Senior Member Beiträge: 345 Registriert: 8.12.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 1.11.2009 um 23:33 |
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@flying
mit Turbohefe habe ich noch gar keine Erfahrungen gemacht. Wäre mal ein
Versuch auszuprobieren wieviel Alc die schafft. Dabei sollte man sich
langsam an die Grenze rantasten und mit gestaffelter Zuckerung arbeiten.
Wenn nämlich der Zuckergehalt in der Maische zu groß ist, gibt die Hefe
vorzeitig auf und es bleibt mehr Restsüße - ist der gleiche Effekt wie z.B.
bei Eiswein. Andererseits ist ungewiss wie reintönig die Gärung mit
Turbohefe verläuft.
Allerdings stellt sich mir immer noch die Frage wieviel °Plato ich mit ´ner
Maische maximal erreichen kann. Ansonsten wäre ja entweder Aufzuckern
angesagt oder sich mit weniger Alc zufrieden zu geben.
Dass die Destille zu mindestens rund 50% aus Kupfer bestehen soll habe ich
auch irgendwo mal gelesen/gehört. Das Kupfer soll angeblich unerwünschte
Geschmacksstoffe chemisch binden und der Brand wird reintöniger. Vielleicht
weiss ja jemand Genaueres.
@emjay:
Normales Braumalz ist sicherlich ungeeignet, eine Ausnahme mag vielleicht
Rauchmalz darstellen.
Es gibt aber auch Whiskymalz z.B. bei Brouwland : http://www.brouwland.com/shop/product.asp?cfid=4&id=2492&ca
t=989&dt=24
Da ich nächste Woche eh dort bestellen muss, werde ich mal ein paar Kilo
einkaufen.
@biermann:
Wenn das Bier schon komisch schmeckt besteht natürlich die Gefahr, dass der
Brand diese unangenehmen Aromen auch hat. Destillieren würde ich das
trotzdem, und wenn´s anschließend nur als Brennstoff oder Frostschutz für
den Scheibenwischer herhalten muß.
Hopfen hat natürlich im Whisky nix zu suchen - aber so ein Bierbrand ist
auch echt was Feines.
Gruß
Jürgen ____________________ Gutes Bier trinkt man nur an Tagen mit "g" - und Mittwochs.
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Antwort 25 |
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 1.11.2009 um 23:40 |
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Hi Jörg,
Um mal auf der theoretischen Seite zu bleiben. Du hast 54 l Vollbier mit
ca. 5 Vol% Alk. Das macht 2,7 l reinen Alk. Also nicht ganz rein. Nach zwei
Durchgängen und abtrennen von Vor und Nachlauf könntest du so 2- 2,5 l 80
%, igen Schnaps bekommen.
Rein theoretisch versteht sich..
____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 26 |
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 1.11.2009 um 23:59 |
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Hi Jürgen,
Die Turbo-Brennhefen sollen einen extrem reintönigen Alkohol erzeugen. Die
gestaffelte Zuckerung wird empfohlen. Da soll es sogar bis 24% Alk.
gehen.
Bei einer Whiskey Maische stelle ich mir aber obergärige Bierhefe
geeigneter vor, da Frucht-Ester und phenolische Aromen in den Brand
übergehen.
Zum missratenen Sud ein Beispiel vom Obstbrand. Das beste Kirschwasser
macht man aus den bitteren, kleinen und furchtbar ekeligen wilden Kirschen.
m.f.g
Renè
____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 27 |
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Junior Member Beiträge: 27 Registriert: 28.9.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.11.2009 um 10:17 |
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ich kann's nicht lassen, hier eine Nebenfrage, was bekomme ich den wenn ich
Bier, fertig vergoren destiliere?
Hi Biermann,
also ich habs mal probiert. Vor vielen vielen Jahren, war damals in einem
Internat. Heimlich haben wir mit Erlenmeyerkolben und anderem Zierrat aus
dem Phasikraum so ziemlich alles destiliert, in dem Alkohol enthalten war.
