Senior Member Beiträge: 296 Registriert: 13.1.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 24.1.2010 um 09:58 |
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Hallo Benny Bierling,
mal zwei Fragen (um etwas mehr Seriosität in diesen Fred zu bringen).
Wie lange braust Du denn schon? und
WO (abgesehen von den individuellen Antworten der HZÄ) steht denn, dass die
Freimenge je Haushalt gilt?
Gruß vom Ostthüringer
____________________ Fouler, purifier, fermenter – c’est la bière.
*** seit 2008 neu in der Einkocherklasse ***
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Antwort 50 |
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Posting Freak Beiträge: 558 Registriert: 28.8.2009 Status: Offline
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erstellt am: 24.1.2010 um 11:55 |
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Zitat: | Zur Elektrik: Da werden
einfach Behauptungen aufgestellt die jeder Grundlage entbehren.
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@ Bierling.
Ich denke die gesamte Deutsche Elektroindustrie mit Ihren Produkten im
Bereich Antriebstechnik ist Grundlage genug. Du hängst dich in irgendwelche
Diskussionen und zerstückelst die dortigen Aussagen um Sie dann verdreht
darzustellen.
Ich für meine Person werde auf weitere SINNLOSE Diskussionen mit Dir
verzichten und werde dem Rat von Kurt folgen
"don't feed the troll
".
Es gibt halt Menschen die meinen die Erde ist eine Scheibe, die Renten sind
sicher und Sie seien der Mittelpunkt des Universums.
Gruß Globetrotter
Elektromeister
achja, was Bist du denn?
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Antwort 51 |
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Member Beiträge: 52 Registriert: 31.12.2009 Status: Offline
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erstellt am: 24.1.2010 um 14:36 |
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seit etwa 10 Jahren
Zitat: |
und
WO (abgesehen von den individuellen Antworten der HZÄ) steht denn, dass die
Freimenge je Haushalt gilt?
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Du hast es doch schriftlich von deinem HZA bekommen, also was eierst du
jetzt noch rum?
Wenns dir nicht gefällt, dann ignoriers doch einfach, was habe ich damit zu
tun?
@Globetrotter, ich bezweifele, daß du mit der Elektrobranche etwas zu tun
hast. Jeder einfache Elektriker hätte meine Frage nach der Berechnung mit
links vom Tisch gewischt, du aber streichst ganz einfach die Segel
Ich akzeptiere deinen Wunsch, mit mir nichtmehr kommunizieren zu wollen,
einverstanden.
Allzeit gut Sud
Benny
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Antwort 52 |
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Senior Member Beiträge: 296 Registriert: 13.1.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 24.1.2010 um 14:41 |
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Hallo Benny,
ich habe nur schriftlich, dass mein zuständiger Mitarbeiter beim HZA der
Meinung ist, dass das die Freimenge je Haushalt gilt. In Sachsen-Anhalt
siehe hier: (Antwort Nr.5) http://www.hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=viewth
read&tid=4045#pid38224 sieht man das nicht so.
Also bitte schön.... Wo steht es gesetzlich geregelt?
Gruß, Thomas ____________________ Fouler, purifier, fermenter – c’est la bière.
*** seit 2008 neu in der Einkocherklasse ***
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Antwort 53 |
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Posting Freak Beiträge: 1705 Registriert: 25.7.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.5.2010 um 14:32 |
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Zitat von Erlenmeyer, am 22.1.2010 um
16:35 | Hi Michael,
meines Erachtens lässt der Gesetzestext keinen Spielraum für
Interpretationen zu. Es wird hier im Plural von "Haus- und Hobbybrauern"
und "Haushalten" geschrieben. Somit kann ich es genausogut auf eine
einzelne Person herunterbrechen, die in ihrem Haushalt berechtigt ist,
innerhalb eines Jahres 200 L Bier steuerfrei zum eigenen Gebrauch
herzustellen. Wenn sich mehrere Hobbybrauer einen Haushalt teilen,
dann wird die entsprechende steuerfreie Menge Bier pro Nase gezählt und
nicht pro Haushalt.
Spitzfindige Grüße
Hans
P.S. Wir haben einen Juristen in
der Familie, der bekommt am WE was zu tun.
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Wie schaut es mittlerweile aus, neue Erkenntnisse gewonnen? ____________________ Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan
scheisse schmeckt!
