Posting Freak Beiträge: 3478 Registriert: 21.9.2011 Status: Offline
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erstellt am: 30.10.2012 um 14:07 |
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Um es so weit kommen zu lassen müsste irgendjemand einen Musterprozess
führen. Bloß wer tut sich sowas an? ____________________ Gruss Uli
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Antwort 25 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 30.10.2012 um 14:10 |
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Vor allem: Wer schafft das. Stell dir mal vor, das HZA klagt dann nicht
;-)
Wie schon geschrieben, ein Gutachten bzw ein Kommentar wären schon einmal
sehr gute Argumente...
Wir haben hier doch irgendwie alle Berufsstände vertreten; haben wir keinen
Anwalt da, der mal in seine Urteilsdatenbank oder seine Kommentare schauen
könnte?
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Antwort 26 |
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Posting Freak Beiträge: 3313 Registriert: 19.10.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.10.2012 um 14:13 |
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@weisswolf
Du bist jetzt "off topic" wenn du willst mit mir nett sprechen den mir eine
email schreiben aber nicht hier im forum. Kannst du das verstehen? ____________________ http://www.AmiHopfen.com
Hopfen vom Ami, aus Amiland und anderswo
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 30.10.2012 um 14:21 |
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Hallo, weisswolf,
jetzt lass mal gut sein. Natürlich sollten die Boardregeln eingehalten
werden, aber de fakto gibt es Ausnahmen, wie im Falle von Daniel (Birk).
Dass der Google Übersetzer absolut Schrott ist, sollte sich eigentlich auch
bis zu Dir herumgesprochen haben. Wenn nicht, dann weißt Du es nun. Wenn Du
etwas (oder alles) nicht verstehst, frage bitte einfach hier im Forum nach,
es gibt hier genügend user, die perfekt Englisch sprechen (und schreiben)
und Dir gerne weiterhelfen.
Gruß
Michael
[Editiert am 30.10.2012 um 14:21 von tauroplu]
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 30.10.2012 um 14:26 |
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Das gilt aber nicht in jedem Falle! Bitte nochmal die Boardregeln genau
lesen!
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Senior Member Beiträge: 494 Registriert: 23.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.10.2012 um 14:29 |
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Ich sitze hier im Bildungs und Wissenschaftszentrum der BfinV als Grafiker,
bin kein Beamter, kein Jurist. Ich habe Zugriff auf die EVSF und auch auf
Juris.
Ich habe aber noch keine Kommentare gefunden, villeicht verstehe ich das
auch als Grafiker nicht so gut. Wenn ich helfen kann, dann gerne.
Der Doc
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Antwort 30 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 30.10.2012 um 14:32 |
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??? Von welchen Kommentaren redest Du denn jetzt?
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 30.10.2012 um 14:34 |
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Gesetzteskommentare. Neben den Gesetzen in der Rohform gibt es auch von
"anerkannten" Jursiten herausgegebenen Kommentaren, in denen verdeutlicht
wird, wie das Gesetz fachlich zu verstehen ist.
Dafür scheint aber die BierStV zu unwichtig zu sein.
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Antwort 32 |
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Member Beiträge: 98 Registriert: 26.9.2012 Status: Offline
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erstellt am: 30.10.2012 um 14:34 |
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Ich schimpfe mich seit letzter Woche Volljurist, also äußere ich mich mal
hierzu.
Zur Biersteuerverordnung gibt es in den mir zur Verfügung stehenden
Datenbanken weder Kommentierungen noch Rechtsprechung, also muss man sich
auf die Kernkompetenz des Juristen, die Auslegung verlassen.
Vorab das Gesetz:
§ 41 Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer
(1) Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich
zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird, ist von der
Steuer bis zu einer Menge von 2 hl je Kalenderjahr befreit. Bier, das von
Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt wird,
gilt als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt.
(2) Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den
Herstellungsort dem zuständigen Hauptzollamt vorab anzuzeigen. In der
Anzeige ist die Biermenge anzugeben, die voraussichtlich innerhalb eines
Kalenderjahres erzeugt wird. Das zuständige Hauptzollamt kann
Erleichterungen zulassen.
