Posting Freak Beiträge: 2947 Registriert: 15.11.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 17.10.2010 um 21:12 |
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Posting Freak Beiträge: 829 Registriert: 5.5.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 17.10.2010 um 21:56 |
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Ja, so ist das leider... ich frag mich: Wie sind die da drauf gekommen? Hat
das ein Endverbraucher rausgeschmeckt dass da Weizenmalz mit dran ist? Wohl
kaum. Was ham wir's doch gut, wir dürfen das
Da sieht mal mal was das für bizarre Regelungen sind... scheinbar hat man
auch 1993 noch so gedacht als ob es immer noch 1516 wäre... und der
deutsche Michel ist auch noch stolz drauf. O je! ____________________ Keine Produkte aus Massenbierhaltung!
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Antwort 1 |
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Posting Freak Beiträge: 902 Registriert: 11.6.2006 Status: Offline
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erstellt am: 18.10.2010 um 06:48 |
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Hallo,
das RHG gilt nur, wenn man das Bier auch Bier nennt, alles andere ist dann
ein "bierähnliches Getränk". Brauen darf man eigentlich alles, hört sich
nur blöd im Laden an: gib mir mal einen Kasten ........ bierähnliches
Getränk
Die Bürokraten und unsere Regierung achten Gott sei Dank schon auf uns
unmündige Bürger
Gruß hufpfleger ____________________ Gruß hufpfleger,
der immer noch einen Pächter sucht!
Infos unter dem button "Bierbrauer werden?" in der Navigationleiste
http://hämmscher-bier.de
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Antwort 2 |
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Posting Freak Beiträge: 1163 Registriert: 25.6.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 18.10.2010 um 07:39 |
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hier der gesetzestext zum vorläufiges biergesetz vom 29. juli 1993 und die verordnung zur durchführung des vorläufigen biergesetz
bei untergärigem bier ist das gesetz immer noch sehr "reinheitsgebot",
ausser der verwendung von hopfenextrakten und pulver (§ 9 (5)) und
klärmitteln (§ 9 (6))
Zitat: | § 9
(1) Zur Bereitung von untergärigem Bier darf, abgesehen von den
Vorschriften in den Absätzen 4 bis 6, nur Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und
Wasser verwendet werden. |
für obergärige biere darf schon sehr viel mehr verwendet werden:
Zitat: | § 9
(2) Die Bereitung von obergärigem Bier unterliegt derselben Vorschrift;
es ist hierbei jedoch auch die Verwendung von anderem Malz und die
Verwendung von technisch reinem Rohr-, Rüben- oder Invertzucker sowie von
Stärkezucker und aus Zucker der bezeichneten Art hergestellten Farbmitteln
zulässig.
(3) Unter Malz wird alles künstlich zum Keimen gebrachte Getreide
verstanden.
(4) Die Verwendung von Farbebieren, die nur aus Malz, Hopfen, Hefe und
Wasser hergestellt sind, ist bei der Bierbereitung gestattet, unterliegt
jedoch besonderen Überwachungsmaßnahmen.
(5) An Stelle von Hopfen dürfen bei der Bierbereitung auch Hopfenpulver
oder Hopfen in anderweit zerkleinerter Form oder Hopfenauszüge verwendet
werden, sofern diese Erzeugnisse den nachstehenden Anforderungen
entsprechen:
Hopfenpulver und anderweit zerkleinerter Hopfen sowie Hopfenauszüge müssen
ausschließlich aus Hopfen gewonnen sein.
Hopfenauszüge müssen
die beim Sudverfahren in die Bierwürze übergehenden Stoffe des Hopfens oder
dessen Aroma- und Bitterstoffe in einer Beschaffenheit enthalten, wie sie
Hopfen vor oder bei dem Kochen in der Bierwürze aufweist,
den Vorschriften des Lebensmittelrechts entsprechen.
Die Hopfenauszüge dürfen der Bierwürze nur vor Beginn oder während der
Dauer des Würzekochens beigegeben werden.
