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Autor: Betreff: Was, wenn ich jeden Sud beim HZA nicht anmelden will?
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Waconia
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red_folder.gif erstellt am: 30.10.2012 um 21:52  
Ich stelle laut § 23 Absatz 2 Nur noch Biereesig her, nach meinem eigenen Geschmack natürlich. :D

Ernsthaft: Ich habe meine Hobbybrauertätigkeit vor dem ersten Sud formlos angemeldet und melde selbstverständlich,
falls ich über 200 Liter komme am Ende des Jahres nach, zahle brav meine Steuer und fertig.

Gegen andere Auflagen gehe ich bis nach KA, falls nötig.

Solange ich solche Dinge lesen muss:

http://www.braupartner.de/infostippsundmehr/infostippsfuerhau sbrauer/ueberallgemeines/index.html

fällt mir eh nix mehr ein.

Brauanzeige, Biersteuererklärung und Lebensmittelrecht

Der Haus- und Hobbybrauer muß grundsätzlich eine Woche vor Braubeginn dem für sich zuständigen Hauptzollamt sein Brauvorhaben anzeigen.
Diese Braunzeige kann formlos erfolgen, muß aber folgendes beinhalten....... usw



Keine Ahnung was die sich dabei denken, oder eben nicht.


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andreas23
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red_folder.gif erstellt am: 30.10.2012 um 22:28  

Zitat von Waconia, am 30.10.2012 um 21:52

Gegen andere Auflagen gehe ich bis nach KA, falls nötig.


Leipzig, in dem Falle. Der Rechtsweg gegen Verwaltungsfehler ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit, und deren höchste Instanz ist das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Sitz in Leipzig.

Wichtig ist auf jeden Fall, gegen eine etwaige Aufforderung des HZA fristgerecht Widerspruch einzulegen. Damit muß sich die übergeordnete Behörde, die sogenannte Widerspruchsbehörde, also in dem Falle die BFinV, mit dem Fall beschäftigen. Entscheidet die, der Verwaltungsakt war rechtmäßig, kannst du klagen. Erst mal vor dem Verwaltungsgericht, dann dem Oberverwaltungsgericht, dann vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Ich würde ja davon ausgehen, daß der erste, der es bis zum Verwaltungsgericht schafft, Recht bekommen wird, und die Gegenseite nicht in Revision gehen wird. Dann ist das vom Tisch.
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Waconia
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red_folder.gif erstellt am: 30.10.2012 um 23:19  
Leibzsch oder Karlsruhe - egal. Ich sehe der Sache entspannt entgegen.

Ich gehe mal davon aus, dass hier von der Obrigkeit mitgelesen wird und harre
der Dinge die kommen.

Schlimmer wie in den frühen 70ern, als sie uns auf die Köppe gekloppt haben, kanns nicht werden.

Ich hab das überlebt. Ich werde auch dies hier überleben.

No Fear. :cool:


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HarryHdf
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red_folder.gif erstellt am: 31.10.2012 um 00:18  
Also, um das mal klarzustellen:

- Es ist (auch für mich) keine "ungebührliche Härte" oder Ähnliches, meinen allgemeinen Wunsch, selber Bier zu brauen, auch den Fiskalbehörden oder damit betrauten Subämtern kundzutun.

- auch würde ich mich freuen, wenn ich mal eine Steueranmeldung abgeben könnte, weil ich über die Freimenge gekommen bin. Denn die paar Kröten sind dermassen lachhaft, daß es echt nicht wehtut. Da zahle ich täglich auf dem Weg zur Arbeit mehr Benzin, Wehrmachts- und Märchensteuer.

- nicht freuen tut mich allerdings der absolut schwachsinnige Aufwand für ein HOBBY, wenn ich jeden Sud einzeln anzeigen muss und ich nicht mehr IN MEINEM HAUSHALT frei agieren kann. Wenn also bitteschön ein HZA so dringend um sinnfreie Arbeit gradezu bettelt...also warum sollte man dann bitteschön deren Verlangen nicht genauso sinnfrei nachkommen? Solange sich das im Rahmen der gültigen Gesetze bewegt, ist es doch fast besser, wenn die Sachbearbeiter so damit beschäftigt sind, Papiere zu sortieren, Mengen zu addieren und das Ganze dann einzuordnen und nebenbei dann noch davon abgehalten werden, "unrechtmässige Vor-Ort-Durchsuchungen" vorzunehmen...? Was soll daran schlimm sein? Läuft im Allgemeinen unter dem allerschlimmsten Übel überhaupt: DIENST NACH VORSCHRIFT.

