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Autor: Betreff: Die, die den Witz in §41 BierStV nicht verstehen: Wer hat was gemacht?
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Malzwein
Beiträge: 578
Registriert: 12.9.2012
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 18.1.2013 um 16:52  
Ich habe per Mail erläutert, welche Menge ich jeweils braue (2 CC Kegs), welche Planungseinschränkung ein Terassenbrauer hat und dass wir über rund 5 € Steuer auf 100 Liter reden. Darüber hinaus habe ich auf die einfachen Regelungen der HZA Koblenz und Oldenburg verwiesen.


[Editiert am 18.1.2013 um 16:53 von Malzwein]
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rattenfurz
Beiträge: 2512
Registriert: 11.7.2012
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red_folder.gif erstellt am: 18.1.2013 um 17:07  
Danke schön Malzwein!

Genau das meinte ich BTW immer mit: Höflich mit den Leuten reden und sich nicht alles sofort gefallen lassen. Das hat ja nichts mit rebellisch zu tun ;-)

So, und jetzt die anderen an den anderen HZAs mit Voranmeldepflicht: Macht es wie Malzwein und schreibt hier eure Ergebnisse ;-)


____________________
Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181 7246

Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
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fliper
Beiträge: 335
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red_folder.gif erstellt am: 18.1.2013 um 17:36  
HZA Krefeld:

Einmalige schriftliche Anmeldung mit eigenhändiger Unterschrift. Enthält vorraussichtliche Biermenge und Ort der Herstellung.

Dann muss jeder Sud vorab ohne Frist per E-Mail angemeldet werden. Hier ist wieder die Andresse und Menge anzugeben.

Kann ich sehr gut mit leben, seit der ersten Antwort mit der bestätigung, dass ich brauen darf und zusätzlichen Erläuterungen habe ich nix mehr von denen gehört. Ich denke hier wird dem Gesetz einnfach nur genüge getan, ich erkenne keine "feindlichen" Absichten.

LG
Christian
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 77
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Beiträge: 166
Registriert: 10.7.2012
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red_folder.gif erstellt am: 19.1.2013 um 09:54  
Voll gut, wieviele Infos es hier so gibt. Die Rattenfurzens Karte von der ersten Seite sollte auf jeden Fall mal irgendwie ins Wiki, bzw. den Infoseiten zu HZAs, links im Hauptmenü...


Zitat von rattenfurz, am 31.10.2012 um 11:19




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afri
Beiträge: 876
Registriert: 17.1.2013
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red_folder.gif erstellt am: 19.1.2013 um 22:22  
Mein HZA ist in Hannover (erst seit letzem Jahr, vohrer Lübeck) und geht ebenfalls recht entspannt mit mir um. Ich zeige einmal im Jahr an und meist kommt nach wenigen Tagen ein Brief per snail mail, der mir bedeutet, dass ich das darf und fortan der zollrechtilichen Überwachung unterliege sowie dass ich insbesondere eine Aufgabe der Brautätigkeit anzuzeigen hätte (ich denke ja gar nicht dran).

Letztes Jahr habe ich einmal für jemand anderes gebraut und das auch ordnungsgemäß versteuern wollen. Hat lange gedauert und einige Mails mit dem zuständigen Bearbeiter gekostet, weil die Website das Formular 2075 nicht ausspucken wollte. Jedenfalls habe ich das dann ausgefüllt hingeschickt (leider geht das nur per snail mail) und kommentarlos die 1,72 EUR Steuern überwiesen, mit der Steuernummer aus dem Genehmigungsschrieb. Nie wieder was von denen gehört, vielleicht freuen die sich ja über mein Geld.

Das mit den Belegen für die Rohstoffe sehe ich hier erstmalig, ich hebe zwar so oder so alles auf, aber wie bitte soll ich meine Sude belegen, die ich aus einem vor ungefähr zwei Jahren erstandenen 25kg-Sack Malz fabriziere? Das erscheint mir wenig praxistauglich. Ich protokolliere alles im Braubuch, aber einen Kaufbeleg über einen Zentner Malz aufheben zu müssen, das finde ich grenzdebil. Falls jemand die entsprechende Gesetzesstelle nennen könnte, wäre ich als ehrlicher Steuerzahler dankbar. BTW, ich bin Beamter :-)
Achim


[Editiert am 19.1.2013 um 22:25 von afri]
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Moorschwein
Beiträge: 679
Registriert: 22.2.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 20.1.2013 um 00:29  

Zitat von afri, am 19.1.2013 um 22:22

Falls jemand die entsprechende Gesetzesstelle nennen könnte, wäre ich als ehrlicher Steuerzahler dankbar.


