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Autor: Betreff: Die, die den Witz in §41 BierStV nicht verstehen: Wer hat was gemacht?
Junior Member
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Beiträge: 24
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red_folder.gif erstellt am: 31.10.2012 um 17:31  
Hallo zusammen!

HZA Dresden

- Bestätigung des Eingangs meiner ersten Anzeige (war per Mail)
- Verweis auf §41 Abs. 2
- Bitte um rechtzeitige Anzeige jedes Brauvorganges (mindestens 3 Tage vorher) mit Angabe zum Termin, Ort der Herstellung, die voraussichtliche Biermenge sowie den Stammwürzegehalt
- Anzeige kann auch formlos per Fax oder per E-Mail erfolgen
- Anschließend noch allgemeine Erläuterungen zur steuerrechtlichen Situation bei Überschreiten von 2hl usw. usf.
- Rechtsbehelfsbelehrung

Viele Grüße
Der Cervisator
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Moorschwein
Beiträge: 679
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 31.10.2012 um 23:23  
Ich gehöre zu den Glücklichen, die relativ kontaktarm mit dem HZA auskommen müssen: :)

HZA Oldenburg

Erstkontakt:
Brauort, Name, Anschrift angeben. So bekommt man seine Steuernummer.

1 x jährlich:
formlose Erklärung (per E-Mail reicht), daß man Bier herstellen wird, aber voraussichtlich unter 200 Liter bleibt. (per copy-and-paste aus der Vorjahresmeldung ist das eine Angelegenheit von wenigen Sekunden...)

Als Antwort kommt dann ein Bestätigungsschreiben
- mit einem Zitat aus §41,
- ein Hinweis darauf, daß im nächsten Jahr eine weitere Brauabsicht erneut anzuzeigen ist und
- ein Hinweis, daß oberhalb der 200 Liter Steuern enstehen und eine Steueranmeldung nach amtl. Vordruck zu erfolgen hat.

Damit kann ich leben...:thumbup:

Ich werde trotzdem im neuen Jahr mal ein Schreiben aufsetzen, in dem ich anmerke, daß ich aus den Paragraphen keine jährliche Meldepflicht erkennen kann und darauf hinweisen, daß ich voraussichtlich noch 40 Jahre brauen werde, aber kalenderjährlich unter 200 Liter bleibe. Unter Hinweis auf beiderseitige Arbeitserleichterung natürlich.

Gruß
André
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Beiträge: 1
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red_folder.gif erstellt am: 1.11.2012 um 10:17  
Hallo Braugemeinde

Ich bin neu hier, habe schon viele Tipps für mich gefunden und teilweise auch umgesetzt. Herzlichen Glückwunsch zu diesem tollen Forum.

Der 1. Sud wird am Samstag, 10. 11. 2012 aufgesetzt.

Zum Thema:

HZA Heilbronn

"Braulizenz" gestern im Schnellverfahren (vor Ort) beantragt und bekommen.
Hinweis auf max. 2 HL pro Jahr steuerfrei lt. § 41 Biersteuerverordnung
Auch hier muss der Beginn jeder Herstellung und der Herstellungsort dem Hauptzollamt vorab angezeigt werden. :(

Habe noch einen Vordruck mitbekommen den ich vervielfältigen soll zur Meldung weiterer Herstellungen.

Was interessant ist, der Vordruck fordert die Angabe "mit.......Grad Plato-Stammwürzegehalt"
Wie ich hier und in der Biersteuerverordnug gelesen habe wird diese Angabe gesetzlich nicht gefordert, das wird bei der nächsten Meldung wohl der erste Reibungspunkt mit dem HZA werden :P

Herzliche Grüße aus dem Wilden Süden

EP
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CKMartens
Beiträge: 216
Registriert: 8.8.2012
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red_folder.gif erstellt am: 1.11.2012 um 11:39  
HZA Regensburg

Nach Ankündigung per eMail mit dem Hobbybrauen beginnen zu wollen kam einige Tage später ein Schreiben mit dem Hinweis der Freimenge im Kallenderjahr und das jeder Sud mind. 7 Tage vorher per beiliegendem Formblatt unter Angabe des Datums, der Menge, der Stammwürze und der bisher gebrauten Menge im Kallenderjahr anzumelden sei. Kein Hinweis wie bei Überschreitung der Freimenge zu verfahren ist.

