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Autor: Betreff: Frage zum Hauptzollamt
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Posting Freak

tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 3.10.2012 um 13:31  
Tja, leider die Rechnung ohne den Wirt gemacht...aus einer Antwort aufgrund einer Anfrage, dass der Beginn der Gärung entscheidend ist:

"Wer von einer Maßnahme der Steueraufsicht betroffen wird, hat den Amtsträgern auf Verlangen Aufzeichnungen, Bücher,
Geschäftspapiere und andere Urkunden über die der Steueraufsicht unterliegenden Sachverhalte und über den Bezug und den
Absatz verbrauchsteuerpflichtiger Waren vorzulegen, Auskünfte zu erteilen und die zur Durchführung der Steueraufsicht
sonst erforderlichen Hilfsdienste zu leisten.

Gerade da die Finanzbehörde an der korrekten Festsetzung der Verbrauchsteuern interessiert ist, hat sie kraft Gesetzes
diese Rechte.

Ob sie diese Rechte in Ihrem Fall ausübt, bevor die alkoholische Gärung beginnt, entscheidet sie im Einzelfall selbst.

Ob auf dem Dorffest beim Beginn des Brauvorgangs ein Steueraufsichtsbeamter anwesend sein wird, entscheidet also allein
das für diesen Ort zuständige Hauptzollamt."

Und aus einer weiteren Anfrage mit gleichem Hintergrund:

"§ 209 Abgabenordnung regelt, dass die Herstellung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren der zollamtlichen Überwachung
unterliegt (Steueraufsicht).

Die Biersteuer entsteht gemäß § 14 Absatz 1 Biersteuergesetz im Zeitpunkt der Überführung des Bieres in den
steuerrechtlich freien Verkehr, es sei denn, es schließt sich eine Steuerbefreiung an.

Bier wird u. a. in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt durch die Herstellung außerhalb eines Biersteuerlagers.

Der Steuerentstehungstatbestand ist demzufolge erst dann erfüllt, wenn tatsächlich Bier hergestellt wurde, d.h. ein
Alkohol enthaltendes Bier aus Malz.

Der Malzextrakt, der zu Beginn des Prozesses der Bierherstellung entsteht, unterliegt also bereits der Steueraufsicht
durch das zuständige Hauptzollamt, die Biersteuer entsteht für ihn aber noch nicht.

Damit das zuständige Hauptzollamt seine Steueraufsicht über den Herstellungsprozess wahrnehmen kann, habe ich die
Empfehlung gegeben, das Vorgehen mit dem zuständigen Hauptzollamt vorher abzustimmen.

Super oder? Sicher, die Auskunft eines Sachbearbeiters vom Zoll, aber trotzdem, man macht es uns wirklich schwer...


[Editiert am 3.10.2012 um 13:32 von tauroplu]



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Gast

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red_folder.gif erstellt am: 3.10.2012 um 13:37  
Glück Auf!

Ich nutze den Thread einfach mal als Sprungbrett.

Ich möchte dem Zoll meine Brautätigkeit melden.

Ich gehe davon aus, dass ich dabei auch meine Adresse angeben muss.
Leider bin ich unter der Adresse noch gar nicht gemeldet (erst vor Kurzem zugezogen)
Überprüfen die das?

Danke Euch schon mal im Vorraus!
Antwort 101
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 3.10.2012 um 13:45  
Wir weichen vom Thema ab. Es geht aktuell nicht darum, wann die Herstellung des Bieres beginnt, sondern ob in einem Haushalt zusammen lebende Hobbybrauer jeder die 200l Freimenge ausnutzen dürfen.

Als Beispiel wurde das Gemeinschaftsbrauhaus genannt, in dem 30 Mitglieder pro Jahr 6000l Bier steuerfrei brauen - auch wenn die Gärung im Brauhaus durchgezogen wird und dort das Bier bis zur Trinkreife gelagert wird.
Den Sud 200 literweise nach Hause nehmen und dort vergären steht hier nicht zur Debatte.

Cheers, Ruthard


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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 3.10.2012 um 13:50  

Zitat von hankie, am 3.10.2012 um 13:37
Glück Auf!

Ich nutze den Thread einfach mal als Sprungbrett.

Ich möchte dem Zoll meine Brautätigkeit melden.

Ich gehe davon aus, dass ich dabei auch meine Adresse angeben muss.
Leider bin ich unter der Adresse noch gar nicht gemeldet (erst vor Kurzem zugezogen)
Überprüfen die das?

Danke Euch schon mal im Vorraus!


