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Autor: Betreff: Die, die den Witz in §41 BierStV nicht verstehen: Wer hat was gemacht?
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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 30.10.2012 um 17:16  
So,

ich würde ganz gerne in diesem Thread sammeln, wer mit welcher offiziellen Stelle schon kommuniziert hat und was das Ergebnis dazu war.

Es gab ja schon Einige, die Widerspruch gegen ihr HZA eingelegt oder die BFinV kontaktieren haben.

Bitte schreibt möglich knapp, was ihr wem wann geschrieben habt, und ob bzw. wie derjenige geantwortet hat.

Bitte hier nicht über für und wieder diskutieren, in diesem Thread sollen nur unsere Harmonisierungsanstrengungen gesammelt werden.

(Edit: Sinn und Zweck ist es zu vermeiden, dass einige Behörden erschlagen und andere missachtet werden - so dass wir unsere Anstrengungen halt besser kanalisieren können.)


[Editiert am 30.10.2012 um 17:17 von rattenfurz]
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andreas23
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red_folder.gif erstellt am: 30.10.2012 um 17:41  
Muß ich mal alles zusammenrecherchieren. Aber so aus dem Kopf: BFinV im Süden (für Verbrauchsteuern zuständig), HZA Berlin, HZA Potsdam, BFinV hier in Berlin.
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philthno2
Beiträge: 455
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red_folder.gif erstellt am: 30.10.2012 um 17:58  
Ich hoffe, ich missverstehe das Thema nicht ... soll hier ALLES rein oder nur Widersprüche und Streitigkeiten? Ich versuch es mal ....

HZA Karlsruhe: Formlose E-Mail mit der Angabe, dass 200 Liter nicht überschritten werden. Antwort 2 Tage später per Post: Schreiben mit Hinweis auf gesetzliche Regelungen (Freimengen, etc.) und Hinweis, dass jeder Sud rechtzeitig (was auch immer das heißen mag) vor Braubeginn anzuzeigen ist. Anbei Formular mit Feldern für Datum, Menge und Ankreuzfeld, ob 200 Liter im Kalenderjahr überschritten werden. Anzeige per E-Mail ist zulässig.
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Gonska
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red_folder.gif erstellt am: 30.10.2012 um 18:30  
HZA Dortmund, Brauanzeige 03/2012:
Hat zur Kenntnis genommen, dass ich nicht mehr als 200 Liter Vollbier dieses Jahr herstelle. Ansonsten steht im Antwortschreiben:
  • Bier, das in meinem Haushalt zum eigenen Verbrauch hergestellt wird und nicht verkauft werden darf, ist gem. §41 Biersteuerverordnung bis zu einer Menge von 2 Hektolitern/Kalenderjahr von der Steuer befreit.
  • Der Weg zum Vordruck 2075 wird beschrieben, wenn ich über 200 Liter komme.
  • Das Herstellen des Bieres unterliegt nach §209 Abs. 1 Abgabenordnung der zollamtlichen Überwachung (Steueraufsicht).

Gruß
Carsten


[Editiert am 30.10.2012 um 18:30 von Gonska]



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schnapsbrenner
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red_folder.gif erstellt am: 30.10.2012 um 19:25  

Zitat von Gonska, am 30.10.2012 um 18:30
HZA Dortmund, Brauanzeige 03/2012:
Hat zur Kenntnis genommen, dass ich nicht mehr als 200 Liter Vollbier dieses Jahr herstelle. Ansonsten steht im Antwortschreiben:
  • Bier, das in meinem Haushalt zum eigenen Verbrauch hergestellt wird und nicht verkauft werden darf, ist gem. §41 Biersteuerverordnung bis zu einer Menge von 2 Hektolitern/Kalenderjahr von der Steuer befreit.
  • Der Weg zum Vordruck 2075 wird beschrieben, wenn ich über 200 Liter komme.
  • Das Herstellen des Bieres unterliegt nach §209 Abs. 1 Abgabenordnung der zollamtlichen Überwachung (Steueraufsicht).

