Junior Member Beiträge: 24 Registriert: 14.10.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.10.2012 um 17:31 |
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Hallo zusammen!
HZA Dresden
- Bestätigung des Eingangs meiner ersten Anzeige (war per Mail)
- Verweis auf §41 Abs. 2
- Bitte um rechtzeitige Anzeige jedes Brauvorganges (mindestens 3 Tage
vorher) mit Angabe zum Termin, Ort der Herstellung, die voraussichtliche
Biermenge sowie den Stammwürzegehalt
- Anzeige kann auch formlos per Fax oder per E-Mail erfolgen
- Anschließend noch allgemeine Erläuterungen zur steuerrechtlichen
Situation bei Überschreiten von 2hl usw. usf.
- Rechtsbehelfsbelehrung
Viele Grüße
Der Cervisator
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Antwort 25 |
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Posting Freak Beiträge: 679 Registriert: 22.2.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.10.2012 um 23:23 |
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Ich gehöre zu den Glücklichen, die relativ kontaktarm mit dem HZA auskommen
müssen:
HZA Oldenburg
Erstkontakt:
Brauort, Name, Anschrift angeben. So bekommt man seine Steuernummer.
1 x jährlich:
formlose Erklärung (per E-Mail reicht), daß man Bier herstellen wird, aber
voraussichtlich unter 200 Liter bleibt. (per copy-and-paste aus der
Vorjahresmeldung ist das eine Angelegenheit von wenigen Sekunden...)
Als Antwort kommt dann ein Bestätigungsschreiben
- mit einem Zitat aus §41,
- ein Hinweis darauf, daß im nächsten Jahr eine weitere Brauabsicht erneut
anzuzeigen ist und
- ein Hinweis, daß oberhalb der 200 Liter Steuern enstehen und eine
Steueranmeldung nach amtl. Vordruck zu erfolgen hat.
Damit kann ich leben...
Ich werde trotzdem im neuen Jahr mal ein Schreiben aufsetzen, in dem ich
anmerke, daß ich aus den Paragraphen keine jährliche Meldepflicht erkennen
kann und darauf hinweisen, daß ich voraussichtlich noch 40 Jahre brauen
werde, aber kalenderjährlich unter 200 Liter bleibe. Unter Hinweis auf
beiderseitige Arbeitserleichterung natürlich.
Gruß
André
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Antwort 26 |
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Newbie Beiträge: 1 Registriert: 31.10.2012 Status: Offline
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erstellt am: 1.11.2012 um 10:17 |
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Hallo Braugemeinde
Ich bin neu hier, habe schon viele Tipps für mich gefunden und teilweise
auch umgesetzt. Herzlichen Glückwunsch zu diesem tollen Forum.
Der 1. Sud wird am Samstag, 10. 11. 2012 aufgesetzt.
Zum Thema:
HZA Heilbronn
"Braulizenz" gestern im Schnellverfahren (vor Ort) beantragt und
bekommen.
Hinweis auf max. 2 HL pro Jahr steuerfrei lt. § 41 Biersteuerverordnung
Auch hier muss der Beginn jeder Herstellung und der Herstellungsort
dem Hauptzollamt vorab angezeigt werden.
Habe noch einen Vordruck mitbekommen den ich vervielfältigen soll zur
Meldung weiterer Herstellungen.
Was interessant ist, der Vordruck fordert die Angabe " mit.......Grad
Plato-Stammwürzegehalt"
Wie ich hier und in der Biersteuerverordnug gelesen habe wird diese Angabe
gesetzlich nicht gefordert, das wird bei der nächsten Meldung wohl der
erste Reibungspunkt mit dem HZA werden
Herzliche Grüße aus dem Wilden Süden
EP
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Antwort 27 |
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Senior Member Beiträge: 216 Registriert: 8.8.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 1.11.2012 um 11:39 |
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HZA Regensburg
Nach Ankündigung per eMail mit dem Hobbybrauen beginnen zu wollen kam
einige Tage später ein Schreiben mit dem Hinweis der Freimenge im
Kallenderjahr und das jeder Sud mind. 7 Tage vorher per beiliegendem
Formblatt unter Angabe des Datums, der Menge, der Stammwürze und der bisher
gebrauten Menge im Kallenderjahr anzumelden sei. Kein Hinweis wie bei
Überschreitung der Freimenge zu verfahren ist.
