Posting Freak Beiträge: 3129 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.9.2012 um 22:09 |
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Bei mir kommt ohne Beschluss keiner in die Wohnung, nicht mal auf das
Grundstück.
Ich hatte vor Monaten einen Fall in der Richtung, aber anderes ernsteres
Thema.
Die standen 2 Stunden vor der Haustür, bis die Kollegen den Beschluss
vorlegten.
Um einfach so in eine Wohnung zu kommen muss nicht nur ein Anfangsverdacht
bestehen,
es muss Gefahr in Verzug sein.
____________________ Bierinale - Festival der kreativen Braumanufakturen
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Antwort 50 |
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Posting Freak Beiträge: 3129 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.9.2012 um 22:16 |
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Ich finde die Petition nicht.
Edith meint: Pedition *ggg
[Editiert am 14.9.2012 um 22:29 von Waconia]
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Antwort 51 |
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Posting Freak Beiträge: 3129 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.9.2012 um 22:27 |
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Oops stimmt ja, das dauert.
Du hast aber sicher ein Auge drauf und setzt einen Link, sobald die in der
Pfungsliste steht?
Gut gemacht Herr Koenigsfeld. ____________________ Bierinale - Festival der kreativen Braumanufakturen
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Antwort 52 |
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Senior Member Beiträge: 134 Registriert: 31.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 14.9.2012 um 22:53 |
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Super sache die Petition! Danke!
Grüße Jakob
PS: Gemeinschaft muss noch nicht mal sein, Solidarität reicht schon ...
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Antwort 53 |
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.9.2012 um 06:18 |
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Hi Leute,
tolle Sache mit der Petition und schön das sich koenigsfeld der Sache
annehmen will Wir hatten hier im Forum schon mal ein
ähnliches Thema...
http://hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread
&tid=4865#pid82947
Ich weiß aber nicht, was daraus geworden ist? Hier mögen zwar etliche
tausend User angemeldet sein aber aktiv und regelmässig reinschauend sind
nur ein paar hundert.
Man müsste kräftig die Werbetrommel rühren. Gut wäre, wenn die ganzen
Facebook-User und Webseiten/Blog-Betreiber Links zu der Petition setzen
würden. Je mehr, je besser
m.f.g
René ____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 54 |
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Posting Freak Beiträge: 3129 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.9.2012 um 08:43 |
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Ich werde die Sache vehement unterstützen.
De es auf Facebook noch keine überregionale Gruppe "Hobbybrauer" gab,
habe ich diese soeben gegründet.
Alle Hobbybrauer/Brauer sind eingeladen der Gruppe beizutreten.
Bitte bewirbt sie entsprechend, so dass wir für die Petition möglichst viel
Werbung machen können.
https://www.facebook.com/groups/467311503289843/#!/groups/467
311503289843/
[Editiert am 15.9.2012 um 08:43 von Waconia]
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Antwort 55 |
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Posting Freak Beiträge: 3129 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.9.2012 um 08:44 |
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Antwort 56 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 23.9.2012 um 16:41 |
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So, eine Woche ist vergangen und ich habe immer noch nix gehört....sonst
haben die bei derartigen Äußerungen meinerseits kurz (und stets abweisend)
per E-Mail geantwortet. Diesesmal...nichts, keine E-Mail, kein Brief...ich
bin weiterhin gespannt, vielleicht machen die genau das, worum ich gebeten
habe, die Sache nämlich mal an geeigneter Stelle endgültig zu klären...
Gruß
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.9.2012 um 23:37 |
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Au weia, dieser Schnellschuß von einer Petition ist ja mal voll für'n
Arsch! Da wird der Bundestag ja geradezu auf Knien um eine Verschärfung der
Gesetzeslage gebeten, "um Rechssicherheit herzustellen". Wenn man in so
einer Petition schon meint, im Namen zehntausender Hobbybrauer sprechen zu
müssen, dann sollte man diese wenigstens auch bei der Formulierung mitreden
lassen. Ich habe schon einige Petitionen zu verschiedenen Themen
unterstützt, aber diese werde ich — so sehr mir das Thema an sich am
Herzen liegt — nicht unterschreiben.
