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Autor: Betreff: Was, wenn ich jeden Sud beim HZA nicht anmelden will?
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aegir
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red_folder.gif erstellt am: 1.11.2012 um 12:46  
Wann verjährt denn eine Steuerschuld von einem nicht angemeldeten Sud über der 200L-Grenze?

Gruß Hotte
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Biermuskel
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red_folder.gif erstellt am: 1.11.2012 um 12:52  

Zitat von aegir, am 1.11.2012 um 12:46
Wann verjährt denn eine Steuerschuld von einem nicht angemeldeten Sud über der 200L-Grenze?

Gruß Hotte


Steuerhinterziehung verjährt nach fünf (in besonderen Fällen nach zehn) Jahren. Damit ist die strafrechtliche Verjährung gemeint.
Die Steuerzahlung selber verjährt bei Hinterziehung ebenfalls nach zehn Jahren und ohne Hinterziehung nach vier Jahren.
Eine Nichtmeldung würde ich mit meinen laienhaften Kentnissen aber als Hinterziehung einstufen (aber wohl doch eher als minder schweren Fall ;-) ).


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Ich mach mir Sorgen um den Biernachschub. Nach dem Kasten und dem anderen Kasten bleibt nur noch ein Kasten übrig!
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braugnom
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red_folder.gif erstellt am: 1.11.2012 um 12:56  
Ein Jurist möge mich korrigieren, aber es müssten 5 Jahre sein, ab dem Ende des Jahres gerechnet in dem du den Sud gebraut hast.

Grüße,
Max

Edit: Da war jemand schneller :(


[Editiert am 1.11.2012 um 12:57 von braugnom]



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saarmoench
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red_folder.gif erstellt am: 1.11.2012 um 13:20  

Zitat von weisswolf, am 1.11.2012 um 13:13

Nichtanmelden der Brautätigleit ist eine Ordnungswidrigkeit. 1c Biersteuerverordnung.


Also gleiches Niveau wie Falschparken?

Grüße, der saarmoench
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Biermuskel
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red_folder.gif erstellt am: 1.11.2012 um 13:39  

Zitat von weisswolf, am 1.11.2012 um 13:13
@Biermuskel da liegst du falsch.

§ 52 Biersteuerverordnung Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinn des § 381 Absatz 1 Nummer 1 der Abgabenordnung handelt, wer vorsätzlich oder
leichtfertig
1.
entgegen c) § 11 Absatz 1 Satz 5, § 30 Absatz 2 oder Absatz 3, § 35 Absatz 1 Satz 1, § 37 Absatz 4 Satz 3, § 38
Absatz 1 Satz 1, § 39a Absatz 2 Satz 2 oder § 41 Absatz 2 Satz 1 oder

eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig erstattet



O.K., das ist dann also erst einmal die Ordnungswidrigkeit. Kommt dann noch Steuerhinterziehung hinzu? Ich denk mal schon, oder (gg., die Bedingungen sind erfüllt, also > 200hl etc.)?


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Biermuskel
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red_folder.gif erstellt am: 1.11.2012 um 13:58  
Hm, die Frage war aber:

Zitat von aegir, am 1.11.2012 um 12:46
Wann verjährt denn eine Steuerschuld von einem nicht angemeldeten Sud über der 200L-Grenze?


und da dürften die gemachten Aussagen schon richtig sein (Steuerschuldverjährung).


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philthno2
Beiträge: 455
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red_folder.gif erstellt am: 1.11.2012 um 14:49  

Zitat von Biermuskel, am 1.11.2012 um 12:26
(....) der nächste schlägt vor tägliche Anmeldung vorzunehmen, nur um sie dann wieder zu verwerfen (...)


Darunter hatte ich eine durchaus ernst gemeinte Frage formuliert, was genau man denn eigentlich bei einer Anmeldung "macht" und ob man im eigenen Interesse nach dem Brauen die Literangaben korrigieren sollte.

