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Autor: Betreff: Brauanzeige pro Haushalt oder Person
Junior Member
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Beiträge: 15
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 17.4.2008 um 15:57  
Hallo liebe Hobbybrauer-Gemeinde,

ich hab da mal folgende Frage:
Ich braue für mich und meine Lebensgefährtin das Bier. Ich habe selbstverständlich eine Brauanzeige geschickt. Nun meine Frage:
Ist diese Brauanzeige für unseren Haushalt (200L pro Jahr, also 100L pro Person) oder kann meine Freundin auch noch mal eine Anzeige zum Zoll schicken und wir können dann 400L pro Jahr, also 200L pro Person brauen?

Hat da schon jemand Erfahrungen gesammelt?
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alexbrand
Beiträge: 2947
Registriert: 15.11.2006
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 17.4.2008 um 16:03  
Hallo haegar!

Herzlich willkommen!

Der Gesetzgeber hält sich mit seinen Formulierungen hierzu sehr bedeckt. Ich interpretiere es so, daß es pro Person, nicht pro Haushalt gilt. Aber eine brauchbare Auskunft bekommst Du vom Zollamt Deines Vertrauens. Also jenes, welches auch Deine Brauanzeige erhalten hat. Ruf doch einfach dort an und hake nach.

Gruß,

Alex


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Cervejeiro
Beiträge: 309
Registriert: 7.2.2007
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 17.4.2008 um 16:19  
Hallo Haegar.

Soweit ich das beurteilen kann bezieht sich das auf PERSON und nicht auf Haushalt. Ich habe irgendwo noch einen Beitrag vom WDR im Kopf indem der Hausherr gebraut hat, aber sein Kontingent mit der Ehefrau und der im Haus wohnenden Schwiegermutter (der ärmste) aufgestockt hat.

Im Zweifelsfalle hat Alex Recht, einfach mal beim zuständigen Zollamt nachfragen und sich das schriftlich bestätigen lassen!

Gruss

Cervejeiro


[Editiert am 17.4.2008 um 16:20 von Cervejeiro]



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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 17.4.2008 um 17:54  
Hallo,

das hier war der gute Mann: http://www.wdr.de/themen/freizeit/essen_und_trinken/hobbybrau er/index.jhtml

Cheers
Michael


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„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
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frikadellenschmied
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red_folder.gif erstellt am: 17.4.2008 um 20:39  
Laut HZA Duisburg pro Haushalt! :mad: ;( ;( ;(


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Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan scheisse schmeckt!
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alexbrand
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red_folder.gif erstellt am: 17.4.2008 um 21:00  
Frika, gehöhrt Ihr zolltechnisch zu Duisburg? Laß doch Deinen Nachbarn mal eine Anfrage schreiben, wie das nun geregelt ist. Natürlich nur der Nachbar, der auch Dein Bier mag. ;)

Alex


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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 17.4.2008 um 22:23  
Hier kann ich Frika nur beipflichten. Auf Nachfrage bei meinem HZA (Karlsruhe) wurde auch mir gesagt, dass die 200-Litergrenze ausschließlich nur pro Haushalt und nicht pro Person in einem Haushalt gilt. Dabei gilt auch folgendes: Ich habe 2 Wohnungen gemietet. Beide Wohnungen zählen für das HZA zu einem Haushalt, trotz unterschiedlicher Mietverträge und Wohnungsstandorten :mad: .

Gruß

Earl


[Editiert am 17.4.2008 um 22:23 von Earl]



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PS: HIER gehts zur Tauschbörse für Hobbybrauer :)
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alexbrand
Beiträge: 2947
Registriert: 15.11.2006
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 17.4.2008 um 22:40  
Mal gut, daß ich hier beim HZA nicht nachgefragt habe. ;)

Interessant ist nur, daß de Zol auf seiner HP vom "Hobbybrauer" und "in seiner Wohnung" spricht. Also doch eher pro Person?

Gruß,

Alex

PS: Earl, Du hast noch 'ne PM...


