Posting Freak Beiträge: 1705 Registriert: 25.7.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.1.2010 um 07:45 |
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... ein freundlicher Herr in zivil stellte sich vor … neiiin, nicht Zeugen
Jehovas….: guten Tag …. Hauptzollamt Krefeld. Da ich einen Heizungsmonteur
erwartete, war ich doppelt überrascht! Nun wollte der freundliche Zöllner
nicht etwa Kostproben meines letzten Sudes verköstigen für die anstehende
Betriebsfeier, nein …. „ … zeigen sie mir bitte ihre Brauanlage!“ Frohen
Mutes also in meinen Braukeller, am „Malzlager“ vorbei, da stand sie …..
sauber herausgeputzt, als ob sie es geahnt hätte und sich besonders schick
gemacht hätte. Ein Blick in die leere Pfanne, ein prüfender Schweif über
die Malzsäcke …. „ja danke, das war´s. Sollten sie mehr als 2 hl/Jahr
produzieren, melden sie das bitte an, das kostet dann bei einer StaWü von
12% … Moment …. Tabelle … ca. 9€. Falls sie Fragen haben, hier meine
Karte.“
Tja, so trennten sich unsere Wege und ich darf alle Hobbybrauer an die
Meldepflicht erinnern. BESSER IS DAS!
Allzeit Gut Sud
frika
____________________ Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan
scheisse schmeckt!
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Posting Freak Beiträge: 1776 Registriert: 14.7.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.1.2010 um 08:18 |
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Cool, hätt' ich nicht gedacht!
Allerdings, so Medien - präsent wie du auch bist ..
Ich war in letzter Zeit sehr nachlässig mit dem Zoll, gelobe Besserung.
Grüße
Tino ____________________
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Antwort 1 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 21.1.2010 um 08:31 |
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Moin, Frika,
ach, solange die Herren freundlich sind, ist’s ja gut!
Ich habe am 30.12.2009 meine Brauanzeige für dieses Jahr abgeschickt.
Normalerweise habe ich innerhalb einer Woche die schriftliche
Bescheinigung. Bis heute nix gehört, eigentlich sehr ungewöhnlich. Da habe
ich nochmal nachgehakt, mal sehen.
Einen Tag später habe ich meine Biersteuerberechnung losgeschickt, da ich
die 200 L Grenze ein wenig überschritten habe. Zwei Tage später hatte ich
Post vom HZA mit dem Berechnungsbogen zur Ermittlung der Biersteuer.
Maximal kompliziert wie ich finde und auf gar keinen Fall der Hinweis, daß
Hobbybrauer vom ermäßigten Steuersatz profitieren. Es gab da nur eine
Erwähnung, daß einige bierproduzierende Betriebe – abhängig von der
produzierten Menge – einen ermäßigten Steuersatz verwenden dürfen
(der aber nicht genau angegeben wird). Ich wollte das für meine 63 L mehr
einfach exemplarisch mal durchziehen. Eigentlich brauche ich das nicht, da
mein zuständiges HZA es so sieht, daß pro im Haushalt lebender Erwachsener
Person 200 L Bier gebraut werden dürfen….Dieses Jahr wird meine Frau
erstmalig mitbrauen…
Zollige Grüße
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 1705 Registriert: 25.7.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.1.2010 um 08:33 |
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und genau deshalb habe ich wirklich alles dokumentiert.. Sude, Malzeinkauf
etc. ist also alles in trockenen Tüchern. Wegen 9 ... 18 Euronen setzt man
sich keine Läuse innen Pelz.
@ Michael
leider sieht das mein HZA anders.... pro Haushalt eben. Aber dafür gibt es
ja die Möglichkeit des gemeinnützigen Vereins!
[Editiert am 21.1.2010 um 08:36 von frikadellenschmied]
____________________ Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan
scheisse schmeckt!
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Antwort 3 |
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Senior Member Beiträge: 359 Registriert: 12.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.1.2010 um 15:39 |
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Hätt ich jetzt auch nicht gedacht, dass die sich tatsächlich die Mühe bei
unseren Kleinstmengen machen. Liegt wahrscheinlich tatsächlich an Deiner
Medienpräsenz, wie Tino schon festgestellt hat. Vielleicht hat er aber auch
nur die Filmchen nicht gesehen, wollte aber nichts verpassen...
