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Autor: Betreff: Klingelingeling, hier kommt der ......
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frikadellenschmied
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red_folder.gif erstellt am: 21.1.2010 um 07:45  
... ein freundlicher Herr in zivil stellte sich vor … neiiin, nicht Zeugen Jehovas….: guten Tag …. Hauptzollamt Krefeld. Da ich einen Heizungsmonteur erwartete, war ich doppelt überrascht! Nun wollte der freundliche Zöllner nicht etwa Kostproben meines letzten Sudes verköstigen für die anstehende Betriebsfeier, nein …. „ … zeigen sie mir bitte ihre Brauanlage!“ Frohen Mutes also in meinen Braukeller, am „Malzlager“ vorbei, da stand sie ….. sauber herausgeputzt, als ob sie es geahnt hätte und sich besonders schick gemacht hätte. Ein Blick in die leere Pfanne, ein prüfender Schweif über die Malzsäcke …. „ja danke, das war´s. Sollten sie mehr als 2 hl/Jahr produzieren, melden sie das bitte an, das kostet dann bei einer StaWü von 12% … Moment …. Tabelle … ca. 9€. Falls sie Fragen haben, hier meine Karte.“
Tja, so trennten sich unsere Wege und ich darf alle Hobbybrauer an die Meldepflicht erinnern. BESSER IS DAS!

Allzeit Gut Sud

frika


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Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan scheisse schmeckt!
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tinoquell
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red_folder.gif erstellt am: 21.1.2010 um 08:18  
Cool, hätt' ich nicht gedacht!

Allerdings, so Medien - präsent wie du auch bist .. :redhead:

Ich war in letzter Zeit sehr nachlässig mit dem Zoll, gelobe Besserung.

Grüße
Tino


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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 21.1.2010 um 08:31  
Moin, Frika,

ach, solange die Herren freundlich sind, ist’s ja gut!

Ich habe am 30.12.2009 meine Brauanzeige für dieses Jahr abgeschickt. Normalerweise habe ich innerhalb einer Woche die schriftliche Bescheinigung. Bis heute nix gehört, eigentlich sehr ungewöhnlich. Da habe ich nochmal nachgehakt, mal sehen.
Einen Tag später habe ich meine Biersteuerberechnung losgeschickt, da ich die 200 L Grenze ein wenig überschritten habe. Zwei Tage später hatte ich Post vom HZA mit dem Berechnungsbogen zur Ermittlung der Biersteuer. Maximal kompliziert wie ich finde und auf gar keinen Fall der Hinweis, daß Hobbybrauer vom ermäßigten Steuersatz profitieren. Es gab da nur eine Erwähnung, daß einige bierproduzierende Betriebe – abhängig von der produzierten Menge – einen ermäßigten Steuersatz verwenden dürfen (der aber nicht genau angegeben wird). Ich wollte das für meine 63 L mehr einfach exemplarisch mal durchziehen. Eigentlich brauche ich das nicht, da mein zuständiges HZA es so sieht, daß pro im Haushalt lebender Erwachsener Person 200 L Bier gebraut werden dürfen….Dieses Jahr wird meine Frau erstmalig mitbrauen…

Zollige Grüße
Michael


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„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
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frikadellenschmied
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red_folder.gif erstellt am: 21.1.2010 um 08:33  

Zitat von tinoquell, am 21.1.2010 um 08:18
...

Allerdings, so Medien - präsent wie du auch bist .. :redhead:



und genau deshalb habe ich wirklich alles dokumentiert.. Sude, Malzeinkauf etc. ist also alles in trockenen Tüchern. Wegen 9 ... 18 Euronen setzt man sich keine Läuse innen Pelz. ;)



@ Michael

leider sieht das mein HZA anders.... pro Haushalt eben. Aber dafür gibt es ja die Möglichkeit des gemeinnützigen Vereins! :redhead:


[Editiert am 21.1.2010 um 08:36 von frikadellenschmied]



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Isarwinkler Spitzbua
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red_folder.gif erstellt am: 21.1.2010 um 15:39  
Hätt ich jetzt auch nicht gedacht, dass die sich tatsächlich die Mühe bei unseren Kleinstmengen machen. Liegt wahrscheinlich tatsächlich an Deiner Medienpräsenz, wie Tino schon festgestellt hat. Vielleicht hat er aber auch nur die Filmchen nicht gesehen, wollte aber nichts verpassen... :D

Ich habe aber noch von keinem anderen gehört, dass einer zum kontrollieren kam. Mit der Anmeldung nehme ich es schon genau, eine besonders gründliche Dokumentation habe ich aber nicht. Den Papierkram hebe ich eigentlich nie auf :redhead:

Ciao

Marko


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red_folder.gif erstellt am: 21.1.2010 um 17:39  
@frika: Wieso eigentlich HZA Krefeld? Ist bei Dir (Standort E?) nicht das HZA Duisburg zuständig? Oder verwechsel ich da was?