Wenn die neue Adresse deinen Lebensmittpunkt darstellt, solltest du diese Adresse bei der Mitteilung an den Zoll auch angeben. Dorthin wird wird der Zoll auch seine Antwort schicken und ich gehe davon aus, dass du dort auch brauen wirst.

Die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt solltest du spätestens 3 Monate nach Zuzug erledigt haben. Sonst gibt es eine Gedächtnisstütze in Form eines Bußgeldbescheids.

Cheers, Ruthard


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Biertester
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red_folder.gif erstellt am: 3.10.2012 um 13:55  
Auch wenns vielleicht nicht Thema ist , Ich würde den Rechtsweg scheuen und lieber bei > 200 liter die 5 Euro zahlen weil dieses Recht-gestreite tierisch Nervigund Zeitaufwendig und teuer ist und das ganz gewiss nicht zu meinem Hobby gehört.

Alleine das sich drüber ärgern ist eigentlich schon zu teuer bezahlt.

B.


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Prost! B.
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 3.10.2012 um 14:05  

Zitat von Biertester, am 3.10.2012 um 13:55
Auch wenns vielleicht nicht Thema ist , Ich würde den Rechtsweg scheuen und lieber bei > 200 liter die 5 Euro zahlen weil dieses Recht-gestreite tierisch Nervigund Zeitaufwendig und teuer ist und das ganz gewiss nicht zu meinem Hobby gehört.

Alleine das sich drüber ärgern ist eigentlich schon zu teuer bezahlt.

B.

Ich würde sogar die 5€ für die ersten 200 Liter bezahlen, das ist ein Taschengeld im Vergleich zur Branntweinsteuer (Faktor 13!), aber darum geht es hier nicht.

Es geht darum, wer in diesem Land das Sagen hat, das Volk welches sich über das Parlament ein Regelwerk gegeben hat, oder Staatsdiener die dieses Regelwerk willkürlich und nach Gutdünken verändern.

Heute sind es die 5€ für 200 Liter Bier, morgen sind es die Tomaten im eigenen Garten, die man nur nach irgendwelchen Normen und gegen vorherige Anmeldung anbauen darf.

Cheers, Ruthard


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philthno2
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red_folder.gif erstellt am: 3.10.2012 um 14:25  
OFFTOPIC


Zitat von Brauwolf, am 3.10.2012 um 14:05

Heute sind es die 5€ für 200 Liter Bier, morgen sind es die Tomaten im eigenen Garten, die man nur nach irgendwelchen Normen und gegen vorherige Anmeldung anbauen darf.


Na, handel mit Saatgut unterliegt heute schon strengen Auflagen :mad: , siehe hier:

http://www.dradio.de/aktuell/1809482

Bin man gespannt, wie lange es z.B. noch erlaubt ist, zu Hause sein Hackfleisch durch den Wolf zu drehen. Sicherlich geht das in paar Jahren auch nur noch in speziell ausgerüsteten Reinräumen.

ONTOPIC

Zum Brauhaus: Dürftest du, Michael, zusammen mit deiner Frau in das Gemeindebrauhaus im Dorf laufen und dort die 400 Liter brauen (also getrennt voneinander natürlich, du 200 l Pils und sie 200 l Weizen oder so)?


[Editiert am 3.10.2012 um 14:32 von philthno2]
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Biertester
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Die Antwort = Staatsdiener .

B.


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Prost! B.
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 4.12.2012 um 23:49  
Heute habe ich Post von meinem zuständigen HZA bekommen...



Dazu fällt mir im Moment nu gar nix mehr ein...

Gruß
Michael


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manny15
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red_folder.gif erstellt am: 4.12.2012 um 23:51  
da wird wohl deine Frau Ausziehen müssen, armes Deutschland :redhead:


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Gruß
Manny
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Das, wobei unsere Berechnungen versagen, nennen wir Zufall.
Albert Einstein
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uli74
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red_folder.gif erstellt am: 4.12.2012 um 23:59  

Zitat von tauroplu, am 4.12.2012 um 23:49
Heute habe ich Post von meinem zuständigen HZA bekommen...



Dazu fällt mir im Moment nu gar nix mehr ein...

Gruß
Michael



Und mir haben sie heute geschrieben, ich soll meine Sude schriftlich mit einem Formblatt anmelden, das ich bei Bedarf selber kopieren darf(!). Bisher hab ich meine Sude per Email und ziemlich zwanglos einfach ans HZA geschickt.

Da fällt mir nix mehr dazu ein...