Nach einer weiteren Anfrage per eMail ob Bier verschenk werden dürfte kam folgende Antwort:
Zitat:
Sehr geehrter Herr Martens,

§ 41 Abs. 1 der Biersteuerverordnung sieht vor, dass Haus-und Hobbybrauer Bier ausschließlich zum eigenen Verbrauch herstellen dürfen. Einem Ausschank des selbst gebrauten Bieres anläßlich einer persönlichen Bewirtung von Gästen steht dem nicht entgegen. Jedoch die Verwendung als Geburtstagsgeschenk ist vom Wortlaut der Vorschrift und dem Willen des Gesetzgebers nicht miteinbezogen. Ein Verschenken als Gastgeschenk käme im weiteren Sinne einem Verkauf gleich, und dieser ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen


Nach weiterer Nachfrage ob ich versteuertes Bier verschenken dürfte folgende Antwort:

Zitat:
Sehr geehrter Herr Martens,
Sie überführen Ihr selbsthergestelltes Bier nach der Versteuerung in den freien Verkehr und können es somit auch als Geschenk abgeben.
Die Steueranmeldung müßten Sie eigenständig veranlassen, der Vordruck dazu ist in Internet unter www.zoll.de erhältlich.

Mit freundlichen Grüßen


Bisher weiter keinen Kontakt auch bei Nachfrage wie zur Versteuerung zu verfahren ist....


____________________
...man liest sich,
Carsten

Meine Seite carsten-martens.de
Das Leben ist zu kurz für schlechtes Bier
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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 1.11.2012 um 12:03  
Ich danke euch, macht bitte fleißig weiter. Wir haben schon 25 Meldungen von verschiedenen HZAs, aber einige HZAs fehlen noch in der Liste.

Ich sammel die Meldungen gerade in einer Tabelle "in der Cloud", wenn da jemand Zugriff drauf haben möchte, um Karten zu malen oder so, möge er sich bitte per PM melden. Ansonsten scheint es in jedem BFD-Bezirk ein HZA zu geben, dass Hobbybrauerfreundlich ist. Nur im Potsdamer Bezirk fehlt mir ein solches Beispiel ;-)
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ggansde
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red_folder.gif erstellt am: 1.11.2012 um 19:40  
So, ich habe heute mal meine übliche Braunanzeige verändert. Die Konditionen beim HZA Darmstadt waren ja bereits beschrieben: 14 Tage im voraus, Menge angeben, etc.
Ich habe heute dieses gemailt:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit melde ich vorab die Herstellung von Bier am 04.11.2012 als Hobbybrauer an u.a. Brauort. Für den Fall, dass ich in 2012 die Freimenge von 2 Hektolitern überschreite werde ich Ihnen eine entsprechende Steuererklärung zukommen lassen.

Mit freundliche Grüßen

Markus Neumaier"

Das ist ja nur 2 Tage im voraus und die Menge fehlt auch. Mal sehen ob es Stress gibt.

VG, Markus
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ggansde
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red_folder.gif erstellt am: 2.11.2012 um 09:55  
Moin,
die Antwort kam prompt. Gerade meldete sich der Sachbearbeiter des HZA DA, wie immer sehr nett, per Telefon um mich darauf hinzuweisen, dass ich einen Sud mindestens 2 Wochen im voraus anzumelden hätte. 10 Tage wären auch noch ok und zur Not auch eine Woche. Meine Anmeldung wurde also als zu kurzfristig ausgelegt. Bzgl. dem Fehlen der Menge hat er aber nichts gesagt.
VG, Markus
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Administrator
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 2.11.2012 um 10:25  
Und, Markus,

und, wie willst Du denn jetzt weiter verfahren? Mal nachfragen, woher er das mit den 2 Wochen vorab hat? Das würde ich zumindest fragen.