Unter anderem auch Bier.
An den Geschmack der dabei herauskam kann ich mich noch ganz gut erinnern.
Es hat nach allem geschmeckt, was im Bier auch zu schmecken ist, nur extrem
konzentriert.
Ich fands nicht soo lecker.
Gruss
SW
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Antwort 28 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.11.2009 um 10:44 |
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Zitat: | Dass die Destille zu
mindestens rund 50% aus Kupfer bestehen soll habe ich auch irgendwo mal
gelesen/gehört. Das Kupfer soll angeblich unerwünschte Geschmacksstoffe
chemisch binden und der Brand wird reintöniger. Vielleicht weiss ja jemand
Genaueres. |
Bei Obstbrand bindet das Kupfer der
Destille die Cyanide aus den Obstkernen, soviel ich weiß.
Schwarzbrennen ist leider kein Kavaliersdelikt und die Behörden reagieren
da sehr empfindlich.
Wenn das jemand schon vorhat, würd ich es zumindest nicht öffentlich im
Forum rumposaunen, mir kanns ja aber egal sein.
Stefan
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Antwort 29 |
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Senior Member Beiträge: 345 Registriert: 8.12.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.11.2009 um 21:01 |
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Ich habe ja nicht gesagt, dass ich sowas illegales vorhabe wie Schnaps
brennen, sondern lediglich zum Thema beigetragen was mir so dazu
einfällt.
Übrigens ist der Verkauf und Besitz größerer Destillen nicht verboten, man
muß sie nur anmelden und darf sie nicht zum Schnapsbrennen benutzen (man
darf sich ja auch ne Armbrust kaufen, nur eben nicht damit auf Lebebwesen
schießen).
Kräuterauszüge oder Obstgeiste dürfen auch gebrannt werden, weil da ja als
Grundstoff bereits versteuerter Alkohol zugrunde liegt. Allerdings muß das
beim Zoll angemeldet werden soweit ich da richtig informiert bin.
Sogar Schnaps brennen darf man in Deutschland - allerdings ist die
Brennblasengröße dabei auf 0,5 Liter Blaseninhalt begrenzt. Soweit das
Gesetz. Wieviel Stunden am Tag und Tage in der Woche dann gebrannt werden
darf habe ich im Gesetzestext nicht gefunden.
Ich will jetzt auch nicht hochrechnen was beim Einsatz in 3 Schichten am
Tag so rauskommt im Jahr
Gruß
Jürgen ____________________ Gutes Bier trinkt man nur an Tagen mit "g" - und Mittwochs.
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Antwort 30 |
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Posting Freak Beiträge: 1905 Registriert: 7.12.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.11.2009 um 21:07 |
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Hallo Jürgen,
Zitat: | Sogar Schnaps brennen
darf man in Deutschland - allerdings ist die Brennblasengröße dabei auf 0,5
Liter Blaseninhalt begrenzt. Soweit das
Gesetz. |
Das ist ja interessant, ist das pro Haushalt oder pro Person im Haushalt,
da könnte man ja schön hochrechnen.
Ich kauf mir meinen Fusel wie ich ihn brauche, hab auch keine große Lust
das selber zu machen, nur das ewige Fingerwinken reizt schon gewaltig, da
stochere ich dann immer ein wenig, weils Spaß macht.
Cheers, Jörg ____________________ Ich braue Hoppesäcker Ur-biere nach dem Hoppesäcker Reinheitsgebot von
AD512 (Dokument ging leider verloren).
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Antwort 31 |
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.11.2009 um 22:04 |
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@Stefan,
Schwarzbrennen, wer macht denn sowas.. Was soll man denn machen, wenn beim kochen
einer leckeren ( 54 l ) Biersuppe sich der Nachbar über die Gerüche
beschwert. Dann muss man die Dämpfe über einen Kühler rechtzeitig
abkondensieren...