(3) Wird die Menge nach Absatz 1 überschritten, ist eine Steueranmeldung
nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben.
Fraglich ist, was mit dem Beginn der Herstellung nach §41 Abs. 2 BierStV
gemeint ist.
§41 Abs.2 S.2 BierStV verpflichtet dazu die voraussichtlich innerhalb des
Kalenderjahres erzeugte Biermenge anzuzeigen. Dies spricht dafür, daß
lediglich der generelle Beginn der Aktivität des Bierbrauens als solcher
und nicht jeder Sud anzuzeigen ist, ansonsten müsste eine derartige
Schätzung nicht abgegeben werden, sondern die Steuerpflicht ließe sich
anhand der gemeldeten Sude feststellen. Auch ist kaum zu erwarten, daß dann
bei jeder Sudanmeldung aufs Neue die voraussichtliche Jahresmenge anzugeben
ist.
Auch Abs.3 spricht für dieses Ergebnis, da er erneut die Pflicht zur
Anzeige einer Produktionsmenge oberhalb von 2hl/a festlegt, was im Falle
der Sudanmeldung unnötig wäre, da diese dann gleich ab 2hl/a als
Steueranmeldung zu erfolgen hätte.
Fazit: Es muss nicht jeder Sud angemeldet werden. Eine andere Ansicht halte
ich nur für schwer vertretbar. Wurde hier denn schon jemand dazu
aufgefordert jeden Sud anzumelden?
Benedikt
[Editiert am 30.10.2012 um 14:35 von Arnoul de Metz]
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Antwort 33 |
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Posting Freak Beiträge: 995 Registriert: 17.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.10.2012 um 14:36 |
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Hallo,
Habe mal einen befreundeten Rechtsanwalt gebeten zu schauen ob er einen
Kommentar zu dem Gesetz / der Verordnung finden kann und wie seine Meinung
zu dem Thema ist. Vielleicht kann er ja ein wenig Licht ins Dunkel bin.
Denkt aber bitte auch daran, dass seine Antwort KEINE rechtsverbindliche
Aussage ist. Das ist dann auch nur sein Standpunkt, der zwar etwas
fundierter sein sollte als das was wir uns heir zusammenreimen, aber eine
"Restunsicherheit" wird wohl auch da bleiben.
Grüße,
Max
Edit: Da war Benedikt jetzt schneller, aber ich werde hier dann auch noch
die Meinung eines zweiten Juristen posten
[Editiert am 30.10.2012 um 14:37 von braugnom]
____________________ Konverter Kleiner Brauhelfer ⇒ Forum
Dieser Text gilt gleichermaßen für Männer, Frauen und Vegetarier. Nur aus
redaktionellen Gründen wird lediglich die männliche Form verwendet.
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Antwort 34 |
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Posting Freak Beiträge: 954 Registriert: 1.5.2011 Status: Offline
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erstellt am: 30.10.2012 um 14:40 |
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Also laut Juris existieren keine Urteile zu §41 BierStV. Wir sind im
juristischen Niemandsland.
[Editiert am 30.10.2012 um 15:00 von andreas23]
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Antwort 35 |
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Member Beiträge: 98 Registriert: 26.9.2012 Status: Offline
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erstellt am: 30.10.2012 um 14:41 |
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Hui Konkurrenz...
Es würde mich sehr wundern, wenn es zur BierStV einen aktuellen Kommentar
gäbe, das lohnt sich nicht...
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Antwort 36 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 30.10.2012 um 14:44 |
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Ok, eine Laienfrage:
Was passiert, wenn ich stumpf aufhören würde meine Sude anzumelden und das
HZA will mich zwingen?
Mündet dass dann sofort in einer Klage oder können die einfach, ähnlich wie
das Finanzamt, meinen Ausstoß schätzen?
Die Frage, auf die ich hinaus will: Wenn noch niemand zu irgendwas wegen
§41 BierStV verurteilt wurde, wird die Gefahr, in Zukunft deswegen belangt
zu werden, marginal sein.
