Willkommen bei Hobbybrauer.de Willkommen bei Hobbybrauer.de
Startseite Forumsübersicht Impressum  
Hauptmenü

Suche
archiv.hobbybrauer.de mit Google durchsuchen:

Board Index FAQ
Forum

ACHTUNG: Auf dieses Forum kann nur noch lesend zugegriffen werden. Falls Du hier im alten Forum bereits registriert warst, musst Du Dich im neuen Forum mit dem gleichen Usernamen UND der gleichen E-Mailadresse NEU registrieren, damit Dein Ranking (Anzahl Deiner Posts) aus diesem Forum ins neue mit übernommen wird. Zum neuen Forum geht's hier

Seite 3 von 6   «  1  2  3  4  5  »     
Autor: Betreff: Frage zum Hauptzollamt
Posting Freak
Posting Freak

Waconia
Beiträge: 3129
Registriert: 1.4.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 14.9.2012 um 22:09  
Bei mir kommt ohne Beschluss keiner in die Wohnung, nicht mal auf das Grundstück.

Ich hatte vor Monaten einen Fall in der Richtung, aber anderes ernsteres Thema.
Die standen 2 Stunden vor der Haustür, bis die Kollegen den Beschluss vorlegten.

Um einfach so in eine Wohnung zu kommen muss nicht nur ein Anfangsverdacht bestehen,
es muss Gefahr in Verzug sein.


____________________
Bierinale - Festival der kreativen Braumanufakturen

ZEBULON Braumanufaktur
Bier mit Leib und Seele.

Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB.
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 50
Posting Freak
Posting Freak

Waconia
Beiträge: 3129
Registriert: 1.4.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 14.9.2012 um 22:16  
Ich finde die Petition nicht.

Edith meint: Pedition *ggg


[Editiert am 14.9.2012 um 22:29 von Waconia]



____________________
Bierinale - Festival der kreativen Braumanufakturen

ZEBULON Braumanufaktur
Bier mit Leib und Seele.

Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB.
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 51
Posting Freak
Posting Freak

Waconia
Beiträge: 3129
Registriert: 1.4.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 14.9.2012 um 22:27  
Oops stimmt ja, das dauert.

Du hast aber sicher ein Auge drauf und setzt einen Link, sobald die in der Pfungsliste steht?

Gut gemacht Herr Koenigsfeld. :thumbup:


____________________
Bierinale - Festival der kreativen Braumanufakturen

ZEBULON Braumanufaktur
Bier mit Leib und Seele.

Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB.
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 52
Senior Member
Senior Member

Liselottevonderpfalz
Beiträge: 134
Registriert: 31.7.2012
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 14.9.2012 um 22:53  
Super sache die Petition! Danke!

Grüße Jakob

PS: Gemeinschaft muss noch nicht mal sein, Solidarität reicht schon ...
Profil anzeigen Antwort 53
Moderator
Posting Freak

flying
Beiträge: 9088
Registriert: 14.8.2008
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 15.9.2012 um 06:18  
Hi Leute,

tolle Sache mit der Petition und schön das sich koenigsfeld der Sache annehmen will :thumbup: Wir hatten hier im Forum schon mal ein ähnliches Thema...

http://hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread &tid=4865#pid82947

Ich weiß aber nicht, was daraus geworden ist? Hier mögen zwar etliche tausend User angemeldet sein aber aktiv und regelmässig reinschauend sind nur ein paar hundert.

Man müsste kräftig die Werbetrommel rühren. Gut wäre, wenn die ganzen Facebook-User und Webseiten/Blog-Betreiber Links zu der Petition setzen würden. Je mehr, je besser :D

m.f.g
René


____________________
"Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
Profil anzeigen Antwort 54
Posting Freak
Posting Freak

Waconia
Beiträge: 3129
Registriert: 1.4.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 15.9.2012 um 08:43  
Ich werde die Sache vehement unterstützen.

De es auf Facebook noch keine überregionale Gruppe "Hobbybrauer" gab,
habe ich diese soeben gegründet.

Alle Hobbybrauer/Brauer sind eingeladen der Gruppe beizutreten.

Bitte bewirbt sie entsprechend, so dass wir für die Petition möglichst viel Werbung machen können.

https://www.facebook.com/groups/467311503289843/#!/groups/467 311503289843/


[Editiert am 15.9.2012 um 08:43 von Waconia]



____________________
Bierinale - Festival der kreativen Braumanufakturen

ZEBULON Braumanufaktur
Bier mit Leib und Seele.

Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB.
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 55
Posting Freak
Posting Freak

Waconia
Beiträge: 3129
Registriert: 1.4.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 15.9.2012 um 08:44  

Zitat von Waconia, am 15.9.2012 um 08:43
Ich werde die Sache vehement unterstützen.

Da es auf Facebook noch keine überregionale Gruppe "Hobbybrauer" gab,
habe ich diese soeben gegründet.

Alle Hobbybrauer/Brauer sind eingeladen der Gruppe beizutreten.

Bitte bewirbt sie entsprechend, so dass wir für die Petition möglichst viel Werbung machen können.

https://www.facebook.com/groups/467311503289843/#!/groups/467 311503289843/




____________________
Bierinale - Festival der kreativen Braumanufakturen

ZEBULON Braumanufaktur
Bier mit Leib und Seele.

Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB.
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 56
Administrator
Posting Freak

tauroplu
Beiträge: 10493
Registriert: 23.10.2005
Status: Online
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 23.9.2012 um 16:41  
So, eine Woche ist vergangen und ich habe immer noch nix gehört....sonst haben die bei derartigen Äußerungen meinerseits kurz (und stets abweisend) per E-Mail geantwortet. Diesesmal...nichts, keine E-Mail, kein Brief...ich bin weiterhin gespannt, vielleicht machen die genau das, worum ich gebeten habe, die Sache nämlich mal an geeigneter Stelle endgültig zu klären...

Gruß
Michael


____________________
„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
Profil anzeigen E-mail senden Homepage besuchen Antwort 57
Administrator
Posting Freak

rmax
Beiträge: 1068
Registriert: 29.3.2007
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 23.9.2012 um 23:37  
Au weia, dieser Schnellschuß von einer Petition ist ja mal voll für'n Arsch! Da wird der Bundestag ja geradezu auf Knien um eine Verschärfung der Gesetzeslage gebeten, "um Rechssicherheit herzustellen". Wenn man in so einer Petition schon meint, im Namen zehntausender Hobbybrauer sprechen zu müssen, dann sollte man diese wenigstens auch bei der Formulierung mitreden lassen. Ich habe schon einige Petitionen zu verschiedenen Themen unterstützt, aber diese werde ich ­— so sehr mir das Thema an sich am Herzen liegt — nicht unterschreiben.

Zitat von UGHUGO, am 5.9.2012 um 12:08
zu 2. Vollbier hat bie zu 15,9% Stammwürze darüber ist es Starkbier uns wird anders versteuert.

Die Zeiten der Besteuerung nach Biergattungen sind lange vorbei. Bier wird inzwischen pro Grad Plato versteuert und da hat der Schritt von 15,9 auf 16 keine größere Bedeutung mehr als der von 14,9 auf 15 oder von 16,9 auf 17.

Zitat von koenigsfeld, am 5.9.2012 um 12:26
Bei Überschreiten der Freimenge ist eine Biersteueranmeldung abzugeben, die bisher erzeugten 200 Liter Freimenge bleiben steuerfrei (!!! strittige Rechtsauffassung !!!).

Nein, in dem Punkt idt die Rechtsauffassung zum Glück nicht mehr strittig. Seit etwa einem Jahr hat Zoll.de klar gestellt, daß es sich bei den 200 Litern um eine Freimenge handelt und nur die überschreitende Menge zu versteuern ist. Das scheint inzwischen auch bei den Hauptzollämtern angekommen zu sein.

Zitat von HZA_Dortrmund
Die Möglichkeit der steuerfreien Herstellung von Bier in privaten Haushalten stellt bereits ein Zugeständnis dar. In den meisten anderen Verbrauchsteuergebieten sind derartige Möglichkeiten gar nicht vorgesehen.

Falsch, denn ...

Zitat von zoll.de
Das Herstellen (Rösten) von Kaffee in Privathaushalten zum Eigenverbrauch ist steuerfrei und unterliegt keiner amtlichen Überwachung.


Zitat von HZA
Wäre mit "in ihren Haushalten ... hergestellt" nicht die soziale Gemeinschaft der
Familie/Lebenpartnerschaft/Wohngemeinschaft gemeint, wäre dies durch ein genauere
Formulierung (z.B. "pro Person") deutlich gemacht worden.

