|
Suche
|
archiv.hobbybrauer.de mit Google durchsuchen:
|
|
| |
Board Index > > Hobbybrauer allgemein > Was, wenn ich jeden Sud beim HZA nicht anmelden will? |
|
ACHTUNG: Auf dieses Forum kann nur noch lesend zugegriffen werden. Falls Du hier im alten Forum bereits registriert warst, musst Du Dich im neuen Forum mit dem gleichen Usernamen UND der gleichen E-Mailadresse NEU registrieren, damit Dein Ranking (Anzahl Deiner Posts) aus diesem Forum ins neue mit übernommen wird. Zum neuen Forum geht's hier
Junior Member Beiträge: 19 Registriert: 30.10.2012 Status: Offline
|
|
erstellt am: 30.10.2012 um 11:02 |
|
|
Servus!
Bin neu hier, habe aber schon ein bisschen herumgelesen, und kann keine
genaue Antwort zu meiner Frage finden.
Kurz um mich - ich bin schon erfahrene Obstweinhersteller (Erdbeer,
Holunderblüten usw), was in Enlgand (zusammen mit Bierbrauen) ein sehr
geliebtes Hobby ist (bin ja Engländer). Es gibt auf der Insel keine
Einschränkungen bezüglich Mengen, die man herstellen darf, und es muss
nicht versteuert werden (außer wenn man es verkaufen will, was eine ganz
andere Geschichte ist). Hier in Deutschland aber kommt es bei Bierbrauen
zur Steuer ...
Ich habe meine HZA (Darmstadt) angerufen, um nachzufragen, was ich alles
machen muss - anmelden usw. Er hat mir gesagt, dass für DA muss man
tatsächlich jeder Brautag im Voraus melden. Er hat 3 Tage erwähnt, ich
sehe aber hier einen Beitrag von Birk, was behauptet er muss 2 Wochen
vorher melden (er ist auch bei DA).
Na ja, so was wäre für mich viel zu umständlich. Es sollte ein Hobby sein,
was Spaß macht, und was ich nur in meiner Freizeit machen werde. Ich weiss
nie so gut im Voraus, wann ich ein ganze Tag frei haben werde, und fühle
mich bei solche Einschränkungen unwohl. Um alles zu weit im Voraus (oder
überhaupt so gebunden zu werden) würde den Spaß für mich völlig
verderben.
Jetzt kommt's zur Frage: ist es so, dass diese ganze Schick-schnack mit
Anmeldung usw nur gemacht wird, um die 200 litre Bier steuerfrei brauen zu
können? Ich wäre völlig bereit, nach jedem Brautag (jeweils nur 10 litre),
Steuer von 0.4407 * 12° * 0.1 Hl = 53 cents zu bezahlen, um dabei von
irgendwelcher Voranmeldung befreit zu werden. Geht es so?
Vielen Dank im Voraus!
|
|
Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 30.10.2012 um 11:11 |
|
|
Hi, willkommen hier im Forum.
1. Du hast beim HZA DA angefragt und entsprechende Auskunft bekommen, daran
würde ich mich halten, egal wer hier vom gleichen HZA anderes gesagt
bekommt (was natürlich ins wirre HZA Bild passt…)
2. Du brauchst definitiv erst Steuer zu zahlen, wenn Du die 200 l Grenze
überschritten hast. Da kannst Du auch nichts ändern. Nirgendwo im
Gesetzestext steht, dass Du x Tage vor dem Brauvorhaben anmelden musst.
Vorher anmelden musst du allerdings. Da reicht auch ein Tag vorher. Schicke
einfach Deine Info ans HZA und gut ist. Eine einfache E-Mail mit den
geforderten Informationen reicht, das ist schnell gemacht und kostet keinen
Aufwand. Warum willst Du das vermeiden?
Gruß
Michael
[Editiert am 30.10.2012 um 11:12 von tauroplu]
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
|
|
Posting Freak Beiträge: 3313 Registriert: 19.10.2011 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 30.10.2012 um 11:14 |
|
|
Hi,
In order of operations of what you must do (I use Darmstadt Zollamt):
1- Send letter to Zollamt in DA and tell them you will start brewing, list
your name, address where you will brew, how much you think you will brew in
one year.
