Posting Freak Beiträge: 2175 Registriert: 9.11.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.1.2010 um 10:05 |
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Zitat: | Träumt ruhig euren Traum
weiter, es bleibt aber nur ein Traum.
Es ist eindeutig bestimmt: pro Haushalt 200 Liter, auch wenn ihr es nicht
wahr haben wollt. |
Das mag ja sein, dass Du und
einige wenige Zollbeamte das Gesetz so interpretieren. M.E. steht das aber
so nicht im Gesetzestext drin und Klärung würde mit Sicherheit nur ein
Gerichtsurteil bringen. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass "Haushalte"
nur ein Ortshinweis ist. Daher haut das mit der mobilen Anlage nicht hin.
Selbst das Brauen bei einem Kumpel wäre somit mit diesem Gesetz nicht
vereinbar. In dieser Meinung hat mich auch das HZA Darmstadt bestärkt, die
mir auf eine Anfrage hin schriftlich mitgeteilt haben, dass Bier, welches
nicht von mir in meinem Haushalt hergestellt wird, GRUNDSÄTZLICH
steuerpflichtig ist. Eine Steuererklärung wäre aber erst ab einer
Steuerschuld ab 5 € notwendig. So ist das nun mal in der Regel mit unseren
Gesetzen.
Einen ersten Hinweis in die richtige Richtung würde man bekommen, wenn z.B.
eine Ehefrau/-man unter der selben Adresse anfängt Bier zu brauen und
Zollanmeldungen schickt.
VG, Markus
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Antwort 25 |
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Member Beiträge: 52 Registriert: 31.12.2009 Status: Offline
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erstellt am: 23.1.2010 um 10:15 |
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Genau das habe ich im Post Nr. 11 in diesem Thread schon geschrieben.
Ansonsten ist beim Biersteuer Gesetz für Hobbybrauer für individuelle
Interpretationen kein Spielraum. Es ist eindeutig definiert, dass die
Steuerfreigrenze für den Haushalt gilt und nicht pro Person.
Allzeit gut Sud
[Editiert am 23.1.2010 um 10:18 von Bierling]
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Antwort 26 |
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Posting Freak Beiträge: 2175 Registriert: 9.11.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.1.2010 um 10:27 |
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Zitat: | Es ist eindeutig
definiert, dass die Steuerfreigrenze für den Haushalt gilt und nicht pro
Person. |
Wo steht das?
VG, Markus
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Antwort 27 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.1.2010 um 10:33 |
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1. Es ist keine Freigrenze, sondern eine
Freimenge.
2. Bitte leite mal her, wie Du auf diese Deutung kommst, die, wenn sie
richtig wäre, im krassen Widerspruch zur sonstigen Steuergesetzgebung
stehen würde, bei der das Steuersubjekt immer eine (natürliche oder
juristische) Person ist, aber nie pauschal ein Haushalt.
Mit "Haushalt" ist im BierStG ganz klar der Ort gemeint, an dem das Bier
entstehen muß, um steuerfrei zu sein, und nicht die Gesamtheit der darin
lebenden Personen.
[Editiert am 23.1.2010 um 10:33 von rmax]
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Antwort 28 |
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Posting Freak Beiträge: 1791 Registriert: 6.7.2004 Status: Offline
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erstellt am: 23.1.2010 um 10:36 |
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Das würde mich auch interessieren. Ein juristische Definition eines so
einfachen Wortes wie Haushalt kann schonmal einige Sätze bis eine halbe
Seite betragen. Erst wenn man so eine Definition hat, kann man genau sagen
was unter Haushalt zu verstehen ist.
Beispiel Diebstahl:
Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die
Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Klingt doch ganz klar definiert, oder?
Ist es aber nicht. Wenn man den Tatbestand des Diebstahls genau verstehen
will, muss man zu jedem Tatbestandsmerkmal ellenlange Definitionen kennen
und verstehen.
Allein das Tatbestandsmerkmal der Wegnahme zu erläutern kann Seiten an
Papier füllen.
