Senior Member Beiträge: 234 Registriert: 29.12.2011 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 12.2.2014 um 08:10 |
|
|
Moin Holger,
ich kann nur sagen mach das. Die Auflagen sind so schlimm nicht, wenn man
sich vorher mit allen unterhält und auch mal die minimal Lösung
rausbekommt.
Ich hab´s ja auch hinter mir und kann nur sagen: Is machbar.
Das Hobby hat sich jedenfalls schon bezahlt. Alle Kessel, Brenner etc. (die
man glaube ich auch noch von der Steuer absetzten kann) konnte ich durch
den Umsatz bezahlen. Den Stundenlohn rechne Dir aber lieber nicht aus.
Ich muß jetzt sogar erweitern. Meine Frau möchte die überdachte Terrasse
wiederhaben. Daher ist der Bau einer Brauhütte fällig. 2,3x4m bis 3x3m kann
ich noch in Hausnähe bauen. Natürlich in ständiger Rücksprache mit der
Lebensmittelaufsicht. Darunter kommt ein Lagerkeller in Kreichhöhe,1,6m.
Laß mal hören, was rauskommt. Ich bin gespannt und drücke alles was ich
hab.
Grüße,
Martin
____________________ I keep hitting escape, but I´m still here
|
|
Antwort 25 |
|
Posting Freak Beiträge: 1227 Registriert: 2.4.2013 Status: Offline
|
|
erstellt am: 12.2.2014 um 08:47 |
|
|
Ja, das gibt es.
Die raumplanung ist in unserem kleinen land sehr vielschichtig und komplex,
zudem gab es bis vor kurzem eigenlich nur grosse brauereien. Bei dem
letzten gebauten grossen, Grolsch, ist die brauerei peinlichst genau auf
dem grundstueck plaziert worden um all solche probleme zu vermeiden. Die
regeln die man fuer die grossen gemacht hat werden leider zu oft auch fuer
die kleinen benuezt.
... aber zurueck zu Holger.
Ingo ____________________ @Cantillon: "Le temps ne respecte pas ce qui se fait sans lui"
|
|
Antwort 26 |
|
Moderator Beiträge: 1253 Registriert: 21.12.2005 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 12.2.2014 um 09:31 |
|
|
Na dann wünsche ich Dir viel Erfolg. Das Ergebnis interessiert mich auch
brennend.
VG
Bodo
____________________ "Wer kein Bier hat, hat nichts zu trinken"
(M. Luther)
|
|
Antwort 27 |
|
Posting Freak Beiträge: 2084 Registriert: 28.10.2009 Status: Offline
|
|
erstellt am: 12.2.2014 um 09:41 |
|
|
Was mir noch einfällt:
Zitat von Holger-Pohl, am 1.4.2009 um
22:02 | (...) als Hobbybrauer nun mal
sklavisch nur für sich brauen kann oder eben gleich ein Kleingewerbe
anmelden muss. Letzteres geht schon mal nicht, da ich Beamter bin,
gleichzeitig sind die Auflagen für Kleingewerbe so hoch, dass dieser
Schritt eben für meine Sudmenge ein finanzieller Witz
wäre |
Job gekündigt, oder neue Erkenntnisse?
Moritz ____________________ Glaubte ich an die Reinkarnation, so wollte ich als Hefepilz wiedergeboren
werden.
|
|
Antwort 28 |
|
Posting Freak Beiträge: 2920 Registriert: 1.3.2003 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 12.2.2014 um 10:18 |
|
|
Ja, Wau, da geht´s ja rund.
Erstmals vielen Dank für die guten Wünsche. Mein Gott so dramatisch sehe
ich das jetzt gar nicht.
@ Bierjunge: Beide Aussagen sind richtig!
Meinen Lehrerjob gebe ich sicherlich nicht auf, weil ich ihn sehr gerne
mache und das Beamtentum mich und meine Familie einfach absichert. Wäre ja
wohl bescheuert, diese Sicherheit heutzutage aufzugeben. Wenn dann würde
dieses Gewerbe auch nur gehen, wenn ich es auf meine liebe Frau eintragen
lassen könnte - heißt, sie würde jetzt Brauereibesitzerin werden, ohne dass
sie jemals ein Bier getrunken hat oder wird. Sie mag nämlich generell
keinen Alkohol.
