Posting Freak Beiträge: 3129 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 30.10.2012 um 21:52 |
|
|
Ich stelle laut § 23 Absatz 2 Nur noch Biereesig her, nach meinem eigenen
Geschmack natürlich.
Ernsthaft: Ich habe meine Hobbybrauertätigkeit vor dem ersten Sud formlos
angemeldet und melde selbstverständlich,
falls ich über 200 Liter komme am Ende des Jahres nach, zahle brav meine
Steuer und fertig.
Gegen andere Auflagen gehe ich bis nach KA, falls nötig.
Solange ich solche Dinge lesen muss:
http://www.braupartner.de/infostippsundmehr/infostippsfuerhau
sbrauer/ueberallgemeines/index.html
fällt mir eh nix mehr ein.
Brauanzeige, Biersteuererklärung und Lebensmittelrecht
Der Haus- und Hobbybrauer muß grundsätzlich eine Woche vor Braubeginn dem
für sich zuständigen Hauptzollamt sein Brauvorhaben anzeigen.
Diese Braunzeige kann formlos erfolgen, muß aber folgendes
beinhalten....... usw
Keine Ahnung was die sich dabei denken, oder eben nicht. ____________________ Bierinale - Festival der kreativen Braumanufakturen
ZEBULON Braumanufaktur
Bier mit Leib und Seele.
Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB.
|
|
Antwort 75 |
|
Posting Freak Beiträge: 954 Registriert: 1.5.2011 Status: Offline
|
|
erstellt am: 30.10.2012 um 22:28 |
|
|
Leipzig, in dem Falle. Der Rechtsweg gegen Verwaltungsfehler ist die
Verwaltungsgerichtsbarkeit, und deren höchste Instanz ist das
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Sitz in Leipzig.
Wichtig ist auf jeden Fall, gegen eine etwaige Aufforderung des HZA
fristgerecht Widerspruch einzulegen. Damit muß sich die übergeordnete
Behörde, die sogenannte Widerspruchsbehörde, also in dem Falle die BFinV,
mit dem Fall beschäftigen. Entscheidet die, der Verwaltungsakt war
rechtmäßig, kannst du klagen. Erst mal vor dem Verwaltungsgericht, dann dem
Oberverwaltungsgericht, dann vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Ich würde ja davon ausgehen, daß der erste, der es bis zum
Verwaltungsgericht schafft, Recht bekommen wird, und die Gegenseite nicht
in Revision gehen wird. Dann ist das vom Tisch.
|
|
Antwort 76 |
|
Posting Freak Beiträge: 3129 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 30.10.2012 um 23:19 |
|
|
Leibzsch oder Karlsruhe - egal. Ich sehe der Sache entspannt entgegen.
Ich gehe mal davon aus, dass hier von der Obrigkeit mitgelesen wird und
harre
der Dinge die kommen.
Schlimmer wie in den frühen 70ern, als sie uns auf die Köppe gekloppt
haben, kanns nicht werden.
Ich hab das überlebt. Ich werde auch dies hier überleben.
No Fear. ____________________ Bierinale - Festival der kreativen Braumanufakturen
ZEBULON Braumanufaktur
Bier mit Leib und Seele.
Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB.
|
|
Antwort 77 |
|
Posting Freak Beiträge: 893 Registriert: 25.5.2012 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 31.10.2012 um 00:18 |
|
|
Also, um das mal klarzustellen:
- Es ist (auch für mich) keine "ungebührliche Härte" oder Ähnliches, meinen
allgemeinen Wunsch, selber Bier zu brauen, auch den Fiskalbehörden oder
damit betrauten Subämtern kundzutun.
- auch würde ich mich freuen, wenn ich mal eine Steueranmeldung abgeben
könnte, weil ich über die Freimenge gekommen bin. Denn die paar Kröten sind
dermassen lachhaft, daß es echt nicht wehtut. Da zahle ich täglich auf dem
Weg zur Arbeit mehr Benzin, Wehrmachts- und Märchensteuer.
