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Autor: Betreff: Frage zum Hauptzollamt
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 25.9.2012 um 16:13  
Danke, Reinhard, genau das werde ich tun!


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„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
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manny15
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smilies/thumbup.gif erstellt am: 25.9.2012 um 16:38  
Hallo
Ich bin noch neu hier und stehe kurz davor mein erstes Bier zu Brauen(sobald die Hardware Komplett ist)
Dieses thema erinnert mich stark an die GEZ mit denn aussagen des Zollamtes
Da kann man ja die Lust verlieren überhaupt anzufangen.
ich werde es hier weiter verfolgen und sage Hut ab das sich jemand wehrt :thumbup:
manny15
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Canadus
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red_folder.gif erstellt am: 25.9.2012 um 17:48  

Zitat von Boludo, am 25.9.2012 um 13:24

Ich versteh den Spruch so, dass den bösen Moslems und Ausländern bei uns alles hinterhergeworfen wird und der deutsche Michel immer der Depp ist.


Quark, so hatte ich es defintiv nicht gemeint. Für solch platte Aussagen bin ich dann doch zu tolerant. Gemeint war eher, dass bei vielen anderen Themen, die schnell mal bestimmte Gruppen betreffen, ganz anders entschieden wird, nur weil es einen größeren Teil der Bevölkerung betrifft. Oft wird doch aber tatsächlich auf "Befindlichkeiten" im Bezug auf Religion, Glaube, Herkunft, etc. Rücksicht genommen, nur weil der Staat sich nicht gleich ins falsche Licht rücken möchte. Nur weil das "Frei-Brauen" aktuell weniger Menschen betrifft als bspw. ein verschärftes Waffenrecht die Schützen, scheint man hier auch wenig Handlungsbedarf zu sehen. Dabei könnte man sich ein wenig mehr seiner "Bier-Tradition" verpflichten...!

Das war einfach das, was mich hier geärgert hatte, als ich die Zeilen verfasste. Ganz Europa braut wie es lustig ist, brennt Schnaps bis der Arzt kommt und macht noch ganz andere Dinge. Sich vor dem Braubeginn mehrere längere Minuten mit der rechtlichen Seite auseinandersetzen zu müssen, ist einfach schade. BTW, ohne dieses Forum hätte ich im Traum nicht daran gedacht 1 1/2-Wochen vor dem ersten Brauversuch Kontakt mit dem HZA aufzunehmen. Immerhin hab' ich so auch ein bissel was gelernt und weiß das Koblenz für mich zuständig ist. Wer hätte das vor 2 Wochen überhaupt vermutet. In KO sind die Beamten aber scheinbar noch von der halbwegs menschl. und humorvollen Truppe. Aus anderen Bundesländern liest man hier ja andere Dinge...!
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ggansde
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red_folder.gif erstellt am: 25.9.2012 um 18:10  

Zitat:
Ich finde Ruthard hat Recht und man sollte so was mal gerichtlich durchziehen.

Endlich ist der Groschen gefallen :thumbup:
Wer hat die Zeit? Für mögliche Kosten könnte ja das Konto herhalten. Ich würde für diesen Zweck auch noch einen mir möglichen Betrag überweisen.
VG, Markus
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gulp
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red_folder.gif erstellt am: 25.9.2012 um 18:25  

Zitat:
Für mögliche Kosten könnte ja das Konto herhalten.


welches Konto?

Gruß
Peter
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 25.9.2012 um 18:42  
Er meint das Servererhaltungskonto. Aber wozu habe ich denn eine Rechtsschuztversicherung?


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gulp
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red_folder.gif erstellt am: 25.9.2012 um 19:09  
Hmm das habe ich befürchtet. Das steht doch in keinem Verhältnis ca 5€ pro 100l Brühe und dagegen hunterte € für den Kampf mit den Rechtsverdrehern... :mad:

Bitte nicht falsch verstehen aber da wären mir das Geld die Zeit sowie die kaputten Nerven einfach zu schade dafür. :cool: Da wird es doch noch andere Möglichkeiten geben als zu prozessieren. Der Jean Pütz hat doch damals auch nicht prozessiert.

Auf jeden Fall wünsche ich dir viel Erfolg, Michael, falls dus durchziehst.

Gruß
Peter
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 25.9.2012 um 19:28  
Danke, Peter und ich bin kurz davor, es durchzuziehen und da das meine ganz persönliche Sache ist, würde ich selbstverständlich gar nicht auf die Idee kommen, dafür den Servererhaltungspott anzuapfen. Es sind ja in diesem Falle nicht die Belange des Erhaltes der Hobbybrauerseite betroffen. Nee, nee, dat mach ich ma schön selber!