(6) Als Klärmittel für Würze und Bier dürfen nur solche Stoffe verwendet
werden, die mechanisch oder adsorbierend wirken und bis auf gesundheitlich,
geruchlich und geschmacklich unbedenkliche, technisch unvermeidbare Anteile
wieder ausgeschieden werden. |
aber achtung, verordnung zur durchführung des vorläufigen biergesetz
Zitat: | § 17
(4) Zur Bereitung von obergärigem Bier darf Malz auch aus anderem Getreide
als Gerste verwendet werden. Reis, Mais oder Dari gelten nicht als Getreide
im Sinne des § 9 Abs. 3 des Gesetzes |
____________________ Gruss aus der Schweiz, Dave aka Vade
meine 50l Anlage Biersektenmitglied 697 Schweizer
Brauereien
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Antwort 3 |
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Junior Member Beiträge: 44 Registriert: 23.7.2009 Status: Offline
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erstellt am: 18.10.2010 um 10:47 |
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Hallo Hutpfleger!
hast Du irgendwo einen Link im Netz, wo man das mit dem "Bierähnlichen
Getränk" nachlesen kann?
Besten Dank und grüße, arne
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Antwort 4 |
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Posting Freak Beiträge: 2947 Registriert: 15.11.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 18.10.2010 um 18:43 |
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Huhu,
importiertes "Biergetränk", wenn auch nicht nach dem dt. Biersteuergesetz
gebrauht, darf hier in Deutchland als Bier verkauft werden, um
Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Also am besten im Ausland brauen und
nach Deutschland importieren.
Gruß,
Alex ____________________ Home brewing
More control. Less risk.
If I had to explain you wouldn't understand.
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Antwort 5 |
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Posting Freak Beiträge: 902 Registriert: 11.6.2006 Status: Offline
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erstellt am: 19.10.2010 um 07:52 |
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Antwort 6 |
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Posting Freak Beiträge: 2084 Registriert: 28.10.2009 Status: Offline
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erstellt am: 19.10.2010 um 12:05 |
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Hochinteressant, vielen Dank für den Link!
Interessant wäre dann noch die nachgelagerte Frage, ob eine deutsche
Brauerei ein nicht dem RHG entsprechendes bierähnliches Erzeugnis in
Deutschland stattdessen z.B. unter der Bezeichnung Ale oder
Stout in den Verkehr bringen dürfte, oder ob diese Vokabeln
nach deutschem Recht dem " Bier" gleichgesetzt sind.
Gruß, Moritz
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Antwort 7 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.10.2010 um 12:54 |
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Genau das frage ich mich auch schon länger.
Nach RHG ist es ja unmöglich, ein vernünftiges Stout oder Porter zu brauen,
da man ja die böse Röstgerste nicht verwenden darf.
Und unter dem Namen Ale könnte man ja alles mögliche vermarkten.
Meine Vermutung ist allerdings, dass das niemand kaufen wird, weil das
Sprüchlein "streng nach dem deutschen Reinheitsgebot" fehlt.
Stefan
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Antwort 8 |
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Junior Member Beiträge: 44 Registriert: 23.7.2009 Status: Offline
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erstellt am: 19.10.2010 um 13:52 |
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...wow, danke für den Link, interessant. Wenn ich den letzten Teil richtig
interpretiere, hätte man sogar auch eine reele Aussicht auf Erfolg, sein
Bier Bier nennen zu dürfen, weil sonst nach übergeordnetem Recht eine
Benachteiligung entstünde!?
Gruß, arne
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Antwort 9 |
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Moderator Beiträge: 4024 Registriert: 7.4.2006 Status: Offline
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erstellt am: 19.10.2010 um 14:19 |
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Bis Du das rechtlich durch alle Instanzen gepaukt hast, ist deine Brauerei
aber längst pleite.
____________________ Gruß vom Berliner
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Antwort 10 |
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Member Beiträge: 89 Registriert: 26.8.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.10.2010 um 15:32 |
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Zitat: | Interessant wäre dann
noch die nachgelagerte Frage, ob eine deutsche Brauerei ein nicht dem RHG
entsprechendes bierähnliches Erzeugnis in Deutschland stattdessen z.B.
unter der Bezeichnung Ale oder Stout in den Verkehr bringen dürfte, oder ob
diese Vokabeln nach deutschem Recht dem "Bier" gleichgesetzt sind.
