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Autor: Betreff: Klingelingeling, hier kommt der ......
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Ostthueringer
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red_folder.gif erstellt am: 24.1.2010 um 09:58  
Hallo Benny Bierling,

mal zwei Fragen (um etwas mehr Seriosität in diesen Fred zu bringen).

Wie lange braust Du denn schon? und
WO (abgesehen von den individuellen Antworten der HZÄ) steht denn, dass die Freimenge je Haushalt gilt?

Gruß vom Ostthüringer


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Fouler, purifier, fermenter – c’est la bière.
*** seit 2008 neu in der Einkocherklasse ***
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Globetrotter
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red_folder.gif erstellt am: 24.1.2010 um 11:55  

Zitat:
Zur Elektrik: Da werden einfach Behauptungen aufgestellt die jeder Grundlage entbehren.

@ Bierling.
Ich denke die gesamte Deutsche Elektroindustrie mit Ihren Produkten im Bereich Antriebstechnik ist Grundlage genug. Du hängst dich in irgendwelche Diskussionen und zerstückelst die dortigen Aussagen um Sie dann verdreht darzustellen.

Ich für meine Person werde auf weitere SINNLOSE Diskussionen mit Dir verzichten und werde dem Rat von Kurt folgen

"don't feed the troll ".

Es gibt halt Menschen die meinen die Erde ist eine Scheibe, die Renten sind sicher und Sie seien der Mittelpunkt des Universums.

Gruß Globetrotter
Elektromeister

achja, was Bist du denn?
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red_folder.gif erstellt am: 24.1.2010 um 14:36  

Zitat von Ostthueringer, am 24.1.2010 um 09:58
Hallo Benny Bierling,

mal zwei Fragen (um etwas mehr Seriosität in diesen Fred zu bringen).

Wie lange braust Du denn schon?


seit etwa 10 Jahren

Zitat:

und
WO (abgesehen von den individuellen Antworten der HZÄ) steht denn, dass die Freimenge je Haushalt gilt?


Du hast es doch schriftlich von deinem HZA bekommen, also was eierst du jetzt noch rum?
Wenns dir nicht gefällt, dann ignoriers doch einfach, was habe ich damit zu tun?


@Globetrotter, ich bezweifele, daß du mit der Elektrobranche etwas zu tun hast. Jeder einfache Elektriker hätte meine Frage nach der Berechnung mit links vom Tisch gewischt, du aber streichst ganz einfach die Segel :)

Ich akzeptiere deinen Wunsch, mit mir nichtmehr kommunizieren zu wollen, einverstanden.


Allzeit gut Sud
Benny
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Ostthueringer
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red_folder.gif erstellt am: 24.1.2010 um 14:41  
Hallo Benny,

ich habe nur schriftlich, dass mein zuständiger Mitarbeiter beim HZA der Meinung ist, dass das die Freimenge je Haushalt gilt. In Sachsen-Anhalt siehe hier: (Antwort Nr.5) http://www.hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=viewth read&tid=4045#pid38224 sieht man das nicht so.

Also bitte schön.... Wo steht es gesetzlich geregelt?

Gruß, Thomas


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frikadellenschmied
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red_folder.gif erstellt am: 19.5.2010 um 14:32  

Zitat von Erlenmeyer, am 22.1.2010 um 16:35
Hi Michael,

meines Erachtens lässt der Gesetzestext keinen Spielraum für Interpretationen zu. Es wird hier im Plural von "Haus- und Hobbybrauern" und "Haushalten" geschrieben. Somit kann ich es genausogut auf eine einzelne Person herunterbrechen, die in ihrem Haushalt berechtigt ist, innerhalb eines Jahres 200 L Bier steuerfrei zum eigenen Gebrauch herzustellen. Wenn sich mehrere Hobbybrauer einen Haushalt teilen, dann wird die entsprechende steuerfreie Menge Bier pro Nase gezählt und nicht pro Haushalt.

Spitzfindige Grüße

Hans

P.S. Wir haben einen Juristen in der Familie, der bekommt am WE was zu tun.



Wie schaut es mittlerweile aus, neue Erkenntnisse gewonnen?


