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Seite 2 von 6   «  1  2  3  4  5  »     
Autor: Betreff: Frage zum Hauptzollamt
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andreas23
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red_folder.gif erstellt am: 6.9.2012 um 15:27  
Kontrollen sind bei Privatpersonen übrigens nur dann zulässig, wenn ein Anfangsverdacht besteht. Aber auch dafür interessieren sich unsere HZAs nicht...
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Waconia
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red_folder.gif erstellt am: 6.9.2012 um 17:30  
Also ich habe heute mit einem sehr freundlichen Herrn des HZA telefoniert.
Er gab mir telefonisch eine mehr oder weniger befriedigende Antwort zum Thema.
Er meinte, so klar sei die Rechtslage da nicht, was mir fast klar war.

Was ich ausgesprochen gut fand ist die Tatsache, dass er mir versicherte, auf meine schriftliche Anfrage (die ich gleich zur Post brachte), nach Vorlage bei seiner vorgesetzten Stelle, schriftlich antworten wird.

Dann wissen „wir“ zwar nicht verbindlich was Sache ist, aber "ich" bin dann mit meinem HZA im Reinen.


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Bierinale - Festival der kreativen Braumanufakturen

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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 14.9.2012 um 16:25  
So, Freunde, jetzt ist Schluss mit Lustig!!! :mad:

Folgendes Schreiben erhielt ich nachdem meine Frau (die mit dem Brauen anfangen will) eine entsprechende Brauanzeige ans HZA Dortmund geschickt hat:



Da ich das ja geahnt habe, habe ich ein entsprechendes sehr deutliches Beschwerdemail gerade eben zurückgeschickt.

Wie in diesem (und anderen) thread schon mehrfach erwähnt, ist diese Geschichte mit in ihren Haushalten = pro Haushalt falsch. Das ist mitnichten eine Auslegungssache oder Klarstellung. Hier wird einem Bundesbürger bzw. Bundesbürgerin, die Hobbybrauerin ist, das ihr zustehende Recht verwehrt! Dagegen verwahre ich mir aufs vehementeste!!!

Ich lasse mir diese Zollamtswillkür nicht mehr länger bieten. Da ich ahne, wie das Antwortschreiben von denen vermutlich ausfallen wird, werde ich mich parallel bei einem Rechtsanwalt erkundigen und seine Meinung bzw. seinen Rat einholen.

Je nachdem erwäge ich eine Klage!

Gruß von einem extremst verärgerten und wütenden
Michael :mad: :mad: :mad:


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Waconia
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red_folder.gif erstellt am: 14.9.2012 um 16:34  
Das gleiche Schreiben bzw. gleiche Formulierung bekam meine Frau auch gestern zugestellt,
nachdem sie einen Sud angemeldet hat. Die Frage in ihrem Schreiben an das HZA war exakt gestellt,
ob die Freimenge je Brauer oder je Haushalt zählt.



Auch ich werde mit meinem Anwalt reden. :mad:


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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 14.9.2012 um 16:40  
Recht so, lass auch nichts gefallen!

Übrigens ist im Vergleich zum letzen Jahr schon gar nicht mehr erwähnt, dass ich bei zuviel gebrautem Bier nur eine ermäßigte Steuer zahlen muss. Auch dass ist in meinen Augen eine schikanöse Frechheit. Die haben doch Vordrucke von allen Vorgängen, die mit der Hobbybrauernummer auch eindeutig zuzuordnen sind.

Also weiterhin: Willkür ohne Ende!


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Malzwein
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red_folder.gif erstellt am: 14.9.2012 um 16:48  
Die Lösung für die Haushaltsprobleme der Bundesrepublik Deutschland!

Wenn sich all die Beamten, die Hausbrauer und private Schwarzbrenner observieren und verfolgen - und das müssen eine Menge sein, wenn sie sogar ebay überwachen -, um Steuerhinterziehung in großem Stil kümmern, sollte ein gehöriger Batzen Steuergelder eingetrieben werden können.