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Die Brauerei oder sonst wer dürfte das unter jedem x-beliebigen Namen
verkaufen, nur eben nicht unter dem Namen Bier und das ist auch richtig so.
Ihr glaubt ja gar nicht, was alles möglich wäre, gäbe es das RHG nicht. Bei
keinem anderen Lebensmittel gibt es ähnlich strenge Vorschriften und wer
mal wissen möchte, was die Industrie bereit ist zu tun, der kann sich mal
das Thema Fleisch(reste)verwertung zu Gemüte führen. Da kommen die tollsten
Sachen bei rum, die zwar technisch und rechtlich in Ordnung sind, aber
gesundheitlich und rein ethisch nicht zu akzeptieren.
Ich möchte klarstellen, dass ich gegen niemanden etwas habe, der mit
weiteren Rohstoffen (Gewürze, Rohfrucht etc) experimentiert, sondern das
sogar sehr gut und interessant finde, allerdings muss man immer im
Hinterkopf haben, dass die Industrie die Gesetze nach ihren Spielregeln der
Profitmaximierung auslegt. Würde jmd., wie Anfang der 90er die EU versuchen
das RHG zu reformieren, so würde nicht sichergestellt werden können, wessen
Interessen wie berücksichtigt werden. Was darf rein, was nicht? Was gilt
noch als vertretbar, was nicht? Welche Zusatzstoffe sind unabdingbar,
welche nur Wunschtraum? Aus diesem Grund ist es gut, dass das RHG so ist,
wie es ist. Wir haben ja die Freiheit zu wählen, was wir
kaufen/brauen/trinken. ____________________ Erst durch Leidenschaft lebt der Mensch, durch Vernunft existiert er nur!
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Antwort 11 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.10.2010 um 15:43 |
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Zitat: | Wir haben ja die
Freiheit zu wählen, was wir
kaufen/brauen/trinken. |
Wenn ich im Getränkemarkt
an den Regalen entlanglaufe und alles nur der selbe Einheitsbrei (Export,
Weizen, Pils) ist, dann ärgert mich das schon.
Und wenn ich dann sehe, was in Frankreich, Belgien, den USA und England für
feine Sachen gebraut werden, dann werde ich sehr neidisch. Un d kaufen kann
ich die hier wenn überhaupt nur in minimalen Mengen für viel Geld.
Vor was hast Du denn Angst? Auch Biere, die nicht nach dem RHG im Ausland
gebraut werden enthalten hochwertige Rohstoffe, nur ist da dann halt Zucker
oder Rohfrucht drin.
Man kann übrigens auch nach dem RHG ganz erbärmliche Biere brauen.
Einen Braumeister zu 10000 Euro Strafe zu verdonnern, weil er Weizenmalz
untergärig verbraut ist erbärmlich.
Und was an Röstgerste schlimm sein soll werde ich wohl nie kapieren.
Die Lösung wäre meiner Meinung nach, dass die Brauer selber entscheiden
dürfen, ob sie nach dem RHG brauen und das dann entsaprechend deklarieren,
dann kann der Kunde entscheiden.
Stefan
[Editiert am 19.10.2010 um 15:45 von Boludo]
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Antwort 12 |
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Senior Member Beiträge: 234 Registriert: 19.3.2010 Status: Offline
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erstellt am: 19.10.2010 um 16:03 |
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Leider sehr richtig. Auch nicht von schlechten Eltern: Biere, die in
Deutschland gebraut werden, allerdings nicht nach dem Reinheitsgebot, auch
nicht als "Bier" verkauft werden, aber dennoch den Anschein erwecken, eins
zu sein: z. B. Lausitzer Porter mit einer ordentlichen Dosis Süßstoff. Bei
Zucker hätte ich hingegen kein Problem.