- bitte nicht überbewerten, aber bei so manchen Aussagen hier schwillt mir manchmal ein wenig der Kamm und bei zuviel "Obrigkeitshörigkeit" bricht ab und zu ein kleiner Revoluzzer durch. Den Vergleich mit der Weinherstellung muss man wiklich nicht bemühen, wenn man allein die Aussagen über das bischen Gesetz-chen an sich liest und dann bedenkt, welche Interpretationen daraus gelernte Juristen und andererseits gelernte Beamte da herauslesen ... Und da muss ich der Juristen-Fraktion mal zustimmen: Mehr als eine einmalige Absichtserklärung und eine damit erklärte Kenntnisnahme zur Steuerpflicht kann ich da auch nicht rauslesen. Mehr ist für mein "Normalbürgerhirn" (soweit möglich :D ) auch eigentlich nicht notwendig. Und wenn ich diese Hobby in diesem Rahmen ausüben kann, dann tu ich das auch. Aber bitte nicht mehr als absolut nötig!

Und ich denke mal, da sind wir uns alle mehr oder weniger einig. Der Vorschlag mit der täglichen Meldung war ein "provokanter Vorschlag", der auch dazu dienen solte, eine allgemeine Meinungsfindung voranzutreiben ind ggf. mehr Leute an der Diskussion zu beteiligen.

Prosit,

Harry


[Editiert am 31.10.2012 um 00:19 von HarryHdf]
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HarryHdf
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red_folder.gif erstellt am: 31.10.2012 um 00:23  
Bevor ich jetzt gross editiere, antworte ich mal auf mich selbst, weil es grade so gut passt:

Lasst es uns machen wie im Moment Peer Steinbrück:

Sie wollen die ganzen Daten, dann sollen sie bitte in all den Daten ersaufen!
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Moorschwein
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red_folder.gif erstellt am: 31.10.2012 um 00:27  

Zitat von weisswolf, am 30.10.2012 um 17:28
Langsam frage ich mich wer da wen in Ruhe lassen sollte. Wolfi


Das will ich hier mal ganz dick unterstreichen!!!

NATÜRLICH ist der Auslegungs-Raum der für uns zutreffenden Paragraphen breit und mehrdeutig. Und somit für den im Einzelfall nachteilig Betroffenen unbefriedigend.

Seit 3,5 Jahren lese ich hier aufmerksam im Forum mit. Das "Schlimmste", woran ich mich entsinnen kann, sind lediglich drei Fälle, bei denen die Zöllners mal eben beim Hobbybrauer vorbeigeschaut kamen, um 'sich das mal eben anzugucken' ...ich glaube, ohne nennenswerte Konsequenzen.

Meines Erachtens hat hier bisher auch niemand ein Bußgeld zahlen müssen. (man möge mich korrigieren, falls doch)

Von daher meine Empfehlung an alle: "Leben und Leben lassen...". Bringt die HZA-Bediensteten doch bitte nicht unnötig in eine Situation, die ja geradezu offensiv dazu führt, daß man sich mit Euch persönlich befassen muß - nur, um dann hinterher sagen zu können: "Ätsch! Gemäß §... könnt Ihr mir gar nichts anhaben!"

Solange es keine offiziellen Aussagen zur Auslegung der Gesetzes- oder Verordnungstexte gibt, auf die man sich berufen könnte, scheint es offenbar keine Schwierigkeiten zu geben, wenn man den HZA's einfach die Angaben gibt, die sie haben wollen. Unabhängig davon, ob sie stimmen oder nicht... sie müssen nur irgendwie passen!

Wenn Ihr morgen brauen wollt, dann tut es doch einfach. Und meldet den Sud dann so an, als ob er erst in 2 Wochen stattfinden würde. Was solls? - Es kommt doch eh' keiner vorbei! Und falls zwei Wochen später doch jemand vor der Tür steht, dann behauptet Ihr einfach, daß Ihr an diesem Tage nicht brauen konntet, weil Euer Hund auf's Sofa gekotzt hat.

