Junior Member Beiträge: 15 Registriert: 10.11.2007 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 17.4.2008 um 15:57 |
|
|
Hallo liebe Hobbybrauer-Gemeinde,
ich hab da mal folgende Frage:
Ich braue für mich und meine Lebensgefährtin das Bier. Ich habe
selbstverständlich eine Brauanzeige geschickt. Nun meine Frage:
Ist diese Brauanzeige für unseren Haushalt (200L pro Jahr, also 100L pro
Person) oder kann meine Freundin auch noch mal eine Anzeige zum Zoll
schicken und wir können dann 400L pro Jahr, also 200L pro Person brauen?
Hat da schon jemand Erfahrungen gesammelt?
|
|
Posting Freak Beiträge: 2947 Registriert: 15.11.2006 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 17.4.2008 um 16:03 |
|
|
Hallo haegar!
Herzlich willkommen!
Der Gesetzgeber hält sich mit seinen Formulierungen hierzu sehr bedeckt.
Ich interpretiere es so, daß es pro Person, nicht pro Haushalt gilt. Aber
eine brauchbare Auskunft bekommst Du vom Zollamt Deines Vertrauens. Also
jenes, welches auch Deine Brauanzeige erhalten hat. Ruf doch einfach dort
an und hake nach.
Gruß,
Alex
____________________ Home brewing
More control. Less risk.
If I had to explain you wouldn't understand.
|
|
Antwort 1 |
|
Senior Member Beiträge: 309 Registriert: 7.2.2007 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 17.4.2008 um 16:19 |
|
|
Hallo Haegar.
Soweit ich das beurteilen kann bezieht sich das auf PERSON und nicht auf
Haushalt. Ich habe irgendwo noch einen Beitrag vom WDR im Kopf indem der
Hausherr gebraut hat, aber sein Kontingent mit der Ehefrau und der im Haus
wohnenden Schwiegermutter (der ärmste) aufgestockt hat.
Im Zweifelsfalle hat Alex Recht, einfach mal beim zuständigen Zollamt
nachfragen und sich das schriftlich bestätigen lassen!
Gruss
Cervejeiro
[Editiert am 17.4.2008 um 16:20 von Cervejeiro]
____________________ Jede Jeck ess anders, ävver jet jeck si'mer doch all
http://picasaweb.google.com/Kaesebrauer
|
|
Antwort 2 |
|
Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 17.4.2008 um 17:54 |
|
|
|
|
Posting Freak Beiträge: 1705 Registriert: 25.7.2005 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 17.4.2008 um 20:39 |
|
|
Laut HZA Duisburg pro Haushalt!
____________________ Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan
scheisse schmeckt!
|
|
Antwort 4 |
|
Posting Freak Beiträge: 2947 Registriert: 15.11.2006 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 17.4.2008 um 21:00 |
|
|
Frika, gehöhrt Ihr zolltechnisch zu Duisburg? Laß doch Deinen Nachbarn mal
eine Anfrage schreiben, wie das nun geregelt ist. Natürlich nur der
Nachbar, der auch Dein Bier mag.
Alex ____________________ Home brewing
More control. Less risk.
If I had to explain you wouldn't understand.
|
|
Antwort 5 |
|
Posting Freak Beiträge: 824 Registriert: 14.6.2005 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 17.4.2008 um 22:23 |
|
|
Hier kann ich Frika nur beipflichten. Auf Nachfrage bei meinem HZA
(Karlsruhe) wurde auch mir gesagt, dass die 200-Litergrenze ausschließlich
nur pro Haushalt und nicht pro Person in einem Haushalt gilt. Dabei gilt
auch folgendes: Ich habe 2 Wohnungen gemietet. Beide Wohnungen zählen für
das HZA zu einem Haushalt, trotz unterschiedlicher Mietverträge und
Wohnungsstandorten .
Gruß
Earl
[Editiert am 17.4.2008 um 22:23 von Earl]
____________________ PS: HIER gehts zur Tauschbörse für Hobbybrauer
|
|
Posting Freak Beiträge: 2947 Registriert: 15.11.2006 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 17.4.2008 um 22:40 |
|
|
Mal gut, daß ich hier beim HZA nicht nachgefragt habe.
Interessant ist nur, daß de Zol auf seiner HP vom "Hobbybrauer" und "in
seiner Wohnung" spricht. Also doch eher pro Person?
