Senior Member Beiträge: 221 Registriert: 29.3.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.8.2011 um 11:37 |
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Hallo Zusammen!
Habe mit einem Freund eine schicke Brauanlage erworben und diese steht aus
Platz- und Logistikgründen im Weingut der Eltern. Jetzt kommt nach der
Anmeldung des nächsten Sudes der Zoll und will wissen, warum sich Wohnort
und Brauort unterscheiden. Erlaubt wäre nur das Brauen im eigenen Haushalt
(!!!)
Ich halte diesen Bürokratenschwachsinn bald nicht mehr aus.....
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.8.2011 um 11:58 |
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Ja, das ist so, eigntlich müssten Deine Eltern die Sude anmelden und das
Bier bei sich daheim zum eigenen Zweck verbrauchen.
Wenn Du dort braust und Deine Eltern haben es nicht angemeldet, musst Du
das Bier versteuern. Das kostet nicht viel, ist aber mit Aufwand verbunden
und nicht einzusehen.
Keine Ahnung, wie Du da wieder rauskommst, vor allem, nachdem die ja jetzt
Bescheid wissen.
Eigentlich müssen die sich nicht wundern, wenn man einfach auf alles pfeift
uns schwarz braut. Ich finde allerdings, genau das Gegenteil ist richtig,
man muss jeden Tropfen Bier ganz penibel angeben und die so lange mit
Arbeit nerven, bis sich vielleicht doch mal eine andere Regelung
durchsetzt. Theoretisch dürfen die ja auch Erleichterungen zulassen. Bei
mir ist es z.B. so, dass ich mich nur einmal im Jahr melden muss und erst
beim Überschreiten der 200 Liter Marke das zusätzliche Bier versteuern
muss.
Stefan
[Editiert am 10.8.2011 um 11:58 von Boludo]
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Antwort 1 |
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Senior Member Beiträge: 221 Registriert: 29.3.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.8.2011 um 12:10 |
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Hm, hab mir schon so was gedacht.
Interessant ist allerdings, dass mein Freund den ersten Sud auch mit zwei
verschiedenen Adressen (sein Wohnort und Standort der Anlage) angemeldet
hat und keine derartige Reaktion erfolgte.
Aber trotzdem Danke für die schnelle Antwort.
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Antwort 2 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.8.2011 um 12:32 |
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Zitat von Der Belgier, am 10.8.2011 um
12:10 | Interessant ist allerdings, dass mein
Freund den ersten Sud auch mit zwei verschiedenen Adressen (sein Wohnort
und Standort der Anlage) angemeldet hat und keine derartige Reaktion
erfolgte. |
Das Stichwort in dem Zusammenhang lautet Willkür
Stefan
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Antwort 3 |
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Moderator Beiträge: 1253 Registriert: 21.12.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.8.2011 um 15:51 |
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Bei mir braut sogar mein Vater und meine 90 jährige Großmutter. Falls mal
jemand gucken kommt passe ich eben nur auf den Sud auf :-)
Die wollen es, also kriegen Sie es...
[Editiert am 10.8.2011 um 15:51 von BodoW]
____________________ "Wer kein Bier hat, hat nichts zu trinken"
(M. Luther)
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Antwort 4 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.8.2011 um 15:57 |
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Bei mir darf die Ehefrau auch zusätzlich 200 Liter anmelden. In anderen HZA
ist das nicht gestattet, da geht es stur nach Haushalt.
Stefan
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Antwort 5 |
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Posting Freak Beiträge: 679 Registriert: 22.2.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.8.2011 um 18:59 |
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Die Frage als solche ist berechtigt. Das HZA nimmt Witterung auf, und
versucht einer gewaltigen, steuerhinterziehenden Schwarzbierbrauerei auf
die Schliche zu kommen. Kann es außerdem sein, daß das Elternhaus
sich in einem anderen HZA-Zuständigkeitsbereich befindet?
Hier bezieht sich das HZA sicherlich auf den §41(1)BierStV; guckst du
hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/bierstv_2010/__41.html<
br />
Wenn man nicht im eigenen Haushalt braut, bedeutet es nicht,
daß das Brauen dann verboten ist. Ja, was schreiben die denn da für
einen Blödsinn??? Es bedeutet lediglich, daß das Bier dann nicht mehr in
den Bereich der Steuerfreiheit fällt, und sei der Sud auch noch so
klein.