Ich gebe gern zu, daß ich hier auch schon einmal angeregt habe, die HZA's mit Melde-Mails zu bombadieren. Mittlerweile seh' ich das lockerer. Hilfe, ich werd' vernünftig...!
Peace... ;)
André
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Waconia
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red_folder.gif erstellt am: 31.10.2012 um 00:31  
:D
Zitat von HarryHdf, am 31.10.2012 um 00:23
Bevor ich jetzt gross editiere, antworte ich mal auf mich selbst, weil es grade so gut passt:

Lasst es uns machen wie im Moment Peer Steinbrück:

Sie wollen die ganzen Daten, dann sollen sie bitte in all den Daten ersaufen!


Besser ist - gar nix machen und (machen) kommen lassen - und dann wehren.

Ob Die die Aktion wirklich wollen? Ich bezweifle das ernsthaft.

Gelassen bleiben.... :D


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aegir
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red_folder.gif erstellt am: 31.10.2012 um 00:36  
Ich hab von meinem HZA (Stuttgart) eine Word-Datei bekommen, mit der ich 3 Tage vor Braubeginn per E-Mail angeben soll, welche Menge mit welcher STW ich beabsichtige zu brauen.
Mich wundert jetzt, dass es dort niemanden interessiert, was ich dann auch wirklich gebraut hab. Und das wäre ja dann der für eine Steuererhebung wichtige Teil.

Gruß Hotte
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HarryHdf
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red_folder.gif erstellt am: 31.10.2012 um 00:54  
OK, dann schliesse ich mich an: Abwarten und Bier trinken. Ist eh viel bequemer udn zum Revoluzzer tauge ich eh nicht.
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 31.10.2012 um 02:53  

Zitat von HarryHdf, am 31.10.2012 um 00:54
OK, dann schliesse ich mich an: Abwarten und Bier trinken. Ist eh viel bequemer udn zum Revoluzzer tauge ich eh nicht.

Schade eigentlich, dabei war dein zuvor geschilderter Ansatz ganz brauchbar gewesen.

Es geht nämlich um mehr als eine dämliche Pflichtübung. Es geht darum, wie weit der Staat unser Tun und Lassen kontrollieren kann, es geht um unsere persönliche Freiheit. Wenn du einmal rückverfolgst, wann dieser Unfug seinen Anfang genommen hat - mit der Änderung des Biersteuergesetzes zum 1. Dezember 1938 - wirst du erkennen, was genau der Zweck dieses Vorschriftenwerkes ist: unsere Unterordnung.

Muss ich das auch wieder alleine machen.

Cheers, Ruthard


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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 31.10.2012 um 03:39  

Zitat von weisswolf, am 31.10.2012 um 03:15
Nehmen wir mal an jHobbybrauer A braut bei seiner Schwiegermutter in Salzburg gegen Unkostenbeitrag 201 Liter Bier. Beim Transport wird er dann vom Zoll kontrolliert. Was wird euer Meinung nach passieren? laut BStG. ist doch die private Herstellung in Oestereich und in D der Erwerb von Bier aus der EU zu privaten Zwecken steuerfrei. Werden da einheimische private Brauer mit der 200 Literregelung schlechter gestellt?

Das ist eine andere Baustelle. Grundsätzlich ist der Warenverkehr innerhalb der EU abgabenfrei. Für verbrauchssteuerpflichtige Waren gibt es jedoch Höchstgrenzen, bei Bier sind das 110 Liter = 11 Kästen pro Grenzübertritt. Besuche deine Schwiegermutter also zweimal.

Wenn du es genau nimmst, musst du die 201 Liter aus Salzburg komplett versteuern, weil das Selbstgebraute nicht aus dem freien Verkehr stammt, d.h. nicht im Supermarkt käuflich zu erwerben ist. Braust du die 201 Liter in Deutschland selbst, musst du nur den 201. Liter versteuern.

Cheers, Ruthard

Ergänzung: bei deinem editierten Beispiel kommt ja noch der Hobbybrauer Sepp und das Brauertreffen am Chiemsee dazu. Säuft der Sepp sein Bier selber, ist es steuerfrei. Lässt er andere mitsaufen (=kein eigener Verbrauch), muss er Steuer löhnen.


