Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 3.10.2012 um 13:31 |
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Tja, leider die Rechnung ohne den Wirt gemacht...aus einer Antwort aufgrund
einer Anfrage, dass der Beginn der Gärung entscheidend ist:
"Wer von einer Maßnahme der Steueraufsicht betroffen wird, hat den
Amtsträgern auf Verlangen Aufzeichnungen, Bücher,
Geschäftspapiere und andere Urkunden über die der Steueraufsicht
unterliegenden Sachverhalte und über den Bezug und den
Absatz verbrauchsteuerpflichtiger Waren vorzulegen, Auskünfte zu erteilen
und die zur Durchführung der Steueraufsicht
sonst erforderlichen Hilfsdienste zu leisten.
Gerade da die Finanzbehörde an der korrekten Festsetzung der
Verbrauchsteuern interessiert ist, hat sie kraft Gesetzes
diese Rechte.
Ob sie diese Rechte in Ihrem Fall ausübt, bevor die alkoholische Gärung
beginnt, entscheidet sie im Einzelfall selbst.
Ob auf dem Dorffest beim Beginn des Brauvorgangs ein Steueraufsichtsbeamter
anwesend sein wird, entscheidet also allein
das für diesen Ort zuständige Hauptzollamt."
Und aus einer weiteren Anfrage mit gleichem Hintergrund:
"§ 209 Abgabenordnung regelt, dass die Herstellung von
verbrauchsteuerpflichtigen Waren der zollamtlichen Überwachung
unterliegt (Steueraufsicht).
Die Biersteuer entsteht gemäß § 14 Absatz 1 Biersteuergesetz im Zeitpunkt
der Überführung des Bieres in den
steuerrechtlich freien Verkehr, es sei denn, es schließt sich eine
Steuerbefreiung an.
Bier wird u. a. in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt durch die
Herstellung außerhalb eines Biersteuerlagers.
Der Steuerentstehungstatbestand ist demzufolge erst dann erfüllt, wenn
tatsächlich Bier hergestellt wurde, d.h. ein
Alkohol enthaltendes Bier aus Malz.
Der Malzextrakt, der zu Beginn des Prozesses der Bierherstellung
entsteht, unterliegt also bereits der Steueraufsicht
durch das zuständige Hauptzollamt, die Biersteuer entsteht für ihn aber
noch nicht.
Damit das zuständige Hauptzollamt seine Steueraufsicht über den
Herstellungsprozess wahrnehmen kann, habe ich die
Empfehlung gegeben, das Vorgehen mit dem zuständigen Hauptzollamt vorher
abzustimmen.
Super oder? Sicher, die Auskunft eines Sachbearbeiters vom Zoll, aber
trotzdem, man macht es uns wirklich schwer...
[Editiert am 3.10.2012 um 13:32 von tauroplu]
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Gast
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erstellt am: 3.10.2012 um 13:37 |
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Glück Auf!
Ich nutze den Thread einfach mal als Sprungbrett.
Ich möchte dem Zoll meine Brautätigkeit melden.
Ich gehe davon aus, dass ich dabei auch meine Adresse angeben muss.
Leider bin ich unter der Adresse noch gar nicht gemeldet (erst vor Kurzem
zugezogen)
Überprüfen die das?
Danke Euch schon mal im Vorraus!
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.10.2012 um 13:45 |
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Wir weichen vom Thema ab. Es geht aktuell nicht darum, wann die Herstellung
des Bieres beginnt, sondern ob in einem Haushalt zusammen lebende
Hobbybrauer jeder die 200l Freimenge ausnutzen dürfen.
Als Beispiel wurde das Gemeinschaftsbrauhaus genannt, in dem 30 Mitglieder
pro Jahr 6000l Bier steuerfrei brauen - auch wenn die Gärung im Brauhaus
durchgezogen wird und dort das Bier bis zur Trinkreife gelagert wird.
Den Sud 200 literweise nach Hause nehmen und dort vergären steht hier nicht
zur Debatte.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 102 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.10.2012 um 13:50 |
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Zitat von hankie, am 3.10.2012 um
13:37 | Glück Auf!
Ich nutze den Thread einfach mal als Sprungbrett.
Ich möchte dem Zoll meine Brautätigkeit melden.
Ich gehe davon aus, dass ich dabei auch meine Adresse angeben muss.
Leider bin ich unter der Adresse noch gar nicht gemeldet (erst vor Kurzem
zugezogen)
Überprüfen die das?
