Senior Member Beiträge: 103 Registriert: 29.12.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 16.11.2010 um 21:16 |
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Zitat von Thomator, am 12.11.2010 um
17:58 | Zitat: | Und ist Hopfen Stopfen
für ein IPA RHG konform? |
Hm, ich find im
vorläufigen Biergesetz keinen Hinweis darauf dass es nicht erlaubt sein
sollte... die Einschränkung "Die Hopfenauszüge dürfen der Bierwürze nur vor
Beginn oder während der Dauer des Würzekochens beigegeben werden." gilt
meiner Ansicht nach nur für Hopfenauszüge. |
Was wohl dadurch verboten werden soll, ist dass dem Bier nach der Gärung
hochkonzentrierte Bitterhopfenauszüge beigemischt werden, wie es in mancher
Großbrauerei gang und gäbe ist.
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Antwort 50 |
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Posting Freak Beiträge: 868 Registriert: 17.12.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 17.11.2010 um 07:39 |
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Zitat: | Was wohl dadurch
verboten werden soll, ist dass dem Bier nach der Gärung hochkonzentrierte
Bitterhopfenauszüge beigemischt werden, wie es in mancher Großbrauerei gang
und gäbe ist. |
Nee, das bezieht sich auf isomerierten / nicht-isomerisierten
Hopfenetrakt.
Den nicht-isomerisierten muss man nämlich kochen (wie klassischen Hopfen
auch), um die Bitterstoffe löslich zu machen. Beim isomerisierten ist das
nicht mehr nötig. Damit könnte man ganz einfach hinterher noch
nachbittern.
"Normaler" Hopfenextrakt wird meines Wissens nach mit MgSO4 in der Hitze
behandelt, damit er isomerisiert - er ist nach dem RHG verboten.
MgSO4 ins Brauwasser zu kippen und nicht-isomerisierten Hopfenextrakt zu
verwenden, das ist hingegen wieder erlaubt
Alles klar?
Frank
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Antwort 51 |
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Posting Freak Beiträge: 829 Registriert: 5.5.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 17.11.2010 um 08:20 |
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Können wir dann zu dem Schluß kommen dass Hopfenstopfen erlaubt ist? ____________________ Keine Produkte aus Massenbierhaltung!
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Antwort 52 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 17.11.2010 um 08:21 |
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Wie gesagt, Hans Peter Drexler von Schneider hat mir gesagt, er hätte alle
möglichen Behörden angefragt um zu wissen, ob Hopfen Stopfen erlaubt
sei.
Da ihm niemand eine vernünftige Antwort geben kommte, hat er es einfach
gemacht.
Das RHG ist wohl in manchen Bereichen Auslegungssache.
Braugips und Calciumchlorid darf man übrigens dem Brauwasser zusetzen, da
diese Ionen eh schon im Wasser enthalten sind.
Stefan
[Editiert am 17.11.2010 um 08:23 von Boludo]
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Antwort 53 |
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Senior Member Beiträge: 103 Registriert: 29.12.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 17.11.2010 um 13:39 |
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Zitat von Bergbock, am 17.11.2010 um
07:39 | Zitat: | Was wohl dadurch
verboten werden soll, ist dass dem Bier nach der Gärung hochkonzentrierte
Bitterhopfenauszüge beigemischt werden, wie es in mancher Großbrauerei gang
und gäbe ist. |
Nee, das bezieht sich auf isomerierten / nicht-isomerisierten
Hopfenetrakt.
Den nicht-isomerisierten muss man nämlich kochen (wie klassischen Hopfen
auch), um die Bitterstoffe löslich zu machen. Beim isomerisierten ist das
nicht mehr nötig. Damit könnte man ganz einfach hinterher noch nachbittern.
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Jo, das ist auch was ich meinte ... tropfenweise Alphasäure ins Bier kurz
vor der Abfüllung
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Antwort 54 |
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Posting Freak Beiträge: 868 Registriert: 17.12.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 17.11.2010 um 15:58 |
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Ich warte ja immer noch auf das Ahoi-Brause-Instantbier.