Ich habe aber noch von keinem anderen gehört, dass einer zum kontrollieren
kam. Mit der Anmeldung nehme ich es schon genau, eine besonders gründliche
Dokumentation habe ich aber nicht. Den Papierkram hebe ich eigentlich nie
auf
Ciao
Marko ____________________
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Antwort 4 |
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Senior Member Beiträge: 282 Registriert: 2.4.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.1.2010 um 17:39 |
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@frika: Wieso eigentlich HZA Krefeld? Ist bei Dir (Standort E?) nicht das
HZA Duisburg zuständig? Oder verwechsel ich da was?
Gruß
Chuma
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Antwort 5 |
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Posting Freak Beiträge: 1705 Registriert: 25.7.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.1.2010 um 20:57 |
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Zitat: |
rrrrichtig, aber nur für die Verwaltung! Ausführendes Organ ist der
Prüfungsdienst! Der kömmt aus Krefeld.
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____________________ Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan
scheisse schmeckt!
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Antwort 6 |
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Member Beiträge: 68 Registriert: 29.6.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.1.2010 um 14:39 |
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Hi,
weiß jemand wie das in Bayern gehandhabt wird?
Also 200l pro Haushalt oder pro Kopf?
Und was ist mit Kindern (16-jährige)?
Ganz speziell würde es mich für den Raum FFB interesieren.
Grüße
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Antwort 7 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 22.1.2010 um 14:53 |
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Hi,
die Gesetzgebung im Sinne der Biersteuer VO ist eindeutig:
Zitat:
§ 2 Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer
1 Gesetz verweist aus 1 Artikel auf § 2
(1) Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich
zum eigenen Verbrauch bereitet und nicht verkauft wird, ist von der Steuer
bis zu einer Menge von 2 Hektoliter im Kalenderjahr befreit. Bier, das von
Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt wird,
gilt als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt.
(2) Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den
Herstellungsort dem Hauptzollamt vorab anzuzeigen. In der Anzeige ist die
Biermenge anzugeben, die voraussichtlich im Kalenderjahr erzeugt wird. Das
Hauptzollamt kann Erleichterungen zulassen.
Zitatende
Von vielen Zollämtern (wie dem HZA Dortmund) wird das aber pro im Haushalt
lebender Person gerechnet (vielleicht fällt das unter den Punkt "Das
Hauptzollamt kann Erleichterungen zulassen".
Vielleicht hat ja jemand schon Erfahrung mit dem von Dir genannten
zuständigen HZA.
EDIT: Mir hat die zuständige Dame vom HZA mal gesagt, daß das für
"Personen" ab 16 Jahren gilt.
Gruß
Michael
[Editiert am 22.1.2010 um 14:55 von tauroplu]
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Moderator Beiträge: 2659 Registriert: 24.8.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.1.2010 um 16:35 |
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Hi Michael,
meines Erachtens lässt der Gesetzestext keinen Spielraum für
Interpretationen zu. Es wird hier im Plural von "Haus- und Hobbybrauern"
und "Haushalten" geschrieben. Somit kann ich es genausogut auf eine
einzelne Person herunterbrechen, die in ihrem Haushalt berechtigt ist,
innerhalb eines Jahres 200 L Bier steuerfrei zum eigenen Gebrauch
herzustellen. Wenn sich mehrere Hobbybrauer einen Haushalt teilen,
dann wird die entsprechende steuerfreie Menge Bier pro Nase gezählt und
nicht pro Haushalt.
Spitzfindige Grüße
Hans
P.S. Wir haben einen Juristen in der Familie, der bekommt am WE was zu tun.
____________________ "Oh Bier, manchmal reichst du mir!"
Alfred Katzka
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Antwort 9 |
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Posting Freak Beiträge: 2175 Registriert: 9.11.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.1.2010 um 17:09 |
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Also ich finde das absolut eindeutig. "Haushalte" ist nur eine Ortsangabe.
Das heisst der Hobbybrauer muss zu Hause brauen, um bis 200 L steuerfrei zu
bleiben. Wenn sich halt zufällig mehrere Personen (Ab dem Alter von dem an
der Genuß von Bier erlaubt ist) einen Haushalt teilen, so darf jeder von
denen 200 L steuerfrei brauen.
VG, Markus
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Antwort 10 |
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Member Beiträge: 52 Registriert: 31.12.2009 Status: Offline
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erstellt am: 22.1.2010 um 17:16 |
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Die Freigrenze gilt pro Haushalt, egal wieviele Menschen darin leben.
Man kann übrigens auch mehr als die 200 Liter brauen ohne was zahlen zu
müssen, solange die Übermenge unter einer Steuerschuld von 5 Euronen
bleibt. Erst wenn die Steuerschuld 5 Euronen überschreitet, muss eine
Steuererklärung abgegeben werden. Da kommen locker nochmal 200 Liter
zusammen.