Edith: s/Urteil/klage / Typo
[Editiert am 30.10.2012 um 14:45 von rattenfurz]
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Antwort 37 |
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Posting Freak Beiträge: 954 Registriert: 1.5.2011 Status: Offline
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erstellt am: 30.10.2012 um 15:00 |
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Antwort 38 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 30.10.2012 um 15:04 |
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Das Problem daran, dass man es durchfechten könnte, liegt im Detail: Das
HZA kann Erleichterungen erlassen. Im Zweifel gibt man sich viel Mühe,
lässt alles von seinem Anwalt ausarbeiten und dann sieht die andere Seite
von der Verfolgung ab.
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Antwort 39 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.10.2012 um 15:15 |
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Vergiß das ganz schnell. Straftaten die nur
vorsätzlich begangen werden können sind von der RSV ausgeschlossen.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 40 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.10.2012 um 15:19 |
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Zitat von Arnoul de Metz, am 30.10.2012 um
14:34 | Ich schimpfe mich seit letzter Woche
Volljurist, also äußere ich mich mal hierzu.
Zur Biersteuerverordnung gibt es in den mir zur Verfügung stehenden
Datenbanken weder Kommentierungen noch Rechtsprechung, also muss man sich
auf die Kernkompetenz des Juristen, die Auslegung verlassen.
Vorab das Gesetz:
§ 41 Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer
(1) Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich
zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird, ist von der
Steuer bis zu einer Menge von 2 hl je Kalenderjahr befreit. Bier, das von
Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt wird,
gilt als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt.
(2) Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den
Herstellungsort dem zuständigen Hauptzollamt vorab anzuzeigen. In der
Anzeige ist die Biermenge anzugeben, die voraussichtlich innerhalb eines
Kalenderjahres erzeugt wird. Das zuständige Hauptzollamt kann
Erleichterungen zulassen.
(3) Wird die Menge nach Absatz 1 überschritten, ist eine Steueranmeldung
nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben.
Fraglich ist, was mit dem Beginn der Herstellung nach §41 Abs. 2 BierStV
gemeint ist.
§41 Abs.2 S.2 BierStV verpflichtet dazu die voraussichtlich innerhalb des
Kalenderjahres erzeugte Biermenge anzuzeigen. Dies spricht dafür, daß
lediglich der generelle Beginn der Aktivität des Bierbrauens als solcher
und nicht jeder Sud anzuzeigen ist, ansonsten müsste eine derartige
Schätzung nicht abgegeben werden, sondern die Steuerpflicht ließe sich
anhand der gemeldeten Sude feststellen. Auch ist kaum zu erwarten, daß dann
bei jeder Sudanmeldung aufs Neue die voraussichtliche Jahresmenge anzugeben
ist.
Auch Abs.3 spricht für dieses Ergebnis, da er erneut die Pflicht zur
Anzeige einer Produktionsmenge oberhalb von 2hl/a festlegt, was im Falle
der Sudanmeldung unnötig wäre, da diese dann gleich ab 2hl/a als
Steueranmeldung zu erfolgen hätte.
Fazit: Es muss nicht jeder Sud angemeldet werden. Eine andere Ansicht halte
ich nur für schwer vertretbar. Wurde hier denn schon jemand dazu
aufgefordert jeden Sud anzumelden?
Benedikt
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Das bestätigt meine Auffassung. In dieser
Richtung sollten wir weiter arbeiten. Zur gestellten Frage: Die
Aufforderung, jeden Sud anzumelden, ist durchgehend erlebte Praxis. Dort wo
darauf verzichtet wird, wertet man das als großzügige Erleichterung.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 41 |
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Senior Member Beiträge: 494 Registriert: 23.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.10.2012 um 15:23 |
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Ichhabe gerade mit einem Kollegen darüber gesprochen, seine "persönliche
Meinung":
1. Er sieht die Sachlage genauso wie der Rechtsanwalt in dem Post vorher.
Es muss nur die Jahremeldung abgegeben werden, aber!!! DIe Auslegeung vom
HZA Berlin ist nachvollziehbar. Es gibt dazu keine interne Verordnung,
keinen Kommentar, nichts niente.