Aber um mal konkret zu werden: Ich will morgen (Freitag, Brückentag) brauen, das hab ich mir am Mittwoch nach Feierabend überlegt. Fällt jetzt aber flach, weil ich es nicht mehr "rechtzeitig" melden kann (Sud ist schon fast durch wenn die meine Mail lesen, Feiertag und so). Hätte ich am Montag bereits auf Verdacht mal angemeldet, hätte ich mir die Option offengehalten (das mit dem "täglich" ist natürlich provokativ formuliert, wäre mir auch zu doof), womit wir wieder bei der Frage im Absatz eins drüber sind.
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Beiträge: 19
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red_folder.gif erstellt am: 1.11.2012 um 14:49  
Ich unterbreche Euch ungern :) , möchte gerne aber noch ein Fass aufmachen:

Ich habe mich bei HZA DA angemeldet, und warte auf die Antwort, aber in allgemein darf der HZA es so machen wie bei Birk (andere Thread) geschrieben?:

Zitat:
Im Fettdruck "Gemaes §41 Abs 2 mindestens 2 wochen vorher, voraussichtliche biermenge und brauort"


Ich habe dieses Abschnitt gelesen, und es lautet:

Zitat:
Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den Herstellungsort dem zuständigen Hauptzollamt vorab anzuzeigen.


Es steht null komma nix drin über "rechtzeitig", oder "3 Tage" oder "mindestens 2 Wochen". Das der HZA genügend Vorwarnung haben wollen, so dass die evtl. vorbei schauen könnten, ist nicht im Gesetz vorgesehen. Also zu sagen "Gemaes §41 Abs 2 mindestens 2 wochen vorher" ist fast Lüge.

Weiter - dürfen die verlangen, dass bei jedem Anzeige, die erwartete StW mitgeteilt wird? Es steht auch null komma nix darüber im Gesetz. Wir dürfen 200 Liter Bier Steuerfrei brauen, egal was ist es für ein Bier, oder wie Stark ist es. StW interessiert die nicht, und es sollte nicht verlangt werden. Auch wenn die 200 Liter überschritten werden, ist die StW uninteressant, da Steuer gründsätzlich auf 12°P berechnet wird.

Ich bin voll für kooperative Arbeit mit den Leute, die diese blöde Gesetz verfolgen müssen, die müssen aber doch innerhalb des Gesetzes arbeiten, und nicht so erfinderisch sein, oder?
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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 1.11.2012 um 14:55  

Zitat von curlyk, am 1.11.2012 um 14:49

Es steht null komma nix drin über "rechtzeitig", oder "3 Tage" oder "mindestens 2 Wochen". Das der HZA genügend Vorwarnung haben wollen, so dass die evtl. vorbei schauen könnten, ist nicht im Gesetz vorgesehen.


FullACK.

Wir gehen sogar noch weiter und sagen, dass mit "Herstellung" nicht der einzelne Sud gemeint ist, sondern der Beginn der Herstellung im allgemeinen. So wie bei einer Fabrik der Beginn der Herstellung der Tag der Eröffnung ist. Und eben nicht jeder einzelne Moment, wenn wieder begonnen wird, ein Regal zusammen zu kloppen.
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morpheus_muc
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red_folder.gif erstellt am: 1.11.2012 um 16:18  

Zitat von curlyk, am 1.11.2012 um 14:49
Auch wenn die 200 Liter überschritten werden, ist die StW uninteressant, da Steuer gründsätzlich auf 12°P berechnet wird


Zitat zoll.de:
"Das zuständige Hauptzollamt kann bei kleinen Biermengen und hohem Aufwand für die Ermittlung des Stammwürzegehaltes eine Anmeldung mit einem pauschalen Stammwürzegehalt von 12 Grad Plato zulassen."

Also nur KANN. Grundsätzlich ist bei der Berechnung der Steuer vom tatsächlichen Stammwürzegehalt auszugehen.

Viele Grüße
Michael


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Beer ist the answer
...but I can't remember the question
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red_folder.gif erstellt am: 1.11.2012 um 16:32  

Zitat:
Deutsche Behörden sind wegen ihres Erfindungsreichtums zu Ungunsten des Bürgers geradezu bekannt


Jo, der Gesetz ist aber hier klar, und ist nicht offen zu Interpretation. Erfinden können die, ablehnen dürfen wir - der Gesetz ist klar geschrieben.