Gruß
Michael


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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 26.9.2012 um 17:46  
Kontakt mit Rechtsanwalt aufgenommen, Terminabsprache ist angeleiert...es geht schrittweise weiter...werde berichten...


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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 26.9.2012 um 17:50  
:thumbup: :thumbup: :thumbup:

Ich hoffe, Du schreibst Hobbybierbraugeschichte!


Stefan
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 26.9.2012 um 18:21  
Das ist nett gemeint, Stefan, aber ich möchte gar nicht Geschichte schreiben, sondern lediglich erwirken, dass meine Frau das ihr zustehende Recht bekommt und diese ständige HZA Willkür geht mir echt auf den Zeiger! :mad:


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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 29.9.2012 um 10:59  
Moin, Leute, ich habe heute Post bekommen...vom HZA Dortmund...:



Meine Meckermail an die war gar nicht als Widerspruch (zumindest nicht explizit) formuliert, haben die aber so aufgefasst. Nun gut, den wollte ich sowieso einlegen, habe ich mir also schon mal einen Schritt gespart.

Na, mal schauen, bleibt spannend!

Gruß
Michael


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Biertester
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red_folder.gif erstellt am: 29.9.2012 um 14:41  

Zitat:
Kontakt mit Rechtsanwalt aufgenommen


Oh ich dachte Verwaltungsrechtskram mit Behörden deckt keine Rechtschutzbersicherung..??

Hab grad kein Anlass aber werde meine RSV Bedingungen nochmal durchlesen.
B.


[Editiert am 29.9.2012 um 14:42 von Biertester]



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Prost! B.
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 2.10.2012 um 17:25  
Hi, jo, das kläre ich gerade noch mit meiner RSV ab.

Ich habe eben ein längeres Gespräch mit dem Rechtsanwalt gehabt (noch auf der Beratungsbasis, aber er hat sich viel Zeit genommen). Da sind mir einige Rechtsdinge klar geworden, was ich so bisher immer anders verstanden habe.

Zollangelegenheiten sind zwar Bundessache, trotzdem obliegt es den jeweiligen Landesbehörden (bzw. deren Sachbearbeitern) den Gesetzestext so oder so auszulegen. Gesetzestexte sind auf Auslegung formuliert...interessant. In unserem Falle spielen ja zwei Texte eine Rolle, das eigentliche Biersteuergesetz und die dazugehörige Biersteuerverordnung, eine Durchführungsverordnung. Klagen oder etwas machen kann man nur gegen Gesetzestexte.
Der Typ hat sich - obwohl er gleich zu Anfang gesagt hat, dass er sich mit derartigen Steuergesetzen nicht auskennt, was ich schon mal ziemlich gut fand - richtig ins Zeug gelegt. Hat in diversen Datenbanken nachgeschlagen und mir einen Tipp gegeben, dass man in einer öffentlich zugänglichen Datenbank die Entstehung, Diskussionen, Änderungen und Neufassungen von Bundesgesetzen einlesen kann. Geht sehr weit zurück. Ich habe mal geforscht, hier ist der link. Werde ich bei Gelegenheit mal drin forschen.

Er sagte auch, dass zu 50% meiner Argumentation gefolgt werden kann und zu 50% der Meinung des HZAs. Selbst wenn man klagt, kann man letztendlich an einen Richter gelangen, der eben einem selbst Recht gibt oder der Gegenpartei. So eindeutig, wie ich meinte, dass die Sachlage wäre, ist sie eben nicht. Egal, ich bleibe dran und werde sehen, wie weit ich komme (hängt auch von der Info meiner RSV ab).

Greets
Michael


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alexbrand
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red_folder.gif erstellt am: 2.10.2012 um 19:28  
Hallo Michael,

ich weiß nicht, ob es Dir von Nachteil sein kann, wenn Du die Briefwechsel hier veröffentlichst. Immerhin sind die Briefe an Dich bzw. Deine Frau persönlich gerichtet. Befrage dazu am bessten auch (D)einen Anwalt. Nicht, daß das die gute Sache nachteilig beeinflußt.

