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Autor: Betreff: Man lese und staune (RHG)
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alexbrand
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red_folder.gif erstellt am: 17.10.2010 um 21:12  
Brauerei-Chef wegen Verstoß gegen das Biersteuergesetz verurteilt

Alex


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Thomator
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red_folder.gif erstellt am: 17.10.2010 um 21:56  
Ja, so ist das leider... ich frag mich: Wie sind die da drauf gekommen? Hat das ein Endverbraucher rausgeschmeckt dass da Weizenmalz mit dran ist? Wohl kaum. Was ham wir's doch gut, wir dürfen das :)
Da sieht mal mal was das für bizarre Regelungen sind... scheinbar hat man auch 1993 noch so gedacht als ob es immer noch 1516 wäre... und der deutsche Michel ist auch noch stolz drauf. O je!


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Keine Produkte aus Massenbierhaltung!
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red_folder.gif erstellt am: 18.10.2010 um 06:48  
Hallo,

das RHG gilt nur, wenn man das Bier auch Bier nennt, alles andere ist dann ein "bierähnliches Getränk". Brauen darf man eigentlich alles, hört sich nur blöd im Laden an: gib mir mal einen Kasten ........ bierähnliches Getränk :thumbdown:
Die Bürokraten und unsere Regierung achten Gott sei Dank schon auf uns unmündige Bürger :thumbup:

Gruß hufpfleger


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vade
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red_folder.gif erstellt am: 18.10.2010 um 07:39  
hier der gesetzestext zum vorläufiges biergesetz vom 29. juli 1993 und die verordnung zur durchführung des vorläufigen biergesetz

bei untergärigem bier ist das gesetz immer noch sehr "reinheitsgebot", ausser der verwendung von hopfenextrakten und pulver (§ 9 (5)) und klärmitteln (§ 9 (6))

Zitat:
§ 9
(1) Zur Bereitung von untergärigem Bier darf, abgesehen von den Vorschriften in den Absätzen 4 bis 6, nur Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser verwendet werden.



für obergärige biere darf schon sehr viel mehr verwendet werden:

Zitat:
§ 9
(2) Die Bereitung von obergärigem Bier unterliegt derselben Vorschrift; es ist hierbei jedoch auch die Verwendung von anderem Malz und die Verwendung von technisch reinem Rohr-, Rüben- oder Invertzucker sowie von Stärkezucker und aus Zucker der bezeichneten Art hergestellten Farbmitteln zulässig.

(3) Unter Malz wird alles künstlich zum Keimen gebrachte Getreide verstanden.

(4) Die Verwendung von Farbebieren, die nur aus Malz, Hopfen, Hefe und Wasser hergestellt sind, ist bei der Bierbereitung gestattet, unterliegt jedoch besonderen Überwachungsmaßnahmen.

(5) An Stelle von Hopfen dürfen bei der Bierbereitung auch Hopfenpulver oder Hopfen in anderweit zerkleinerter Form oder Hopfenauszüge verwendet werden, sofern diese Erzeugnisse den nachstehenden Anforderungen entsprechen:

Hopfenpulver und anderweit zerkleinerter Hopfen sowie Hopfenauszüge müssen ausschließlich aus Hopfen gewonnen sein.
Hopfenauszüge müssen
die beim Sudverfahren in die Bierwürze übergehenden Stoffe des Hopfens oder dessen Aroma- und Bitterstoffe in einer Beschaffenheit enthalten, wie sie Hopfen vor oder bei dem Kochen in der Bierwürze aufweist,
den Vorschriften des Lebensmittelrechts entsprechen.
Die Hopfenauszüge dürfen der Bierwürze nur vor Beginn oder während der Dauer des Würzekochens beigegeben werden.

(6) Als Klärmittel für Würze und Bier dürfen nur solche Stoffe verwendet werden, die mechanisch oder adsorbierend wirken und bis auf gesundheitlich, geruchlich und geschmacklich unbedenkliche, technisch unvermeidbare Anteile wieder ausgeschieden werden.


aber achtung, verordnung zur durchführung des vorläufigen biergesetz

Zitat:
§ 17

(4) Zur Bereitung von obergärigem Bier darf Malz auch aus anderem Getreide als Gerste verwendet werden. Reis, Mais oder Dari gelten nicht als Getreide im Sinne des § 9 Abs. 3 des Gesetzes




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Gruss aus der Schweiz, Dave aka Vade

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red_folder.gif erstellt am: 18.10.2010 um 10:47  
Hallo Hutpfleger!

hast Du irgendwo einen Link im Netz, wo man das mit dem "Bierähnlichen Getränk" nachlesen kann?