[Editiert am 17.4.2008 um 22:40 von alexbrand]



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Beiträge: 94
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red_folder.gif erstellt am: 18.4.2008 um 05:54  
Bei meinem letzten Gespräch (etwa um 1999) mit dem Zoll,sagte man mir das es pro Haushalt ist. Aber gleichzeitig sagte man mir auch das ein wenig drüber zwar mitgeteilt werden muß aber die Summe zu gering ist (bearbeitungskosten zu hoch) das keine Zahlung erhoben wird.
Gruß
Klaas :)
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Newbie
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Beiträge: 8
Registriert: 10.3.2007
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 18.4.2008 um 14:23  
Hallo,

ich habe heute mit "meinem" zuständigen Beamten telefoniert und der hat gesagt, die 200 Liter sind pro Haushalt...
Leider!

Viele Grüße

Günter
Profil anzeigen Antwort 9
Gast

Gast
smilies/tongue.gif erstellt am: 18.4.2008 um 14:31  
Hallo,
Ganz einfach im Namen der Nachbarn den sudbericht schicken (na klar mit einverständnis).
Wenn ich ehrlich bin, nutze ich die 2 hl pro Jahr nicht aus :redhead: Aber übermorgen kommen wieder 20 Liter zur Rechnung dazu ^^

Mfg Julian
PS: Ich fände es besser, wenn man eine Gewisse menge Bier Pro Kopf nehmen würde z.B 55 Liter Pro Kopf und wenn man eine große Familie hat dann klappt das auch wunderbar
Antwort 10
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ZeroDome
Beiträge: 1478
Registriert: 3.3.2007
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 18.4.2008 um 15:29  

Zitat:
Ich fände es besser, wenn man eine Gewisse menge Bier Pro Kopf nehmen würde z.B 55 Liter Pro Kopf und wenn man eine große Familie hat dann klappt das auch wunderbar


... und wenn man keine Familie hat, passts überhaupt nicht ... keine gute Idee, mit 55 Liter kommt dann nämlich niemand wirklich aus. Und dann werden die Steuern die anfallen würden auch sicher berechnet


____________________
Viele Grüße
Dominic
Profil anzeigen Antwort 11
Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 18.4.2008 um 15:33  
Hallo ZeroDome,
eigentlich hast du mit dieser Begründung recht, wenn man alleine ist, ist das dann großr mist.
Na klar wären 200 Liter pro kopf ein Traum, aber dann macht der Zoll ja auch keinen Gewinn. Naja ich Glaub die haben sich schon dabei was gedacht. Und die Steuern sind ja auch nicht soo viel
Mfg Julian
Antwort 12
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vade
Beiträge: 1163
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red_folder.gif erstellt am: 18.4.2008 um 15:35  
kommt alle in die schweiz, hier meine antwort aus dem thema "brauanzeige"


Zitat von vade, am 17.3.2008 um 15:34
ALSO: in der schweiz ist das so geregelt:

Bundesgesetz über die Biersteuer (Biersteuergesetz, BStG)
vom 6. Oktober 2006 (Stand am 1.Juli 2007)


Art. 11 Steuersatz
Der Steuersatz beträgt:
a. bis 10.0 Grad Plato (Leichtbier) Fr. 16.88 je Hektoliter (ca 10.72 euro)
b. von 10.1 bis 14.0 Grad Plato (Normal- und Spezialbier Fr. 25.32 je Hektoliter (ca 16.08 euro)
c. ab 14.1 Grad Plato (Starkbier) Fr. 33.76 je Hektoliter (ca 21.44 euro)

Art. 13 Steuerbefreiung

Ebenfals von der Steuer befreit ist Bier, das:
a. von Privatpersonen mit eigenen Einrichtungen im eigenen Haushalt hergestellt und ausschliesslich für den Eigenkonsum verwendet wird.


AHA, keine Mengenbeschränkung?? Schön wäre es, auch bei uns gibt es eine Mengenbeschrenkung:

Verordnung über die Biersteuer (Biersteuerverordnung, BStV)
vom 15. Juni 2007



Art.8 Herstellung zum steuerbefreiten Eigenkonsum
(Art. 13 Abs 2 Bst a BStG)
1. Als für den Eigenkonsum verwendestes Bier gilt Bier, das von einer Privatperson hergestellt und von ihr, ihren Familienangehärigen oder ihren Gästen unentgeltlich konsumiert wird.