Danke Euch schon mal im Vorraus! |
Wenn die neue Adresse deinen Lebensmittpunkt darstellt, solltest du diese
Adresse bei der Mitteilung an den Zoll auch angeben. Dorthin wird wird der
Zoll auch seine Antwort schicken und ich gehe davon aus, dass du dort auch
brauen wirst.
Die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt solltest du spätestens 3 Monate nach
Zuzug erledigt haben. Sonst gibt es eine Gedächtnisstütze in Form eines
Bußgeldbescheids.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 103 |
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Posting Freak Beiträge: 1425 Registriert: 22.1.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.10.2012 um 13:55 |
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Auch wenns vielleicht nicht Thema ist , Ich würde den Rechtsweg scheuen und
lieber bei > 200 liter die 5 Euro zahlen weil dieses Recht-gestreite
tierisch Nervigund Zeitaufwendig und teuer ist und das ganz gewiss
nicht zu meinem Hobby gehört.
Alleine das sich drüber ärgern ist eigentlich schon zu teuer bezahlt.
B.
____________________ Prost! B.
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Antwort 104 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.10.2012 um 14:05 |
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Zitat von Biertester, am 3.10.2012 um
13:55 | Auch wenns vielleicht nicht Thema ist
, Ich würde den Rechtsweg scheuen und lieber bei > 200 liter die 5 Euro
zahlen weil dieses Recht-gestreite tierisch Nervigund Zeitaufwendig und
teuer ist und das ganz gewiss nicht zu meinem Hobby gehört.
Alleine das sich drüber ärgern ist eigentlich schon zu teuer bezahlt.
B. |
Ich würde sogar die 5€ für die ersten 200
Liter bezahlen, das ist ein Taschengeld im Vergleich zur Branntweinsteuer
(Faktor 13!), aber darum geht es hier nicht.
Es geht darum, wer in diesem Land das Sagen hat, das Volk welches sich über
das Parlament ein Regelwerk gegeben hat, oder Staatsdiener die dieses
Regelwerk willkürlich und nach Gutdünken verändern.
Heute sind es die 5€ für 200 Liter Bier, morgen sind es die Tomaten im
eigenen Garten, die man nur nach irgendwelchen Normen und gegen vorherige
Anmeldung anbauen darf.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 105 |
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Senior Member Beiträge: 455 Registriert: 5.9.2012 Status: Offline
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erstellt am: 3.10.2012 um 14:25 |
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OFFTOPIC
Zitat von Brauwolf, am 3.10.2012 um
14:05 |
Heute sind es die 5€ für 200 Liter Bier, morgen sind es die Tomaten im
eigenen Garten, die man nur nach irgendwelchen Normen und gegen vorherige
Anmeldung anbauen darf.
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Na, handel mit Saatgut unterliegt heute schon strengen Auflagen
, siehe hier:
http://www.dradio.de/aktuell/1809482
Bin man gespannt, wie lange es z.B. noch erlaubt ist, zu Hause sein
Hackfleisch durch den Wolf zu drehen. Sicherlich geht das in paar Jahren
auch nur noch in speziell ausgerüsteten Reinräumen.
ONTOPIC
Zum Brauhaus: Dürftest du, Michael, zusammen mit deiner Frau in das
Gemeindebrauhaus im Dorf laufen und dort die 400 Liter brauen (also
getrennt voneinander natürlich, du 200 l Pils und sie 200 l Weizen oder
so)?
[Editiert am 3.10.2012 um 14:32 von philthno2]
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Antwort 106 |
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Posting Freak Beiträge: 1425 Registriert: 22.1.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.10.2012 um 14:27 |
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Die Antwort = Staatsdiener .
B.
____________________ Prost! B.
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Antwort 107 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 4.12.2012 um 23:49 |
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Heute habe ich Post von meinem zuständigen HZA bekommen...
Dazu fällt mir im Moment nu gar nix mehr ein...
Gruß
Michael ____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 1585 Registriert: 24.8.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.12.2012 um 23:51 |
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da wird wohl deine Frau Ausziehen müssen, armes Deutschland ____________________ Gruß
Manny
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Das, wobei unsere Berechnungen versagen, nennen wir Zufall.
Albert Einstein
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Antwort 109 |
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Posting Freak Beiträge: 3478 Registriert: 21.9.2011 Status: Offline
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erstellt am: 4.12.2012 um 23:59 |
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Und mir haben sie heute geschrieben, ich soll meine Sude schriftlich mit
einem Formblatt anmelden, das ich bei Bedarf selber kopieren darf(!).
Bisher hab ich meine Sude per Email und ziemlich zwanglos einfach ans HZA
geschickt.