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Antwort 54 |
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Moderator Beiträge: 2659 Registriert: 24.8.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.5.2010 um 17:51 |
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An den Hans, der nicht locker lässt,
folgende Erkenntnis macht sich breit :
Bis ein Jurist etwas Verbindliches sagt, können Jahre vergehen.
Vorab deutet er an, daß man einen Präzedenzfall schaffen müsste, Ausgang
ungewiß, will sagen Rohrkrepierer oder geht sogar nach hinten los, war
alles schon da. Wir sollten mit der aktuellen Regelung nicht unzufrieden
sein, siehe Prohibition. O.K., ist schon ein extremer Hinweis. Insgesamt
ist die ganze Sache ein eher unattraktiven Feld für einen Juristen.
Grüße
Hans
____________________ "Oh Bier, manchmal reichst du mir!"
Alfred Katzka
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Antwort 55 |
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Member Beiträge: 52 Registriert: 31.12.2009 Status: Offline
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erstellt am: 19.5.2010 um 18:42 |
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Das sieht jetzt aber doch sehr nach ungeordnetem Rückzug aus.
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Antwort 56 |
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Posting Freak Beiträge: 1705 Registriert: 25.7.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.5.2010 um 18:58 |
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Nicht für mich! ____________________ Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan
scheisse schmeckt!
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Antwort 57 |
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Moderator Beiträge: 2659 Registriert: 24.8.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.5.2010 um 20:01 |
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Ein ungeordneter Rückzug sieht anders aus.
Die Aussage will heißen : Solange ein schlampig formuliertes Gesetz
hingenommen wird, solange wird es keine Änderung erfahren. Oder, hier wird
sich ein brauender Jurist erbarmen und gezielt die juristische
Auseinandersetzung suchen. Diese kann für uns positiv aber auch negativ
ausfallen. Wie schon so oft zitiert : Auf hoher See und vor Gericht sind
wir in Gottes Hand.
Die Interpretationsmöglichkeiten des Textes sind vielfältig, wie die
unterschiedlichen Auslegungen der HZÄ belegen. Das dumme ist nur, daß diese
von staatswegen am längeren Hebel sitzen.
Grüße
Hans
____________________ "Oh Bier, manchmal reichst du mir!"
Alfred Katzka
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Antwort 58 |
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.5.2010 um 20:15 |
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Lasst, die ihr eintretet, alle Hoffnung fahren!
Dante Alighieri
____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 59 |
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Posting Freak Beiträge: 1705 Registriert: 25.7.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.5.2010 um 21:45 |
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Antwort 60 |
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Senior Member Beiträge: 138 Registriert: 3.3.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.5.2010 um 06:55 |
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Zitat von Brauerchen von Soest, am 23.1.2010 um
21:50 |
Wär schön, wenn man hinschreiben würde: Ich brau´Bier für´n Hausgebrauch ca
5 HL. im Jahr, 1-2 mal im Monat - Scheck anbei. Und am Jahresende rechnet
man einmal ab.
Entweder gibt´s ´ne Erstattung oder ´ne Nachzahlung -- feddich--.
Jürgen
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Hat das eigentlich schon mal jemand versucht ?
Also natürlich nicht mit Schek, aber einfach schreiben : "Ich heiße so und
so, braue x Liter im Jahr 20XX"
Ich habe im Buch von Klaus Kling gelesen,
dass die Zollämter die Hausbrauer oftmals relativ schnell in Ruhe lassen,
sofern es um Kleinstmengen geht.
Wäre villeicht interessant einfach mal ein deratiges Schreiben, vielleicht
auch für ein ganzes Jahr, aufzusetzen und zu sehen was passiert.
Solange das Bier für den Eigengebrauch bestimmt ist und die Menge zu dieser
Aussage passt, könnte ich mir vorstellen, dass man dafür eine Genehmigung
erhält.
Man muss ja auch gegenrechnen, dass sich die Steuer eigentlich nur dann
lohnt, wenn sie den Aufwand entschädigt.
Das ist zwar rechtlich gesehen nicht korrekt, aber ich weiß aus eigener
Erfahrung, dass teilweise auf die Steuererhebung verzichtet wird,
da das Porto für den Brief bereits teurer ist als die Steuerschuld.
Ich glaube, dass es dem Staat mit diesem Gesetz weniger darum geht die
fällige Alkoholsteuer zu erhalten,
sondern es mehr darauf ausgelegt ist Gasthausbrauereien von Hausbrauereien
zu unterscheiden.
Schließlich geht es ja auch um Gerechtigkeit auf dem Biermarkt.