2. Der Herstellung durch Privatpersonen gleichgestellt ist die Herstellung von Bier durch Mitglieder eines Vereins mit vereinseigenen Einrichtungen, das ausschliesslich und unentgeltlich für den Eigenkosum verwendet wird.

3. Die steuerbefreite Menge des für den Eigenkonsum verwendeten Biers beträgt höchstens 400 Liter je Herstellungsbetrieb, bei Herstellungsbetrieben auf Vereinsbasis 800 Liter.


Dies sind die wichtigsten Punkte, wer mehr wissen will, die Links sind bei den Überschriften


400 liter je herstellungsbetrieb, das reicht doch oder?


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Gruss aus der Schweiz, Dave aka Vade

meine 50l Anlage Biersektenmitglied 697 Schweizer Brauereien
Profil anzeigen E-mail senden Antwort 13
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red_folder.gif erstellt am: 18.4.2008 um 17:46  
Wie ist das eigentlich wen man über 200ltr. kommt. Gelten dann auch die niedrigeren Steuersätze wie bei brauereine?
* auf 84,0 % bei einer Jahreserzeugung von 40.000 Hektolitern,
* auf 78,4 % bei einer Jahreserzeugung von 20.000 Hektolitern,
* auf 67,2 % bei einer Jahreserzeugung von 10.000 Hektolitern,
* auf 56,0 % bei einer Jahreserzeugung von 5.000 Hektolitern.
oder gilt das nur für die Gewerblichen?

Gruß
Klaas :)
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jhkoch
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red_folder.gif erstellt am: 19.4.2008 um 11:19  
Rücksprache mit HZA Osnabrück (Fr. Lindstedt):
200 Liter pro Haushalt (Braustätte).

Jan
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Biertrinker
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red_folder.gif erstellt am: 19.4.2008 um 17:07  
Hallo jhkoch, komme auch aus Osna, dann kann ich mir die Anfrage beim HZA ja sparen :(

Marco
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alexbrand
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red_folder.gif erstellt am: 19.4.2008 um 17:15  

Zitat von Biertrinker, am 19.4.2008 um 17:07
Hallo jhkoch, komme auch aus Osna, dann kann ich mir die Anfrage beim HZA ja sparen


Bloß nicht! Am besten sogar schriftlich nachfragen. ;)

Dann entfällt der ganze Rummel vielleicht einmal für uns Hobbybrauer...;)

Alex


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Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 17
Gast

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red_folder.gif erstellt am: 19.4.2008 um 17:22  
Hallo Klaas,

so sieht es beim HZA Schweinfurt aus:

Zitat von Steinbrauer, am 8.2.2007 um 16:53
Ist ja interessant. Ich zahle beim HZA Schweinfurt einen Pauschalbetrag, sollte ich über 2 hl kommen, nämlich Steuerklasse P 11, also 4,84 Euro/hl (0,4407 Euro * 11° Plato), egal wieviel Plato mein Bier hat. Diese Regelung gilt bis 10 hl. Ab dann auch nach dem ermäßigten Steuersatz, nämlich 0,4407 Euro, aber dann nach dem tatsächlichen Stammwürzegehalt, also 0,4407 Euro * 16° Plato = 7,05 Euro/hl.
Kann mir aber vorstellen, dass der ermäßigte Steuersatz nicht einheitlich ist.


Grüße
Wolfgang
Antwort 18
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Biertrinker
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red_folder.gif erstellt am: 19.4.2008 um 17:36  

Zitat von alexbrand, am 19.4.2008 um 17:15

Zitat von Biertrinker, am 19.4.2008 um 17:07
Hallo jhkoch, komme auch aus Osna, dann kann ich mir die Anfrage beim HZA ja sparen


Bloß nicht! Am besten sogar schriftlich nachfragen. ;)

Dann entfällt der ganze Rummel vielleicht einmal für uns Hobbybrauer...;)

Alex



Hallo Axel, wäre echt cool wenn das irgendwann klappen würde :cool:


Marco


[Editiert am 19.4.2008 um 17:39 von Biertrinker]
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jhkoch
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red_folder.gif erstellt am: 21.4.2008 um 23:24  

Zitat:
Bloß nicht! Am besten sogar schriftlich nachfragen. ;)
Dann entfällt der ganze Rummel vielleicht einmal für uns Hobbybrauer...;)


Erstens das und zweitens ist der persönliche Kontakt doch auch schön und cool & wichtig!
Dat sind wirklich ganz nette Menschen da. Ich hoffe ja, dass sie mich
irgendwann mal besuchen kommen und eines meiner Bierchen zischen :P

Jan
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Enjar
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red_folder.gif erstellt am: 22.4.2008 um 06:41  
Hallo zusammen,

noch ein kleiner Nachtrag für die Schweizer...

tragt euch ein als Brauerei. ( Oberzolldirektion Bern - Abteilung Bier und Tabak )

Kleine und Heimbrauerein haben einen rechten Rabatt auf Biersteuer. Dabei ist noch zu beachten, dass unter 10 CHF keine Biersteuer abgerechnet wird. das Entspricht bei mir etwa. 1.000L frei pro Jahre ohne das ich zahlen muss. ( Bei Starkbier dementsprechend weniger Liter... ).

Ansonsten ist die Brauanzeige hier in der Schweiz allerdings pro Brauerei und nicht pro Haushalt.

mfg

Beny
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 22.4.2008 um 12:25  
Hallo, liebe Mitbrauer und LeidensgenossInnen!

Ich habe vor kurzem mal bei unserem zuständigen HZA in DO nachgefragt und eben ein sehr, sehr nettes Telefongespräch mit "meiner" zuständigen Beamtin geführt.
Sie meinte, daß der Rechtstext nicht so eindeutig ist, sodaß eben von HZA zu HZA unterschiedliche Interpretationen zulässig sind, ob die 200 l Grenze nun pro Haushalt oder pro Person gilt. Für sie gilt eindeutig pro Person :D Jepp!!!
Wenn eben in einem Haushalt z.B. 3 Personen dem Brauhobby nachgehen, dann sind halt 600 l pro laufendem Kalenderjahr steuerfrei. Wichtig wäre halt nur, daß jeder Mitbrauer seine eigene Brauanzeige aufgibt.
In diesem Zusammenhang ist für mich aber sehr eindeutig geregelt, daß man die Sudtätigkeit nur einmalig, gültig für das laufende Kalenderjahr, anzuzeigen hat. Hier der Originaltext aus der Biersteuer-VO:
"
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 2 Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer

(2) Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den Herstellungsort dem Hauptzollamt vorab anzuzeigen. In der Anzeige ist die Biermenge anzugeben, die voraussichtlich im Kalenderjahr erzeugt wird. Das Hauptzollamt kann Erleichterungen zulassen.

Es ist eben der Beginn anzuzeigen und nicht die mehrmalige Brautätigkeit innerhalb des Kalenderjahres, nachdem man den Beginn schon gemeldet hat.
Hier gibt es für mich auch keine andere Auslegungsmöglichkeit.

Der komplette Text ist hier zu finden: http://www.bundesrecht.juris.de/bierstv/

Bierige Grüsse
Michael


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red_folder.gif erstellt am: 22.4.2008 um 15:02  
Hallo zusammen,
ich babe gerade meim HZA Bielefeld angefragt.
Die möchten jeden Brauvorgang angezeigt haben, um Kontrollmöglichkeiten zu haben.

Ich habe dann auch im Genehmigungsschreiben des HZA nachgelesen, wonach pro Haushalt bis zu 2hl im Jahr hergestellt werden dürfen.
Man sieht, der Amtsschimmel wiehert sehr unterschiedlich

Grüße aus Lippstadt.

"Durst wird durch Bier erst schön" Aus einem Lied eines Männerchores, bei dem ich vor Jahren einmal gesungen habe
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Berliner
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red_folder.gif erstellt am: 22.4.2008 um 17:48  

Zitat:
Man sieht, der Amtsschimmel wiehert sehr unterschiedlich


Ja, so isses leider, Berlin ist genauso restriktiv.


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Gruß vom Berliner
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