Die Zeiten der Besteuerung nach
Biergattungen sind lange vorbei. Bier wird inzwischen pro Grad Plato
versteuert und da hat der Schritt von 15,9 auf 16 keine größere Bedeutung
mehr als der von 14,9 auf 15 oder von 16,9 auf 17.
Nein, in dem Punkt idt die
Rechtsauffassung zum Glück nicht mehr strittig. Seit etwa einem Jahr hat Zoll.de klar gestellt, daß es sich bei den 200 Litern um
eine Freimenge handelt und nur die überschreitende Menge zu versteuern ist.
Das scheint inzwischen auch bei den Hauptzollämtern angekommen zu sein.
Zitat von HZA_Dortrmund | Die Möglichkeit der steuerfreien Herstellung von Bier in
privaten Haushalten stellt bereits ein Zugeständnis dar. In den meisten
anderen Verbrauchsteuergebieten sind derartige Möglichkeiten gar nicht
vorgesehen. |
Falsch, denn ...
Zitat von zoll.de | Das Herstellen (Rösten) von Kaffee in Privathaushalten zum
Eigenverbrauch ist steuerfrei und unterliegt keiner amtlichen
Überwachung. |
Zitat von
HZA | Wäre mit "in ihren Haushalten ...
hergestellt" nicht die soziale Gemeinschaft der
Familie/Lebenpartnerschaft/Wohngemeinschaft gemeint, wäre dies durch ein
genauere
Formulierung (z.B. "pro Person") deutlich gemacht
worden. |
Auch falsch, denn der umgekehrte Fall
müßte im Gesetz klargestellt sein, wenn er denn gemeint wäre, so wie es im
Branntweinsteuergesetz der Fall ist, wo es heißt:"Von Personen, die zu
einem gemeinsamen Haushalt gehören, ist nur eine Person berechtigt, aus
selbst gewonnenen Obststoffen Branntwein herzustellen." So wie im BierStG
und in der BierStV formuliert ist "Haushalt" aber ganz klar nur eine
Ortsangabe und schließt damit nicht aus, daß mehrere in einem Haushalt
lebende Personen sich als Hobbybrauer betätigen und jeweils eine Freimenge
von 200l beanspruchen können.
Evtl. könnte es für die Argumentation, daß es im Haushalt wirklich mehrere
Hobbybrauer gibt, auch hilfreich sein, wenn die zweite Person nicht erst
dann den ersten Sud anmeldet, wenn die erste ihre 200 Liter für's laufende
Jahr gerade erreicht hat, sondern über's Jahr verteilt immer mal die eine
und mal die andere Person braut.
Zitat von Brauwolf, am 14.9.2012 um
18:39 | Die steuerfreie Herstellung von Bier
im eigenen Haushalt ist kein Zugeständnis, sondern ein gesetzlich
verbrieftes Recht, so beschlossen von frei gewählten Volksvertretern im
deutschen Bundestag. |
Gemeint war wohl, daß es
sich um ein Zugeständnis des Gesetzgebers handelt, daß dieses Recht
überhaupt im Gesetz steht. Immerhin begann es tatsächlich mit einem nicht
verbrieften Zugeständnis der Finanzbehörden gegenüber Jean Pütz, bevor es
irgendwann seinen Weg ins Gesetz gefunden hat.
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Antwort 58 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 25.9.2012 um 11:16 |
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So, Leute, heute kam die Antwort vom Zoll auf die an mein HZA geschicktes
Schreiben:
Biersteuer;
Haus- und Hobbybrauer
BEZUG Ihre Anfrage an das Bundesministerium der Finanzen vom 06.09.2012
ANLAGEN -ohne-
GZ V 3312 B - 03/12- ZF1102 (bei Antwort bitte angeben)
Sehr geehrter Herr Plum,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 06.09.2012, die mir vom Bundesministerium
der Finanzen
zur Beantwortung übersandt wurde und zu der ich wie folgt Stellung
nehme:
Nach § 41 Abs.1 Satz 1 BierStV ist Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in
ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht
verkauft wird, von der Steuer bis zu einer Menge von 2 Hektolitern (hl) je
Kalenderjahr befreit.
§ 41 Abs.1 Satz 1 BierStV ist dabei eng auszulegen. Es ist auf den Haushalt
als „Braustätte“
abzustellen und nicht auf die in ihm lebenden Personen, weil es dem
Ausnahmecharakter
der Biersteuerbefreiung und den Erfordernissen der Steueraufsicht
zuwiderliefe, wenn deren
Zahl in jedem Einzelfall willkürlich bestimmt werden könnte und überprüft
werden müsste.