2- Get reply from Zollamt with GZ number something like V 1111 B - B
111111
3- Two weeks before you brew send email to poststelle@hzada.bfinv.de and
tell them:
Am (put date here) brau ich:
Biermenge: (how many liters you will brew)
Brauort: (where you will brew)
You can send a whole bunch of these at once in advance (even if you have no
plans yet, just to get them on the calender)
4- The day after your brewday send email to poststelle@hzada.bfinv.de and
tell them:
Hallo,
Am (date) ich habe (put liters here) L Bier mit (put plato here) Plato
gebraut.
Add the below statement if you go
over 200L in one year.
Ich habe
Formular 2075 gestern im Post und die Geld Euro (put euro amount here)
Überwissen fur
die Steuer.
For the tax form ( your first 200 liters in one year are tax free, but
you still need to report them with the above steps (w/o 2075), after you go
over 200 Liters you must start filling out the below form 2075 to pay the
tax):
now we get serious, sit down and have a homebrew.
You have to fill out form 2075, it is available at
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=2075
you can fill it out online and print it or print the blank form and
do it by hand.
1. Fill out section 1, this is your address and - if they gave you one -
your beer tax#
2. Set in the address of your HZA (this is Darmstadt I think) between
section 1 and section 2
3. Tick second last box in section 3, which shows "§29 mehr als 2hl Bier
Haus- und Hobbybrauer"
turn over form
4. section 5, col.1: set in the Platos you brewed. 17,4 Brix is 16,9°
Plato, you are allowed to round down to full Plato (aren't they generous?)
which is 16.
col 2: tax for homebrewers brewing less than 6000 hl per year is .4407€ per
hl per Plato
col.3: 16°Plato by .4407€ is 7,05€ per hl - you need to do the math for
them
col.4: you brewed 80 liters, this is 0,80 hl
col.5: you owe the German government 0.8*7.05€ = 5.64€
5. repeat 5.64€ at the bottom of col.5 and set in the word "Fünf" (= full
Euros) in the next line.
6. Sign form, including place and date
If they gave you a bank account and a tax file# in earlier announcements,
send 5,64€
put signed form in envelope, send it to your HZA and have another
homebrew.
The above values are only examples.
[Editiert am 30.10.2012 um 11:24 von Birk]
____________________ http://www.AmiHopfen.com
Hopfen vom Ami, aus Amiland und anderswo
|
|
Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 30.10.2012 um 11:25 |
|
|
Daniel, das ist ja nett, dass Du das hier in solcher Ausführlichkeit
erklärst, aber damit genau das nicht jedesmal passiert habe ich doch extra
die Punkte Tipps für Brauneulinge als link eingestellt. Das steht alles,
was zu tun ist incl. Einer entsprechenden Kurzmeldung, die man als Vorlage
fürs HZA nutzen kann. Wie das mit der Steuer geht, braucht man auch nicht
jedesmal neu zu erklären, denn auch dafür habe ich extra einen link
eingestellt, der direkt zur Hauptzollseite, wo alles eindeutig erklärt
wird.
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
|
|
Posting Freak Beiträge: 3313 Registriert: 19.10.2011 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 30.10.2012 um 11:28 |
|
|
Disclaimer Alert.
You are correct, this only works for me at the moment and your situation
may be different. Please consider all your own options before making a
proper informed decision about your beer brewing process as mine may not be the correct
for you.
[Editiert am 30.10.2012 um 11:29 von Birk]
____________________ http://www.AmiHopfen.com
Hopfen vom Ami, aus Amiland und anderswo
|
|
Moderator Beiträge: 4024 Registriert: 7.4.2006 Status: Offline
|
|
erstellt am: 30.10.2012 um 11:39 |
|
|
Die Frage war ja, ob die freiwillige Steuerzahlung von der Meldepflicht
befreit.
Meiner Meinung nach nicht, denn Du musst auf jeden Fall jeden Sud einzeln
melden. Einzige Vereinfachung wäre, dass Du das Steuerformular erst
nachträglich einreichen musst.
Ob dein HZA die Zwei-Wochen-Frist für die Voranmeldung vorschreiben darf,
ist strittig. Im Gesetz steht nur "rechzeitig". Die meisten anderen HZA
verlangen nur eine Drei-Tages-Frist.