Auch falsch, denn der umgekehrte Fall müßte im Gesetz klargestellt sein, wenn er denn gemeint wäre, so wie es im Branntweinsteuergesetz der Fall ist, wo es heißt:"Von Personen, die zu einem gemeinsamen Haushalt gehören, ist nur eine Person berechtigt, aus selbst gewonnenen Obststoffen Branntwein herzustellen." So wie im BierStG und in der BierStV formuliert ist "Haushalt" aber ganz klar nur eine Ortsangabe und schließt damit nicht aus, daß mehrere in einem Haushalt lebende Personen sich als Hobbybrauer betätigen und jeweils eine Freimenge von 200l beanspruchen können.

Evtl. könnte es für die Argumentation, daß es im Haushalt wirklich mehrere Hobbybrauer gibt, auch hilfreich sein, wenn die zweite Person nicht erst dann den ersten Sud anmeldet, wenn die erste ihre 200 Liter für's laufende Jahr gerade erreicht hat, sondern über's Jahr verteilt immer mal die eine und mal die andere Person braut.

Zitat von Brauwolf, am 14.9.2012 um 18:39
Die steuerfreie Herstellung von Bier im eigenen Haushalt ist kein Zugeständnis, sondern ein gesetzlich verbrieftes Recht, so beschlossen von frei gewählten Volksvertretern im deutschen Bundestag.

Gemeint war wohl, daß es sich um ein Zugeständnis des Gesetzgebers handelt, daß dieses Recht überhaupt im Gesetz steht. Immerhin begann es tatsächlich mit einem nicht verbrieften Zugeständnis der Finanzbehörden gegenüber Jean Pütz, bevor es irgendwann seinen Weg ins Gesetz gefunden hat.
Profil anzeigen Antwort 58
Administrator
Posting Freak

tauroplu
Beiträge: 10493
Registriert: 23.10.2005
Status: Online
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 25.9.2012 um 11:16  
So, Leute, heute kam die Antwort vom Zoll auf die an mein HZA geschicktes Schreiben:
Biersteuer;

Haus- und Hobbybrauer

BEZUG Ihre Anfrage an das Bundesministerium der Finanzen vom 06.09.2012

ANLAGEN -ohne-

GZ V 3312 B - 03/12- ZF1102 (bei Antwort bitte angeben)

Sehr geehrter Herr Plum,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 06.09.2012, die mir vom Bundesministerium der Finanzen
zur Beantwortung übersandt wurde und zu der ich wie folgt Stellung nehme:
Nach § 41 Abs.1 Satz 1 BierStV ist Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird, von der Steuer bis zu einer Menge von 2 Hektolitern (hl) je Kalenderjahr befreit.

§ 41 Abs.1 Satz 1 BierStV ist dabei eng auszulegen. Es ist auf den Haushalt als „Braustätte“
abzustellen und nicht auf die in ihm lebenden Personen, weil es dem Ausnahmecharakter
der Biersteuerbefreiung und den Erfordernissen der Steueraufsicht zuwiderliefe, wenn deren
Zahl in jedem Einzelfall willkürlich bestimmt werden könnte und überprüft werden müsste.
Die Freimenge von zwei Hektolitern Bier je Kalenderjahr kann somit je Haushalt nur einmal
in Anspruch genommen und nicht jeder im Haushalt lebenden Person gewährt werden.

Ihren Einwand, dass die Erweiterung des Steuerbefreiungstatbestands nach § 41 Abs.1 Satz
2 BierStV für Bier, welches von Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern
hergestellt wird, dieser Rechtsauslegung (steuerfreie Menge pro Haushalt) entgegensteht, teile ich nicht. Diese Ausnahme gilt nur für traditionell bestehende Gemeindebrauhäuser (siehe dazu Schröer-Schallenberg, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 1994, 290,
294). Es handelt sich hierbei um eine regional begrenzte (geringe Anzahl) und von Traditionen geprägte außerfiskalische Besonderheit im Biersteuerrecht, um den Bestand
dieser Gemeindebrauhäuser zu wahren.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

XXXXXXX
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.

Noch Fragen?


____________________
„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
Profil anzeigen E-mail senden Homepage besuchen Antwort 59
Posting Freak
Posting Freak

hiasl
Beiträge: 958
Registriert: 9.6.2007
Status: Online
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 25.9.2012 um 11:48  

Zitat:
... weil es dem Ausnahmecharakter
der Biersteuerbefreiung und den Erfordernissen der Steueraufsicht zuwiderliefe, wenn deren
Zahl in jedem Einzelfall willkürlich bestimmt werden könnte und überprüft werden müsste.

