Willkommen bei Hobbybrauer.de Willkommen bei Hobbybrauer.de
Startseite Forumsübersicht Impressum  
Hauptmenü

Suche
archiv.hobbybrauer.de mit Google durchsuchen:

Board Index FAQ
Forum

ACHTUNG: Auf dieses Forum kann nur noch lesend zugegriffen werden. Falls Du hier im alten Forum bereits registriert warst, musst Du Dich im neuen Forum mit dem gleichen Usernamen UND der gleichen E-Mailadresse NEU registrieren, damit Dein Ranking (Anzahl Deiner Posts) aus diesem Forum ins neue mit übernommen wird. Zum neuen Forum geht's hier

Seite 3 von 4   «  1  2  3  4  »     
Autor: Betreff: Die, die den Witz in §41 BierStV nicht verstehen: Wer hat was gemacht?
Posting Freak
Posting Freak

rattenfurz
Beiträge: 2512
Registriert: 11.7.2012
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 9.1.2013 um 09:03  
Danke dir, habe ich notiert. Die genannten Teile des Gesetzes und der Verordnung sind ulkig, da geht's nur darum, dass du die Menge anhand der Flaschenfüllgrößen / Fassfüllgrößen zu bestimmen hast, nicht aber, dass du den Sud überhaupt anzumelden hast. Aber naja, können wir ja im anderen Thread drüber diskutieren ;-)
Profil anzeigen Antwort 50
Posting Freak
Posting Freak

Schlupfer
Beiträge: 1002
Registriert: 27.7.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 11.1.2013 um 09:34  
HZA Koblenz

4 Tage nach Brauanzeige per e-mail:

Profil anzeigen Antwort 51
Posting Freak
Posting Freak

rattenfurz
Beiträge: 2512
Registriert: 11.7.2012
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 11.1.2013 um 09:40  
Geile Antwort. Kannst du glaube ich nach eigenem Gusto auslegen. Das liest sich sowohl so, als müsstest du jeden Sud anmelden, aber auch so, als nicht.

Wie interpretierst du das?

Ich lese da eigentlich deutlich "nur einmal pro Jahr anmelden" raus ;-)
Profil anzeigen Antwort 52
Posting Freak
Posting Freak

Schlupfer
Beiträge: 1002
Registriert: 27.7.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 11.1.2013 um 09:44  

Zitat von rattenfurz, am 11.1.2013 um 09:40
...Ich lese da eigentlich deutlich "nur einmal pro Jahr anmelden" raus ;-)


Genau das steht da drin und so ist es ja auch richtig :thumbup:
Michael
Profil anzeigen Antwort 53
Posting Freak
Posting Freak

ggansde
Beiträge: 2175
Registriert: 9.11.2005
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 11.1.2013 um 09:58  
Hi,
kann man so oder so lesen. "Vor der Herstellung" könnte sich auch auf den jeweiligen Sud beziehen. Wenn das der komplette Text ist, hat der Zoll den entscheidenden Teil mit der Anmeldung im Vorauss per mail, Brief etc., etc., weggelassen. Demnach könnte man es wirklich so interpretierne, dass nur die einmalige Anmeldung pro Kalenderjahr ausreicht. Ich persönlich würde mich absichern und nachfragen.
VG, Markus
Profil anzeigen Antwort 54
Posting Freak
Posting Freak

Schlupfer
Beiträge: 1002
Registriert: 27.7.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 11.1.2013 um 10:03  
Hi,
das ist der ganze Text und der ist eindeutig. Ich habe angezeigt, dass ich 2013 maximal 200 Liter Bier als Hobbybrauer für den Eigenbedarf herstellen werde. Damit habe ich meine Pfilcht (* zur Anzeige von Zeit, Menge und Ort) getan. Es gibt keinen Grund, das mehrmals im Jahr zu wiederholen. Und das HZA Koblenz sieht das offensichtlich und richtigerweise auch so.