Fies hervorschmeckende Süßstoffe habe ich übrigens auch neulich in
vermeintlich traditionellen belgischen Bieren entdeckt: Mort Subite Geuze
und Faro. Die Erklärung: Zucker wird steuerlich relevant auf die Stammwürze
angerechnet, Süßstoff nicht. Gilt in Deutschland genau so. Das Problem ist
mal wieder der Profit, nicht die Reinheit. Und der Durchschnittsbelgier
merkt es genau so wenig wie der Lausitzer.
Da uns das RHG weder vor Lausitzer Porter noch vor Vplus schützen konnte,
können wir es doch jetzt auch endlich abschaffen, damit die
Weizenmalzverwender nicht länger kriminalisiert werden. Oder?
Gruß
Philipp ____________________ Wer flötet hell und plappert munter
Im Netz kopfüber und kopfunter
Den bittren Trunk verschmäht sie nicht
und hämmert bis die Schale bricht?
Die Braumeise
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Antwort 13 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.10.2010 um 16:22 |
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Natürlich soll in ein Bier kein Mist rein und das kann man ja auch so
regeln.
Aber bestimmte hochwertige Rohstoffe einfach so zu verbieten ist albern und
schadet dem deutschen Biermarkt und vor allem der Vielfalt.
Und dass Süßstoff laut RHG in obergäriges Bier darf zeigt ja wohl deutlich,
wie willkürlich die Regelung ist.
Zitat: | (9) Zur Herstellung von
obergärigem Einfachbier kann Süßstoff nach § 5 Nr. 3 der Verordnung über
den Verkehr mit Süßstoff vom 27. Februar 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 336)
verwendet werden. |
Stefan
[Editiert am 19.10.2010 um 16:25 von Boludo]
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Antwort 14 |
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Member Beiträge: 89 Registriert: 26.8.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.10.2010 um 16:34 |
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Zitat: | Einen Braumeister zu
10000 Euro Strafe zu verdonnern, weil er Weizenmalz untergärig verbraut ist
erbärmlich. |
Da stimme ich dir fast zu. Allerdings wusste er, was er tut und war sich
auch der Konsequenzen bewusst. Von daher. gleiches Recht für alle. Dass der
EUGH 80 schwerstkriminelle Straftäter wieder auf die Menschheit loslässt,
das ist erbärmlich.
Zitat: | Auch Biere, die nicht
nach dem RHG im Ausland gebraut werden enthalten hochwertige Rohstoffe, nur
ist da dann halt Zucker oder Rohfrucht drin.
Und was an Röstgerste schlimm sein soll werde ich wohl nie
kapieren. |
Es geht doch dabei nicht um Rohfrucht oder Zucker. Niemand wird ernsthaft
glauben, dass wenn das RHG fällt, die Brauereien sich die Hände reiben,
weil sie nun Rohfrucht hernehmen können oder Zucker. Da gehts um
Inhaltstoffe, deren Namen einem Knoten in die Zunge macht, als konkretes
Beispiel technische Enzyme, genveränderte Hefe. Es gibt noch viele nette
Sachen, die man da einbringen könnte, das RHG bietet genau davor Schutz, es
ist doch nicht als Schikane gedacht.
Zitat: | Wenn ich im
Getränkemarkt an den Regalen entlanglaufe und alles nur der selbe
Einheitsbrei (Export, Weizen, Pils) ist, dann ärgert mich das
schon. |
Kann ich nachvollziehen, geht mir auch so. Das ist allerdings etwas, was
der Kunde mit seinem Einkaufsverhalten steuern kann. Siehe Oettinger, der
Kunde will günstiges Bier, also bekommt er es auch.
Zitat: | Und wenn ich dann sehe,
was in Frankreich, Belgien, den USA und England für feine Sachen gebraut
werden, dann werde ich sehr neidisch. |
Das hat für mich etwas von "Auf der anderen Seite des Flusses ist das Gras
grüner und saftiger als hier". Hart ausgedrückt, in den USA darf man auch
eher mal aufm Schießstand mit Riesenwaffen rumballern, geht hier auch
nicht, obwohl es sich mancher Schütze wohl wünschen würde.
