Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 25.9.2012 um 16:13 |
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Danke, Reinhard, genau das werde ich tun!
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 1585 Registriert: 24.8.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.9.2012 um 16:38 |
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Hallo
Ich bin noch neu hier und stehe kurz davor mein erstes Bier zu
Brauen(sobald die Hardware Komplett ist)
Dieses thema erinnert mich stark an die GEZ mit denn aussagen des Zollamtes
Da kann man ja die Lust verlieren überhaupt anzufangen.
ich werde es hier weiter verfolgen und sage Hut ab das sich jemand wehrt
manny15
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Antwort 76 |
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Senior Member Beiträge: 180 Registriert: 20.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.9.2012 um 17:48 |
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Quark, so hatte ich es defintiv nicht gemeint. Für solch platte
Aussagen bin ich dann doch zu tolerant. Gemeint war eher, dass bei vielen
anderen Themen, die schnell mal bestimmte Gruppen betreffen, ganz anders
entschieden wird, nur weil es einen größeren Teil der Bevölkerung betrifft.
Oft wird doch aber tatsächlich auf "Befindlichkeiten" im Bezug auf
Religion, Glaube, Herkunft, etc. Rücksicht genommen, nur weil der Staat
sich nicht gleich ins falsche Licht rücken möchte. Nur weil das
"Frei-Brauen" aktuell weniger Menschen betrifft als bspw. ein verschärftes
Waffenrecht die Schützen, scheint man hier auch wenig Handlungsbedarf zu
sehen. Dabei könnte man sich ein wenig mehr seiner "Bier-Tradition"
verpflichten...!
Das war einfach das, was mich hier geärgert hatte, als ich die Zeilen
verfasste. Ganz Europa braut wie es lustig ist, brennt Schnaps bis der Arzt
kommt und macht noch ganz andere Dinge. Sich vor dem Braubeginn mehrere
längere Minuten mit der rechtlichen Seite auseinandersetzen zu müssen, ist
einfach schade. BTW, ohne dieses Forum hätte ich im Traum nicht daran
gedacht 1 1/2-Wochen vor dem ersten Brauversuch Kontakt mit dem HZA
aufzunehmen. Immerhin hab' ich so auch ein bissel was gelernt und weiß das
Koblenz für mich zuständig ist. Wer hätte das vor 2 Wochen überhaupt
vermutet. In KO sind die Beamten aber scheinbar noch von der halbwegs
menschl. und humorvollen Truppe. Aus anderen Bundesländern liest man hier
ja andere Dinge...!
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Antwort 77 |
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Posting Freak Beiträge: 2175 Registriert: 9.11.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.9.2012 um 18:10 |
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Zitat: | Ich finde Ruthard hat
Recht und man sollte so was mal gerichtlich
durchziehen. |
Endlich ist der Groschen gefallen
Wer hat die Zeit? Für mögliche Kosten könnte ja das Konto herhalten. Ich
würde für diesen Zweck auch noch einen mir möglichen Betrag überweisen.
VG, Markus
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Antwort 78 |
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Posting Freak Beiträge: 3937 Registriert: 20.7.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.9.2012 um 18:25 |
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Zitat: | Für mögliche Kosten
könnte ja das Konto herhalten. |
welches Konto?
Gruß
Peter
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Antwort 79 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 25.9.2012 um 18:42 |
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Er meint das Servererhaltungskonto. Aber wozu habe ich denn eine
Rechtsschuztversicherung?
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 3937 Registriert: 20.7.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.9.2012 um 19:09 |
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Hmm das habe ich befürchtet. Das steht doch in keinem Verhältnis ca 5€ pro
100l Brühe und dagegen hunterte € für den Kampf mit den Rechtsverdrehern...
Bitte nicht falsch verstehen aber da wären mir das Geld die Zeit sowie die
kaputten Nerven einfach zu schade dafür. Da wird es doch noch andere Möglichkeiten geben als
zu prozessieren. Der Jean Pütz hat doch damals auch nicht prozessiert.
Auf jeden Fall wünsche ich dir viel Erfolg, Michael, falls dus durchziehst.
Gruß
Peter
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Antwort 81 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 25.9.2012 um 19:28 |
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Danke, Peter und ich bin kurz davor, es durchzuziehen und da das meine ganz
persönliche Sache ist, würde ich selbstverständlich gar nicht auf die Idee
kommen, dafür den Servererhaltungspott anzuapfen. Es sind ja in diesem
Falle nicht die Belange des Erhaltes der Hobbybrauerseite betroffen. Nee,
nee, dat mach ich ma schön selber!