Gruß,
Alex
PS: Earl, Du hast noch 'ne PM...
[Editiert am 17.4.2008 um 22:40 von alexbrand]
____________________ Home brewing
More control. Less risk.
If I had to explain you wouldn't understand.
|
|
Antwort 7 |
|
Member Beiträge: 94 Registriert: 9.4.2008 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 18.4.2008 um 05:54 |
|
|
Bei meinem letzten Gespräch (etwa um 1999) mit dem Zoll,sagte man mir das
es pro Haushalt ist. Aber gleichzeitig sagte man mir auch das ein wenig
drüber zwar mitgeteilt werden muß aber die Summe zu gering ist
(bearbeitungskosten zu hoch) das keine Zahlung erhoben wird.
Gruß
Klaas
|
|
Antwort 8 |
|
Newbie Beiträge: 8 Registriert: 10.3.2007 Status: Offline
|
|
erstellt am: 18.4.2008 um 14:23 |
|
|
Hallo,
ich habe heute mit "meinem" zuständigen Beamten telefoniert und der hat
gesagt, die 200 Liter sind pro Haushalt...
Leider!
Viele Grüße
Günter
|
|
Antwort 9 |
|
Gast
|
|
erstellt am: 18.4.2008 um 14:31 |
|
|
Hallo,
Ganz einfach im Namen der Nachbarn den sudbericht schicken (na klar mit
einverständnis).
Wenn ich ehrlich bin, nutze ich die 2 hl pro Jahr nicht aus Aber übermorgen kommen wieder 20 Liter zur
Rechnung dazu ^^
Mfg Julian
PS: Ich fände es besser, wenn man eine Gewisse menge Bier Pro Kopf nehmen
würde z.B 55 Liter Pro Kopf und wenn man eine große Familie hat dann klappt
das auch wunderbar
|
|
Posting Freak Beiträge: 1478 Registriert: 3.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 18.4.2008 um 15:29 |
|
|
Zitat: | Ich fände es besser,
wenn man eine Gewisse menge Bier Pro Kopf nehmen würde z.B 55 Liter Pro
Kopf und wenn man eine große Familie hat dann klappt das auch
wunderbar |
... und wenn man keine Familie hat, passts überhaupt nicht ... keine gute
Idee, mit 55 Liter kommt dann nämlich niemand wirklich aus. Und dann werden
die Steuern die anfallen würden auch sicher berechnet ____________________ Viele Grüße
Dominic
|
|
Antwort 11 |
|
Gast
|
|
erstellt am: 18.4.2008 um 15:33 |
|
|
Hallo ZeroDome,
eigentlich hast du mit dieser Begründung recht, wenn man alleine ist, ist
das dann großr mist.
Na klar wären 200 Liter pro kopf ein Traum, aber dann macht der Zoll ja
auch keinen Gewinn. Naja ich Glaub die haben sich schon dabei was gedacht.
Und die Steuern sind ja auch nicht soo viel
Mfg Julian
|
|
Posting Freak Beiträge: 1163 Registriert: 25.6.2007 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 18.4.2008 um 15:35 |
|
|
kommt alle in die schweiz, hier meine antwort aus dem thema
"brauanzeige"
Zitat von vade, am 17.3.2008 um
15:34 | ALSO: in der schweiz ist das so
geregelt:
Bundesgesetz über die Biersteuer (Biersteuergesetz,
BStG)
vom 6. Oktober 2006 (Stand am 1.Juli 2007)
Art. 11 Steuersatz
Der Steuersatz beträgt:
a. bis 10.0 Grad Plato (Leichtbier) Fr. 16.88 je Hektoliter (ca 10.72
euro)
b. von 10.1 bis 14.0 Grad Plato (Normal- und Spezialbier Fr. 25.32 je
Hektoliter (ca 16.08 euro)
c. ab 14.1 Grad Plato (Starkbier) Fr. 33.76 je Hektoliter (ca 21.44
euro)
Art. 13 Steuerbefreiung
Ebenfals von der Steuer befreit ist Bier, das:
a. von Privatpersonen mit eigenen Einrichtungen im eigenen Haushalt
hergestellt und ausschliesslich für den Eigenkonsum verwendet wird.