Zitat: | Da uns das RHG weder vor
Lausitzer Porter noch vor Vplus schützen konnte, können wir es doch jetzt
auch endlich abschaffen, damit die Weizenmalzverwender nicht länger
kriminalisiert werden. Oder? |
Das RHG behandelt BIER, keine seltsamen Entgleisungen seitens der
Getränkeindustrie. Mit gleicher Logik könnte man auch sagen, das
Waffengesetz hat uns auch nicht vor Amokläufen geschützt, also lass es uns
abschaffen.
Ich kann nicht so d´accord damit gehen, dass Weizenmalzverwender hier
kriminalisiert werden. Hier wurde doch niemand verurteilt, weil er der Welt
etwas Gutes tun wollte und sich keiner Schuld bewusst war. Es ist doch ohne
weiteres möglich, Weizenmalz zu verwenden, nur eben nicht so.
Bitte versteh mich keiner falsch. Im Sinne der Sache ist es natürlich
relativ egal, ob Weizenmalz nun unter- oder obergärig vergoren wird, die
Hefe juckt nicht, woher der Zucker kommt. Aber das sind erste
Verschleißerscheinungen eines Gesetzes, wo versucht wird daran zu schleifen
und das geschieht eben nicht der Biervielfalt willen, sondern rein aus
Profitstreben. Wäre es anders, wäre ich glühender Verfechter, dass das RHG
fällt. Ist es aber nicht. ____________________ Erst durch Leidenschaft lebt der Mensch, durch Vernunft existiert er nur!
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Antwort 15 |
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Senior Member Beiträge: 234 Registriert: 19.3.2010 Status: Offline
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erstellt am: 19.10.2010 um 17:35 |
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Oh, ich hätte nicht gedacht, dass der Süßstoff im Lausitzer Porter sogar
RHG-konform ist. Das macht es ja noch absurder.
Zur Erklärung meiner scheinbar unsinnigen Logik: Ich meine bloß: Die
wenigen guten Brauer brauen nicht gut wegen des RHGs, sondern weil sie auf
(teure) Qualität setzen und darin ihre Marktnische sehen, vielleicht auch
aus Prinzip oder aus Tradition. Und an all dem würde sich auch nichts
ändern, wenn das RHG wegfallen würde. In anderen Ländern brauen auch gute
Brauer freiwillig nach dem RHG, obwohl sie es nicht müssten.
Rein profitorientierte Massenbrauer brauen auch heute schon trotz des RHGs
den größten Dreck zusammen. Deren Bier interessiert mich nicht, auch wenn
es RHG-konform ist. Und wenn sie nach dem Fall des RHGs noch schlimmere
Biere machen, ist mir das auch egal. Deshalb brauche ich kein RHG.
Und ich finde es sogar hinderlich und schade für Brauer, die gutes Bier
machen wollen, z. B. die Kreuzberger Bier-Company mit ihrem Hanfbier, und
das nicht dürfen oder zumindest in der Vermarktung stark behindert werden,
weil sie nirgendwo den Eindruck erwecken dürfen, "Turn" wäre Bier. Ist es
aber. Wenn das RHG bestehen bleiben soll, dann bitteschön so: Süßstoff etc.
verbieten, Hanf etc. erlauben. Und vor allem nicht so einseitig
untergäriges Vollbier als den schützenswerten Normalfall darstellen und
alle anderen Bierstile als Abweichungen zu marginalisieren oder gar zu
verbieten, weil die Schüttung oder Würzung nicht genehm ist. Und ich rede
hier nicht technischen Enzymen oder genveränderter Hefe das Wort.
Gruß
Philipp
____________________ Wer flötet hell und plappert munter
Im Netz kopfüber und kopfunter
Den bittren Trunk verschmäht sie nicht
und hämmert bis die Schale bricht?
Die Braumeise
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Antwort 16 |
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Member Beiträge: 89 Registriert: 26.8.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.10.2010 um 19:34 |
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Zitat: | Und ich rede hier nicht
technischen Enzymen oder genveränderter Hefe das
Wort. |
Das merkt man und das ist auch gut so.