Die Freimenge von zwei Hektolitern Bier je Kalenderjahr kann somit je
Haushalt nur einmal
in Anspruch genommen und nicht jeder im Haushalt lebenden Person gewährt
werden.
Ihren Einwand, dass die Erweiterung des Steuerbefreiungstatbestands nach §
41 Abs.1 Satz
2 BierStV für Bier, welches von Hausbrauern in nicht gewerblichen
Gemeindebrauhäusern
hergestellt wird, dieser Rechtsauslegung (steuerfreie Menge pro Haushalt)
entgegensteht, teile ich nicht. Diese Ausnahme gilt nur für traditionell
bestehende Gemeindebrauhäuser (siehe dazu Schröer-Schallenberg, Zeitschrift
für Zölle und Verbrauchsteuern 1994, 290,
294). Es handelt sich hierbei um eine regional begrenzte (geringe Anzahl)
und von Traditionen geprägte außerfiskalische Besonderheit im
Biersteuerrecht, um den Bestand
dieser Gemeindebrauhäuser zu wahren.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen behilflich
sein.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XXXXXXX
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.
Noch Fragen?
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 25.9.2012 um 11:48 |
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Zitat: | ... weil es dem
Ausnahmecharakter
der Biersteuerbefreiung und den Erfordernissen der Steueraufsicht
zuwiderliefe, wenn deren
Zahl in jedem Einzelfall willkürlich bestimmt werden könnte und überprüft
werden müsste. |
Aha, weil es ein Aufwand für die
Beamten wäre, lassen sie das also pauschal nicht zu. Könnte man doch bequem
erledigen, indem man von jedem anmeldenden Hobbybrauer z.B. einmal jährlich
eine Kopie des Personalausweises mit der ersten Anmeldung fordert. Somit
lässt sich doch super feststellen, wer in welchem Haushalt braut.
[Editiert am 25.9.2012 um 11:48 von hiasl]
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Antwort 60 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 25.9.2012 um 11:52 |
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Genau das würde ich dem u.a. auch vorschlagen, die können gerne kommen und
überprüfen, was sie meinen überprüfen zu müssen. Bei mir ist alles in
rechter Ordnung.
EDIT: Für mich bleibt weiterhin der Fakt: es kann nicht sein, dass wenn
mehrere Hobbybrauer am gleichen Wohnort gemeldet sind, 200 l Freimenge in
Anspruch nehmen dürfen, wenn sie aber alle einen eigenen Haushalt haben,
jeder für sich diese Menge in Anspruch nehmen darf. Dat kann ja wohl
weiterhin nicht sein!
Interessanterweise redet der Gute selber von Auslegung! Das heißt also
weiterhin, je nachdem, welcher Zollbeamter für die Beantwortung derartiger
Fragen zuständig ist, legt es so aus, wie er meint, dass es richtig ist.
[Editiert am 25.9.2012 um 12:30 von tauroplu]
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Posting Freak Beiträge: 1307 Registriert: 1.12.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.9.2012 um 12:06 |
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Untermietvertrag und auf Anfrage bekommen sie diesen. So würde ich es
machen.
____________________
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Antwort 62 |
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Senior Member Beiträge: 335 Registriert: 20.7.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.9.2012 um 12:14 |
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Hach, wieviel Steuer ist das für 200 Liter mehr? 20 Euro? Dafür nen
Aufstand proben? Datt bringt doch nix. Man sollte sich vielmehr dafür
einsetzen, dass diese dämliche Grenze generell gekippt wird. Warum kann man
nicht soviel brauen, wie man selber trinken kann? Da ist doch der Hase im
Pfeffer begraben...
LG
Christian
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Antwort 63 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 25.9.2012 um 12:21 |
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@Christian: Nochmal: es geht nicht um die lächerlichen Kröten für zu viel
gebrautes Bier, es geht darum, dass meiner Frau, die auch gerne braut, ihr
Recht auf 200 l steuerfreies Bier verwehrt wird, nur weil sie mit mir in
einem Haushalt lebt.