Da fällt mir nix mehr dazu ein... ____________________ Gruss Uli
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Antwort 110 |
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Posting Freak Beiträge: 893 Registriert: 25.5.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.12.2012 um 00:47 |
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Das nenn ich doch mal "glatt und sauber abgebügelt". Dann noch den netten
Button drauf "grenzenloser Einsatz für deutschland" ... na Danke auch
:-(
Getreu dem alten Borg-Motto: "Resistance is futile"
Einfach nur erbärmlich, Harry
Edith: Grade nochmal durchgelesen: Es hat also tatsächlich 2,5 Monate
gedauert, daß die Herrschaften sich bequemt haben, Dir eine Antwort
zuzstellen, die sie seit dem 24.9.2012 schon hatten? Na da war aber wieder
mal einer übereifrig! Das hätten die bestimmt auch noch weitere 8 Monate
ausbrüten können.
[Editiert am 5.12.2012 um 01:37 von HarryHdf]
____________________ Ich kann allem widerstehen, außer der Versuchung (Oscar Wilde)
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Antwort 111 |
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Posting Freak Beiträge: 2084 Registriert: 28.10.2009 Status: Offline
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erstellt am: 5.12.2012 um 07:52 |
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Zitat von uli74, am 4.12.2012 um
23:59 |
Und mir haben sie heute geschrieben, ich soll meine Sude schriftlich mit
einem Formblatt anmelden, das ich bei Bedarf selber kopieren darf(!).
Bisher hab ich meine Sude per Email und ziemlich zwanglos einfach ans HZA
geschickt.
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Das ist freilich auch krass. Zumal
für Brauen innerhalb der Freimenge überhaupt kein Formblatt vorgesehen ist.
Kannst Du interessehalber mal bitte scannen und posten, was sie sich da
ausgedacht haben?
Danke, Moritz ____________________ Glaubte ich an die Reinkarnation, so wollte ich als Hefepilz wiedergeboren
werden.
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Antwort 112 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.12.2012 um 09:50 |
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@tauroplu: Mich würde mal noch die Formulierung Deines Einspruchs
interessieren, denn Dein HZA scheint ja immer noch nicht begriffen zu
haben, daß es gar nicht um die Frage geht, ob jeder im Haushalt lebenden
Person 200l zustehen. Vielleicht solltest Du das bei Deiner Antwort, daß Du
den Einspruch nicht zurücknehmen wirst (wovon ich jetzt mal ausgehe)
nochmal extra betonen.
@uli74: Hat Dein HZA das wirklich so formuliert, daß das Formblatt zwingend
zu verwenden ist?
Ich habe solche Formblätter auch schon bekommen, aber eher als Vorschlag,
wie man es machen kann, weil es ja nicht jedem gegeben ist, eine formlose
Mitteilung selbst zu formulieren. Bisher wurden meine Anmeldungen noch nie
bemängelt, die ich anfangs per selbst formuliertem Fax und die letzten Male
per E-Mail eingereicht habe.
[Editiert am 5.12.2012 um 09:54 von rmax]
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Antwort 113 |
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Posting Freak Beiträge: 3478 Registriert: 21.9.2011 Status: Offline
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erstellt am: 5.12.2012 um 10:03 |
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Das "Formblatt" ist ein vorformulierter Text vom HZA Heilbronn den ich mit
meinen Angaben ergänzen soll.
Diesen Vordruck hab ich vor einiger Zeit vom HZA zugeschickt bekommen. Den
Text hab ich bei meinen bisherigen Anmeldungen abgeschrieben und das dann
per Mail ans HZA geschickt. Jetzt haben die mir wieder diesen Vordruck per
Post zugeschickt mit dem Vermerk dass ich diesen Vordruck in Zukunft
selbstständig kopieren soll für die nächsten Brauvorgänge. Das heisst doch
dass meine bisherige Vorgehensweise in den Augen des HZA nicht korrekt
war?
Um das klarzustellen: Mir gehts nicht um die paar Euro Biersteuer die ich
zahlen muss wenn ich über die Freigrenze komme sondern um die umständliche
Anmeldung. Lt. HZA HN muss ich einen Sud 14 Tage im voraus anmelden. Diese
Frist wurde auf mein Drängenauf eine Woche verkürzt, aber selbst das ist
noch viel zu lange.
[Editiert am 5.12.2012 um 10:06 von uli74]
____________________ Gruss Uli
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Antwort 114 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 5.12.2012 um 10:23 |
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@rmax: Doch, doch, Reinhard, genau darum ging es doch bei mir/uns. Ich
wehre mich nach wie vor zu akzeptieren, dass nur weil meine Frau im
gleichen Haushalt wohnt wie ich, ihr als eigenständiger Hobbybrauerein
keine 200l/a zustehen sollten.