Zitat:
Ist es nötig jeden Sud vorher anzumelden?


Hier ist der Gesetz nicht so klar. Wie schon bei jemandem hier erwähnt, kann "Beginn der Herstellung" so interpretiert werden.

edit: um klarer zu sein, lautet es so
Zitat:
In der Anzeige ist die Biermenge anzugeben, die voraussichtlich innerhalb eines Kalenderjahres erzeugt wird


D.h. es darf auch nicht verlangt werden, die eigentliche Suggrösse zu spezifizieren - bei jeder Meldung einfach "max 200 l im Jahr"

@ morpheus_muc
Dein Zitat kommt unter "Brauen zu Demonstrationszwecken". Gilt bei uns (meistens) nicht:

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Alkohol-Kaffee-Kraftstof fe-Strom-im-Haushalt/Brauen-Brennen-Roesten/Bier/bier.html


[Editiert am 1.11.2012 um 16:59 von curlyk]
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HarryHdf
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red_folder.gif erstellt am: 2.11.2012 um 02:52  

Zitat von curlyk, am 1.11.2012 um 16:32

Zitat:
... Erfinden können die, ablehnen dürfen wir - der Gesetz ist klar geschrieben.


Sorry, aber das halte ich für Bu**sh**. Das wäre hierzulande dann wohl das einzige KLAR GESCHRIEBENE Gesetz :-( Denn ansonsten gäbe es nicht so viele "Kommentare", "Durchführungsverordnungen", "Auslegungsrichtlinien" und wie der ganze andere juristische Firlefanz sonst noch heisst.
Und wenn es so klar wäre, würden auch wir nicht schon seit geraumer Zeit jedes einzelne Wörtchen dieses Gesetzes in alle möglichen Richtungen deuten. Und da neigen auch wir logischerweise dazu, es in eine uns genehme Weise zu interpretieren. Auch ich kann nicht nachvollziehen, wie ein HZA auf die Idee kommen kann, warum man bei der Ausübung seines Hobby's manch komischen Meldepflichten nachkommen sollte. Einge brauen evtl. im Garten und überlegen es sich dann eben doch kurzfristig anders, wenn es wie aus Eimern giesst...

Der Vorschlag mit den täglichen Meldungen war wirklich sehr provokant, das muss ich zugeben. Und träfe dann mit Sicherheit die komplett falschen, nämlich die armen Sachbearbeiter. Denn die dürfen ja meist auch nicht nachdenken, denn dazu gibt es ja Verordnungen, Ausführungs... Ein offenes Gespräch mit denen wäre zwar bestimmt nett, allerdings mache ich mir da keine grossen Hoffnungen, daß irgendwas Sinnvolles dabei rauskommt, ausser daß am Ende doch wieder der Hinweis kommt, daß sie ja auch nur ihre Vorschriften befolgt.

Am ehrlichsten und sinnvollsten wäre sowieso Meldungen in der Art:
- Wo: Bei mir im Garten
- Menge: Na möglichst viel, aber in meinen Einkocher wollen die 80 Liter beim besten Willen nicht rein
- Stammwürze: Weiss ich erst in 2 Wochen, falls es nicht aus Eimern giesst.

Gut Sud,

Harry

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red_folder.gif erstellt am: 2.11.2012 um 10:40  

Zitat:
Sorry, aber das halte ich für Bu**sh**

Ja, jeder darf seine Meinung haben, egal wie unfreundlich ausgedrückt ;)

Ich gebe völlig zu, dass ich das ganze evtl zu blauäugig ansehe - ich bin weder Jurist noch Muttersprachler. Ich kann aber nicht weg davon kommen, dass statt "rechtzeitig", steht "vorab". "Rechzeitig" wäre offen zu Interpretation - jede HZA dürfe für sich selbst entscheiden, was für sie rechtzeitig ist. Aber "vorab"?

