbybrauern
seit anfang des Jahres die selben Datenmengen gesammelt werden wie bei
gewerblichen Kleinbrauereien. Es gibt wohl eine neue EDV Maske, und da wird
zwischen Hobbybrauern und anderen nicht mehr unterschieden. Man bekommt
intern eine Betriebsnummer usw..
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Auch wenn sonst alles nett war und man durch Deinen Bericht eine
Vorstellung hat, wie so etwas zu Stande kommt und abläuft, als
Datenschutzbeauftragter frage ich mich da natürlich sofort nach der
Rechtsgrundlage für diese Datensammelei. Auch da bewegen wir uns im
Grundrechtsbereich. Die dürfen nicht einfach sammeln, was sie wollen. Das
wäre eigentlich ein Punkt, wo man noch mal nachhaken müsste. Hast Du nicht
Lust, noch mal schriftlich anzufragen, welche Daten von Dir gespeichert
sind und auf welcher Rechtsgrundlage?
Stefan |
Schau mal in den §30 AO.
oder vielleicht dahinein: http://www.datenschutz.hessen.de/_old_content/tb31/k23p06.h
tm
Wenn Dir das noch nicht ausreicht: Steuerdatenabrufverordnung StDAV http://www.gesetze-im-internet.de/stdav/
Und bezüglich Grundrechte möchte ich alle Zweifler bitten, mal einen Blick
in diese Vorschrift zu werfen: http://dejure.org/gesetze/AO/413.html
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Das ist zwar schnell geschossen, aber auch etwas kurz.
§ 30 AO regelt das Steuergeheimnis und damit den Umgang mit vorhandenen
Daten. Die Vorschrift gibt aber keine Ermächtigung zum Sammeln von
Daten.
Der Link auf Datenschutz Hessen scheint mir Novellierungsüberlegungen von
vor mehr als 10 Jahren zu betreffen.
Die Steuerdatenabrufverordnung gilt nach ihrem § 1 nicht für
Verbrauchsteuern, über die wir hier reden.
Und § 413 AO genügt schließlich nur dem Zitiergebot von Art. 19 Abs. 1 Satz
2 GG, ist aber selbst keine Ermächtigung zur Einschränkung von
Grundrechten.
Ich will ja gar nicht behaupten, dass es nicht gesetzliche Ermächtigung für
das Sammeln bestimmter Daten durch den Zoll auch im Zusammenhang mit der
Biersteuer gibt. Aber zunächst ist doch die Frage, was sammelt der Zoll
eigentlich alles. Erst dann kann man prüfen, ob er sich im Rahmen der
Gesetze und insbesondere im Rahmen des schon vielfach angesprochenen
Verhältnismäßigkeitsprinzips bewegt.
Stefan ____________________ Bier trägt, wie ich finde, zur gedanklichen Klarheit bei. Und zur Linderung
der Schmerzen. Zusätzlich hat es den Vorteil, dass es betrunken macht oder,
in ausreichender Menge genossen, sturzbetrunken.
frei nach Julian Barnes
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Antwort 60 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.6.2014 um 21:51 |
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§413 AO ....Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes)
werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.
Maßgabe ist hier der §99 AO, das heißt also richterlicher Beschluß oder
Gefahr im Verzug und sonst nix.
Im übrigen ist der Besuch so verlaufen wie ich es erwartet habe und auch
die Reaktionen darauf: "Siehste, war doch gar nicht so schlimm, das war
doch ein Lieber. Alles wird gut." Pustekuchen, der Beamte hat Vertrauen
aufgebaut, seine Fragen gestellt und die sind bereitwillig beantwortet
worden. Wenn der gute Mann nach dem MHD der Kondome im Nachttischschrank
gefragt hätte, hätte er die Information auch bekommen, wobei das Ziel der
Befragung gar nicht das MHD war, sondern ob die Frau die Pille nimmt - so
fragt man Leute aus. Nicht umsonst heißt der erste anwaltliche
Rat 'Sie haben das Recht zu schweigen, machen Sie Gebrauch davon'.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 61 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 3.6.2014 um 22:31 |
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Naja, zwei Dinge sind im Nachgang nur wichtig:
1. Es gab eine Ermittlung. Der Zoll kam, anders als hier behauptet, eben
nicht stichprobenweise vorbei, sondern bewusst.
2. Ob die Ermittlungen zu Ende sind, weißt du nicht. Es war lediglich ein
Ermittler/Außendienstler/Flankenschützer da, der seine Ergebnisse jetzt
intern weiter gibt.