Eine Wandlung meiner Ansichten gibt es auch nicht. Ich sehe mir die
Geschichte erst mal an und lasse mich beraten. Sollte es nicht klappen,
bzw. der Aufwand ist mir zu groß, dann lasse ich es eben. Ich habe damit
eigentlich kein Problem. Wie gesagt, dieser Schritt ins Gewerbe muss mich
nicht ernähren.
Ich habe festgestellt, dass es nichts bringt, sich ewig die Tröts von
anderen durchzulesen, wie es ihnen ergangen ist, da man auf seine
Lokalitäten eben Rücksicht nehmen muss. Auch gibt es eben (siehe die
leidige Zolldiskussion) wieder unterschiedliche Auslegungssachen bzw.
Toleranzen in den Ämtern.
Ein größeres Problem sehe ich eigentlich darin, ob ich bei mir überhaupt
ein solches Gewerbe anmelden darf, weil wir reine Wohngegend sind, wobei
wir ja in der Nachbarschaft auf Gewerbe treffen, aber eben kein Brauendes.
Das gilt es dann danach zu erörtern. Dazu gehört auch wie oben schon
erwähnt wurde, die Geschichte mit dem Brüdendampf. (Siehe auch mein
Abzugströt von damals)
Ebenfalls ein weiteres Problem sehe ich mit den finanziellen
Mehrbelastungen durch die gewerbliche Nutzung von Wasser und Abwasser.
Gerade Abwasser ist ja immer so eine Sache bei Brauereien durch die
Belastung mit Reinigungsmitteln etc. Auch hier brauche ich erst mal
Aufklärung.
Und dann natürlich auch die Steuer. Klar zahlt man dann Gewerbesteuer, man
muss eine zweite Steuererklärung abgeben (denke ich mal) , die ich aber
nicht ausfüllen kann, weil ich ein Formularidiot bin. Also auch hier
Mehrkosten.
So letztendlich - wie auch in der Überschrift geschrieben- geht es jetzt um
den ersten Schritt = das Gesundheitsamt bzw. die Lebensmittelkontrolle.
Da ich hier noch keinen expliziten Tröt darüber gefunden habe, dachte ich
eine Zusammenfassung der NoGos wären hier auch viele andere interessant.
In diesem Sinne werde ich also berichten - in drei Stunden geht es los. Ich
muss noch die Kamera an die Kabel hängen.
Beste Grüße
Holger ____________________
|
|
Antwort 29 |
|
Senior Member Beiträge: 234 Registriert: 19.3.2010 Status: Offline
|
|
erstellt am: 12.2.2014 um 10:28 |
|
|
Viel Glück, Holger!
Noch ein ergänzender Hinweis: Rechtlich für Brauereien nicht erforderlich,
aber trotzdem ganz hilfreich ist die sog. "Gaststättenunterrichtung", z. B.
durch die IHK. Früher hieß das "Frikadellenschein". Da erfährt man an einem
Nachmittag das Wichtigste über die rechtlichen Aspekte der
Lebensmittelherstellung. Von so einer Veranstaltung habe ich den Eindruck
mitgenommen: Mindestens genau so wichtig wie die baulichen Gegebenheiten
und die "Sauberkeit" ist den Behörden eine gute Dokumentation, z. B. ein
Reinigungsprotokoll.
Gruß
Philipp
[Editiert am 12.2.2014 um 10:49 von Braumeise]
|
|
Antwort 30 |
|
Senior Member Beiträge: 494 Registriert: 23.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 12.2.2014 um 10:44 |
|
|
Hallo Holger,
viel Erfolg! Ich werde im März-April ähnliches wagen. Bin daher sehr
interessiert an Deinem Werden.
@Braumeise: Wie sieht denn so ein Reinigungsprotokoll aus?