____________________ Gruß vom Berliner
|
|
Antwort 5 |
|
Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 30.10.2012 um 11:45 |
|
|
Zitat von Berliner, am 30.10.2012 um
11:39 |
Ob dein HZA die Zwei-Wochen-Frist für die Voranmeldung vorschreiben darf,
ist strittig. Im Gesetz steht nur "rechzeitig". Die meisten anderen HZA
verlangen nur eine Drei-Tages-Frist.
|
Nicht mal
"rechtzeitig" ist enthalten, sondern ausschließlich "vorab"! Zitat: | §41 Abs. 2 BierStV
(2) Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den
Herstellungsort dem zuständigen Hauptzollamt vorab anzuzeigen. In der
Anzeige ist die Biermenge anzugeben, die voraussichtlich innerhalb eines
Kalenderjahres erzeugt wird. Das zuständige Hauptzollamt kann
Erleichterungen zulassen. |
____________________ Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
---
Eigene
Homepage
BIER-BRAU-PROjekt
der Uni Erlangen
|
|
Antwort 6 |
|
Posting Freak Beiträge: 3313 Registriert: 19.10.2011 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 30.10.2012 um 11:48 |
|
|
They do all of this advance stuff so that the Zoll can stop by your place
an make sure you are following the rules (which has happened to a few
folks.) If you don't tell them they would not be able to control anything.
(at least this is the way I see it)
I think perhaps if you get caught not following the rules they may charge
you with a violation and charge you a fine. (may, I don't know). The way I
see it is that the German law system sees only 0 or 1, (like binary code)
This way or the highway, they don't care about the other way.
I always have my paperwork next to me just in case someone stops by to
review my brewday. I also keep very good records.
[Editiert am 30.10.2012 um 12:09 von Birk]
____________________ http://www.AmiHopfen.com
Hopfen vom Ami, aus Amiland und anderswo
|
|
Junior Member Beiträge: 19 Registriert: 30.10.2012 Status: Offline
|
|
erstellt am: 30.10.2012 um 12:07 |
|
|
Hi,
vielen Dank für die schnelle Antworte!
@tauroplu:
Zitat: | Du hast ... Auskunft
bekommen, daran würde ich mich halten |
Ja, schön wäre es, aber wenn ich andere Erfahrungen beim gleichen HZA lese,
dann wird es mir klar, dass es mehrere zuständige Beamtern dort gibt, jeder
verhält sich anders, und bei der echten Anmeldung (was ich zum Glück per
Email machen kann) könnte es auf ein anderen Tisch landen, wer mir 2 Wochen
zitiert. Der Name des Beamters, mit wem ich gesprochen habe, habe ich
dummerweise nicht notiert.
Zitat: | Du brauchst definitiv
erst Steuer zu zahlen, wenn Du die 200 l Grenze überschritten hast. Da
kannst Du auch nichts ändern |
Ich habe kein Problem, Steuer zu zahlen - es ist eher Pille-Palle. Ich
werde brauen aus Spaß, nicht um Geld zu sparen. Ich werde unwahrscheinlich
200 l überschreiten, habe aber kein Problem, €0.53 pro 10 l Sud zu zahlen,
wenn das Brauen dabei einfacher wird.
Zitat: | Nirgendwo im
Gesetzestext steht, dass Du x Tage vor dem Brauvorhaben anmelden
musst |
Ja, aber wenn der Beamter mir was anderes sagt, werde ich nicht sofort
einen Streit darüber verursachen - dabei gewinnt man keine Freunde. Er hat
es mir so erklärt, dass nur so können die sicher sein, dass ich 200 l nicht
überschreite. Eine Voranmeldung jedes Suds wird schon bei anderen HZA
angefordert.
Zitat: | Warum willst Du das
vermeiden? |
Eine einmalige Anmeldung pro Jahr wäre für mich kein Problem, aber wenn ich
tatsächlich für jeden Sud so organisiert werden muss, um 2 Wochen im Voraus
was melden zu können, dann so was werde ich überhaupt nicht machen. Das
gehört m.E. nicht zum Spaß. Meine 3 Möglichkeiten wären dann 1.
Schwarzbrauen (werde ich nicht), 2. gar nicht brauen (hmmm, will ich auch
nicht ) oder 3. weiss ich nicht, deswegen meine Frage - ob ich
die Bürokratie vereinfachen kann, wenn ich einfach jedes Sud nachher
melde und versteuer.
@Birk - many thanks for your detailed answer! That makes it look a bit
scary! (BTW just ordered a few hops from your website
)
@Berliner - ja, das ist genau was ich meinte. Meinst Du aber, dass ich
immerhin jeden Sud im voraus melden müssen würde, oder reicht es,
das nachher (mit der Steuerbezahlung) zu melden. Nachher wäre kein
Problem.