... ach ich vergass, Steuerbamte, die kapitalträchtige Steuervergehen verfolgen, sind ja "Paranoid-querulatorisch", wie 2001 in Frankfurt erwiesen wurde. Kein Wunder, dass die sich lieber um unzweifelhafte Steuerbetrüger kümmern, die den Staat um ein paar Euros zu betrügen. Um mehr geht es doch bei den meisten Hobbybrauern gar nicht, um 4,80€ für jede 100L über der Freimenge von 200l.

Aber Gesetze und Verordnungen zu hinterfragen bringt einen auch nicht weiter.
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Waconia
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red_folder.gif erstellt am: 14.9.2012 um 16:49  
Auf der 2. Seite des Schreibens hat er meiner Frau, falls die Freigrenze überschritten wird, sogar die Steuer
für 23 Liter Bier ausgerechnet.

Er schrieb auch, dass die °P bei solchen Brauvorgängen im Hobbybereich nie genau eingehalten werden können,
weswegen er immer von 12°P ausginge. *ggg

12 x 0,4407 x 0,23 hl Bier = 1,22 €

Coole Sache. :cool:


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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 14.9.2012 um 17:29  
Ich habe nochmal etwas gestöbert in meinen Unterlagen, vor knapp 2 Jahren hatte ich schonmal gefragt...damals kamm die Antwort via Zoll.de Seite:

Zitat:
"Sehr geehrter Herr Plum,

ich teile die Auffassung der Kollegen in Dortmund.

Die Möglichkeit der steuerfreien Herstellung von Bier in privaten Haushalten
stellt bereits ein Zugeständnis dar. In den meisten anderen Verbrauchsteuer-
gebieten sind derartige Möglichkeiten gar nicht vorgesehen.

Wäre mit "in ihren Haushalten ... hergestellt" nicht die soziale Gemeinschaft der
Familie/Lebenpartnerschaft/Wohngemeinschaft gemeint, wäre dies durch ein genauere
Formulierung (z.B. "pro Person") deutlich gemacht worden.

Sind Sie mit der Auslegung des Bergriffs nicht einverstanden, haben Sie immer die
Möglichkeit Rechtsbehelf (bis hin zu Klage) einzulegen, um die Entscheidung einer
Behörde anzufechten.

Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden."

Tja, da werde ich wohl Rechtsbehelf in Anspruch nehmen müssen, denn ich bin sicher, das HZA wird sich stur stellen...


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Biermuskel
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red_folder.gif erstellt am: 14.9.2012 um 17:58  
@tauroplu
Wie ich bereits oben erwähnte ist das Problem, daß nicht Du, sondern Deine Frau Widerspruch, Beschwerde, Klage oder was auch immer einreichen muß. Das Schreiben vom HZA war ja auch explizit an sie adressiert.


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Ich mach mir Sorgen um den Biernachschub. Nach dem Kasten und dem anderen Kasten bleibt nur noch ein Kasten übrig!
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 14.9.2012 um 18:20  
Bei beiden abgebildeten Schreiben vermisse ich eine förmliche Rechtsmittelbelehrung. Stattdessen sehe ich einen Button "Grenzenloser Einsatz für Deutschland".

Auch wenn das jetzt Off Topic ist - dreister geht es wohl kaum. Begrenzt ist der Wirkungskreis des deutschen Zolls auf den Raum innerhalb der Außengrenzen der EU. Tätig werden darf er auch nur in den Grenzen der geltenden Gesetze.
Mein 90-jähriger Vater hat jedenfalls sehr unschöne Erinnerungen an seinen grenzenlosen Einsatz für Deutschland.
Auch wenn das hier im Sinne von "eifrig" gemeint sein mag, kann das schnell als "übereifrig" verstanden werden und verpflichtet den Bürger nicht, rechtsirrige Verlautbarungen unwidersprochen hinzunehmen.