Nach einer weiteren Anfrage per eMail ob Bier verschenk werden dürfte kam
folgende Antwort: Zitat: | Sehr geehrter Herr Martens,
§ 41 Abs. 1 der Biersteuerverordnung sieht vor, dass Haus-und Hobbybrauer
Bier ausschließlich zum eigenen Verbrauch herstellen dürfen. Einem
Ausschank des selbst gebrauten Bieres anläßlich einer persönlichen
Bewirtung von Gästen steht dem nicht entgegen. Jedoch die Verwendung als
Geburtstagsgeschenk ist vom Wortlaut der Vorschrift und dem Willen des
Gesetzgebers nicht miteinbezogen. Ein Verschenken als Gastgeschenk käme im
weiteren Sinne einem Verkauf gleich, und dieser ist ausdrücklich
ausgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen |
Nach weiterer Nachfrage ob ich versteuertes Bier verschenken dürfte
folgende Antwort:
Zitat: | Sehr geehrter Herr
Martens,
Sie überführen Ihr selbsthergestelltes Bier nach der Versteuerung in den
freien Verkehr und können es somit auch als Geschenk abgeben.
Die Steueranmeldung müßten Sie eigenständig veranlassen, der Vordruck dazu
ist in Internet unter www.zoll.de erhältlich.
Mit freundlichen Grüßen |
Bisher weiter keinen Kontakt auch bei Nachfrage wie zur Versteuerung zu
verfahren ist.... ____________________ ...man liest sich,
Carsten
Meine Seite carsten-martens.de
Das Leben ist zu kurz für schlechtes Bier
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Antwort 28 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 1.11.2012 um 12:03 |
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Ich danke euch, macht bitte fleißig weiter. Wir haben schon 25 Meldungen
von verschiedenen HZAs, aber einige HZAs fehlen noch in der Liste.
Ich sammel die Meldungen gerade in einer Tabelle "in der Cloud", wenn da
jemand Zugriff drauf haben möchte, um Karten zu malen oder so, möge er sich
bitte per PM melden. Ansonsten scheint es in jedem BFD-Bezirk ein HZA zu
geben, dass Hobbybrauerfreundlich ist. Nur im Potsdamer Bezirk fehlt mir
ein solches Beispiel ;-)
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Antwort 29 |
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Posting Freak Beiträge: 2175 Registriert: 9.11.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 1.11.2012 um 19:40 |
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So, ich habe heute mal meine übliche Braunanzeige verändert. Die
Konditionen beim HZA Darmstadt waren ja bereits beschrieben: 14 Tage im
voraus, Menge angeben, etc.
Ich habe heute dieses gemailt:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit melde ich vorab die Herstellung von Bier am 04.11.2012 als
Hobbybrauer an u.a. Brauort. Für den Fall, dass ich in 2012 die Freimenge
von 2 Hektolitern überschreite werde ich Ihnen eine entsprechende
Steuererklärung zukommen lassen.
Mit freundliche Grüßen
Markus Neumaier"
Das ist ja nur 2 Tage im voraus und die Menge fehlt auch. Mal sehen ob es
Stress gibt.
VG, Markus
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Antwort 30 |
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Posting Freak Beiträge: 2175 Registriert: 9.11.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.11.2012 um 09:55 |
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Moin,
die Antwort kam prompt. Gerade meldete sich der Sachbearbeiter des HZA DA,
wie immer sehr nett, per Telefon um mich darauf hinzuweisen, dass ich einen
Sud mindestens 2 Wochen im voraus anzumelden hätte. 10 Tage wären auch noch
ok und zur Not auch eine Woche. Meine Anmeldung wurde also als zu
kurzfristig ausgelegt. Bzgl. dem Fehlen der Menge hat er aber nichts
gesagt.
VG, Markus
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Antwort 31 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 2.11.2012 um 10:25 |
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Und, Markus,
und, wie willst Du denn jetzt weiter verfahren? Mal nachfragen, woher er
das mit den 2 Wochen vorab hat? Das würde ich zumindest fragen.