Michael

Edit (*...)


[Editiert am 11.1.2013 um 14:45 von Schlupfer]
Profil anzeigen Antwort 55
Posting Freak
Posting Freak

rattenfurz
Beiträge: 2512
Registriert: 11.7.2012
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 11.1.2013 um 10:06  
Ist auch meine Meinung. Ist notiert, danke.
Profil anzeigen Antwort 56
Posting Freak
Posting Freak

Malzwein
Beiträge: 578
Registriert: 12.9.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 11.1.2013 um 11:34  
Belege: Was soll das Belegesammeln? Inweiweit dürfen solche Belege bei Privatpersonen überprüft werden? War da nicht etwas mit begründeten Verdachtsmomenten?

Im Übrigen backe ich Malzbrot und trinke Hopfentee zur Beruhigung. Muss ich natürlich abziehen.

Erlaubnis beantragen: In welchem Gesetzt steht, dass bei mehr als 2hl eine steuerliche Erlaubnis zu beantragen ist?

Wie der eine oder andere Hobbybrauer auch würde ich mich mal gerne mit so einer Behörde streiten. Aber da Logik, betriebswirtschaftlicher Nutzen und Sinn und Verstand im Behördendeutschland nicht gefragt sind, kann ich das vermutlich nur verlieren.

Und überweise also brav meine 1,50€, wenn ich dann doch mehr als 2hl braue.

Matthias
Profil anzeigen E-mail senden Antwort 57
Posting Freak
Posting Freak

rattenfurz
Beiträge: 2512
Registriert: 11.7.2012
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 11.1.2013 um 11:38  
Jo, sind gute Fragen.

Magst du die in einem der anderen Threads noch einmal stellen? (Wurde dort auch schon behandelt, die Auflagen habe ich in Münster auch)

Dann bleibt der hier übersichtlicher, vor allem nur für die Sammlung der Rückmeldungen von den HZAs.


____________________
Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181 7246

Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
Profil anzeigen Antwort 58
Posting Freak
Posting Freak

Schlupfer
Beiträge: 1002
Registriert: 27.7.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 11.1.2013 um 11:48  
Belege sammeln und Sudprotokoll finde ich okay. Mache ich sowieso - für mich. Ich verstehe auch, dass die Behörde, da es nunmal die entsprechenden Vorschriften gibt, sich Kontrollmöglichkeiten sichern muss (theoretisch). Ob sie das machen und die Sinnhaftigkeit einer solchen Übung steht auf einem anderen Blatt.

Über den Punkt "Erlaubnis" bin ich auch gestolpert. Der kommt nämlich jedes Jahr mit gleicher Formulierung und deshalb habe ich die Behörde vor 1-2 Jahren mal darauf hingewiesen, daß ich sie bestimmt nicht um Erlaubnis zum Brauen fragen werde. Nach dem Motto "soweit kommt´s noch" denn so hatte ich das verstanden. Aber so ist es nicht gemeint. Gemeint ist, daß wenn ich über 200 Liter komme, den Zoll doch um Erlaubnis eines Steuerlagers fragen könnte (nicht zwingend muss). Das muss ja in der Tat beantragt werden.
Also eigentlich alles easy und entspannt.
Michael
Profil anzeigen Antwort 59
Posting Freak
Posting Freak

Malzwein
Beiträge: 578
Registriert: 12.9.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 11.1.2013 um 12:04  
Die Steuerlagererlaubnis und -nummer haben wir mit der grundlegenden Beantragung. So verstehe ich zumindest die entsprechende Erklärung auf Zoll Online. Da wird allerdings eher von einer gewerbliche Nutzung ausgegangen, was dann wiederum die Belegüberwachung impliziert.

Da steht aber auch:

"In einem Steuerlager darf Bier unter Steueraussetzung

hergestellt, be- oder verarbeitet, um- und abgefüllt, verkaufsfertig hergerichtet und gelagert werden"

Die Steuer wird erst bei der Inverkehrbringung fällig?

