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Autor: Betreff: Nicht deklarierungspflichtige Zusatzstoffe beim industriellen Brauen
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 27.2.2014 um 07:40  

Zitat von emjay2812, am 26.2.2014 um 21:51
Angefangen von Zuckercoleur um die Farbe zu schönen bis hin zu Aromen um dem Geschmack zu "pimpen".


Sorry, aber das ist es ja gerade, Zuckercoleur ist ja erlaubt, zumindest obergärig.
Also nix mit 1516.
Künstliche Aromen darf man natürlich nicht zugeben, aber dafür hat die Bierindustrie ja die Biermixgetränke erfunden (Grapefruit, Lemon usw).


Stefan
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 27.2.2014 um 08:17  

Zitat von Boludo, am 27.2.2014 um 07:40

Zitat von emjay2812, am 26.2.2014 um 21:51
Angefangen von Zuckercoleur um die Farbe zu schönen bis hin zu Aromen um dem Geschmack zu "pimpen".


Sorry, aber das ist es ja gerade, Zuckercoleur ist ja erlaubt, zumindest obergärig.
Also nix mit 1516.
Künstliche Aromen darf man natürlich nicht zugeben, aber dafür hat die Bierindustrie ja die Biermixgetränke erfunden (Grapefruit, Lemon usw).


Stefan


Du siehst aber das es trotzdem unüblich ist Zuckercoleur zu verwenden. Denn Zuckercoleur ist deklarationspflichtig bei Bier.

Auch Farbebier wird unter der Bezeichnung: Röstmalzbier deklarationspflichtig, wenn Röstmalz nicht ohnehin ein Bestandteil des nach Verkehrsauffassung gebrauten Bieres ist. Soll heissen, Farbebier müsste in einem Alt aus dunklen Malzen nicht deklariert werden, in einem alt aus 100% heller Schüttung schon.

Gruß

Jan

PS: Diese Aussagen spiegeln natürlich mein laienhaftes Verständnis wieder und sind nicht als rechtsberatend zu verstehen.
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 27.2.2014 um 08:28  

Zitat von JanBr, am 27.2.2014 um 08:17

PS: Diese Aussagen spiegeln natürlich mein laienhaftes Verständnis wieder und sind nicht als rechtsberatend zu verstehen.


Deine Aussagen zeigen aber sehr gut, dass das ganze "RHG" dringend entrümpelt werden müsste und in seiner jetzigen Handhabung extrem inkonsequent ist.


Stefan
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 27.2.2014 um 08:30  
Nachtrag:

Zitat:
Nach dem deutschen Kennzeichnungsrecht dürfen Röstmalzbiere allen unter- und obergärigen Bieren ohne Deklaration zugesetzt werden.


gegenüber:
Zitat:
In deutschen Brauereien werden Kulöre vornehmlich bei der Herstellung von Malztrunk eingesetzt. Nach dem deutschen Lebensmittelrecht sind sie als "Farbstoff: E 150 c" oder "Farbstoff: Ammoniak-Zuckerkulör" zu deklarieren.

Quelle: Aspera

Also wenn das Teufelszeug wo drinen ist, muss es auch heute schon draufstehen. Tut's aber sehr, sehr selten, ergo verwendet die grundböse Brauindustrie es gar nicht so oft.

Jan
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Ladeberger
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red_folder.gif erstellt am: 27.2.2014 um 08:31  
Hi Jan,

sorry dass du das in den falschen Hals bekommen hast, war nicht auf dich gemünzt, das wäre auch gerade bei deiner Expertise in dem Fach reichlich albern. Du oder auch emjay seit euch doch dessen bewusst, wo Anspruch und Realität beim RHG auseinanderklaffen. Ich meinte mit meinen charmanten Charakterisierungen (vllt. der späten Stunde geschuldet sprachlich etwas über's Ziel hinausgeschossen) die stereotype Couch-Potato, die im Gegensatz zu anderen Lebensmitteln anscheinend beim Bier aufgehört hat nachzufragen, was da drin ist. Siehe dein Negativbeispiel; Corona verkauft sich doch mit 45.000hl/a in DE in auch prima, da würden sich einige Mittelständler die Finger danach lecken. Das ist nur eine von vielen Unterhöhlungen des RHG.