Gruß

Alex


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If I had to explain you wouldn't understand.
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 2.10.2012 um 20:24  
Ich sehe da kein Problem drin. Es könnte lediglich eine namentlich genannte Person, zum Beispiel der Sachbearbeiter, Stress machen. Aber das hat Michael wohlweislich und professionell rausgeflext

Cheers, Ruthard


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Erlenmeyer
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red_folder.gif erstellt am: 2.10.2012 um 21:23  
Einfach nur SUPER, daß Michael hier versucht, eine endgültige Klärung eines ärgerlichen Sachverhaltes herbeizuführen.

Was ich auf gar keinen Fall möchte, ist, daß Michael - sofern seine Rechtsschutzversicherung in diesem Fall den Schwanz einzieht - auf den Kosten sitzen bleibt. Sollte dieser Fall eintreten, möchte ich zur Diskussion stellen, ein Sonderkonto einzurichten, um dieses Risiko auf uns zu verteilen.

Hans


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HarryHdf
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red_folder.gif erstellt am: 3.10.2012 um 00:43  
Jein.

Hans, ich verstehe Dein Anliegen, daß wir da "gruppendynamisch" handeln. Andererseits gäbe es da wirklich mehrere Aspekte zu betrachten:

- Wie Michael schon sagte, geht es ihm persönlich auf den Zeiger, daß das Gesetz in seiner Familienlage nicht so wirklich passt. Das trifft in dieser Konstellation wohl nicht auf viele von uns zu (wie bringe ich meine GöGa dazu, auch unbedingt brauen zu wollen ??? )
- Selbst wenn Michael mit seiner Klage Recht bekommt: Ist das dann allgemeingültig? oder ist es eben nur eine persönlich erfochtene Ausnahmeregelung?
- "Vor Gericht und auf hoher See" ...

Ich denke, Michael kann das schon sehr gut selbst entscheiden, inwieweit er Unterstützung von uns haben möchte (und die ist hier imho gewiss vorhanden). Also wäre es wohl ein wenig verfrüht, hier schon einen allgemeinen Spendenaufruf zu starten, bevor man erstmal die Fakten und den passenden Weg geklärt hat.

Harry
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 3.10.2012 um 10:56  
Hi, Hans,

jo, vielen Dank für Deinen Vorschlag, aber ich würde dem Harry voll und ganz zustimmen. Ich teile seine Ansichten völlig!

Zunächst mal ist es meine persönliche Sache, das durchzuziehen, auch wenn es möglicherweise "übergeordneten Charakter" haben könnte.

Ich warte erstmal die Antwort meiner RSV ab und auch die Antwort auf meinen Widerspruch, die sagen ja, dass das einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Sobald es irgendwie Fortschritte oder Rückmeldungen gibt, werde ich das dann hier kundtun. Aber erstmal wird wohl ein paar Wochen lang nix passieren.

So long und danke nochmal, Hans!
Michael


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uckel
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red_folder.gif erstellt am: 3.10.2012 um 12:14  
Sogern ich sowas auch unterstütze, es kann recht kostspielig werden und am Ende sind die Erfolgsaussichten halt mittelmäßig. Man wird hier auch kaum ein großes öffentliches Interesse anregen um eventuell auf noch mehr Unterstützung seitens Nicht-Hobbybrauern zu hoffen.

Es ist ja nichts, wofür man viel riskieren möchte, es ist nur nervig und - ja - ungerecht.


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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 3.10.2012 um 12:44  

Zitat von Erlenmeyer, am 2.10.2012 um 21:23
Einfach nur SUPER, daß Michael hier versucht, eine endgültige Klärung eines ärgerlichen Sachverhaltes herbeizuführen.

Was ich auf gar keinen Fall möchte, ist, daß Michael - sofern seine Rechtsschutzversicherung in diesem Fall den Schwanz einzieht - auf den Kosten sitzen bleibt. Sollte dieser Fall eintreten, möchte ich zur Diskussion stellen, ein Sonderkonto einzurichten, um dieses Risiko auf uns zu verteilen.

Hans


Ich bin zwar vom akuten Fall nicht betroffen, weil ich meine(n) Haushalt(e) in Deutschland nicht mit Lebenspartnern teile, schon gar nicht mit welchen die selber brauen, trotzdem unterstütze ich den Vorschlag von Hans und beteilige mich gern auch finanziell an dieser Sache.

Nach meiner Auffassung geht es um weit mehr als um steuerfreies Brauen für weitere Haushaltsangehörige.