Viele Grüße,
Dr. Huppertz
|
|
Antwort 31 |
|
Gast
|
|
erstellt am: 12.2.2014 um 10:51 |
|
|
Bin auch gespannt und drücke die Daumen!
|
|
Posting Freak Beiträge: 970 Registriert: 7.7.2012 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 12.2.2014 um 10:51 |
|
|
Hallo,
ich kann mir vorstellen, das HCCP für Dich auch noch ein wichtiges Thema
werden wird.
http://www.prae-send.de/dokumente/brauereileitf.pdf
Viele Erfolg wünsche ich Dir und das die Bürokratie nicht die Freude am
Brauen schmälert. ____________________ Guten Sud
Henner
_________________________
Mal bin ich Hund, mal bin ich Baum.
|
|
Antwort 33 |
|
Senior Member Beiträge: 234 Registriert: 19.3.2010 Status: Offline
|
|
erstellt am: 12.2.2014 um 10:55 |
|
|
Hallo, Herr Doktor,
wenn ich das richtig in Erinnerung habe, gehört da rein, welche Räume in
welchem Turnus mit welchen Mitteln zu reinigen sind. Und dann muss man es
entsprechend abzeichnen, wenn man die Reinigung durchgeführt hat. Das kann
recht formlos sein, der gute Wille zählt ;-)
Wenn es mal zu einem Hygienestreitfall kommt, ist man jedenfalls der Dumme,
wenn man keine Dokumentation vorweisen kann, auch wenn man noch so gut
geputzt hat.
Gruß
Philipp
____________________ Wer flötet hell und plappert munter
Im Netz kopfüber und kopfunter
Den bittren Trunk verschmäht sie nicht
und hämmert bis die Schale bricht?
Die Braumeise
|
|
Antwort 34 |
|
Posting Freak Beiträge: 2828 Registriert: 30.11.2009 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 12.2.2014 um 11:06 |
|
|
Ich überlege auch schon seit Jahren ein Nebengewerbe für die Brauerei zu
beantragen. Leider scheitert es bis jetzt immer an dem passenden Raum.
Auf der anderen Seite kann man als Gewerbetreibener bis 17.500 Euro seine
ganzen Brausachen geltend machen.
Also z.B. den Braumeister, Rührwerk oder sonst was. Wenn man mit dem
Verkauf von dem Bier die Investitionen nicht deckt spart man sogar noch
Steuern aus dem Hauptgewerbe.
Wenn man also regelmäßigt braut sollte man auf jeden Fall ein Nebengewerbe
anmelden.
Kirk ____________________
Dieses Bier ist in Deutschland leider
nicht verfügbar, da es möglicherweise
Hopfen enthält, für die die erforderlichen
Geschmacksrechte von der GMEA nicht
eingeräumt wurden
|
|
Antwort 35 |
|
Posting Freak Beiträge: 578 Registriert: 12.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 12.2.2014 um 11:14 |
|
|
... aber nur, bis das Finanzamt des Nebengewerbe bei ausbleibendem Gewinn
als Liebhaberei abhandelt. Wenn dann vorherige Steuerbescheide vorläufig
waren, kann eine satte Nachzahlung fällig werden.
____________________ Gruß
Matthias
„Bei uns hat das Bier gar keine Zeit, alt zu werden. Wozu dann also ein
Haltbarkeitsdatum?“ (Max Streibl)
|
|
Antwort 36 |
|
Senior Member Beiträge: 118 Registriert: 1.7.2006 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 12.2.2014 um 12:28 |
|
|
Zitat: | Auf der anderen Seite
kann man als Gewerbetreibener bis 17.500 Euro seine ganzen Brausachen
geltend machen. |
Bitte mit solchen Aussagen vorsichtig sein, wenn man keine Ahnung
hat....