Gruß
Carsten


Dito HZA Oldenburg

Simon


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Offizieller Partner von Speidel, Brouwland, Wyeast und CASTLE Malting, Weyermann, Fawcett White Labs mehr als 75 verschiedene Malzsorten. http://www.schnapsbrenner.eu
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 30.10.2012 um 19:40  
HZA Gießen 08/2012
1.Anzeige des Beginns der Herstellung (=Aufnahme der Tätigkeit als Heimbrauer) meinerseits.
2.Aufforderung des HZA, jeden Sud vor Beginn anzumelden, auch per Email.
weiterer Schriftverkehr anhängig. keep you informed.

Cheers, Ruthard


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Mein Blog: Brew24.com
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braugnom
Beiträge: 995
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 30.10.2012 um 20:06  
HZA Gießen 09 und 10/2012
  • Anzeige des Beginns der Tätigkeit als Hobbybrauer durch mich.
  • Antwort vom HZA, dass das okay ist, dass ich jeden Suf rechtzeitig vorher anmelden muss und immer eine Liste der bisherigen Sude mitschicken soll :mad:
  • Frage von mir an das HZA was "rechtzeitig" bedeutet.
  • Antwort vom HZA, dass es am Morgen des Brautags ausreichend ist; erneuter Hinweis auf die "Aufzeichnungspflicht"
    Zitat:
    Bitte übersenden Sie mir Ihre Brauanzeigen bevor Sie mit der Brautätigkeit
    beginnen, spätestens also jeweils am Brautag vor Braubeginn.

    und
    Zitat:
    Bitte beachten Sie Ihre Aufzeichnungspflicht:
    Die Herstellung von Bier unterliegt der zollamtlichen Überwachung (Steueraufsicht). Sie sind somit
    verpflichtet, formlose Aufzeichnungen über die Art (Angabe der Grad Plato) und Menge des
    hergestellten Bieres zu führen. Die Aufzeichnungen müssen den mit der Steueraufsicht betrauten
    Beamten jederzeit zugänglich sein.

    Besonders diesen Punkt halte ich für grenzwertig!

Hier noch das aktuelle Informationsblatt, dass mir die Dame vom HZA schickte: Informationen für Hobbybrauer_Oktober_2012_v4.pdf

Grüße,
Max


[Editiert am 30.10.2012 um 20:08 von braugnom]



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Dieser Text gilt gleichermaßen für Männer, Frauen und Vegetarier. Nur aus redaktionellen Gründen wird lediglich die männliche Form verwendet.
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Peter Rieper
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 30.10.2012 um 22:53  
HZA Kiel:
Formlose Anzeige per email, Formschreiben, dass jeder Sud drei Tage im Voraus anzumelden ist - habe aber auch schon einfach einen Brautermin nachgemeldet.

Freundliches Telefonat - Thematik des Hobbybrauens (Freimenge, Anmeldung usw) sollte auf einer der nächsten Tagungen mit dem HZA Hamburg angesprochen werden.

edit: Noch ganz vergessen - es gibt wohl nur ein Schreiben pro angemeldetem Brauer/Brauort, nicht pro Jahr - wir haben mittlerweile 4 bekommen. Keine Information über "Kundennummer".