Gruß
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 26.9.2012 um 17:46 |
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Kontakt mit Rechtsanwalt aufgenommen, Terminabsprache ist angeleiert...es
geht schrittweise weiter...werde berichten...
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 26.9.2012 um 17:50 |
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Ich hoffe, Du schreibst Hobbybierbraugeschichte!
Stefan
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Antwort 84 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 26.9.2012 um 18:21 |
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Das ist nett gemeint, Stefan, aber ich möchte gar nicht Geschichte
schreiben, sondern lediglich erwirken, dass meine Frau das ihr zustehende
Recht bekommt und diese ständige HZA Willkür geht mir echt auf den Zeiger!
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 29.9.2012 um 10:59 |
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Moin, Leute, ich habe heute Post bekommen...vom HZA Dortmund...:
Meine Meckermail an die war gar nicht als Widerspruch (zumindest nicht
explizit) formuliert, haben die aber so aufgefasst. Nun gut, den wollte ich
sowieso einlegen, habe ich mir also schon mal einen Schritt gespart.
Na, mal schauen, bleibt spannend!
Gruß
Michael ____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
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Posting Freak Beiträge: 1425 Registriert: 22.1.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 29.9.2012 um 14:41 |
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Zitat: | Kontakt mit Rechtsanwalt
aufgenommen |
Oh ich dachte Verwaltungsrechtskram mit Behörden deckt keine
Rechtschutzbersicherung..??
Hab grad kein Anlass aber werde meine RSV Bedingungen nochmal
durchlesen.
B.
[Editiert am 29.9.2012 um 14:42 von Biertester]
____________________ Prost! B.
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Antwort 87 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 2.10.2012 um 17:25 |
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Hi, jo, das kläre ich gerade noch mit meiner RSV ab.
Ich habe eben ein längeres Gespräch mit dem Rechtsanwalt gehabt (noch auf
der Beratungsbasis, aber er hat sich viel Zeit genommen). Da sind mir
einige Rechtsdinge klar geworden, was ich so bisher immer anders verstanden
habe.
Zollangelegenheiten sind zwar Bundessache, trotzdem obliegt es den
jeweiligen Landesbehörden (bzw. deren Sachbearbeitern) den Gesetzestext so
oder so auszulegen. Gesetzestexte sind auf Auslegung
formuliert...interessant. In unserem Falle spielen ja zwei Texte eine
Rolle, das eigentliche Biersteuergesetz und die dazugehörige
Biersteuerverordnung, eine Durchführungsverordnung. Klagen oder etwas
machen kann man nur gegen Gesetzestexte.
Der Typ hat sich - obwohl er gleich zu Anfang gesagt hat, dass er sich mit
derartigen Steuergesetzen nicht auskennt, was ich schon mal ziemlich gut
fand - richtig ins Zeug gelegt. Hat in diversen Datenbanken nachgeschlagen
und mir einen Tipp gegeben, dass man in einer öffentlich zugänglichen
Datenbank die Entstehung, Diskussionen, Änderungen und Neufassungen von
Bundesgesetzen einlesen kann. Geht sehr weit zurück. Ich habe mal
geforscht, hier ist der link. Werde
ich bei Gelegenheit mal drin forschen.
Er sagte auch, dass zu 50% meiner Argumentation gefolgt werden kann und zu
50% der Meinung des HZAs. Selbst wenn man klagt, kann man letztendlich an
einen Richter gelangen, der eben einem selbst Recht gibt oder der
Gegenpartei. So eindeutig, wie ich meinte, dass die Sachlage wäre, ist sie
eben nicht. Egal, ich bleibe dran und werde sehen, wie weit ich komme
(hängt auch von der Info meiner RSV ab).
Greets
Michael ____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
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Posting Freak Beiträge: 2947 Registriert: 15.11.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.10.2012 um 19:28 |
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Hallo Michael,
ich weiß nicht, ob es Dir von Nachteil sein kann, wenn Du die Briefwechsel
hier veröffentlichst. Immerhin sind die Briefe an Dich bzw. Deine Frau
persönlich gerichtet. Befrage dazu am bessten auch (D)einen Anwalt. Nicht,
daß das die gute Sache nachteilig beeinflußt.
Gruß
Alex
____________________ Home brewing
More control. Less risk.
If I had to explain you wouldn't understand.
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Antwort 89 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.10.2012 um 20:24 |
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Ich sehe da kein Problem drin. Es könnte lediglich eine namentlich genannte
Person, zum Beispiel der Sachbearbeiter, Stress machen. Aber das hat
Michael wohlweislich und professionell rausgeflext
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 90 |
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Moderator Beiträge: 2659 Registriert: 24.8.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.10.2012 um 21:23 |
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Einfach nur SUPER, daß Michael hier versucht, eine endgültige Klärung eines
ärgerlichen Sachverhaltes herbeizuführen.