Besten Dank und grüße, arne
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alexbrand
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red_folder.gif erstellt am: 18.10.2010 um 18:43  
Huhu,

importiertes "Biergetränk", wenn auch nicht nach dem dt. Biersteuergesetz gebrauht, darf hier in Deutchland als Bier verkauft werden, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Also am besten im Ausland brauen und nach Deutschland importieren. ;)

Gruß,

Alex


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red_folder.gif erstellt am: 19.10.2010 um 07:52  

Zitat von Schneum, am 18.10.2010 um 10:47
Hallo Hutpfleger!

hast Du irgendwo einen Link im Netz, wo man das mit dem "Bierähnlichen Getränk" nachlesen kann?

Besten Dank und grüße, arne


Hallo arne,

sieh mal hier:
http://www.verlag-rolf-schmidt.de/fileadmin/vrs/loesungen/v erwaltungsrecht/VerwProzR_Rn_659-690.pdf


Seite 2 664 Bsp.

Gruß hufpfleger


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red_folder.gif erstellt am: 19.10.2010 um 12:05  

Zitat von hufpfleger, am 19.10.2010 um 07:52

Zitat von Schneum, am 18.10.2010 um 10:47
hast Du irgendwo einen Link im Netz, wo man das mit dem "Bierähnlichen Getränk" nachlesen kann?

sieh mal hier:
http://www.verlag-rolf-schmidt.de/fileadmin/vrs/loesungen/ver waltungsrecht/VerwProzR_Rn_659-690.pdf


Hochinteressant, vielen Dank für den Link!

Interessant wäre dann noch die nachgelagerte Frage, ob eine deutsche Brauerei ein nicht dem RHG entsprechendes bierähnliches Erzeugnis in Deutschland stattdessen z.B. unter der Bezeichnung Ale oder Stout in den Verkehr bringen dürfte, oder ob diese Vokabeln nach deutschem Recht dem "Bier" gleichgesetzt sind.

Gruß, Moritz
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 19.10.2010 um 12:54  
Genau das frage ich mich auch schon länger.
Nach RHG ist es ja unmöglich, ein vernünftiges Stout oder Porter zu brauen, da man ja die böse Röstgerste nicht verwenden darf.
Und unter dem Namen Ale könnte man ja alles mögliche vermarkten.
Meine Vermutung ist allerdings, dass das niemand kaufen wird, weil das Sprüchlein "streng nach dem deutschen Reinheitsgebot" fehlt.

Stefan
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red_folder.gif erstellt am: 19.10.2010 um 13:52  
...wow, danke für den Link, interessant. Wenn ich den letzten Teil richtig interpretiere, hätte man sogar auch eine reele Aussicht auf Erfolg, sein Bier Bier nennen zu dürfen, weil sonst nach übergeordnetem Recht eine Benachteiligung entstünde!?

Gruß, arne
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red_folder.gif erstellt am: 19.10.2010 um 14:19  
Bis Du das rechtlich durch alle Instanzen gepaukt hast, ist deine Brauerei aber längst pleite.


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Gruß vom Berliner
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Jon1000
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red_folder.gif erstellt am: 19.10.2010 um 15:32  

Zitat:
Interessant wäre dann noch die nachgelagerte Frage, ob eine deutsche Brauerei ein nicht dem RHG entsprechendes bierähnliches Erzeugnis in Deutschland stattdessen z.B. unter der Bezeichnung Ale oder Stout in den Verkehr bringen dürfte, oder ob diese Vokabeln nach deutschem Recht dem "Bier" gleichgesetzt sind.