..oder...
m.f.g
Renè
[Editiert am 2.11.2009 um 22:38 von flying]
____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 32 |
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Senior Member Beiträge: 345 Registriert: 8.12.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.11.2009 um 23:57 |
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Zitat von Biermann, am 2.11.2009 um
21:07 | Zitat: | Sogar Schnaps brennen
darf man in Deutschland - allerdings ist die Brennblasengröße dabei auf 0,5
Liter Blaseninhalt begrenzt. Soweit das
Gesetz. |
Das ist ja interessant, ist das pro Haushalt oder pro Person im Haushalt,
da könnte man ja schön hochrechnen.
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Hallo Jörg,
so genau kann ich das auch nicht sagen - ich weiß nur das mit den 0,5
Litern Blaseninhalt. Wenn Du jetzt mal das Ding randvoll machen würdest mit
nem Bier von 20 Vol (vergoren mit Turbohefe) kommen theoretisch gerade mal
100 ml reiner Alc raus - also gehört das eigentlich in die Rubrik
"Kinderkram & Spielerei" eingeordnet.
Ich kauf´mir meinen Brand auch im Laden - aber ausprobiert hab´ich das
schon mit der Brennerei (in der legalen Klasse... ich hab´das Zeug damals
bei meinem Ex- Schwiegervater in Tschechien gebrannt).
Ist aber auch ein bisschen wie immer im Leben: Du darfst alles machen ...
und bei einigen Dingen darfst Du Dich nicht erwischen
lassen.....................
Gruß
Jürgen ____________________ Gutes Bier trinkt man nur an Tagen mit "g" - und Mittwochs.
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Antwort 33 |
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Senior Member Beiträge: 181 Registriert: 23.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.11.2009 um 06:48 |
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Es ist für mich immer wieder erstaunlich, wie viele Missverständnisse und
Vorurteile über das Brennen existieren.
In Deutschland ist das geregelt in der BRENNEREIORDNUNG und im
BRANNTWEINMONOPOLGESETZ.
(kann man nach beiden googeln)
Beides zusammen regelt, dass Privatpersonen Brennblasen bis 0,5l Inhalt
nicht beim ZOLL anmelden müssen !! TROTZDEM unterliegt (nach Gesetz) die
Herstellung von Trinkalkohol (auch mit diesen Blasen) der Branntweinsteuer
!!! Es gibt keine Freigrenze wie die 2hl-Regel bei den Hobbybrauern. Nach
Gesetz muss bereits "das erste Schnapsglas" versteuert werden.
Andere EU-Länder haben teilweise andere, freiheitlichere Regelungen
(Österreich, Italien u.a.).
Thema Methanol und Erblindung:
Das Brennen macht "nur" eine Aufkonzentration. Es kann kein "zusätzliches
Methanol" erzeugen. Also wird "trinkbare Maische" auch nach dem Brennen
kein Methanol enthalten. Wenn Bier kein Methanol enthält so enthält auch
daraus gebrannter Bierschnaps keines.
Methanol kann hauptsächlich entstehen, wenn bei der Gärung viel Zellulose
beteiligt ist. Dies ist z.B. bei den Tresterschnäpsen (z.B. Grapa) der
Fall, weil da die "Trester" (Traubenstiele und -Reste) vergoren werden. Da
ist dann das Verwerfen des Vorlaufs besonders wichtig.
Dass "Schwarzbrennen" fast überall auf der Welt eine lange Tradition hat
ist allgemein bekannt. Trotzdem ist es illegal und wird - wenn man erwischt
wird - in Deutschland sehr empfindlich geahndet. Und keiner der bisher
Bestraften wollte sich erwischen lassen.
____________________ Prüfet Alles und das Gute behaltet !!!
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Antwort 34 |
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Posting Freak Beiträge: 902 Registriert: 11.6.2006 Status: Offline
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erstellt am: 4.11.2009 um 08:40 |
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Hallo,
ich habe vor einiger Zeit mit einem netten (wirklich) Herrn vom Zoll
gesprochen. Ich wollte gern einen Bierbrand von meinem Bier haben. Nach
seiner Aussage gibt es einige kleine Privatbrennereien, die mein Bier ganz
legal brennen dürfen (mit Alkoholsteuer natürlich). Man darf es von dort
jedoch nicht in den freien Handel bringen, also man muß selbst trinken
Soll der Alc verkauft werden kann man ihn in einer Lohnbrennerei brennen
lassen.