Gruß
Michael


____________________
„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
Profil anzeigen E-mail senden Homepage besuchen Antwort 32
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ggansde
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red_folder.gif erstellt am: 2.11.2012 um 10:35  
Hi,
meine Frau war am Telefon und hat nicht gefragt. Das wurde mir aber mal von einem anderen Zöllner erklärt. Es steht nicht im Biersteuergesetz sondern ist irgendwo im Verbrauchsteuerrecht begründet. Die HZA haben interne Prozesse zur Steuerüberwachung, die angeblich für uns verbindlich sind. Diese Prozesse können von den jeweiligen HZA in ihrem Sinne frei gestaltet werden.
VG, Markus
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Bierwisch
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red_folder.gif erstellt am: 2.11.2012 um 10:36  
HZA Erfurt schrob:


*************************************************************************
Hauptzollamt Erfurt
Erfurt, 30. Juli 2012

Herr Bierwisch

- per E-Mail -



Sehr geehrter Herr Bierwisch,

Ihre Braumitteling vom 20. Juli 2012 habe ich erhalten.
Ich habe Sie als Haus- und Hobbybrauer gemäß § 29 Abs. 2 Biersteuergesetz
(BierStG) i. V. m. § 41 Biersteuerverordnung (BierStV) registriert.

Die zukünftige Verfahrensweise, teile ich Ihnen wie folgt mit:

1.
Bier, das von Haus- und Hobbybrauern im eigenen Haushalt ausschließlich zum
eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird, ist bis zu einer
Menge von 2 Hektolitern (hl) je Kalenderjahr steuerfrei (§ 29 Abs. 2 BierStG
i.V.m. § 41 Abs. 1 BierStV). Bier, dass von Haus- und Hobbybrauern in nicht
gewerblichen Gemeindehäusern hergestellt wird, gilt als in deren Haushalten
hergestellt.

2.
Als Haus- und Hobbybrauer haben Sie mir vorab jeden einzelnen Brautermin
(unabhängig von der Herstellungsmenge) mit folgenden Angaben anzuzeigen:

- Beginn (Datum) der jeweiligen Herstellung,
- Herstellungsort (vollständige Anschrift),
- voraussichtlich geplante Herstellungsmenge des angezeigten Brautermins,
- Biergesamtmenge die im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich hergestellt
wird

3.
Die Freimenge in Höhe von 2 hl / Jahr kann je Haushalt nur einmal in
Anspruch genommen werden und gilt nicht einzeln für jede im Haushalt lebende
Person.
Wird die steuerfreie Menge in Höhe von 2 hl (200,00 Liter) pro Jahr und
Haushalt überschritten, ist grundsätzlich für die darüber hinaus gehende
Menge (Mehrmenge) je Person unverzüglich bei mir eine Steueranmeldung nach
amtlich vorgeschriebenem Vordruck 2075 abzugeben.

Den Vordruck 2075 finden Sie im Internet unter http://www.zoll.de -
Formulare & Merkblätter.
Das über die steuerfreie Menge hinaus hergestellte Bier unterliegt bis 5.000
hl dem ermäßigten Steuersatz in Höhe von 0,4407 EUR je Grad Plato und hl.

Steht der Aufwand für die Ermittlung des Stammwürzegehaltes in keinem
Verhältnis zu der hergestellten Biermenge, kann -mit Zustimmung des
Hauptzollamtes- pauschal ein Stammwürzegehalt von 11 Grad Plato (P 11)
angenommen werden.
Die selbst berechnete Steuer ist sofort fällig (§ 15 Abs. 2 BierStG i. V. m.
§ 41 Abs. 2 BierStV) und auf meine in diesem Schreiben eingedruckte
Bankverbindung unter Angabe des Zahlungsgrundes „Biersteuer für (Name des
Steuerpflichtigen)“ zu entrichten.