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Gruss Uli
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HarryHdf
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red_folder.gif erstellt am: 5.12.2012 um 00:47  
Das nenn ich doch mal "glatt und sauber abgebügelt". Dann noch den netten Button drauf "grenzenloser Einsatz für deutschland" ... na Danke auch :-(

Getreu dem alten Borg-Motto: "Resistance is futile"

Einfach nur erbärmlich, Harry

Edith: Grade nochmal durchgelesen: Es hat also tatsächlich 2,5 Monate gedauert, daß die Herrschaften sich bequemt haben, Dir eine Antwort zuzstellen, die sie seit dem 24.9.2012 schon hatten? Na da war aber wieder mal einer übereifrig! Das hätten die bestimmt auch noch weitere 8 Monate ausbrüten können.


[Editiert am 5.12.2012 um 01:37 von HarryHdf]



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Ich kann allem widerstehen, außer der Versuchung (Oscar Wilde)
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Bierjunge
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red_folder.gif erstellt am: 5.12.2012 um 07:52  

Zitat von uli74, am 4.12.2012 um 23:59

Und mir haben sie heute geschrieben, ich soll meine Sude schriftlich mit einem Formblatt anmelden, das ich bei Bedarf selber kopieren darf(!). Bisher hab ich meine Sude per Email und ziemlich zwanglos einfach ans HZA geschickt.

Das ist freilich auch krass. Zumal für Brauen innerhalb der Freimenge überhaupt kein Formblatt vorgesehen ist.
Kannst Du interessehalber mal bitte scannen und posten, was sie sich da ausgedacht haben?

Danke, Moritz


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Glaubte ich an die Reinkarnation, so wollte ich als Hefepilz wiedergeboren werden.
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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 5.12.2012 um 09:50  
@tauroplu: Mich würde mal noch die Formulierung Deines Einspruchs interessieren, denn Dein HZA scheint ja immer noch nicht begriffen zu haben, daß es gar nicht um die Frage geht, ob jeder im Haushalt lebenden Person 200l zustehen. Vielleicht solltest Du das bei Deiner Antwort, daß Du den Einspruch nicht zurücknehmen wirst (wovon ich jetzt mal ausgehe) nochmal extra betonen.

@uli74: Hat Dein HZA das wirklich so formuliert, daß das Formblatt zwingend zu verwenden ist?

Ich habe solche Formblätter auch schon bekommen, aber eher als Vorschlag, wie man es machen kann, weil es ja nicht jedem gegeben ist, eine formlose Mitteilung selbst zu formulieren. Bisher wurden meine Anmeldungen noch nie bemängelt, die ich anfangs per selbst formuliertem Fax und die letzten Male per E-Mail eingereicht habe.


[Editiert am 5.12.2012 um 09:54 von rmax]
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uli74
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red_folder.gif erstellt am: 5.12.2012 um 10:03  
Das "Formblatt" ist ein vorformulierter Text vom HZA Heilbronn den ich mit meinen Angaben ergänzen soll.

Diesen Vordruck hab ich vor einiger Zeit vom HZA zugeschickt bekommen. Den Text hab ich bei meinen bisherigen Anmeldungen abgeschrieben und das dann per Mail ans HZA geschickt. Jetzt haben die mir wieder diesen Vordruck per Post zugeschickt mit dem Vermerk dass ich diesen Vordruck in Zukunft selbstständig kopieren soll für die nächsten Brauvorgänge. Das heisst doch dass meine bisherige Vorgehensweise in den Augen des HZA nicht korrekt war?

Um das klarzustellen: Mir gehts nicht um die paar Euro Biersteuer die ich zahlen muss wenn ich über die Freigrenze komme sondern um die umständliche Anmeldung. Lt. HZA HN muss ich einen Sud 14 Tage im voraus anmelden. Diese Frist wurde auf mein Drängenauf eine Woche verkürzt, aber selbst das ist noch viel zu lange.


[Editiert am 5.12.2012 um 10:06 von uli74]



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Gruss Uli
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 5.12.2012 um 10:23  
@rmax: Doch, doch, Reinhard, genau darum ging es doch bei mir/uns. Ich wehre mich nach wie vor zu akzeptieren, dass nur weil meine Frau im gleichen Haushalt wohnt wie ich, ihr als eigenständiger Hobbybrauerein keine 200l/a zustehen sollten.