Daher sollte man erstmal eine Definition von Haushalt i.S.d.
Biersteuergesetzes finden, ehe man sich darüber streitet, was nun ein
Haushalt ist. Die Definition lässt sich dann ja eventuell auch noch
individuell interpretieren
Gruß
Udo
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Antwort 29 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 23.1.2010 um 13:15 |
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Hi,
bevor hier weiter herumtheoretisiert wird, warum macht nicht jeder, der das
mit dem Haushalt nicht weiß, so wie Tudo in Antwort 17 vorgeschlagen hat.
Das entsprechende HZA wird Euch schon die entsprechende Info zukommen
lassen, ob pro Haushalt oder pro im Haushalt lebender Person.
ciao
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.1.2010 um 13:31 |
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Da es zu
dem Theman meines Wissens weder Richtersprüche noch bundeseinheitliche
Anweisungen für die HZA gibt, wird man da auch immer nur die persönliche
Einschätzung des jeweiligen Verwaltungebeamten bekommen.
Zitat: | ob pro Haushalt oder pro
im Haushalt lebender Person. |
Weder noch, sondern
"200l pro Hobbybrauer".
[Editiert am 23.1.2010 um 13:34 von rmax]
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Antwort 31 |
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Senior Member Beiträge: 296 Registriert: 13.1.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.1.2010 um 14:24 |
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Hallo Michael, Stefan und die anderen....
ICH habe das letztes Jahr so gemacht. Den ersten Sud auf mich, den zweiten
auf meine Frau angemeldet. Beide Male kann eine IDENTISCHE Antwort, wie
folgt:
Wer will kann sich das PDF (eingescannt) auch unter http://www.maischtens-wuerz-was.de/HZA-Thueringen2009.pdf
bei mit von der Homepage abholen.
ALSO: Hier in Thüringen gilt (zumindest bei Herrn Wiebel) ein Limit von 200
Liten PRO HAUSHALT. Zu Denken gibt mir aber der zweite Abschnitt auf der
der zweiten Seite. Wenn ich eine "Braugemeinschaft" habe Kann ich
X-beliebig viele (also X mal 200) Liter brauen(?) solange die Mitglieder
der Braugemeinschaft NICHT zu meinem Haushalt gehören. Nun wohnen aber Opa
und GöGa mal mit im Haus (ja, auch in der selben Wohnung).
Meine Meinung (gelernter Steuerfachangestellter, der sich aber mit den
"kleinen" Steuern nie beschaätigen konnte): Es lässt sich in den Wortlaut
des §2 niemals hineininterpretieren, dass die Freimenge von 200 Liter auf
den Haushalt bezogen ist . DAS ist IMHO eine willkürliche Festlegeung der
HZÄ und ich und meine "Genießer" werden diese umgehen
(müssen!).
Ganz viele Grüße aus Ostthüringen
vom Ostthüringer Thomas ____________________ Fouler, purifier, fermenter – c’est la bière.
*** seit 2008 neu in der Einkocherklasse ***
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Antwort 32 |
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Member Beiträge: 52 Registriert: 31.12.2009 Status: Offline
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erstellt am: 23.1.2010 um 15:52 |
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Zitat: | ALSO: Hier in Thüringen
gilt (zumindest bei Herrn Wiebel) ein Limit von 200 Liten PRO HAUSHALT. Zu
Denken gibt mir aber der zweite Abschnitt auf der der zweiten Seite. Wenn
ich eine "Braugemeinschaft" habe Kann ich X-beliebig viele (also X mal 200)
Liter brauen(?) solange die Mitglieder der Braugemeinschaft NICHT zu meinem
Haushalt gehören. Nun wohnen aber Opa und GöGa mal mit im Haus (ja, auch in
der selben Wohnung). |
Du hast es immernochnicht verstanden: Nur wenn bei gemeinschaftlichem
Brauen in Gemeindebrauhäusern oder bei einer Veranstaltung/
Schaubrauen gemeinschaftlich Bier gebraut wird, so gilt das Bier als in
den Haushalten der Hobbybrauer hergestellt.