4.
Für Bier, welches zu Demonstrationszwecken oder anlässlich von
Veranstaltungen (Messen, Dorffesten, Schaubrauen oder ähnlichen sporadischen
Veranstaltungen) gebraut werden soll, ist vom Durchführenden ebenfalls eine
vorherige Anzeige über den Zeitpunkt, den Herstellungsort und die
beabsichtigte Herstellungsmenge abzugeben. Unverzüglich nach Abschluss der
Herstellung ist eine Biersteueranmeldung abzugeben, in der die Biersteuer
selbst zu berechnen ist. Eine Freimenge gibt es dabei nicht. Die Biersteuer
ist sofort zu entrichten. Der Biersteuersatz beträgt 0,787 EUR je Grad Plato
und hl.

5.
Als Haus- und Hobbybrauer unterliegen Sie in der Bundesrepublik Deutschland
der Steueraufsicht. Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben kann
straf- bzw. bußgeldrechtliche Folgen nach sich ziehen.


Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

*********************************************************************

Seitdem schicke ich ihm per Mail ´ne Info, wenn ich brauen möchte und habe aber seitdem nichts von ihm gehört.

Gruß,
Bierwisch


PS: die Rechtschreibfehler sind nicht von mir!


____________________
Der Klügere kippt nach!
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red_folder.gif erstellt am: 2.11.2012 um 19:00  
Hahahahahahahahahahahah!

Hah!

HZA DA haben sich bei mir gemeldet, und es sieht genau so aus wie hier schon bei anderen beschrieben. Ich habe mir aber die Mühe gemacht, es genauer zu lesen:

Zitat:
Bitte beachten Sie, dass die Anzeige über die Bierherstellung gemäß §41 Abs 2 BierStV immer rechtzeitig vor dem Beginn des Brauens (mindestens 2 Wochen vorher) abgegeben wird.
Es sind dabei anzuzeigen:
- die voraussichtliche Biermenge und
- der Brauort


Es steht nix drin über jedem Brauvorgang. Für "voraussichtliche Biermenge" verstehe ich die "nicht über 200 l", die ich schon in der ersten Meldung geschrieben hatte. Ich sehe hier keine explizite Anforderung, jeder Sud zu melden, und werde ich auch nicht.


[Editiert am 2.11.2012 um 19:07 von curlyk]
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ggansde
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red_folder.gif erstellt am: 2.11.2012 um 19:17  
Hi,
Brauen ist für die Zöllner synonym mit Brauvorgang ansonsten hätte er sich ja heute nicht gemeldet. Zu Deiner Frage bzgl. des Brauens am 4.11.: Meine Frau fragte, ob ich jetzt nicht brauen dürfte und er sagte natürlich dürfte ich.
VG, Markus
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red_folder.gif erstellt am: 2.11.2012 um 19:28  
Hi,

Zitat:
Brauen ist für die Zöllner synonym mit Brauvorgang


Es ist mir egal was die für Synonyme haben - der Brief muss genauer sein. Wenn die Synonyme benutzen wollen, dann müssen eine Erklärung dazu mitliefern.

Wir haben alle die online zu findende Gesetze aneinander zitiert, und die Bedeutungen davon (ja, mit "vorab" und und und) sind mir klar. Wenn das HZA das anders interpretiert, dann müssen die ihre Interpretation klar darstellen. Das haben die hier nicht gemacht, und ich kann ihre Brief so lesen, das es mit dem oben erwähnten Gesetze, und meinem Verständniß davon, übereinstimmt.


Wir sind evtl jetzt Off Topic, ich will den OP nicht dabei ärgern. Ich schreibe weiter in dem von mir verursachten Thread:

http://hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread &tid=15849


[Editiert am 2.11.2012 um 19:31 von curlyk]
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red_folder.gif erstellt am: 2.11.2012 um 19:35  
Ja, mach mal wie Du meinst.
VG, Markus
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Biermuskel
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red_folder.gif erstellt am: 2.11.2012 um 20:03  

Zitat von ggansde, am 2.11.2012 um 19:17
Meine Frau fragte, ob ich jetzt nicht brauen dürfte und er sagte natürlich dürfte ich.