Worauf ich hinaus will ist, die Tragweite der Geschehnisse noch einmal zu
verdeutlichen. Das hätte richtig nach hinten losgehen können.
BfD heißt Bundesfinanzdirektion. Das sind die übergeordneten Stellen der
HZAs. ____________________ Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter
den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181
7246
Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
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Antwort 62 |
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Gast
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erstellt am: 4.6.2014 um 05:25 |
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Die bereits vielfach zitierte Abgabenordnung, die nicht nur fürs Finanzamt
sondern auch für den Zoll gilt, kennt verschiedene "Außenprüfungen", die im
Volksmund gerne verquickt, verwechselt oder infolge von steuerlichem
Halbwissen komplett falsch beurteilt werden...
Verfahrensrechtlich war die Aktion als Sachverhaltsermittlung vor Ort
einzustufen, vergleichbar einer sogenannten Umsatzsteuernachschau.
Dies ist sozusagen die unterste Stufe - wenn man das so darstellen möchte -
des steuerlichen Außendienstes.
Darüber anzusiedeln ist eine steuerartenbezogene Prüfung, wie zB gezielt
auf Lohnsteuer, Umsatzsteuer etc.
Auf demselben Level steht die sogenannte Betriebsnahe Veranlagung, BNV
genannt.
Im Rahmen einer BNV werden zB Besteuerungsgrundlagen vor Ort ermittelt oder
Sachverhalte von größerem Umfang ermittelt.
Als "echte" Außenprüfung hingegen zählen nur die beiden folgenden, und zwar
die Betriebsprüfung und die Fahndungsprüfung (letztere in Verbindung mit
einem Steuerstrafverfahren). BP kündigt sich an, Steufa bzw ZollFa nicht.
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Senior Member Beiträge: 494 Registriert: 23.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.6.2014 um 06:04 |
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Ich als Laie komm da nicht mehr so ganz mit.
- Weil eine Sachbearbeiterin sich Deine Homepage
angeguckt hat gibt es ein Ermittlungsverfahren???
- Dieses berechtigt zu einer Hausdurchsuchung um festzustellen, dass man
nicht gewerblich braut???
- Und nacher sind alle glücklich und liegen sich in den Armen weil alles
so nett war???
Das kann doch nicht wirklich Ernst gemeint sein oder, ich schaue aufs Datum
und sehe Juni, nicht April. Was ist denn hier los?
Jetzt gehen mir sogar schon die Fragezeichen aus.
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Antwort 64 |
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Posting Freak Beiträge: 578 Registriert: 12.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.6.2014 um 06:28 |
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Spannend wird es doch, wenn a) so ein Besuch häufiger vorkommt und b) ein
Hobbybrauer das Betreten der Wohnung verweigert. Was dann wohl folgt?
Verhängung eines Bußgeldes wegen Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht?
Oder auch mehr?
Das dann ein Richter angerufen wird und eine - wenn auch möglicherweise
rechtswidrige - Entscheidung trifft, ist ja aus den Erfahrungen der
jüngsten Vergangenheit nicht ausgeschlossen. Recht haben und Recht bekommen
sind nun mal zwei paar Schuhe.
____________________ Gruß
Matthias
„Bei uns hat das Bier gar keine Zeit, alt zu werden. Wozu dann also ein
Haltbarkeitsdatum?“ (Max Streibl)
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Antwort 65 |
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Posting Freak Beiträge: 3478 Registriert: 21.9.2011 Status: Offline
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erstellt am: 4.6.2014 um 06:47 |
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Leute, jetzt regt Euch doch nicht auf. Der Zoll hat sich angekündigt weil
eine Mitarbeiterin übereifrig war, war zu Besuch, hat sich über Bier brauen
und Feuerwehr unterhalten, hat den Einkocher und zwei Gärfässer inspiziert
und ist dann wieder gegangen. Soweit ist doch alles ok.
Darüber zu spekulieren ob und wie oft der Zoll zukünftig Hobbybrauer
kontrollieren wird ist unsinnig. Wartets doch einfach mal ab.
Wenn der Zöllner vier Stunden lang Kaffee trinkt und Einkocher anschaut,
und dann das HZA den Zeitaufwand pro Hobbybrauer hochgerechnet werden sie
dann schon merken dass es aus den vielen vielen geplanten Hausbesuchen
nichts wird. Der Zoll MUSS kontrollieren, dazu ist er verpflichtet. Wie das
in Zukunft laufen wird wird sich zeigen. Aber jetzt schon darüber zu
lamentieren ist völlige Zeitverschwendung.