Wer keine Steuern bezahlt kann sein Bier (theoretisch) billiger
verkaufen.
LG Steffen
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Antwort 61 |
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Posting Freak Beiträge: 1163 Registriert: 25.6.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.5.2010 um 10:44 |
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solche bierkriege gab
ea auch bei uns in basel
Zitat: | Zwischen 1880 und 1935
kam es in Basel immer wieder zu Bierboykotten. Wegen zu hohen Bierpreisen,
Flaschenbierfrage, wer überhaupt Bierverkaufen darf,
Kundenschutzbestimmungen und der Biervertrag.
1880 kam es zu dem ersten Bierstreik wegen den zu hohen Bierpreisen.
1896 wurde aufgrund des Zusammenschlusses der Brauereien, von der
Sozialdemokratischen Partei Basel-Stadt ein Bierboykott ausgerufen.
1907 hat der Kantonale Wirteverein Basel-Stadt zu einem Boykott gegen die
Brauereien Feldschlösschen, Cardinal und Löwenbräu aufgerufen. Der Grund
dazu wahr das die Wirte neue Distriktverträge wollten.
1910 wollte de Arbeiterbund durch einen Bierboykott erwirken das die
Brauereien Cardinal, Löwenbräu und Actienbrauerei, ihren Arbeitern einen
neuen Lohn und Arbeitstarifvertrag geben.
1935 wurde zu einem Boykott der Bier-Getränkesteuer für die Brauereien
aufgerufen. Dazu aufgerufen hat der kantonale Wirteverein.
Seit nunmehr 75 Jahren herrscht mehr oder weniger Frieden zwischen den
Brauereien und Wirten. Der frühere Streit findet heute eher unter den
verschiedenen Brauereien statt, es geht um Marktanteile und
Absatzsicherung, diese Streits haben schon dazu geführt das viele
traditionelle Brauereien verschwanden. Sicher auch in der Zukunft gibt es
Streit zwischen den Brauereien in Basel und Umgebung und sicher auch an
anderen Orten auf dieser Welt, diese Streits werden erst enden wenn es nur
noch eine Brauerei gibt oder kein Mensch mehr Bier
trinkt. |
____________________ Gruss aus der Schweiz, Dave aka Vade
meine 50l Anlage Biersektenmitglied 697 Schweizer
Brauereien
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Antwort 62 |
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Senior Member Beiträge: 435 Registriert: 9.3.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.5.2010 um 11:52 |
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Hallo Braugemeinde,
ich habe vor dem ersten Bräu an das HZA in Bielefeld (NRW) geschrieben,
dass ich am Tag X 20l Bier braue. Die Antwort darauf war das ich als
Freimenge im Jahr 200l brauen darf, jeden Bräu aber mit Tag und Menge
mindestens 3 Tage vorher anzeigen muss. Jetzt schicke ich vor jedem Bräu
ein kleines Briefchen formlos mit Tag und Menge an das HZA Bielefeld und
alles ist ok.
Was noch spannend wäre, wenn ich dem Bier Waldmeister zusätze und es als
Waldmeistergetränk deklariere.... Was dann? Dann kommt das HZA Bielefeld
richtig ins routieren ;-)
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Antwort 63 |
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Junior Member Beiträge: 12 Registriert: 19.3.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.5.2010 um 15:22 |
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Zitat: | Jetzt schicke ich vor
jedem Bräu ein kleines Briefchen formlos mit Tag und Menge an das HZA
Bielefeld und alles ist ok. |
Das ist doch sicher
auch per Email möglich. Meine Korrespondenz mit meinem HZA läft nur noch
per Email. Zitat: | Was noch spannend wäre, wenn ich dem Bier Waldmeister zusätze
und es als Waldmeistergetränk deklariere.... Was dann? Dann kommt das HZA
Bielefeld richtig ins routieren |
Das funktioniert
leider auch nicht, denn Sude nicht nach dem Reinheitsgebot müssen ebenfalls
angemeldet werden und müssen versteuert werden wie z.B. Hanfbier.
Grüße vom
Oeflerbrauer
[Editiert am 20.5.2010 um 15:26 von Oeflerbrauer]
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Antwort 64 |
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Newbie Beiträge: 2 Registriert: 16.6.2010 Status: Offline
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erstellt am: 16.6.2010 um 16:02 |
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Hallo Braugemeinde,
ich hab mich hier mal durchs forum gelesen und hab lange Überlegt ob ich
mich registrieren soll ...