Ich verstehe ja, daß der Wunsch nach einer für Hobbybrauer freundlicheren
Lösung euch etwas die Sinne vernebelt, aber es bekommt euch besser, wenn
ihr es so hinnehmt wie es ist, denn letztendlich interessiert sich das HZA
überhauptnicht für eure individuellen Interpretationsversuche.
Allzeit gut Sud
[Editiert am 23.1.2010 um 15:53 von Bierling]
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Antwort 33 |
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Posting Freak Beiträge: 1791 Registriert: 6.7.2004 Status: Offline
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erstellt am: 23.1.2010 um 15:57 |
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@ Bierling
Wenn du der Überzeugung bist, dann ist es ja gut. Lass uns hier doch
einfach mit unseren vernebelten Sinnen etwas herumspinnen und überlegen.
Deine Meinung habe ich verstanden und wenn es nach mir geht musst du sie
auch nicht wiederholen. Wenn dann wäre es allerdings auch angenehmer, wenn
du die Zitierfunktion richtig nutzt.
Gruß
Udo
EDIT: Jetzt hast du die Funktion verstanden und es geändert. Wunderbar.
Liest sich einfach angenehmer.
[Editiert am 23.1.2010 um 15:57 von Tudo]
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Antwort 34 |
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Member Beiträge: 52 Registriert: 31.12.2009 Status: Offline
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erstellt am: 23.1.2010 um 16:06 |
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Zitat von Tudo, am 23.1.2010 um
15:57 | @ Bierling
Wenn du der Überzeugung bist, dann ist es ja gut. Lass uns hier doch
einfach mit unseren vernebelten Sinnen etwas herumspinnen und überlegen.
Deine Meinung habe ich verstanden und wenn es nach mir geht musst du sie
auch nicht wiederholen. |
Ich habe das Recht meine
richtige Meinung sooft zu wiederholen wie ihr euch das Recht nehmt
eure unrichtige Meinung zu äussern, daran wirst DU nichts ändern,
basta.
Zitat: | Wenn dann wäre es
allerdings auch angenehmer, wenn du die Zitierfunktion richtig
nutzt. |
Wenn man einen Schreibfehler macht und den dann innerhalb weniger Sekunden
korrigiert, dann geht DICH das einen feuchten Kehricht an.
Du kannst ja gerne durchs ganze Forum scannen und alle Zitierfehler
monieren, dann hast du die nächsten Monate zu tun und laberst hier nicht
unnütz rum.
[Editiert am 23.1.2010 um 16:07 von Bierling]
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Antwort 35 |
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Posting Freak Beiträge: 1791 Registriert: 6.7.2004 Status: Offline
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erstellt am: 23.1.2010 um 16:14 |
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Entschuldige bitte. Mir ist nur aufgefallen, dass du seit deiner noch
jungen Zugehörigkeit zum Forum noch keine produktiven Beitrag gepostet
hast. Das letzte Mal hast du versucht einen Elektromeister zu belehren, wie
man einen Motor richtig anschließt. Das war etwas peinlich......
Gruß
Udo
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Antwort 36 |
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Posting Freak Beiträge: 2175 Registriert: 9.11.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.1.2010 um 16:24 |
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Hallo Thomas, Zitat: | ICH habe das letztes Jahr so gemacht. Den ersten Sud auf mich,
den zweiten auf meine Frau angemeldet. |
die
$ntwort hätte ich $uch so erw$rtet. W$s wohl passiert wäre wenn Deine Fr$u
ihren Sud selber $ngemeldet hätte. D$s wäre interess$nt geworden...
VG, Markus
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Antwort 37 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 23.1.2010 um 16:48 |
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@Bierling: mmmhh....ein recht hohes Ross, auf dem Du da sitzt, Deine
Meinung als richtig und die der anderen als falsch zu
bezeichnen. Vielleicht gehst Du nochmal ein wenig in Dich, hm?