Um es klar zu machen (ich hoffe) - ich will einfach brauen. Dass es auch
für kleine Mengen gemeldet werden muss ist bedauerlich, aber OK. Aber
bitte nicht 2 Wochen im voraus. Mit 3 Tage kann ich leben - dann weiss ich
normalerweise, ob ich einen Wochenendetag frei haben werde.
Ja, ich kann die Webseite vom Zoll lesen, aber wenn es zuviel "legalese"
gibt, reicht meine Sprachfähigkeit nicht aus, und ich würde lieber hier die
Fragen stellen. Ich rede dabei mit normalen Menschen auf meiner Niveau,
die eigentliche Erfahrung haben. Wir lernen auch dabei uns alle kennen!
[Editiert am 30.10.2012 um 12:40 von curlyk]
|
|
Antwort 8 |
|
Senior Member Beiträge: 172 Registriert: 4.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 30.10.2012 um 12:12 |
|
|
Hallo,
überlege Dir dann doch einfach mal, aus welchen Gründen genau es Dir
schwerfällt, vorab anzumelden. Vielleicht kannst Du deinen Sachbearbeiter
damit überreden.
Ich melde immer am Tag vor dem Brauen an. Ich hab aber auch nie nachgefragt
und könnte es aus privaten und beruflichen Gründen auch nicht anders
handhaben.
VG Oliver
____________________ ...der letzte von den V8 Abfängern. 'N echter Oldtimer.
Wär 'n Jammer wenn man den in die Luft jagen würde...
|
|
Antwort 9 |
|
Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 30.10.2012 um 12:18 |
|
|
Ok, Gesetz hin oder her, da steht eindeutig klar drin "...jeder
Sud...vorab melden...", da steht absolut nichts von 3 Tagen oder 2
Wochen vorher, egal welcher Beamte da was sagt. Halte Dich einfach an das,
was im Text steht. Wenn Du nur eine jährliche Anmeldung benötigen würdest
(das wird Dir Dein HZA auf Anfrage mitteilen), wäre das eine der
Erleichterungen, die das HZA Dir zugestehen könnte. Aber dass Du eine
bestimmte Zeit vorher Deine Sude anmelden musst, ist reine Willkür, der Du
m.E. nicht nachzukommen brauchst.
Das (nicht notwendige) Zahlen von Steuern entbindet Dich nicht von der
Sudanzeigepflicht.
Trotz allem: mach Dich nicht verrückt, melde Deinen Sud einfach einen Tag
vorher an und schau, was passiert. Lass Dich nicht von dem Behördenkram
abhalten zu brauen! Wenn die das anders haben wollen, werden sie Dir das
mitteilen und dann hast Du was Schriftliches, über das man gegebenenfalls
diskutieren (nicht unbedingt streiten) kann.
Gruß und viel Erfolg beim Brauen
Michael
[Editiert am 30.10.2012 um 12:18 von tauroplu]
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
|
|
Junior Member Beiträge: 19 Registriert: 30.10.2012 Status: Offline
|
|
erstellt am: 30.10.2012 um 12:34 |
|
|
Hallo Oliver,
die Gründe sind (m.E.) einfach - brauen wäre für mich ein Spaßdings, was
ich spontan ausführen will. Ja, ein bisschen Planing muss es geben, da man
ein ganze tag reservieren muss, und 3 Tage (oder sogar 1 Tag!) wären mir
kein Problem. Es stimmt was Du sagst - ich kann das alles mit dem
Sachbearbeiter diskutieren, ich wollte hier aber zuerst wissen, wie sieht
es mit Optionen aus.
Weiter zur Erklärung - meine Hintergrund ist die Weinherstellung. Ich kann
zu jeder Zeit ganz spontan entscheiden, dass ich ein Wein herstellen will.
Das heisst zum Bleistift - ich wache an einem Juni Samstag auf, die Sonne
scheint, und ich denke mir - "Ich werde mir einige kg Erdbeeren pflücken,
und ein Wein davon machen", und gut ist. Das ist Freiheit. Das ist
Spontaneität. Das macht Spaß, und macht das Hobby schön. Vielleicht habe
ich das für ein Wochenende im Voraus geplant, aber am Tag regnet es. Kein
Problem, ich mache am Sonntag, oder nächstes Wochenende, oder vielleicht
gar nicht. Meine Entscheidung, und keine interessiert sich dafür. Jetzt
bin ich beim Bierbrauen voll ins Redtape gelandet, und es macht mir den
Kopf drehen!
@Michael
Vielen Dank für die Hinweis .