Gruß

Chuma
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frikadellenschmied
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red_folder.gif erstellt am: 21.1.2010 um 20:57  

Zitat:

Zitat von Chumahue, am 21.1.2010 um 17:39
@frika: Wieso eigentlich HZA Krefeld? Ist bei Dir (Standort E?) nicht das HZA Duisburg zuständig?


rrrrichtig, aber nur für die Verwaltung! Ausführendes Organ ist der Prüfungsdienst! Der kömmt aus Krefeld.






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Pumpenfreund
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red_folder.gif erstellt am: 22.1.2010 um 14:39  
Hi,

weiß jemand wie das in Bayern gehandhabt wird?
Also 200l pro Haushalt oder pro Kopf?
Und was ist mit Kindern (16-jährige)?

Ganz speziell würde es mich für den Raum FFB interesieren.

Grüße
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 22.1.2010 um 14:53  
Hi,

die Gesetzgebung im Sinne der Biersteuer VO ist eindeutig:

Zitat:
§ 2 Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer

1 Gesetz verweist aus 1 Artikel auf § 2

(1) Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch bereitet und nicht verkauft wird, ist von der Steuer bis zu einer Menge von 2 Hektoliter im Kalenderjahr befreit. Bier, das von Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt wird, gilt als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt.

(2) Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den Herstellungsort dem Hauptzollamt vorab anzuzeigen. In der Anzeige ist die Biermenge anzugeben, die voraussichtlich im Kalenderjahr erzeugt wird. Das Hauptzollamt kann Erleichterungen zulassen.

Zitatende

Von vielen Zollämtern (wie dem HZA Dortmund) wird das aber pro im Haushalt lebender Person gerechnet (vielleicht fällt das unter den Punkt "Das Hauptzollamt kann Erleichterungen zulassen".

Vielleicht hat ja jemand schon Erfahrung mit dem von Dir genannten zuständigen HZA.

EDIT: Mir hat die zuständige Dame vom HZA mal gesagt, daß das für "Personen" ab 16 Jahren gilt.

Gruß
Michael


[Editiert am 22.1.2010 um 14:55 von tauroplu]



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Erlenmeyer
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red_folder.gif erstellt am: 22.1.2010 um 16:35  
Hi Michael,

meines Erachtens lässt der Gesetzestext keinen Spielraum für Interpretationen zu. Es wird hier im Plural von "Haus- und Hobbybrauern" und "Haushalten" geschrieben. Somit kann ich es genausogut auf eine einzelne Person herunterbrechen, die in ihrem Haushalt berechtigt ist, innerhalb eines Jahres 200 L Bier steuerfrei zum eigenen Gebrauch herzustellen. Wenn sich mehrere Hobbybrauer einen Haushalt teilen, dann wird die entsprechende steuerfreie Menge Bier pro Nase gezählt und nicht pro Haushalt.

Spitzfindige Grüße

Hans

P.S. Wir haben einen Juristen in der Familie, der bekommt am WE was zu tun.


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ggansde
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red_folder.gif erstellt am: 22.1.2010 um 17:09  
Also ich finde das absolut eindeutig. "Haushalte" ist nur eine Ortsangabe. Das heisst der Hobbybrauer muss zu Hause brauen, um bis 200 L steuerfrei zu bleiben. Wenn sich halt zufällig mehrere Personen (Ab dem Alter von dem an der Genuß von Bier erlaubt ist) einen Haushalt teilen, so darf jeder von denen 200 L steuerfrei brauen.
VG, Markus
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red_folder.gif erstellt am: 22.1.2010 um 17:16  
Die Freigrenze gilt pro Haushalt, egal wieviele Menschen darin leben.
Man kann übrigens auch mehr als die 200 Liter brauen ohne was zahlen zu müssen, solange die Übermenge unter einer Steuerschuld von 5 Euronen bleibt. Erst wenn die Steuerschuld 5 Euronen überschreitet, muss eine Steuererklärung abgegeben werden. Da kommen locker nochmal 200 Liter zusammen.