[Editiert am 31.10.2012 um 03:59 von Brauwolf]



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Arnoul de Metz
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red_folder.gif erstellt am: 31.10.2012 um 09:46  
@andreas

Weder Leipzig noch Karlsruhe, sondern München. Wir befinden uns hier nicht in der Verwaltungsgerichtsbarkeit sondern in der Finanzgerichtsbarkeit.
Also: Einspruch, Klage beim Finanzgericht, ggf Rechtsmittel. ggf bis zum Bundesfinanzhof...
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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 31.10.2012 um 11:35  

Zitat von Dr Huppertz, am 30.10.2012 um 14:29
Ich sitze hier im Bildungs und Wissenschaftszentrum der BfinV als Grafiker, bin kein Beamter, kein Jurist. Ich habe Zugriff auf die EVSF und auch auf Juris.



Mal eine Frage in die andere Richtung: Lernen bei euch die Beamten, wie sie in Bezug auf die BierStV zu arbeiten haben?

Ich meine, wenn man da mal _ganz_ vorsichtig mit dem Dozenten spricht, wie er die Sache sieht. Vielleicht baut er dann eine Extra-Folie für "Best Practice für §41" ein ;-)
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andreas23
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red_folder.gif erstellt am: 31.10.2012 um 13:36  

Zitat von Arnoul de Metz, am 31.10.2012 um 09:46

Weder Leipzig noch Karlsruhe, sondern München. Wir befinden uns hier nicht in der Verwaltungsgerichtsbarkeit sondern in der Finanzgerichtsbarkeit.


Ich Amateur. :)
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Dr Huppertz
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red_folder.gif erstellt am: 31.10.2012 um 14:13  

Zitat von rattenfurz, am 31.10.2012 um 11:35

Zitat von Dr Huppertz, am 30.10.2012 um 14:29
Ich sitze hier im Bildungs und Wissenschaftszentrum der BfinV als Grafiker, bin kein Beamter, kein Jurist. Ich habe Zugriff auf die EVSF und auch auf Juris.



Mal eine Frage in die andere Richtung: Lernen bei euch die Beamten, wie sie in Bezug auf die BierStV zu arbeiten haben?

Ich meine, wenn man da mal _ganz_ vorsichtig mit dem Dozenten spricht, wie er die Sache sieht. Vielleicht baut er dann eine Extra-Folie für "Best Practice für §41" ein ;-)


Im Prinzip lernen die das hier, ja. Aber im Moment gibt es dazu keinerlei Anordnung oder sonstiges, einfach nichts.
Ich werde mich aber mit der dafür zuständigen Dozentin mal zusammen setzen und das ganze erörtern, vielleicht fällt Ihr ja auch noch was ein. Und eine schöne Folie mache ich auch noch :)
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rattenfurz
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Zitat von weisswolf, am 31.10.2012 um 14:26

Kann mir nicht vorstellen dass dabei was zum Vorteil der Hobbybrauer heraus kommt. Kenn die Beamten nur zu gut, war selber schon in Laufbahn. Denn hat ein Beamter zwischen Bürgernähe und Staat zu entscheiden, wählt er bestimmt die Hand die ihn unmittelbar füttert.


Dann bliebe es bei der jetzigen Regelung für Viele.

Und beim Gesetz, der Weg stünde uns nach wie vor offen.

Und der Weg über die BFD Süd-West (z.B. über einen Hobbybrauerverband) oder sogar direkt ans Ministerium steht auch offen.
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Arnoul de Metz
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red_folder.gif erstellt am: 31.10.2012 um 19:33  
Ich werde meine Brautätigkeit ja erst demnächst aufnehmen. Dann werde ich mal herausfinden wie die zuständige Behörde für Regensburg zu der ganzen Sache steht. Und falls mir nicht passt, was mir mitgeteilt wird, werde ich nur aus Spaß an der Freude den Rechtsweg beschreiten. Davon hat ja jeder was. Meine Anwaltskosten werden sich ja in Grenzen halten ;)
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Dr Huppertz
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red_folder.gif erstellt am: 31.10.2012 um 21:59  

Zitat von Arnoul de Metz, am 31.10.2012 um 19:33
Ich werde meine Brautätigkeit ja erst demnächst aufnehmen. Dann werde ich mal herausfinden wie die zuständige Behörde für Regensburg zu der ganzen Sache steht. Und falls mir nicht passt, was mir mitgeteilt wird, werde ich nur aus Spaß an der Freude den Rechtsweg beschreiten. Davon hat ja jeder was. Meine Anwaltskosten werden sich ja in Grenzen halten ;)


be god be with you!
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Biermuskel
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red_folder.gif erstellt am: 1.11.2012 um 04:41  

Zitat von weisswolf, am 31.10.2012 um 18:58
Hab mich mal durch den Verordnungskatalog gelesen.