Tüte aufreisen, in Wasser auflösen fertig.
Erhältlich in den Geschmacksrichtungen Pils, Bock, Schwarzbier und neu :
Hefeweissbier.
Bei Bedarf mit separat erhältlichen Hopfenpillen nachbittern.
Keine Kästen mehr schleppen und das Bierchen immer in der Tasche. Die
Zukunft kann beginnen...
Frank
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Antwort 55 |
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Moderator Beiträge: 2659 Registriert: 24.8.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 17.11.2010 um 17:09 |
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Wir waren kurz davor ... wenn nicht andere schneller gewesen wären. Aus der
Traum, vom Hobbybrauertrockenbier - gut so !
[Editiert am 17.11.2010 um 17:10 von Erlenmeyer]
____________________ "Oh Bier, manchmal reichst du mir!"
Alfred Katzka
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Antwort 56 |
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Member Beiträge: 95 Registriert: 27.7.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 17.11.2010 um 19:09 |
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Antwort 57 |
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Senior Member Beiträge: 445 Registriert: 8.10.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.11.2010 um 15:13 |
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Danke, daß
du mir eine Illusion geraubt hast! Im ersten Moment geht's mir damit so wie
einem kleinen Kind, dem seine Freunde erklärt haben, daß es den
Weihnachtsmann gar nicht gibt. Ehrlich, mir war das bis gerade eben neu und
ich dachte eigentlich ich wüsste eine ganze Masse über die Absurditäten der
Lebensmittelbranche. Aber das so ein Gepansche unter dem Label "Deutsches
Reinheitsgebot" zulässig ist schockiert mich!
Ich schwöre hoch und heilig und gelobe Besserung beim Brauen eigener Biere
künftig viel mehr Experimentierfreude an den Tag zu legen, als ich bisher
vor hatte und mich sklavisch an den Entwurf "Echt sauber: Das neue Deutsche
Reinheitsgebot. Eine Fiktion." bei brauherr.de zu halten!
Neuzeller Klosterbräu hat da übrigens ein paar leckere Biere die so nicht
heißen dürfen und damit sehr guten Erfolg. Der schwarze Abt ist, wie ich
finde, sehr lecker!
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Antwort 58 |
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Posting Freak Beiträge: 868 Registriert: 17.12.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.11.2010 um 15:58 |
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Die Auslegungen auf "brauherr.de" sind allerdings auch sehr subjektiv und
in weiten Teilen ziemlich zweifelhaft.
Ich kann auch - sorry - die Klugscheisser nicht mehr hören, die schon zum
1000. Mal wiederholen, die Hefe steht nicht im RHG.
Ich meine, wir wissen doch inzwischen alle, warum das so ist. Und
natürlich war das RHG auch ein Verbraucherschutzgesetz. Wer mal alte
Rezepte nachliest und die Liste an Kräutern & Pilzen sieht, die verwendet
worden sind, der weiss schon, was damals Sache war.
Und wenn Gerste statt Gerstenmalz im Text steht, wir wissen alle, was
gemeint war / ist. 1516 war es eben noch nicht nötig hieb- und stichfeste,
juristisch wasserdichte Formulierungen zu verwenden.
Zugegeben, PVP als Klärmittel ist nicht unbedingt das, was man RHG-konform
im hehren Wortsinn erwarten würde.
Aber auch hier gilt : ich kann, wenn ich will, in jede gewünschte Richtung
argumentieren. PVP ist eine der unlöslichsten Verbindungen überhaupt, also
bleibt nichts im Bier (naja, annähernd nichts, wie eben immer in der Natur
- daran kann ich mich stören oder auch nicht). Wenn das Bierchen über
Muschelkalk geklärt wird, bleibt auch was im Bier zurück, was da nicht
reingehört (wenn ich es streng nehmen will). Und Muschelkalk ist für mich
auch keine natürliche Zutat, wenn ich blöd tun will.
