Posting Freak Beiträge: 2153 Registriert: 8.2.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 1.11.2012 um 12:46 |
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Wann verjährt denn eine Steuerschuld von einem nicht angemeldeten Sud über
der 200L-Grenze?
Gruß Hotte
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Antwort 100 |
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Senior Member Beiträge: 138 Registriert: 2.8.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 1.11.2012 um 12:52 |
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Steuerhinterziehung verjährt nach fünf (in besonderen Fällen nach zehn)
Jahren. Damit ist die strafrechtliche Verjährung gemeint.
Die Steuerzahlung selber verjährt bei Hinterziehung ebenfalls nach zehn
Jahren und ohne Hinterziehung nach vier Jahren.
Eine Nichtmeldung würde ich mit meinen laienhaften Kentnissen aber als
Hinterziehung einstufen (aber wohl doch eher als minder schweren Fall ;-)
). ____________________ Ich mach mir Sorgen um den Biernachschub. Nach dem Kasten und dem anderen
Kasten bleibt nur noch ein Kasten übrig!
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Antwort 101 |
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Posting Freak Beiträge: 995 Registriert: 17.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 1.11.2012 um 12:56 |
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Ein Jurist möge mich korrigieren, aber es müssten 5 Jahre sein, ab dem Ende
des Jahres gerechnet in dem du den Sud gebraut hast.
Grüße,
Max
Edit: Da war jemand schneller
[Editiert am 1.11.2012 um 12:57 von braugnom]
____________________ Konverter Kleiner Brauhelfer ⇒ Forum
Dieser Text gilt gleichermaßen für Männer, Frauen und Vegetarier. Nur aus
redaktionellen Gründen wird lediglich die männliche Form verwendet.
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Antwort 102 |
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Posting Freak Beiträge: 1277 Registriert: 15.9.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 1.11.2012 um 13:20 |
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Also gleiches Niveau wie Falschparken?
Grüße, der saarmoench
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Antwort 103 |
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Senior Member Beiträge: 138 Registriert: 2.8.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 1.11.2012 um 13:39 |
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Zitat von weisswolf, am 1.11.2012 um
13:13 | @Biermuskel da liegst du falsch.
§ 52 Biersteuerverordnung Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinn des § 381 Absatz 1 Nummer 1 der Abgabenordnung
handelt, wer vorsätzlich oder
leichtfertig
1.
entgegen c) § 11 Absatz 1 Satz 5, § 30 Absatz 2 oder Absatz 3, § 35
Absatz 1 Satz 1, § 37 Absatz 4 Satz 3, § 38
Absatz 1 Satz 1, § 39a Absatz 2 Satz 2 oder § 41 Absatz 2 Satz 1
oder
eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder
nicht rechtzeitig erstattet
|
O.K., das ist dann also erst einmal die Ordnungswidrigkeit. Kommt dann noch
Steuerhinterziehung hinzu? Ich denk mal schon, oder (gg., die Bedingungen
sind erfüllt, also > 200hl etc.)? ____________________ Ich mach mir Sorgen um den Biernachschub. Nach dem Kasten und dem anderen
Kasten bleibt nur noch ein Kasten übrig!
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Antwort 104 |
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Senior Member Beiträge: 138 Registriert: 2.8.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 1.11.2012 um 13:58 |
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Hm, die Frage war aber:
und da dürften die gemachten Aussagen schon richtig sein
(Steuerschuldverjährung). ____________________ Ich mach mir Sorgen um den Biernachschub. Nach dem Kasten und dem anderen
Kasten bleibt nur noch ein Kasten übrig!
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Antwort 105 |
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Senior Member Beiträge: 455 Registriert: 5.9.2012 Status: Offline
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erstellt am: 1.11.2012 um 14:49 |
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Darunter hatte ich eine durchaus ernst gemeinte Frage formuliert, was genau
man denn eigentlich bei einer Anmeldung "macht" und ob man im eigenen
Interesse nach dem Brauen die Literangaben korrigieren sollte.