- nicht freuen tut mich allerdings der absolut schwachsinnige Aufwand für
ein HOBBY, wenn ich jeden Sud einzeln anzeigen muss und ich nicht mehr IN
MEINEM HAUSHALT frei agieren kann. Wenn also bitteschön ein HZA so dringend
um sinnfreie Arbeit gradezu bettelt...also warum sollte man dann bitteschön
deren Verlangen nicht genauso sinnfrei nachkommen? Solange sich das im
Rahmen der gültigen Gesetze bewegt, ist es doch fast besser, wenn die
Sachbearbeiter so damit beschäftigt sind, Papiere zu sortieren, Mengen zu
addieren und das Ganze dann einzuordnen und nebenbei dann noch davon
abgehalten werden, "unrechtmässige Vor-Ort-Durchsuchungen" vorzunehmen...?
Was soll daran schlimm sein? Läuft im Allgemeinen unter dem
allerschlimmsten Übel überhaupt: DIENST NACH VORSCHRIFT.
- bitte nicht überbewerten, aber bei so manchen Aussagen hier schwillt mir
manchmal ein wenig der Kamm und bei zuviel "Obrigkeitshörigkeit" bricht ab
und zu ein kleiner Revoluzzer durch. Den Vergleich mit der Weinherstellung
muss man wiklich nicht bemühen, wenn man allein die Aussagen über das
bischen Gesetz-chen an sich liest und dann bedenkt, welche Interpretationen
daraus gelernte Juristen und andererseits gelernte Beamte da herauslesen
... Und da muss ich der Juristen-Fraktion mal zustimmen: Mehr als eine
einmalige Absichtserklärung und eine damit erklärte Kenntnisnahme zur
Steuerpflicht kann ich da auch nicht rauslesen. Mehr ist für mein
"Normalbürgerhirn" (soweit möglich )
auch eigentlich nicht notwendig. Und wenn ich diese Hobby in diesem Rahmen
ausüben kann, dann tu ich das auch. Aber bitte nicht mehr als absolut
nötig!
Und ich denke mal, da sind wir uns alle mehr oder weniger einig. Der
Vorschlag mit der täglichen Meldung war ein "provokanter Vorschlag", der
auch dazu dienen solte, eine allgemeine Meinungsfindung voranzutreiben ind
ggf. mehr Leute an der Diskussion zu beteiligen.
Prosit,
Harry
[Editiert am 31.10.2012 um 00:19 von HarryHdf]
|
|
Antwort 78 |
|
Posting Freak Beiträge: 893 Registriert: 25.5.2012 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 31.10.2012 um 00:23 |
|
|
Bevor ich jetzt gross editiere, antworte ich mal auf mich selbst, weil es
grade so gut passt:
Lasst es uns machen wie im Moment Peer Steinbrück:
Sie wollen die ganzen Daten, dann sollen sie bitte in all den Daten
ersaufen!
|
|
Antwort 79 |
|
Posting Freak Beiträge: 679 Registriert: 22.2.2011 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 31.10.2012 um 00:27 |
|
|
Das will ich hier mal ganz dick unterstreichen!!!
NATÜRLICH ist der Auslegungs-Raum der für uns zutreffenden Paragraphen
breit und mehrdeutig. Und somit für den im Einzelfall nachteilig
Betroffenen unbefriedigend.
Seit 3,5 Jahren lese ich hier aufmerksam im Forum mit. Das "Schlimmste",
woran ich mich entsinnen kann, sind lediglich drei Fälle, bei denen die
Zöllners mal eben beim Hobbybrauer vorbeigeschaut kamen, um 'sich das
mal eben anzugucken' ...ich glaube, ohne nennenswerte Konsequenzen.
Meines Erachtens hat hier bisher auch niemand ein Bußgeld zahlen müssen.
(man möge mich korrigieren, falls doch)
Von daher meine Empfehlung an alle: "Leben und Leben lassen...". Bringt die
HZA-Bediensteten doch bitte nicht unnötig in eine Situation, die ja
geradezu offensiv dazu führt, daß man sich mit Euch
persönlich befassen muß - nur, um dann hinterher sagen zu können:
"Ätsch! Gemäß §... könnt Ihr mir gar nichts anhaben!"