In euren beiden Fällen sollten eure Gattinen aber auch tatsächlich selber brauen, wenn das nicht so ist, würde ich die Sache nicht weiter verfolgen.
Noch mal deutlich: Bloß weil in Michaels Haushalt drei Personen über 16 leben, heißt das nicht, dass Michael 600l p.a. steuerfrei brauen kann. Die Haushaltsangehörigen müssen selbständig brauen und dies dem HZA anzeigen, wie auch für Bier über der Steuerfreimenge von individuell 200l p.a. eine Steueranmeldung abgeben. Das gilt auch, wenn einer der drei Haushaltsangehörigen seine Freimenge nicht ausreizt.
Hilfreich wäre es schon, wenn die Gattin hier ein eigenes Account hat und ab und an einen Beitrag postet. Das vermisse ich - sollte also die Frau Gemahlin an Bier keine Interesse haben, Malz und Hopfen nicht auseinanderhalten können, beim Reinheitsgebot nur an Klementine und Lenor denkt - dann Finger weg!

Cheers, Ruthard


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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 14.9.2012 um 18:21  
Na, klar, aber das werde ich mit Ihr zusammen schon entsprechend vorbereiten, das kannste mal glauben!

EDIT: der post bezog sich auf Biermuskel!


[Editiert am 14.9.2012 um 18:39 von tauroplu]



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Malzwein
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red_folder.gif erstellt am: 14.9.2012 um 18:31  
Ganz ehrlich, wie kann man am besten seinen Unmut ausdrücken? Last uns doch mal alle 100% gesetzeskonform verhalten. Jeder Brauvorgang wird angezeigt und jede 20/50 Liter über der Freimenge wird versteuert. Dann haben die richtig was zu tun.


[Editiert am 14.9.2012 um 18:33 von Malzwein]
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 14.9.2012 um 18:39  

Zitat von tauroplu, am 14.9.2012 um 17:29
Ich habe nochmal etwas gestöbert in meinen Unterlagen, vor knapp 2 Jahren hatte ich schonmal gefragt...damals kamm die Antwort via Zoll.de Seite:

Zitat:
"Sehr geehrter Herr Plum,

ich teile die Auffassung der Kollegen in Dortmund.

Die Möglichkeit der steuerfreien Herstellung von Bier in privaten Haushalten
stellt bereits ein Zugeständnis dar. In den meisten anderen Verbrauchsteuer-
gebieten sind derartige Möglichkeiten gar nicht vorgesehen.

Wäre mit "in ihren Haushalten ... hergestellt" nicht die soziale Gemeinschaft der
Familie/Lebenpartnerschaft/Wohngemeinschaft gemeint, wäre dies durch ein genauere
Formulierung (z.B. "pro Person") deutlich gemacht worden.

Sind Sie mit der Auslegung des Bergriffs nicht einverstanden, haben Sie immer die
Möglichkeit Rechtsbehelf (bis hin zu Klage) einzulegen, um die Entscheidung einer
Behörde anzufechten.

Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden."

Tja, da werde ich wohl Rechtsbehelf in Anspruch nehmen müssen, denn ich bin sicher, das HZA wird sich stur stellen...


Auch hier geht mir wieder das Messer in der Tasche auf. Die steuerfreie Herstellung von Bier im eigenen Haushalt ist kein Zugeständnis, sondern ein gesetzlich verbrieftes Recht, so beschlossen von frei gewählten Volksvertretern im deutschen Bundestag.

Hätte der Gesetzgeber die Steuerfreimenge auf den Haushalt bezogen, hätte er dies durch eine genauere Formulierung (z.B. "pro Haushalt") deutlich gemacht.

Mit Rechtsmitteln kann nur gegen verbindliche Auskünfte und Weisungen vorgegangen werden. Erklärt der Beamte seine Auskünte selbst für unverbindlich, müssen sie auch nicht beachtet werden.