Aber um mal konkret zu werden: Ich will morgen (Freitag, Brückentag)
brauen, das hab ich mir am Mittwoch nach Feierabend überlegt. Fällt jetzt
aber flach, weil ich es nicht mehr "rechtzeitig" melden kann (Sud ist schon
fast durch wenn die meine Mail lesen, Feiertag und so). Hätte ich am Montag
bereits auf Verdacht mal angemeldet, hätte ich mir die Option offengehalten
(das mit dem "täglich" ist natürlich provokativ formuliert, wäre mir auch
zu doof), womit wir wieder bei der Frage im Absatz eins drüber sind.
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Antwort 106 |
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Junior Member Beiträge: 19 Registriert: 30.10.2012 Status: Offline
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erstellt am: 1.11.2012 um 14:49 |
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Ich unterbreche Euch ungern
, möchte gerne aber noch ein Fass aufmachen:
Ich habe mich bei HZA DA angemeldet, und warte auf die Antwort, aber in
allgemein darf der HZA es so machen wie bei Birk (andere Thread)
geschrieben?:
Zitat: | Im Fettdruck "Gemaes §41
Abs 2 mindestens 2 wochen vorher, voraussichtliche biermenge und
brauort" |
Ich habe dieses Abschnitt gelesen, und es lautet:
Zitat: | Haus- und Hobbybrauer
haben den Beginn der Herstellung und den Herstellungsort dem zuständigen
Hauptzollamt vorab anzuzeigen. |
Es steht null komma nix drin über "rechtzeitig", oder "3 Tage" oder
"mindestens 2 Wochen". Das der HZA genügend Vorwarnung haben wollen, so
dass die evtl. vorbei schauen könnten, ist nicht im Gesetz vorgesehen.
Also zu sagen " Gemaes §41 Abs 2 mindestens 2 wochen vorher" ist
fast Lüge.
Weiter - dürfen die verlangen, dass bei jedem Anzeige, die erwartete StW
mitgeteilt wird? Es steht auch null komma nix darüber im Gesetz. Wir
dürfen 200 Liter Bier Steuerfrei brauen, egal was ist es für ein Bier, oder
wie Stark ist es. StW interessiert die nicht, und es sollte nicht verlangt
werden. Auch wenn die 200 Liter überschritten werden, ist die StW
uninteressant, da Steuer gründsätzlich auf 12°P berechnet wird.
Ich bin voll für kooperative Arbeit mit den Leute, die diese blöde Gesetz
verfolgen müssen, die müssen aber doch innerhalb des Gesetzes arbeiten, und
nicht so erfinderisch sein, oder?
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Antwort 107 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 1.11.2012 um 14:55 |
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Zitat von curlyk, am 1.11.2012 um
14:49 |
Es steht null komma nix drin über "rechtzeitig", oder "3 Tage" oder
"mindestens 2 Wochen". Das der HZA genügend Vorwarnung haben wollen, so
dass die evtl. vorbei schauen könnten, ist nicht im Gesetz vorgesehen.
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FullACK.
Wir gehen sogar noch weiter und sagen, dass mit "Herstellung" nicht der
einzelne Sud gemeint ist, sondern der Beginn der Herstellung im
allgemeinen. So wie bei einer Fabrik der Beginn der Herstellung der Tag der
Eröffnung ist. Und eben nicht jeder einzelne Moment, wenn wieder begonnen
wird, ein Regal zusammen zu kloppen.
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Antwort 108 |
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Posting Freak Beiträge: 948 Registriert: 20.11.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 1.11.2012 um 16:18 |
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Zitat zoll.de:
"Das zuständige Hauptzollamt kann bei kleinen Biermengen und hohem Aufwand
für die Ermittlung des Stammwürzegehaltes eine Anmeldung mit einem
pauschalen Stammwürzegehalt von 12 Grad Plato zulassen."
Also nur KANN. Grundsätzlich ist bei der Berechnung der Steuer vom
tatsächlichen Stammwürzegehalt auszugehen.
Viele Grüße
Michael ____________________ Beer ist the answer
...but I can't remember the question
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Antwort 109 |
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Junior Member Beiträge: 19 Registriert: 30.10.2012 Status: Offline
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erstellt am: 1.11.2012 um 16:32 |
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Zitat: | Deutsche Behörden sind
wegen ihres Erfindungsreichtums zu Ungunsten des Bürgers geradezu
bekannt |
Jo, der Gesetz ist aber hier klar, und ist nicht offen zu Interpretation.
Erfinden können die, ablehnen dürfen wir - der Gesetz ist klar
geschrieben.