Ich werde es so machen, wie Du sagst, und einfach mal sehen ... ich freue
mich schon darauf, mein eigenes Helles und Hefeweizen zu brauen
[Editiert am 30.10.2012 um 12:34 von curlyk]
|
|
Antwort 11 |
|
Moderator Beiträge: 4024 Registriert: 7.4.2006 Status: Offline
|
|
erstellt am: 30.10.2012 um 12:41 |
|
|
Zitat von tauroplu | Das (nicht notwendige) Zahlen von Steuern entbindet Dich nicht
von der Sudanzeigepflicht. |
Ja, da hat Michael wohl leider doch Recht. Nachdem ich den Paragraphen
nochmal gelesen habe, denke ich auch, dass die vorherige Anmeldung
unabhängig von der Steuerzahlung immer erfolgen muss.
Professionelle (und steuerzahlende) Brauer haben noch viel unangenehmere
Auflagen zu erfüllen, wie z.B. die Führung eines Steuerlagers und
zusätzliche Bürokratie.
Bleibt also die Frage, wie "vorab" auszulegen ist. Da mag man verschiedener
Meinung sein: das reicht von unbestimmt über den Vortag, drei Tage oder
auch zwei Wochen vorher. Wenn man sich der Meinung seines HZA aber nicht
anschließen mag, das HZA genau so stur bleibt, und der Gesetzgeber das
nicht konkretisieren will, bliebe nur der Rechtsweg, um das von einem
Richter klären zu lassen.
Freiwillige vor! ____________________ Gruß vom Berliner
|
|
Antwort 12 |
|
Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 30.10.2012 um 12:54 |
|
|
Na ja, warum gleich die Kanonen auspacken, eines nach dem anderen. Ich
würde einen Tag vorher anmelden und sehen, wie das HZA reagiert. Abhängig
davon kann man dann ja immer noch diskutieren. Also, nicht komplizierter
machen als nötig, finde ich.
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
|
|
Moderator Beiträge: 4024 Registriert: 7.4.2006 Status: Offline
|
|
erstellt am: 30.10.2012 um 13:36 |
|
|
Naja, oft ist die Sache in Englisch ja besser zu verstehen als eine
unglückliche Übersetzung. Also nicht päpstlicher als der Papst sein, sonst
krame ich auch noch mein Russisch aus.
Edit:
Zur Sache: ja Micha, da hast Du sicher Recht, und ich bin sicher auch nicht
der, der gleich zum Anwalt greift. Ich kann mit den Auflagen der Berliner
Zöllner leben, da halte ich den Ball flach. Wenn man aber hochoffiziell
eine wasserdichte Regelung erreichen will, muss man sicher durch die
Instanzen gehen.
[Editiert am 30.10.2012 um 13:45 von Berliner]
____________________ Gruß vom Berliner
|
|
Antwort 14 |
|
Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 30.10.2012 um 13:43 |
|
|
...Bitte nicht!!!
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
|
|
Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 30.10.2012 um 13:45 |
|
|
Zitat: | Ok, Gesetz hin oder her,
da steht eindeutig klar drin "...jeder Sud...vorab
melden..." |
ach nee, wo steht denn das? Von
"jeden Sud" lese ich da nix. Es heißt in der BierStV:
Zitat: | Haus- und Hobbybrauer
haben den Beginn der Herstellung und den Herstellungsort dem zuständigen
Hauptzollamt vorab anzuzeigen. In der Anzeige ist die Biermenge anzugeben,
die voraussichtlich innerhalb eines Kalenderjahres erzeugt
wird. |
"Beginn der Herstellung" ist
Juristendeutsch und beschreibt den Zeitpunkt an dem ich mich entschließe,
Hobbybrauer zu werden und dieses Vorhaben erstmalig in die Tat umsetze.
"Jeder einzelne Sud" ist eine klassische Fehlinterpretation und läßt sich
seriös aus dem Buchstaben der Vorschrift nicht herleiten.
Warum soll ich (Einkocherklasse) zehnmal im Jahr gebetsmühlenartig
beteuern, nicht mehr als 200 Liter pro Kalenderjahr brauen zu wollen?