Aha, weil es ein Aufwand für die Beamten wäre, lassen sie das also pauschal nicht zu. Könnte man doch bequem erledigen, indem man von jedem anmeldenden Hobbybrauer z.B. einmal jährlich eine Kopie des Personalausweises mit der ersten Anmeldung fordert. Somit lässt sich doch super feststellen, wer in welchem Haushalt braut.


[Editiert am 25.9.2012 um 11:48 von hiasl]



____________________
Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
---
Eigene Homepage
BIER-BRAU-PROjekt der Uni Erlangen
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 60
Administrator
Posting Freak

tauroplu
Beiträge: 10493
Registriert: 23.10.2005
Status: Online
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 25.9.2012 um 11:52  
Genau das würde ich dem u.a. auch vorschlagen, die können gerne kommen und überprüfen, was sie meinen überprüfen zu müssen. Bei mir ist alles in rechter Ordnung.

EDIT: Für mich bleibt weiterhin der Fakt: es kann nicht sein, dass wenn mehrere Hobbybrauer am gleichen Wohnort gemeldet sind, 200 l Freimenge in Anspruch nehmen dürfen, wenn sie aber alle einen eigenen Haushalt haben, jeder für sich diese Menge in Anspruch nehmen darf. Dat kann ja wohl weiterhin nicht sein!

Interessanterweise redet der Gute selber von Auslegung! Das heißt also weiterhin, je nachdem, welcher Zollbeamter für die Beantwortung derartiger Fragen zuständig ist, legt es so aus, wie er meint, dass es richtig ist.


[Editiert am 25.9.2012 um 12:30 von tauroplu]



____________________
„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
Profil anzeigen E-mail senden Homepage besuchen Antwort 61
Posting Freak
Posting Freak

tazzyminator
Beiträge: 1307
Registriert: 1.12.2010
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 25.9.2012 um 12:06  
Untermietvertrag und auf Anfrage bekommen sie diesen. So würde ich es machen.


____________________
Profil anzeigen E-mail senden Antwort 62
Senior Member
Senior Member

fliper
Beiträge: 335
Registriert: 20.7.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 25.9.2012 um 12:14  
Hach, wieviel Steuer ist das für 200 Liter mehr? 20 Euro? Dafür nen Aufstand proben? Datt bringt doch nix. Man sollte sich vielmehr dafür einsetzen, dass diese dämliche Grenze generell gekippt wird. Warum kann man nicht soviel brauen, wie man selber trinken kann? Da ist doch der Hase im Pfeffer begraben...

LG
Christian
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 63
Administrator
Posting Freak

tauroplu
Beiträge: 10493
Registriert: 23.10.2005
Status: Online
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 25.9.2012 um 12:21  
@Christian: Nochmal: es geht nicht um die lächerlichen Kröten für zu viel gebrautes Bier, es geht darum, dass meiner Frau, die auch gerne braut, ihr Recht auf 200 l steuerfreies Bier verwehrt wird, nur weil sie mit mir in einem Haushalt lebt.


____________________
„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
Profil anzeigen E-mail senden Homepage besuchen Antwort 64
Posting Freak
Posting Freak

aegir
Beiträge: 2153
Registriert: 8.2.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 25.9.2012 um 12:35  
Michael, lass es doch einfach mal darauf ankommen. Wenn beide brauen, soll doch das HZA dann erklären, warum einer besteuert wird und der andere nicht.
Ob die das wohl auch überprüfen, wenn der Lebenspartner einen unterschiedlichen Nachnamen hat? Könnte ja dann auch eine andere Wohnung sein ;)

Gruß Hotte
Profil anzeigen Antwort 65
Senior Member
Senior Member

Canadus
Beiträge: 180
Registriert: 20.9.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 25.9.2012 um 12:37  

Zitat von tauroplu, am 25.9.2012 um 12:21
...es geht darum, dass meiner Frau, die auch gerne braut, ihr Recht auf 200 l steuerfreies Bier verwehrt wird, nur weil sie mit mir in einem Haushalt lebt.


Sehe ich auch so. Mein Arbeitskollege und sein Sohn (16) wollen auch ins Brauen einsteigen. Mit welcher Begründung ist für die beiden nach 200ltr steuerbefreit Schluss, nur weil die noch in einem Haushalt leben? Wenn beide Biergenießer sind, sollten auch beide die Möglichkeit bekommen, ihre jeweiligen 200ltr ohne Reue und Steuer genießen zu können.