Solange es keine offiziellen Aussagen zur Auslegung der Gesetzes- oder
Verordnungstexte gibt, auf die man sich berufen könnte, scheint es offenbar
keine Schwierigkeiten zu geben, wenn man den HZA's einfach die Angaben
gibt, die sie haben wollen. Unabhängig davon, ob sie stimmen oder nicht...
sie müssen nur irgendwie passen!
Wenn Ihr morgen brauen wollt, dann tut es doch einfach. Und meldet den Sud
dann so an, als ob er erst in 2 Wochen stattfinden würde. Was solls? - Es
kommt doch eh' keiner vorbei! Und falls zwei Wochen später doch jemand vor
der Tür steht, dann behauptet Ihr einfach, daß Ihr an diesem Tage nicht
brauen konntet, weil Euer Hund auf's Sofa gekotzt hat.
Ich gebe gern zu, daß ich hier auch schon einmal angeregt habe, die HZA's
mit Melde-Mails zu bombadieren. Mittlerweile seh' ich das lockerer.
Hilfe, ich werd' vernünftig...!
Peace...
André
|
|
Antwort 80 |
|
Posting Freak Beiträge: 3129 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 31.10.2012 um 00:31 |
|
|
Zitat von HarryHdf, am 31.10.2012 um
00:23 | Bevor ich jetzt gross editiere,
antworte ich mal auf mich selbst, weil es grade so gut passt:
Lasst es uns machen wie im Moment Peer Steinbrück:
Sie wollen die ganzen Daten, dann sollen sie bitte in all den Daten
ersaufen! |
Besser ist - gar nix machen und (machen) kommen lassen - und dann
wehren.
Ob Die die Aktion wirklich wollen? Ich bezweifle das ernsthaft.
Gelassen bleiben.... ____________________ Bierinale - Festival der kreativen Braumanufakturen
ZEBULON Braumanufaktur
Bier mit Leib und Seele.
Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB.
|
|
Antwort 81 |
|
Posting Freak Beiträge: 2153 Registriert: 8.2.2011 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 31.10.2012 um 00:36 |
|
|
Ich hab von meinem HZA (Stuttgart) eine Word-Datei bekommen, mit der ich 3
Tage vor Braubeginn per E-Mail angeben soll, welche Menge mit welcher STW
ich beabsichtige zu brauen.
Mich wundert jetzt, dass es dort niemanden interessiert, was ich dann auch
wirklich gebraut hab. Und das wäre ja dann der für eine Steuererhebung
wichtige Teil.
Gruß Hotte
|
|
Antwort 82 |
|
Posting Freak Beiträge: 893 Registriert: 25.5.2012 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 31.10.2012 um 00:54 |
|
|
OK, dann schliesse ich mich an: Abwarten und Bier trinken. Ist eh
viel bequemer udn zum Revoluzzer tauge ich eh nicht.
|
|
Antwort 83 |
|
Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 31.10.2012 um 02:53 |
|
|
Schade eigentlich, dabei
war dein zuvor geschilderter Ansatz ganz brauchbar gewesen.
Es geht nämlich um mehr als eine dämliche Pflichtübung. Es geht darum, wie
weit der Staat unser Tun und Lassen kontrollieren kann, es geht um unsere
persönliche Freiheit. Wenn du einmal rückverfolgst, wann dieser Unfug
seinen Anfang genommen hat - mit der Änderung des Biersteuergesetzes zum 1.
Dezember 1938 - wirst du erkennen, was genau der Zweck dieses
Vorschriftenwerkes ist: unsere Unterordnung.