Na ja, ich warte noch auf der Rückmeldung vom HZA DA, und werde natürlich nicht sofort Streit eingehen wenn es mir nicht gefällt. Einfach akzeptieren werde ich aber auch nicht, sondern auf eine nette Weise das ganze diskutieren.
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ggansde
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red_folder.gif erstellt am: 2.11.2012 um 10:59  
Hallo curlyk,
schau mal in den anderen threat zu dem Thema.
http://hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread &tid=15856&page=2#pid187304
Dann kannst Du sehen, was das HZA DA dazu sagt.
VG, Markus
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 2.11.2012 um 12:14  

Zitat von ggansde, am 2.11.2012 um 10:59
Hallo curlyk,
schau mal in den anderen threat zu dem Thema.
http://hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread &tid=15856&page=2#pid187304
Dann kannst Du sehen, was das HZA DA dazu sagt.
VG, Markus

Ich denke mal, Markus geht den richtigen Weg. Entgegen der Aufforderung, Sude 10 Tage vor Braubeginn zu melden, hat er dies erst 4 Tage vor Braubeginn getan.
Erste Reaktion der Behörde war eine telefonische Erinnerung, ausgesprochen an seine Frau. Das hat keinerlei rechtliche Wirkung, schon allein weil die Frau Gemahlin nicht verpflichtet ist, diese Mitteilung weiterzugeben, bzw nicht gewährleistet ist, dass sie inhaltlich korrekt weitergegeben wurde. Aber spätestens bei der übernächsten verkürzten Meldung wird Markus dazu etwas Schriftliches bekommen.
Sofern dieses Schreiben keine schlüssige Begründung enthält, kann sie nachgefordert werden, bzw. können Rechtsmittel eingelegt werden.

Ich habe das übrigens schon mal im Bereich Luftfahrt durchgezogen. Da wurde sich vom zuständigen RP/Luftamt auf ominöse Rundschreiben des Luftfahrtbundesamtes bezogen, deren Inhalt mir unter Berufung auf das Amtsgeheimnis nicht mitgeteilt werden dürfe. Ihr glaubt gar nicht, wie ratzfatz ich diesen Unfug abgestellt habe. Das Zauberwort hies in diesem Fall Dienstaufsichtsbeschwerde.

Cheers, Ruthard


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red_folder.gif erstellt am: 2.11.2012 um 13:13  
Hallo ggansde,

Ja, ich habe das Thread mit Interesse schon verfolgt - war entäuscht mit dem Ergebnis. Wollte dort schon fragen, wie Du das weiter handhaben wirst, es war aber nicht das richtige Thread für so was. Wirst Du am 4. immerhin wie geplannt brauen? (Wie Brauwolf sagt - Du wurdest nicht selbst direkt informiert)

Ich kann es einfach nicht verstehen, warum diese Leute das Ganze für uns so schwierig machen wollen. Es ist ein Hobby, für Spaß. Wo liegt der Spaß, wenn ich 2 Wochen im Voraus alles schon geplannt haben muss?


[Editiert am 2.11.2012 um 14:42 von curlyk]
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Servus,

ich habe meine Rückmeldung vom HZA DA bekommen. Ich habe es hier diskutiert:

http://hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread &tid=15856&page=2#pid187432

Ich wollte die Diskussion aber von dort hierher auslagern, falls es dort Off Topic sei.

Kurz erfasst, die Text ist genau wie bei anderen erwähnt, ich kann es aber so lesen, dass die Meldung von jedem Sud nicht aufgefordert wird. Für mich reicht dann die einmal-im-Jahr Meldung.
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HarryHdf
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red_folder.gif erstellt am: 2.11.2012 um 21:40  

Zitat von curlyk, am 2.11.2012 um 10:40

Zitat:
Sorry, aber das halte ich für Bu**sh**

Ja, jeder darf seine Meinung haben, egal wie unfreundlich ausgedrückt ;)