In einem Brennerforum habe ich mal gelesen, jeder Verkauf einer
Brennanlage, auch die 0,5ltr-Anlage, muß vom Verkäufer dem Zoll angezeigt
werden und auch der Erwerb dann vom Käufer. Dort wurde wohl eine nicht
angemeldete Anlage vom Zoll eingezogen.
Hier z.B http://www.schnapsbrennen.at/diskussion/20051019004406-01.h
tml#20051019004406-01
Auch erzählte der Her vom Zoll, heute wären öfter gesundheitlich
bedenkliche Stoffe im Alc, die bei den älteren Kupferbrennereien nicht
aufgetreten sind.
Gruß hufpfleger ____________________ Gruß hufpfleger,
der immer noch einen Pächter sucht!
Infos unter dem button "Bierbrauer werden?" in der Navigationleiste
http://hämmscher-bier.de
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Antwort 35 |
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Senior Member Beiträge: 181 Registriert: 23.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.11.2009 um 18:10 |
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Dabei handelt es sich
hauptsächlich um Cyanide - die sind in Kernen von Kernobst und Steinobst
(Apfel, Birne, Mirabelle etc..) enthalten. Wird inclusive der Kerne/Steine
gemaischt, so gehen die Cyanide in die Maische über - Kupfer bindet
chemisch diese Cyanide sehr gut und wirkt deshalb dafür neutralisierend.
Edelstahl- und Glasanlagen haben da ein anderes, in diesem Fall
ungünstigeres, chemisches Verhalten. Grundsätzlich sind diese Schadstoffe
aber schon in der so gewonnenen Maische.
Die einzelnen Zollämter scheinen den reinen Gesetzestext unterschiedlich
auszulegen. In dem genannten Forum sind ja auch Schreiben veröffentlicht,
in welchen ein bestimmtes Zollamt mitteilt, dass sie die Brantweinsteuer
auf die auf eine Kommastelle gerundete Menge Alkohol erheben. Eine Menge
kleiner 0,05l (50 ml = 2 1/2 Schnapsgläser) würde also eine Steuerschuld
NULL ergeben. Die Steuer wird dabei auf einen einzelnen Brennvorgang
bezogen. Das wär dann doch so eine Art ganz kleiner Freimenge. Aber
VORSICHT - das ist Auslegungssache des Hauptzollamts und man hat
letztendlich keinen "Rechtsanspruch" darauf. Andere Zollämter
interpretieren das ganz anders, wie obiges Beispiel vom Einzug zeigt. ____________________ Prüfet Alles und das Gute behaltet !!!
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Antwort 36 |
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Senior Member Beiträge: 345 Registriert: 8.12.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.11.2009 um 21:37 |
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N´abend zusammen,
der rechtliche Teil scheint ja jetzt abgehandelt zu sein und wenn dazu noch
Fragen sind kann man sich ja auch beim Zoll persönlich "beraten" lassen.
Aber das Thema war doch Whisky-Herstellung (und nicht: "darf ich das?") und
dazu habe ich noch was bei den Brennern gefunden :
http://www.schnapsbrennen.at/diskussion/20091014135341-01.h
tml#20091014135341-01
Interessierte können da ja mal reinschauen.
Gruß
Jürgen ____________________ Gutes Bier trinkt man nur an Tagen mit "g" - und Mittwochs.
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Antwort 37 |
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Senior Member Beiträge: 181 Registriert: 23.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.11.2009 um 10:02 |
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Das ist mal ein interessanter Link !!!
Werde ich auf alle Fälle mal probieren und dabei auf verzollten Alkohol
zurückgreifen.