Gruß
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 2175 Registriert: 9.11.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.11.2012 um 10:35 |
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Hi,
meine Frau war am Telefon und hat nicht gefragt. Das wurde mir aber mal von
einem anderen Zöllner erklärt. Es steht nicht im Biersteuergesetz sondern
ist irgendwo im Verbrauchsteuerrecht begründet. Die HZA haben interne
Prozesse zur Steuerüberwachung, die angeblich für uns verbindlich sind.
Diese Prozesse können von den jeweiligen HZA in ihrem Sinne frei gestaltet
werden.
VG, Markus
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Antwort 33 |
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Posting Freak Beiträge: 1512 Registriert: 15.5.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.11.2012 um 10:36 |
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HZA Erfurt schrob:
*************************************************************************
Hauptzollamt Erfurt
Erfurt, 30. Juli 2012
Herr Bierwisch
- per E-Mail -
Sehr geehrter Herr Bierwisch,
Ihre Braumitteling vom 20. Juli 2012 habe ich erhalten.
Ich habe Sie als Haus- und Hobbybrauer gemäß § 29 Abs. 2
Biersteuergesetz
(BierStG) i. V. m. § 41 Biersteuerverordnung (BierStV) registriert.
Die zukünftige Verfahrensweise, teile ich Ihnen wie folgt mit:
1.
Bier, das von Haus- und Hobbybrauern im eigenen Haushalt ausschließlich
zum
eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird, ist bis zu einer
Menge von 2 Hektolitern (hl) je Kalenderjahr steuerfrei (§ 29 Abs. 2
BierStG
i.V.m. § 41 Abs. 1 BierStV). Bier, dass von Haus- und Hobbybrauern in
nicht
gewerblichen Gemeindehäusern hergestellt wird, gilt als in deren
Haushalten
hergestellt.
2.
Als Haus- und Hobbybrauer haben Sie mir vorab jeden einzelnen Brautermin
(unabhängig von der Herstellungsmenge) mit folgenden Angaben anzuzeigen:
- Beginn (Datum) der jeweiligen Herstellung,
- Herstellungsort (vollständige Anschrift),
- voraussichtlich geplante Herstellungsmenge des angezeigten
Brautermins,
- Biergesamtmenge die im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich
hergestellt
wird
3.
Die Freimenge in Höhe von 2 hl / Jahr kann je Haushalt nur einmal in
Anspruch genommen werden und gilt nicht einzeln für jede im Haushalt
lebende
Person.
Wird die steuerfreie Menge in Höhe von 2 hl (200,00 Liter) pro Jahr und
Haushalt überschritten, ist grundsätzlich für die darüber hinaus gehende
Menge (Mehrmenge) je Person unverzüglich bei mir eine Steueranmeldung
nach
amtlich vorgeschriebenem Vordruck 2075 abzugeben.
Den Vordruck 2075 finden Sie im Internet unter http://www.zoll.de -
Formulare & Merkblätter.
Das über die steuerfreie Menge hinaus hergestellte Bier unterliegt bis
5.000
hl dem ermäßigten Steuersatz in Höhe von 0,4407 EUR je Grad Plato und
hl.
Steht der Aufwand für die Ermittlung des Stammwürzegehaltes in keinem
Verhältnis zu der hergestellten Biermenge, kann -mit Zustimmung des
Hauptzollamtes- pauschal ein Stammwürzegehalt von 11 Grad Plato (P 11)
angenommen werden.
Die selbst berechnete Steuer ist sofort fällig (§ 15 Abs. 2 BierStG i. V.
m.
§ 41 Abs. 2 BierStV) und auf meine in diesem Schreiben eingedruckte
Bankverbindung unter Angabe des Zahlungsgrundes „Biersteuer für (Name
des
Steuerpflichtigen)“ zu entrichten.
4.
