Posting Freak Beiträge: 578 Registriert: 12.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 18.1.2013 um 16:52 |
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Ich habe per Mail erläutert, welche Menge ich jeweils braue (2 CC Kegs),
welche Planungseinschränkung ein Terassenbrauer hat und dass wir über rund
5 € Steuer auf 100 Liter reden. Darüber hinaus habe ich auf die einfachen
Regelungen der HZA Koblenz und Oldenburg verwiesen.
[Editiert am 18.1.2013 um 16:53 von Malzwein]
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Antwort 75 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 18.1.2013 um 17:07 |
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Danke schön Malzwein!
Genau das meinte ich BTW immer mit: Höflich mit den Leuten reden und sich
nicht alles sofort gefallen lassen. Das hat ja nichts mit rebellisch zu tun
;-)
So, und jetzt die anderen an den anderen HZAs mit Voranmeldepflicht: Macht
es wie Malzwein und schreibt hier eure Ergebnisse ;-) ____________________ Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter
den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181
7246
Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
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Antwort 76 |
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Senior Member Beiträge: 335 Registriert: 20.7.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 18.1.2013 um 17:36 |
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HZA Krefeld:
Einmalige schriftliche Anmeldung mit eigenhändiger Unterschrift. Enthält
vorraussichtliche Biermenge und Ort der Herstellung.
Dann muss jeder Sud vorab ohne Frist per E-Mail angemeldet werden. Hier ist
wieder die Andresse und Menge anzugeben.
Kann ich sehr gut mit leben, seit der ersten Antwort mit der bestätigung,
dass ich brauen darf und zusätzlichen Erläuterungen habe ich nix mehr von
denen gehört. Ich denke hier wird dem Gesetz einnfach nur genüge getan, ich
erkenne keine "feindlichen" Absichten.
LG
Christian
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Antwort 77 |
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Senior Member Beiträge: 166 Registriert: 10.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 19.1.2013 um 09:54 |
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Voll gut, wieviele Infos es hier so gibt. Die Rattenfurzens Karte von der
ersten Seite sollte auf jeden Fall mal irgendwie ins Wiki, bzw. den
Infoseiten zu HZAs, links im Hauptmenü...
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Antwort 78 |
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Posting Freak Beiträge: 876 Registriert: 17.1.2013 Status: Offline
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erstellt am: 19.1.2013 um 22:22 |
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Mein HZA ist in Hannover (erst seit letzem Jahr, vohrer Lübeck) und geht
ebenfalls recht entspannt mit mir um. Ich zeige einmal im Jahr an und meist
kommt nach wenigen Tagen ein Brief per snail mail, der mir bedeutet, dass
ich das darf und fortan der zollrechtilichen Überwachung unterliege sowie
dass ich insbesondere eine Aufgabe der Brautätigkeit anzuzeigen hätte (ich
denke ja gar nicht dran).
Letztes Jahr habe ich einmal für jemand anderes gebraut und das auch
ordnungsgemäß versteuern wollen. Hat lange gedauert und einige Mails mit
dem zuständigen Bearbeiter gekostet, weil die Website das Formular 2075
nicht ausspucken wollte. Jedenfalls habe ich das dann ausgefüllt
hingeschickt (leider geht das nur per snail mail) und kommentarlos die 1,72
EUR Steuern überwiesen, mit der Steuernummer aus dem Genehmigungsschrieb.
Nie wieder was von denen gehört, vielleicht freuen die sich ja über mein
Geld.
Das mit den Belegen für die Rohstoffe sehe ich hier erstmalig, ich hebe
zwar so oder so alles auf, aber wie bitte soll ich meine Sude belegen, die
ich aus einem vor ungefähr zwei Jahren erstandenen 25kg-Sack Malz
fabriziere? Das erscheint mir wenig praxistauglich. Ich protokolliere alles
im Braubuch, aber einen Kaufbeleg über einen Zentner Malz aufheben zu
müssen, das finde ich grenzdebil. Falls jemand die entsprechende
Gesetzesstelle nennen könnte, wäre ich als ehrlicher Steuerzahler dankbar.
BTW, ich bin Beamter :-)
Achim
[Editiert am 19.1.2013 um 22:25 von afri]
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Antwort 79 |
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Posting Freak Beiträge: 679 Registriert: 22.2.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.1.2013 um 00:29 |
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Das ergibt sich m. E. aus den §§90 und 200 (*) der AO (Abgabenordnung).