Wenn ich Bekannten von meinem Bier anbiete, lautet die erste Frage fast
immer (kein Witz) : "Deutsches Reinheitsgebot?"
Sage ich "Klar", sind sie beruhigt, sage ich "Nein" werden sie zögerlich
(ich bin Chemiker). Wer weiss, was der da reinmischt?!
Wer meine Posts liest weiss, dass ich gerne mit Rohfrucht und Enzymen
arbeite (Maisbier) aber ich kann einen gewissen Stolz auch nicht verhehlen,
wenn ich für ein Pils oder ein Bockbier eben nur Wasser, Malz, Hopfen (&
Hefe) verwende.
Emotionen spielen immer mit.
Frank
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Antwort 59 |
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Posting Freak Beiträge: 2084 Registriert: 28.10.2009 Status: Offline
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erstellt am: 19.11.2010 um 18:05 |
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Zitat von Bergbock, am 19.11.2010 um
15:58 | Ich kann auch - sorry - die
Klugscheisser nicht mehr hören, die schon zum 1000. Mal wiederholen, die
Hefe steht nicht im RHG.
Ich meine, wir wissen doch inzwischen alle, warum das so ist. (...) Und
wenn Gerste statt Gerstenmalz im Text steht, wir wissen alle, was gemeint
war / ist. 1516 war es eben noch nicht nötig hieb- und stichfeste,
juristisch wasserdichte Formulierungen zu
verwenden. |
Zu diesen beiden Punkten habe ich
inzwischen meine ganz eigene These entwickelt:
Natürlich ist die immer wieder gehörte Behauptung quatsch, 1516 habe man
noch keine Hefe gekannt. Man war ja nicht blind und hat durchaus bemerkt,
dass sich da ein beiges " Zeug" (das man dann auch so nannte) im
Bottich absetzte. Und dass nach Zugabe dieses Zeugs die neuen Sude besser
ankommen, wusste man ebenso, wie dass die Bäcker sich drum rissen. Man
verstand die Hefe zwar nicht, aber man kannte sie durchaus!
Also: Ich gehe davon aus, dass das damalige RHG schlicht diejenigen Dinge
regulierte, die von außen in
die Brauerei eingebracht wurden:
Das Zeug gedieh in der Brauerei, musste also nicht eingebracht werden. Und
damals mälzten eh fast alle Brauereien selber. Großmälzereien gab es noch
nicht. Was wurde also eingekauft? Gerste! Dass die dann vom
Brauer/Mälzer in Eigeninteresse (um verzuckert werden zu können) gemälzt
wurde, wurde wahrscheinlich als selbstverständlich angenommen und bedurfte
daher auch nicht der Regulierung (und somit nicht der Erwähnung).
Meinungen? Gruß, Moritz
[Editiert am 19.11.2010 um 18:06 von Bierjunge]
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Antwort 60 |
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Junior Member Beiträge: 19 Registriert: 7.5.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.11.2010 um 19:04 |
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Ich will nur kurz richtig stellen warum von Hefe im RHG von 1516 nichts zu
lesen ist!
Sööö, für alle die es noch nicht wissen:
Sie wussten damals einfach nichts von Hefe. Das Gebraute fing nach ein paar
Tagen einfach zum blubbern und schäumen an - keiner wußte eigentlich wieseo
- aber wurscht!
Warum es trotzdem gärte, ohne Hefezugabe? Es waren die Hefesporen in der
Luft, die die Gärung in Gang setzten.
Natürlich kippten auch etliche Sude um, wegen nicht erwünschten Hefen, die
man auch noch nicht kannten oder weil die Würze einfach infiziert war -
vielleicht dem einen oder anderen von uns auch schon passiert wenn die Hefe
nicht anspringen will ...
Die Kultivierung und Züchtung von Hefen fand erst Jahrhunderte später
statt.