Für Bier, welches zu Demonstrationszwecken oder anlässlich von
Veranstaltungen (Messen, Dorffesten, Schaubrauen oder ähnlichen
sporadischen
Veranstaltungen) gebraut werden soll, ist vom Durchführenden ebenfalls
eine
vorherige Anzeige über den Zeitpunkt, den Herstellungsort und die
beabsichtigte Herstellungsmenge abzugeben. Unverzüglich nach Abschluss
der
Herstellung ist eine Biersteueranmeldung abzugeben, in der die
Biersteuer
selbst zu berechnen ist. Eine Freimenge gibt es dabei nicht. Die
Biersteuer
ist sofort zu entrichten. Der Biersteuersatz beträgt 0,787 EUR je Grad
Plato
und hl.
5.
Als Haus- und Hobbybrauer unterliegen Sie in der Bundesrepublik
Deutschland
der Steueraufsicht. Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben kann
straf- bzw. bußgeldrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
*********************************************************************
Seitdem schicke ich ihm per Mail ´ne Info, wenn ich brauen möchte und habe
aber seitdem nichts von ihm gehört.
Gruß,
Bierwisch
PS: die Rechtschreibfehler sind nicht von mir!
____________________ Der Klügere kippt nach!
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Antwort 34 |
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Junior Member Beiträge: 19 Registriert: 30.10.2012 Status: Offline
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erstellt am: 2.11.2012 um 19:00 |
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Hahahahahahahahahahahah!
Hah!
HZA DA haben sich bei mir gemeldet, und es sieht genau so aus wie hier
schon bei anderen beschrieben. Ich habe mir aber die Mühe gemacht, es
genauer zu lesen:
Zitat: | Bitte beachten Sie,
dass die Anzeige über die Bierherstellung gemäß §41 Abs 2 BierStV immer
rechtzeitig vor dem Beginn des Brauens (mindestens 2 Wochen vorher)
abgegeben wird.
Es sind dabei anzuzeigen:
- die voraussichtliche Biermenge und
- der Brauort |
Es steht nix drin über jedem Brauvorgang. Für "voraussichtliche Biermenge"
verstehe ich die "nicht über 200 l", die ich schon in der ersten Meldung
geschrieben hatte. Ich sehe hier keine explizite Anforderung, jeder Sud zu
melden, und werde ich auch nicht.
[Editiert am 2.11.2012 um 19:07 von curlyk]
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Antwort 35 |
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Posting Freak Beiträge: 2175 Registriert: 9.11.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.11.2012 um 19:17 |
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Hi,
Brauen ist für die Zöllner synonym mit Brauvorgang ansonsten hätte er sich
ja heute nicht gemeldet. Zu Deiner Frage bzgl. des Brauens am 4.11.: Meine
Frau fragte, ob ich jetzt nicht brauen dürfte und er sagte natürlich dürfte
ich.
VG, Markus
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Antwort 36 |
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Junior Member Beiträge: 19 Registriert: 30.10.2012 Status: Offline
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erstellt am: 2.11.2012 um 19:28 |
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Hi,
Zitat: | Brauen ist für die
Zöllner synonym mit Brauvorgang |
Es ist mir egal was die für Synonyme haben - der Brief muss genauer sein.
Wenn die Synonyme benutzen wollen, dann müssen eine Erklärung dazu
mitliefern.
Wir haben alle die online zu findende Gesetze aneinander zitiert, und die
Bedeutungen davon (ja, mit "vorab" und und und) sind mir klar. Wenn das
HZA das anders interpretiert, dann müssen die ihre Interpretation klar
darstellen. Das haben die hier nicht gemacht, und ich kann ihre Brief so
lesen, das es mit dem oben erwähnten Gesetze, und meinem Verständniß davon,
übereinstimmt.
Wir sind evtl jetzt Off Topic, ich will den OP nicht dabei ärgern. Ich
schreibe weiter in dem von mir verursachten Thread:
http://hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread
&tid=15849
[Editiert am 2.11.2012 um 19:31 von curlyk]
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Antwort 37 |
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Posting Freak Beiträge: 2175 Registriert: 9.11.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.11.2012 um 19:35 |
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Ja, mach mal wie Du meinst.
VG, Markus
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Antwort 38 |
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Senior Member Beiträge: 138 Registriert: 2.8.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.11.2012 um 20:03 |
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____________________ Ich mach mir Sorgen um den Biernachschub. Nach dem Kasten und dem anderen
Kasten bleibt nur noch ein Kasten übrig!