Ergo mußt Du schlimmstenfalls Deine paar Liter versteuern. Frag Dein HZA
doch mal, ob die allen Ernstes von Dir (z.Bsp.) 12 mal eine Steuererklärung
nach amtlichen Vordruck für jeweils 10 Liter haben wollen? ...und wo denn
da die Logik und die Steuergerechtigkeit im Vergleich zu einem 'echten'
Haushaltsbrauer liegt.
Wenn die ehrenwerten Damen und Herren trotzdem auf die Biersteuer bestehen,
dann machst Du einfach einen Rückzieher und behauptest, daß Du dich
entschieden hast, nun doch in der eigenen Küche zu brauen. Oder Du läßt
offiziell Deinen Vadder brauen, während Du daneben stehst und ihm hilfst.
Ich wünsche gutes Gelingen mit der neuen Anlage.
Gruß
André ____________________ Lobe kein Bier vor dem Kater.
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Antwort 6 |
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Senior Member Beiträge: 221 Registriert: 29.3.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.8.2011 um 09:11 |
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Noch ein kleines Nachwort:
Habe der Tante vom Zoll wahrheitsgemäß geschrieben, warum die Anlage nicht
bei mir zu Hause steht und wer damit braut, und....keine Reaktion mehr!
War ihr wohl dann doch zu blöde wegen ein paar Cent zu erwartender Steuer
einen Aufriss zu machen. Gut so
Bin nur gespannt, ob der Aufstand bei der nächsten Anmeldung wieder
losgeht.
Freu mich jetzt schon auf den Weizendoppelbock den wir gezimmert haben. Je
zur Hälfte mit Weihenstephan- und Bischoffhefe angestellt. Bin auf die
Geschmacksunterschiede gespannt und werde dann mal berichten.
Greets
Der steuerfreie Belgier
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Antwort 7 |
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Senior Member Beiträge: 221 Registriert: 29.3.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 29.8.2011 um 10:20 |
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Tja, zu früh gefreut!!!!
Am Freitag war der Steuerbescheid im Briefkasten. 11,01 Euro für je 50
Liter Pils und Weizenbock.
Der Deutsche Staat muss es ja echt nötig haben, einen Hobbybrauer zu
besteuern, nur weil er nicht in der eigenen Küche braut sondern im
Nachbarort.
Die werde ich jetzt wegen jeder Kleinigkeit mit Briefen, mails und
Telefonaten nerven.
Also, immer dran denken: Brauort ist das eigene Heim....sonst kostets
Geld!
Grüße
Der besteuerte (oder bescheuerte) Belgier
P.S.: Dafür ist der Weizenbock sensationell lecker geworden
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Antwort 8 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 29.8.2011 um 10:29 |
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Dafür darfst Du jetzt das Bier überall verschenken, wo Du willst, und nicht
nur bei Dir daheim
Haben die Dir das ausgerechnet?
Wenn ich Bier für die Öffentlichkeit oder außer Haus braue und versteure,
dann muss ich das selber ausrechnen und am nächsten Tag per Post
einreichen, ohne vorher Bescheid zu sagen.
Stefan
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Antwort 9 |
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 29.8.2011 um 10:41 |
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Dem Bescheid würde
ich zunächst widersprechen. Ist viel zu teuer!
Der ermäßigte Steuersatz gilt bis 5000 hL/Jahr und beträgt 0,4407 € pro °P
und hL.
Für diesen Preis hättest du durchschnittlich 25 °P bei 100 Liter Bier haben
müssen, was ich zu bezweifeln wage.
Zitat: | Also, immer dran denken:
Brauort ist das eigene Heim....sonst kostets
Geld! |
Das hatten wir ja schon mal:
Herstellungsort ist der Ort der Vergärung. Das alleinige Herstellen von
Würze ist nicht steuerpflichtig. Lt. Gesetz handelt es sich immer um die
Herstellung von BIER.
Zitat: | P.S.: Dafür ist der
Weizenbock sensationell lecker
geworden |
Wenigstens das. Prost!
[Editiert am 29.8.2011 um 10:45 von hiasl]
____________________ Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
---
Eigene
Homepage
BIER-BRAU-PROjekt
der Uni Erlangen
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Antwort 10 |
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Senior Member Beiträge: 221 Registriert: 29.3.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 29.8.2011 um 11:12 |
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@boludo
Ja, die haben mir das ausgerechnet und direkt darauf hingewiesen, dass beim
nächsten Sud die Steuer vorher zu entrichten ist. Außerdem hingen noch die
Formulare dran, damit ich das beim nächsten mal auch richtig mache. Dann
muss ich auch selber rechnen...