Die Brauerei oder sonst wer dürfte das unter jedem x-beliebigen Namen verkaufen, nur eben nicht unter dem Namen Bier und das ist auch richtig so. Ihr glaubt ja gar nicht, was alles möglich wäre, gäbe es das RHG nicht. Bei keinem anderen Lebensmittel gibt es ähnlich strenge Vorschriften und wer mal wissen möchte, was die Industrie bereit ist zu tun, der kann sich mal das Thema Fleisch(reste)verwertung zu Gemüte führen. Da kommen die tollsten Sachen bei rum, die zwar technisch und rechtlich in Ordnung sind, aber gesundheitlich und rein ethisch nicht zu akzeptieren.
Ich möchte klarstellen, dass ich gegen niemanden etwas habe, der mit weiteren Rohstoffen (Gewürze, Rohfrucht etc) experimentiert, sondern das sogar sehr gut und interessant finde, allerdings muss man immer im Hinterkopf haben, dass die Industrie die Gesetze nach ihren Spielregeln der Profitmaximierung auslegt. Würde jmd., wie Anfang der 90er die EU versuchen das RHG zu reformieren, so würde nicht sichergestellt werden können, wessen Interessen wie berücksichtigt werden. Was darf rein, was nicht? Was gilt noch als vertretbar, was nicht? Welche Zusatzstoffe sind unabdingbar, welche nur Wunschtraum? Aus diesem Grund ist es gut, dass das RHG so ist, wie es ist. Wir haben ja die Freiheit zu wählen, was wir kaufen/brauen/trinken.


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red_folder.gif erstellt am: 19.10.2010 um 15:43  

Zitat:
Wir haben ja die Freiheit zu wählen, was wir kaufen/brauen/trinken.

Wenn ich im Getränkemarkt an den Regalen entlanglaufe und alles nur der selbe Einheitsbrei (Export, Weizen, Pils) ist, dann ärgert mich das schon.
Und wenn ich dann sehe, was in Frankreich, Belgien, den USA und England für feine Sachen gebraut werden, dann werde ich sehr neidisch. Un d kaufen kann ich die hier wenn überhaupt nur in minimalen Mengen für viel Geld.
Vor was hast Du denn Angst? Auch Biere, die nicht nach dem RHG im Ausland gebraut werden enthalten hochwertige Rohstoffe, nur ist da dann halt Zucker oder Rohfrucht drin.
Man kann übrigens auch nach dem RHG ganz erbärmliche Biere brauen.
Einen Braumeister zu 10000 Euro Strafe zu verdonnern, weil er Weizenmalz untergärig verbraut ist erbärmlich.
Und was an Röstgerste schlimm sein soll werde ich wohl nie kapieren.

Die Lösung wäre meiner Meinung nach, dass die Brauer selber entscheiden dürfen, ob sie nach dem RHG brauen und das dann entsaprechend deklarieren, dann kann der Kunde entscheiden.

Stefan


[Editiert am 19.10.2010 um 15:45 von Boludo]
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red_folder.gif erstellt am: 19.10.2010 um 16:03  

Zitat von Boludo, am 19.10.2010 um 15:43
Man kann übrigens auch nach dem RHG ganz erbärmliche Biere brauen.


Leider sehr richtig. Auch nicht von schlechten Eltern: Biere, die in Deutschland gebraut werden, allerdings nicht nach dem Reinheitsgebot, auch nicht als "Bier" verkauft werden, aber dennoch den Anschein erwecken, eins zu sein: z. B. Lausitzer Porter mit einer ordentlichen Dosis Süßstoff. Bei Zucker hätte ich hingegen kein Problem.

Fies hervorschmeckende Süßstoffe habe ich übrigens auch neulich in vermeintlich traditionellen belgischen Bieren entdeckt: Mort Subite Geuze und Faro. Die Erklärung: Zucker wird steuerlich relevant auf die Stammwürze angerechnet, Süßstoff nicht. Gilt in Deutschland genau so. Das Problem ist mal wieder der Profit, nicht die Reinheit. Und der Durchschnittsbelgier merkt es genau so wenig wie der Lausitzer.

Da uns das RHG weder vor Lausitzer Porter noch vor Vplus schützen konnte, können wir es doch jetzt auch endlich abschaffen, damit die Weizenmalzverwender nicht länger kriminalisiert werden. Oder?

Gruß

Philipp


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Wer flötet hell und plappert munter
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Die Braumeise
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red_folder.gif erstellt am: 19.10.2010 um 16:22  
Natürlich soll in ein Bier kein Mist rein und das kann man ja auch so regeln.
Aber bestimmte hochwertige Rohstoffe einfach so zu verbieten ist albern und schadet dem deutschen Biermarkt und vor allem der Vielfalt.
Und dass Süßstoff laut RHG in obergäriges Bier darf zeigt ja wohl deutlich, wie willkürlich die Regelung ist.