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.12.2012 um 12:24 |
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Mir ist schon klar, was Dein Anliegen ist, ich habe aber den Eindruck, daß
Du und das HZA aneinander vorbei redet:
Deine Frau begehrt die Freimenge weil sie selbst braut, unabhängig
davon, ob es im Haushalt schon einen anderen Hobbybrauer gibt. Das HZA
scheint das aber so zu verstehen, als wolltest Du 200l für jeden
Haushaltsangehörigen, unabhängig davon, ob der auch selbst braut oder
nicht.
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Antwort 116 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 5.12.2012 um 13:15 |
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Ah, alles klar, Reinhard, danke. Ich habe da mal was formuliert und werde
damit den Zoll nochmal konfrontieren.
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.12.2012 um 13:56 |
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Ich würde vor allem erst mal die Herausgabe des Schreibens der BFD Südwest
vom 24.09. verlangen. Die Erfahrung lehrt, dass Behörden unter selektiver
Wahrnehmung leiden und nur das verstehen, was sie verstehen wollen. Es kann
durchaus sein, dass unsereiner dieses Schreiben völlig anders liest.
Desweiteren wäre zu klären, ob das BMF dein Schreiben unbearbeitet an die
BFD Südwest weitergeleitet, oder sich der BFD Südwest gegenüber zur Sache
geäußert hat.
Ebenso würde ich das BMF erneut anschreiben und auf eine Antwort von dort
direkt drängen, wir leben schließlich nicht mehr in der Kaiserzeit.
Cheers, Ruthard
[Editiert am 5.12.2012 um 13:56 von Brauwolf]
____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 118 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.12.2012 um 14:57 |
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Dieses Schreiben hat Michael doch
direkt von der BFD Südwest bekommen und weiter oben in diesem Thread auch schon wiedergegeben.
[Editiert am 5.12.2012 um 15:02 von rmax]
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Antwort 119 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.12.2012 um 02:06 |
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Öhm ja, lesen muss man halt können. Hab ich voll übersehen.
Ich bin den kompletten Thread noch mal durchgegangen und habe hier eine
Chronologie des Schriftverkehrs aufgestellt:
11.09. Brauanzeige von Frau Plum an HZA Dortmund
12.09. Antwort HZA Dortmund "200l pro Haushalt"
14.09. Mail Plum an ? "Beschwerde"
25.09. Antwort vom Zoll (?) auf angeblich an das HZA gerichtete Schreiben.
Bezug genommen wird darin auf ein Schreiben von Plum vom 6.9. an das BMF.
Tenor: "200l pro Haushalt" - das ist die Aussage des HZA, keine Aussage des
BMF
28.09. Eingangsbestätigung des HZA Dortmund zum Einspruch vom 14.9. Plum
für Plum
03.12. Schreiben des HZA Dortmund, Bezug: Email vom 14.9./Brauanzeige.
Erwähnt wird eine Anfrage von Plum an das BMF, die angeblich mit Schreiben
der BFD Südwest vom 24.9. beantwortet sei. Es wird empfohlen, den Einspruch
gegen den VA vom 12.9. zurückzunehmen.
Das ist alles etwas verwirrend. Es wäre sicher hilfreich und der Sache
dienlich, lückenlos zu dokumentieren, wer wann was an wen geschrieben hat.
Fest steht, dass sich bisher nur untergeordnete Stellen zu dieser Sache
geäußert haben. Es ist zu erwarten, dass der Einspruch (sofern es überhaupt
einer war) abgeschmettert wird - und das kommt sicher nicht ungelegen. Es
besteht dann die Möglichkeit, dagegen gerichtlich vorzugehen und endlich
jemanden zu finden, der Gesetzestexte lesen kann.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 120 |
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Posting Freak Beiträge: 893 Registriert: 25.5.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.12.2012 um 02:28 |
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Also so wie ich es sehe, ist schonmal der Begriff "Haushalt" wieder mal
einer jener schwammigen Begriffe, die wir so allgegenwärtig in sicherlich
gut gemeinter Absicht in Gesetzestexten finden. Gut gemeint in der Absicht,
nicht immer nur oberschwurbeliges Beamten-Vorschriftendeutsch zu verwenden,
aber leider dann auch wieder kontraproduktiv, weil damit ungewollt schon
wieder für Verwirrung gesorgt wird. (Die Jungs/Mädels haben es auch nicht
leicht).