Wer seine Brauanzeige nicht abgeben möchte hat vorerst nichts zu befürchten weil:

Laut §1c der Biersteuerverordnung das Nichtmelden zwar ordnungswiedrig ist, jedoch vor Einleitung eines Straf - Busgeldverfahrens dieses von der Behörde vorher per Verwaltungsakt anzudrohen ist. Was ich unverhältnismässig halte. Soweit der Hobbybrauer nach einer Drohung eines Verfahrens seine Anmeldung nachholt, wird nach § 378 OWIG
Leichtfertige Steuerverkürzung keine Strafe festgesetzt. Wenn ihr die 200 Litergrenze überschreitet und nicht bzw. danach meldet kann euch somit nichts passieren.

Um euch aufzufordern eine Brauerklärung abzugeben oder ob die 2HL überschritten werden muß die Finanzbehörde vorab wissen ob ihr braut und wieviel. Woher aber, wenn ihr es oft schon selbst nicht. wisst ?
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis fünfunddreißig Euro erheben. Sie kann eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld erteilen.

Ich persönliche würde mich deshalb nicht unaufgefordert zum eigenen Nachteil als Hobbybrauer in den behördlichen Karteikasten stecken lassen.


Sorry, aber so ein Unsinn. Für ein Verwarnungsgeld von EUR 35,-- kann ich ja auch die Steuern für fast 10hl Bier in einem Jahr (!) entrichten. Da werde ich wohl kaum so einen Affentanz wegen einer Meldung machen.
Ich denke, einige sollten mal wieder ein wenig runterkommen und gegenüber der Berhörde nicht gleich auf Agro schalten. Man kann mit den Menschen übrigens auch am Telefon persönlich reden anstatt über Briefe und Anwälte rechtliche Floskeln auszutauschen! Damit kann man oftmals Dinge ganz schnell klären. Das sind auch nur ganz normale Menschen und auch oftmals viel einsichtiger als mancher hier so glaubt. Finde diese teilweise Beamtemhetze mittlerweile etwas befremdlich.


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red_folder.gif erstellt am: 1.11.2012 um 11:26  

Zitat von Biermuskel, am 1.11.2012 um 04:41
Man kann mit den Menschen übrigens auch am Telefon persönlich reden anstatt über Briefe und Anwälte rechtliche Floskeln auszutauschen! Damit kann man oftmals Dinge ganz schnell klären. Das sind auch nur ganz normale Menschen und auch oftmals viel einsichtiger als mancher hier so glaubt. Finde diese teilweise Beamtemhetze mittlerweile etwas befremdlich.


Hi,

ich weiß gar nicht, wo du die Beamtenhetze gesehen haben willst. Alle Kontaktvorgänge, von denen hier berichtet wurde, liefen sachlich und ohne trara ab. Insbesondere wurde es hier noch nicht einmal persönlich über einen Beamten oder Sachbearbeiter hergezogen.

Ansonsten steht der Sachbearbeiter für seine Behörde. Und ja klar - 35 EUR sind viel. Aber wenn es dafür heißt, dass die Hobbybrauer in ganz DE bald nur noch anzeigen müssen, wenn sie über 2 hl sind, haben wir eine Menge erreicht.

Ich kenne Leute, die fragen mich wegen meines neuen Hobbys nicht, wie aufwändig das Maischen ist, sondern wie kompliziert das mit "den Braurechten" ist. (Sie meinen was Anderes, aber letztendlich sehe ich das allgemein als Kontakt mit dem Staat.)
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red_folder.gif erstellt am: 1.11.2012 um 11:32  
Ich hatte in meine o.a. Aussage auch den anderen derzeit laufenden Thread in Betracht gezogen; daß muß ich schon noch dazusagen.


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red_folder.gif erstellt am: 1.11.2012 um 11:35  
Bei dem anderen Thread geht es darum, sachlich zu sammeln, welche Auflagen die Brauer jeweils von den HZAs bekommen haben.

Gerade das hilft uns m.E. nach weiter: Sachlichkeit.

Und ja, vielleicht hilft es dann im netten Telefonat einfach mal zu Fragen, ob man das am HZA Stuttgart nicht auch einfach so wie im benachbarten HZA Ulm lösen könne...