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red_folder.gif erstellt am: 19.5.2010 um 17:51  
An den Hans, der nicht locker lässt,

folgende Erkenntnis macht sich breit :

Bis ein Jurist etwas Verbindliches sagt, können Jahre vergehen.

Vorab deutet er an, daß man einen Präzedenzfall schaffen müsste, Ausgang ungewiß, will sagen Rohrkrepierer oder geht sogar nach hinten los, war alles schon da. Wir sollten mit der aktuellen Regelung nicht unzufrieden sein, siehe Prohibition. O.K., ist schon ein extremer Hinweis. Insgesamt ist die ganze Sache ein eher unattraktiven Feld für einen Juristen.

Grüße

Hans


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"Oh Bier, manchmal reichst du mir!"
Alfred Katzka
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red_folder.gif erstellt am: 19.5.2010 um 18:42  
Das sieht jetzt aber doch sehr nach ungeordnetem Rückzug aus. :P
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frikadellenschmied
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red_folder.gif erstellt am: 19.5.2010 um 18:58  
Nicht für mich! :cool:


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red_folder.gif erstellt am: 19.5.2010 um 20:01  
Ein ungeordneter Rückzug sieht anders aus.

Die Aussage will heißen : Solange ein schlampig formuliertes Gesetz hingenommen wird, solange wird es keine Änderung erfahren. Oder, hier wird sich ein brauender Jurist erbarmen und gezielt die juristische Auseinandersetzung suchen. Diese kann für uns positiv aber auch negativ ausfallen. Wie schon so oft zitiert : Auf hoher See und vor Gericht sind wir in Gottes Hand.

Die Interpretationsmöglichkeiten des Textes sind vielfältig, wie die unterschiedlichen Auslegungen der HZÄ belegen. Das dumme ist nur, daß diese von staatswegen am längeren Hebel sitzen.

Grüße

Hans


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red_folder.gif erstellt am: 19.5.2010 um 20:15  
Lasst, die ihr eintretet, alle Hoffnung fahren!


Dante Alighieri


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frikadellenschmied
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red_folder.gif erstellt am: 19.5.2010 um 21:45  
http://de.wikipedia.org/wiki/Bamberger_Bierkrieg

liberté, égalité, fraternité :thumbup:


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Slidem1
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red_folder.gif erstellt am: 20.5.2010 um 06:55  

Zitat von Brauerchen von Soest, am 23.1.2010 um 21:50


Wär schön, wenn man hinschreiben würde: Ich brau´Bier für´n Hausgebrauch ca 5 HL. im Jahr, 1-2 mal im Monat - Scheck anbei. Und am Jahresende rechnet man einmal ab.
Entweder gibt´s ´ne Erstattung oder ´ne Nachzahlung -- feddich--.

Jürgen



Hat das eigentlich schon mal jemand versucht ?
Also natürlich nicht mit Schek, aber einfach schreiben : "Ich heiße so und so, braue x Liter im Jahr 20XX"

Ich habe im Buch von Klaus Kling gelesen,
dass die Zollämter die Hausbrauer oftmals relativ schnell in Ruhe lassen, sofern es um Kleinstmengen geht.

Wäre villeicht interessant einfach mal ein deratiges Schreiben, vielleicht auch für ein ganzes Jahr, aufzusetzen und zu sehen was passiert.
Solange das Bier für den Eigengebrauch bestimmt ist und die Menge zu dieser Aussage passt, könnte ich mir vorstellen, dass man dafür eine Genehmigung erhält.
Man muss ja auch gegenrechnen, dass sich die Steuer eigentlich nur dann lohnt, wenn sie den Aufwand entschädigt.
Das ist zwar rechtlich gesehen nicht korrekt, aber ich weiß aus eigener Erfahrung, dass teilweise auf die Steuererhebung verzichtet wird,
da das Porto für den Brief bereits teurer ist als die Steuerschuld.

Ich glaube, dass es dem Staat mit diesem Gesetz weniger darum geht die fällige Alkoholsteuer zu erhalten,
sondern es mehr darauf ausgelegt ist Gasthausbrauereien von Hausbrauereien zu unterscheiden.
Schließlich geht es ja auch um Gerechtigkeit auf dem Biermarkt.
Wer keine Steuern bezahlt kann sein Bier (theoretisch) billiger verkaufen.