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red_folder.gif erstellt am: 5.12.2012 um 12:24  
Mir ist schon klar, was Dein Anliegen ist, ich habe aber den Eindruck, daß Du und das HZA aneinander vorbei redet:

Deine Frau begehrt die Freimenge weil sie selbst braut, unabhängig davon, ob es im Haushalt schon einen anderen Hobbybrauer gibt. Das HZA scheint das aber so zu verstehen, als wolltest Du 200l für jeden Haushaltsangehörigen, unabhängig davon, ob der auch selbst braut oder nicht.
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 5.12.2012 um 13:15  
Ah, alles klar, Reinhard, danke. Ich habe da mal was formuliert und werde damit den Zoll nochmal konfrontieren.


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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 5.12.2012 um 13:56  
Ich würde vor allem erst mal die Herausgabe des Schreibens der BFD Südwest vom 24.09. verlangen. Die Erfahrung lehrt, dass Behörden unter selektiver Wahrnehmung leiden und nur das verstehen, was sie verstehen wollen. Es kann durchaus sein, dass unsereiner dieses Schreiben völlig anders liest.

Desweiteren wäre zu klären, ob das BMF dein Schreiben unbearbeitet an die BFD Südwest weitergeleitet, oder sich der BFD Südwest gegenüber zur Sache geäußert hat.

Ebenso würde ich das BMF erneut anschreiben und auf eine Antwort von dort direkt drängen, wir leben schließlich nicht mehr in der Kaiserzeit.

Cheers, Ruthard


[Editiert am 5.12.2012 um 13:56 von Brauwolf]



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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 5.12.2012 um 14:57  

Zitat von Brauwolf, am 5.12.2012 um 13:56
Ich würde vor allem erst mal die Herausgabe des Schreibens der BFD Südwest vom 24.09. verlangen.

Dieses Schreiben hat Michael doch direkt von der BFD Südwest bekommen und weiter oben in diesem Thread auch schon wiedergegeben.


[Editiert am 5.12.2012 um 15:02 von rmax]
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Brauwolf
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Zitat von rmax, am 5.12.2012 um 14:57

Zitat von Brauwolf, am 5.12.2012 um 13:56
Ich würde vor allem erst mal die Herausgabe des Schreibens der BFD Südwest vom 24.09. verlangen.

Dieses Schreiben hat Michael doch direkt von der BFD Südwest bekommen und weiter oben in diesem Thread auch schon wiedergegeben.


Öhm ja, lesen muss man halt können. Hab ich voll übersehen.

Ich bin den kompletten Thread noch mal durchgegangen und habe hier eine Chronologie des Schriftverkehrs aufgestellt:

11.09. Brauanzeige von Frau Plum an HZA Dortmund
12.09. Antwort HZA Dortmund "200l pro Haushalt"
14.09. Mail Plum an ? "Beschwerde"
25.09. Antwort vom Zoll (?) auf angeblich an das HZA gerichtete Schreiben. Bezug genommen wird darin auf ein Schreiben von Plum vom 6.9. an das BMF. Tenor: "200l pro Haushalt" - das ist die Aussage des HZA, keine Aussage des BMF
28.09. Eingangsbestätigung des HZA Dortmund zum Einspruch vom 14.9. Plum für Plum
03.12. Schreiben des HZA Dortmund, Bezug: Email vom 14.9./Brauanzeige. Erwähnt wird eine Anfrage von Plum an das BMF, die angeblich mit Schreiben der BFD Südwest vom 24.9. beantwortet sei. Es wird empfohlen, den Einspruch gegen den VA vom 12.9. zurückzunehmen.

Das ist alles etwas verwirrend. Es wäre sicher hilfreich und der Sache dienlich, lückenlos zu dokumentieren, wer wann was an wen geschrieben hat. Fest steht, dass sich bisher nur untergeordnete Stellen zu dieser Sache geäußert haben. Es ist zu erwarten, dass der Einspruch (sofern es überhaupt einer war) abgeschmettert wird - und das kommt sicher nicht ungelegen. Es besteht dann die Möglichkeit, dagegen gerichtlich vorzugehen und endlich jemanden zu finden, der Gesetzestexte lesen kann.

