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Autor: Betreff: Morgen schaut die Lebensmittelkontrolle bei mir vorbei. HIER DER BEBILDERTE BERICHT!
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Kptn_Chaos
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red_folder.gif erstellt am: 12.2.2014 um 08:10  
Moin Holger,

ich kann nur sagen mach das. Die Auflagen sind so schlimm nicht, wenn man sich vorher mit allen unterhält und auch mal die minimal Lösung rausbekommt.
Ich hab´s ja auch hinter mir und kann nur sagen: Is machbar.

Das Hobby hat sich jedenfalls schon bezahlt. Alle Kessel, Brenner etc. (die man glaube ich auch noch von der Steuer absetzten kann) konnte ich durch den Umsatz bezahlen. Den Stundenlohn rechne Dir aber lieber nicht aus.

Ich muß jetzt sogar erweitern. Meine Frau möchte die überdachte Terrasse wiederhaben. Daher ist der Bau einer Brauhütte fällig. 2,3x4m bis 3x3m kann ich noch in Hausnähe bauen. Natürlich in ständiger Rücksprache mit der Lebensmittelaufsicht. Darunter kommt ein Lagerkeller in Kreichhöhe,1,6m.

Laß mal hören, was rauskommt. Ich bin gespannt und drücke alles was ich hab.

Grüße,
Martin


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I keep hitting escape, but I´m still here
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Seed7
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red_folder.gif erstellt am: 12.2.2014 um 08:47  

Zitat von Hagen, am 12.2.2014 um 02:26

vielleicht gibt es in den NL auch so etwas wie Bestandschutz, womit Altfälle vor Inkrafttreten der Regelung von dieser nicht betroffen sind?


Ja, das gibt es.

Die raumplanung ist in unserem kleinen land sehr vielschichtig und komplex, zudem gab es bis vor kurzem eigenlich nur grosse brauereien. Bei dem letzten gebauten grossen, Grolsch, ist die brauerei peinlichst genau auf dem grundstueck plaziert worden um all solche probleme zu vermeiden. Die regeln die man fuer die grossen gemacht hat werden leider zu oft auch fuer die kleinen benuezt.

... aber zurueck zu Holger. :thumbup:

Ingo


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@Cantillon: "Le temps ne respecte pas ce qui se fait sans lui"
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red_folder.gif erstellt am: 12.2.2014 um 09:31  
Na dann wünsche ich Dir viel Erfolg. Das Ergebnis interessiert mich auch brennend.

VG
Bodo


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"Wer kein Bier hat, hat nichts zu trinken"
(M. Luther)
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Bierjunge
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red_folder.gif erstellt am: 12.2.2014 um 09:41  
Was mir noch einfällt:

Zitat von Holger-Pohl, am 1.4.2009 um 22:02
(...) als Hobbybrauer nun mal sklavisch nur für sich brauen kann oder eben gleich ein Kleingewerbe anmelden muss. Letzteres geht schon mal nicht, da ich Beamter bin, gleichzeitig sind die Auflagen für Kleingewerbe so hoch, dass dieser Schritt eben für meine Sudmenge ein finanzieller Witz wäre


Zitat von Holger-Pohl, am 29.4.2013 um 21:19
Ich darf ja kein Brauereibesitzer werden, da Beamter


Job gekündigt, oder neue Erkenntnisse?

Moritz


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Glaubte ich an die Reinkarnation, so wollte ich als Hefepilz wiedergeboren werden.
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Holger-Pohl
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red_folder.gif erstellt am: 12.2.2014 um 10:18  
Ja, Wau, da geht´s ja rund.

Erstmals vielen Dank für die guten Wünsche. Mein Gott so dramatisch sehe ich das jetzt gar nicht.

@ Bierjunge: Beide Aussagen sind richtig! :D Meinen Lehrerjob gebe ich sicherlich nicht auf, weil ich ihn sehr gerne mache und das Beamtentum mich und meine Familie einfach absichert. Wäre ja wohl bescheuert, diese Sicherheit heutzutage aufzugeben. Wenn dann würde dieses Gewerbe auch nur gehen, wenn ich es auf meine liebe Frau eintragen lassen könnte - heißt, sie würde jetzt Brauereibesitzerin werden, ohne dass sie jemals ein Bier getrunken hat oder wird. Sie mag nämlich generell keinen Alkohol.