Cheers, Ruthard


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red_folder.gif erstellt am: 14.9.2012 um 18:40  
Ruthard: mein Sagen, damals auch schon...

Ach ja, und das mit dem Brauen meiner Frau sehe ich ein wenig anders. Ja, sie hat schon gebraut, kennt sich ganz gut aus und will eben wieder brauen. Dafür ist aber in meinen Augen weder ein Hobbybrauer Account nötig (sie kann ja mich fragen...hüstel... :cool: ), noch muss sie dem Zollamt gegenüber irgendwelche Sachkenntnis nachweisen. Wie die vielen Neuuserfragen ja eindeutig belegen, kann JEDER einfach anfangen zu brauen, ohne Vorhandensein irgendeiner Sachkenntnis (was aber zweifellos von Vorteil ist, klar).
Aber selbst der ahnungsloseste Neubrauer hat ein Anrecht auf seine 200 l steuerfreies Bier, meine ich jedenfalls.

Ach und noch was: diese Rechtshilfebelehrungen habe ich bisher nur bei Anfragen über Zoll.de bekommen, vom HZA nie!

Cheers
Michael


[Editiert am 14.9.2012 um 18:45 von tauroplu]



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flying
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red_folder.gif erstellt am: 14.9.2012 um 19:04  
Hi Leute,

was mich stört, ist sind die immer wieder erwähnten exobitanten Strafen, bei Verstoß gegen das Anmeldegebot...

Nehmen wir mal den völlig unwahrscheinlichen Fall, ein Hobbybrauer braut einfach Bier ohne Zollanmeldung... :o Nun wieder der nächste Fall und eine böser Nachbar zinkt ihn beim Zoll an. Wie soll das ablaufen??
Stehen dann die Zollbeamten mit den Bu***n und Homebrew- Spürhunden samts richterlich verfügtem Durchsuchungsbefehl vor der Tür?

Wie schon erwähnt, brauen im Sinne von Würze erzeugen ist nicht anmeldepflichtig. Der Nachbar kann Fotos schiessen und anzinken wie er will...das beweist gar nichts und rechtfertigt nicht eine 5000 €- Strafe.


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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 14.9.2012 um 19:43  
Michael, natürlich muss deine Frau hier kein eigenes Account haben - solange das nicht Gesetz wird (Haus- und Hobbybrauer haben bei hobbybrauer.de ein Account zu unterhalten...).

Ein eigenes Account würde aber die Argumentation vereinfachen falls der Zoll unterstellt, du würdest versuchen, deine Freimenge unzulässigerweise zu erhöhen.

Selbstverständlich kann deine Frau auch als blutige Anfängerin die 200l-Freimenge eigenständig in Anspruch nehmen, keiner verlangt eine Sachkundeprüfung vor Beginn der Brautätigkeit, aber brauen ist anzeigepflichtig ab dem ersten Tropfen - auch wenn man es noch lernen muß.

Deine Frau könnte sich auch auf Extraktbrauen beschränken, weil ihr einmal Sauerei im Haus langt und sie beim Extraktbrauen ihre gewohnte Umgebung, die Küche, nicht verlassen muß.
Schließlich braucht ein Bierkit ansetzen keine tiefschürfenden Kenntnisse um die mikrobiologischen Vorgänge beim Brauen - Deckel auf, heiß Wasser drauf, Hefe dazu und abwarten bis das Bier fertig ist.

Cheers, Ruthard


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andreas23
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red_folder.gif erstellt am: 14.9.2012 um 19:59  
Ok. Es wird wohl mal notwendig, mit den Bundesfinanzministerium, Referat III B 7, MR Dr. Rolfink, zu reden. Ich habe gehört, der ist zuständig.
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 14.9.2012 um 20:13  

Zitat von flying, am 14.9.2012 um 19:04
Hi Leute,

was mich stört, ist sind die immer wieder erwähnten exobitanten Strafen, bei Verstoß gegen das Anmeldegebot...