Zitat: | Ist es nötig jeden Sud
vorher anzumelden? |
Hier ist der Gesetz nicht so klar. Wie schon bei jemandem hier erwähnt,
kann "Beginn der Herstellung" so interpretiert werden.
edit: um klarer zu sein, lautet es so Zitat: | In der Anzeige ist die
Biermenge anzugeben, die voraussichtlich innerhalb eines Kalenderjahres
erzeugt wird |
D.h. es darf auch nicht verlangt werden, die eigentliche Suggrösse zu
spezifizieren - bei jeder Meldung einfach "max 200 l im Jahr"
@ morpheus_muc
Dein Zitat kommt unter "Brauen zu Demonstrationszwecken". Gilt bei uns
(meistens) nicht:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Alkohol-Kaffee-Kraftstof
fe-Strom-im-Haushalt/Brauen-Brennen-Roesten/Bier/bier.html
[Editiert am 1.11.2012 um 16:59 von curlyk]
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Antwort 110 |
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Posting Freak Beiträge: 893 Registriert: 25.5.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.11.2012 um 02:52 |
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Zitat von curlyk, am 1.11.2012 um
16:32 | Zitat: | ... Erfinden können
die, ablehnen dürfen wir - der Gesetz ist klar
geschrieben. |
Sorry, aber das halte ich für Bu**sh**. Das wäre hierzulande dann wohl das
einzige KLAR GESCHRIEBENE Gesetz :-( Denn ansonsten gäbe es nicht so viele
"Kommentare", "Durchführungsverordnungen", "Auslegungsrichtlinien" und wie
der ganze andere juristische Firlefanz sonst noch heisst.
Und wenn es so klar wäre, würden auch wir nicht schon seit geraumer Zeit
jedes einzelne Wörtchen dieses Gesetzes in alle möglichen Richtungen
deuten. Und da neigen auch wir logischerweise dazu, es in eine uns genehme
Weise zu interpretieren. Auch ich kann nicht nachvollziehen, wie ein HZA
auf die Idee kommen kann, warum man bei der Ausübung seines Hobby's
manch komischen Meldepflichten nachkommen sollte. Einge brauen evtl. im
Garten und überlegen es sich dann eben doch kurzfristig anders, wenn es wie
aus Eimern giesst...
Der Vorschlag mit den täglichen Meldungen war wirklich sehr provokant, das
muss ich zugeben. Und träfe dann mit Sicherheit die komplett falschen,
nämlich die armen Sachbearbeiter. Denn die dürfen ja meist auch nicht
nachdenken, denn dazu gibt es ja Verordnungen, Ausführungs... Ein offenes
Gespräch mit denen wäre zwar bestimmt nett, allerdings mache ich mir da
keine grossen Hoffnungen, daß irgendwas Sinnvolles dabei rauskommt, ausser
daß am Ende doch wieder der Hinweis kommt, daß sie ja auch nur ihre
Vorschriften befolgt.
Am ehrlichsten und sinnvollsten wäre sowieso Meldungen in der Art:
- Wo: Bei mir im Garten
- Menge: Na möglichst viel, aber in meinen Einkocher wollen die 80 Liter
beim besten Willen nicht rein
- Stammwürze: Weiss ich erst in 2 Wochen, falls es nicht aus Eimern
giesst.
Gut Sud,
Harry |
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Antwort 111 |
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Junior Member Beiträge: 19 Registriert: 30.10.2012 Status: Offline
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erstellt am: 2.11.2012 um 10:40 |
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Zitat: | Sorry, aber das halte
ich für Bu**sh** |
Ja, jeder darf seine Meinung
haben, egal wie unfreundlich ausgedrückt
Ich gebe völlig zu, dass ich das ganze evtl zu blauäugig ansehe - ich bin
weder Jurist noch Muttersprachler. Ich kann aber nicht weg davon kommen,
dass statt "rechtzeitig", steht "vorab". "Rechzeitig" wäre offen zu
Interpretation - jede HZA dürfe für sich selbst entscheiden, was für sie
rechtzeitig ist. Aber "vorab"?
Na ja, ich warte noch auf der Rückmeldung vom HZA DA, und werde natürlich
nicht sofort Streit eingehen wenn es mir nicht gefällt. Einfach
akzeptieren werde ich aber auch nicht, sondern auf eine nette Weise das
ganze diskutieren.