Jetzt wird es lustig :D
Profil anzeigen E-mail senden Antwort 60
Posting Freak
Posting Freak

rattenfurz
Beiträge: 2512
Registriert: 11.7.2012
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 11.1.2013 um 12:05  
Noch einmal: Bitte nicht hier ausdikutieren.

Der Thread hier dient nur zur Sammlung der Antworten des HZAs.


____________________
Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181 7246

Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
Profil anzeigen Antwort 61
Senior Member
Senior Member

Canadus
Beiträge: 180
Registriert: 20.9.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 11.1.2013 um 12:15  
Hier eine deutliche Antwort des HZA Koblenz:

Ich hatte die gleiche Antwort-E-Mail wie Schlupfer bekommen, hatte dann ein paar Tage später meinen ersten Sud nochmal per Mail explizit und detailliert angemeldet und bekam vom sehr freundlichen Beamten dort folgende Antwort elektronisch zugesandt:



Ich denke das macht die Sache klar. Ich melde einmal im Jahr per Mail meine 200ltr an und würde mich wieder melden, sofern ich diese Menge überschreite!

Grüße,

Dennis
Profil anzeigen Antwort 62
Posting Freak
Posting Freak

Brauwolf
Beiträge: 3548
Registriert: 26.2.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 11.1.2013 um 12:17  

Zitat von rattenfurz, am 11.1.2013 um 12:05
Noch einmal: Bitte nicht hier ausdikutieren.

Der Thread hier dient nur zur Sammlung der Antworten des HZAs.

Es wäre sicher hilfreich, den Link zum Diskussionsthread hier noch einmal zu posten, ich finde den auch nicht mehr, bzw. bin mir nicht sicher den richtigen getroffen zu haben.

Cheers, Ruthard


____________________
Mein Blog: Brew24.com
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 63
Posting Freak
Posting Freak

Malzwein
Beiträge: 578
Registriert: 12.9.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 11.1.2013 um 12:19  
Können wir die Antworten der HZA ohne Kommentare und Diskussionen nicht im Wiki unterbringen?
Profil anzeigen E-mail senden Antwort 64
Posting Freak
Posting Freak

rattenfurz
Beiträge: 2512
Registriert: 11.7.2012
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 11.1.2013 um 12:24  
@Brauwolf: Dann macht einfach einen neuen Thread auf ;-)


@Malzwein: Ich sammel die momentan privat und gebe die Infos nach Prüfung weiter. Nicht jeder möchte, dass eine solche Liste leicht weltweit verfügbar ist (ich habe auch andere Antworten als die hier im Thread bekommen).

Wer Interesse an der Liste hat, mag sich melden. Ich kann die bei Bedarf auch anonymisiert rausgeben. (Schon passiert im Kontakt mit dem VHD).


____________________
Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181 7246

Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
Profil anzeigen Antwort 65
Posting Freak
Posting Freak

Brauwolf
Beiträge: 3548
Registriert: 26.2.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 11.1.2013 um 13:22  

Zitat:
@Brauwolf: Dann macht einfach einen neuen Thread auf ;-)


Halte ich für wenig sinnvoll, die Diskussion durch wieder einen neuen Thread zu atomisieren.


Cheers, Ruthard


____________________
Mein Blog: Brew24.com
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 66
Posting Freak
Posting Freak

rattenfurz
Beiträge: 2512
Registriert: 11.7.2012
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 11.1.2013 um 13:25  
Und nein, wir diskutieren hier bitte auch nicht, ob wir hier diskutieren.

Nimm einfach einen von diesen Threads:
https://www.google.de/search?q=HZA&sitesearch=hobbybrauer.d e

Wenn jemand eine neue Fragestellung hat, kann er doch immer einen neuen Thread aufmachen.