Nehmen wir mal den völlig unwahrscheinlichen Fall, ein Hobbybrauer braut einfach Bier ohne Zollanmeldung... :o Nun wieder der nächste Fall und eine böser Nachbar zinkt ihn beim Zoll an. Wie soll das ablaufen??
Stehen dann die Zollbeamten mit den Bu***n und Homebrew- Spürhunden samts richterlich verfügtem Durchsuchungsbefehl vor der Tür?

Wie schon erwähnt, brauen im Sinne von Würze erzeugen ist nicht anmeldepflichtig. Der Nachbar kann Fotos schiessen und anzinken wie er will...das beweist gar nichts und rechtfertigt nicht eine 5000 €- Strafe.


Das Bußgeld dürfte eher gering ausfallen - aber die Nachzahlungen dürften deftig sein, das läuft dann wie bei der GEZ. Nehmen wir an, die Behörde stellt fest, dass du ohne Anzeige Bier zuhause braust und findet in deinen Beständen einen Einkocher aus seligen DDR-Zeiten. Sie unterstellt, dass du jedes Wochenende 20 Liter Bier gebraut hast und verlangt für die Zeit vom 3.10.1990 bis heute 52x23x1,06€ = 1268€. Weil es illegal war kann sie den Betrag vermutlich verdoppeln.
Trotzdem sind 2500€ für 23 jahre illegales Brauen ein Klacks. Ich sags ja, wer Biersteuer hinterzieht, der klaut auch bei Kick. Umso unverständlicher ist es, mit welch missionarischem Eifer der Staat diesen Centbeträgen hinterherjagt - koste es, was es wolle.

Cheers, Ruthard


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flying
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red_folder.gif erstellt am: 14.9.2012 um 20:24  
Hi Ruthard,

ok, aber dürfen den die einfach bei jemanden in die Wohnung und nachschauen, ob er einen Einkocher oder Sonstiges hat..? Selbst wenn! Wenn jemand behauptet er braut sich nur lecker Malzlimo so müssten die ja erst mal das Gegenteil beweisen..oder verstehe ich da was falsch?


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red_folder.gif erstellt am: 14.9.2012 um 20:34  
Hallo Michael,

so wie ich das sehe, ist das „Schreiben“, das du vom Hauptzollamt erhalten hast, formal nichts weiter als eine Meinungsäußerung des Zollmitarbeiters. Der hat sich damit vor einem Bescheid gedrückt. Sofern sich deine Frau nicht wieder meldet, ist die Sache für ihn damit erledigt, die Arbeit wurde auf einem niedrigen Niveau gehalten.
Wenn ich bisher mit solchen ablehnenden Briefen von Behörden zu tun hatte, habe ich immer um ein offiziellen Bescheid gebeten, und dann wird noch mal in Verordnungen und Gesetzen genauer nachgeschlagen, und die bisher als sicher geltende Meinung noch einmal überprüft, denn ein Widerspruchsverfahren macht für die Leute da ne Menge Arbeit.
Ich würde folgendes schreiben:

Ihr Schreiben vom 12.09.2012
GZ xxxxx


Sehr geehrter Herr Zollhauptsekretär ,

bitte senden Sie mir in o. g. Sache einen widerspruchsfähigen Bescheid.

MfG usw.

In diesem Bescheid, einem Verwaltungsakt, muss dann der Rechtsgrund drinstehen und eine Rechtsmittelbelehrung.
Ggf. kannst du dann Widerspruch einlegen.

Viel Erfolg
Thomas
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andreas23
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red_folder.gif erstellt am: 14.9.2012 um 20:54  
Laut Schreiben der Bundesfinanzverwaltung (leider unverbindliche Auskunft, aber immerhin) sind gegen Hobbybrauer steuerliche Aufsichtsmaßnahmen nach §210 (2) denkbar. Es handelt sich dabei um steuerliche Nachschau bei Bestand eines Anfangsverdachts.