RHG - ich finds gut weil ich es geil finde welche Möglichkeiten allein du
mit diesen 3(4) Sachen hast. - unendlich!! Und ich weiß daß mein Bier nach
RHG gebraut wurde im Gegensatz zu den Gekauften - und das gefällt nicht nur
mir!
Apropos: Ich sitze hier gerade am Rechner quatsch mit euch über mein
RHG-Bier, hab mein Feierabendbier neben mir stehn und was ist es?
Ein selbstgebrauter Sout!!
... naja auch lecker! Aber halt mit Gerstenflocken eben mal nicht nach RHG
- aber WB und Hell etc. gehören halt nach RHG.
Meine Meinung soll jeder das Machen was ihm schmeckt oder für Richtig
hält.
... aber SCHLUSS MIT BIERVERSUCHEN!! Energy, Annanas ...
Gruß Haimhauser ____________________ Feierabend - dannad a Hoibe vom Séibabraudn - gibt nix scheenas!
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Antwort 61 |
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Senior Member Beiträge: 445 Registriert: 8.10.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.11.2010 um 19:53 |
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@bergbock - gut du bist Chemiker, ich Verfahrenstechniker, also den Kram
den du im Labor verzapfst darf ich dann "in groß" machen. ;-)
Ich unterstelle jedem Leser eine gewisse Intelligenz und die Fähigkeit auch
mal was kritisch zu hinterfragen - und da gibt's in dem verlinkten Text
einiges. Ändert nichts daran, daß für mich war so Einiges neu war! Unter
dem Reinheitsgebot von 1516 verstand ich bisher die vier elementaren
Zutaten: Wasser, Malz (und das bezog ich nicht nur auf Gerstenmalz), Hopfen
und Hefe. Ich freue mich schon wie ein kleiner Schneekönig auf mein erstes
Selbstgebrautes aus eben genau diesen vier Zutaten - nein keine Extrakte,
denn dann würde mir, als Verfahrensing. einfach was am Prozess fehlen.
Aber: Ich habe da schon so einige Ideen, was ich gerne ausprobieren möchte
bei für künftigen Ansätze...
Bier ist für mich ein weiterer Schritt in der Herstellung von eigenen
Lebensmitteln, so gären derzeit bei uns auch noch Weißkohl zu Sauerkraut
und selbstangebaute Chilis zu einer T****co-ähnlichen Sauce
(Milchsäuregärung).
Der Grund weswegen ursprünglich hauptsächlich Gerstenmalz verwendet wurde,
war nach meinem Kenntnisstand, daß Gerste nicht backfähig ist und das noch
auf Äckern wächst, auf den Weizen nicht mehr gedeiht. - Keine Konkurrenz zu
Lebensmitteln.
[Editiert am 19.11.2010 um 19:53 von jmsanta]
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Antwort 62 |
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Junior Member Beiträge: 19 Registriert: 7.5.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.11.2010 um 20:29 |
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Zitat von jmsanta, am 19.11.2010 um
19:53 | @bergbock - gut du bist Chemiker, ich
Verfahrenstechniker, also den Kram den du im Labor verzapfst darf ich dann
"in groß" machen. ;-)
Unter dem Reinheitsgebot von 1516 verstand ich bisher die vier elementaren
Zutaten: Wasser, Malz (und das bezog ich nicht nur auf Gerstenmalz)
|
in den alten Texten das übrigens der bayr. Herzog Wilhelm IV. in Ingolstadt
verfassen ließ steht sogar genau gesagt nur Gerste, Hopfen und Wasser.
Wir wollen auch sonderlichhen dass füran allenthalben in unsern stetten
märckthen un auf dem lannde zu kainem pier merer stüchh dan allain
gersten, hopfen un wasser genommen un gepraucht solle werdn
Also, es ist dort nicht mal vom Malz die Rede. Und wir alle wissen das es
Weißbier nach RHG nur gibt, weil es die Brauereien einheitlich aufs Etikett
drucken. ____________________ Feierabend - dannad a Hoibe vom Séibabraudn - gibt nix scheenas!
