Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
|
|
erstellt am: 9.1.2013 um 09:03 |
|
|
Danke dir, habe ich notiert. Die genannten Teile des Gesetzes und der
Verordnung sind ulkig, da geht's nur darum, dass du die Menge anhand der
Flaschenfüllgrößen / Fassfüllgrößen zu bestimmen hast, nicht aber, dass du
den Sud überhaupt anzumelden hast. Aber naja, können wir ja im anderen
Thread drüber diskutieren ;-)
|
|
Antwort 50 |
|
Posting Freak Beiträge: 1002 Registriert: 27.7.2011 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 11.1.2013 um 09:34 |
|
|
HZA Koblenz
4 Tage nach Brauanzeige per e-mail:
|
|
Antwort 51 |
|
Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
|
|
erstellt am: 11.1.2013 um 09:40 |
|
|
Geile Antwort. Kannst du glaube ich nach eigenem Gusto auslegen. Das liest
sich sowohl so, als müsstest du jeden Sud anmelden, aber auch so, als
nicht.
Wie interpretierst du das?
Ich lese da eigentlich deutlich "nur einmal pro Jahr anmelden" raus ;-)
|
|
Antwort 52 |
|
Posting Freak Beiträge: 1002 Registriert: 27.7.2011 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 11.1.2013 um 09:44 |
|
|
Genau das steht da drin und so ist es ja auch richtig
Michael
|
|
Antwort 53 |
|
Posting Freak Beiträge: 2175 Registriert: 9.11.2005 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 11.1.2013 um 09:58 |
|
|
Hi,
kann man so oder so lesen. "Vor der Herstellung" könnte sich auch auf den
jeweiligen Sud beziehen. Wenn das der komplette Text ist, hat der Zoll den
entscheidenden Teil mit der Anmeldung im Vorauss per mail, Brief etc.,
etc., weggelassen. Demnach könnte man es wirklich so interpretierne, dass
nur die einmalige Anmeldung pro Kalenderjahr ausreicht. Ich persönlich
würde mich absichern und nachfragen.
VG, Markus
|
|
Antwort 54 |
|
Posting Freak Beiträge: 1002 Registriert: 27.7.2011 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 11.1.2013 um 10:03 |
|
|
Hi,
das ist der ganze Text und der ist eindeutig. Ich habe angezeigt, dass ich
2013 maximal 200 Liter Bier als Hobbybrauer für den Eigenbedarf herstellen
werde. Damit habe ich meine Pfilcht (* zur Anzeige von Zeit, Menge und Ort)
getan. Es gibt keinen Grund, das mehrmals im Jahr zu wiederholen. Und das
HZA Koblenz sieht das offensichtlich und richtigerweise auch so.
Michael
Edit (*...)
[Editiert am 11.1.2013 um 14:45 von Schlupfer]
|
|
Antwort 55 |
|
Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
|
|
erstellt am: 11.1.2013 um 10:06 |
|
|
Ist auch meine Meinung. Ist notiert, danke.
|
|
Antwort 56 |
|
Posting Freak Beiträge: 578 Registriert: 12.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 11.1.2013 um 11:34 |
|
|
Belege: Was soll das Belegesammeln? Inweiweit dürfen solche Belege
bei Privatpersonen überprüft werden? War da nicht etwas mit begründeten
Verdachtsmomenten?
Im Übrigen backe ich Malzbrot und trinke Hopfentee zur Beruhigung. Muss ich
natürlich abziehen.
Erlaubnis beantragen: In welchem Gesetzt steht, dass bei mehr als
2hl eine steuerliche Erlaubnis zu beantragen ist?
Wie der eine oder andere Hobbybrauer auch würde ich mich mal gerne mit so
einer Behörde streiten. Aber da Logik, betriebswirtschaftlicher Nutzen und
Sinn und Verstand im Behördendeutschland nicht gefragt sind, kann ich das
vermutlich nur verlieren.
Und überweise also brav meine 1,50€, wenn ich dann doch mehr als 2hl
braue.
Matthias
|
|
Antwort 57 |
|
Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
|
|
erstellt am: 11.1.2013 um 11:38 |
|
|
Jo, sind gute Fragen.