Ein Teilnehmer dieses Forums der vorgibt sachkundig zu sein, hat behauptet (Zitat): "Die Formulierungen im Gesetzestext sowie in den Verwaltungsrichtlinien sind eindeutig und geben keinen Spielraum für Auslegungen oder Ermessen"

Die Lebenswirklichkeit zeigt aber, dass die Vorschriften von den HZAen sehr unterschiedlich, willkürlich und zum Nachteil für den betroffenen Bürger ausgelegt werden.

Hier gilt es, Rechtssicherheit zu schaffen - Rechtssicherheit, die über diesen aktuellen Vorgang hinausgeht.

Ich darf darauf hinweisen, dass bisher alle Vorstöße der Bürger, die rechtsirrigen Auslegungen der Behörden zu korrigieren, zum Erfolg geführt haben. Das fing an mit Jean Pütz, der sich über das gesetzliche Verbot, Brauanleitungen zu verbreiten, unter Berufung auf die Pressefreiheit hinweggesetzt hat. Das hat mit der Durchsetzung des ermäßigten Steuersatzes für Hobbybrauer noch lange nicht aufgehört.

Der Streit zwischen Bürger und Staat wird mit sehr ungleichen Waffen ausgetragen. Während eine Klage für den Bürger mit hohen finanziellen Risiken verbunden ist, kann der Staat nahezu unbegrenzt ohne jegliches Kostenrisiko klagen.

Hier hilft es, wenn sich Bürger zusammentun und das Kostenrisiko übernehmen. Das kann in Form eines Sperrkontos sein, auf dem jeder Beteiligte einen bestimmten Geldbetrag hinterlegt, der im Erfolgsfall wieder ausgezahlt wird - oder in Form einer Bürgschaftserklärung.

Auch wenn die gerichtliche Entscheidung nur für den Einzelfall gelten mag, hat sie in der Praxis doch präjudizierende Wirkung für ähnlich gelagerte Fälle. Spätestens nach der dritten Klage wird der Vorschriftengeber die untergeordneten Behörden anweisen, im Bürgersinne zu verfahren.

Cheers, Ruthard


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Bielsteinbraeu
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red_folder.gif erstellt am: 3.10.2012 um 13:05  
Die Schwalenberger Brauzunft hat seit 2004 ein vom Zollamt anerkanntes

Gemeinschaftsbrauhaus. Die über dreißig Mitglieder dürfen pro Person und Jahr 200 l

steuerfrei brauen. Es wäre also ein offenkundiger Verstoß gegen den Gleichheitsgrund-

satz
wenn drei in einem Haushalt lebende Hausbrauer nicht 600 l steuerfrei brauen

dürfen.

Dagegen gilt es anzugehen und eventuell zu klagen und nicht alles obrigkeitshörig von

oben gottgegeben hizunehmen. Typisch deutsch.

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Hopfen und Malz rein in den Hals

Jürgen


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uckel
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red_folder.gif erstellt am: 3.10.2012 um 13:14  

Zitat von Bielsteinbraeu, am 3.10.2012 um 13:05

Dagegen gilt es anzugehen und eventuell zu klagen und nicht alles obrigkeitshörig von

oben gottgegeben hizunehmen. Typisch deutsch.



Jürgen


Eher typisch preußisch. ;)


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@Jürgen: Dürfte ich gegebenenfalls das Gemeinschaftsbrauhaus der Schwalenberger Brauzunft als Beispiel heranführen? Dann hätte ich wenigstens noch einen schicken Pfeil im Köcher...ich hatte das zwar schon in meiner Argumentation angeführt, dass das nicht sein kann, aber wenn ich das mit einem konkreten Beispiel belegen könnte, wäre das ja vielleicht ganz hilfreich.

Viele Grüße
Michael


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HarryHdf
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Ich denke nicht, daß man da ein Gemeinschaftsbrauhaus und einen Haushalt direkt vergleichen kann. Wenn ich den Gesetzestext einigermassen richtig deute, dann beginnt steuertechnisch die Bierherstellung erst zum Zeitpunkt des Anstellens der Hefe. Wenn also 30 Mann in einem Geminschaftsbrauhaus lediglich die Würze herstellen, diese dann mit nach Hause nehmen, um dort die Hefe zuzugeben... dann findet die Bierherstellung faktisch in 30 Haushalten statt ... und eben nicht in einem. Und ich denke, das dürfte auch das HZA so interpretieren, wenn sie den Begriff Gemeinschaftsbrauhaus hören. Ob man dann die Würze tatsächlich durch die Lande fährt und dafür dann wieder 30 "Gärkeller" haben müsste, das steht sicherlich auf einem anderen Blatt :-)
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