AHA, keine Mengenbeschränkung?? Schön wäre es, auch bei uns gibt es eine
Mengenbeschrenkung:
Verordnung über die Biersteuer (Biersteuerverordnung,
BStV)
vom 15. Juni 2007
Art.8 Herstellung zum steuerbefreiten Eigenkonsum
(Art. 13 Abs 2 Bst a BStG)
1. Als für den Eigenkonsum verwendestes Bier gilt Bier, das von einer
Privatperson hergestellt und von ihr, ihren Familienangehärigen oder ihren
Gästen unentgeltlich konsumiert wird.
2. Der Herstellung durch Privatpersonen gleichgestellt ist die Herstellung
von Bier durch Mitglieder eines Vereins mit vereinseigenen Einrichtungen,
das ausschliesslich und unentgeltlich für den Eigenkosum verwendet wird.
3. Die steuerbefreite Menge des für den Eigenkonsum verwendeten Biers
beträgt höchstens 400 Liter je Herstellungsbetrieb, bei
Herstellungsbetrieben auf Vereinsbasis 800 Liter.
Dies sind die wichtigsten Punkte, wer mehr wissen will, die Links sind bei
den Überschriften |
400 liter je herstellungsbetrieb, das reicht doch oder? ____________________ Gruss aus der Schweiz, Dave aka Vade
meine 50l Anlage Biersektenmitglied 697 Schweizer
Brauereien
|
|
Antwort 13 |
|
Member Beiträge: 94 Registriert: 9.4.2008 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 18.4.2008 um 17:46 |
|
|
Wie ist das eigentlich wen man über 200ltr. kommt. Gelten dann auch die
niedrigeren Steuersätze wie bei brauereine?
* auf 84,0 % bei einer Jahreserzeugung von 40.000 Hektolitern,
* auf 78,4 % bei einer Jahreserzeugung von 20.000 Hektolitern,
* auf 67,2 % bei einer Jahreserzeugung von 10.000 Hektolitern,
* auf 56,0 % bei einer Jahreserzeugung von 5.000 Hektolitern.
oder gilt das nur für die Gewerblichen?
Gruß
Klaas
|
|
Antwort 14 |
|
Senior Member Beiträge: 357 Registriert: 30.9.2006 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 19.4.2008 um 11:19 |
|
|
Rücksprache mit HZA Osnabrück (Fr. Lindstedt):
200 Liter pro Haushalt (Braustätte).
Jan
|
|
Antwort 15 |
|
Posting Freak Beiträge: 1206 Registriert: 26.5.2006 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 19.4.2008 um 17:07 |
|
|
Hallo jhkoch, komme auch aus Osna, dann kann ich mir die Anfrage beim HZA
ja sparen
Marco
|
|
Antwort 16 |
|
Posting Freak Beiträge: 2947 Registriert: 15.11.2006 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 19.4.2008 um 17:15 |
|
|
Bloß nicht! Am besten sogar schriftlich nachfragen.
Dann entfällt der ganze Rummel vielleicht einmal für uns Hobbybrauer...
Alex ____________________ Home brewing
More control. Less risk.
If I had to explain you wouldn't understand.
|
|
Antwort 17 |
|
Gast
|
|
erstellt am: 19.4.2008 um 17:22 |
|
|
Hallo Klaas,
so sieht es beim HZA Schweinfurt aus:
Zitat von Steinbrauer, am 8.2.2007 um
16:53 | Ist ja interessant. Ich zahle beim HZA
Schweinfurt einen Pauschalbetrag, sollte ich über 2 hl kommen, nämlich
Steuerklasse P 11, also 4,84 Euro/hl (0,4407 Euro * 11° Plato), egal
wieviel Plato mein Bier hat. Diese Regelung gilt bis 10 hl. Ab dann auch
nach dem ermäßigten Steuersatz, nämlich 0,4407 Euro, aber dann nach dem
tatsächlichen Stammwürzegehalt, also 0,4407 Euro * 16° Plato = 7,05
Euro/hl.
Kann mir aber vorstellen, dass der ermäßigte Steuersatz nicht einheitlich
ist. |
Grüße
Wolfgang
|
|
Posting Freak Beiträge: 1206 Registriert: 26.5.2006 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 19.4.2008 um 17:36 |
|
|
Hallo Axel, wäre echt cool wenn das irgendwann klappen würde
Marco
[Editiert am 19.4.2008 um 17:39 von Biertrinker]
|
|
Antwort 19 |
|
Senior Member Beiträge: 357 Registriert: 30.9.2006 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 21.4.2008 um 23:24 |
|
|
Zitat: | Bloß nicht! Am besten
sogar schriftlich nachfragen.