Also gemeinhin meint der gesetzgeber damit wohl die häusliche Gemeinschaft
innerhalb eines Familienverbundes (oder so). Kontraproduktiv ist es aber
dann auch wieder, weil einige aktuelle Tatsachen eben nicht berücksichtigt
werden:
- Mehrfamilienhäuser
- Untervermietungen
Geplant war wohl auch, um eine Einzelfallprüfung herumzukommen, weil das
die Kosten der ganzen Show noch in weit exorbitantere Höhen getrieben und
noch mehr in die Verlustzone verschoben hätte. Mit dem allgemeinen Boom in
Richtung Home-Brewing hatte wohl auch niemand gerechnet. Also sind da wohl
mittlerweile alle Beteiligten an ihre Grenzen gestossen.
Mittlerweile bin ich da auch nicht mehr ganz so aufgeregt bei dieser ganzen
HZA-Diskussion, sondern versuche da eher eine Art "Revolution von unten".
Eine Klage/Beschwerde/Widerspruch/Tralala bringt da in meinen Augen
herzhaft wenig, weil sich das dann auch wieder jahrelang hinzieht, bis sich
irgendwelche Pappnasen einen noch wesentlich schwurbligeren Gesetztestext
überlegt haben, der dann auch wieder die derzeit aktuelle Realität abbildet
und dabei wieder 23 andere Konstellationen "vergisst". Mit ein wenig Glück
vergessen sie dabei dann auch - ob all der Unannehmlichkeiten - die
200L-Marke abzuschaffen.
In meinen Augen wäre es ggf. sinnvoller, sich persönlich mit den jeweils
zuständigen Zollbeamten/innen zusammenzusetzen und ein für alle Beteiligten
moderates Vorgehen zu eruieren, das die Jungs/Mädels dann intern
untereinander gerne in Durchführungsverordnungen giessen können, damit es
von daher zumindest mal bundeseinheitlich geregelt werden könnte. Da muss
nix am Gesetz als Solches geändert werden, sondern eben nur "ein wenig
Real-Life" drübergestülpt werden.
Gut Sud,
Harry
____________________ Ich kann allem widerstehen, außer der Versuchung (Oscar Wilde)
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Antwort 121 |
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Posting Freak Beiträge: 2153 Registriert: 8.2.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.12.2012 um 09:06 |
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Zitat von HarryHdf, am 6.12.2012 um
02:28 |
Also gemeinhin meint der gesetzgeber damit wohl die häusliche Gemeinschaft
innerhalb eines Familienverbundes (oder so). Kontraproduktiv ist es aber
dann auch wieder, weil einige aktuelle Tatsachen eben nicht berücksichtigt
werden:
- Mehrfamilienhäuser
- Untervermietungen
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- Mehrfamilienhäuser: Jede Wohnung ist ein
eigener Haushalt.
- Untervermietungen: "Getrennt von Tisch und Bett", wie bei einem
Trennungsjahr bei einer Scheidung, sollte wohl auch einen eigenen Haushalt
bedeuten.
Edith sagt: Eigentlich ist das Gesetz ja völlig klar, wenn da steht "je
Haushalt". Gerecht ist es deswegen aber nicht.
Gruß Hotte
[Editiert am 6.12.2012 um 09:11 von aegir]
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Antwort 122 |
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 6.12.2012 um 09:34 |
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Nur zur Korrektur, ich will die Diskussion nicht schon wieder anheizen:
Im Gesetz steht "Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten
ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt (...) wird, (...)"
Also ist nicht Haushalt das Subjekt, sondern der/die Hobbybrauer. Haushalt
ist lediglich die Ortsangabe. Die Grammatik der deutschen Sprache spricht
hier eindeutig. ____________________ Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
---
Eigene
Homepage
BIER-BRAU-PROjekt
der Uni Erlangen
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Antwort 123 |
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Senior Member Beiträge: 494 Registriert: 23.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.12.2012 um 09:54 |
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Das würde auch jegleicher Gleichbehandlung zu wieder laufen. Meine Frau ist
auch Hobbybrauerrin mit Leib und Seele, genau wie ich. Warum dürfen wir
dann nur 200l/Jahr brauen, während, wären wir grtrennt, jeder 200l/Jahr
brauen dürfte.
Ich gehe auchmal davon aus, dass das HZA das eher so verstanden hat, ich
teile jetzt mal einfach 'meine' Sude auf alle im Hause lebenden Personen
auf, sie gingen 'nicht' davon aus, dass beide 'aktive' Hobbybrauer sind.
Das gilt es zu klären. Meine Frau meldet sich kommendes Jahr auch an, dann
werden wir mal sehen wie weit die Fantasie bei den Kollegen geht.
Grüße!
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Antwort 124 |
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