Ich kauf bei Italienaufenthalten immer einen Vorrat an 95% Alkohol. Gibts
dort 1 l für ca 12 Euronen in Tankstellen und Supermärkten. Dabei
EU-Einfuhrgrenzen beachten.
Werde also mal einen gekauften Korn mit diesem aufspriten und vorher in
Sherry gelagerte eichenspäne reingeben.
Wird natürlich kein "Original-Wiskey" - bin aber trotzdem auf das Ergebnis
gespannt.
____________________ Prüfet Alles und das Gute behaltet !!!
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Antwort 38 |
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Senior Member Beiträge: 345 Registriert: 8.12.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.11.2009 um 17:52 |
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Hallo,
Habe heute von Brouwland mein Whiskymalz bekommen (10 Kilo), davon werde
ich demnächst mal ´ne Maische machen und natürlich ohne Hopfenkochen
vergären. Vergären werde ich mit einer Brennmaischhefe.
Kann mir noch jemand sagen wie dick man maximal einmaischen kann ??
Gruß
Jürgen
____________________ Gutes Bier trinkt man nur an Tagen mit "g" - und Mittwochs.
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Antwort 39 |
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Posting Freak Beiträge: 1163 Registriert: 25.6.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 16.11.2009 um 15:21 |
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für den hobbybrenner
Zitat: | Kupferdestille,
doppelwandig mit Wasserbad. Ca. 60 Liter Inhalt. Französische Herstellung
(Provence).
Beheizung 380 Volt mit Edelstahlkühler. Wurde in Frankreich zur Herstellung
von 'eau de vie' verwendet.
Die Destille befindet sich in einem einwandfreien Zustand und ist
betriebsfertig ! |
____________________ Gruss aus der Schweiz, Dave aka Vade
meine 50l Anlage Biersektenmitglied 697 Schweizer
Brauereien
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Antwort 40 |
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Posting Freak Beiträge: 950 Registriert: 19.9.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 16.11.2009 um 20:28 |
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Leute PSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSST
Mann mann mann nicht so laut der ZOLL hört mit.
Wollte mir eine Destille mit Brennrecht zulegen.
Hab mit dem Hauptzoll in München diskutiert und das Ende vom Lied.....
Kaufen darf ich die Destille nicht da ich keine Landwirtschaft besitze und
somit kein wirtschaftlicher Nutzen besteht.
Kurz und gut die Brennrechte sind heute schon wertvoller als Gold und wer
sie hat sollte sie hegen und pflegen.
Die haben mir sogar angedroht, dass wenn ich die Destille dennoch kaufe
(Kontrolle wahrscheinlich die nächsten Wochen) dann werden die Beamten mit
maschineller Gewalt die Anlage unbrauchbar machen.
Soviel zum Thema legal versuchen zu Brennen
Aber die Kehrseite der Medallie Schw.....Br.... hüstel hüstel (hat jetzt
keiner gehört gell )
mfg Doppel der sich jetzt nen knallorangen BMW käuft und den General Ludwig
nennt oder war das LEE
(kleine Anspielung auf die "Dukes" und dem Moonschiningscharakter
PS.: Die Anlage is noch zu haben für 4500 VB plus ner Menge Material Wer
Mag PN an mich dann kann ich was vermitteln.... ____________________ Am Wasser mag ich jeden Tropfen! Am liebsten mit viel Malz und Hopfen! "Ist
auf meinem Mist gewachsen!"
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Antwort 41 |
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Posting Freak Beiträge: 1905 Registriert: 7.12.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 16.11.2009 um 20:48 |
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Hallo Doppel,
irgend wie seltsam ist das schon, haben den alle Destillen in Dland
Landwirtschaft????
Da fragt man sich dann doch wieviel die Beamten wissen, ich meine mich
erinnern zu können das jeder Zollonkel den man nach Bierbrauen fragt eine
andere Antwort bringt.