:puzz:


____________________
Ich mach mir Sorgen um den Biernachschub. Nach dem Kasten und dem anderen Kasten bleibt nur noch ein Kasten übrig!
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Hopf
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red_folder.gif erstellt am: 2.11.2012 um 21:22  
HZA Stuttgart

Brauvorhaben erstmalig angemeldet, daraufhin ein Schreiben erhalten:

"Sehr geehrter Herr ...,

beiliegend übersende ich Ihnen eine "Anzeige für die Herstellung von Bier im Privathaushalt"
mit der Bitte, mir diese bei den nächsten Bierherstellungen zwei Wochen vor der
beabsichtigten Bierherstellung vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

..."


Die "Anzeige für die Herstellung von Bier im Privathaushalt" enthält zwei Abschnitte (neben dem Kopf mit Name & Anschrift des Anmelders):

1) Angabe des Brautags, des Brauorts, der voraussichtlichen Menge und Grad Plato-Stammwürzegehalt
2) Angabe, ob man im Kalenderjahr beabsichtige unter oder über 200 Liter Bier herzustellen

Abschnitt 2 muss (nur) bei der erstmaligen Anzeige im Kalenderjahr ausgefüllt werden.

Würde sagen: Variante kurz und schmerzlos, ohne Verweis auf irgendwelche Paragraphen :) Schick' ich halt zwei Wochen vorher immer einen Brief raus...


[Editiert am 2.11.2012 um 21:37 von Hopf]



____________________
Grüße
Gerald

Andere sehen Malzbier - ich sehe einen Hefestarter.
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red_folder.gif erstellt am: 4.11.2012 um 00:03  
Ich will hier kein Fass aufmachen, aber steht es irgendwas da drinne über jedem Sud, oder lediglich:

Zitat:
bei den nächsten Bierherstellungen


Es gibt schon ein Unterschied. Es könnte natürlich sein, dass bei der Anmeldung bekommst Du einen ähnlichen Brief, mit der gleichen Bitte ...

Zitat:
Schick' ich halt zwei Wochen vorher immer einen Brief raus...


Schön, dass Du so gut organisiert bist. Ich bin nämlich nicht. Ich hatte es vor, nächstes Wochenende zu brauen, alles gemeldet, werde aber nicht können - 2 Wochen ist 'ne lange Zeit.
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Waconia
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red_folder.gif erstellt am: 4.11.2012 um 00:35  
Leute, Ihr führt Euch hier ad absurdum.

Sorry, aber diesen Tröt kann man wirklich "googeln".

Im Januar anmelden, im Januar darauf versteuern (was drüber liegt).

Wo ist eigentlich das Problem? Außer der Courage es nicht so zu tun
wie willkürliche Schreiben (vor)schreiben.

Lasst doch die HZA's handeln und reagiert erst dann, falls überhaupt nötig.

Ich sehe das nach wie vor sehr entspannt.


____________________
Bierinale - Festival der kreativen Braumanufakturen

ZEBULON Braumanufaktur
Bier mit Leib und Seele.

Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB.
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Malzwein
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red_folder.gif erstellt am: 5.11.2012 um 19:17  
Ich liebe das Thema Zoll ja sehr und finde, wir sollten alles machen, damit die Damen und Herren zufrieden sind. Ich löse als guter Bürger gerne einen Steuerbearbeitungsvorgang über 2,50€ pro Jahr aus, wenn damit die Schulden unserer Republik gesenkt werden. Sinn und Nutzen zu hinterfragen ist ja kein Grundrecht.

:D

In Potsdam waren sie zu mir bisher sehr hobbybrauerfreundlich. Ich habe in den letzten Jahren einmal einen Anruf bekommen, ob ich auch wirklich nicht mehr als 200l im Jahr braue und mehr müssten es auch wirklich nicht sein (sagte der nette Herr vom Zoll).