Der hier angesprochene Boykott war ja nur eine Form des zivilen Ungehorsams.
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Biermuskel
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red_folder.gif erstellt am: 1.11.2012 um 12:26  
Liest Du Dir auch mal durch, was hier so geschrieben wird?
Da wird zur Verweigerung der (Erst-)anmeldung aufgerufen, der nächste schlägt vor tägliche Anmeldung vorzunehmen, nur um sie dann wieder zu verwerfen und es finden sich letztendlich dann auch immer noch Menschen die sich nicht entblöden zu behaupten Beamte handeln generell eh' nicht im Interesse der Bürger. Komisches Weltbild haben einige.
Insofern würde ich mal darüber nachdenken bevor ich hier so einen Unsinn wie "Stockholmsyndrom" oder "deutschem Michel" schreibe.

Ich hatte in der letzten Zeit ungewöhnlich viel mit Beamten und Behördenmitarbeitern in meiner Stadt zu tun. Diese waren alle ausnahmslos freundlich, hilfsbereit, schnell und kompetent. War letzteres mal nicht der Fall, so haben sie sich halt schlau gemacht.

Selbstverständlich ist es gut, wenn für Hobbybrauer einige Dinge erleichtert werden (z.B. Freigrenze bis 10hl und auch dann erst eine Erstmeldung). Dafür kann man auch wie rattenfurz schon schrieb, sachlich eintreten. Mir ging es nur darum, daß einige über das Ziel hinauszuschießen scheinen und die HZA Mitarbeiter sofort als feindlich gesinnt betrachten.


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Zitat von Biermuskel, am 1.11.2012 um 12:26
Liest Du Dir auch mal durch, was hier so geschrieben wird?
Da wird zur Verweigerung der (Erst-)anmeldung aufgerufen, der nächste schlägt vor tägliche Anmeldung vorzunehmen, nur um sie dann wieder zu verwerfen und es finden sich letztendlich dann auch immer noch Menschen die sich nicht entblöden zu behaupten Beamte handeln generell eh' nicht im Interesse der Bürger. Komisches Weltbild haben einige.


Einige. Nicht alle. Bitte nicht von Einigen auf alle schließen. Die Idee mit dem täglichen Abgeben z.B. wurde nicht weiter kommentiert oder befürwortet.

Zitat:
Selbstverständlich ist es gut, wenn für Hobbybrauer einige Dinge erleichtert werden (z.B. Freigrenze bis 10hl und auch dann erst eine Erstmeldung). Dafür kann man auch wie rattenfurz schon schrieb, sachlich eintreten. Mir ging es nur darum, daß einige über das Ziel hinauszuschießen scheinen und die HZA Mitarbeiter sofort als feindlich gesinnt betrachten.


Naja, die Freigrenze ist ein Thema für sich, die man nur durch eine Gesetzesänderung beseitigen könnte.

Ansonsten bleibt das Dingen der Anmeldung jedes einzelnen Sudes. Und da denke ich einfach, dass die Beamten auf Nummer sicher gehen wollen und sich deshalb oft jeden einzelnen Sud anzeigen lassen. Ich selber komme vom HZA Münster, da habe ich das Glück, dass ich das nicht muss. Aber es scheint so, dass es mehr HZAs gibt, die sich das anzeigen lassen als solche, die pragmatisch denken.

Wir sind nun einmal nicht die gewerblichen Brauer, die genau wissen, wann sie brauen.

Im Zuge eine Harmonisierung kann es also passieren, dass sich die nicht praktikable Lösung durchsetzt. Und da habe ich nicht wirklich Lust.

Um dem vorzubeugen sammeln wir und überlegen wir, was man machen kann. Und es gibt momentan zwei Ansätze: Den Weg über die Gerichtsbarkeit und den Weg über Gespräche.

Beim Weg über die Gerichtsbarkeiten muss man ja auch ganz klar sagen: Man verklagt da nicht den Beamten, sondern den eigentlichen Akt bzw. das HZA. Gerade die Beamten und Sachbearbeiter wissen das aber und finden das mitunder nicht schlecht - schafft es doch Sicherheit für ihre Handlungen. Persönlich haben sie ja auch nichts zu befürchten.


Die Möglichkeit über's Reden wird sowieso als erstes kommen - bald sind ja die Anzeigen für 2013 fällig, spätestens dann kann ein Hinweis auf das benachbarte HZA nicht schaden, zumal die Mitarbeiter sich unter Umständen schon kennen und vielleicht dann austauschen können.
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Kann ich so unterschreiben. ;)


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