Steuerliche Aufsichtsmaßnahmen nach §210 (1), also einfach mal so nach dem Rechten schauen, sind allerdings nur gegen Gewerbe- und Berufstreibende zulässig. Den normalen Hobbybrauer darf so etwas also eigentlich gar nicht treffen.

Tut es natürlich trotzdem. Die Antwort der Bundesfinanzverwaltung, was denn jetzt genau der Anfangsverdacht gegen mich gewesen sei, steht aus.
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 14.9.2012 um 20:57  

Zitat von flying, am 14.9.2012 um 20:24
Hi Ruthard,

ok, aber dürfen den die einfach bei jemanden in die Wohnung und nachschauen, ob er einen Einkocher oder Sonstiges hat..? Selbst wenn! Wenn jemand behauptet er braut sich nur lecker Malzlimo so müssten die ja erst mal das Gegenteil beweisen..oder verstehe ich da was falsch?

Natürlich gilt die Unverletzlichkeit der Wohnung und die Unschuldsvermutung. In der Praxis gibt es aber genug Gründe das ratzfatz auszuhebeln. Wenn es von deinem Balkon her nach Cannabis riecht, hast du ganz schnell eine Hundertschaft Polizei in der Bude, auch ohne richterlichen Beschluß. Die armen Kerle müssen sich dann drei mickrige Pflänzchen aus fingerhutgroßen Blumentöpfen teilen.

Dann kommt noch dazu, dass jeder Deutsche sofort stramm steht, wenn ihm jemand mit einem Streifen mehr auf dem Ärmel begegnet und er bereitwillig Auskünfte über sich gibt, auch wenn dies zu seinem Nachteil gereichen mag.

Wie es mit der Unschuldsvermutung beim Bier brauen aussieht, merkst du ja schon an dem ganzen Gehabe um die Biersteuer. Die Verwaltung sieht in jedem Bürger einen potentiellen Steuerhinterzieher. Diese Betrachtungsweise ist falsch, genauso wie die Annahme falsch ist, jeder Beamte sei faul. Es gibt Ausnahmen.

Cheers, Ruthard


[Editiert am 14.9.2012 um 23:40 von Brauwolf]



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flying
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red_folder.gif erstellt am: 14.9.2012 um 20:58  
Was sind denn nun "steuerliche Aufsichtsmaßnahmen"... :puzz:

also doch

Zitat:

Stehen dann die Zollbeamten mit den Bu***n und Homebrew- Spürhunden samts richterlich verfügtem Durchsuchungsbefehl vor der Tür?




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Zitat:
Zitat von Braufux

Dann kommt noch dazu, dass jeder Deutsche sofort stramm steht, wenn ihm jemand mit einem Streifen mehr auf dem Ärmel begegnet und er bereitwillig Auskünfte über sich gibt, auch wenn diese zu seinem Nachteil gereichen mag.




Also ich garantiert nicht... :P Mehr Streifen auf dem Ärmel? Da lass ich erst mal grundsätzlich den Silberrücken raushängen, mit Brüllen und Brustklopfen usw. Wär ja noch schöner... :D


[Editiert am 14.9.2012 um 21:09 von flying]



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red_folder.gif erstellt am: 14.9.2012 um 22:03  

Zitat von flying, am 14.9.2012 um 20:58
Was sind denn nun "steuerliche Aufsichtsmaßnahmen"... :puzz:


Die kommen vorbei, wollen mal rein, deine Bücher sehen, die Anlage, deine Malzvorräte etc. Dürfen sie bei gewerblichen Herstellern auch jederzeit. Bei Hobbybrauern dürfen sie das eigentlich nur mit Anfangsverdacht. Das wissen sie aber noch nicht immer..
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