Mal schauen wie sich das entwickelt, wenn ich mit der neuen Kapazität von knapp 40 l wieder in das Hobby einsteige. Da könnte die 200er Grenze gesprengt werden.

Aber mal eine ganz andere Frage:

Wie ist das bei den Vorausmeldungen eigentlich, wenn der Brauvorgang wegen Regen ausfällt (das hatten wir hier irgendwo schon einmal) oder noch komplizierter: Ausschlagmenge und Stammwürze nicht stimmen? Also mir passiert das regelmäßig.

Matthias
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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 5.11.2012 um 19:21  
Wann war das in Potsdam?

Ansonsten über das Für und Wieder und bezüglich der Nachfrage: Benutze bitte den anderen Thread - sonst verliere ich den Überblick ;)
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Malzwein
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red_folder.gif erstellt am: 5.11.2012 um 20:15  
Mitdem anderen Thread hast du recht, das mache ich.

Ich suche meine Unterlagen heraus und stelle das dann hier ein.
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Revolution
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red_folder.gif erstellt am: 22.11.2012 um 17:18  
HZA Schweinfurt

- Jährliche Meldung über die voraussichtliche Menge bis 7. Januar
- Spätestens drei Werktage vor dem Einmaischen sind mir der Beginn der Herstellung, der Herstellungsort und die voraussichtliche Menge anzuzeigen (per Post/Mail oder Fax).
- Jeder Brauvorgang ist in den Vordruck "Abrechnung für Hobbybrauer" einzutragen.
- Dieses Schreiben und alle weiteren Schriftwechsel bezüglich der Bierherstellung als Hobbybrauer sind zu einem Belegheft zu nehmen. Das Belegheft ist aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen. Die von Ihnen gefertigten Zweitstücke der ausgefüllten Vordrucke nehmen Sie bitte zu Ihren Unterlagen.
- Änderungen sind mir unverzüglich schriftlich zweifach anzuzeigen

Muss ich so ein Belegheft führen? Die Abrechnung für Hobbybrauer auch machen wenn ich unter 2hl bin? Zweifach anzeigen?
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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 22.11.2012 um 19:04  
Frag im anderen Zoll-Thread noch einmal nach, da wird das gut diskutiert ;-)

Hier soll nur gesammelt werden.
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Malzwein
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red_folder.gif erstellt am: 8.1.2013 um 13:52  
HZA Potsdam

Anzeige 2013 per eMail:

Zitat:
"Steuernummer"

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Verweis auf § 41 Abs. 2 BierStV zeige ich an, dass ich nach längerer Pause im Jahr 2013 in meiner Wohnung ... wieder Bier herstellen werde. Die erzeugte Menge wird voraussichtlich 200 Liter im Kalenderjahr nicht überschreiten. Das Bier ist ausschließlich für den eigenen Verbrauch bestimmt.

Sollte ich wider Erwarten die Steuerfreimenge von 2 hl je Kalenderjahr überschreiten, werde ich gemäß § 41 Abs. 3 BierStV eine Steueranmeldung auf dem amtlichen Vordruck abgeben.

Mit freundlichen Grüßen


to be continued ...
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Fauntleroy
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 9.1.2013 um 08:22  
HZA Köln

---
Jeder Herstellungsvorgang und der Herstellungsort (Anschrift) ist mir vorab formlos schriftlich anzuzeigen. In der Anzeige ist die Biermenge anzugeben, die in dem jeweiligen Brauvorgang erzeugt wird, sowie die voraussichtlich im Kalenderjahr erzeugte Menge (§ 3 Abs. 3 Biersteuergesetz -BierStG- und § 2 Abs. 1 und 2 Biersteuerverordnung -BierStV-). Die Anzeige sollte in der Regel mindestens drei Arbeitstage vor Beginn der Bierherstellung beim Hauptzollamt eingehen.
Die Anzeige über das Brauen von Bier können Sie per E-Mail, Fax oder Post mitteilen.
---

Gruß - Martin
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