@hiasl
Das mit dem ermäßigten Steuersatz ist interessant. Vielleicht werde ich ja
voll versteuert, da ich eben nicht zu Hause braue. Hast du da noch einen
link oder andere Infos? Vielen Dank!
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Antwort 11 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 29.8.2011 um 11:16 |
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Hi,
eigentlich spielt aber der Ort keine Rolle, was den ermäßigten Steuersatz
angeht, sondern die Menge und die ist bis 5000 hl ermäßigt, ab dann gilt
der reguläre Steuersatz.
Gruß
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 679 Registriert: 22.2.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 29.8.2011 um 11:18 |
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Ich würde sogar soweit gehen, zu behaupten, daß Du es auch verkaufen
darfst. Es darf dann aber nicht gewerblich verkauft werden.
Ich sehe keine Gewerblichkeit darin, wenn Du es an Deine Kumpels oder
innerhalb der Familie verkaufst. (weil keine Nachhaltigkeit, keine
Gewinnerzielungsabsicht, kein nach außen gerichtetes Handeln gegeben
ist.)
---ohne Gewähr---
Gruß
André
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Antwort 13 |
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 29.8.2011 um 11:18 |
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Jo, ganz einfach das BierStG: Zitat: | § 2 Steuertarif
(1) Bier wird nach Grad Plato in Steuerklassen eingeteilt. Grad Plato ist
der Stammwürzegehalt des Bieres in Gramm je 100 Gramm Bier, wie er sich
nach der großen Ballingschen Formel aus dem im Bier vorhandenen Alkohol-
und Extraktgehalt errechnet; Bruchteile eines Grades (Nachkommastellen)
bleiben außer Betracht. Die Biersteuer beträgt für einen Hektoliter (hl)
Bier 0,787 Euro je Grad Plato.
(2) Abweichend von Absatz 1 ermäßigt sich der Steuersatz für im
Brauverfahren hergestelltes Bier aus unabhängigen Brauereien mit einer
Gesamtjahreserzeugung von weniger als 200 000 hl Bier in Stufen von 1 000
zu 1 000 hl gleichmäßig
1.
auf 84,0 Prozent bei einer Jahreserzeugung von 40 000 hl,
2.
auf 78,4 Prozent bei einer Jahreserzeugung von 20 000 hl,
3.
auf 67,2 Prozent bei einer Jahreserzeugung von 10 000 hl,
4.
auf 56,0 Prozent bei einer Jahreserzeugung von 5 000
hl. |
Da du sicherlich weniger als 5000 hL
Jahreserzeugung hast, gilt für dich Punkt 4.
Damit sinkt der reguläre Steuersatz von 0,787 € auf 56% = 0,4407 €.
@Michael: Es gibt sogar noch mehr Stufen, als nur die 5000 hL.
[Editiert am 29.8.2011 um 11:20 von hiasl]
____________________ Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
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BIER-BRAU-PROjekt
der Uni Erlangen
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Antwort 14 |
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Senior Member Beiträge: 221 Registriert: 29.3.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 29.8.2011 um 11:32 |
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Ja Freunde, vielen Dank für die Infos!
Da werde ich doch mal das HZA in Saarbrücken anrufen
Wer so kleinlich in der Auslegung der Gesetze ist, der muss ja wohl auch
den richtigen Steuersatz berechnen.
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Antwort 15 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 29.8.2011 um 11:55 |
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Da ist was mega faul.
Erstens ist wie bereits gesagt, die Steuer zu hoch angesetzt und im Voraus
versteuern ist ja auch Quatsch.
Woher willst Du wissen, wie viel Bier mit welcher Stammwürze genau raus
kommt?
Und wie gesagt rechnet man den Betrag selber aus, füllt ein Formular aus
und schickt es mit der Post zum Zoll (geht wegen Unterschrift nicht
online). Das Formular ist das da, man kreuzt "§14 Abs. 4 Nr. 2 BierStG (Herstellung
ohne Erlaubnis)" an.
Ich würd denen mal ordentlich Dampf machen, da hat irgend jemand gar keine
Ahnung.