Mit 17.500€ kannst Du nur die Regelung als Kleinunternehmer iSd
Umsatzsteuergesetzes meinen. Und was meinst Du dann mit Absetzen? Wenn man
die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, dann kann man Vorsteuern
eben gerade nicht absetzen. Verzichtet man auf die Regelung oder liegt eben
über diesen Grenzen, dann kann man die Vorsteuern aus den Aufwendungen
geltend machen. Soweit die Umsatzsteuer. Und wie bereits oben angeführt,
droht bei der Einkommensteuer, dass dauerhafte Verluste wegen Liebhaberei
nicht anerkannt werden. (Liebhaberei ändert übrigens nichts an der der
Unternehmereigenschaft und der damit grds. Umsatzsteuerpflicht).
Ach so, wünsche Dir auch viel Erfolg! Wer träumt nicht davon sein
Selbstgebrates unter's Volk zu bekommen.
Grüße Jörg
|
|
Antwort 37 |
|
Member Beiträge: 84 Registriert: 23.1.2013 Status: Offline
|
|
erstellt am: 12.2.2014 um 12:33 |
|
|
|
|
Antwort 38 |
|
Posting Freak Beiträge: 568 Registriert: 11.8.2011 Status: Offline
|
|
erstellt am: 12.2.2014 um 13:29 |
|
|
Ding Dong - der gute Mann müsste jetzt da sein. Ich bin gespannt und drücke
die Daumen.
|
|
Antwort 39 |
|
Senior Member Beiträge: 145 Registriert: 29.12.2012 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 12.2.2014 um 16:07 |
|
|
Holger ich drück dir eenfalls die Daumen!
Werde den Thread hier mit viel Interesse verfolgen.
Gruß Florian
|
|
Antwort 40 |
|
Posting Freak Beiträge: 3478 Registriert: 21.9.2011 Status: Offline
|
|
erstellt am: 12.2.2014 um 16:13 |
|
|
Immer mit der Ruhe,
die sitzen grad beim zweiten Seidla und besprechen miteinander was zu tun
ist. Hoffen wir dass dem Staatsdiener das Bier so gut schmecken wird dass
er nicht viel auszusetzen hat!
____________________ Gruss Uli
|
|
Antwort 41 |
|
Posting Freak Beiträge: 757 Registriert: 16.1.2012 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 12.2.2014 um 18:07 |
|
|
abo
____________________ "Der braut sich was!"
|
|
Antwort 42 |
|
Posting Freak Beiträge: 3929 Registriert: 10.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 12.2.2014 um 18:37 |
|
|
Scheint ja ein langes Gespräch zu sein oder Holger ist so frustriert, dass
er sein Elend jetzt nicht in der Lage ist uns mitzuteilen.
Wie ich die Franken kenne, wird ersteres verbunden mit einer exzessiven
Bierverköstigung der Fall sein ____________________ Besten Gruß
Hagen
------------------------------
Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!
|
|
Antwort 43 |
|
Posting Freak Beiträge: 636 Registriert: 11.4.2013 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 12.2.2014 um 19:30 |
|
|
vll. macht er auch ein schaubrauen ____________________ “Hurra dem Hopfen, hurra dem Malz, sie sind des Daseins Würz‘ und Salz!“
|
|
Antwort 44 |
|
Senior Member Beiträge: 134 Registriert: 12.10.2013 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 12.2.2014 um 19:33 |
|
|
Drücke dir die Daumen!!
|
|
Antwort 45 |
|
Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 12.2.2014 um 19:46 |
|
|
H ACCP Hazzard Analysis of critical control points.
Da aber die food safety risks bei Bier eher gering sind, ist eine HACCP
Studie für Bier auch eher einfach. Die größte Gefahr für den Konsumenten
wird wohl noch am ehesten von Fremdkörpern oder Reinigungsmittel
ausgehen.
Jan
|
|
Antwort 46 |
|
Posting Freak Beiträge: 2828 Registriert: 30.11.2009 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 12.2.2014 um 20:22 |
|
|
Zitat von locke74, am 12.2.2014 um
12:28 | Zitat: | Auf der anderen Seite
kann man als Gewerbetreibener bis 17.500 Euro seine ganzen Brausachen
geltend machen. |
Bitte mit solchen Aussagen vorsichtig sein, wenn man keine Ahnung
hat....