Magst du die in einem der anderen Threads noch einmal stellen? (Wurde dort
auch schon behandelt, die Auflagen habe ich in Münster auch)
Dann bleibt der hier übersichtlicher, vor allem nur für die Sammlung der
Rückmeldungen von den HZAs. ____________________ Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter
den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181
7246
Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
|
|
Antwort 58 |
|
Posting Freak Beiträge: 1002 Registriert: 27.7.2011 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 11.1.2013 um 11:48 |
|
|
Belege sammeln und Sudprotokoll finde ich okay. Mache ich sowieso -
für mich. Ich verstehe auch, dass die Behörde, da es nunmal die
entsprechenden Vorschriften gibt, sich Kontrollmöglichkeiten sichern muss
(theoretisch). Ob sie das machen und die Sinnhaftigkeit einer solchen Übung
steht auf einem anderen Blatt.
Über den Punkt "Erlaubnis" bin ich auch gestolpert. Der kommt
nämlich jedes Jahr mit gleicher Formulierung und deshalb habe ich die
Behörde vor 1-2 Jahren mal darauf hingewiesen, daß ich sie bestimmt nicht
um Erlaubnis zum Brauen fragen werde. Nach dem Motto "soweit kommt´s noch"
denn so hatte ich das verstanden. Aber so ist es nicht gemeint. Gemeint
ist, daß wenn ich über 200 Liter komme, den Zoll doch um Erlaubnis eines
Steuerlagers fragen könnte (nicht zwingend muss). Das muss ja in der
Tat beantragt werden.
Also eigentlich alles easy und entspannt.
Michael
|
|
Antwort 59 |
|
Posting Freak Beiträge: 578 Registriert: 12.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 11.1.2013 um 12:04 |
|
|
Die Steuerlagererlaubnis und -nummer haben wir mit der grundlegenden
Beantragung. So verstehe ich zumindest die entsprechende Erklärung auf Zoll
Online. Da wird allerdings eher von einer gewerbliche Nutzung ausgegangen,
was dann wiederum die Belegüberwachung impliziert.
Da steht aber auch:
"In einem Steuerlager darf Bier unter Steueraussetzung
hergestellt, be- oder verarbeitet, um- und abgefüllt, verkaufsfertig
hergerichtet und gelagert werden"
Die Steuer wird erst bei der Inverkehrbringung fällig?
Jetzt wird es lustig
|
|
Antwort 60 |
|
Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
|
|
erstellt am: 11.1.2013 um 12:05 |
|
|
Noch einmal: Bitte nicht hier ausdikutieren.
Der Thread hier dient nur zur Sammlung der Antworten des HZAs. ____________________ Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter
den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181
7246
Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
|
|
Antwort 61 |
|
Senior Member Beiträge: 180 Registriert: 20.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 11.1.2013 um 12:15 |
|
|
Hier eine deutliche Antwort des
HZA Koblenz:
Ich hatte die gleiche Antwort-E-Mail wie Schlupfer bekommen, hatte dann ein
paar Tage später meinen ersten Sud nochmal per Mail explizit und
detailliert angemeldet und bekam vom sehr freundlichen Beamten dort
folgende Antwort elektronisch zugesandt:
Ich denke das macht die Sache klar. Ich melde einmal im Jahr per Mail meine
200ltr an und würde mich wieder melden, sofern ich diese Menge
überschreite!
Grüße,
Dennis
|
|
Antwort 62 |
|
Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 11.1.2013 um 12:17 |
|
|
Es wäre sicher hilfreich, den Link zum
Diskussionsthread hier noch einmal zu posten, ich finde den auch nicht
mehr, bzw. bin mir nicht sicher den richtigen getroffen zu haben.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
|
|
Antwort 63 |
|
Posting Freak Beiträge: 578 Registriert: 12.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 11.1.2013 um 12:19 |
|
|
Können wir die Antworten der HZA ohne Kommentare und Diskussionen nicht im
Wiki unterbringen?
|
|
Antwort 64 |
|
Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
|
|
erstellt am: 11.1.2013 um 12:24 |
|
|
@Brauwolf: Dann macht einfach einen neuen Thread auf ;-)
@Malzwein: Ich sammel die momentan privat und gebe die Infos nach Prüfung
weiter. Nicht jeder möchte, dass eine solche Liste leicht weltweit
verfügbar ist (ich habe auch andere Antworten als die hier im Thread
bekommen).