Zitat:
(9) Zur Herstellung von obergärigem Einfachbier kann Süßstoff nach § 5 Nr. 3 der Verordnung über den Verkehr mit Süßstoff vom 27. Februar 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 336) verwendet werden.


Stefan


[Editiert am 19.10.2010 um 16:25 von Boludo]
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red_folder.gif erstellt am: 19.10.2010 um 16:34  

Zitat:
Einen Braumeister zu 10000 Euro Strafe zu verdonnern, weil er Weizenmalz untergärig verbraut ist erbärmlich.


Da stimme ich dir fast zu. Allerdings wusste er, was er tut und war sich auch der Konsequenzen bewusst. Von daher. gleiches Recht für alle. Dass der EUGH 80 schwerstkriminelle Straftäter wieder auf die Menschheit loslässt, das ist erbärmlich.

Zitat:
Auch Biere, die nicht nach dem RHG im Ausland gebraut werden enthalten hochwertige Rohstoffe, nur ist da dann halt Zucker oder Rohfrucht drin.
Und was an Röstgerste schlimm sein soll werde ich wohl nie kapieren.


Es geht doch dabei nicht um Rohfrucht oder Zucker. Niemand wird ernsthaft glauben, dass wenn das RHG fällt, die Brauereien sich die Hände reiben, weil sie nun Rohfrucht hernehmen können oder Zucker. Da gehts um Inhaltstoffe, deren Namen einem Knoten in die Zunge macht, als konkretes Beispiel technische Enzyme, genveränderte Hefe. Es gibt noch viele nette Sachen, die man da einbringen könnte, das RHG bietet genau davor Schutz, es ist doch nicht als Schikane gedacht.

Zitat:
Wenn ich im Getränkemarkt an den Regalen entlanglaufe und alles nur der selbe Einheitsbrei (Export, Weizen, Pils) ist, dann ärgert mich das schon.


Kann ich nachvollziehen, geht mir auch so. Das ist allerdings etwas, was der Kunde mit seinem Einkaufsverhalten steuern kann. Siehe Oettinger, der Kunde will günstiges Bier, also bekommt er es auch.

Zitat:
Und wenn ich dann sehe, was in Frankreich, Belgien, den USA und England für feine Sachen gebraut werden, dann werde ich sehr neidisch.


Das hat für mich etwas von "Auf der anderen Seite des Flusses ist das Gras grüner und saftiger als hier". Hart ausgedrückt, in den USA darf man auch eher mal aufm Schießstand mit Riesenwaffen rumballern, geht hier auch nicht, obwohl es sich mancher Schütze wohl wünschen würde.


Zitat:
Da uns das RHG weder vor Lausitzer Porter noch vor Vplus schützen konnte, können wir es doch jetzt auch endlich abschaffen, damit die Weizenmalzverwender nicht länger kriminalisiert werden. Oder?


Das RHG behandelt BIER, keine seltsamen Entgleisungen seitens der Getränkeindustrie. Mit gleicher Logik könnte man auch sagen, das Waffengesetz hat uns auch nicht vor Amokläufen geschützt, also lass es uns abschaffen.
Ich kann nicht so d´accord damit gehen, dass Weizenmalzverwender hier kriminalisiert werden. Hier wurde doch niemand verurteilt, weil er der Welt etwas Gutes tun wollte und sich keiner Schuld bewusst war. Es ist doch ohne weiteres möglich, Weizenmalz zu verwenden, nur eben nicht so.


Bitte versteh mich keiner falsch. Im Sinne der Sache ist es natürlich relativ egal, ob Weizenmalz nun unter- oder obergärig vergoren wird, die Hefe juckt nicht, woher der Zucker kommt. Aber das sind erste Verschleißerscheinungen eines Gesetzes, wo versucht wird daran zu schleifen und das geschieht eben nicht der Biervielfalt willen, sondern rein aus Profitstreben. Wäre es anders, wäre ich glühender Verfechter, dass das RHG fällt. Ist es aber nicht.


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red_folder.gif erstellt am: 19.10.2010 um 17:35  
Oh, ich hätte nicht gedacht, dass der Süßstoff im Lausitzer Porter sogar RHG-konform ist. Das macht es ja noch absurder.

Zur Erklärung meiner scheinbar unsinnigen Logik: Ich meine bloß: Die wenigen guten Brauer brauen nicht gut wegen des RHGs, sondern weil sie auf (teure) Qualität setzen und darin ihre Marktnische sehen, vielleicht auch aus Prinzip oder aus Tradition. Und an all dem würde sich auch nichts ändern, wenn das RHG wegfallen würde. In anderen Ländern brauen auch gute Brauer freiwillig nach dem RHG, obwohl sie es nicht müssten.

