Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 30.10.2012 um 17:16 |
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So,
ich würde ganz gerne in diesem Thread sammeln, wer mit welcher offiziellen
Stelle schon kommuniziert hat und was das Ergebnis dazu war.
Es gab ja schon Einige, die Widerspruch gegen ihr HZA eingelegt oder die
BFinV kontaktieren haben.
Bitte schreibt möglich knapp, was ihr wem wann geschrieben
habt, und ob bzw. wie derjenige geantwortet hat.
Bitte hier nicht über für und wieder diskutieren, in diesem Thread sollen
nur unsere Harmonisierungsanstrengungen gesammelt werden.
(Edit: Sinn und Zweck ist es zu vermeiden, dass einige Behörden erschlagen
und andere missachtet werden - so dass wir unsere Anstrengungen halt besser
kanalisieren können.)
[Editiert am 30.10.2012 um 17:17 von rattenfurz]
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Posting Freak Beiträge: 954 Registriert: 1.5.2011 Status: Offline
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erstellt am: 30.10.2012 um 17:41 |
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Muß ich mal alles zusammenrecherchieren. Aber so aus dem Kopf: BFinV im
Süden (für Verbrauchsteuern zuständig), HZA Berlin, HZA Potsdam, BFinV hier
in Berlin.
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Antwort 1 |
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Senior Member Beiträge: 455 Registriert: 5.9.2012 Status: Offline
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erstellt am: 30.10.2012 um 17:58 |
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Ich hoffe, ich missverstehe das Thema nicht ... soll hier ALLES rein oder
nur Widersprüche und Streitigkeiten? Ich versuch es mal ....
HZA Karlsruhe: Formlose E-Mail mit der Angabe, dass 200 Liter nicht
überschritten werden. Antwort 2 Tage später per Post: Schreiben mit Hinweis
auf gesetzliche Regelungen (Freimengen, etc.) und Hinweis, dass jeder Sud
rechtzeitig (was auch immer das heißen mag) vor Braubeginn anzuzeigen ist.
Anbei Formular mit Feldern für Datum, Menge und Ankreuzfeld, ob 200 Liter
im Kalenderjahr überschritten werden. Anzeige per E-Mail ist zulässig.
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Antwort 2 |
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Senior Member Beiträge: 363 Registriert: 17.3.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.10.2012 um 18:30 |
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HZA Dortmund, Brauanzeige 03/2012:
Hat zur Kenntnis genommen, dass ich nicht mehr als 200 Liter Vollbier
dieses Jahr herstelle. Ansonsten steht im Antwortschreiben:
- Bier, das in meinem Haushalt zum eigenen Verbrauch
hergestellt wird und nicht verkauft werden darf, ist gem. §41
Biersteuerverordnung bis zu einer Menge von 2 Hektolitern/Kalenderjahr von
der Steuer befreit.
- Der Weg zum Vordruck 2075
wird beschrieben, wenn ich über 200 Liter komme.
- Das Herstellen des Bieres unterliegt nach §209 Abs. 1
Abgabenordnung der zollamtlichen Überwachung (Steueraufsicht).
Gruß
Carsten
[Editiert am 30.10.2012 um 18:30 von Gonska]
____________________
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Antwort 3 |
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Posting Freak Beiträge: 1000 Registriert: 7.12.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.10.2012 um 19:25 |
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Zitat von Gonska, am 30.10.2012 um
18:30 | HZA Dortmund, Brauanzeige
03/2012:
Hat zur Kenntnis genommen, dass ich nicht mehr als 200 Liter Vollbier
dieses Jahr herstelle. Ansonsten steht im Antwortschreiben:
- Bier, das in meinem Haushalt zum eigenen Verbrauch
hergestellt wird und nicht verkauft werden darf, ist gem. §41
Biersteuerverordnung bis zu einer Menge von 2 Hektolitern/Kalenderjahr von
der Steuer befreit.
- Der Weg zum Vordruck 2075
wird beschrieben, wenn ich über 200 Liter komme.