Wer Interesse an der Liste hat, mag sich melden. Ich kann die bei Bedarf
auch anonymisiert rausgeben. (Schon passiert im Kontakt mit dem VHD). ____________________ Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter
den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181
7246
Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
|
|
Antwort 65 |
|
Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 11.1.2013 um 13:22 |
|
|
Zitat: | @Brauwolf: Dann macht
einfach einen neuen Thread auf ;-) |
Halte ich für wenig sinnvoll, die Diskussion durch wieder einen neuen
Thread zu atomisieren.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
|
|
Antwort 66 |
|
Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
|
|
erstellt am: 11.1.2013 um 13:25 |
|
|
|
|
Antwort 67 |
|
Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 11.1.2013 um 14:24 |
|
|
Zitat: | Und nein, wir
diskutieren hier bitte auch nicht, ob wir hier diskutieren.
|
Daruber, dass in diesem Thread nicht diskutiert
werden soll, bestand immer Einigkeit.
Ich verweise mal für Diskussionen auf diesen Thread, der
zeitgleich am 30.10.12 entstanden ist.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
|
|
Antwort 68 |
|
Posting Freak Beiträge: 578 Registriert: 12.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 11.1.2013 um 14:56 |
|
|
HZA Potsdam:
„…
Unter der Bedingung, dass das Bier ausschließlich
- zum eigenen Verbrauch bereitet und
- nicht verkauft wird, sowie
- im Kalenderjahr nicht mehr als 2 hl (=200 l) Bier hergestellt werden,
ist das Bier von der Steuer befreit.
Die Herstellung unterliegt gemäß § 209 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) der
zollamtlichen Überwachung (Steueraufsicht).
Diese wird durch das Hauptzollamt Potsdam - Prüfungsdienst - ausgeübt.
Es sind von lhnen formlose Aufzeichnungen über Zeitpunkt, Art (Angabe der
Grad Plato) und der Menge des hergestellten Bieres zu führen.
Die Aufzeichnungen müssen den mit der Steueraufsicht betrauten Beamten
jederzeit zugänglich sein.
lch bitte mir 2 Wochen vor jedem Brauvorgang anzuzeigen.
- die voraussichtliche Menge,
- den voraussichtliche Stammwürzegehalt sowie
- den Brauort.
Innerhalb von 2 Wochen nach jedem Brauvorgang ist mir formlos das
erreichte Ergebnis (Menge und Stammwürzegehalt) mitzuteilen.
Beides kann schriftlich, per Fax oder per E-Mail unter Angabe lhrer
Anschrift und des o. g. Aktenzeichens geschehen.
..“
Ich werde mal ein wenig Erläutern und Nachfragen ...
Matthias
|
|
Antwort 69 |
|
Senior Member Beiträge: 267 Registriert: 2.9.2009 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 11.1.2013 um 19:05 |
|
|
Zitat von ggansde, am 11.1.2013 um
09:58 | Hi,
kann man so oder so lesen. "Vor der Herstellung" könnte sich auch auf den
jeweiligen Sud beziehen. Wenn das der komplette Text ist, hat der Zoll den
entscheidenden Teil mit der Anmeldung im Vorauss per mail, Brief etc.,
etc., weggelassen. Demnach könnte man es wirklich so interpretierne, dass
nur die einmalige Anmeldung pro Kalenderjahr ausreicht. Ich persönlich
würde mich absichern und nachfragen.
VG, Markus |
Is' nicht nötig. Ich braue seit fast zehn Jahren (mit kurzer Unterbrechung)
im Verantwortungsbereich des HZA Koblenz. Einmal im Jahr anzeigen reicht.
Mehr ist nur nötig beim Überschreiten der 200-l-Grenze. Der zuständige
Beamte dort ist absolut entspannt und definitiv gutwillig.