Allzeit gut Sud
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frikadellenschmied
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red_folder.gif erstellt am: 22.1.2010 um 17:30  
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red_folder.gif erstellt am: 22.1.2010 um 18:48  

Zitat:
Die Freigrenze gilt pro Haushalt, egal wieviele Menschen darin leben.

Das kann ich aus dem Gesetzestext beim besten Willen nicht herauslesen. Es kann natürlich vom Zoll so ausgelegt werden. Um zu wissen ob diese Auslegung korrekt ist, müsste man aber ein Gerichtsurteil heranziehen. Freiwillige (mit Rechtschutzversicherung) vor... ;)
VG, Markus
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 22.1.2010 um 20:42  
@Hans (Erlenmeyer): ich habe aber das Glück, daß meine zuständige Zollamtsfrau das so auslegt, wie wir das alle gerne hätten: pro in meinem Haushalt lebender Person, die mind. das Alter von 16 Jahren erreicht hat, darf 2 hl pro Jahr brauen.
Für mich heißt das: z.Zt. 400 Liter, in 2 Jahren wird mein ältester Sohn 16, dann 600 Liter...

Greets
Michael


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Erlenmeyer
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red_folder.gif erstellt am: 22.1.2010 um 21:02  
Hi Michael,

ich sagte es schon an anderer Stelle, ich bin Optimist. Deine Zollamtsfrau bestätigt mich und ich kann ihr attestieren, daß sie vollkommen normal tickt. Schön wäre es, wenn wir das auf ganz Deutschland übertragen könnten. Dazu bräuchten wir einen streitsüchtigen Kollegen, der es mit einem Zollamt aufnimmt, um in einem Grundsatzurteil diese leidige Frage ein für allemal zu klären.

Grüße

Hans (bei einem Glas TLS, vorletzte Flasche von "Tauroplus leichtem Sommerbier")


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Alfred Katzka
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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 22.1.2010 um 22:01  
Ich denke, der Knackpunkt ist, ob jemand wirklich selbst braut oder nicht. Jedem, der selbst braut, stehen pro Jahr seine persönlichen 200l Freimenge zu. Gibt es in einem Haushalt mehrere Hobbybrauer, hat jeder die volle Freimenge. Für Haushaltsmitglieder, die nicht selbst brauen, kann (zumindest offiziell) natürlich keine Freimenge beansprucht werden, denn das Gesetz bezieht sich ja auf Hobbybrauer und nicht auf deren Angehörige oder Mitbewohner.

Bleibt die Frage, wieviel sich der Einzelne an der Bierherstellung beteiligen muß, um im Zweifelsfall noch als Hobbybrauer zu gelten und ob es nicht eben pragmatischer ist, die 200l einfach jedem Haushaltsmitglied entsprechenden Alters zuzugestehen, weil es ja nicht unüblich ist, daß man die im Haushalt so anfallenden Arbeiten untereinander aufteilt.


[Editiert am 22.1.2010 um 22:13 von rmax]
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Tudo
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red_folder.gif erstellt am: 22.1.2010 um 22:05  
Vielleicht kann es ja einfach jemand probieren, der die Meldung noch nicht beim HZA abgegeben hat. Dazu einfach einen Brief in dem die Herstellung von Bier als Hobbybrauer von zwei Personen unter der gleichen Adresse angemeldet wird.

So nach dem Motto:

......werden wir im Kalenderjahr 2010 jeweils Bier als Hobbybrauer herstellen. Dabei werden wird die Freimenge von 200 Litern pro Person voraussichtlich nicht überschreiten.....

Oder zwei Anmeldungen in einen Briefumschlag. Dann müssten sie auch drauf kommen, dass es die gleiche Adresse ist. Schlimmstenfalls kommt ein Brief zurück, der darüber aufklärt, dass die 2hl pro Haushalt gelten.

Gruß
Udo
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red_folder.gif erstellt am: 22.1.2010 um 23:29  
Träumt ruhig euren Traum weiter, es bleibt aber nur ein Traum.

Es ist eindeutig bestimmt: pro Haushalt 200 Liter, auch wenn ihr es nicht wahr haben wollt.
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Tudo
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red_folder.gif erstellt am: 22.1.2010 um 23:44  
Hallo Bierling,

ich vermute du stützt deine Aussage auf juristische Kenntnisse, oder? Mich würden Urteile dazu natürlich interessieren.