- Das Herstellen des Bieres unterliegt nach §209 Abs. 1
Abgabenordnung der zollamtlichen Überwachung (Steueraufsicht).
Gruß
Carsten
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Dito HZA Oldenburg
Simon ____________________ Offizieller Partner von Speidel, Brouwland, Wyeast und CASTLE Malting,
Weyermann, Fawcett White Labs mehr als 75 verschiedene Malzsorten. http://www.schnapsbrenner.eu
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.10.2012 um 19:40 |
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HZA Gießen 08/2012
1.Anzeige des Beginns der Herstellung (=Aufnahme der Tätigkeit als
Heimbrauer) meinerseits.
2.Aufforderung des HZA, jeden Sud vor Beginn anzumelden, auch per Email.
weiterer Schriftverkehr anhängig. keep you informed.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 5 |
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Posting Freak Beiträge: 995 Registriert: 17.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.10.2012 um 20:06 |
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HZA Gießen 09 und 10/2012
- Anzeige des Beginns der Tätigkeit als Hobbybrauer
durch mich.
- Antwort vom HZA, dass das okay ist, dass ich jeden Suf rechtzeitig
vorher anmelden muss und immer eine Liste der bisherigen Sude mitschicken
soll
- Frage von mir an das HZA was "rechtzeitig" bedeutet.
- Antwort vom HZA, dass es am Morgen des Brautags ausreichend ist;
erneuter Hinweis auf die "Aufzeichnungspflicht"
Zitat: | Bitte übersenden Sie mir
Ihre Brauanzeigen bevor Sie mit der Brautätigkeit
beginnen, spätestens also jeweils am Brautag vor
Braubeginn. |
und
Zitat: | Bitte beachten Sie
Ihre Aufzeichnungspflicht:
Die Herstellung von Bier unterliegt der zollamtlichen Überwachung
(Steueraufsicht). Sie sind somit
verpflichtet, formlose Aufzeichnungen über die Art (Angabe der Grad Plato)
und Menge des
hergestellten Bieres zu führen. Die Aufzeichnungen müssen den mit der
Steueraufsicht betrauten
Beamten jederzeit zugänglich sein. |
Besonders
diesen Punkt halte ich für grenzwertig!
Hier noch das aktuelle Informationsblatt, dass mir die Dame vom HZA
schickte: Informationen für
Hobbybrauer_Oktober_2012_v4.pdf
Grüße,
Max
[Editiert am 30.10.2012 um 20:08 von braugnom]
____________________ Konverter Kleiner Brauhelfer ⇒ Forum
Dieser Text gilt gleichermaßen für Männer, Frauen und Vegetarier. Nur aus
redaktionellen Gründen wird lediglich die männliche Form verwendet.
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Antwort 6 |
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Senior Member Beiträge: 117 Registriert: 30.10.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.10.2012 um 22:53 |
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HZA Kiel:
Formlose Anzeige per email, Formschreiben, dass jeder Sud drei Tage im
Voraus anzumelden ist - habe aber auch schon einfach einen Brautermin
nachgemeldet.
Freundliches Telefonat - Thematik des Hobbybrauens (Freimenge, Anmeldung
usw) sollte auf einer der nächsten Tagungen mit dem HZA Hamburg
angesprochen werden.
edit: Noch ganz vergessen - es gibt wohl nur ein Schreiben pro angemeldetem
Brauer/Brauort, nicht pro Jahr - wir haben mittlerweile 4 bekommen. Keine
Information über "Kundennummer".
Peter
[Editiert am 30.10.2012 um 23:09 von Peter Rieper]
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Antwort 7 |
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Posting Freak Beiträge: 646 Registriert: 5.5.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.10.2012 um 22:58 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.10.2012 um 23:48 |
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Nett, aber hintervotzig. Ich
warne ausdrücklich davor, auf die vorgeschlagene "Arbeitsvereinfachung"
einzugehen. Sie ist für uns keine Vereinfachung, vielmehr vereinfacht sie
es der Behörde, uns zu kontrollieren. Es kann nicht angehen, dass wir
mühsam erkämpfte Freiheiten wieder freiwillig aufgeben - also Finger
weg!