Dann entfällt der ganze Rummel vielleicht einmal für uns Hobbybrauer... |
Erstens das und zweitens ist der persönliche Kontakt doch auch schön und
cool & wichtig!
Dat sind wirklich ganz nette Menschen da. Ich hoffe ja, dass sie mich
irgendwann mal besuchen kommen und eines meiner Bierchen zischen
Jan
|
|
Antwort 20 |
|
Senior Member Beiträge: 317 Registriert: 29.8.2007 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 22.4.2008 um 06:41 |
|
|
Hallo zusammen,
noch ein kleiner Nachtrag für die Schweizer...
tragt euch ein als Brauerei. ( Oberzolldirektion Bern - Abteilung Bier und
Tabak )
Kleine und Heimbrauerein haben einen rechten Rabatt auf Biersteuer. Dabei
ist noch zu beachten, dass unter 10 CHF keine Biersteuer abgerechnet wird.
das Entspricht bei mir etwa. 1.000L frei pro Jahre ohne das ich zahlen
muss. ( Bei Starkbier dementsprechend weniger Liter... ).
Ansonsten ist die Brauanzeige hier in der Schweiz allerdings pro Brauerei
und nicht pro Haushalt.
mfg
Beny
|
|
Antwort 21 |
|
Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 22.4.2008 um 12:25 |
|
|
Hallo, liebe Mitbrauer und LeidensgenossInnen!
Ich habe vor kurzem mal bei unserem zuständigen HZA in DO nachgefragt und
eben ein sehr, sehr nettes Telefongespräch mit "meiner" zuständigen Beamtin
geführt.
Sie meinte, daß der Rechtstext nicht so eindeutig ist, sodaß eben von HZA
zu HZA unterschiedliche Interpretationen zulässig sind, ob die 200 l Grenze
nun pro Haushalt oder pro Person gilt. Für sie gilt eindeutig pro Person
Jepp!!!
Wenn eben in einem Haushalt z.B. 3 Personen dem Brauhobby nachgehen, dann
sind halt 600 l pro laufendem Kalenderjahr steuerfrei. Wichtig wäre halt
nur, daß jeder Mitbrauer seine eigene Brauanzeige aufgibt.
In diesem Zusammenhang ist für mich aber sehr eindeutig geregelt, daß man
die Sudtätigkeit nur einmalig, gültig für das laufende Kalenderjahr,
anzuzeigen hat. Hier der Originaltext aus der Biersteuer-VO:
"
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 2 Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer
(2) Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den
Herstellungsort dem Hauptzollamt vorab anzuzeigen. In der Anzeige ist die
Biermenge anzugeben, die voraussichtlich im Kalenderjahr erzeugt wird. Das
Hauptzollamt kann Erleichterungen zulassen.
Es ist eben der Beginn anzuzeigen und nicht die mehrmalige Brautätigkeit
innerhalb des Kalenderjahres, nachdem man den Beginn schon gemeldet hat.
Hier gibt es für mich auch keine andere Auslegungsmöglichkeit.
Der komplette Text ist hier zu finden: http://www.bundesrecht.juris.de/bierstv/
Bierige Grüsse
Michael ____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
|
|
Junior Member Beiträge: 31 Registriert: 9.5.2007 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 22.4.2008 um 15:02 |
|
|
Hallo zusammen,
ich babe gerade meim HZA Bielefeld angefragt.
Die möchten jeden Brauvorgang angezeigt haben, um Kontrollmöglichkeiten zu
haben.
Ich habe dann auch im Genehmigungsschreiben des HZA nachgelesen, wonach pro
Haushalt bis zu 2hl im Jahr hergestellt werden dürfen.
Man sieht, der Amtsschimmel wiehert sehr unterschiedlich
Grüße aus Lippstadt.
"Durst wird durch Bier erst schön" Aus einem Lied eines Männerchores, bei
dem ich vor Jahren einmal gesungen habe
|
|
Antwort 23 |
|
Moderator Beiträge: 4024 Registriert: 7.4.2006 Status: Offline
|
|
erstellt am: 22.4.2008 um 17:48 |
|
|
Zitat: | Man sieht, der
Amtsschimmel wiehert sehr unterschiedlich |
Ja, so isses leider, Berlin ist genauso restriktiv. ____________________ Gruß vom Berliner
|
|
Antwort 24 |
|