Cheers, Ruthard


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HarryHdf
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red_folder.gif erstellt am: 6.12.2012 um 02:28  
Also so wie ich es sehe, ist schonmal der Begriff "Haushalt" wieder mal einer jener schwammigen Begriffe, die wir so allgegenwärtig in sicherlich gut gemeinter Absicht in Gesetzestexten finden. Gut gemeint in der Absicht, nicht immer nur oberschwurbeliges Beamten-Vorschriftendeutsch zu verwenden, aber leider dann auch wieder kontraproduktiv, weil damit ungewollt schon wieder für Verwirrung gesorgt wird. (Die Jungs/Mädels haben es auch nicht leicht).
Also gemeinhin meint der gesetzgeber damit wohl die häusliche Gemeinschaft innerhalb eines Familienverbundes (oder so). Kontraproduktiv ist es aber dann auch wieder, weil einige aktuelle Tatsachen eben nicht berücksichtigt werden:
- Mehrfamilienhäuser
- Untervermietungen

Geplant war wohl auch, um eine Einzelfallprüfung herumzukommen, weil das die Kosten der ganzen Show noch in weit exorbitantere Höhen getrieben und noch mehr in die Verlustzone verschoben hätte. Mit dem allgemeinen Boom in Richtung Home-Brewing hatte wohl auch niemand gerechnet. Also sind da wohl mittlerweile alle Beteiligten an ihre Grenzen gestossen.

Mittlerweile bin ich da auch nicht mehr ganz so aufgeregt bei dieser ganzen HZA-Diskussion, sondern versuche da eher eine Art "Revolution von unten". Eine Klage/Beschwerde/Widerspruch/Tralala bringt da in meinen Augen herzhaft wenig, weil sich das dann auch wieder jahrelang hinzieht, bis sich irgendwelche Pappnasen einen noch wesentlich schwurbligeren Gesetztestext überlegt haben, der dann auch wieder die derzeit aktuelle Realität abbildet und dabei wieder 23 andere Konstellationen "vergisst". Mit ein wenig Glück vergessen sie dabei dann auch - ob all der Unannehmlichkeiten - die 200L-Marke abzuschaffen.
In meinen Augen wäre es ggf. sinnvoller, sich persönlich mit den jeweils zuständigen Zollbeamten/innen zusammenzusetzen und ein für alle Beteiligten moderates Vorgehen zu eruieren, das die Jungs/Mädels dann intern untereinander gerne in Durchführungsverordnungen giessen können, damit es von daher zumindest mal bundeseinheitlich geregelt werden könnte. Da muss nix am Gesetz als Solches geändert werden, sondern eben nur "ein wenig Real-Life" drübergestülpt werden.

Gut Sud,

Harry


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aegir
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red_folder.gif erstellt am: 6.12.2012 um 09:06  

Zitat von HarryHdf, am 6.12.2012 um 02:28

Also gemeinhin meint der gesetzgeber damit wohl die häusliche Gemeinschaft innerhalb eines Familienverbundes (oder so). Kontraproduktiv ist es aber dann auch wieder, weil einige aktuelle Tatsachen eben nicht berücksichtigt werden:
- Mehrfamilienhäuser
- Untervermietungen


- Mehrfamilienhäuser: Jede Wohnung ist ein eigener Haushalt.
- Untervermietungen: "Getrennt von Tisch und Bett", wie bei einem Trennungsjahr bei einer Scheidung, sollte wohl auch einen eigenen Haushalt bedeuten.

Edith sagt: Eigentlich ist das Gesetz ja völlig klar, wenn da steht "je Haushalt". Gerecht ist es deswegen aber nicht.

Gruß Hotte


[Editiert am 6.12.2012 um 09:11 von aegir]
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hiasl
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red_folder.gif erstellt am: 6.12.2012 um 09:34  
Nur zur Korrektur, ich will die Diskussion nicht schon wieder anheizen:
Im Gesetz steht "Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt (...) wird, (...)"
Also ist nicht Haushalt das Subjekt, sondern der/die Hobbybrauer. Haushalt ist lediglich die Ortsangabe. Die Grammatik der deutschen Sprache spricht hier eindeutig.


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red_folder.gif erstellt am: 6.12.2012 um 09:54  
Das würde auch jegleicher Gleichbehandlung zu wieder laufen. Meine Frau ist auch Hobbybrauerrin mit Leib und Seele, genau wie ich. Warum dürfen wir dann nur 200l/Jahr brauen, während, wären wir grtrennt, jeder 200l/Jahr brauen dürfte.

Ich gehe auchmal davon aus, dass das HZA das eher so verstanden hat, ich teile jetzt mal einfach 'meine' Sude auf alle im Hause lebenden Personen auf, sie gingen 'nicht' davon aus, dass beide 'aktive' Hobbybrauer sind. Das gilt es zu klären. Meine Frau meldet sich kommendes Jahr auch an, dann werden wir mal sehen wie weit die Fantasie bei den Kollegen geht.

Grüße!
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