Wer weiss, vielleicht gibts ja auch ein Einsehen wie das auch bei der
Anmeldung eines jeden Sudes gegeben hat. Wenn jeder so tut als hätte er
wunder was zu verbergen ists doch nur natürlich, dass die Hobbybrauer unter
Generalverdacht stehen, was illegales zu treiben.
Man muss den Zoll nicht zur Kontrolle zu sich nach Hause einladen. Aber man
sollte die Kirche im Dorf lassen.
[Editiert am 4.6.2014 um 06:51 von uli74]
____________________ Gruss Uli
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Antwort 66 |
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Posting Freak Beiträge: 3478 Registriert: 21.9.2011 Status: Offline
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erstellt am: 4.6.2014 um 06:50 |
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Zitat von Malzwein, am 4.6.2014 um
06:28 | Spannend wird es doch, wenn a) so ein
Besuch häufiger vorkommt und b) ein Hobbybrauer das Betreten der Wohnung
verweigert. Was dann wohl folgt? Verhängung eines Bußgeldes wegen
Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht? Oder auch mehr?
Das dann ein Richter angerufen wird und eine - wenn auch möglicherweise
rechtswidrige - Entscheidung trifft, ist ja aus den Erfahrungen der
jüngsten Vergangenheit nicht ausgeschlossen. Recht haben und Recht bekommen
sind nun mal zwei paar Schuhe. |
Im Fall A wirds dann schon einen begründeten Verdacht geben. Und im Fall B
kann der Zöllner gar nichts tun, es sei denn er erwirkt einen
Durchsuchungsbefehl. Darüber wurde hier im Forum schon x-mal
diskutiert...
Und was die rechtwidrige Entscheidung betrifft: Welchen konkreten Fall (im
Bezug auf Hobbybrauer) meinst Du damit? ____________________ Gruss Uli
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Antwort 67 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.6.2014 um 07:02 |
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Zitat: | Verfahrensrechtlich war
die Aktion als Sachverhaltsermittlung vor Ort einzustufen, vergleichbar
einer sogenannten Umsatzsteuernachschau.
Dies ist sozusagen die unterste Stufe - wenn man das so darstellen möchte -
des steuerlichen Außendienstes.
Darüber anzusiedeln ist eine steuerartenbezogene Prüfung, wie zB gezielt
auf Lohnsteuer, Umsatzsteuer etc.
Auf demselben Level steht die sogenannte Betriebsnahe Veranlagung, BNV
genannt.
Im Rahmen einer BNV werden zB Besteuerungsgrundlagen vor Ort ermittelt oder
Sachverhalte von größerem Umfang ermittelt.
Als "echte" Außenprüfung hingegen zählen nur die beiden folgenden, und zwar
die Betriebsprüfung |
Alle hier aufgeführten
Besuchsgründe beziehen sich auf gewerbliche Sachverhalte, hier sind Besuche
ausdrücklich erlaubt und zwar während der üblichen Geschäfts- und
Betriebszeiten. Es geht bei uns Hobbybrauern um Besuche in der
Privatwohnung und da geht nix ohne richterlichen Beschluß oder Gefahr im
Verzug. §99 AO.
An Marcus' Stelle würde im Akteneinsicht in das Prüfprotokoll verlangen, um
zu sehen, welche Teile der Unterhaltung in den Bericht eingeflossen
sind.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 68 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.6.2014 um 07:05 |
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Zitat: | Der Zoll MUSS
kontrollieren, dazu ist er verpflichtet.
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Gütiger Gott, das hatten wir doch schon. Der
deutsche Michel begreift aber auch gar nichts - muss ich erst wieder meinen
Großvater zitieren?
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 69 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.6.2014 um 07:37 |
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Trollig....
Im Grunde verstehe ich dich Ruthard.
Nur ist mir der Zoll noch nicht mal die Aufregung wert. Wenn er schauen
kommen will, kann er schauen kommen.
Nachdem ich 3 Jahre in den USA gelebt habe (Visa investigation), dort mein
private pilot certificate gemacht habe (allien flight student program),
einige Visa für China gehabt habe und in Deutschland "nach dem
Luftsicherheitsgesetzt" überprüft wurde, denke ich das das MHD meine
Kondome wahrscheinlich längst bekannt ist.