Gruß
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Member Beiträge: 52 Registriert: 31.12.2009 Status: Offline
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erstellt am: 23.1.2010 um 17:18 |
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Zitat: | Entschuldige bitte. Mir
ist nur aufgefallen, dass du seit deiner noch jungen Zugehörigkeit zum
Forum noch keine produktiven Beitrag gepostet
hast. |
Alle meine Beiträge waren bisher mehr als
produktiv, dass Du nichts damit anfangen kannst, liegt wohl nur an deiner
etwas begrenzten Auffassungsgabe.
Zitat: | Das letzte Mal hast du
versucht einen Elektromeister zu belehren, wie man einen Motor richtig
anschließt. Das war etwas peinlich...... |
Ja,
war in der Tat peinlich, aber für den Elektromeister. Als solcher sollte er
sich mit Drehstrom auskennen.
Zitat von tauroplu, am 23.1.2010 um
16:48 | @Bierling: mmmhh....ein recht hohes
Ross, auf dem Du da sitzt, Deine Meinung als richtig und die der
anderen als falsch zu bezeichnen. Vielleicht gehst Du nochmal ein
wenig in Dich, hm?
Gruß
Michael |
Die einzige Meinung die in diesem Thread die auchnoch von amtlicher Seite
bestätigt ist, ist meine.
Wer sitzt denn nun auf dem hohen Roß?
Aber Leute, ich sehe, daß ich mit euch nur meine Zeit vergeude.
Allzeit gut Sud
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Antwort 39 |
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Posting Freak Beiträge: 1791 Registriert: 6.7.2004 Status: Offline
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erstellt am: 23.1.2010 um 17:30 |
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Zitat: | Aber Leute, ich sehe,
daß ich mit euch nur meine Zeit vergeude. |
Gott sei dank!
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Antwort 40 |
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Posting Freak Beiträge: 1905 Registriert: 7.12.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.1.2010 um 17:43 |
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Bravo, hier hat mal wieder einer mit 11 Beiträgen den dritten Bierkrieg
vermieden (oder angefangen????).
Love em' all.
Beste Grüße, Jörg
____________________ Ich braue Hoppesäcker Ur-biere nach dem Hoppesäcker Reinheitsgebot von
AD512 (Dokument ging leider verloren).
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Antwort 41 |
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.1.2010 um 19:40 |
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Na gut, Familie die im Haushalt lebt, geht nicht. Also gründet man mit
Freunden und Arbeitskollegen einen Brauverein und lässt Sie alle die
Sammelliste fürs Zollamt unterschreiben.
Der häusliche Einkocher wird dann eben zum Vereinsbrauhaus.
Oder so ähnlich...
____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 42 |
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Posting Freak Beiträge: 2795 Registriert: 2.9.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.1.2010 um 19:54 |
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Antwort 43 |
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Senior Member Beiträge: 296 Registriert: 13.1.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.1.2010 um 20:14 |
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Hallo zusammen, bin wieder da.
@Markus: Meine Frau HAT den Sud selber angemeldet und auch selber
unterschrieben. Und für die eigenen Sude auch Buch geführt. Nun ja, wir
haben 2 Braubücher und wenn der Zoll da was zusammenlegen will, dann soll
er. Uns kann da (derzeit noch) eh' nix passieren.
@ALL: In jedem Fall steht die Interpretation, dass die Freimenge pro
Haushalt gilt, mit dem Artikel 3 des Grundgesetzes (Gleichbehandlung) in
Widerspruch. Ein Hobby- oder Hausbrauerpaar wird hiermit schlechter
gestellt als ein Single. Sollte der Herr vom Zoll bei meine (ich bin dieses
Jahr wieder Erster beim Anmelden) nächste Sudanmeldung wieder mit diesem
"Standardvordruck" benatworten, werde ich ihn mal auf den Widerspruch
hinweisen.
@Bierling: Wenn Du lesen könntest, würdest Du wissen, das die Regelung des
§2 BierStV in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird. DAS IST
DIE WAHRHEIT.