Ich hatte das im verlinkten Thread bereits begründet.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 9 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.10.2012 um 07:14 |
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HZA Augsburg:
Formlose Email wann, wieviel, wo und StW. vorab (laut Telephonat keine
mindest Zeit)
Gruss
Jan
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Antwort 10 |
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Posting Freak Beiträge: 3313 Registriert: 19.10.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.10.2012 um 07:44 |
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HZA Darmstadt 14.02.2012
§29 abs. 2 des Biersteuergesetzes
Anzeige des Beginns der Tätigkeit als Hobbybrauer
§41 Abs 1 der Biersteuer Durchführungsverordnung
§209 Abs 1 Zollamtlichen uberwachung.
Im Fettdruck "Gemaes §41 Abs 2 mindestens 2 wochen vorher, voraussichtliche
biermenge und brauort"
Per E-Mail oder Fax.
Ich habe über die 200L gegangen, bin nicht sicher wo ich jetzt bin aber es
ist unten von 1000L
Unterschrift von (Welker)
[Editiert am 31.10.2012 um 07:52 von Birk]
____________________ http://www.AmiHopfen.com
Hopfen vom Ami, aus Amiland und anderswo
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Senior Member Beiträge: 157 Registriert: 16.4.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.10.2012 um 09:38 |
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HZA Nürnberg
- Anzeige jedes Sudes "rechtzeitig" vor Beginn
- Formblatt mit Angabe über Ort der Würzebereitung und Ort
der Vergärung, sowie Menge und geplante Gesamtjahresmenge
- Versand per Email möglich
Ich hatte außerdem mal einen kleinen Schriftverkehr bezgl. des Ortes der
Würzebereitung. Es ging darum, dass ich daheim die Küche nicht mehr
versauen darf. Ich habe in der Nachbarschaft (2 Straßen weiter) einen
Kellerraum zur Verfügung (angemietet), in dem ich brauen kann. Ergebnis des
Schriftwechsels: wenn von mir privat gemietet gehört es mit zum Haushalt.
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Antwort 12 |
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Posting Freak Beiträge: 2153 Registriert: 8.2.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.10.2012 um 09:57 |
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HZA Stuttgart
- Anzeige per Email mit Angabe von Ort, Menge, STW und Datum 3
Tage vorher.
Ich hab aber auch schon am Vortag angemeldet und keine Reaktion darauf
bekommen.
Gruß Hotte
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Antwort 13 |
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 31.10.2012 um 10:16 |
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HZA Nürnberg
- Tag und Ort der Würzebereitung, Ort der Vergärung
und voraussichtlich hergestellte Menge rechtzeitig vorher schriftlich
anzeigen (ohne Form).
- 1. Anzeige mit der voraussichtlichen Jahresmenge.
- Versteuerung des Bieres über der Freimenge von 2 hL. Vereinfachung:
Pauschal alles mit 11 °P (4,85 €/hL) und bei geringem Aufkommen nach
Absprache zusammengefasst zum 7. des Folgejahrs.
- Außerhalb des Haushalts hergestelltes Bier: Vereinfacht mit 12 °P
anmelden und voller Steuersatz mit 9,44 €/hL --> unzulässige
Sauerei!
- Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der Würze um
keinen Steuergegenstand handelt und erst mit der Vergärung Bier entsteht.
Daher darf Würze auch außerhalb steuerfrei hergestellt werden, wenn zu
Hause vergoren wird.