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Antwort 112 |
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Posting Freak Beiträge: 2175 Registriert: 9.11.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.11.2012 um 10:59 |
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Antwort 113 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.11.2012 um 12:14 |
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Ich denke mal, Markus geht den
richtigen Weg. Entgegen der Aufforderung, Sude 10 Tage vor Braubeginn zu
melden, hat er dies erst 4 Tage vor Braubeginn getan.
Erste Reaktion der Behörde war eine telefonische Erinnerung, ausgesprochen
an seine Frau. Das hat keinerlei rechtliche Wirkung, schon allein weil die
Frau Gemahlin nicht verpflichtet ist, diese Mitteilung weiterzugeben, bzw
nicht gewährleistet ist, dass sie inhaltlich korrekt weitergegeben wurde.
Aber spätestens bei der übernächsten verkürzten Meldung wird Markus dazu
etwas Schriftliches bekommen.
Sofern dieses Schreiben keine schlüssige Begründung enthält, kann sie
nachgefordert werden, bzw. können Rechtsmittel eingelegt werden.
Ich habe das übrigens schon mal im Bereich Luftfahrt durchgezogen. Da wurde
sich vom zuständigen RP/Luftamt auf ominöse Rundschreiben des
Luftfahrtbundesamtes bezogen, deren Inhalt mir unter Berufung auf das
Amtsgeheimnis nicht mitgeteilt werden dürfe. Ihr glaubt gar nicht, wie
ratzfatz ich diesen Unfug abgestellt habe. Das Zauberwort hies in diesem
Fall Dienstaufsichtsbeschwerde.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 114 |
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Junior Member Beiträge: 19 Registriert: 30.10.2012 Status: Offline
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erstellt am: 2.11.2012 um 13:13 |
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Hallo ggansde,
Ja, ich habe das Thread mit Interesse schon verfolgt - war entäuscht mit
dem Ergebnis. Wollte dort schon fragen, wie Du das weiter handhaben wirst,
es war aber nicht das richtige Thread für so was. Wirst Du am 4. immerhin
wie geplannt brauen? (Wie Brauwolf sagt - Du wurdest nicht selbst direkt
informiert)
Ich kann es einfach nicht verstehen, warum diese Leute das Ganze für uns so
schwierig machen wollen. Es ist ein Hobby, für Spaß. Wo liegt der Spaß,
wenn ich 2 Wochen im Voraus alles schon geplannt haben muss?
[Editiert am 2.11.2012 um 14:42 von curlyk]
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Antwort 115 |
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Junior Member Beiträge: 19 Registriert: 30.10.2012 Status: Offline
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erstellt am: 2.11.2012 um 19:39 |
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Servus,
ich habe meine Rückmeldung vom HZA DA bekommen. Ich habe es hier
diskutiert:
http://hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread
&tid=15856&page=2#pid187432
Ich wollte die Diskussion aber von dort hierher auslagern, falls es dort
Off Topic sei.
Kurz erfasst, die Text ist genau wie bei anderen erwähnt, ich kann es aber
so lesen, dass die Meldung von jedem Sud nicht aufgefordert wird. Für mich
reicht dann die einmal-im-Jahr Meldung.
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Antwort 116 |
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Posting Freak Beiträge: 893 Registriert: 25.5.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.11.2012 um 21:40 |
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Ganz so böse war es nicht gemeint, also nicht persönlich nehmen. Für mich
ist in Deutschland die Bezeichnung "klar geschriebenes Gesetz" ebn einfach
ein Widerspruch in sich. Mag ja sein, daß sich die Herren Abgeordneten samt
Gefolge da richtig ins Zeug legen und sich Mühe geben...sie können's halt
nicht besser. Und dann wird alles noch so lange verklausuliert, bis man auf
jeden Fall niemandem mehr einen Strick aus irgendwelchen Formulierungen
drehen kann, bis am Ende ein grausliges und schwammiges Wischiwaschi dabei
rauskommt.