Das ergibt sich m. E. aus den §§90 und 200 (*) der AO (Abgabenordnung).

Ob ein Zollbeamter wohl jemals allen Ernstes die Rohstoffeinkaufsrechnungen eines Hobbybrauers zur Einsichtnahme eingefordert hätte, halte ich allerdings für unwahrscheinlich. Und selbst wenn, dann lassen sich Unstimmigkeiten leicht zurechtlügen: Ein Teil des Malzes wurde verschenkt, wg. Schädlingsbefall vernichtet, an die Hühner verfüttert, in Brot verbacken etc. Aus dem vielen Hopfen wurde Beruhigungstee für die Oma gebrüht. Ein Teil der Hefe war MHD-abgelaufen, usw. usw...
- Gruß, André

Edit:
a) (*) den §200 AO bitte ganz schnell wieder vergessen. Der bezieht sich auf steuerl. Außenprüfungen, die für uns nichtgewerblichen Brauer nicht weiter relevant sind. -pardon-
b) aus dem § 90 AO ergibt sich keine echte Aufbewahrungspflicht bezügl. Rohstoffeinkaufsrechnungen. Die Art und Weise, wie man an die Rohstoffe herangekommen ist, ist nicht maßgeblich für die Besteuerung für die Herstellung von Bier.


[Editiert am 20.1.2013 um 08:54 von Moorschwein]
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rattenfurz
Beiträge: 2512
Registriert: 11.7.2012
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 20.1.2013 um 00:43  
Ich bin absoluter Laie und habe die §90 und §200 der AO gerade erst gelesen, aber lesen sich so, als sei es lediglich Pflicht, bei einem Vorwurf alles zur Aufklärung zu zeigen, was man da hat. Aus ihnen lese ich nicht die Pflicht raus, dass ich jeden Pups präventiv dokumentieren müsste, den ich so bei meiner Hobbybrauerei tätige.

Aber egal, hast du deinem HZA auch mitgeteilt, dass du dich nicht zu jedem Sud melden magst oder tust du es lediglich einfach nicht?


[Editiert am 20.1.2013 um 00:45 von rattenfurz]



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Moorschwein
Beiträge: 679
Registriert: 22.2.2011
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 20.1.2013 um 01:42  

Zitat von rattenfurz, am 20.1.2013 um 00:43

Aber egal, hast du deinem HZA auch mitgeteilt, dass du dich nicht zu jedem Sud melden magst oder tust du es lediglich einfach nicht?

Meinst Du jetzt mich oder "afri"? Ich meinerseits melde keinen Einzelsud, weil es (vom HZA Oldb.) nie von mir verlangt worden ist. Den Oldenburgern reicht eine formlose Jahresmeldung. Es wird nicht einmal eine rückwirkende Aufstellung verlangt.

Die Aufbewahrung von Belegen über die Rohstoffeinkäufe ist aber doch schon allein deshalb anzuraten, um schlimmstenfalls überhöhten Fehlschätzungen steuerpflichtiger Biermengen aufgrund falscher Annahmen seitens der Behörden entgegentreten zu können.
Profil anzeigen E-mail senden Antwort 82
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Beiträge: 1
Registriert: 20.1.2013
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 20.1.2013 um 03:50  

Zitat:
von fliper:
seit der ersten Antwort mit der bestätigung, dass ich brauen darf


Sorry, aber brauen dürfen wir sowieso. Wir brauchen dafür überhaupt keine Genehmigung oder Erlaubnis. Es ist nur eine Frage der Steuer. Ich habe mich für dieses Jahr gemeldet, und habe bisher keine Antwort bekommen. Das ist mir scheiß egal - ich habe meine Pflicht erfüllt, und werde brauen - Genehmigung brauche ich dafür nicht - das muss uns alle klar sein.

Zitat:
Von Rattenfurz
Genau das meinte ich BTW immer mit: Höflich mit den Leuten reden und sich nicht alles sofort gefallen lassen. Das hat ja nichts mit rebellisch zu tun ;-)

So, und jetzt die anderen an den anderen HZAs mit Voranmeldepflicht: Macht es wie Malzwein und schreibt hier eure Ergebnisse ;-)


Ja, und was hat Malzwein für sich getan? Ich leide unter Voranmeldepflicht (zwei Wochen im Voraus!), finde es aber ungerecht, und mache es einfach nicht. Falls es am Tür geklingelt werden sollte, kann ich mein Stand rechtfertigen, aber bis dann werde ich keine schlafende Hunde wachen. Bin doch nicht blöd.
Profil anzeigen Antwort 83
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