Eine Wandlung meiner Ansichten gibt es auch nicht. Ich sehe mir die Geschichte erst mal an und lasse mich beraten. Sollte es nicht klappen, bzw. der Aufwand ist mir zu groß, dann lasse ich es eben. Ich habe damit eigentlich kein Problem. Wie gesagt, dieser Schritt ins Gewerbe muss mich nicht ernähren.

Ich habe festgestellt, dass es nichts bringt, sich ewig die Tröts von anderen durchzulesen, wie es ihnen ergangen ist, da man auf seine Lokalitäten eben Rücksicht nehmen muss. Auch gibt es eben (siehe die leidige Zolldiskussion) wieder unterschiedliche Auslegungssachen bzw. Toleranzen in den Ämtern.

Ein größeres Problem sehe ich eigentlich darin, ob ich bei mir überhaupt ein solches Gewerbe anmelden darf, weil wir reine Wohngegend sind, wobei wir ja in der Nachbarschaft auf Gewerbe treffen, aber eben kein Brauendes. Das gilt es dann danach zu erörtern. Dazu gehört auch wie oben schon erwähnt wurde, die Geschichte mit dem Brüdendampf. (Siehe auch mein Abzugströt von damals)

Ebenfalls ein weiteres Problem sehe ich mit den finanziellen Mehrbelastungen durch die gewerbliche Nutzung von Wasser und Abwasser. Gerade Abwasser ist ja immer so eine Sache bei Brauereien durch die Belastung mit Reinigungsmitteln etc. Auch hier brauche ich erst mal Aufklärung.

Und dann natürlich auch die Steuer. Klar zahlt man dann Gewerbesteuer, man muss eine zweite Steuererklärung abgeben (denke ich mal) , die ich aber nicht ausfüllen kann, weil ich ein Formularidiot bin. Also auch hier Mehrkosten.

So letztendlich - wie auch in der Überschrift geschrieben- geht es jetzt um den ersten Schritt = das Gesundheitsamt bzw. die Lebensmittelkontrolle.

Da ich hier noch keinen expliziten Tröt darüber gefunden habe, dachte ich eine Zusammenfassung der NoGos wären hier auch viele andere interessant.

In diesem Sinne werde ich also berichten - in drei Stunden geht es los. Ich muss noch die Kamera an die Kabel hängen.

Beste Grüße
Holger


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Braumeise
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red_folder.gif erstellt am: 12.2.2014 um 10:28  
Viel Glück, Holger!

Noch ein ergänzender Hinweis: Rechtlich für Brauereien nicht erforderlich, aber trotzdem ganz hilfreich ist die sog. "Gaststättenunterrichtung", z. B. durch die IHK. Früher hieß das "Frikadellenschein". Da erfährt man an einem Nachmittag das Wichtigste über die rechtlichen Aspekte der Lebensmittelherstellung. Von so einer Veranstaltung habe ich den Eindruck mitgenommen: Mindestens genau so wichtig wie die baulichen Gegebenheiten und die "Sauberkeit" ist den Behörden eine gute Dokumentation, z. B. ein Reinigungsprotokoll.

Gruß
Philipp


[Editiert am 12.2.2014 um 10:49 von Braumeise]
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Dr Huppertz
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red_folder.gif erstellt am: 12.2.2014 um 10:44  
Hallo Holger,

viel Erfolg! Ich werde im März-April ähnliches wagen. Bin daher sehr interessiert an Deinem Werden.

@Braumeise: Wie sieht denn so ein Reinigungsprotokoll aus?

Viele Grüße,
Dr. Huppertz
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Gast

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red_folder.gif erstellt am: 12.2.2014 um 10:51  
Bin auch gespannt und drücke die Daumen! :thumbup:
Antwort 32
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Hesse
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red_folder.gif erstellt am: 12.2.2014 um 10:51  
Hallo,
ich kann mir vorstellen, das HCCP für Dich auch noch ein wichtiges Thema werden wird.

http://www.prae-send.de/dokumente/brauereileitf.pdf

Viele Erfolg wünsche ich Dir und das die Bürokratie nicht die Freude am Brauen schmälert.