Ganz so böse war es nicht gemeint, also nicht persönlich nehmen. Für mich ist in Deutschland die Bezeichnung "klar geschriebenes Gesetz" ebn einfach ein Widerspruch in sich. Mag ja sein, daß sich die Herren Abgeordneten samt Gefolge da richtig ins Zeug legen und sich Mühe geben...sie können's halt nicht besser. Und dann wird alles noch so lange verklausuliert, bis man auf jeden Fall niemandem mehr einen Strick aus irgendwelchen Formulierungen drehen kann, bis am Ende ein grausliges und schwammiges Wischiwaschi dabei rauskommt.
Aber Du hast recht, daß unser Lieblingsgesetzt noch wirklich eins der halbwegs normal lesbaren seiner Art ist. Was man aber selbst aus solch vermeintlich klaren Worten basteln kann, sehen wir ja nun in der Realität: Jeder macht es so, wie es ihm grade am besten in den Kram passt und unternehmen kann man herzhaft wenig dagegen :-(
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Dr Huppertz
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red_folder.gif erstellt am: 2.11.2012 um 22:12  
Ich verstehe es immer noch nicht, Ihr regt Euch hier alle auf und jeder führ seinen Privat Krieg.

????????????

WAS IST MIT DEM VERBAND???????????????????????

Anfrage an die BFD Süd West, unverhältnißmäißigkeit bla bla bla und gut ist.
Wer ist hier im Verband, wer kümmert sich jetzt darum? Das ist die schei* Aufgabe eines Verbandes. Und Echt, was soll die BFD dagegen haben, das einheitlich, einfacher zu regeln?

Aber wir können auch alle einzeln in den Krieg ziehen, Attacke!

Nix mehr verstehen,
der Doc...
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red_folder.gif erstellt am: 2.11.2012 um 22:43  
@ Dr Huppertz - Verbände welcher Couleur auch immer, hatten und haben in Deutschland schon immer
den Zweck der Selbstorganisation bzw. Selbstdarstellung der Verbandsfunktionäre.

Ein typisch deutsches Phänomen.

Auch wenn ich hier sehr provokativ rüber komme, was durchaus beabsichtigt ist...

... Alles für den Dackel - Alles für den Club.

Es wird darauf hinaus laufen, dass Einzelne sich gegen Willkür und Sinnbefreite Auflagen wehren.

Ich werde diese Willkür nicht akzeptieren. Völlig wurscht ob das nun in Leibzsch oder Minga endet.


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Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB.
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red_folder.gif erstellt am: 3.11.2012 um 08:23  
@Waconia: Ich sehe es nicht ganz so schwarz, Verbände machen Lobbyarbeit. Ob das nun gut oder schlecht ist sei dahingestellt. Es geht darum die Interessen des Vernabdes und seiner Mitglieder deutlich zu machen und Einfluss zu nehmen. Es scheint aber so zu sein, das man unsrigem Verband nicht gnz grün ist.

Einige Verbände haben durchus im Interesse Ihrer Mitglieder Gestze verändert oder beinflusst. So sind Regelungen und Außnahmen zu gunsten von Interessensverbänden geschaffen worden.

Natürlich kan auch jeder einzelen seine Interessen vertreten und durchsetzen, kein Problem.

Grüße!
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Corvus
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red_folder.gif erstellt am: 20.5.2014 um 21:57  
Habe heute vom Kölner HZA einen Brief bekommen, dass meine letzte Anmeldung per Email als Jahresanmeldung gewertet wird und dieses Vorgehen wie auch schon hier im Forum breit diskutiert jetzt für jedes Jahr gilt.
Allerdings, darf ich laut Anschreiben die Menge von 200 hl nicht überschreiten!
:D :cool:
Das nehme ich doch mal für bare Münze .... Hihi
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red_folder.gif erstellt am: 21.5.2014 um 06:44  

Zitat von Corvus, am 20.5.2014 um 21:57
Habe heute vom Kölner HZA einen Brief bekommen, dass meine letzte Anmeldung per Email als Jahresanmeldung gewertet wird und dieses Vorgehen wie auch schon hier im Forum breit diskutiert jetzt für jedes Jahr gilt.
Allerdings, darf ich laut Anschreiben die Menge von 200 hl nicht überschreiten!
:D :cool:
Das nehme ich doch mal für bare Münze .... Hihi

Herzlichen Glückwunsch. Dafür gibt es aber schon einen eigenen Thread: Benachrichtung Zollamt die 2341989te

Cheers, Ruthard


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200 hl im Jahr ?

Ich zieh nach Köln um.
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