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Posting Freak Beiträge: 2153 Registriert: 8.2.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.9.2012 um 12:35 |
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Michael, lass es doch einfach mal darauf ankommen. Wenn beide brauen, soll
doch das HZA dann erklären, warum einer besteuert wird und der andere
nicht.
Ob die das wohl auch überprüfen, wenn der Lebenspartner einen
unterschiedlichen Nachnamen hat? Könnte ja dann auch eine andere Wohnung
sein
Gruß Hotte
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Antwort 65 |
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Senior Member Beiträge: 180 Registriert: 20.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.9.2012 um 12:37 |
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Sehe ich auch so. Mein Arbeitskollege und sein Sohn (16) wollen auch ins
Brauen einsteigen. Mit welcher Begründung ist für die beiden nach 200ltr
steuerbefreit Schluss, nur weil die noch in einem Haushalt leben? Wenn
beide Biergenießer sind, sollten auch beide die Möglichkeit bekommen, ihre
jeweiligen 200ltr ohne Reue und Steuer genießen zu können.
Zitat: | Ob die das wohl auch
überprüfen, wenn der Lebenspartner einen unterschiedlichen Nachnamen hat?
Könnte ja dann auch eine andere Wohnung sein
|
Wäre bei mir & meiner Freundin der Fall und ich gehe einfach mal davon aus,
dass die Behörden mittlerweile ganz klar wissen, dass es sich bei modernen
Paaren mit untersch. Namen dennoch um einen Haushalt handelt. Wäre v. Ort
ja auch schnell festzustellen...
Aktuell sehe ich bei mir & meiner Partnerin hier keinen Bedarf, denn 2hltr
sind viel Bier, aber es stößt mir auch ein wenig sauer auf, wenn einfach
Rechte eingeschränkt werden. Nennt mich einen Schelm, wenn ich fast denke,
dass bei anderen Religionen und Ethnien und deren wichtigen Themen, ganz
schnell anders entschieden würde..!
Grüße,
Dennis
[Editiert am 25.9.2012 um 12:40 von Canadus]
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Antwort 66 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 25.9.2012 um 12:48 |
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@Hotte: Na, ja, die Begründung hat er ja schon geliefert, weil er es eben
„pro Haushalt“ auslegt…Außerdem: wegen der Besteuerung kommen die ja nicht
auf mich zu, sondern ich auf sie. Ich muss anzeigen, wieviel l ich über die
200 l gebraut habe und denen dann den ausgerechneten Betrag überweisen. Die
können ja nicht wissen, wieviel ich bereits gebraut habe.
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Posting Freak Beiträge: 578 Registriert: 12.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.9.2012 um 12:55 |
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Zitat: | Nennt mich einen Schelm,
wenn ich fast denke, dass bei anderen Religionen und Ethnien und deren
wichtigen Themen, ganz schnell anders entschieden
würde..! |
Was soll das denn? Das widerspricht m.E. dem Absatz 1 der Bordregeln und
außerdem ist das hier totaler Blödsinn.
Matthias
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Antwort 68 |
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Senior Member Beiträge: 282 Registriert: 22.10.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.9.2012 um 13:07 |
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Die Kollegen in Frankreich gehen ganz klar eher für ihre Rechte an die
Öffentlichkeit als hier in Sch...land.
Wieso widerspricht das den Boardregeln ?
Das Volk ist der Souverän. Wir müssen den Polit-Marionetten und ihren Hiwis
nicht in den Enddarm kriechen.
Gleiches Recht für alle HausbrauerInnen !
Allzeit Gut Sud
Jürgen
____________________ Laß den Alltag hinter Dir
entspann Dich bei einem selbstgebrauten Bier
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Antwort 69 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.9.2012 um 13:18 |
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Zitat von tauroplu, am 25.9.2012 um
11:16 | So, Leute, heute kam die Antwort vom
Zoll auf die an mein HZA geschicktes Schreiben:
Biersteuer;
Haus- und Hobbybrauer
BEZUG Ihre Anfrage an das Bundesministerium der Finanzen vom 06.09.2012
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Sehr geehrter Herr Plum,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 06.09.2012, die mir vom Bundesministerium
der Finanzen
zur Beantwortung übersandt wurde |
Micha, dein Schreiben an das HZA wurde an das BMF weitergereicht und von
dort jemand anderem zur Beantwortung gegeben.