Volker
|
|
Antwort 70 |
|
Posting Freak Beiträge: 2175 Registriert: 9.11.2005 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 17.1.2013 um 13:23 |
|
|
Hi,
ich habe jetzt mal bei meinem zustädigen HZA angefragt, warum die
Regelungen bei der Anmeldung von HZA zu HZA derart unterschiedlich sind.
Die Antwort war etwa so:
Dem Ganzen zu grunde liegt § 41 der BStV mit der Betonung auf einer Meldung
der Bierherstellung vorab. Da die Verordnung offen lässt, was vorab genau
bedeutet (jeder Sud oder einmalig im Jahr) zieht dann wohl § 209 der
Abgabenordnung (Steueraufsicht) und das sogenannte "pflichtgemäße Ermessen"
was wohl ein feststehender Begriff ist ( "Pflichtgemäßes Ermessen ... ist
einer Behörde eingeräumt, wenn Rechtsvorschriften fehlen, dass oder in
welcher Weise sie tätig zu werden hat. In diesem Fall hat die Behörde nach
sachlichen Gesichtspunkten unter Abwägung der öffentlichen Belange und der
Interessen des einzelnen zu entscheiden. Vgl. § 40
Verwaltungsverfahrensgesetz.").
So sieht das mein HZA und möchte die "pflichtgemäße Ermessensausübung"
anderer HZA nicht kommentieren.
Ich denke, das gegen diese Auslegung wohl nichts einzuwenden ist. Für mich
hört sich das jedenfalls plausibel an.
VG, Markus
[Editiert am 17.1.2013 um 13:24 von ggansde]
|
|
Antwort 71 |
|
Posting Freak Beiträge: 578 Registriert: 12.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 17.1.2013 um 14:50 |
|
|
HZA Potsdam:
Ich habe die Dame vom Zoll per Mail ausführlich über Art und Umfang meines
Hobbys informiert. Die prompte Antwort per Mail kann ich mit Fug und Recht
als vorbildlich im Sinne eines Hobbybrauers bezeichnen.
Eine weiter Vorabmeldung ist nicht mehr notwendig. Eine detailierte Meldung
über Menge und Stammwürze wird wenn möglich nach jedem Brauvorgang, aber
zumindest zum Ende des Jahres in Form einer Gesamtübersicht formlos
erwartet.
|
|
Antwort 72 |
|
Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
|
|
erstellt am: 17.1.2013 um 14:58 |
|
|
Klasse, danke für deinen Einsatz.
Hat die Dame gesagt, warum sie dich erst anders klassifiziert hatte (mit 14
Tage Voranmeldung)? Ist das das Standardvorgehen für Gastro-Brauer? ____________________ Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter
den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181
7246
Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
|
|
Antwort 73 |
|
Posting Freak Beiträge: 954 Registriert: 1.5.2011 Status: Offline
|
|
erstellt am: 17.1.2013 um 15:05 |
|
|
Ich hatte ja gerade den Prüfungsdienst des HZA Potsdam da. Das ist
derselbe, der mich vor einem Dreivierteljahr zuhause besucht hat, woraufhin
ich mit der vorgesetzten Bundesfinanzverwaltung über Buchführungspflichten
und Zollbesuchsrechte unterhalten habe. Der Tröt ist hier auch noch
irgendwo.
Naja, jdenfalls war der gut gelaunt, nett und freundlich. Und hat durch die
Blume durchblicken lassen, dass es ja immer mehr Hobbybrauer werden, und er
da kein bißchen unglücklich darüber ist, da nicht so viel kontrollieren zu
müssen - solange geklärt ist, daß er sich da im gesetzlich zulässigen
Rahmen bewegt.
Die wissen jetzt jedenfalls sehr genau, daß Hobbybrauer keinerlei
Aufzeichnungspflichten haben, und auch verdachtslose Kontrollbesuche durch
die Zollaufsicht nicht erlaubt sind. Mindestens das HZA Potsdam mag uns
Hobbybrauer.
|
|
Antwort 74 |
|