Peter


[Editiert am 30.10.2012 um 23:09 von Peter Rieper]
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Qvex23
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 30.10.2012 um 22:58  
Ich hatte mit der Dame von HZA Gießen, die warscheinlich auch für Braugnom und Brauwolf zuständig ist, einen sehr nette Email Kommunikation:
http://hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread &tid=15549#pid


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http://www.dirksheimbräu.de/blog

Treff nette Biertrinker & Brauer aus deiner Umgebung. Jetzt live im Hobbybrauer IRC Chat, wähle:
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 30.10.2012 um 23:48  

Zitat von Qvex23, am 30.10.2012 um 22:58
Ich hatte mit der Dame von HZA Gießen, die warscheinlich auch für Braugnom und Brauwolf zuständig ist, einen sehr nette Email Kommunikation:
http://hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread &tid=15549#pid

Nett, aber hintervotzig. Ich warne ausdrücklich davor, auf die vorgeschlagene "Arbeitsvereinfachung" einzugehen. Sie ist für uns keine Vereinfachung, vielmehr vereinfacht sie es der Behörde, uns zu kontrollieren. Es kann nicht angehen, dass wir mühsam erkämpfte Freiheiten wieder freiwillig aufgeben - also Finger weg!
Ich hatte das im verlinkten Thread bereits begründet.

Cheers, Ruthard


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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 31.10.2012 um 07:14  
HZA Augsburg:

Formlose Email wann, wieviel, wo und StW. vorab (laut Telephonat keine mindest Zeit)

Gruss

Jan
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Birk
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red_folder.gif erstellt am: 31.10.2012 um 07:44  
HZA Darmstadt 14.02.2012

§29 abs. 2 des Biersteuergesetzes
Anzeige des Beginns der Tätigkeit als Hobbybrauer
§41 Abs 1 der Biersteuer Durchführungsverordnung
§209 Abs 1 Zollamtlichen uberwachung.

Im Fettdruck "Gemaes §41 Abs 2 mindestens 2 wochen vorher, voraussichtliche biermenge und brauort"
Per E-Mail oder Fax.

Ich habe über die 200L gegangen, bin nicht sicher wo ich jetzt bin aber es ist unten von 1000L

Unterschrift von (Welker)


[Editiert am 31.10.2012 um 07:52 von Birk]



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Hopfen vom Ami, aus Amiland und anderswo
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brauereipoppenreuth
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 31.10.2012 um 09:38  
HZA Nürnberg
  • Anzeige jedes Sudes "rechtzeitig" vor Beginn
  • Formblatt mit Angabe über Ort der Würzebereitung und Ort der Vergärung, sowie Menge und geplante Gesamtjahresmenge
  • Versand per Email möglich

Ich hatte außerdem mal einen kleinen Schriftverkehr bezgl. des Ortes der Würzebereitung. Es ging darum, dass ich daheim die Küche nicht mehr versauen darf. Ich habe in der Nachbarschaft (2 Straßen weiter) einen Kellerraum zur Verfügung (angemietet), in dem ich brauen kann. Ergebnis des Schriftwechsels: wenn von mir privat gemietet gehört es mit zum Haushalt.
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aegir
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 31.10.2012 um 09:57  
HZA Stuttgart

- Anzeige per Email mit Angabe von Ort, Menge, STW und Datum 3 Tage vorher.


Ich hab aber auch schon am Vortag angemeldet und keine Reaktion darauf bekommen.

Gruß Hotte
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hiasl
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 31.10.2012 um 10:16  
HZA Nürnberg
  • Tag und Ort der Würzebereitung, Ort der Vergärung und voraussichtlich hergestellte Menge rechtzeitig vorher schriftlich anzeigen (ohne Form).
  • 1. Anzeige mit der voraussichtlichen Jahresmenge.
  • Versteuerung des Bieres über der Freimenge von 2 hL. Vereinfachung: Pauschal alles mit 11 °P (4,85 €/hL) und bei geringem Aufkommen nach Absprache zusammengefasst zum 7. des Folgejahrs.
  • Außerhalb des Haushalts hergestelltes Bier: Vereinfacht mit 12 °P anmelden und voller Steuersatz mit 9,44 €/hL --> unzulässige Sauerei!
  • Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der Würze um keinen Steuergegenstand handelt und erst mit der Vergärung Bier entsteht. Daher darf Würze auch außerhalb steuerfrei hergestellt werden, wenn zu Hause vergoren wird.