Allzeit gut Sud
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Antwort 11 |
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Posting Freak Beiträge: 1705 Registriert: 25.7.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.1.2010 um 17:30 |
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Antwort 12 |
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Posting Freak Beiträge: 2175 Registriert: 9.11.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.1.2010 um 18:48 |
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Zitat: | Die Freigrenze gilt pro
Haushalt, egal wieviele Menschen darin
leben. |
Das kann ich aus dem Gesetzestext beim
besten Willen nicht herauslesen. Es kann natürlich vom Zoll so ausgelegt
werden. Um zu wissen ob diese Auslegung korrekt ist, müsste man aber ein
Gerichtsurteil heranziehen. Freiwillige (mit Rechtschutzversicherung)
vor...
VG, Markus
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Antwort 13 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 22.1.2010 um 20:42 |
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@Hans (Erlenmeyer): ich habe aber das Glück, daß meine zuständige
Zollamtsfrau das so auslegt, wie wir das alle gerne hätten: pro in meinem
Haushalt lebender Person, die mind. das Alter von 16 Jahren erreicht hat,
darf 2 hl pro Jahr brauen.
Für mich heißt das: z.Zt. 400 Liter, in 2 Jahren wird mein ältester Sohn
16, dann 600 Liter...
Greets
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Moderator Beiträge: 2659 Registriert: 24.8.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.1.2010 um 21:02 |
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Hi Michael,
ich sagte es schon an anderer Stelle, ich bin Optimist. Deine Zollamtsfrau
bestätigt mich und ich kann ihr attestieren, daß sie vollkommen normal
tickt. Schön wäre es, wenn wir das auf ganz Deutschland übertragen könnten.
Dazu bräuchten wir einen streitsüchtigen Kollegen, der es mit einem Zollamt
aufnimmt, um in einem Grundsatzurteil diese leidige Frage ein für allemal
zu klären.
Grüße
Hans (bei einem Glas TLS, vorletzte Flasche von "Tauroplus leichtem
Sommerbier")
____________________ "Oh Bier, manchmal reichst du mir!"
Alfred Katzka
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Antwort 15 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.1.2010 um 22:01 |
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Ich denke, der Knackpunkt ist, ob jemand wirklich selbst braut oder nicht.
Jedem, der selbst braut, stehen pro Jahr seine persönlichen 200l Freimenge
zu. Gibt es in einem Haushalt mehrere Hobbybrauer, hat jeder die volle
Freimenge. Für Haushaltsmitglieder, die nicht selbst brauen, kann
(zumindest offiziell) natürlich keine Freimenge beansprucht werden, denn
das Gesetz bezieht sich ja auf Hobbybrauer und nicht auf deren Angehörige
oder Mitbewohner.
Bleibt die Frage, wieviel sich der Einzelne an der Bierherstellung
beteiligen muß, um im Zweifelsfall noch als Hobbybrauer zu gelten und ob es
nicht eben pragmatischer ist, die 200l einfach jedem Haushaltsmitglied
entsprechenden Alters zuzugestehen, weil es ja nicht unüblich ist, daß man
die im Haushalt so anfallenden Arbeiten untereinander aufteilt.
[Editiert am 22.1.2010 um 22:13 von rmax]
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Antwort 16 |
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Posting Freak Beiträge: 1791 Registriert: 6.7.2004 Status: Offline
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erstellt am: 22.1.2010 um 22:05 |
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Vielleicht kann es ja einfach jemand probieren, der die Meldung noch nicht
beim HZA abgegeben hat. Dazu einfach einen Brief in dem die Herstellung von
Bier als Hobbybrauer von zwei Personen unter der gleichen Adresse
angemeldet wird.
So nach dem Motto:
......werden wir im Kalenderjahr 2010 jeweils Bier als Hobbybrauer
herstellen. Dabei werden wird die Freimenge von 200 Litern pro Person
voraussichtlich nicht überschreiten.....
Oder zwei Anmeldungen in einen Briefumschlag. Dann müssten sie auch drauf
kommen, dass es die gleiche Adresse ist. Schlimmstenfalls kommt ein Brief
zurück, der darüber aufklärt, dass die 2hl pro Haushalt gelten.
Gruß
Udo
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Antwort 17 |
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Member Beiträge: 52 Registriert: 31.12.2009 Status: Offline
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erstellt am: 22.1.2010 um 23:29 |
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Träumt ruhig euren Traum weiter, es bleibt aber nur ein Traum.
Es ist eindeutig bestimmt: pro Haushalt 200 Liter, auch wenn ihr es nicht
wahr haben wollt.