LG Steffen
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vade
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red_folder.gif erstellt am: 20.5.2010 um 10:44  

Zitat von frikadellenschmied, am 19.5.2010 um 21:45
http://de.wikipedia.org/wiki/Bamberger_Bierkrieg

liberté, égalité, fraternité :thumbup:

solche bierkriege gab ea auch bei uns in basel

Zitat:
Zwischen 1880 und 1935 kam es in Basel immer wieder zu Bierboykotten. Wegen zu hohen Bierpreisen, Flaschenbierfrage, wer überhaupt Bierverkaufen darf, Kundenschutzbestimmungen und der Biervertrag.

1880 kam es zu dem ersten Bierstreik wegen den zu hohen Bierpreisen.

1896 wurde aufgrund des Zusammenschlusses der Brauereien, von der Sozialdemokratischen Partei Basel-Stadt ein Bierboykott ausgerufen.

1907 hat der Kantonale Wirteverein Basel-Stadt zu einem Boykott gegen die Brauereien Feldschlösschen, Cardinal und Löwenbräu aufgerufen. Der Grund dazu wahr das die Wirte neue Distriktverträge wollten.

1910 wollte de Arbeiterbund durch einen Bierboykott erwirken das die Brauereien Cardinal, Löwenbräu und Actienbrauerei, ihren Arbeitern einen neuen Lohn und Arbeitstarifvertrag geben.

1935 wurde zu einem Boykott der Bier-Getränkesteuer für die Brauereien aufgerufen. Dazu aufgerufen hat der kantonale Wirteverein.

Seit nunmehr 75 Jahren herrscht mehr oder weniger Frieden zwischen den Brauereien und Wirten. Der frühere Streit findet heute eher unter den verschiedenen Brauereien statt, es geht um Marktanteile und Absatzsicherung, diese Streits haben schon dazu geführt das viele traditionelle Brauereien verschwanden. Sicher auch in der Zukunft gibt es Streit zwischen den Brauereien in Basel und Umgebung und sicher auch an anderen Orten auf dieser Welt, diese Streits werden erst enden wenn es nur noch eine Brauerei gibt oder kein Mensch mehr Bier trinkt.




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Gruss aus der Schweiz, Dave aka Vade

meine 50l Anlage Biersektenmitglied 697 Schweizer Brauereien
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maischman
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red_folder.gif erstellt am: 20.5.2010 um 11:52  
Hallo Braugemeinde,

ich habe vor dem ersten Bräu an das HZA in Bielefeld (NRW) geschrieben, dass ich am Tag X 20l Bier braue. Die Antwort darauf war das ich als Freimenge im Jahr 200l brauen darf, jeden Bräu aber mit Tag und Menge mindestens 3 Tage vorher anzeigen muss. Jetzt schicke ich vor jedem Bräu ein kleines Briefchen formlos mit Tag und Menge an das HZA Bielefeld und alles ist ok.

Was noch spannend wäre, wenn ich dem Bier Waldmeister zusätze und es als Waldmeistergetränk deklariere.... Was dann? Dann kommt das HZA Bielefeld richtig ins routieren ;-)
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Oeflerbrauer
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red_folder.gif erstellt am: 20.5.2010 um 15:22  

Zitat:
Jetzt schicke ich vor jedem Bräu ein kleines Briefchen formlos mit Tag und Menge an das HZA Bielefeld und alles ist ok.

Das ist doch sicher auch per Email möglich. Meine Korrespondenz mit meinem HZA läft nur noch per Email.
Zitat:
Was noch spannend wäre, wenn ich dem Bier Waldmeister zusätze und es als Waldmeistergetränk deklariere.... Was dann? Dann kommt das HZA Bielefeld richtig ins routieren

Das funktioniert leider auch nicht, denn Sude nicht nach dem Reinheitsgebot müssen ebenfalls angemeldet werden und müssen versteuert werden wie z.B. Hanfbier.