Es sind ein paar nicht amtliche Vordrucke für die Anzeige beigelegt, es
findet sich aber kein Hinweis, dass diese verwendet werden müssten. Da ich
per E-Mail melde, war das auch noch nie relevant oder ein Problem. ____________________ Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
---
Eigene
Homepage
BIER-BRAU-PROjekt
der Uni Erlangen
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Antwort 14 |
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Junior Member Beiträge: 43 Registriert: 9.10.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.10.2012 um 10:36 |
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HZA Singen
- Absichtsanzeige per eMail
- kurze Zeit später freundliche Antwort per eMail mit
"Informationen für Hobbybrauer" sprich: Hinweise auf Steueraufsicht,
Freimenge etc.
- Anzeige bei erstmaligem Brauen im
Kalenderjahr und vor jedem weiteren Sud mindestens drei "Arbeitstage" im
voraus; auf Formblatt, auch per eMail möglich.
____________________ Come in for a spell and have some brew...
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Antwort 15 |
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Member Beiträge: 79 Registriert: 1.7.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.10.2012 um 10:39 |
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HZA Ulm:
- jedes Jahr den Beginn der Brautätigkeit anzeigen (mit Ort & Erwartung,
die 200L Freimenge nicht zu überschreiten)
- Rechnungen für Malz etc. nach Abschluss des Braujahres ein weiteres Jahr
aufbewahren
- Das Führen eines Brautagebuichs wurde nicht explizit gefordert
- sich unaufgefordert melden, wenn die 200L/Jahr doch überschritten werden
sollten
Ohne Anmeldung einzelner Sude, einfach munter drauf losbrauen. Sehr
angenehm und pragmatisch. Ich habe allerdings keine Ahnung, wie es
ausschaut, wenn man von vornherein plant, die 200L zu überschreiten...
Gruß,
Oliver
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Antwort 16 |
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Posting Freak Beiträge: 970 Registriert: 7.7.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.10.2012 um 11:02 |
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HZA-Darmstadt
Gemäß §29 Abs.2 des Biersteuergesetzes (BierStG) erteile ich Ihnen hiermit
wiederruflich die Erlaubnis zur Herstellung von Bier als sog. Haus- und
Hobbybrauer.
Unter den Bedingungen, dass das Bier ausschließlich
- zum eigenen Verbrauch bereitet und
- nicht verkauft wird, sowie
- im Kalenderjahr nicht mehr als 2 hl (=200l) Bier hergestellt wird.
ist das Bier gemäß § 41 Abs.1 der Biersteuer-Durchführungsverordnung
(BierStV) von der Steuer befreit.
Sollten Sie mehr als 2 hl Bier im Kalenderjahr herstellen, ist die
Mehrmenge bei meiner Dienststelle anzuzeigen und zu versteuern.
Die Herstellung unterliegt gemäß § 41 Abs.1 der Abgabenordnung(AO) der
zollamtlichen Überwachung (Steueraufsicht). Es sind daher von Ihnen
formlose Aufzeichnungen üder die Art(Angabe in Grad Plato) und der menge
des hergestellten Bieres zu führen.
Die Aufzeichnungen müssen den mit der Steueraufsicht betrauten Beamten
jederzeit zugänglich sein.
Bitte beachten Sie, dass die Anzeige über die Bierherstellung gemäß §41
Abs 2 BierStV immer rechtzeitig vor dem Beginn des Brauens (mindestens 2
Wochen vorher) abgegeben wird.
Es sind dabei anzuzeigen:
- die vorraussichtliche Biermenge und
- der Brauort
So, dann kommt die Rechtshilfebelehrung.
Hesse
____________________ Guten Sud
Henner
_________________________
Mal bin ich Hund, mal bin ich Baum.
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Antwort 17 |
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Newbie Beiträge: 3 Registriert: 16.10.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.10.2012 um 11:04 |
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Zitat von philthno2, am 30.10.2012 um
17:58 | Ich hoffe, ich missverstehe das Thema
nicht ... soll hier ALLES rein oder nur Widersprüche und Streitigkeiten?
Ich versuch es mal ....
HZA Karlsruhe: Formlose E-Mail mit der Angabe, dass 200 Liter nicht
überschritten werden. Antwort 2 Tage später per Post: Schreiben mit Hinweis
auf gesetzliche Regelungen (Freimengen, etc.) und Hinweis, dass jeder Sud
rechtzeitig (was auch immer das heißen mag) vor Braubeginn anzuzeigen ist.