Zitat:
Ob die das wohl auch überprüfen, wenn der Lebenspartner einen unterschiedlichen Nachnamen hat? Könnte ja dann auch eine andere Wohnung sein


Wäre bei mir & meiner Freundin der Fall und ich gehe einfach mal davon aus, dass die Behörden mittlerweile ganz klar wissen, dass es sich bei modernen Paaren mit untersch. Namen dennoch um einen Haushalt handelt. Wäre v. Ort ja auch schnell festzustellen...

Aktuell sehe ich bei mir & meiner Partnerin hier keinen Bedarf, denn 2hltr sind viel Bier, aber es stößt mir auch ein wenig sauer auf, wenn einfach Rechte eingeschränkt werden. Nennt mich einen Schelm, wenn ich fast denke, dass bei anderen Religionen und Ethnien und deren wichtigen Themen, ganz schnell anders entschieden würde..!

Grüße,

Dennis


[Editiert am 25.9.2012 um 12:40 von Canadus]
Profil anzeigen Antwort 66
Administrator
Posting Freak

tauroplu
Beiträge: 10493
Registriert: 23.10.2005
Status: Online
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 25.9.2012 um 12:48  
@Hotte: Na, ja, die Begründung hat er ja schon geliefert, weil er es eben „pro Haushalt“ auslegt…Außerdem: wegen der Besteuerung kommen die ja nicht auf mich zu, sondern ich auf sie. Ich muss anzeigen, wieviel l ich über die 200 l gebraut habe und denen dann den ausgerechneten Betrag überweisen. Die können ja nicht wissen, wieviel ich bereits gebraut habe.


____________________
„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
Profil anzeigen E-mail senden Homepage besuchen Antwort 67
Posting Freak
Posting Freak

Malzwein
Beiträge: 578
Registriert: 12.9.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 25.9.2012 um 12:55  


Zitat:
Nennt mich einen Schelm, wenn ich fast denke, dass bei anderen Religionen und Ethnien und deren wichtigen Themen, ganz schnell anders entschieden würde..!


Was soll das denn? Das widerspricht m.E. dem Absatz 1 der Bordregeln und außerdem ist das hier totaler Blödsinn.

Matthias
Profil anzeigen E-mail senden Antwort 68
Senior Member
Senior Member

Bielsteinbraeu
Beiträge: 282
Registriert: 22.10.2007
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 25.9.2012 um 13:07  
Die Kollegen in Frankreich gehen ganz klar eher für ihre Rechte an die Öffentlichkeit als hier in Sch...land.
Wieso widerspricht das den Boardregeln ?
Das Volk ist der Souverän. Wir müssen den Polit-Marionetten und ihren Hiwis nicht in den Enddarm kriechen.
Gleiches Recht für alle HausbrauerInnen !

Allzeit Gut Sud

Jürgen


____________________
Laß den Alltag hinter Dir
entspann Dich bei einem selbstgebrauten Bier
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 69
Posting Freak
Posting Freak

Brauwolf
Beiträge: 3548
Registriert: 26.2.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 25.9.2012 um 13:18  

Zitat von tauroplu, am 25.9.2012 um 11:16
So, Leute, heute kam die Antwort vom Zoll auf die an mein HZA geschicktes Schreiben:
Biersteuer;

Haus- und Hobbybrauer

BEZUG Ihre Anfrage an das Bundesministerium der Finanzen vom 06.09.2012

ANLAGEN -ohne-

GZ V 3312 B - 03/12- ZF1102 (bei Antwort bitte angeben)

Sehr geehrter Herr Plum,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 06.09.2012, die mir vom Bundesministerium der Finanzen
zur Beantwortung übersandt wurde


Micha, dein Schreiben an das HZA wurde an das BMF weitergereicht und von dort jemand anderem zur Beantwortung gegeben.
Wer hat das jetzt beantwortet?
Welche Qualifikation hat diese Person?
Welche Bindungswirkung hat dieses Schreiben?
Enthält es eine Rechtsbehelfsbelehrung?

Ich darf daran erinnern, dass es schon öfter Auslegungsschwierigkeiten gab, die durch hartnäckiges Bohren des Bürgers korrigiert wurden - ich denke zum Beispiel an den ermäßigten Steuersatz für Hobbybrauer, der angeblich nur für gewerbliche Brauereien gelten sollte.

Hier werden die Persönlichkeitsrechte deiner Frau verletzt, bloß weil sie irgendwann mal eine steuerschädliche Entscheidung getroffen hat.

Vorschlag, falls ihr keine Rechtschutzversicherung habt: Wir suchen uns ein Paar mit gleicher Konstellation und RSV und ziehen das durch bis zum EGH.