Ob ein Zollbeamter wohl jemals allen Ernstes die Rohstoffeinkaufsrechnungen
eines Hobbybrauers zur Einsichtnahme eingefordert hätte, halte ich
allerdings für unwahrscheinlich. Und selbst wenn, dann lassen sich
Unstimmigkeiten leicht zurechtlügen: Ein Teil des Malzes wurde verschenkt,
wg. Schädlingsbefall vernichtet, an die Hühner verfüttert, in Brot
verbacken etc. Aus dem vielen Hopfen wurde Beruhigungstee für die Oma
gebrüht. Ein Teil der Hefe war MHD-abgelaufen, usw. usw...
- Gruß, André
Edit:
a) (*) den §200 AO bitte ganz
schnell wieder vergessen. Der bezieht sich auf steuerl. Außenprüfungen,
die für uns nichtgewerblichen Brauer nicht weiter relevant sind.
-pardon-
b) aus dem § 90 AO ergibt sich keine
echte Aufbewahrungspflicht bezügl. Rohstoffeinkaufsrechnungen. Die Art
und Weise, wie man an die Rohstoffe herangekommen ist, ist nicht maßgeblich
für die Besteuerung für die Herstellung von Bier.
[Editiert am 20.1.2013 um 08:54 von Moorschwein]
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Antwort 80 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 20.1.2013 um 00:43 |
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Ich bin absoluter Laie und habe die §90 und §200 der AO gerade erst
gelesen, aber lesen sich so, als sei es lediglich Pflicht, bei einem
Vorwurf alles zur Aufklärung zu zeigen, was man da hat. Aus ihnen lese ich
nicht die Pflicht raus, dass ich jeden Pups präventiv dokumentieren müsste,
den ich so bei meiner Hobbybrauerei tätige.
Aber egal, hast du deinem HZA auch mitgeteilt, dass du dich nicht zu jedem
Sud melden magst oder tust du es lediglich einfach nicht?
[Editiert am 20.1.2013 um 00:45 von rattenfurz]
____________________ Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter
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http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181
7246
Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
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Antwort 81 |
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Posting Freak Beiträge: 679 Registriert: 22.2.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.1.2013 um 01:42 |
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Meinst Du jetzt mich oder
" afri"? Ich meinerseits melde keinen Einzelsud, weil es (vom HZA
Oldb.) nie von mir verlangt worden ist. Den Oldenburgern reicht eine
formlose Jahresmeldung. Es wird nicht einmal eine rückwirkende Aufstellung
verlangt.
Die Aufbewahrung von Belegen über die Rohstoffeinkäufe ist aber doch schon
allein deshalb anzuraten, um schlimmstenfalls überhöhten Fehlschätzungen
steuerpflichtiger Biermengen aufgrund falscher Annahmen seitens der
Behörden entgegentreten zu können.
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Antwort 82 |
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Newbie Beiträge: 1 Registriert: 20.1.2013 Status: Offline
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erstellt am: 20.1.2013 um 03:50 |
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Zitat: | von fliper:
seit der ersten Antwort mit der bestätigung, dass ich brauen darf
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Sorry, aber brauen dürfen wir sowieso. Wir brauchen dafür überhaupt keine
Genehmigung oder Erlaubnis. Es ist nur eine Frage der Steuer. Ich habe
mich für dieses Jahr gemeldet, und habe bisher keine Antwort bekommen. Das
ist mir scheiß egal - ich habe meine Pflicht erfüllt, und werde brauen -
Genehmigung brauche ich dafür nicht - das muss uns alle klar sein.
Zitat: | Von Rattenfurz
Genau das meinte ich BTW immer mit: Höflich mit den Leuten reden und sich
nicht alles sofort gefallen lassen. Das hat ja nichts mit rebellisch zu tun
;-)
So, und jetzt die anderen an den anderen HZAs mit Voranmeldepflicht: Macht
es wie Malzwein und schreibt hier eure Ergebnisse ;-)
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Ja, und was hat Malzwein für sich getan? Ich leide unter Voranmeldepflicht
(zwei Wochen im Voraus!), finde es aber ungerecht, und mache es einfach
nicht. Falls es am Tür geklingelt werden sollte, kann ich mein Stand
rechtfertigen, aber bis dann werde ich keine schlafende Hunde wachen. Bin
doch nicht blöd.
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Antwort 83 |
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