Nunja was soll ich sagen, ich habs getan
Bei diesem Thema bin über die Haushaltsdiskussion gestolpert.
Wenn man Google mal bemüht (Definition Haushalt), bin ich bei GABLER auf
folgendes gestoßen.
----------
Haushalt
Privates Sozialgebilde, das eine oder mehrere Personen mit einheitlicher
Willensbildung umfasst.
Er stellt die Planungs- und Entscheidungseinheit beim Erwerb von Einkommen
dar, und zwar als Anbieter der Faktorleistungen Arbeit, Kapital und Boden
oder Unternehmerleistung (Angebotstheorie des Haushalts).
Ebenso obliegt ihm die Verwendung von Einkommen zum Kauf von Gütern
(Konsum) sowie zur Vermögensbildung (Sparen, Nachfragetheorie des
Haushalts).
Institutionelle Theorien der Haushaltung betonen die Rolle des Haushalts
als Produzent, der innerhalb des Konsumtionszeitraums bestimmte
Eigenschaften der Konsumgüter zur Nutzenerzielung erst kombiniert bzw.
produziert.
----------
Gut das ist jetzt die volkswirtschaftliche Definition, aber vom Grundsatz
her passt das.
Ich hab da noch einen Satz gefunden der an und für sich alles erklärt.
-----------
Ein Privathaushalt ist definiert als ein Personenverband, in dem mehrere
Personen miteinander wohnen. Alleinlebende gelten als Einpersonenhaushalt.
----------- ____________________ Ich habe ein Motivationsproblem ... Bis ich ein Zeitproblem habe
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Antwort 65 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 16.6.2010 um 16:18 |
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Zitat von Bommelsen, am 16.6.2010 um
16:02 | Ich hab da noch einen Satz gefunden
der an und für sich alles erklärt.
-----------
Ein Privathaushalt ist definiert als ein Personenverband, in dem mehrere
Personen miteinander wohnen. Alleinlebende gelten als Einpersonenhaushalt.
----------- |
Und welchen Schluß ziehst Du daraus
jetzt in Bezug auf die Biersteuer, die den Begriff Haushalt eben gerade
nicht in diesem Sinn verwendet, sondern als reine Ortsangabe?
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Antwort 66 |
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Newbie Beiträge: 2 Registriert: 16.6.2010 Status: Offline
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erstellt am: 16.6.2010 um 19:19 |
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Das der für den Personenverbund oder auch die einzelne Person sogenannte
Machtbereich den Haushalt (wenn man mal vom Haushalt als Ort annimmt)
darstellt.
(abgeleitet aus dem §130 BGB Satz 3)
Der Machtbereich definiert sich dann aus dem Bereich auf den ich
unmittelbar Zugriff habe.
Quasi dort wo sich Verbund bzw. Einzelperson niedergelassen haben.
§ 7 BGB Wohnsitz; Begründung und Aufhebung
Sicher hast Du schon mal doppelte Haushaltsführung gehört/gelesen.
Nach §7 Satz 2 kannst Du auch mehrere Wohnsitze haben, ich denke hier an
Soldaten z.B.
Wohnt von mir aus in Flensburg und ist in Sonthofen sationiert.
Demnach könnte dieser dann einmal beim Zollamt in Flensburg und beim
Zollamt, welches für eben Sonthofen zuständig ist, den Hobbybrauer
anmelden.
Um Deine eigentliche Frage zu beantwort, was ich daraus ableite.
Meine 3-Zimmerwohnung ist ein Haushalt unabhängig davon wie viele hier
Leben, ob nun ich oder noch 3.
Ich weiß grad nicht wie ein 2 Familienhaus im Amt deklariert wird irgendwas
mit Gemarkung hier, Flurstück da und Wohneinheit zickezacke. Ein Haushalt
entsteht, sobald ich mich unter dieser Adresse nieder lasse.
Es heißt ja auch der "Einzelpersonen"- oder auch der "Mehrpersonenhaushalt"
und wenn wir grad dabei sind:
<ironie>
Garage ausbauen, als Wohnraum anmelden, Frau rein, Herd rein (ich hab
irgendwo gelesen das das wichtig ist) und schwupps ist ein neuer Haushalt
gegründet. Nun Braugemeinschaft anmelden und 400l brauen
</ironie>
____________________ Ich habe ein Motivationsproblem ... Bis ich ein Zeitproblem habe
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Antwort 67 |
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