Was ich auf gar keinen Fall möchte, ist, daß Michael - sofern seine
Rechtsschutzversicherung in diesem Fall den Schwanz einzieht - auf den
Kosten sitzen bleibt. Sollte dieser Fall eintreten, möchte ich zur
Diskussion stellen, ein Sonderkonto einzurichten, um dieses Risiko auf uns
zu verteilen.
Hans
____________________ "Oh Bier, manchmal reichst du mir!"
Alfred Katzka
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Antwort 91 |
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Posting Freak Beiträge: 893 Registriert: 25.5.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.10.2012 um 00:43 |
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Jein.
Hans, ich verstehe Dein Anliegen, daß wir da "gruppendynamisch" handeln.
Andererseits gäbe es da wirklich mehrere Aspekte zu betrachten:
- Wie Michael schon sagte, geht es ihm persönlich auf den Zeiger, daß das
Gesetz in seiner Familienlage nicht so wirklich passt. Das trifft in dieser
Konstellation wohl nicht auf viele von uns zu (wie bringe ich meine GöGa
dazu, auch unbedingt brauen zu wollen ??? )
- Selbst wenn Michael mit seiner Klage Recht bekommt: Ist das dann
allgemeingültig? oder ist es eben nur eine persönlich erfochtene
Ausnahmeregelung?
- "Vor Gericht und auf hoher See" ...
Ich denke, Michael kann das schon sehr gut selbst entscheiden, inwieweit er
Unterstützung von uns haben möchte (und die ist hier imho gewiss
vorhanden). Also wäre es wohl ein wenig verfrüht, hier schon einen
allgemeinen Spendenaufruf zu starten, bevor man erstmal die Fakten und den
passenden Weg geklärt hat.
Harry
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Antwort 92 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 3.10.2012 um 10:56 |
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Hi, Hans,
jo, vielen Dank für Deinen Vorschlag, aber ich würde dem Harry voll und
ganz zustimmen. Ich teile seine Ansichten völlig!
Zunächst mal ist es meine persönliche Sache, das durchzuziehen, auch wenn
es möglicherweise "übergeordneten Charakter" haben könnte.
Ich warte erstmal die Antwort meiner RSV ab und auch die Antwort auf meinen
Widerspruch, die sagen ja, dass das einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Sobald es irgendwie Fortschritte oder Rückmeldungen gibt, werde ich das
dann hier kundtun. Aber erstmal wird wohl ein paar Wochen lang nix
passieren.
So long und danke nochmal, Hans!
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 1324 Registriert: 19.12.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.10.2012 um 12:14 |
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Sogern ich sowas auch unterstütze, es kann recht kostspielig werden und am
Ende sind die Erfolgsaussichten halt mittelmäßig. Man wird hier auch kaum
ein großes öffentliches Interesse anregen um eventuell auf noch mehr
Unterstützung seitens Nicht-Hobbybrauern zu hoffen.
Es ist ja nichts, wofür man viel riskieren möchte, es ist nur nervig und -
ja - ungerecht. ____________________ ----------------------------------------------
Verkaufe:
http://hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthre
ad&tid=21587
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Antwort 94 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.10.2012 um 12:44 |
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Zitat von Erlenmeyer, am 2.10.2012 um
21:23 | Einfach nur SUPER, daß Michael hier
versucht, eine endgültige Klärung eines ärgerlichen Sachverhaltes
herbeizuführen.
Was ich auf gar keinen Fall möchte, ist, daß Michael - sofern seine
Rechtsschutzversicherung in diesem Fall den Schwanz einzieht - auf den
Kosten sitzen bleibt. Sollte dieser Fall eintreten, möchte ich zur
Diskussion stellen, ein Sonderkonto einzurichten, um dieses Risiko auf uns
zu verteilen.
Hans |
Ich bin zwar vom akuten Fall nicht betroffen, weil ich meine(n) Haushalt(e)
in Deutschland nicht mit Lebenspartnern teile, schon gar nicht mit welchen
die selber brauen, trotzdem unterstütze ich den Vorschlag von Hans und
beteilige mich gern auch finanziell an dieser Sache.
Nach meiner Auffassung geht es um weit mehr als um steuerfreies Brauen für
weitere Haushaltsangehörige.
