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Board Index > > Hobbybrauer allgemein > Nicht deklarierungspflichtige Zusatzstoffe beim industriellen Brauen |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 27.2.2014 um 07:40 |
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Sorry, aber das ist es ja gerade, Zuckercoleur ist ja erlaubt, zumindest
obergärig.
Also nix mit 1516.
Künstliche Aromen darf man natürlich nicht zugeben, aber dafür hat die
Bierindustrie ja die Biermixgetränke erfunden (Grapefruit, Lemon usw).
Stefan
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Antwort 50 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 27.2.2014 um 08:17 |
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Zitat von Boludo, am 27.2.2014 um
07:40 |
Sorry, aber das ist es ja gerade, Zuckercoleur ist ja erlaubt, zumindest
obergärig.
Also nix mit 1516.
Künstliche Aromen darf man natürlich nicht zugeben, aber dafür hat die
Bierindustrie ja die Biermixgetränke erfunden (Grapefruit, Lemon usw).
Stefan |
Du siehst aber das es trotzdem unüblich ist Zuckercoleur zu verwenden. Denn
Zuckercoleur ist deklarationspflichtig bei Bier.
Auch Farbebier wird unter der Bezeichnung: Röstmalzbier
deklarationspflichtig, wenn Röstmalz nicht ohnehin ein Bestandteil des nach
Verkehrsauffassung gebrauten Bieres ist. Soll heissen, Farbebier müsste in
einem Alt aus dunklen Malzen nicht deklariert werden, in einem alt aus 100%
heller Schüttung schon.
Gruß
Jan
PS: Diese Aussagen spiegeln natürlich mein laienhaftes Verständnis wieder
und sind nicht als rechtsberatend zu verstehen.
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Antwort 51 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 27.2.2014 um 08:28 |
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Deine Aussagen zeigen aber sehr gut, dass das ganze "RHG" dringend
entrümpelt werden müsste und in seiner jetzigen Handhabung extrem
inkonsequent ist.
Stefan
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Antwort 52 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 27.2.2014 um 08:30 |
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Nachtrag:
Zitat: | Nach dem deutschen
Kennzeichnungsrecht dürfen Röstmalzbiere allen unter- und obergärigen
Bieren ohne Deklaration zugesetzt werden. |
gegenüber: Zitat: | In deutschen Brauereien werden Kulöre vornehmlich bei der
Herstellung von Malztrunk eingesetzt. Nach dem deutschen Lebensmittelrecht
sind sie als "Farbstoff: E 150 c" oder "Farbstoff: Ammoniak-Zuckerkulör" zu
deklarieren. |
Quelle: Aspera
Also wenn das Teufelszeug wo drinen ist, muss es auch heute schon
draufstehen. Tut's aber sehr, sehr selten, ergo verwendet die grundböse
Brauindustrie es gar nicht so oft.
Jan
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Antwort 53 |
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Posting Freak Beiträge: 1946 Registriert: 20.11.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 27.2.2014 um 08:31 |
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Hi Jan,
sorry dass du das in den falschen Hals bekommen hast, war nicht auf dich
gemünzt, das wäre auch gerade bei deiner Expertise in dem Fach reichlich
albern. Du oder auch emjay seit euch doch dessen bewusst, wo Anspruch und
Realität beim RHG auseinanderklaffen. Ich meinte mit meinen charmanten
Charakterisierungen (vllt. der späten Stunde geschuldet sprachlich etwas
über's Ziel hinausgeschossen) die stereotype Couch-Potato, die im Gegensatz
zu anderen Lebensmitteln anscheinend beim Bier aufgehört hat nachzufragen,
was da drin ist. Siehe dein Negativbeispiel; Corona verkauft sich doch mit
45.000hl/a in DE in auch prima, da würden sich einige Mittelständler die
Finger danach lecken. Das ist nur eine von vielen Unterhöhlungen des
RHG.
Dass die deutsche Biergesetzgebung uns vor den groben Panschereien schützt
ist nicht anzuzweifeln und auch gut so. Sich darauf auszuruhen wegend er
bestehenden Missstände aber meines Erachtens fatal. Es geht m.E. gerade im
Interesse der Erhaltung unserer Brautradition am Ende nichts über einen
aufgeklärten Konsumenten und das sollten gerade wir Hobbybrauer
vorantreiben.