Rein profitorientierte Massenbrauer brauen auch heute schon trotz des RHGs den größten Dreck zusammen. Deren Bier interessiert mich nicht, auch wenn es RHG-konform ist. Und wenn sie nach dem Fall des RHGs noch schlimmere Biere machen, ist mir das auch egal. Deshalb brauche ich kein RHG.

Und ich finde es sogar hinderlich und schade für Brauer, die gutes Bier machen wollen, z. B. die Kreuzberger Bier-Company mit ihrem Hanfbier, und das nicht dürfen oder zumindest in der Vermarktung stark behindert werden, weil sie nirgendwo den Eindruck erwecken dürfen, "Turn" wäre Bier. Ist es aber. Wenn das RHG bestehen bleiben soll, dann bitteschön so: Süßstoff etc. verbieten, Hanf etc. erlauben. Und vor allem nicht so einseitig untergäriges Vollbier als den schützenswerten Normalfall darstellen und alle anderen Bierstile als Abweichungen zu marginalisieren oder gar zu verbieten, weil die Schüttung oder Würzung nicht genehm ist. Und ich rede hier nicht technischen Enzymen oder genveränderter Hefe das Wort.

Gruß

Philipp


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Die Braumeise
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red_folder.gif erstellt am: 19.10.2010 um 19:34  

Zitat:
Und ich rede hier nicht technischen Enzymen oder genveränderter Hefe das Wort.


Das merkt man und das ist auch gut so.

Das Problem ist, dass du dich oder uns nicht als Maßstab nehmen kannst. Wir kennen uns damit aus und wissen, dass man nicht direkt stirbt, wenn nicht nach RHG gebraut wird. Aber die Masse an Menschen überblickt das so nicht und deshalb muss der Gesetzgeber hier regulierend eingreifen.
Ich kann deiner Argumentation folgen und sehe das auch ähnlich wie du, allerdings ist das Problem wie gesagt nicht, dass man nicht möchte, sondern niemand die Grenze ziehen kann, bis wohin aufweichen, was zulassen, was nicht. Das ist das Hauptproblem, wie bei vielen Dingen in der Politik.


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red_folder.gif erstellt am: 19.10.2010 um 20:34  
Hallo,

ich finde das Reinheitsgebot auch absolut ok. Allerdings möchte ich einige Saison/ Spezialbiere brauen und auch (als Bier) verkaufen. Schön und einfach wäre da z.B.: gebraut nach dem RHG + Mädesüß und Verbenenkraut (Keltenbier).
Wenn da dann E 4711 oder so steht, sieht das schon bääääh aus und wirkt abstoßend. Kräuter, Gewürze oder Spezialmalze klingen dagegen interessant (und würden verkaufsfördernd wirken).
:devil: Leider habe ich aber oft das Gefühl, die Politik wird ein wenig von den großen Konzernen gesteuert. :devil:

Dabei wäre alles so einfach .

Gruß hufpfleger


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red_folder.gif erstellt am: 19.10.2010 um 22:28  
Hallo Leute,

Nanana, von was sprechen wir denn da?
Ich definiere "Reinheitsgebot" mit dem Gebot von 1516. Wie übrigens die Mehrzahl der Deutschen. Da steht das nur Wasser, Gerste und Hopfen verwendet werden dürfen. Wie die Gerste verarbeitet werden muß steht da nicht. Also ist Röstgerste auch erlaubt gewesen.
"Gewesen" deshalb weil dieses RHG in 1992 von dem sogenannten "vorläufigen Biersteuergesetz" abgelöst wurde und für alle deutschen gewerblichen Brauereien gilt!
Dieses Gesetz wird uns heute als Reinheitsgebot untergejubelt. Deshalb ist nun plötzlich ein Weizenbier nach dem "RHG" was es ursprünglich nicht war.

Mein Fazit: Das alte RHG von 1516 find ich gut, aber es sollte nicht verpflichtend sein und wer mit dem RHG wirbt sollte auch die Bevölkerung nicht auf die Rolle nehmen. Die Inhaltsbeschränkungen in dem Biersteuergesetz sollten als nicht Traditionsgemäß ersatzlos gestrichen werden.