Anbei Formular mit Feldern für Datum, Menge und Ankreuzfeld, ob 200 Liter
im Kalenderjahr überschritten werden. Anzeige per E-Mail ist zulässig.
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So sah es bei mir bzw. beim HZA Bielefeld auch aus. Allerdings wurde
mir hier geschrieben, dass ich den Sud drei Tage im Voraus anmelden muss.
Ein Formular dafür gibt es nicht, es muss nur "schriftlich" erfolgen. Bei
den beiden Anmeldungen per Mail gab es bis jetzt keinerlei Reaktion, also
gehe ich davon aus, dass es i.O. ist so.
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Antwort 18 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 31.10.2012 um 11:19 |
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Hallo,
danke für eure Meldungen, bitte sammelt weiter. Gerade auch, falls ihre
Einspruch eingelegt habt oder euch an das BFinV gewendet habt, wäre
interessant.
Hier eine Karte, Quelle ist www.zoll.de
Ich habe die orangen HZAs grün übermalt für HZAs, bei denen man erst wieder
Bescheid geben muss, wenn man mehr als 200l braut, bei roten HZAs müssen
die Brauer jeden Sud voranmelden.
@Andreas23: Du schriebst was von "BFD Süd" bereite was vor: Wenn mit Süd
die bayrische BFD gemeint ist, wäre das blöd, dort die Brauer haben
Restriktionen. (Auch die direkt in Nürnberg).
Ansonsten hilft die Karte dem ein oder anderen vielleicht, benachbarte HZAs
auszuloten, an denen bessere Regelungen gefahren werden.
Einem Stuttgarter hilft es wohl nicht, auf das in Münster hinzuweisen, wohl
aber vielleicht auf das in Ulm, innerhalb desselben BFD-Bezirkes.
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Antwort 19 |
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Posting Freak Beiträge: 1181 Registriert: 19.9.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.10.2012 um 11:24 |
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Ich melde mich immer beim HZA in Itzehoe an. Das liegt in
Schleswig-Holstein.
Ein sehr unkomplitziertes und nettes HZA.
Ich muß mich am Anfang des Jahres anmelden.
Als Antwort bekomme ich ein Schreiben mit den üblichen
Rahmenbedingungen.
Ich muß mich erst wieder melden zum neuen Jahr, oder wenn ich meine
Freibraumenge von 200 Litern überschreiten sollte. Alles in Allem so wie
ich es mir für jeden Hobbybrauer wünsche. Keine Sudanmeldungen die im
Bereich von 200 Litern im Jahr liegen. Wie danach verfahren wird weiß ich
noch nicht. Werde es im nächsten Jahr mal testen.
Warum kann man es nicht bundesweit so laufen lassen. Wir würden im Falle
der Überschreitung der Freimenge die Steuern ja zahlen. Muß man einige von
uns deswegen aber immer vorher schon gängeln? Für mich ist das gegenüber
eines Bundesbürgers eine Unterstellung das ich etwas unrechtes machen
werde.
Gruß Matze ____________________ Auch Wasser ist ein edler Tropfen, kocht man es mit Malz und
Hopfen.
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Antwort 20 |
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Senior Member Beiträge: 494 Registriert: 23.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.10.2012 um 11:50 |
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Zitat von rattenfurz, am 31.10.2012 um
11:19 |
@Andreas23: Du schriebst was von "BFD Süd" bereite was vor: Wenn mit Süd
die bayrische BFD gemeint ist, wäre das blöd, dort die Brauer haben
Restriktionen. (Auch die direkt in
Nürnberg).