____________________
Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181 7246

Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
Profil anzeigen Antwort 67
Posting Freak
Posting Freak

Brauwolf
Beiträge: 3548
Registriert: 26.2.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 11.1.2013 um 14:24  

Zitat:
Und nein, wir diskutieren hier bitte auch nicht, ob wir hier diskutieren.

Daruber, dass in diesem Thread nicht diskutiert werden soll, bestand immer Einigkeit.

Ich verweise mal für Diskussionen auf diesen Thread, der zeitgleich am 30.10.12 entstanden ist.


Cheers, Ruthard


____________________
Mein Blog: Brew24.com
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 68
Posting Freak
Posting Freak

Malzwein
Beiträge: 578
Registriert: 12.9.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 11.1.2013 um 14:56  
HZA Potsdam:

„…

Unter der Bedingung, dass das Bier ausschließlich
- zum eigenen Verbrauch bereitet und
- nicht verkauft wird, sowie
- im Kalenderjahr nicht mehr als 2 hl (=200 l) Bier hergestellt werden,
ist das Bier von der Steuer befreit.

Die Herstellung unterliegt gemäß § 209 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) der zollamtlichen Überwachung (Steueraufsicht).
Diese wird durch das Hauptzollamt Potsdam - Prüfungsdienst - ausgeübt.

Es sind von lhnen formlose Aufzeichnungen über Zeitpunkt, Art (Angabe der Grad Plato) und der Menge des hergestellten Bieres zu führen.
Die Aufzeichnungen müssen den mit der Steueraufsicht betrauten Beamten jederzeit zugänglich sein.

lch bitte mir 2 Wochen vor jedem Brauvorgang anzuzeigen.
- die voraussichtliche Menge,
- den voraussichtliche Stammwürzegehalt sowie
- den Brauort.

Innerhalb von 2 Wochen nach jedem Brauvorgang ist mir formlos das erreichte Ergebnis (Menge und Stammwürzegehalt) mitzuteilen.
Beides kann schriftlich, per Fax oder per E-Mail unter Angabe lhrer Anschrift und des o. g. Aktenzeichens geschehen.

..“


Ich werde mal ein wenig Erläutern und Nachfragen ...

Matthias
Profil anzeigen E-mail senden Antwort 69
Senior Member
Senior Member

Brunnenbraeu
Beiträge: 267
Registriert: 2.9.2009
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 11.1.2013 um 19:05  

Zitat von ggansde, am 11.1.2013 um 09:58
Hi,
kann man so oder so lesen. "Vor der Herstellung" könnte sich auch auf den jeweiligen Sud beziehen. Wenn das der komplette Text ist, hat der Zoll den entscheidenden Teil mit der Anmeldung im Vorauss per mail, Brief etc., etc., weggelassen. Demnach könnte man es wirklich so interpretierne, dass nur die einmalige Anmeldung pro Kalenderjahr ausreicht. Ich persönlich würde mich absichern und nachfragen.
VG, Markus



Is' nicht nötig. Ich braue seit fast zehn Jahren (mit kurzer Unterbrechung) im Verantwortungsbereich des HZA Koblenz. Einmal im Jahr anzeigen reicht. Mehr ist nur nötig beim Überschreiten der 200-l-Grenze. Der zuständige Beamte dort ist absolut entspannt und definitiv gutwillig.

Volker
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 70
Posting Freak
Posting Freak

ggansde
Beiträge: 2175
Registriert: 9.11.2005
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 17.1.2013 um 13:23  
Hi,
ich habe jetzt mal bei meinem zustädigen HZA angefragt, warum die Regelungen bei der Anmeldung von HZA zu HZA derart unterschiedlich sind. Die Antwort war etwa so:

Dem Ganzen zu grunde liegt § 41 der BStV mit der Betonung auf einer Meldung der Bierherstellung vorab. Da die Verordnung offen lässt, was vorab genau bedeutet (jeder Sud oder einmalig im Jahr) zieht dann wohl § 209 der Abgabenordnung (Steueraufsicht) und das sogenannte "pflichtgemäße Ermessen" was wohl ein feststehender Begriff ist ("Pflichtgemäßes Ermessen ... ist einer Behörde eingeräumt, wenn Rechtsvorschriften fehlen, dass oder in welcher Weise sie tätig zu werden hat. In diesem Fall hat die Behörde nach sachlichen Gesichtspunkten unter Abwägung der öffentlichen Belange und der Interessen des einzelnen zu entscheiden. Vgl. § 40 Verwaltungsverfahrensgesetz.").
So sieht das mein HZA und möchte die "pflichtgemäße Ermessensausübung" anderer HZA nicht kommentieren.
Ich denke, das gegen diese Auslegung wohl nichts einzuwenden ist. Für mich hört sich das jedenfalls plausibel an.
VG, Markus


[Editiert am 17.1.2013 um 13:24 von ggansde]
Profil anzeigen Antwort 71
Posting Freak
Posting Freak

Malzwein
Beiträge: 578
Registriert: 12.9.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 17.1.2013 um 14:50  
HZA Potsdam:

Ich habe die Dame vom Zoll per Mail ausführlich über Art und Umfang meines Hobbys informiert. Die prompte Antwort per Mail kann ich mit Fug und Recht als vorbildlich im Sinne eines Hobbybrauers bezeichnen.

Eine weiter Vorabmeldung ist nicht mehr notwendig. Eine detailierte Meldung über Menge und Stammwürze wird wenn möglich nach jedem Brauvorgang, aber zumindest zum Ende des Jahres in Form einer Gesamtübersicht formlos erwartet.

:thumbup:
Profil anzeigen E-mail senden Antwort 72
Posting Freak
Posting Freak

rattenfurz
Beiträge: 2512
Registriert: 11.7.2012
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 17.1.2013 um 14:58  
Klasse, danke für deinen Einsatz.

Hat die Dame gesagt, warum sie dich erst anders klassifiziert hatte (mit 14 Tage Voranmeldung)? Ist das das Standardvorgehen für Gastro-Brauer?


____________________
Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181 7246

Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
Profil anzeigen Antwort 73
Posting Freak
Posting Freak

andreas23
Beiträge: 954
Registriert: 1.5.2011
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 17.1.2013 um 15:05  
Ich hatte ja gerade den Prüfungsdienst des HZA Potsdam da. Das ist derselbe, der mich vor einem Dreivierteljahr zuhause besucht hat, woraufhin ich mit der vorgesetzten Bundesfinanzverwaltung über Buchführungspflichten und Zollbesuchsrechte unterhalten habe. Der Tröt ist hier auch noch irgendwo.

Naja, jdenfalls war der gut gelaunt, nett und freundlich. Und hat durch die Blume durchblicken lassen, dass es ja immer mehr Hobbybrauer werden, und er da kein bißchen unglücklich darüber ist, da nicht so viel kontrollieren zu müssen - solange geklärt ist, daß er sich da im gesetzlich zulässigen Rahmen bewegt.

Die wissen jetzt jedenfalls sehr genau, daß Hobbybrauer keinerlei Aufzeichnungspflichten haben, und auch verdachtslose Kontrollbesuche durch die Zollaufsicht nicht erlaubt sind. Mindestens das HZA Potsdam mag uns Hobbybrauer.
Profil anzeigen Antwort 74
  Seite 3 von 4   «  1  2  3  4  »     

 
  
 

Alle Logos und Warenzeichen auf dieser Seite sind Eigentum der jeweiligen Besitzer und Lizenzhalter.
Im übrigen gilt Haftungsausschluss. Weitere Details findest Du im Impressum.
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 1998 - 2022 by Hobbybrauer.de
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.
Die Website oder Teile daraus dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von Michael Plum weiterverwendet werden.
© 2014 Michael Plum