Muss ich das auch wieder alleine machen.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
|
|
Antwort 84 |
|
Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 31.10.2012 um 03:39 |
|
|
Zitat von weisswolf, am 31.10.2012 um
03:15 | Nehmen wir mal an jHobbybrauer A braut
bei seiner Schwiegermutter in Salzburg gegen Unkostenbeitrag 201 Liter
Bier. Beim Transport wird er dann vom Zoll kontrolliert. Was wird euer
Meinung nach passieren? laut BStG. ist doch die private Herstellung in
Oestereich und in D der Erwerb von Bier aus der EU zu privaten Zwecken
steuerfrei. Werden da einheimische private Brauer mit der 200 Literregelung
schlechter gestellt?
|
Das ist eine andere Baustelle. Grundsätzlich
ist der Warenverkehr innerhalb der EU abgabenfrei. Für
verbrauchssteuerpflichtige Waren gibt es jedoch Höchstgrenzen, bei Bier
sind das 110 Liter = 11 Kästen pro Grenzübertritt. Besuche deine
Schwiegermutter also zweimal.
Wenn du es genau nimmst, musst du die 201 Liter aus Salzburg komplett
versteuern, weil das Selbstgebraute nicht aus dem freien Verkehr stammt,
d.h. nicht im Supermarkt käuflich zu erwerben ist. Braust du die 201 Liter
in Deutschland selbst, musst du nur den 201. Liter versteuern.
Cheers, Ruthard
Ergänzung: bei deinem editierten Beispiel kommt ja noch der Hobbybrauer
Sepp und das Brauertreffen am Chiemsee dazu. Säuft der Sepp sein Bier
selber, ist es steuerfrei. Lässt er andere mitsaufen (=kein eigener
Verbrauch), muss er Steuer löhnen.
[Editiert am 31.10.2012 um 03:59 von Brauwolf]
____________________ Mein Blog: Brew24.com
|
|
Antwort 85 |
|
Member Beiträge: 98 Registriert: 26.9.2012 Status: Offline
|
|
erstellt am: 31.10.2012 um 09:46 |
|
|
@andreas
Weder Leipzig noch Karlsruhe, sondern München. Wir befinden uns hier nicht
in der Verwaltungsgerichtsbarkeit sondern in der Finanzgerichtsbarkeit.
Also: Einspruch, Klage beim Finanzgericht, ggf Rechtsmittel. ggf bis zum
Bundesfinanzhof...
|
|
Antwort 86 |
|
Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
|
|
erstellt am: 31.10.2012 um 11:35 |
|
|
Mal eine Frage in die andere Richtung: Lernen bei euch die Beamten, wie sie
in Bezug auf die BierStV zu arbeiten haben?
Ich meine, wenn man da mal _ganz_ vorsichtig mit dem Dozenten spricht, wie
er die Sache sieht. Vielleicht baut er dann eine Extra-Folie für "Best
Practice für §41" ein ;-)
|
|
Antwort 87 |
|
Posting Freak Beiträge: 954 Registriert: 1.5.2011 Status: Offline
|
|
erstellt am: 31.10.2012 um 13:36 |
|
|
Ich Amateur.
|
|
Antwort 88 |
|
Senior Member Beiträge: 494 Registriert: 23.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 31.10.2012 um 14:13 |
|
|
Zitat von rattenfurz, am 31.10.2012 um
11:35 |
Mal eine Frage in die andere Richtung: Lernen bei euch die Beamten, wie sie
in Bezug auf die BierStV zu arbeiten haben?
Ich meine, wenn man da mal _ganz_ vorsichtig mit dem Dozenten spricht, wie
er die Sache sieht. Vielleicht baut er dann eine Extra-Folie für "Best
Practice für §41" ein ;-) |
Im Prinzip lernen die das hier, ja. Aber im Moment gibt es dazu keinerlei
Anordnung oder sonstiges, einfach nichts.
Ich werde mich aber mit der dafür zuständigen Dozentin mal zusammen setzen
und das ganze erörtern, vielleicht fällt Ihr ja auch noch was ein. Und eine
schöne Folie mache ich auch noch
|
|
Antwort 89 |
|
Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
|
|
erstellt am: 31.10.2012 um 14:39 |
|
|
Zitat von weisswolf, am 31.10.2012 um
14:26 |
Kann mir nicht vorstellen dass dabei was zum Vorteil der Hobbybrauer
heraus kommt. Kenn die Beamten nur zu gut, war selber schon in Laufbahn.