Gruß,
Andy
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Antwort 54 |
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Posting Freak Beiträge: 1784 Registriert: 27.3.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 27.2.2014 um 09:37 |
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Leider hat man es heute kaum noch in der Hand, was man an Zusatzstoffen
etc. zu sich nimmt.
Wer fragt denn schon beim Bäcker oder Metzger nach Zusatzstoffen? Wer liest
jede Zutatenliste durch?
Zusatzstoffe können durchaus sinnvoll sein, z. B. um die Haltbarkeit von
Lebensmitteln zu verlängern.
Wichtig ist mir allerdings, die wissenschaftliche Sicherheit dass sie für
meinen Organismus unschädlich sind.
Und genau da wird es schwierig. Bei vielen erlaubten Zusatzstoffen, weiß
man gar nicht ob sie etwas
bewirken und welche Mengen man konsumieren müsste. Wissensschaftliche
Studien dazu sind kaum vorhanden.
Ich vermute, dass solche Studien auch von der Lebensmittelindustrie
unterdrückt werden.
Der Industrie ist es nur wichtig, den Verbraucher möglichst im Unklaren zu
lassen. Und der Kunde
kauft das, was am besten schmeckt oder aussieht.
Ich spreche bewusst von Lebensmitteln im Allgemeinen, denn Zusatzstoffe
sind überall drin.
Zum Schluss noch ein Bild, was mir im Gedächtnis haften geblieben ist.
Jamie Oliver ist mit
einer Schar von Kindern zu einem Erdbeerfeld gegangen. Ein Kind spuckte
eine reife Erdbeere aus
- sie schmeckte nicht nach dem was er unter "Erdbeere" verstand!
____________________ Immer wenn man denkt das Niveau ist schon im Keller, kommt ein Bagger und
hebt noch 4 Etagen aus. (Oliver Kalkofe)
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Antwort 55 |
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Senior Member Beiträge: 451 Registriert: 27.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 27.2.2014 um 09:55 |
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Zitat: | Nach dem deutschen
Kennzeichnungsrecht dürfen Röstmalzbiere allen unter- und obergärigen
Bieren ohne Deklaration zugesetzt werden. |
Nicht ganz richtig, Bayern stellt da einen Sonderfall dar.
Zitat: | Die Deklaration von
Röstmalzbier ist nicht
erforderlich wenn das Bier nach der Verkehrsauffasung in Bayern hergestellt
wurde,
WENN:
- <50% dunkles Malz
- untergärig mind. 40 EBC, obergärig mind 30 EBC Farbeinheiten
=> Zutaten: Wasser, Gerstenmalz, Hopfen
Die Deklaration von Röstmalzbier wird erforderlich wenn das Bier nicht nach der Verkehrsaufassung in
Bayern hergstellt wurde,
WENN:
- Herstellung ausschließlich aus hellem Malz bzw. einem entsprechend
geringen Anteil an dunkelm Malz (<50%)
- untergärig mind. 40 EBC-Farbeinheiten, obergärig mind. 30
EBC-Farbeinheiten
=> Zutaten: Wasser, Gerstenmalz, Hopfen,
Röstmalzbier |
bleibt die Frage was "dunkles Malz" ist, also ab wieviel EBC? ____________________ "Es ist ein Grundbedürfnis der Deutschen, beim Biere schlecht über die
Regierung zu reden." (Otto von Bismarck)
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Antwort 56 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 27.2.2014 um 14:34 |
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Zitat von Stift, am 27.2.2014 um
09:55 | Zitat: | Nach dem deutschen
Kennzeichnungsrecht dürfen Röstmalzbiere allen unter- und obergärigen
Bieren ohne Deklaration zugesetzt werden. |
Nicht ganz richtig, Bayern stellt da einen Sonderfall dar.
Zitat: | Die Deklaration von
Röstmalzbier ist nicht
erforderlich wenn das Bier nach der Verkehrsauffasung in Bayern hergestellt
wurde,
WENN:
- <50% dunkles Malz
- untergärig mind. 40 EBC, obergärig mind 30 EBC Farbeinheiten
=> Zutaten: Wasser, Gerstenmalz, Hopfen
Die Deklaration von Röstmalzbier wird erforderlich wenn das Bier nicht nach der Verkehrsaufassung in
Bayern hergstellt wurde,
WENN:
- Herstellung ausschließlich aus hellem Malz bzw. einem entsprechend
geringen Anteil an dunkelm Malz (<50%)
- untergärig mind. 40 EBC-Farbeinheiten, obergärig mind. 30
EBC-Farbeinheiten
=> Zutaten: Wasser, Gerstenmalz, Hopfen,
Röstmalzbier |
bleibt die Frage was "dunkles Malz" ist, also ab wieviel EBC?