Dann die Frage ob Du wirklich durch diesen ganzen Unsinn durch willst für
ein paar Liter selbstgebrannten oder besser einen Brenner mit Lizens und
Quote findest der Dir das kocht.
Für mich ist das alles gestorben da ich anderes am Hals habe.
Cheers,
Jörg
____________________ Ich braue Hoppesäcker Ur-biere nach dem Hoppesäcker Reinheitsgebot von
AD512 (Dokument ging leider verloren).
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Antwort 42 |
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Posting Freak Beiträge: 950 Registriert: 19.9.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 16.11.2009 um 20:57 |
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Na ja ich dachte mir dass diese schöne alte Kupferdestille ein weiterer
Blickpunkt in meiner angestrebten Heimbrauerei sein könnte.
Aber der Onkel vom Hauptzool (oder wie ach ja zoll so war's ) fing dann an, dass Er die nächst höhere Instanz
anfragen müsse....... Ministerium
..... das war dann für mich ein wenig zu übertrieben. ____________________ Am Wasser mag ich jeden Tropfen! Am liebsten mit viel Malz und Hopfen! "Ist
auf meinem Mist gewachsen!"
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Antwort 43 |
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Senior Member Beiträge: 345 Registriert: 8.12.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 18.11.2009 um 21:29 |
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Soweit ich weiß ist der Erwerb einer Destille nicht strafbar, man muß es
nur dem Zoll melden. Und wenn ich damit destilliertes Wasser mache, oder
ätherische Öle, dann darf ich das auch.
Nur eben keinen Schnaps aus Maische oder Wein o.ä. brennen
Die Herstellung von Obstgeisten, wo ja bereits versteuerter Alkohol
zugrunde liegt ist erlaubt, muß aber vom Zoll "beaufsichtigt" werden.
Ein Bekannter von mir (der macht auch Brauseminare) brennt Geiste im
kleinen Stil. Der kann bestimmt Auskunft geben. Hier seine
Website:http://www.home-brew-tec.de/
Gruß
Jürgen ____________________ Gutes Bier trinkt man nur an Tagen mit "g" - und Mittwochs.
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Antwort 44 |
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Posting Freak Beiträge: 950 Registriert: 19.9.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 18.11.2009 um 21:37 |
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Probiers aus!
Die beim Zoll sind eh doof die glauben Dir das noch, daß Du Dir mit Deiner 50l
Destille nur Bachblütentee heiss machst
mfg Doppel ____________________ Am Wasser mag ich jeden Tropfen! Am liebsten mit viel Malz und Hopfen! "Ist
auf meinem Mist gewachsen!"
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Antwort 45 |
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Senior Member Beiträge: 345 Registriert: 8.12.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 28.11.2009 um 18:48 |
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Du kannst ja auch solch ein Teil als DEKO für den Partykeller kaufen:
http://www.brouwland.com/shop/catproducts.asp?cfid=4&id=578
&pid=567
Die 10-Liter Destille ist gar nicht so groß, die passt in jedes Regal.
Kann man bei Brouwland auch direkt vor Ort einkaufen.
Jürgen ____________________ Gutes Bier trinkt man nur an Tagen mit "g" - und Mittwochs.
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Antwort 46 |
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Member Beiträge: 80 Registriert: 2.7.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 28.11.2009 um 20:20 |
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Zitat: |
Probiers aus!
Die beim Zoll sind eh doof die glauben Dir das noch, daß Du Dir mit
Deiner 50l Destille nur Bachblütentee heiss machst
mfg Doppel
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naja, wenn du z.B. eine aus Glas benutzt kannst du einfach angeben dass du
Hobbychemiker bist z.B.
Ich besitze seit ein paar Jahren eine Destillationsanlage für chemische
Zwecke und hatte nie Ärger mit dem Zoll obwohl so ein aktiv gekühlter
Kühler sicher auch eine größere Menge Alkohol destillieren könnte.
(Ich habe sowas auch schon in entsprechenden Foren gesehen)
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Antwort 47 |
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