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Zuständige BFD die die Fachpakete inne hat ist die BFD Süd West:
RD Stephan Knecht
ZF 1
Verbrauchsteuern auf Alkohol, Kaffee und Tabak; Verkehr mit Wein;
Branntweinmonopol; Allgemeines Verbrauchsteuerrecht und EU-Recht; Pflege
und Fortentwicklung der IT-Verfahren TIGER, ZEBRA, BIBER, TARA, EMCS;
Frühwarnverfahren SEED, MVS, EWSE.
Telefon: 06321/894-120
E-Mail: zf1@bfdsw.bfinv.de
Es kann nur über hierüber gehen. Wie ich bereits geschrieben habe, wäre es
sinnvoll wenn nicht eine Einzelperson, sondern ein Verband (was ist mit dem
Verband der deutschen Hobbybrauer?) an diesen herantritt und darum bittet
die Regelung zu harmonisieren und dabei zu vereinfachen. so wie es die EU
Richtline durchaus vorsieht.
Um das Gesetz zu ändern wird man nich umhin kommen, Abegordnete für sich zu
gewinnen und diese anzuspornen etwas für uns zu tun.
Dann doch lieber den anderen Weg oder? Sicherlich ist es sinnvoll dabei
darauf hinzuweisen, welche Praktik im Moment vorherrscht (dieser Thread),
welcher Aufwand für welchen Ertrag betrieben wird (Verhältnismäßigkeit) und
Alternativen anzubieten.
Aber genau, das ist doch Aufgabe eines Verbandes oder sehe ich das falsch?
Warum nicht diesen bemühen, gibt es da Berührungsängste oder
Unverträglichkeiten die ich nicht kenne als newbie?
Dazu könnte man den Verband mit Unterschriftenlisten unterstützen, damit
eine Regelung in "aller" Sinne gefunden werden kann.
Warum geht niemand auf diesen Vorschlag ein? Das scheint mir gangbarer als
alles andere zu sein???
Ratloser
Doc.
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Antwort 21 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 31.10.2012 um 13:07 |
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Guter Vorschlag, hat jemand den Verband schon angesprochen?
(Diskussion über für und wieder der Verbandslösung bitte im anderen Thread)
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Antwort 22 |
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Senior Member Beiträge: 445 Registriert: 8.10.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.10.2012 um 15:35 |
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HZA Aachen
November 2010, Reaktion auf erstmalige Jahresmeldung: Nettes Schreiben ich
soll mich wieder melden wenn 12 Monate rum sind oder ich 200 Liter
überschritten habe
November 2011: ein Jahr ist rum, anderer Sachbearbeiter, ab sofort jeden
Sud vor Braubeginn melden, darf dafür auf die Jahresmeldung verzichten. Ein
Zeitrahmen wurde nicht genannt, Meldungen wenige Stunden vor Braubeginn
wurde nie bemängelt. 200 Liter-Beschränkung wird nun (korrekterweise) auf's
Kalenderjahr bezogen und nicht die 12 Monate die auf die Jahresmeldung
folgen.
Tante Edit beschwerte sich über Rechtschreibfehler
[Editiert am 31.10.2012 um 15:58 von jmsanta]
____________________ "Die Ungeduld hat häufig Schuld." - W. Busch
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Antwort 23 |
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Senior Member Beiträge: 148 Registriert: 22.6.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.10.2012 um 16:58 |
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Hallo!
HZA Braunschweig
- Brauanzeige zur Kenntnis genommen
- von Privatpersonen hergestelltes Bier ist bis zu einer Menge von 2 hl im
KJ nach §29 usw. von Steuer befreit
- Anzeigepflicht nachgekommen
- Bitte um Anzeige von Brauterminen
- bei Überschreitung der steuerfreien Menge von 200l bitte um frühzeitige
Anzeige mit Angabe über Beginn der Herstellung, den genauen
Herstellungsort und die vorauss. Biermenge, damit ordnungsgemäß zur
Versteuerung angemeldet werden kann.
- Hinweis, dass Bierherstellung der Steueraufsicht des Sachgebietes
"Prüfungsdienst" unterliegt.
Gruss und gut Sud,
Rene
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Antwort 24 |
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