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Antwort 63 |
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Posting Freak Beiträge: 868 Registriert: 17.12.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.11.2010 um 23:22 |
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Ich stelle mir gerade vor, was das geben
könnte, würden wir zusammen eine Brauerei führen - hihihi.
Gebraut nach dem chemischen Reinheitsgebot ohne Verwendung natürlicher
Zutaten...
Prost!
Frank
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Antwort 64 |
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Posting Freak Beiträge: 2084 Registriert: 28.10.2009 Status: Offline
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erstellt am: 20.11.2010 um 00:35 |
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Nur zwei kurze Anmerkungen zum Haimhauser:
Und
genau das stimmt eben nicht!
Oder wie können sonst 35 Jahre VOR dem RHG in München schon die
Brauer und Bäcker darüber gestritten haben, ob die Bäcker den Brauern die
überschüssige Hefe abnehmen müssen? Freunde Dich bitte mit der Vorstellung
an, dass, wie ich bereits schrieb, die Hefe durchaus bekannt war, man sie
im RHG jedoch einfach nicht erwähnenswert fand. Beispielsweise, weil sie
eben keine von extern eingebrachte Zutat war.
Dass man erst seit Pasteur weiß, dass die Hefe ein Pilz ist und wie die
alk. Gärung funktioniert, ist ein völlig anderes Thema.
Und die Motivation für das RHG war doch eh eine völlig andere: In erster
Linie den Bürgerlichen das Verbrauen von Weizen zu verbieten, und in
zweiter Linie mit dem Gruthandel aufzuräumen. Hefe war da so oder so kein
Thema.
Zitat: | in den alten Texten das
übrigens der bayr. Herzog Wilhelm IV. in Ingolstadt verfassen ließ steht
sogar genau gesagt nur Gerste, Hopfen und Wasser. (...)
Also, es ist dort nicht mal vom Malz die
Rede. |
Ja, weil man es damals einfach
gleichsetzte, bzw. einfach davon ausging, dass jeder Brauer eh seine Gerste
mälzt. An Rohfruchtbiere dachte halt damals noch niemand.
Zitat: | Und wir alle wissen das
es Weißbier nach RHG nur gibt, weil es die Brauereien einheitlich aufs
Etikett drucken. |
Und da stimme ich Dir zu: Auch
ich kann nur den Kopf schütteln, wenn heute auf einem Weißbieretikett
"streng getreu blabla 1516" steht: War doch das damalige RHG primär ein
Anti-Weißbiergesetz (aus den bekannten Gründen).
Moritz
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Antwort 65 |
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Senior Member Beiträge: 103 Registriert: 29.12.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.11.2010 um 03:03 |
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Eben, Bierjunge hat recht. Hefe kannte man schon, sogar Oberhefe und
Unterhefe. Was sie eigentlich war verstand man halt noch nicht.
Und von Gerste ist die Rede, ganz einfach weil man das Mälzen als Teil vom
Brauprozess begriffen hat, genau wie wir heute das Maischen als ein Teil
davon verstehen. Schließlich heißt die Berufsbezeichnung ja heute noch
Brauer und Mälzer.
Wenn ich mich nicht irre, bedeutet das tschechische Wort für Brauer,
sladek, sogar wörtlich "Mälzer".
[Editiert am 20.11.2010 um 03:06 von Invalid Stout]
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Antwort 66 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.11.2010 um 09:25 |
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In Deutschland gilt das vorläufige Biergesetz vom 1993.
Dies hat mit dem "Reinheitsgebot" von 1516 nichts zu tun, sonst gäbe es
definitiv kein Hefeweizen.
Aber genau das Gegenteil wird der Bevölkerung vorgegaukelt, nämlich, dass
bei uns ein jahrhundertealtes Lebensmittelgestz gilt.
Und dann schreibt man auch noch ganz frech das Sprüchlein auf die
Weizenbierflasche und alle freuen sich.
Diese gezielte Desinformation regt mich ziemlich auf.