Denn hat ein Beamter zwischen Bürgernähe und Staat zu entscheiden, wählt er
bestimmt die Hand die ihn unmittelbar füttert.
|
Dann bliebe es bei der jetzigen Regelung für Viele.
Und beim Gesetz, der Weg stünde uns nach wie vor offen.
Und der Weg über die BFD Süd-West (z.B. über einen Hobbybrauerverband) oder
sogar direkt ans Ministerium steht auch offen.
|
|
Antwort 90 |
|
Member Beiträge: 98 Registriert: 26.9.2012 Status: Offline
|
|
erstellt am: 31.10.2012 um 19:33 |
|
|
Ich werde meine Brautätigkeit ja erst demnächst aufnehmen. Dann werde ich
mal herausfinden wie die zuständige Behörde für Regensburg zu der ganzen
Sache steht. Und falls mir nicht passt, was mir mitgeteilt wird, werde ich
nur aus Spaß an der Freude den Rechtsweg beschreiten. Davon hat ja jeder
was. Meine Anwaltskosten werden sich ja in Grenzen halten
|
|
Antwort 91 |
|
Senior Member Beiträge: 494 Registriert: 23.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 31.10.2012 um 21:59 |
|
|
Zitat von Arnoul de Metz, am 31.10.2012 um
19:33 | Ich werde meine Brautätigkeit ja erst
demnächst aufnehmen. Dann werde ich mal herausfinden wie die zuständige
Behörde für Regensburg zu der ganzen Sache steht. Und falls mir nicht
passt, was mir mitgeteilt wird, werde ich nur aus Spaß an der Freude den
Rechtsweg beschreiten. Davon hat ja jeder was. Meine Anwaltskosten werden
sich ja in Grenzen halten
|
be god be with you!
|
|
Antwort 92 |
|
Senior Member Beiträge: 138 Registriert: 2.8.2012 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 1.11.2012 um 04:41 |
|
|
Zitat von weisswolf, am 31.10.2012 um
18:58 | Hab mich mal durch den
Verordnungskatalog gelesen.
Wer seine Brauanzeige nicht abgeben möchte hat vorerst nichts zu
befürchten weil:
Laut §1c der Biersteuerverordnung das Nichtmelden zwar ordnungswiedrig ist,
jedoch vor Einleitung eines Straf - Busgeldverfahrens dieses von der
Behörde vorher per Verwaltungsakt anzudrohen ist. Was ich
unverhältnismässig halte. Soweit der Hobbybrauer nach einer Drohung eines
Verfahrens seine Anmeldung nachholt, wird nach § 378 OWIG
Leichtfertige Steuerverkürzung keine Strafe festgesetzt. Wenn ihr die 200
Litergrenze überschreitet und nicht bzw. danach meldet kann euch somit
nichts passieren.
Um euch aufzufordern eine Brauerklärung abzugeben oder ob die 2HL
überschritten werden muß die Finanzbehörde vorab wissen ob ihr braut und
wieviel. Woher aber, wenn ihr es oft schon selbst nicht. wisst ?
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den
Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis fünfunddreißig
Euro erheben. Sie kann eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld erteilen.
Ich persönliche würde mich deshalb nicht unaufgefordert zum eigenen
Nachteil als Hobbybrauer in den behördlichen Karteikasten stecken
lassen.
|
Sorry, aber so ein Unsinn. Für ein Verwarnungsgeld von EUR 35,-- kann ich
ja auch die Steuern für fast 10hl Bier in einem Jahr (!) entrichten. Da
werde ich wohl kaum so einen Affentanz wegen einer Meldung machen.