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Guten Sud
Henner
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Mal bin ich Hund, mal bin ich Baum.
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Braumeise
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red_folder.gif erstellt am: 12.2.2014 um 10:55  
Hallo, Herr Doktor,

wenn ich das richtig in Erinnerung habe, gehört da rein, welche Räume in welchem Turnus mit welchen Mitteln zu reinigen sind. Und dann muss man es entsprechend abzeichnen, wenn man die Reinigung durchgeführt hat. Das kann recht formlos sein, der gute Wille zählt ;-)

Wenn es mal zu einem Hygienestreitfall kommt, ist man jedenfalls der Dumme, wenn man keine Dokumentation vorweisen kann, auch wenn man noch so gut geputzt hat.
Gruß
Philipp


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Wer flötet hell und plappert munter
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Die Braumeise
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Kirk1701
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red_folder.gif erstellt am: 12.2.2014 um 11:06  
Ich überlege auch schon seit Jahren ein Nebengewerbe für die Brauerei zu beantragen. Leider scheitert es bis jetzt immer an dem passenden Raum.

Auf der anderen Seite kann man als Gewerbetreibener bis 17.500 Euro seine ganzen Brausachen geltend machen.

Also z.B. den Braumeister, Rührwerk oder sonst was. Wenn man mit dem Verkauf von dem Bier die Investitionen nicht deckt spart man sogar noch Steuern aus dem Hauptgewerbe.

Wenn man also regelmäßigt braut sollte man auf jeden Fall ein Nebengewerbe anmelden.

Kirk


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Dieses Bier ist in Deutschland leider
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Hopfen enthält, für die die erforderlichen
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Malzwein
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red_folder.gif erstellt am: 12.2.2014 um 11:14  
... aber nur, bis das Finanzamt des Nebengewerbe bei ausbleibendem Gewinn als Liebhaberei abhandelt. Wenn dann vorherige Steuerbescheide vorläufig waren, kann eine satte Nachzahlung fällig werden.


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Gruß
Matthias

„Bei uns hat das Bier gar keine Zeit, alt zu werden. Wozu dann also ein Haltbarkeitsdatum?“ (Max Streibl)
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red_folder.gif erstellt am: 12.2.2014 um 12:28  

Zitat:
Auf der anderen Seite kann man als Gewerbetreibener bis 17.500 Euro seine ganzen Brausachen geltend machen.


Bitte mit solchen Aussagen vorsichtig sein, wenn man keine Ahnung hat....
Mit 17.500€ kannst Du nur die Regelung als Kleinunternehmer iSd Umsatzsteuergesetzes meinen. Und was meinst Du dann mit Absetzen? Wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, dann kann man Vorsteuern eben gerade nicht absetzen. Verzichtet man auf die Regelung oder liegt eben über diesen Grenzen, dann kann man die Vorsteuern aus den Aufwendungen geltend machen. Soweit die Umsatzsteuer. Und wie bereits oben angeführt, droht bei der Einkommensteuer, dass dauerhafte Verluste wegen Liebhaberei nicht anerkannt werden. (Liebhaberei ändert übrigens nichts an der der Unternehmereigenschaft und der damit grds. Umsatzsteuerpflicht).
Ach so, wünsche Dir auch viel Erfolg! Wer träumt nicht davon sein Selbstgebrates unter's Volk zu bekommen.

Grüße Jörg
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brewer
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red_folder.gif erstellt am: 12.2.2014 um 12:33  
:goodpost:
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zoomer
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red_folder.gif erstellt am: 12.2.2014 um 13:29  
Ding Dong - der gute Mann müsste jetzt da sein. Ich bin gespannt und drücke die Daumen. :)
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Nailgun
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red_folder.gif erstellt am: 12.2.2014 um 16:07  
Holger ich drück dir eenfalls die Daumen!
Werde den Thread hier mit viel Interesse verfolgen.

Gruß Florian
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uli74
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red_folder.gif erstellt am: 12.2.2014 um 16:13  
Immer mit der Ruhe,

die sitzen grad beim zweiten Seidla und besprechen miteinander was zu tun ist. Hoffen wir dass dem Staatsdiener das Bier so gut schmecken wird dass er nicht viel auszusetzen hat!


____________________
Gruss Uli
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WodkaFan
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red_folder.gif erstellt am: 12.2.2014 um 18:07  
abo


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"Der braut sich was!"
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Hagen
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red_folder.gif erstellt am: 12.2.2014 um 18:37  
Scheint ja ein langes Gespräch zu sein oder Holger ist so frustriert, dass er sein Elend jetzt nicht in der Lage ist uns mitzuteilen.