Rauszukramen wären auch die Bundestagsdrucksachen im Vorfeld der Verabschiedung des BierStG, dort steht nämlich die 2hl pro Kalenderjahr drin und diese Zahl kommt nicht von ungefähr.

Cheers, Ruthard


____________________
Mein Blog: Brew24.com
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 70
Moderator
Posting Freak

Boludo
Beiträge: 9432
Registriert: 12.11.2008
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 25.9.2012 um 13:24  

Zitat von Malzwein, am 25.9.2012 um 12:55


Zitat:
Nennt mich einen Schelm, wenn ich fast denke, dass bei anderen Religionen und Ethnien und deren wichtigen Themen, ganz schnell anders entschieden würde..!


Was soll das denn? Das widerspricht m.E. dem Absatz 1 der Bordregeln und außerdem ist das hier totaler Blödsinn.


Ich versteh den Spruch so, dass den bösen Moslems und Ausländern bei uns alles hinterhergeworfen wird und der deutsche Michel immer der Depp ist.
Sollte das so gemeint sein, dann hat das hier absolut nichts zu suchen.
Abgesehen davon ist das Heimbrauen kein wichtiges Thema für die deutsche Bevölkerung.

Stefan
Profil anzeigen Antwort 71
Posting Freak
Posting Freak

hiasl
Beiträge: 958
Registriert: 9.6.2007
Status: Online
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 25.9.2012 um 13:28  
Im Übrigen: Ich lebe in meinem Elternhaus in einem eigenen Haushalt. D.h. gleicher Nachname, gleiche Adresse. Wenn jetzt mein Vater zu brauen begänne, hätten wir wahrscheinlich einen ähnlichen Rechtfertigungsgrund, wie Michael. Und das, obwohl es zwei Haushalte sind. Und das müsste dann der Zoll auch überprüfen.


____________________
Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
---
Eigene Homepage
BIER-BRAU-PROjekt der Uni Erlangen
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 72
Moderator
Posting Freak

Boludo
Beiträge: 9432
Registriert: 12.11.2008
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 25.9.2012 um 13:36  
Ich finde Ruthard hat Recht und man sollte so was mal gerichtlich durchziehen.
Vermutlich auch eine der wenigen Möglichkeiten, die ganze Regelung mal ordentlich aufzurollen.
Da der Beamte vom HZA allerdings erlaubt hat, dass sich meine Frau auch mit 200 Litern pro Jahr anmeldet, scheide ich da als Kandidat aus.
Ich zitier mal aus dem mail von damals:

Zitat:
Sehr geehrter Herr XXX,

ich habe keine Einwände, dass auch Ihre Frau die 200-Liter-Freimenge in
Anspruch nimmt. Allerdings hat Sie es mir auch anzuzeigen, wenn sie die
Herstellung beginnt.


Das ist das HZA Ulm und der Beamte ist wirklich nett und ich muss die Sude nicht alle einzeln melden.

Stefan
Profil anzeigen Antwort 73
Administrator
Posting Freak

rmax
Beiträge: 1068
Registriert: 29.3.2007
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 25.9.2012 um 13:47  

Zitat von tauroplu, am 25.9.2012 um 11:16
Die Freimenge von zwei Hektolitern Bier je Kalenderjahr kann somit je Haushalt nur einmal in Anspruch genommen und nicht jeder im Haushalt lebenden Person gewährt werden.

Die haben anscheinend immer noch nicht begriffen, daß es uns (bzw. Dir) eben nicht um 200 Liter pro Kopf geht, sondern um 200 Liter pro Hobbybrauer.

An der Stelle würde ich nochmal einhaken und darauf hinweisen, daß das Branntweinsteuergesetz eindeutig sagt, daß pro Haushalt nur eine Person "Stoffbesitzer" sein kann, während das BierStG eine solche Einschränkung eben nicht kennt, weswegen "Haushalt" eine reine Ortsangabe ist.
Profil anzeigen Antwort 74
  Seite 3 von 6   «  1  2  3  4  5  »     

 
  
 

Alle Logos und Warenzeichen auf dieser Seite sind Eigentum der jeweiligen Besitzer und Lizenzhalter.
Im übrigen gilt Haftungsausschluss. Weitere Details findest Du im Impressum.
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 1998 - 2022 by Hobbybrauer.de
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.
Die Website oder Teile daraus dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von Michael Plum weiterverwendet werden.
© 2014 Michael Plum