Grüße vom
Thomas, dem Ostthüringer
____________________ Fouler, purifier, fermenter – c’est la bière.
*** seit 2008 neu in der Einkocherklasse ***
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Antwort 44 |
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Posting Freak Beiträge: 558 Registriert: 28.8.2009 Status: Offline
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erstellt am: 23.1.2010 um 20:24 |
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Hallo Ben,
alias Bierling.
Für mich ist es nicht peinlich. Aber ich denke mal für Dich. Jetzt hast du
ganze 23 Tage Zeit gehabt alles richtig zu lesen und zu verstehen. Aber
scheinbar ohne Erfolg. Ich lasse mich von Dir nicht verleugnen. Ich stehe
zu meiner Aussage. Bewies hierfür ist wohl die gesamte Deutsche
Elektroindustrie ( Siemens, Lenze, Danfoss, usw.). Diese bauen alle
Umrichter für das Einphasige Netz.
Aber scheinbar hast du keinen A... in der Hose. Ich stehe zu meinem Beruf
und gebe diesen auch hier an. Ich gehe nun davon aus das nichts mit
Elektrotechnik zu tun hast. Wenn ja schade für die gesammte
Elektroindustrie und Innung. Wenn ja, schau doch mal nach, in Zeiten der
Krise werden Lehrgänge von der Agentur für Arbeit gefördert.
Ich bin der Meinung du bist jemand der gerne andere kritisiert ohne jedoch
Fachwissen zu haben. Wahrscheinlich haben deine Nachbarn auch Probleme mit
Dir. Es ist schon traurig das dieses Forum durch so Leute wie Du leiden
muss.
Ich persönlich bin für jede Kritik offen, sofern diese Berechtigt ist. Aber
was Du hier versuchst ist nur Unruhe zu stiften. Eigentlich schade für
dieses Forum. Fehler einzugestehen zeigt den waren Karakter.
Achja, nun noch mal zu Thema Biersteuer.
In dem Antwortschreiben zur Anzeige der Bierherstellung steht folgendes.
... ich habe davon Kenntnis genommen, dass Sie beabsichtigen in Ihrem
Haushalt Bier herzustellen. Das hergestellte Bier ist unter der
Voraussetzung steuerfrei, dass es
- ausschließlich zum eigenen Verbrauch bereitet wird
- nicht verkauft wird
- im Kalenderjahr nicht mehr als 2hl Bier hergestellt werden.
Später steht noch..
Sollten Sie mehr als 2hl Bier herstellen, bitte ich Sie, mir dies
unverzüglich mitzuteilen, wenn Sie diese Menge überschreiten.
Also auch recht schwammig die Aussage. Das Beste ist mit Sicherheit einmal
direkt sein zuständiges HZA bezezüglich des Handlings anschreiben. Sicher
ist nur wenn man dann ein Blatt Papier in der Hand hat. Auf münliche
Aussagen würde ich mich nicht verlassen.
Gruß Globetrotter
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Antwort 45 |
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Senior Member Beiträge: 172 Registriert: 23.12.2008 Status: Offline
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erstellt am: 23.1.2010 um 20:52 |
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Hallo Globetrotter,
ich bin wie Du (wenn ich es richtig verstanden habe) Elektromeister (und
habe mit den Thread über den Motor mal angesehen), natürlich ist deinen
Ausführungen an Richtig - und Vollständigkeit nichts hinzuzufügen.
Nach dem Thread und diesem hier bleibt zu sagen er will nicht verstehen.
Ich habe die Frage die in diesem Thread behandelt wird schon vor einiger
Zeit dem HZA Köln gestellt, leider behandelt das HZA Köln dies tatsächlich
als Haushalt, damit gelten in diesem Zuständigkeitsbereich 200L pro
Haushalt. Wenn meine Frau jetzt auch noch Hobbybrauer wäre, denke ich mal
würde es auf einen Rechtsstreit hinauslaufen. Die Frage ist natürlich lohnt
sich das wirklich für die Handvoll Euro im Jahr.
Gruß
Frank
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Antwort 46 |
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Senior Member Beiträge: 345 Registriert: 8.12.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.1.2010 um 21:50 |
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na ja, scheint dann doch irgendwie Auslegungs- und Ansichtssache des
zuständigen Beamten zu sein.