Aber man kann so prima behaupten, dass alles ausländische Bier Chemiedreck
ist und unheimlich stolz kann man auf diese Schwindelei auch noch sein.
Über das nicht geltende Reinheitsgebot von 1516 zu diskutieren ist meiner
Meinung nach ziemlich überflüssig.
Zwar englisch, aber auch sehr interessant:
http://www.europeanbeerguide.net/gersbeer.htm
http://www.europeanbeerguide.net/reinheit.htm
Stefan
[Editiert am 20.11.2010 um 10:44 von Boludo]
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Antwort 67 |
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Junior Member Beiträge: 19 Registriert: 7.5.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.11.2010 um 15:31 |
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@ BIERJUNGE
Muss neidlos anerkennen das Du recht hast!
Hab die Sachen noch einmal recherchiert. Wieder dazugelernt.
Grüße aus Oberbayern
Haimhauser ____________________ Feierabend - dannad a Hoibe vom Séibabraudn - gibt nix scheenas!
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Antwort 68 |
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Senior Member Beiträge: 445 Registriert: 8.10.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.11.2010 um 19:31 |
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Zitat von Bergbock, am 19.11.2010 um
23:22 | Ich stelle mir gerade vor, was das geben
könnte, würden wir zusammen eine Brauerei führen - hihihi.
Gebraut nach dem chemischen Reinheitsgebot ohne Verwendung natürlicher
Zutaten... |
YMMD
So ein schickes Synthesebier hätte doch was.
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Antwort 69 |
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Posting Freak Beiträge: 801 Registriert: 12.3.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 1.3.2013 um 20:40 |
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Mal eine Frage hierzu: ich benutze Traubenzucker zur Carbonisierung.
Ansonsten sind meine Biere meist einfach gehalten und i.d.R. auch
reinheitsgebotkonform. Würde ich diese nun verkaufen wollen, darf ich ssie
in Deutschland nicht Bier nennen, aber wie siehts denn mit "Lager" und
"Ale" aus?
____________________ Blausud bleibt Blausud und Brautag bleibt Brautag
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Antwort 70 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 1.3.2013 um 20:47 |
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OG darfst du es sogar Bier nennen:
Zitat: | (1) Zur Bereitung von
untergärigem Bier darf, abgesehen von den Vorschriften in den Absätzen 4
bis 6, nur Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser verwendet werden.
(2) Die Bereitung von obergärigem Bier unterliegt derselben Vorschrift; es
ist hierbei jedoch auch die Verwendung von anderem Malz und die Verwendung
von technisch reinem Rohr-, Rüben- oder Invertzucker sowie von Stärkezucker
und aus Zucker der bezeichneten Art hergestellten Farbmitteln zulässig.
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Ich hol mir schonmal Chips, den erfahrungsgemäss arten RHG Tröts früher
oder später aus. Mal schauen wie lange es diesmal dauert...
Gruß
Jan
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Antwort 71 |
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Posting Freak Beiträge: 801 Registriert: 12.3.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 1.3.2013 um 20:49 |
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Stimmt, das habe ich letztens erst gelesen, da hatte jemand einen Link dazu
gepostet. Würde ich in diesem Falle auch tun, weil Weizenale oder Weißale
doof klingt . ____________________ Blausud bleibt Blausud und Brautag bleibt Brautag
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Antwort 72 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 1.3.2013 um 22:44 |
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Ich hab gedacht, in solchen Fällen nimmt man eher Popcorn
Stefan
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Antwort 73 |
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Posting Freak Beiträge: 1425 Registriert: 22.1.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 1.3.2013 um 22:50 |
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Zitat: | Sie wussten damals
einfach nichts von Hefe. Das Gebraute fing nach ein paar Tagen einfach zum
blubbern und schäumen an - keiner wußte eigentlich wieseo - aber
wurscht! |
Und das Weisse unten im Faß war zauberei? Wers glaubt .. *Bier und Chips
holen* ____________________ Prost! B.
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Antwort 74 |
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