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Antwort 39 |
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Member Beiträge: 68 Registriert: 22.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.11.2012 um 21:22 |
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HZA Stuttgart
Brauvorhaben erstmalig angemeldet, daraufhin ein Schreiben erhalten:
"Sehr geehrter Herr ...,
beiliegend übersende ich Ihnen eine "Anzeige für die Herstellung von Bier
im Privathaushalt"
mit der Bitte, mir diese bei den nächsten Bierherstellungen zwei Wochen vor
der
beabsichtigten Bierherstellung vollständig ausgefüllt und unterschrieben
vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
..."
Die "Anzeige für die Herstellung von Bier im Privathaushalt" enthält zwei
Abschnitte (neben dem Kopf mit Name & Anschrift des Anmelders):
1) Angabe des Brautags, des Brauorts, der voraussichtlichen Menge und Grad
Plato-Stammwürzegehalt
2) Angabe, ob man im Kalenderjahr beabsichtige unter oder über 200 Liter
Bier herzustellen
Abschnitt 2 muss (nur) bei der erstmaligen Anzeige im Kalenderjahr
ausgefüllt werden.
Würde sagen: Variante kurz und schmerzlos, ohne Verweis auf
irgendwelche Paragraphen Schick' ich halt zwei Wochen vorher immer
einen Brief raus...
[Editiert am 2.11.2012 um 21:37 von Hopf]
____________________ Grüße
Gerald
Andere sehen Malzbier - ich sehe einen Hefestarter.
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Antwort 40 |
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Junior Member Beiträge: 19 Registriert: 30.10.2012 Status: Offline
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erstellt am: 4.11.2012 um 00:03 |
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Ich will hier kein Fass aufmachen, aber steht es irgendwas da drinne über
jedem Sud, oder lediglich:
Zitat: | bei den nächsten
Bierherstellungen |
Es gibt schon ein Unterschied. Es könnte natürlich sein, dass bei der
Anmeldung bekommst Du einen ähnlichen Brief, mit der gleichen Bitte ...
Zitat: | Schick' ich halt zwei
Wochen vorher immer einen Brief raus... |
Schön, dass Du so gut organisiert bist. Ich bin nämlich nicht. Ich hatte
es vor, nächstes Wochenende zu brauen, alles gemeldet, werde aber nicht
können - 2 Wochen ist 'ne lange Zeit.
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Antwort 41 |
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Posting Freak Beiträge: 3129 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.11.2012 um 00:35 |
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Leute, Ihr führt Euch hier ad absurdum.
Sorry, aber diesen Tröt kann man wirklich "googeln".
Im Januar anmelden, im Januar darauf versteuern (was drüber liegt).
Wo ist eigentlich das Problem? Außer der Courage es nicht so zu tun
wie willkürliche Schreiben (vor)schreiben.
Lasst doch die HZA's handeln und reagiert erst dann, falls überhaupt
nötig.
Ich sehe das nach wie vor sehr entspannt.
____________________ Bierinale - Festival der kreativen Braumanufakturen
ZEBULON Braumanufaktur
Bier mit Leib und Seele.
Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB.
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Antwort 42 |
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Posting Freak Beiträge: 578 Registriert: 12.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.11.2012 um 19:17 |
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Ich liebe das Thema Zoll ja sehr und finde, wir sollten alles machen, damit
die Damen und Herren zufrieden sind. Ich löse als guter Bürger gerne einen
Steuerbearbeitungsvorgang über 2,50€ pro Jahr aus, wenn damit die Schulden
unserer Republik gesenkt werden. Sinn und Nutzen zu hinterfragen ist ja
kein Grundrecht.
In Potsdam waren sie zu mir bisher sehr hobbybrauerfreundlich. Ich habe in
den letzten Jahren einmal einen Anruf bekommen, ob ich auch wirklich nicht
mehr als 200l im Jahr braue und mehr müssten es auch wirklich nicht sein
(sagte der nette Herr vom Zoll).
Mal schauen wie sich das entwickelt, wenn ich mit der neuen Kapazität von
knapp 40 l wieder in das Hobby einsteige. Da könnte die 200er Grenze
gesprengt werden.