Ich denke, einige sollten mal wieder ein wenig runterkommen und gegenüber
der Berhörde nicht gleich auf Agro schalten. Man kann mit den Menschen
übrigens auch am Telefon persönlich reden anstatt über Briefe und Anwälte
rechtliche Floskeln auszutauschen! Damit kann man oftmals Dinge ganz
schnell klären. Das sind auch nur ganz normale Menschen und auch oftmals
viel einsichtiger als mancher hier so glaubt. Finde diese teilweise
Beamtemhetze mittlerweile etwas befremdlich. ____________________ Ich mach mir Sorgen um den Biernachschub. Nach dem Kasten und dem anderen
Kasten bleibt nur noch ein Kasten übrig!
|
|
Antwort 93 |
|
Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
|
|
erstellt am: 1.11.2012 um 11:26 |
|
|
Zitat von Biermuskel, am 1.11.2012 um
04:41 | Man kann mit den Menschen übrigens
auch am Telefon persönlich reden anstatt über Briefe und Anwälte rechtliche
Floskeln auszutauschen! Damit kann man oftmals Dinge ganz schnell klären.
Das sind auch nur ganz normale Menschen und auch oftmals viel einsichtiger
als mancher hier so glaubt. Finde diese teilweise Beamtemhetze mittlerweile
etwas befremdlich. |
Hi,
ich weiß gar nicht, wo du die Beamtenhetze gesehen haben willst. Alle
Kontaktvorgänge, von denen hier berichtet wurde, liefen sachlich und ohne
trara ab. Insbesondere wurde es hier noch nicht einmal persönlich über
einen Beamten oder Sachbearbeiter hergezogen.
Ansonsten steht der Sachbearbeiter für seine Behörde. Und ja klar - 35 EUR
sind viel. Aber wenn es dafür heißt, dass die Hobbybrauer in ganz DE bald
nur noch anzeigen müssen, wenn sie über 2 hl sind, haben wir eine Menge
erreicht.
Ich kenne Leute, die fragen mich wegen meines neuen Hobbys nicht, wie
aufwändig das Maischen ist, sondern wie kompliziert das mit "den
Braurechten" ist. (Sie meinen was Anderes, aber letztendlich sehe ich das
allgemein als Kontakt mit dem Staat.)
|
|
Antwort 94 |
|
Senior Member Beiträge: 138 Registriert: 2.8.2012 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 1.11.2012 um 11:32 |
|
|
Ich hatte in meine o.a. Aussage auch den anderen derzeit laufenden Thread
in Betracht gezogen; daß muß ich schon noch dazusagen.
____________________ Ich mach mir Sorgen um den Biernachschub. Nach dem Kasten und dem anderen
Kasten bleibt nur noch ein Kasten übrig!
|
|
Antwort 95 |
|
Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
|
|
erstellt am: 1.11.2012 um 11:35 |
|
|
Bei dem anderen Thread geht es darum, sachlich zu sammeln, welche Auflagen
die Brauer jeweils von den HZAs bekommen haben.
Gerade das hilft uns m.E. nach weiter: Sachlichkeit.
Und ja, vielleicht hilft es dann im netten Telefonat einfach mal zu Fragen,
ob man das am HZA Stuttgart nicht auch einfach so wie im benachbarten HZA
Ulm lösen könne...
Der hier angesprochene Boykott war ja nur eine Form des zivilen
Ungehorsams.
|
|
Antwort 96 |
|
Senior Member Beiträge: 138 Registriert: 2.8.2012 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 1.11.2012 um 12:26 |
|
|
Liest Du Dir auch mal durch, was hier so geschrieben wird?
Da wird zur Verweigerung der (Erst-)anmeldung aufgerufen, der nächste
schlägt vor tägliche Anmeldung vorzunehmen, nur um sie dann wieder zu
verwerfen und es finden sich letztendlich dann auch immer noch Menschen die
sich nicht entblöden zu behaupten Beamte handeln generell eh' nicht im
Interesse der Bürger. Komisches Weltbild haben einige.
Insofern würde ich mal darüber nachdenken bevor ich hier so einen Unsinn
wie "Stockholmsyndrom" oder "deutschem Michel" schreibe.
Ich hatte in der letzten Zeit ungewöhnlich viel mit Beamten und
Behördenmitarbeitern in meiner Stadt zu tun. Diese waren alle ausnahmslos
freundlich, hilfsbereit, schnell und kompetent. War letzteres mal nicht der
Fall, so haben sie sich halt schlau gemacht.