Aber Du hast recht, daß unser Lieblingsgesetzt noch wirklich eins der
halbwegs normal lesbaren seiner Art ist. Was man aber selbst aus solch
vermeintlich klaren Worten basteln kann, sehen wir ja nun in der Realität:
Jeder macht es so, wie es ihm grade am besten in den Kram passt und
unternehmen kann man herzhaft wenig dagegen :-(
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Antwort 117 |
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Senior Member Beiträge: 494 Registriert: 23.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.11.2012 um 22:12 |
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Ich verstehe es immer noch nicht, Ihr regt Euch hier alle auf und jeder
führ seinen Privat Krieg.
????????????
WAS IST MIT DEM VERBAND???????????????????????
Anfrage an die BFD Süd West, unverhältnißmäißigkeit bla bla bla und gut
ist.
Wer ist hier im Verband, wer kümmert sich jetzt darum? Das ist die schei*
Aufgabe eines Verbandes. Und Echt, was soll die BFD dagegen haben, das
einheitlich, einfacher zu regeln?
Aber wir können auch alle einzeln in den Krieg ziehen, Attacke!
Nix mehr verstehen,
der Doc...
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Antwort 118 |
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Posting Freak Beiträge: 3129 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.11.2012 um 22:43 |
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@ Dr Huppertz - Verbände welcher Couleur auch immer, hatten und haben in
Deutschland schon immer
den Zweck der Selbstorganisation bzw. Selbstdarstellung der
Verbandsfunktionäre.
Ein typisch deutsches Phänomen.
Auch wenn ich hier sehr provokativ rüber komme, was durchaus beabsichtigt
ist...
... Alles für den Dackel - Alles für den Club.
Es wird darauf hinaus laufen, dass Einzelne sich gegen Willkür und
Sinnbefreite Auflagen wehren.
Ich werde diese Willkür nicht akzeptieren. Völlig wurscht ob das nun in
Leibzsch oder Minga endet.
____________________ Bierinale - Festival der kreativen Braumanufakturen
ZEBULON Braumanufaktur
Bier mit Leib und Seele.
Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB.
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Antwort 119 |
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Senior Member Beiträge: 494 Registriert: 23.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.11.2012 um 08:23 |
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@Waconia: Ich sehe es nicht ganz so schwarz, Verbände machen Lobbyarbeit.
Ob das nun gut oder schlecht ist sei dahingestellt. Es geht darum die
Interessen des Vernabdes und seiner Mitglieder deutlich zu machen und
Einfluss zu nehmen. Es scheint aber so zu sein, das man unsrigem Verband
nicht gnz grün ist.
Einige Verbände haben durchus im Interesse Ihrer Mitglieder Gestze
verändert oder beinflusst. So sind Regelungen und Außnahmen zu gunsten von
Interessensverbänden geschaffen worden.
Natürlich kan auch jeder einzelen seine Interessen vertreten und
durchsetzen, kein Problem.
Grüße!
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Antwort 120 |
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Senior Member Beiträge: 122 Registriert: 28.1.2014 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.5.2014 um 21:57 |
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Habe heute vom Kölner HZA einen Brief bekommen, dass meine letzte Anmeldung
per Email als Jahresanmeldung gewertet wird und dieses Vorgehen wie auch
schon hier im Forum breit diskutiert jetzt für jedes Jahr gilt.
Allerdings, darf ich laut Anschreiben die Menge von 200 hl nicht
überschreiten!
Das nehme ich doch mal für bare Münze .... Hihi
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Antwort 121 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.5.2014 um 06:44 |
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Zitat von Corvus, am 20.5.2014 um
21:57 | Habe heute vom Kölner HZA einen Brief
bekommen, dass meine letzte Anmeldung per Email als Jahresanmeldung
gewertet wird und dieses Vorgehen wie auch schon hier im Forum breit
diskutiert jetzt für jedes Jahr gilt.
Allerdings, darf ich laut Anschreiben die Menge von 200 hl nicht
überschreiten!
Das nehme ich doch mal für bare Münze .... Hihi
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Herzlichen Glückwunsch. Dafür gibt es aber
schon einen eigenen Thread: Benachrichtung Zollamt die
2341989te
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 122 |
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Posting Freak Beiträge: 1027 Registriert: 3.2.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.5.2014 um 07:02 |
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Antwort 123 |
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Junior Member Beiträge: 33 Registriert: 22.1.2014 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.5.2014 um 07:29 |
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200 hl im Jahr ?
Ich zieh nach Köln um.
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Antwort 124 |
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