Stefan
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Antwort 16 |
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 29.8.2011 um 12:02 |
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Und nicht vergessen: Dem Bescheid ist fristgerecht schriftlich zu
widersprechen. Ansonsten ist er rechtskräftig, wenn auch falsch berechnet. ____________________ Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
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Eigene
Homepage
BIER-BRAU-PROjekt
der Uni Erlangen
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Antwort 17 |
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Senior Member Beiträge: 221 Registriert: 29.3.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 29.8.2011 um 13:08 |
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So, jetzt habe ich mit der (wirklich sehr netten) Dame vom Zoll telefoniert
und sie schildert die Sache so:
Da ich nicht in meinem Haushalt braue bin ich für den Zoll kein Haus- und
Hobbybrauer und voll steuerpflichtig. Ich braue also "ohne Erlaubnis"!
Auf meine Nachfrage, dass ja auch kleinere gewebliche Brauereien, die unter
5000hl Ausstoß haben nur den ermäßigten Steuersatz zahlen müssen, bekam ich
die Antwort, dass diese ja ein Gewerbe angemeldet haben, also "mit
Erlaubnis" brauen.
Und ihr werdet es nicht glauben: Gerade heute hat der Zoll seine Homepage
neu gestaltet und da steht das jetzt alles ganz ausführlich, da
es.....O-Ton:
"In der letzten Zeit mit den Hobbybrauern immer mehr wird und das jetzt
ganz einheitlich geregelt wird"
Die Seite vom Zoll (www.zoll.de) ist aber im Moment nicht erreichbar, da es
technische Probleme gibt.....ich schmeiß mich weg.
Ach ja, das mit dem Vorauszahlen hab ich falsch verstanden. Ich muss
weiterhin eine Woche vorher anmelden und wenn der Sud fertig ist Formular
ausfüllen, berechnen und wegschicken. Als kleines Zugeständnis kam noch,
dass ich bei den kleinen Mengen pauschal 12 Grad Plato berechnen darf. Ab
jetzt brau ich nur noch Doppelbock
Der kopfschüttelnde Belgier
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Antwort 18 |
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Posting Freak Beiträge: 527 Registriert: 31.3.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 29.8.2011 um 13:13 |
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wenn ein hobbybrauer mehr als 200 l pro jahr herstellt, ohne sie anzugeben
- braut er dann automatisch schwarzbier? ____________________
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Antwort 19 |
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Posting Freak Beiträge: 5714 Registriert: 16.8.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 29.8.2011 um 13:26 |
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Antwort 20 |
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Posting Freak Beiträge: 611 Registriert: 5.9.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 29.8.2011 um 13:49 |
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Und warum ist nicht Dein Vater der Brauherr?
Der darf doch auch in seinem Haushalt 200 Liter pro Jahr Steuerfrei
brauen.
Du kannst ihm ja dabei zur Hand gehen und auch ein paar Geräte leihen.
Biergeschenke an den Sohn dürften ja wohl unter Eigenverbrauch laufen.
...
P.S.
Kann ein Zollbeamter Schwarzbier von Porter oder Stout unterscheiden?
Ist das eher vom EBC Wert des Bieres oder eher vom Promillewert des Prüfers
abhängig?
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Antwort 21 |
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Senior Member Beiträge: 221 Registriert: 29.3.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 29.8.2011 um 13:56 |
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@KarlsBrau
Wie so oft ist der Ehrliche der Dumme! Habe die Anlage mit einem Freund
gekauft und die Regelung mit "zu Hause brauen" war uns nicht bekannt. Also
haben wir ganz ehrlich unsere Sude getrennt angemeldet, den eigentlichen
Brauort angegeben und dachten, so können wir beide je 2hl steuerfrei
brauen. Pustekuchen....
Da der Zoll jetzt Bescheid weiß, wollen wir den Vater meines Kumpels da
nicht reinziehen. Der ist Winzer und ich weiß nicht, was denen beim Zoll
noch alles einfällt.
Die kriegen jetzt ihre (etwa) 10 Euro pro Brautag und gut ist.
Besten Dank nochmal an Alle, die gepostet haben.
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Antwort 22 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 29.8.2011 um 14:15 |
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Ich glaub trotzdem nicht dass Du den vollen Steuersatz zahlen musst.
Das muss hier niemand außer Dir.
Stefan
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Antwort 23 |
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Senior Member Beiträge: 180 Registriert: 2.7.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 29.8.2011 um 14:17 |
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Antwort 24 |
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