Dann diskutiert mal schön.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
|
|
Antwort 16 |
|
Posting Freak Beiträge: 941 Registriert: 18.2.2011 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 30.10.2012 um 13:52 |
|
|
কেন উপর বেলন
বন্দরে
বন্দরে
যাতায়াতকাø
0;ী জাহাজ?
|
|
Antwort 17 |
|
Posting Freak Beiträge: 954 Registriert: 1.5.2011 Status: Offline
|
|
erstellt am: 30.10.2012 um 13:54 |
|
|
Zitat von Birk, am 30.10.2012 um
11:48 | They do all of this advance stuff so
that the Zoll can stop by your place an make sure you are following the
rules (which has happened to a few folks.) If you don't tell them they
would not be able to control anything. (at least this is the way I see
it)
|
Der Zoll darf keine Hausbesuche ohne Anfangsverdacht machen! Mir ist das
passiert, ich habe mich beschwert, die BFinV sah sich veranlaßt, ihre
Mitarbeiter nochmals darauf hinzuweisen, daß sie das nicht dürfen.
|
|
Antwort 18 |
|
Posting Freak Beiträge: 3313 Registriert: 19.10.2011 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 30.10.2012 um 13:55 |
|
|
@weisswolf
If you choose to bitch at me that is ok, however, when I have something
important to say I say it in English. I find you irritating and not nice,
don't read my posts if you don't like them.
Auf Deutsch es ist mir egal was du denkst!
[Editiert am 30.10.2012 um 13:55 von Birk]
____________________ http://www.AmiHopfen.com
Hopfen vom Ami, aus Amiland und anderswo
|
|
Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 30.10.2012 um 13:55 |
|
|
Ruthard, da gibt es nix zu diskutieren, jedenfalls nicht hier. Das
diskutiere mal schön mit dem für Dich zuständigen HZA. Denn das von Dir
Gesagte hinwiederum ist Deine Interpretation des Ganzen, vor allem Deine
Interpretation des Begriffs „erstmalig“, das steht auch nicht im
Gesetzestext.
Und über Sinn und Unsinn des in diesem unsäglichen Gesetz Stehende braucht
man schon überhaupt nicht zu diskutieren.
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
|
|
Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 30.10.2012 um 13:57 |
|
|
Zitat von tauroplu, am 30.10.2012 um
12:54 | Na ja, warum gleich die Kanonen
auspacken, eines nach dem anderen. Ich würde einen Tag vorher anmelden und
sehen, wie das HZA reagiert. Abhängig davon kann man dann ja immer noch
diskutieren. Also, nicht komplizierter machen als nötig, finde ich.
|
So ist's recht. Du meldest Freitag 18:00 Uhr
per email an, dass du am Samstag brauen willst. Entweder passiert nichts
oder du bekommst einen bösen Brief. In diesem Fall antwortest du, dass du
an jenem Samstag gar nicht gebraut hast, weil dir was dazwischen gekommen
ist. Dann können die sich ihren Diszi wohinstecken.
Alles eine Frage der Erziehung.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
|
|
Antwort 21 |
|
Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
|
|
erstellt am: 30.10.2012 um 13:58 |
|
|
Zitat von Brauwolf, am 30.10.2012 um
13:45 |
"Beginn der Herstellung" ist Juristendeutsch und beschreibt den Zeitpunkt
an dem ich mich entschließe, Hobbybrauer zu werden und dieses Vorhaben
erstmalig in die Tat umsetze. "Jeder einzelne Sud" ist eine klassische
Fehlinterpretation und läßt sich seriös aus dem Buchstaben der Vorschrift
nicht herleiten.
|
Irgendwie reichts.
Gibt es das Gesetz eigentlich in anständig kommentiert?
Wir können uns den Mund fusselig reden, wie wir es deuten und wie das HZA
es deutet, aber letztendlich zählt, wie es Juristen deuten. Wenn es einen
Gesetzes-Kommentar dazu gibt, hätte man eine zitierfähige Stelle.
|
|
Antwort 22 |
|
Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 30.10.2012 um 13:58 |
|
|
Keine Sorge, das tue
ich. Ich werde euch dann mit dem Ergebnis konfrontieren.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
|
|
Antwort 23 |
|
Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 30.10.2012 um 14:01 |
|
|
Hihi...da freue ich mich schon drauf, ehrlich! Dieser Amtsschimmel stinkt
doch zum Himmel!
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
|
|
|
|
Board Index > > Hobbybrauer allgemein > Was, wenn ich jeden Sud beim HZA nicht anmelden will? |
|
|
|
Alle Logos und Warenzeichen auf dieser Seite sind Eigentum der jeweiligen Besitzer und Lizenzhalter. Im übrigen gilt Haftungsausschluss. Weitere Details findest Du im Impressum. |
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © 1998 - 2022 by Hobbybrauer.de |
|
|
|