Wer hat das jetzt beantwortet?
Welche Qualifikation hat diese Person?
Welche Bindungswirkung hat dieses Schreiben?
Enthält es eine Rechtsbehelfsbelehrung?
Ich darf daran erinnern, dass es schon öfter Auslegungsschwierigkeiten gab,
die durch hartnäckiges Bohren des Bürgers korrigiert wurden - ich denke zum
Beispiel an den ermäßigten Steuersatz für Hobbybrauer, der angeblich nur
für gewerbliche Brauereien gelten sollte.
Hier werden die Persönlichkeitsrechte deiner Frau verletzt, bloß weil sie
irgendwann mal eine steuerschädliche Entscheidung getroffen hat.
Vorschlag, falls ihr keine Rechtschutzversicherung habt: Wir suchen uns ein
Paar mit gleicher Konstellation und RSV und ziehen das durch bis zum
EGH.
Rauszukramen wären auch die Bundestagsdrucksachen im Vorfeld der
Verabschiedung des BierStG, dort steht nämlich die 2hl pro Kalenderjahr
drin und diese Zahl kommt nicht von ungefähr.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 70 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.9.2012 um 13:24 |
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Zitat von Malzwein, am 25.9.2012 um
12:55 |
Zitat: | Nennt mich einen Schelm,
wenn ich fast denke, dass bei anderen Religionen und Ethnien und deren
wichtigen Themen, ganz schnell anders entschieden
würde..! |
Was soll das denn? Das widerspricht m.E. dem Absatz 1 der Bordregeln und
außerdem ist das hier totaler Blödsinn. |
Ich versteh den Spruch so, dass den bösen Moslems und Ausländern bei uns
alles hinterhergeworfen wird und der deutsche Michel immer der Depp ist.
Sollte das so gemeint sein, dann hat das hier absolut nichts zu suchen.
Abgesehen davon ist das Heimbrauen kein wichtiges Thema für die deutsche
Bevölkerung.
Stefan
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Antwort 71 |
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 25.9.2012 um 13:28 |
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Im Übrigen: Ich lebe in meinem Elternhaus in einem eigenen Haushalt. D.h.
gleicher Nachname, gleiche Adresse. Wenn jetzt mein Vater zu brauen
begänne, hätten wir wahrscheinlich einen ähnlichen Rechtfertigungsgrund,
wie Michael. Und das, obwohl es zwei Haushalte sind. Und das müsste dann
der Zoll auch überprüfen. ____________________ Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
---
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Antwort 72 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.9.2012 um 13:36 |
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Ich finde Ruthard hat Recht und man sollte so was mal gerichtlich
durchziehen.
Vermutlich auch eine der wenigen Möglichkeiten, die ganze Regelung mal
ordentlich aufzurollen.
Da der Beamte vom HZA allerdings erlaubt hat, dass sich meine Frau auch mit
200 Litern pro Jahr anmeldet, scheide ich da als Kandidat aus.
Ich zitier mal aus dem mail von damals:
Zitat: | Sehr geehrter Herr
XXX,
ich habe keine Einwände, dass auch Ihre Frau die 200-Liter-Freimenge in
Anspruch nimmt. Allerdings hat Sie es mir auch anzuzeigen, wenn sie die
Herstellung beginnt. |
Das ist das HZA Ulm und der Beamte ist wirklich nett und ich muss die Sude
nicht alle einzeln melden.
Stefan
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Antwort 73 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.9.2012 um 13:47 |
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Zitat von tauroplu, am 25.9.2012 um
11:16 | Die Freimenge von zwei Hektolitern
Bier je Kalenderjahr kann somit je Haushalt nur einmal in Anspruch genommen
und nicht jeder im Haushalt lebenden Person gewährt
werden. |
Die haben anscheinend immer noch nicht
begriffen, daß es uns (bzw. Dir) eben nicht um 200 Liter pro Kopf geht,
sondern um 200 Liter pro Hobbybrauer.
An der Stelle würde ich nochmal einhaken und darauf hinweisen, daß das
Branntweinsteuergesetz eindeutig sagt, daß pro Haushalt nur eine Person
"Stoffbesitzer" sein kann, während das BierStG eine solche Einschränkung
eben nicht kennt, weswegen "Haushalt" eine reine Ortsangabe ist.
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Antwort 74 |
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