Es sind ein paar nicht amtliche Vordrucke für die Anzeige beigelegt, es findet sich aber kein Hinweis, dass diese verwendet werden müssten. Da ich per E-Mail melde, war das auch noch nie relevant oder ein Problem.


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Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
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BIER-BRAU-PROjekt der Uni Erlangen
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Landlord
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red_folder.gif erstellt am: 31.10.2012 um 10:36  
HZA Singen
  • Absichtsanzeige per eMail
  • kurze Zeit später freundliche Antwort per eMail mit "Informationen für Hobbybrauer" sprich: Hinweise auf Steueraufsicht, Freimenge etc.
  • Anzeige bei erstmaligem Brauen im Kalenderjahr und vor jedem weiteren Sud mindestens drei "Arbeitstage" im voraus; auf Formblatt, auch per eMail möglich.



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Come in for a spell and have some brew...
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Dekobier
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red_folder.gif erstellt am: 31.10.2012 um 10:39  
HZA Ulm:
- jedes Jahr den Beginn der Brautätigkeit anzeigen (mit Ort & Erwartung, die 200L Freimenge nicht zu überschreiten)
- Rechnungen für Malz etc. nach Abschluss des Braujahres ein weiteres Jahr aufbewahren
- Das Führen eines Brautagebuichs wurde nicht explizit gefordert
- sich unaufgefordert melden, wenn die 200L/Jahr doch überschritten werden sollten

Ohne Anmeldung einzelner Sude, einfach munter drauf losbrauen. Sehr angenehm und pragmatisch. Ich habe allerdings keine Ahnung, wie es ausschaut, wenn man von vornherein plant, die 200L zu überschreiten...

Gruß,
Oliver
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Hesse
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red_folder.gif erstellt am: 31.10.2012 um 11:02  
HZA-Darmstadt
Gemäß §29 Abs.2 des Biersteuergesetzes (BierStG) erteile ich Ihnen hiermit wiederruflich die Erlaubnis zur Herstellung von Bier als sog. Haus- und Hobbybrauer.

Unter den Bedingungen, dass das Bier ausschließlich
- zum eigenen Verbrauch bereitet und
- nicht verkauft wird, sowie
- im Kalenderjahr nicht mehr als 2 hl (=200l) Bier hergestellt wird.

ist das Bier gemäß § 41 Abs.1 der Biersteuer-Durchführungsverordnung (BierStV) von der Steuer befreit.

Sollten Sie mehr als 2 hl Bier im Kalenderjahr herstellen, ist die Mehrmenge bei meiner Dienststelle anzuzeigen und zu versteuern.
Die Herstellung unterliegt gemäß § 41 Abs.1 der Abgabenordnung(AO) der zollamtlichen Überwachung (Steueraufsicht). Es sind daher von Ihnen formlose Aufzeichnungen üder die Art(Angabe in Grad Plato) und der menge des hergestellten Bieres zu führen.
Die Aufzeichnungen müssen den mit der Steueraufsicht betrauten Beamten jederzeit zugänglich sein.

Bitte beachten Sie, dass die Anzeige über die Bierherstellung gemäß §41 Abs 2 BierStV immer rechtzeitig vor dem Beginn des Brauens (mindestens 2 Wochen vorher) abgegeben wird.
Es sind dabei anzuzeigen:
- die vorraussichtliche Biermenge und
- der Brauort


So, dann kommt die Rechtshilfebelehrung.

Hesse


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Guten Sud
Henner
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Mal bin ich Hund, mal bin ich Baum.
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red_folder.gif erstellt am: 31.10.2012 um 11:04  

Zitat von philthno2, am 30.10.2012 um 17:58
Ich hoffe, ich missverstehe das Thema nicht ... soll hier ALLES rein oder nur Widersprüche und Streitigkeiten? Ich versuch es mal ....