Grüße vom
Oeflerbrauer


[Editiert am 20.5.2010 um 15:26 von Oeflerbrauer]
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red_folder.gif erstellt am: 16.6.2010 um 16:02  
Hallo Braugemeinde,

ich hab mich hier mal durchs forum gelesen und hab lange Überlegt ob ich mich registrieren soll ...
Nunja was soll ich sagen, ich habs getan :)

Bei diesem Thema bin über die Haushaltsdiskussion gestolpert.
Wenn man Google mal bemüht (Definition Haushalt), bin ich bei GABLER auf folgendes gestoßen.
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Haushalt

Privates Sozialgebilde, das eine oder mehrere Personen mit einheitlicher Willensbildung umfasst.
Er stellt die Planungs- und Entscheidungseinheit beim Erwerb von Einkommen dar, und zwar als Anbieter der Faktorleistungen Arbeit, Kapital und Boden oder Unternehmerleistung (Angebotstheorie des Haushalts).
Ebenso obliegt ihm die Verwendung von Einkommen zum Kauf von Gütern (Konsum) sowie zur Vermögensbildung (Sparen, Nachfragetheorie des Haushalts).
Institutionelle Theorien der Haushaltung betonen die Rolle des Haushalts als Produzent, der innerhalb des Konsumtionszeitraums bestimmte Eigenschaften der Konsumgüter zur Nutzenerzielung erst kombiniert bzw. produziert.
----------
Gut das ist jetzt die volkswirtschaftliche Definition, aber vom Grundsatz her passt das.
Ich hab da noch einen Satz gefunden der an und für sich alles erklärt.
-----------
Ein Privathaushalt ist definiert als ein Personenverband, in dem mehrere Personen miteinander wohnen. Alleinlebende gelten als Einpersonenhaushalt.
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Ich habe ein Motivationsproblem ... Bis ich ein Zeitproblem habe
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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 16.6.2010 um 16:18  

Zitat von Bommelsen, am 16.6.2010 um 16:02
Ich hab da noch einen Satz gefunden der an und für sich alles erklärt.
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Ein Privathaushalt ist definiert als ein Personenverband, in dem mehrere Personen miteinander wohnen. Alleinlebende gelten als Einpersonenhaushalt.
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Und welchen Schluß ziehst Du daraus jetzt in Bezug auf die Biersteuer, die den Begriff Haushalt eben gerade nicht in diesem Sinn verwendet, sondern als reine Ortsangabe?
Profil anzeigen Antwort 66
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red_folder.gif erstellt am: 16.6.2010 um 19:19  
Das der für den Personenverbund oder auch die einzelne Person sogenannte Machtbereich den Haushalt (wenn man mal vom Haushalt als Ort annimmt) darstellt.
(abgeleitet aus dem §130 BGB Satz 3)

Der Machtbereich definiert sich dann aus dem Bereich auf den ich unmittelbar Zugriff habe.
Quasi dort wo sich Verbund bzw. Einzelperson niedergelassen haben.
§ 7 BGB Wohnsitz; Begründung und Aufhebung

Sicher hast Du schon mal doppelte Haushaltsführung gehört/gelesen.
Nach §7 Satz 2 kannst Du auch mehrere Wohnsitze haben, ich denke hier an Soldaten z.B.
Wohnt von mir aus in Flensburg und ist in Sonthofen sationiert.
Demnach könnte dieser dann einmal beim Zollamt in Flensburg und beim Zollamt, welches für eben Sonthofen zuständig ist, den Hobbybrauer anmelden.

Um Deine eigentliche Frage zu beantwort, was ich daraus ableite.
Meine 3-Zimmerwohnung ist ein Haushalt unabhängig davon wie viele hier Leben, ob nun ich oder noch 3.
Ich weiß grad nicht wie ein 2 Familienhaus im Amt deklariert wird irgendwas mit Gemarkung hier, Flurstück da und Wohneinheit zickezacke. Ein Haushalt entsteht, sobald ich mich unter dieser Adresse nieder lasse.

Es heißt ja auch der "Einzelpersonen"- oder auch der "Mehrpersonenhaushalt" und wenn wir grad dabei sind:
<ironie>
Garage ausbauen, als Wohnraum anmelden, Frau rein, Herd rein (ich hab irgendwo gelesen das das wichtig ist) und schwupps ist ein neuer Haushalt gegründet. Nun Braugemeinschaft anmelden und 400l brauen
</ironie>


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