Mit 17.500€ kannst Du nur die Regelung als Kleinunternehmer iSd
Umsatzsteuergesetzes meinen. Und was meinst Du dann mit Absetzen? Wenn man
die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, dann kann man Vorsteuern
eben gerade nicht absetzen. Verzichtet man auf die Regelung oder liegt eben
über diesen Grenzen, dann kann man die Vorsteuern aus den Aufwendungen
geltend machen. Soweit die Umsatzsteuer. Und wie bereits oben angeführt,
droht bei der Einkommensteuer, dass dauerhafte Verluste wegen Liebhaberei
nicht anerkannt werden. (Liebhaberei ändert übrigens nichts an der der
Unternehmereigenschaft und der damit grds. Umsatzsteuerpflicht).
Ach so, wünsche Dir auch viel Erfolg! Wer träumt nicht davon sein
Selbstgebrates unter's Volk zu bekommen.
Grüße Jörg |
Ich habe geschrieben geltend machen! Z.B, bei der Gewinnermittlung nach § 4
Abs.1, § 5 Abs. 1 EStG
Natürlich sollte man nicht jedes Jahr tief rote Zahlen schreiben :-)
Aber was spricht dagegen?
Kirk
[Editiert am 12.2.2014 um 20:23 von Kirk1701]
____________________
Dieses Bier ist in Deutschland leider
nicht verfügbar, da es möglicherweise
Hopfen enthält, für die die erforderlichen
Geschmacksrechte von der GMEA nicht
eingeräumt wurden
|
|
Antwort 47 |
|
Gast
|
|
erstellt am: 12.2.2014 um 20:36 |
|
|
Zitat von Kirk1701, am 12.2.2014 um
20:22 | Zitat von locke74, am 12.2.2014 um
12:28 | Zitat: | Auf der anderen Seite
kann man als Gewerbetreibener bis 17.500 Euro seine ganzen Brausachen
geltend machen. |
Bitte mit solchen Aussagen vorsichtig sein, wenn man keine Ahnung
hat....
Mit 17.500€ kannst Du nur die Regelung als Kleinunternehmer iSd
Umsatzsteuergesetzes meinen. Und was meinst Du dann mit Absetzen? Wenn man
die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, dann kann man Vorsteuern
eben gerade nicht absetzen. Verzichtet man auf die Regelung oder liegt eben
über diesen Grenzen, dann kann man die Vorsteuern aus den Aufwendungen
geltend machen. Soweit die Umsatzsteuer. Und wie bereits oben angeführt,
droht bei der Einkommensteuer, dass dauerhafte Verluste wegen Liebhaberei
nicht anerkannt werden. (Liebhaberei ändert übrigens nichts an der der
Unternehmereigenschaft und der damit grds. Umsatzsteuerpflicht).
Ach so, wünsche Dir auch viel Erfolg! Wer träumt nicht davon sein
Selbstgebrates unter's Volk zu bekommen.
Grüße Jörg |
Ich habe geschrieben geltend machen! Z.B, bei der Gewinnermittlung nach § 4
Abs.1, § 5 Abs. 1 EStG
Natürlich sollte man nicht jedes Jahr tief rote Zahlen schreiben :-)
Aber was spricht dagegen?
Kirk
|
Uiuiuiuiui Kirk.... das ist nicht zutreffend !!!!!
|
|
Posting Freak Beiträge: 2828 Registriert: 30.11.2009 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 12.2.2014 um 20:39 |
|
|
nicht???
Hmm, bis jetzt hat sich keiner beschwert? :-)
Ausgabe und Einnahme gegenüber stellen und wenn Gewinn übrig bleibt mit dem
Finanzamt melden.
Kirk ____________________
Dieses Bier ist in Deutschland leider
nicht verfügbar, da es möglicherweise
Hopfen enthält, für die die erforderlichen
Geschmacksrechte von der GMEA nicht
eingeräumt wurden
|
|
Antwort 49 |
|