HZA Karlsruhe: Formlose E-Mail mit der Angabe, dass 200 Liter nicht überschritten werden. Antwort 2 Tage später per Post: Schreiben mit Hinweis auf gesetzliche Regelungen (Freimengen, etc.) und Hinweis, dass jeder Sud rechtzeitig (was auch immer das heißen mag) vor Braubeginn anzuzeigen ist. Anbei Formular mit Feldern für Datum, Menge und Ankreuzfeld, ob 200 Liter im Kalenderjahr überschritten werden. Anzeige per E-Mail ist zulässig.


So sah es bei mir bzw. beim HZA Bielefeld auch aus. Allerdings wurde mir hier geschrieben, dass ich den Sud drei Tage im Voraus anmelden muss. Ein Formular dafür gibt es nicht, es muss nur "schriftlich" erfolgen. Bei den beiden Anmeldungen per Mail gab es bis jetzt keinerlei Reaktion, also gehe ich davon aus, dass es i.O. ist so.
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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 31.10.2012 um 11:19  
Hallo,

danke für eure Meldungen, bitte sammelt weiter. Gerade auch, falls ihre Einspruch eingelegt habt oder euch an das BFinV gewendet habt, wäre interessant.

Hier eine Karte, Quelle ist www.zoll.de

Ich habe die orangen HZAs grün übermalt für HZAs, bei denen man erst wieder Bescheid geben muss, wenn man mehr als 200l braut, bei roten HZAs müssen die Brauer jeden Sud voranmelden.



@Andreas23: Du schriebst was von "BFD Süd" bereite was vor: Wenn mit Süd die bayrische BFD gemeint ist, wäre das blöd, dort die Brauer haben Restriktionen. (Auch die direkt in Nürnberg).

Ansonsten hilft die Karte dem ein oder anderen vielleicht, benachbarte HZAs auszuloten, an denen bessere Regelungen gefahren werden.

Einem Stuttgarter hilft es wohl nicht, auf das in Münster hinzuweisen, wohl aber vielleicht auf das in Ulm, innerhalb desselben BFD-Bezirkes.
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klostersander
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red_folder.gif erstellt am: 31.10.2012 um 11:24  
Ich melde mich immer beim HZA in Itzehoe an. Das liegt in Schleswig-Holstein.

Ein sehr unkomplitziertes und nettes HZA. :thumbup:
Ich muß mich am Anfang des Jahres anmelden.
Als Antwort bekomme ich ein Schreiben mit den üblichen Rahmenbedingungen.
Ich muß mich erst wieder melden zum neuen Jahr, oder wenn ich meine Freibraumenge von 200 Litern überschreiten sollte. Alles in Allem so wie ich es mir für jeden Hobbybrauer wünsche. Keine Sudanmeldungen die im Bereich von 200 Litern im Jahr liegen. Wie danach verfahren wird weiß ich noch nicht. Werde es im nächsten Jahr mal testen.

Warum kann man es nicht bundesweit so laufen lassen. Wir würden im Falle der Überschreitung der Freimenge die Steuern ja zahlen. Muß man einige von uns deswegen aber immer vorher schon gängeln? Für mich ist das gegenüber eines Bundesbürgers eine Unterstellung das ich etwas unrechtes machen werde.

Gruß Matze


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Auch Wasser ist ein edler Tropfen, kocht man es mit Malz und Hopfen.
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Dr Huppertz
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red_folder.gif erstellt am: 31.10.2012 um 11:50  

Zitat von rattenfurz, am 31.10.2012 um 11:19


@Andreas23: Du schriebst was von "BFD Süd" bereite was vor: Wenn mit Süd die bayrische BFD gemeint ist, wäre das blöd, dort die Brauer haben Restriktionen. (Auch die direkt in Nürnberg).