Bei meiner letzten Einreise in die BRD (wohlgemerkt nicht in die USA), hat
mir der Polizist an der der Passkontrolle sämtliche meiner Wohnorte (inkl.
der in der Schweiz und USA) aufgezählt und mich darauf angesprochen das ich
1995 einen Bundespersonalausweis als gestohlen gemeldet habe.
Mit anderen Worten ich fühle mich eh als gläserner Bürger, da kann mir der
Zoll ruhig in den Suppentopf schauen wenn esIhn beruhigt. Allerdings steht
meine Brauerei auch im Keller mit seperatem Eingang....
Gruß
Jan
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Antwort 70 |
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Posting Freak Beiträge: 597 Registriert: 16.12.2013 Status: Offline
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erstellt am: 4.6.2014 um 07:59 |
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Ich seh das genau andersrum.
Wenn dir jemand die Kreditkarte klaut, schenkst du ihm nicht auch noch das
Kleingeld aus der Hosentasche dazu.
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Antwort 71 |
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Posting Freak Beiträge: 578 Registriert: 12.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.6.2014 um 08:00 |
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Zitat: | Und was die rechtwidrige
Entscheidung betrifft: Welchen konkreten Fall (im Bezug auf Hobbybrauer)
meinst Du damit? |
Ich finde, daß das ganze Thema nicht ausschließlich Hobbybrauer betrifft.
Es geht mir allgemein um Rechtsverständnis und Grundrechte. Was ich im Fall
der Fälle mache, weiß ich noch nicht. Da lasse ich die viel zitierte Kirche
auch im Dorf, aber Belege und Protokolle an der Haustür zu zeigen wäre eine
denkbare Alternative.
Ansonsten sag ich nur Red Tube. ____________________ Gruß
Matthias
„Bei uns hat das Bier gar keine Zeit, alt zu werden. Wozu dann also ein
Haltbarkeitsdatum?“ (Max Streibl)
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Antwort 72 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.6.2014 um 08:09 |
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@Jan:
Das kenne ich alles aus eigener Erfahrung. Ich bin in Australien als Pilot
auch sicherheitsüberprüft und ohne meinen Persilschein darf ich keinen
Flugplatz betreten. Ich bin mal fünf Minuten nach Mitternacht auf
bayrischem Boden von der Polizei kontrolliert worden (Nach 24:00 Uhr werden
in Bayern verschärft verdachtsunabhängige Kontrollen durchgeführt), der
Polizist hat sich sogar entschuldigt und Verständnis gezeigt, dass ein
Allianzvertreter halt mal länger unterwegs sein muss. Auf die Gegenfrage,
woher er diese Information habe dass ich Allianzvertreter sei, hat er
schnell das Thema gewechselt und nur noch nach Verbandkasten und
Warndreieck gefragt. Interessant in diesem Zusammenhang, ich saß in einem
neutralen Auto und auch meine Kleidung ließ keine Rückschlüsse auf meinen
Beruf zu - zudem war die Information zwei Jahre überholt.
Was ist also, wenn die gesammelten Daten gar nicht zutreffen oder falsch
interpretiert werden, wenn dir ein Job verweigert wird, weil irgendwann mal
irgend ein IM etwas behauptet hat - vielleicht nur, weil ihm das nützlich
war oder ihm in einer anderen Sache den Hals gerettet hat?
Zitat: | Mit anderen Worten ich
fühle mich eh als gläserner Bürger, |
Wer das
akzeptiert hat schon verloren.
Cheers, Ruthard
[Editiert am 4.6.2014 um 08:10 von Brauwolf]
____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 73 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.6.2014 um 08:10 |
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Wenn mir jemand die Kreditkarte klaut habe ich einen finanziellen Schaden
bzw. ist es für mich ärgerlich die Karte zu sperren und mir eine Neue zu
besorgen. Aus was für einem Grund sollte ich dem Dieb das Kleingeld dazu
geben?
Dein Vergleich hinkt dermassen. Wenn der Zoll zu mir kommt um meine
"Brauanlage" zu besichten entsteht mir dadurch keinerlei Schaden. Um es
ganz ehrlich zu sagen, es geht mir am A... vorbei. Oder kannst du mir sagen
welcher Schaden mir dabei entsteht wenn er meine Pötte sieht?
Ich sehr das viel kritischer wenn er von mir irgendwelche Sudberichte oder
Rechnungen sehen wollen würde. Er kann mich fragen welche Menge Malz ich
verarbeitet habe und welche Menge Bier ich hergestellt habe.
Gruß
Jan
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