Das Problem ist, dass du dich oder uns nicht als Maßstab nehmen kannst. Wir
kennen uns damit aus und wissen, dass man nicht direkt stirbt, wenn nicht
nach RHG gebraut wird. Aber die Masse an Menschen überblickt das so nicht
und deshalb muss der Gesetzgeber hier regulierend eingreifen.
Ich kann deiner Argumentation folgen und sehe das auch ähnlich wie du,
allerdings ist das Problem wie gesagt nicht, dass man nicht möchte, sondern
niemand die Grenze ziehen kann, bis wohin aufweichen, was zulassen, was
nicht. Das ist das Hauptproblem, wie bei vielen Dingen in der Politik. ____________________ Erst durch Leidenschaft lebt der Mensch, durch Vernunft existiert er nur!
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Antwort 17 |
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Posting Freak Beiträge: 902 Registriert: 11.6.2006 Status: Offline
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erstellt am: 19.10.2010 um 20:34 |
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Hallo,
ich finde das Reinheitsgebot auch absolut ok. Allerdings möchte ich einige
Saison/ Spezialbiere brauen und auch (als Bier) verkaufen. Schön und
einfach wäre da z.B.: gebraut nach dem RHG + Mädesüß und Verbenenkraut
(Keltenbier).
Wenn da dann E 4711 oder so steht, sieht das schon bääääh aus und
wirkt abstoßend. Kräuter, Gewürze oder Spezialmalze klingen dagegen
interessant (und würden verkaufsfördernd wirken).
Leider habe ich aber oft das Gefühl, die Politik
wird ein wenig von den großen Konzernen gesteuert.
Dabei wäre alles so einfach .
Gruß hufpfleger ____________________ Gruß hufpfleger,
der immer noch einen Pächter sucht!
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Antwort 18 |
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Senior Member Beiträge: 110 Registriert: 6.5.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.10.2010 um 22:28 |
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Hallo Leute,
Nanana, von was sprechen wir denn da?
Ich definiere "Reinheitsgebot" mit dem Gebot von 1516. Wie übrigens die
Mehrzahl der Deutschen. Da steht das nur Wasser, Gerste und Hopfen
verwendet werden dürfen. Wie die Gerste verarbeitet werden muß steht da
nicht. Also ist Röstgerste auch erlaubt gewesen.
"Gewesen" deshalb weil dieses RHG in 1992 von dem sogenannten "vorläufigen
Biersteuergesetz" abgelöst wurde und für alle deutschen gewerblichen
Brauereien gilt!
Dieses Gesetz wird uns heute als Reinheitsgebot untergejubelt. Deshalb ist
nun plötzlich ein Weizenbier nach dem "RHG" was es ursprünglich nicht war.
Mein Fazit: Das alte RHG von 1516 find ich gut, aber es sollte nicht
verpflichtend sein und wer mit dem RHG wirbt sollte auch die Bevölkerung
nicht auf die Rolle nehmen. Die Inhaltsbeschränkungen in dem
Biersteuergesetz sollten als nicht Traditionsgemäß ersatzlos gestrichen
werden.
Gruß Markus
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Antwort 19 |
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Posting Freak Beiträge: 1027 Registriert: 3.2.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.10.2010 um 22:41 |
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Welche deutsche Brauerei braut denn nach dem RHG von 1516?
Ich würde behaupten: KEINE!!!
Dort steht dezidiert "Gersten" (also kein Weizen) und von Hefe ist keine
Rede!
Natürlich war das RHG für die Braulobby willkommen um jahrzehntelang die
Märkte abzuschotten: "Du kommst hier nich rein!"
Inzwischen sind die einzigen die nach dem RHG von 1516 brauen,eine
Handvoll
Puristen im Pajottenland,rund um Brüssel und Lembeek im ach so schlimmen
Belgien!
Deutsche Brauereien brauen nach dem RHG und schütten dann,wenn die
Plörre
keiner saufen will Sirup rein. Na dann prost!
Das ist aber offensichtlich die naheliegende Reaktion:
Mein Bier ist seit einigen Jahren im zweistelligen %-Bereich rückläufig!
Was kann ich tun?
Wie kann ich die tiefe Sehnsucht des Gastes nach etwas Geschmack
stillen???