Wie ich die Franken kenne, wird ersteres verbunden mit einer exzessiven Bierverköstigung der Fall sein ;)


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Besten Gruß

Hagen
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Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!
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red_folder.gif erstellt am: 12.2.2014 um 19:30  
vll. macht er auch ein schaubrauen :)


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“Hurra dem Hopfen, hurra dem Malz, sie sind des Daseins Würz‘ und Salz!“
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Hefepilz
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red_folder.gif erstellt am: 12.2.2014 um 19:33  
Drücke dir die Daumen!! :thumbup:
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 12.2.2014 um 19:46  

Zitat von Hesse, am 12.2.2014 um 10:51
Hallo,
ich kann mir vorstellen, das HCCP für Dich auch noch ein wichtiges Thema werden wird.

http://www.prae-send.de/dokumente/brauereileitf.pdf

Viele Erfolg wünsche ich Dir und das die Bürokratie nicht die Freude am Brauen schmälert.


HACCP Hazzard Analysis of critical control points.

Da aber die food safety risks bei Bier eher gering sind, ist eine HACCP Studie für Bier auch eher einfach. Die größte Gefahr für den Konsumenten wird wohl noch am ehesten von Fremdkörpern oder Reinigungsmittel ausgehen.

Jan
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Kirk1701
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red_folder.gif erstellt am: 12.2.2014 um 20:22  

Zitat von locke74, am 12.2.2014 um 12:28

Zitat:
Auf der anderen Seite kann man als Gewerbetreibener bis 17.500 Euro seine ganzen Brausachen geltend machen.


Bitte mit solchen Aussagen vorsichtig sein, wenn man keine Ahnung hat....
Mit 17.500€ kannst Du nur die Regelung als Kleinunternehmer iSd Umsatzsteuergesetzes meinen. Und was meinst Du dann mit Absetzen? Wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, dann kann man Vorsteuern eben gerade nicht absetzen. Verzichtet man auf die Regelung oder liegt eben über diesen Grenzen, dann kann man die Vorsteuern aus den Aufwendungen geltend machen. Soweit die Umsatzsteuer. Und wie bereits oben angeführt, droht bei der Einkommensteuer, dass dauerhafte Verluste wegen Liebhaberei nicht anerkannt werden. (Liebhaberei ändert übrigens nichts an der der Unternehmereigenschaft und der damit grds. Umsatzsteuerpflicht).
Ach so, wünsche Dir auch viel Erfolg! Wer träumt nicht davon sein Selbstgebrates unter's Volk zu bekommen.

Grüße Jörg


Ich habe geschrieben geltend machen! Z.B, bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs.1, § 5 Abs. 1 EStG

Natürlich sollte man nicht jedes Jahr tief rote Zahlen schreiben :-)

Aber was spricht dagegen?

Kirk


[Editiert am 12.2.2014 um 20:23 von Kirk1701]



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red_folder.gif erstellt am: 12.2.2014 um 20:36  

Zitat von Kirk1701, am 12.2.2014 um 20:22

Zitat von locke74, am 12.2.2014 um 12:28

Zitat:
Auf der anderen Seite kann man als Gewerbetreibener bis 17.500 Euro seine ganzen Brausachen geltend machen.


Bitte mit solchen Aussagen vorsichtig sein, wenn man keine Ahnung hat....
Mit 17.500€ kannst Du nur die Regelung als Kleinunternehmer iSd Umsatzsteuergesetzes meinen. Und was meinst Du dann mit Absetzen? Wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, dann kann man Vorsteuern eben gerade nicht absetzen. Verzichtet man auf die Regelung oder liegt eben über diesen Grenzen, dann kann man die Vorsteuern aus den Aufwendungen geltend machen. Soweit die Umsatzsteuer. Und wie bereits oben angeführt, droht bei der Einkommensteuer, dass dauerhafte Verluste wegen Liebhaberei nicht anerkannt werden. (Liebhaberei ändert übrigens nichts an der der Unternehmereigenschaft und der damit grds. Umsatzsteuerpflicht).
Ach so, wünsche Dir auch viel Erfolg! Wer träumt nicht davon sein Selbstgebrates unter's Volk zu bekommen.

Grüße Jörg


Ich habe geschrieben geltend machen! Z.B, bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs.1, § 5 Abs. 1 EStG

Natürlich sollte man nicht jedes Jahr tief rote Zahlen schreiben :-)

Aber was spricht dagegen?

Kirk



Uiuiuiuiui Kirk.... das ist nicht zutreffend !!!!!
Antwort 48
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Kirk1701
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Registriert: 30.11.2009
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red_folder.gif erstellt am: 12.2.2014 um 20:39  
nicht???

Hmm, bis jetzt hat sich keiner beschwert? :-)

Ausgabe und Einnahme gegenüber stellen und wenn Gewinn übrig bleibt mit dem Finanzamt melden.

Kirk


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