Gruß Markus
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red_folder.gif erstellt am: 19.10.2010 um 22:41  
Welche deutsche Brauerei braut denn nach dem RHG von 1516?

Ich würde behaupten: KEINE!!!
Dort steht dezidiert "Gersten" (also kein Weizen) und von Hefe ist keine Rede!

Natürlich war das RHG für die Braulobby willkommen um jahrzehntelang die
Märkte abzuschotten: "Du kommst hier nich rein!"
Inzwischen sind die einzigen die nach dem RHG von 1516 brauen,eine Handvoll
Puristen im Pajottenland,rund um Brüssel und Lembeek im ach so schlimmen Belgien!

Deutsche Brauereien brauen nach dem RHG und schütten dann,wenn die Plörre
keiner saufen will Sirup rein. Na dann prost!

Das ist aber offensichtlich die naheliegende Reaktion:
Mein Bier ist seit einigen Jahren im zweistelligen %-Bereich rückläufig!
Was kann ich tun?
Wie kann ich die tiefe Sehnsucht des Gastes nach etwas Geschmack stillen???
Die Antwort lautet: Sirup oder E3o..,E4o..,E6o...

Mir ist ein geschmackvolles Bier,das seinen Geschmack aus alternativen Getreiden,
Früchten,Gewürzen bezieht allemal lieber als Siruppampe und Süßstoffmix!

Gruß aus Dortmund

Gerd

P.S.: Trau keinem,der morgens Haferflocken isst und nachmittags Schwarzwälder Kirschtorte
und abends am Stammtisch über Guiness und Kriek lästert weil die nicht dem RHG entsprechen.


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red_folder.gif erstellt am: 19.10.2010 um 22:43  

Zitat:
P.S.: Trau keinem,der morgens Haferflocken isst und nachmittags Schwarzwälder Kirschtorte
und abends am Stammtisch über Guiness und Kriek lästert weil die nicht dem RHG entsprechen.


:thumbup:
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Zitat von Jon1000, am 19.10.2010 um 19:34

Zitat:
Aber die Masse an Menschen überblickt das so nicht und deshalb muss der Gesetzgeber hier regulierend eingreifen.


Wir sind uns ja eigentlich alle einig. Nur an dieser Stelle gebe ich zu bedenken: Wer unmündige Konsumenten durch dieses Steuer(!)gesetz schützen will, zementiert damit nur deren Unmündigkeit. Der deutsche Durchschnittsbiertrinker weiß absolut nichts über Bier, weil er denkt: Das Reinheitsgebot wirds schon richten, Hauptsache deutsch. Und so wirds auch bleiben, wenn sich nichts am Gesetz ändert. Von der Unmündigkeit der Verbraucher profiteren jeweils die Brauereien am meisten, die mit gigantischen Etats den größen Werbedruck erzeugen können -- Tatort, Fußball etc.

Dann lieber ein möglichst liberales Biergesetz und freiwillige Zusammenschlüsse von Qualitätsbrauern, die sich höheren Standards verpflichten wie z. B. beim Wein der VDP und damit qualitätsorientierte Verbraucher erreichen (die wie ich auch bereit sind, eine Mark mehr fürs Bier auszugeben).

Gruß

Philipp




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Die Braumeise
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Die Artikel zum RHG sind sicher schon bekannt, aber ich finde sie nach wie vor hervorragend:

brauherr.de

http://www.europeanbeerguide.net/gersbeer.htm

Für mich ist das ein Marketinggag und gezielte Desinformation am Verbraucher.
Schlimm ist, dass die Vielfalt leidet und dadurch Konsumenten vergrault werden.

Stefan
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Hallo,

ich habe gestern ein Kulmbacher- Mönchhofs Pils getrunken. Auf dem Etikett hinten steht: Gebraut nach dem deutschen RHg, Zutaten: Wasser, Gerstenmalz, Hopfen und Hopfenextrakt. Nichts von Hefe.
:gruebel: Ist dieser Hopfenextrakt sowas wie eine Mischung aus verschiedenen Zutaten (wie in der Lebensmittelindustrie der Hefeextrakt), deren einzelne Zutaten nicht angegeben werden müssen? :gruebel:
Und verbirgt sich hier die Hefe drin? Eine "wilde Gärung" machen die doch bestimmt nicht.

Gruß hufpfleger,
der den kulmbachern gerade eine mail mit eben diesen Fragen geschickt hat


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