Dass die deutsche Biergesetzgebung uns vor den groben Panschereien schützt ist nicht anzuzweifeln und auch gut so. Sich darauf auszuruhen wegend er bestehenden Missstände aber meines Erachtens fatal. Es geht m.E. gerade im Interesse der Erhaltung unserer Brautradition am Ende nichts über einen aufgeklärten Konsumenten und das sollten gerade wir Hobbybrauer vorantreiben.

Gruß,
Andy
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emjay2812
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red_folder.gif erstellt am: 27.2.2014 um 09:37  
Leider hat man es heute kaum noch in der Hand, was man an Zusatzstoffen etc. zu sich nimmt.
Wer fragt denn schon beim Bäcker oder Metzger nach Zusatzstoffen? Wer liest jede Zutatenliste durch?

Zusatzstoffe können durchaus sinnvoll sein, z. B. um die Haltbarkeit von Lebensmitteln zu verlängern.
Wichtig ist mir allerdings, die wissenschaftliche Sicherheit dass sie für meinen Organismus unschädlich sind.
Und genau da wird es schwierig. Bei vielen erlaubten Zusatzstoffen, weiß man gar nicht ob sie etwas
bewirken und welche Mengen man konsumieren müsste. Wissensschaftliche Studien dazu sind kaum vorhanden.
Ich vermute, dass solche Studien auch von der Lebensmittelindustrie unterdrückt werden.

Der Industrie ist es nur wichtig, den Verbraucher möglichst im Unklaren zu lassen. Und der Kunde
kauft das, was am besten schmeckt oder aussieht.

Ich spreche bewusst von Lebensmitteln im Allgemeinen, denn Zusatzstoffe sind überall drin.


Zum Schluss noch ein Bild, was mir im Gedächtnis haften geblieben ist. Jamie Oliver ist mit
einer Schar von Kindern zu einem Erdbeerfeld gegangen. Ein Kind spuckte eine reife Erdbeere aus
- sie schmeckte nicht nach dem was er unter "Erdbeere" verstand!


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Immer wenn man denkt das Niveau ist schon im Keller, kommt ein Bagger und hebt noch 4 Etagen aus. (Oliver Kalkofe)
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Stift
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red_folder.gif erstellt am: 27.2.2014 um 09:55  

Zitat:
Nach dem deutschen Kennzeichnungsrecht dürfen Röstmalzbiere allen unter- und obergärigen Bieren ohne Deklaration zugesetzt werden.




Nicht ganz richtig, Bayern stellt da einen Sonderfall dar.

Zitat:
Die Deklaration von Röstmalzbier ist nicht erforderlich wenn das Bier nach der Verkehrsauffasung in Bayern hergestellt wurde,
WENN:
- <50% dunkles Malz
- untergärig mind. 40 EBC, obergärig mind 30 EBC Farbeinheiten
=> Zutaten: Wasser, Gerstenmalz, Hopfen

Die Deklaration von Röstmalzbier wird erforderlich wenn das Bier nicht nach der Verkehrsaufassung in Bayern hergstellt wurde,
WENN:
- Herstellung ausschließlich aus hellem Malz bzw. einem entsprechend geringen Anteil an dunkelm Malz (<50%)
- untergärig mind. 40 EBC-Farbeinheiten, obergärig mind. 30 EBC-Farbeinheiten
=> Zutaten: Wasser, Gerstenmalz, Hopfen, Röstmalzbier


bleibt die Frage was "dunkles Malz" ist, also ab wieviel EBC?


____________________
"Es ist ein Grundbedürfnis der Deutschen, beim Biere schlecht über die Regierung zu reden." (Otto von Bismarck)
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 27.2.2014 um 14:34  

Zitat von Stift, am 27.2.2014 um 09:55

Zitat:
Nach dem deutschen Kennzeichnungsrecht dürfen Röstmalzbiere allen unter- und obergärigen Bieren ohne Deklaration zugesetzt werden.




Nicht ganz richtig, Bayern stellt da einen Sonderfall dar.