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Antwort 18 |
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Posting Freak Beiträge: 1791 Registriert: 6.7.2004 Status: Offline
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erstellt am: 22.1.2010 um 23:44 |
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Hallo Bierling,
ich vermute du stützt deine Aussage auf juristische Kenntnisse, oder? Mich
würden Urteile dazu natürlich interessieren.
Mit meinen bescheidenen im Studium erworbenen Rechtskenntnissen würde ich
ja sagen, dass es sich nach den Personen richten muss. Denn ansonsten
würden Haushalte mit mehreren Bier trinkenden Personen ja auf Grund der
geringeren Menge pro Kopf benachteiligt.
Auf dem Bauernhof auf dem Oma, Opa, Mutter, Vater, Sohn und Frau
zusammenlebt hätte damit pro Person ja nur 1/6 des Biers pro Person
gegenüber einem Singlehaushalt zur Verfügung.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass das mit dem Gleichheitsgrundsatz
vereinbar ist.
Aber du darfst mich da gerne eines Besseren belehren. Ich lerne immer gerne
dazu.
Gruß
Udo
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Antwort 19 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.1.2010 um 23:54 |
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Ah - ein Rechtsfachmann. Prima!
Zitat: | Denn ansonsten würden
Haushalte mit mehreren Bier trinkenden Personen ja auf Grund der geringeren
Menge pro Kopf benachteiligt. |
Das ist die Frage:
Kommt es auf die Bier trinkenden Personen an oder auf die Bier
brauenden?
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Antwort 20 |
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Posting Freak Beiträge: 1791 Registriert: 6.7.2004 Status: Offline
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erstellt am: 23.1.2010 um 00:05 |
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Zitat: | Ah - ein Rechtsfachmann.
Prima! |
Siehst du und das ist das Problem: Viele hier lesen nicht richtig. Ich bin
kein Rechtsfachmann, denn ich habe nicht Jura studiert. Ansonsten hätte ich
das ja nicht geschrieben:
Zitat: | Mit meinen bescheidenen
im Studium erworbenen Rechtskenntnissen |
Wäre ich Jurist, hätte mir mehr Gedanken gemacht und eine Rechtsgutachten
verfasst.
Aber das kann man auch diskutieren bis zum geht nicht mehr. Einfacher wäre
es beim HZA nachzufragen, was hier wohl fast niemand gemacht hat. Wenn
einem dann das Ergebnis nicht passt gibt es immer noch die Möglichkeit beim
Bundesverfassungsgericht Klage einzureichen. M.E. wäre dann der
Gleichheitsgrundsatz ein Ansatzpunkt.
Die Diskussionen hier schweifen leider bei solchen Themen immer in Richtung
Spekulation und Stammtischniveau mit Bildzeitungscharakter ab.....
Aber nochmal für die, die es eventuell auch überlesen haben: Ich bin kein
Jurist und habe lediglich bescheidene Rechtskenntnisse im Studium erworben.
U.a. eben auch im Bereich Staats- und Verfassungsrecht.
Gruß
Udo
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Antwort 21 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.1.2010 um 00:22 |
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Das "bescheiden"
hatte ich schon gelesen, aber im Kontext Deines Beitrags für ironische
Untertreibung gehalten.
[Editiert am 23.1.2010 um 00:22 von rmax]
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Antwort 22 |
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Senior Member Beiträge: 345 Registriert: 8.12.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.1.2010 um 00:39 |
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.....und was ist mit ´ner WG wo 5 Hobbybrauer wohnen ???
oder mal noch was Anderes: Du braust heute bei Dir und morgen beim Nachbarn
und übermorgen beim Onkel usw..............wenn jeder seinen Sud anmeldet -
oder Du das freundlicherweise machst....und das Bier nimmst Du mit nach
hause.
Wo Du das Bier lagern mußt ist ja nicht vorgeschrieben oder ??
Jürgen ____________________ Gutes Bier trinkt man nur an Tagen mit "g" - und Mittwochs.
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Antwort 23 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.1.2010 um 09:26 |
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Stimmt eigentlich, mit einer mobilen Brauanlage und einigen kooperativen
Bekannten könnte man ja so eine Art Brau Tourismus veranstalten und jeden
Monat wo anders brauen und derjenige schüttet das Malz, rührt ein bißchen
mit und meldet den Sud an.
Wo das Bier dann lagert, wäre ja wirklich eine andere Sache.
Da könnte man an die 200 Liter durchaus eine Null anhängen
Stefan
[Editiert am 23.1.2010 um 09:26 von Boludo]
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Antwort 24 |
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