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Schrub ich ja oben: Zitat: | Auch Farbebier wird unter der Bezeichnung: Röstmalzbier
deklarationspflichtig, wenn Röstmalz nicht ohnehin ein Bestandteil des nach
Verkehrsauffassung gebrauten Bieres ist. Soll heissen, Farbebier müsste in
einem Alt aus dunklen Malzen nicht deklariert werden, in einem alt aus 100%
heller Schüttung schon.
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Jan
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Antwort 57 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 27.2.2014 um 14:35 |
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Zitat von Stift, am 27.2.2014 um
09:55 | Zitat: | Nach dem deutschen
Kennzeichnungsrecht dürfen Röstmalzbiere allen unter- und obergärigen
Bieren ohne Deklaration zugesetzt werden. |
Nicht ganz richtig, Bayern stellt da einen Sonderfall dar.
Zitat: | Die Deklaration von
Röstmalzbier ist nicht
erforderlich wenn das Bier nach der Verkehrsauffasung in Bayern hergestellt
wurde,
WENN:
- <50% dunkles Malz
- untergärig mind. 40 EBC, obergärig mind 30 EBC Farbeinheiten
=> Zutaten: Wasser, Gerstenmalz, Hopfen
Die Deklaration von Röstmalzbier wird erforderlich wenn das Bier nicht nach der Verkehrsaufassung in
Bayern hergstellt wurde,
WENN:
- Herstellung ausschließlich aus hellem Malz bzw. einem entsprechend
geringen Anteil an dunkelm Malz (<50%)
- untergärig mind. 40 EBC-Farbeinheiten, obergärig mind. 30
EBC-Farbeinheiten
=> Zutaten: Wasser, Gerstenmalz, Hopfen,
Röstmalzbier |
bleibt die Frage was "dunkles Malz" ist, also ab wieviel EBC?
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Hey, wennich mir dein Zitat so durchlese, denke ich du hast die Vorlesung
von Dario Corrtechio gehört
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Antwort 58 |
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Senior Member Beiträge: 451 Registriert: 27.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 27.2.2014 um 14:48 |
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So ist es
Dennoch hast du weiter oben nicht den Sonderfall Bayern betrachtet oder hab
ich da was überlesen? Aber wir schweifen ab.... ____________________ "Es ist ein Grundbedürfnis der Deutschen, beim Biere schlecht über die
Regierung zu reden." (Otto von Bismarck)
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Antwort 59 |
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 27.2.2014 um 16:20 |
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Zitat von Stift, am 27.2.2014 um
09:55 | Zitat: | Nach dem deutschen
Kennzeichnungsrecht dürfen Röstmalzbiere allen unter- und obergärigen
Bieren ohne Deklaration zugesetzt werden. |
Nicht ganz richtig, Bayern stellt da einen Sonderfall dar.
Zitat: | Die Deklaration von
Röstmalzbier ist nicht
erforderlich wenn das Bier nach der Verkehrsauffasung in Bayern hergestellt
wurde,
WENN:
- <50% dunkles Malz
- untergärig mind. 40 EBC, obergärig mind 30 EBC Farbeinheiten
=> Zutaten: Wasser, Gerstenmalz, Hopfen
Die Deklaration von Röstmalzbier wird erforderlich wenn das Bier nicht nach der Verkehrsaufassung in
Bayern hergstellt wurde,
WENN:
- Herstellung ausschließlich aus hellem Malz bzw. einem entsprechend
geringen Anteil an dunkelm Malz (<50%)
- untergärig mind. 40 EBC-Farbeinheiten, obergärig mind. 30
EBC-Farbeinheiten
=> Zutaten: Wasser, Gerstenmalz, Hopfen,
Röstmalzbier |
bleibt die Frage was "dunkles Malz" ist, also ab wieviel EBC?
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Interessant ist dann aber dieses Urteil des VG München aus dem Jahr
1989:
http://tinyurl.com/lqbw3pm____________________ Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
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Eigene
Homepage
BIER-BRAU-PROjekt
der Uni Erlangen
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Antwort 60 |
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Board Index > > Hobbybrauer allgemein > Nicht deklarierungspflichtige Zusatzstoffe beim industriellen Brauen |
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