Einerseits wäre es ja schön, wenn das wirklich gesetzlich einheitlich
geregelt würde, ggf. auch mit ´ner höheren Freigrenze - tschuldigung,
Freimenge natürlich.
Andererseits - mal ehrlich - wer von Euch ist denn schon mal häufiger
kontrolliert worden ??
Ich denke, wenn wir unsere Sude 1 mal monatlich (10 mal im Jahr)
anmeldenund der eine oder andere Sud "dazwischenrutscht" dürfte das nicht
wirklich jemanden vom Zoll interessieren.
Ist ja nun auch nicht so, als dass die Jungs nix besseres zu tun haben. Und
außerdem sind das ja auch nur Menschen und gottseidank sind nich alle von
denen so gaaaaaaanz genau.
und selbst wenn ich als Hobbybrauer es ganz genau nehme und jeden Liter
exakt angebe (mach ich ja grundsätzlich so
) und für 2 HL Steuern berappe - so geht´s mir persönlich gar
nicht um nen paar Euro Steuern.
Was wirklich nervt ist der Papierkram.
Wär schön, wenn man hinschreiben würde: Ich brau´Bier für´n Hausgebrauch ca
5 HL. im Jahr, 1-2 mal im Monat - Scheck anbei. Und am Jahresende rechnet
man einmal ab.
Entweder gibt´s ´ne Erstattung oder ´ne Nachzahlung -- feddich--.
Zu Bierling fällt mir nur ein:
1. Lehrjahr --- weiß gar nix
2. Lehrjahr --- weiß alles
3. Lehrjahr --- weiß alles besser.
Gruß
Jürgen ____________________ Gutes Bier trinkt man nur an Tagen mit "g" - und Mittwochs.
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Antwort 47 |
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Senior Member Beiträge: 172 Registriert: 23.12.2008 Status: Offline
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erstellt am: 23.1.2010 um 22:13 |
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Ich bin zwar noch nicht kontrolliert worden, allerdings hat man mir das
damals angedroht wenn meine Aresse nochmal mit anderen Namen auftaucht.
Natürlich alles in Beamtendeutsch.
Gruss
Frank
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Antwort 48 |
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Member Beiträge: 52 Registriert: 31.12.2009 Status: Offline
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erstellt am: 24.1.2010 um 09:50 |
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mann-o-mann, wo bin ich hier nur gelandet. Ich bin in dieses Forum gekommen
weil ich annahm auf gehobenem Niveau etwas über das Hobbybrauen klönen zu
können und werde jetzt nur angefeindet.
Leute, nicht ICH habe dieses bescheuerte Gesetz gemacht, sondern habe euch
nur mitteilen wollen wie es juristisch gehandhabt wird. Wer das nicht so
glauben will, soll es einfach sein lassen.
Das verhält sich ähnlich wie im Mittelalter: Der Überbringer einer
schlechten Nachricht wurde geköpft.
Zur Elektrik: Da werden einfach Behauptungen aufgestellt die jeder
Grundlage entbehren.
Nehmen wir an, dein FU würde tatsächlich 220V Phasenspanung gegen Phase
liefern so, daß ein Drehstrommotor im Dreieck betrieben werden müsste, wie
hoch wäre dann die Spannung Phase gegen Null?
Das ist ein Rechnung die jeder Elektriker im zweiten Lehrjahr beherrschen
sollte.
Also bitte, wer rechnet mir vor, wie hoch die Phasenspannung gegen Null
sein würde, wenn Phase-Phase 220V betragen?
Ich bin immernoch guter Hoffnung in diesem Forum auf Hobbybrauer zu treffen
die etwas mehr Erfahrung und Knowledge haben, mit denen man eine fruchtbare
Kommunikation zwecks Weiterentwicklung des eigenen Hobbybrauerstandards
betreiben kann.
Bei so vielen Mitgliedern können ja nicht alle so sein wie hier.
Allzeit gut Sud
Benny
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Antwort 49 |
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