Die Antwort lautet: Sirup oder E3o..,E4o..,E6o...
Mir ist ein geschmackvolles Bier,das seinen Geschmack aus alternativen
Getreiden,
Früchten,Gewürzen bezieht allemal lieber als Siruppampe und Süßstoffmix!
Gruß aus Dortmund
Gerd
P.S.: Trau keinem,der morgens Haferflocken isst und nachmittags
Schwarzwälder Kirschtorte
und abends am Stammtisch über Guiness und Kriek lästert weil die nicht dem
RHG entsprechen.
____________________ "...besser der Arsch leidet Frost als der Hals Durst!" (Martin Luther)
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Antwort 20 |
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Posting Freak Beiträge: 1791 Registriert: 6.7.2004 Status: Offline
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erstellt am: 19.10.2010 um 22:43 |
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Zitat: | P.S.: Trau keinem,der
morgens Haferflocken isst und nachmittags Schwarzwälder Kirschtorte
und abends am Stammtisch über Guiness und Kriek lästert weil die nicht dem
RHG entsprechen. |
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Antwort 21 |
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Senior Member Beiträge: 234 Registriert: 19.3.2010 Status: Offline
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erstellt am: 19.10.2010 um 23:36 |
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Zitat von Jon1000, am 19.10.2010 um
19:34 | Zitat: | Aber die Masse an
Menschen überblickt das so nicht und deshalb muss der Gesetzgeber hier
regulierend eingreifen. |
Wir sind uns ja eigentlich alle einig. Nur an dieser Stelle gebe ich zu
bedenken: Wer unmündige Konsumenten durch dieses Steuer(!)gesetz schützen
will, zementiert damit nur deren Unmündigkeit. Der deutsche
Durchschnittsbiertrinker weiß absolut nichts über Bier, weil er denkt: Das
Reinheitsgebot wirds schon richten, Hauptsache deutsch. Und so wirds auch
bleiben, wenn sich nichts am Gesetz ändert. Von der Unmündigkeit der
Verbraucher profiteren jeweils die Brauereien am meisten, die mit
gigantischen Etats den größen Werbedruck erzeugen können -- Tatort, Fußball
etc.
Dann lieber ein möglichst liberales Biergesetz und freiwillige
Zusammenschlüsse von Qualitätsbrauern, die sich höheren Standards
verpflichten wie z. B. beim Wein der VDP und damit qualitätsorientierte
Verbraucher erreichen (die wie ich auch bereit sind, eine Mark mehr fürs
Bier auszugeben).
Gruß
Philipp |
____________________ Wer flötet hell und plappert munter
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Die Braumeise
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Antwort 22 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.10.2010 um 08:15 |
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Die Artikel zum RHG sind sicher schon bekannt, aber ich finde sie nach wie
vor hervorragend:
brauherr.de
http://www.europeanbeerguide.net/gersbeer.htm
Für mich ist das ein Marketinggag und gezielte Desinformation am
Verbraucher.
Schlimm ist, dass die Vielfalt leidet und dadurch Konsumenten vergrault
werden.
Stefan
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Antwort 23 |
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Posting Freak Beiträge: 902 Registriert: 11.6.2006 Status: Offline
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erstellt am: 22.10.2010 um 06:46 |
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Hallo,
ich habe gestern ein Kulmbacher- Mönchhofs Pils getrunken. Auf dem Etikett
hinten steht: Gebraut nach dem deutschen RHg, Zutaten: Wasser, Gerstenmalz,
Hopfen und Hopfenextrakt. Nichts von Hefe.
Ist dieser Hopfenextrakt sowas wie eine Mischung
aus verschiedenen Zutaten (wie in der Lebensmittelindustrie der
Hefeextrakt), deren einzelne Zutaten nicht angegeben werden müssen?
Und verbirgt sich hier die Hefe drin? Eine "wilde Gärung" machen die doch
bestimmt nicht.
Gruß hufpfleger,
der den kulmbachern gerade eine mail mit eben diesen Fragen geschickt hat ____________________ Gruß hufpfleger,
der immer noch einen Pächter sucht!
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Antwort 24 |
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