Mit meinen bescheidenen im Studium erworbenen Rechtskenntnissen würde ich ja sagen, dass es sich nach den Personen richten muss. Denn ansonsten würden Haushalte mit mehreren Bier trinkenden Personen ja auf Grund der geringeren Menge pro Kopf benachteiligt.

Auf dem Bauernhof auf dem Oma, Opa, Mutter, Vater, Sohn und Frau zusammenlebt hätte damit pro Person ja nur 1/6 des Biers pro Person gegenüber einem Singlehaushalt zur Verfügung.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass das mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist.

Aber du darfst mich da gerne eines Besseren belehren. Ich lerne immer gerne dazu.

Gruß
Udo
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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 22.1.2010 um 23:54  

Zitat von Tudo, am 22.1.2010 um 23:44

Mit meinen bescheidenen im Studium erworbenen Rechtskenntnissen würde ich ja sagen, dass es sich nach den Personen richten muss.

Ah - ein Rechtsfachmann. Prima!

Zitat:
Denn ansonsten würden Haushalte mit mehreren Bier trinkenden Personen ja auf Grund der geringeren Menge pro Kopf benachteiligt.

Das ist die Frage: Kommt es auf die Bier trinkenden Personen an oder auf die Bier brauenden?
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Tudo
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red_folder.gif erstellt am: 23.1.2010 um 00:05  

Zitat:
Ah - ein Rechtsfachmann. Prima!


Siehst du und das ist das Problem: Viele hier lesen nicht richtig. Ich bin kein Rechtsfachmann, denn ich habe nicht Jura studiert. Ansonsten hätte ich das ja nicht geschrieben:

Zitat:
Mit meinen bescheidenen im Studium erworbenen Rechtskenntnissen


Wäre ich Jurist, hätte mir mehr Gedanken gemacht und eine Rechtsgutachten verfasst.

Aber das kann man auch diskutieren bis zum geht nicht mehr. Einfacher wäre es beim HZA nachzufragen, was hier wohl fast niemand gemacht hat. Wenn einem dann das Ergebnis nicht passt gibt es immer noch die Möglichkeit beim Bundesverfassungsgericht Klage einzureichen. M.E. wäre dann der Gleichheitsgrundsatz ein Ansatzpunkt.

Die Diskussionen hier schweifen leider bei solchen Themen immer in Richtung Spekulation und Stammtischniveau mit Bildzeitungscharakter ab.....

Aber nochmal für die, die es eventuell auch überlesen haben: Ich bin kein Jurist und habe lediglich bescheidene Rechtskenntnisse im Studium erworben. U.a. eben auch im Bereich Staats- und Verfassungsrecht.

Gruß
Udo
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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 23.1.2010 um 00:22  

Zitat von Tudo, am 23.1.2010 um 00:05
Siehst du und das ist das Problem: Viele hier lesen nicht richtig.

Das "bescheiden" hatte ich schon gelesen, aber im Kontext Deines Beitrags für ironische Untertreibung gehalten.


[Editiert am 23.1.2010 um 00:22 von rmax]
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red_folder.gif erstellt am: 23.1.2010 um 00:39  

Zitat von Bierling, am 22.1.2010 um 23:29
Träumt ruhig euren Traum weiter, es bleibt aber nur ein Traum.

Es ist eindeutig bestimmt: pro Haushalt 200 Liter, auch wenn ihr es nicht wahr haben wollt.


.....und was ist mit ´ner WG wo 5 Hobbybrauer wohnen ???

oder mal noch was Anderes: Du braust heute bei Dir und morgen beim Nachbarn und übermorgen beim Onkel usw..............wenn jeder seinen Sud anmeldet - oder Du das freundlicherweise machst....und das Bier nimmst Du mit nach hause. :P :P

Wo Du das Bier lagern mußt ist ja nicht vorgeschrieben oder ??

Jürgen


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Gutes Bier trinkt man nur an Tagen mit "g" - und Mittwochs.
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 23.1.2010 um 09:26  
Stimmt eigentlich, mit einer mobilen Brauanlage und einigen kooperativen Bekannten könnte man ja so eine Art Brau Tourismus veranstalten und jeden Monat wo anders brauen und derjenige schüttet das Malz, rührt ein bißchen mit und meldet den Sud an.
Wo das Bier dann lagert, wäre ja wirklich eine andere Sache.
Da könnte man an die 200 Liter durchaus eine Null anhängen ;)

Stefan


[Editiert am 23.1.2010 um 09:26 von Boludo]
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