Selbstverständlich ist es gut, wenn für Hobbybrauer einige Dinge
erleichtert werden (z.B. Freigrenze bis 10hl und auch dann erst eine
Erstmeldung). Dafür kann man auch wie rattenfurz schon schrieb, sachlich
eintreten. Mir ging es nur darum, daß einige über das Ziel hinauszuschießen
scheinen und die HZA Mitarbeiter sofort als feindlich gesinnt betrachten.
____________________ Ich mach mir Sorgen um den Biernachschub. Nach dem Kasten und dem anderen
Kasten bleibt nur noch ein Kasten übrig!
|
|
Antwort 97 |
|
Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
|
|
erstellt am: 1.11.2012 um 12:35 |
|
|
Zitat von Biermuskel, am 1.11.2012 um
12:26 | Liest Du Dir auch mal durch, was hier
so geschrieben wird?
Da wird zur Verweigerung der (Erst-)anmeldung aufgerufen, der nächste
schlägt vor tägliche Anmeldung vorzunehmen, nur um sie dann wieder zu
verwerfen und es finden sich letztendlich dann auch immer noch Menschen die
sich nicht entblöden zu behaupten Beamte handeln generell eh' nicht im
Interesse der Bürger. Komisches Weltbild haben
einige. |
Einige. Nicht alle. Bitte nicht von Einigen auf alle schließen. Die Idee
mit dem täglichen Abgeben z.B. wurde nicht weiter kommentiert oder
befürwortet.
Zitat: | Selbstverständlich ist
es gut, wenn für Hobbybrauer einige Dinge erleichtert werden (z.B.
Freigrenze bis 10hl und auch dann erst eine Erstmeldung). Dafür kann man
auch wie rattenfurz schon schrieb, sachlich eintreten. Mir ging es nur
darum, daß einige über das Ziel hinauszuschießen scheinen und die HZA
Mitarbeiter sofort als feindlich gesinnt betrachten.
|
Naja, die Freigrenze ist ein Thema für sich, die man nur durch eine
Gesetzesänderung beseitigen könnte.
Ansonsten bleibt das Dingen der Anmeldung jedes einzelnen Sudes. Und da
denke ich einfach, dass die Beamten auf Nummer sicher gehen wollen und sich
deshalb oft jeden einzelnen Sud anzeigen lassen. Ich selber komme vom HZA
Münster, da habe ich das Glück, dass ich das nicht muss. Aber es scheint
so, dass es mehr HZAs gibt, die sich das anzeigen lassen als solche, die
pragmatisch denken.
Wir sind nun einmal nicht die gewerblichen Brauer, die genau wissen, wann
sie brauen.
Im Zuge eine Harmonisierung kann es also passieren, dass sich die nicht
praktikable Lösung durchsetzt. Und da habe ich nicht wirklich Lust.
Um dem vorzubeugen sammeln wir und überlegen wir, was man machen kann. Und
es gibt momentan zwei Ansätze: Den Weg über die Gerichtsbarkeit und den Weg
über Gespräche.
Beim Weg über die Gerichtsbarkeiten muss man ja auch ganz klar sagen: Man
verklagt da nicht den Beamten, sondern den eigentlichen Akt bzw. das HZA.
Gerade die Beamten und Sachbearbeiter wissen das aber und finden das
mitunder nicht schlecht - schafft es doch Sicherheit für ihre Handlungen.
Persönlich haben sie ja auch nichts zu befürchten.
Die Möglichkeit über's Reden wird sowieso als erstes kommen - bald sind ja
die Anzeigen für 2013 fällig, spätestens dann kann ein Hinweis auf das
benachbarte HZA nicht schaden, zumal die Mitarbeiter sich unter Umständen
schon kennen und vielleicht dann austauschen können.
|
|
Antwort 98 |
|
Senior Member Beiträge: 138 Registriert: 2.8.2012 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 1.11.2012 um 12:39 |
|
|
Kann ich so unterschreiben. ____________________ Ich mach mir Sorgen um den Biernachschub. Nach dem Kasten und dem anderen
Kasten bleibt nur noch ein Kasten übrig!
|
|
Antwort 99 |
|