Ein Teilnehmer dieses Forums der vorgibt sachkundig zu sein, hat behauptet
(Zitat): "Die Formulierungen im Gesetzestext sowie in den
Verwaltungsrichtlinien sind eindeutig und geben keinen Spielraum für
Auslegungen oder Ermessen"
Die Lebenswirklichkeit zeigt aber, dass die Vorschriften von den HZAen sehr
unterschiedlich, willkürlich und zum Nachteil für den betroffenen Bürger
ausgelegt werden.
Hier gilt es, Rechtssicherheit zu schaffen - Rechtssicherheit, die über
diesen aktuellen Vorgang hinausgeht.
Ich darf darauf hinweisen, dass bisher alle Vorstöße der Bürger, die
rechtsirrigen Auslegungen der Behörden zu korrigieren, zum Erfolg geführt
haben. Das fing an mit Jean Pütz, der sich über das gesetzliche Verbot,
Brauanleitungen zu verbreiten, unter Berufung auf die Pressefreiheit
hinweggesetzt hat. Das hat mit der Durchsetzung des ermäßigten Steuersatzes
für Hobbybrauer noch lange nicht aufgehört.
Der Streit zwischen Bürger und Staat wird mit sehr ungleichen Waffen
ausgetragen. Während eine Klage für den Bürger mit hohen finanziellen
Risiken verbunden ist, kann der Staat nahezu unbegrenzt ohne jegliches
Kostenrisiko klagen.
Hier hilft es, wenn sich Bürger zusammentun und das Kostenrisiko
übernehmen. Das kann in Form eines Sperrkontos sein, auf dem jeder
Beteiligte einen bestimmten Geldbetrag hinterlegt, der im Erfolgsfall
wieder ausgezahlt wird - oder in Form einer Bürgschaftserklärung.
Auch wenn die gerichtliche Entscheidung nur für den Einzelfall gelten mag,
hat sie in der Praxis doch präjudizierende Wirkung für ähnlich gelagerte
Fälle. Spätestens nach der dritten Klage wird der Vorschriftengeber die
untergeordneten Behörden anweisen, im Bürgersinne zu verfahren.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 95 |
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Senior Member Beiträge: 282 Registriert: 22.10.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.10.2012 um 13:05 |
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Die Schwalenberger Brauzunft hat seit 2004 ein vom Zollamt anerkanntes
Gemeinschaftsbrauhaus. Die über dreißig Mitglieder dürfen pro Person und
Jahr 200 l
steuerfrei brauen. Es wäre also ein offenkundiger Verstoß gegen den
Gleichheitsgrund-
satz wenn drei in einem Haushalt lebende Hausbrauer nicht 600 l
steuerfrei brauen
dürfen.
Dagegen gilt es anzugehen und eventuell zu klagen und nicht alles
obrigkeitshörig von
oben gottgegeben hizunehmen. Typisch deutsch.
Allzeit Gut Sud
Hopfen und Malz rein in den Hals
Jürgen
____________________ Laß den Alltag hinter Dir
entspann Dich bei einem selbstgebrauten Bier
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Antwort 96 |
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Posting Freak Beiträge: 1324 Registriert: 19.12.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.10.2012 um 13:14 |
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Antwort 97 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 3.10.2012 um 13:24 |
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@Jürgen: Dürfte ich gegebenenfalls das Gemeinschaftsbrauhaus der
Schwalenberger Brauzunft als Beispiel heranführen? Dann hätte ich
wenigstens noch einen schicken Pfeil im Köcher...ich hatte das zwar schon
in meiner Argumentation angeführt, dass das nicht sein kann, aber wenn ich
das mit einem konkreten Beispiel belegen könnte, wäre das ja vielleicht
ganz hilfreich.
Viele Grüße
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 893 Registriert: 25.5.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.10.2012 um 13:25 |
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Ich denke nicht, daß man da ein Gemeinschaftsbrauhaus und einen Haushalt
direkt vergleichen kann. Wenn ich den Gesetzestext einigermassen richtig
deute, dann beginnt steuertechnisch die Bierherstellung erst zum Zeitpunkt
des Anstellens der Hefe. Wenn also 30 Mann in einem Geminschaftsbrauhaus
lediglich die Würze herstellen, diese dann mit nach Hause nehmen, um dort
die Hefe zuzugeben... dann findet die Bierherstellung faktisch in 30
Haushalten statt ... und eben nicht in einem. Und ich denke, das dürfte
auch das HZA so interpretieren, wenn sie den Begriff Gemeinschaftsbrauhaus
hören. Ob man dann die Würze tatsächlich durch die Lande fährt und dafür
dann wieder 30 "Gärkeller" haben müsste, das steht sicherlich auf einem
anderen Blatt :-)
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Antwort 99 |
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