Zuständige BFD die die Fachpakete inne hat ist die BFD Süd West:
RD Stephan Knecht
ZF 1

Verbrauchsteuern auf Alkohol, Kaffee und Tabak; Verkehr mit Wein; Branntweinmonopol; Allgemeines Verbrauchsteuerrecht und EU-Recht; Pflege und Fortentwicklung der IT-Verfahren TIGER, ZEBRA, BIBER, TARA, EMCS; Frühwarnverfahren SEED, MVS, EWSE.
Telefon: 06321/894-120

E-Mail: zf1@bfdsw.bfinv.de

Es kann nur über hierüber gehen. Wie ich bereits geschrieben habe, wäre es sinnvoll wenn nicht eine Einzelperson, sondern ein Verband (was ist mit dem Verband der deutschen Hobbybrauer?) an diesen herantritt und darum bittet die Regelung zu harmonisieren und dabei zu vereinfachen. so wie es die EU Richtline durchaus vorsieht.

Um das Gesetz zu ändern wird man nich umhin kommen, Abegordnete für sich zu gewinnen und diese anzuspornen etwas für uns zu tun.

Dann doch lieber den anderen Weg oder? Sicherlich ist es sinnvoll dabei darauf hinzuweisen, welche Praktik im Moment vorherrscht (dieser Thread), welcher Aufwand für welchen Ertrag betrieben wird (Verhältnismäßigkeit) und Alternativen anzubieten.

Aber genau, das ist doch Aufgabe eines Verbandes oder sehe ich das falsch? Warum nicht diesen bemühen, gibt es da Berührungsängste oder Unverträglichkeiten die ich nicht kenne als newbie?
Dazu könnte man den Verband mit Unterschriftenlisten unterstützen, damit eine Regelung in "aller" Sinne gefunden werden kann.

Warum geht niemand auf diesen Vorschlag ein? Das scheint mir gangbarer als alles andere zu sein???

Ratloser
Doc.
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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 31.10.2012 um 13:07  
Guter Vorschlag, hat jemand den Verband schon angesprochen?

(Diskussion über für und wieder der Verbandslösung bitte im anderen Thread)
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jmsanta
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red_folder.gif erstellt am: 31.10.2012 um 15:35  
HZA Aachen
November 2010, Reaktion auf erstmalige Jahresmeldung: Nettes Schreiben ich soll mich wieder melden wenn 12 Monate rum sind oder ich 200 Liter überschritten habe
November 2011: ein Jahr ist rum, anderer Sachbearbeiter, ab sofort jeden Sud vor Braubeginn melden, darf dafür auf die Jahresmeldung verzichten. Ein Zeitrahmen wurde nicht genannt, Meldungen wenige Stunden vor Braubeginn wurde nie bemängelt. 200 Liter-Beschränkung wird nun (korrekterweise) auf's Kalenderjahr bezogen und nicht die 12 Monate die auf die Jahresmeldung folgen.

Tante Edit beschwerte sich über Rechtschreibfehler


[Editiert am 31.10.2012 um 15:58 von jmsanta]



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"Die Ungeduld hat häufig Schuld." - W. Busch
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red_folder.gif erstellt am: 31.10.2012 um 16:58  
Hallo!

HZA Braunschweig

- Brauanzeige zur Kenntnis genommen
- von Privatpersonen hergestelltes Bier ist bis zu einer Menge von 2 hl im KJ nach §29 usw. von Steuer befreit
- Anzeigepflicht nachgekommen
- Bitte um Anzeige von Brauterminen
- bei Überschreitung der steuerfreien Menge von 200l bitte um frühzeitige Anzeige mit Angabe über Beginn der Herstellung, den genauen
Herstellungsort und die vorauss. Biermenge, damit ordnungsgemäß zur Versteuerung angemeldet werden kann.
- Hinweis, dass Bierherstellung der Steueraufsicht des Sachgebietes "Prüfungsdienst" unterliegt.

Gruss und gut Sud,
Rene
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