Zitat:
Die Deklaration von Röstmalzbier ist nicht erforderlich wenn das Bier nach der Verkehrsauffasung in Bayern hergestellt wurde,
WENN:
- <50% dunkles Malz
- untergärig mind. 40 EBC, obergärig mind 30 EBC Farbeinheiten
=> Zutaten: Wasser, Gerstenmalz, Hopfen

Die Deklaration von Röstmalzbier wird erforderlich wenn das Bier nicht nach der Verkehrsaufassung in Bayern hergstellt wurde,
WENN:
- Herstellung ausschließlich aus hellem Malz bzw. einem entsprechend geringen Anteil an dunkelm Malz (<50%)
- untergärig mind. 40 EBC-Farbeinheiten, obergärig mind. 30 EBC-Farbeinheiten
=> Zutaten: Wasser, Gerstenmalz, Hopfen, Röstmalzbier


bleibt die Frage was "dunkles Malz" ist, also ab wieviel EBC?


Schrub ich ja oben:
Zitat:
Auch Farbebier wird unter der Bezeichnung: Röstmalzbier deklarationspflichtig, wenn Röstmalz nicht ohnehin ein Bestandteil des nach Verkehrsauffassung gebrauten Bieres ist. Soll heissen, Farbebier müsste in einem Alt aus dunklen Malzen nicht deklariert werden, in einem alt aus 100% heller Schüttung schon.


Jan
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JanBr
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Zitat von Stift, am 27.2.2014 um 09:55

Zitat:
Nach dem deutschen Kennzeichnungsrecht dürfen Röstmalzbiere allen unter- und obergärigen Bieren ohne Deklaration zugesetzt werden.




Nicht ganz richtig, Bayern stellt da einen Sonderfall dar.

Zitat:
Die Deklaration von Röstmalzbier ist nicht erforderlich wenn das Bier nach der Verkehrsauffasung in Bayern hergestellt wurde,
WENN:
- <50% dunkles Malz
- untergärig mind. 40 EBC, obergärig mind 30 EBC Farbeinheiten
=> Zutaten: Wasser, Gerstenmalz, Hopfen

Die Deklaration von Röstmalzbier wird erforderlich wenn das Bier nicht nach der Verkehrsaufassung in Bayern hergstellt wurde,
WENN:
- Herstellung ausschließlich aus hellem Malz bzw. einem entsprechend geringen Anteil an dunkelm Malz (<50%)
- untergärig mind. 40 EBC-Farbeinheiten, obergärig mind. 30 EBC-Farbeinheiten
=> Zutaten: Wasser, Gerstenmalz, Hopfen, Röstmalzbier


bleibt die Frage was "dunkles Malz" ist, also ab wieviel EBC?


Hey, wennich mir dein Zitat so durchlese, denke ich du hast die Vorlesung von Dario Corrtechio gehört :)
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Stift
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Zitat von JanBr, am 27.2.2014 um 14:35

Hey, wennich mir dein Zitat so durchlese, denke ich du hast die Vorlesung von Dario Corrtechio gehört :)


So ist es :)

Dennoch hast du weiter oben nicht den Sonderfall Bayern betrachtet oder hab ich da was überlesen? Aber wir schweifen ab....


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hiasl
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red_folder.gif erstellt am: 27.2.2014 um 16:20  

Zitat von Stift, am 27.2.2014 um 09:55

Zitat:
Nach dem deutschen Kennzeichnungsrecht dürfen Röstmalzbiere allen unter- und obergärigen Bieren ohne Deklaration zugesetzt werden.




Nicht ganz richtig, Bayern stellt da einen Sonderfall dar.

Zitat:
Die Deklaration von Röstmalzbier ist nicht erforderlich wenn das Bier nach der Verkehrsauffasung in Bayern hergestellt wurde,
WENN:
- <50% dunkles Malz
- untergärig mind. 40 EBC, obergärig mind 30 EBC Farbeinheiten
=> Zutaten: Wasser, Gerstenmalz, Hopfen

Die Deklaration von Röstmalzbier wird erforderlich wenn das Bier nicht nach der Verkehrsaufassung in Bayern hergstellt wurde,
WENN:
- Herstellung ausschließlich aus hellem Malz bzw. einem entsprechend geringen Anteil an dunkelm Malz (<50%)
- untergärig mind. 40 EBC-Farbeinheiten, obergärig mind. 30 EBC-Farbeinheiten
=> Zutaten: Wasser, Gerstenmalz, Hopfen, Röstmalzbier


bleibt die Frage was "dunkles Malz" ist, also ab wieviel EBC?



Interessant ist dann aber dieses Urteil des VG München aus dem Jahr 1989:
http://tinyurl.com/lqbw3pm


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