Aber mal eine ganz andere Frage:
Wie ist das bei den Vorausmeldungen eigentlich, wenn der Brauvorgang wegen
Regen ausfällt (das hatten wir hier irgendwo schon einmal) oder noch
komplizierter: Ausschlagmenge und Stammwürze nicht stimmen? Also mir
passiert das regelmäßig.
Matthias
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Antwort 43 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 5.11.2012 um 19:21 |
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Wann war das in Potsdam?
Ansonsten über das Für und Wieder und bezüglich der Nachfrage: Benutze
bitte den anderen Thread - sonst verliere ich den Überblick
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Antwort 44 |
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Posting Freak Beiträge: 578 Registriert: 12.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.11.2012 um 20:15 |
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Mitdem anderen Thread hast du recht, das mache ich.
Ich suche meine Unterlagen heraus und stelle das dann hier ein.
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Antwort 45 |
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Member Beiträge: 72 Registriert: 27.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.11.2012 um 17:18 |
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HZA Schweinfurt
- Jährliche Meldung über die voraussichtliche Menge bis 7. Januar
- Spätestens drei Werktage vor dem Einmaischen sind mir der Beginn der
Herstellung, der Herstellungsort und die voraussichtliche Menge anzuzeigen
(per Post/Mail oder Fax).
- Jeder Brauvorgang ist in den Vordruck "Abrechnung für Hobbybrauer"
einzutragen.
- Dieses Schreiben und alle weiteren Schriftwechsel bezüglich der
Bierherstellung als Hobbybrauer sind zu einem Belegheft zu nehmen. Das
Belegheft ist aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen. Die von Ihnen
gefertigten Zweitstücke der ausgefüllten Vordrucke nehmen Sie bitte zu
Ihren Unterlagen.
- Änderungen sind mir unverzüglich schriftlich zweifach anzuzeigen
Muss ich so ein Belegheft führen? Die Abrechnung für Hobbybrauer auch
machen wenn ich unter 2hl bin? Zweifach anzeigen?
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Antwort 46 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 22.11.2012 um 19:04 |
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Frag im anderen Zoll-Thread noch einmal nach, da wird das gut diskutiert
;-)
Hier soll nur gesammelt werden.
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Antwort 47 |
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Posting Freak Beiträge: 578 Registriert: 12.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.1.2013 um 13:52 |
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HZA Potsdam
Anzeige 2013 per eMail:
Zitat: | "Steuernummer"
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Verweis auf § 41 Abs. 2 BierStV zeige ich an, dass ich nach längerer
Pause im Jahr 2013 in meiner Wohnung ... wieder Bier herstellen werde. Die
erzeugte Menge wird voraussichtlich 200 Liter im Kalenderjahr nicht
überschreiten. Das Bier ist ausschließlich für den eigenen Verbrauch
bestimmt.
Sollte ich wider Erwarten die Steuerfreimenge von 2 hl je Kalenderjahr
überschreiten, werde ich gemäß § 41 Abs. 3 BierStV eine Steueranmeldung auf
dem amtlichen Vordruck abgeben.
Mit freundlichen Grüßen
|
to be continued ...
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Antwort 48 |
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Junior Member Beiträge: 36 Registriert: 12.8.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.1.2013 um 08:22 |
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HZA Köln
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Jeder Herstellungsvorgang und der Herstellungsort (Anschrift) ist mir vorab
formlos schriftlich anzuzeigen. In der Anzeige ist die Biermenge anzugeben,
die in dem jeweiligen Brauvorgang erzeugt wird, sowie die voraussichtlich
im Kalenderjahr erzeugte Menge (§ 3 Abs. 3 Biersteuergesetz -BierStG- und §
2 Abs. 1 und 2 Biersteuerverordnung -BierStV-). Die Anzeige sollte in der
Regel mindestens drei Arbeitstage vor Beginn der Bierherstellung beim
Hauptzollamt eingehen.
Die Anzeige über das Brauen von Bier können Sie per E-Mail, Fax oder Post
mitteilen.
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Gruß - Martin
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Antwort 49 |
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