2. Das einzige was über allem steht ist die Richtlinie 92/83/EWG des Rates
vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern
auf Alkohol und alkoholische Getränke
Abschnitt I Bier Artikel 6
Die Mitgliedstaaten können vorbehaltlich der von ihnen zur einfacheren
Anwendung der Steuerbefreiung festgelegten Modalitäten das von einer
Privatperson gebraute Bier, das von dieser Person, von ihren
Familienangehörgen oder ihren Gästen verbraucht wird, von der
Verbrauchsteuer befreien, sofern dabei kein Verkauf stattfindet.
Sie "können" müssen nicht! Bei Wein gehts, da hat die Lobby wohl dmals
lauter geschrieen als die Bier Lobby.
Wie kommen wir daraus? Seiner Meinung nach ginge es nur, wenn z.B. ein
Verband sich an die zuständige BfD wendet, die die Fachpakete hat
(Südwest?) und diese bitte das vorgehen zu harmonisieren und Erleichterung
zuzulassen. Eine Einzelperson hat da wohl kaum Chancen.
Das Gesetz zu ändern, machen wi runs nichts vor, wird wohl auch nichts.
Im Einzelfall: Man kann wiederspruch gegen die Behandlung einlegen, da es
eine Bundessache ist kann man diese Vefahren "ohne" Rechtsanwalt
durchführen. Auf den Wiederspruch muss das HZA reagieren.
Ich hoffe ich habe alle so richtig zusammengefasst.
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Antwort 42 |
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Senior Member Beiträge: 207 Registriert: 2.6.2010 Status: Offline
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erstellt am: 30.10.2012 um 15:24 |
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und was passiert wenn ich dem nicht folge?
Ich meine, ich melde mich erst bei evtl. Überschreiten der 200l wieder, und
dann bemerkt das HZA, dass ich eben nicht jeden Sud angemeldet habe.
Ich verschweige es andererseits auch nicht, denn ich melde ja korrekt das
Überschreiten der
Freimenge und zahle auch brav meine Biersteuer. Und dann? Wie teuer kann
das werden?
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Antwort 43 |
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Senior Member Beiträge: 494 Registriert: 23.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.10.2012 um 15:25 |
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Zitat von Rippchen, am 30.10.2012 um
15:24 | und was passiert wenn ich dem nicht
folge?
Ich meine, ich melde mich erst bei evtl. Überschreiten der 200l wieder, und
dann bemerkt das HZA, dass ich eben nicht jeden Sud angemeldet habe.
Ich verschweige es andererseits auch nicht, denn ich melde ja korrekt das
Überschreiten der
Freimenge und zahle auch brav meine Biersteuer. Und dann? Wie teuer kann
das werden? |
Wie gesagt, lege Wiederspruch ein und verweise z.B. auf das HZA Münster,
das Deiner Meinung nach das Gesetz korrekt interpretiert.
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Antwort 44 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 30.10.2012 um 15:27 |
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Genau solch einen Widerspruch habe ich eingelegt und warte seit Wochen auf
eine Antwort (man hat mir aber gleich zu Beginn gesagt, dass das eine
„gewisse Zeit“ in Anspruch nimmt…
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.10.2012 um 15:29 |
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Zitat von Rippchen, am 30.10.2012 um
15:24 | und was passiert wenn ich dem nicht
folge?
Ich meine, ich melde mich erst bei evtl. Überschreiten der 200l wieder, und
dann bemerkt das HZA, dass ich eben nicht jeden Sud angemeldet habe.
Ich verschweige es andererseits auch nicht, denn ich melde ja korrekt das
Überschreiten der
Freimenge und zahle auch brav meine Biersteuer. Und dann? Wie teuer kann
das werden? |
Es passiert nichts und es kostet
nichts, weil du dich gesetzeskonform verhältst. Es fordert nur etwas
Bürgersinn, das den Behörden deutlich zu machen, Erziehungsarbeit eben.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 46 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.10.2012 um 15:35 |
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Zitat: | Die Mitgliedstaaten
können vorbehaltlich der von ihnen zur einfacheren Anwendung der
Steuerbefreiung festgelegten Modalitäten das von einer Privatperson
gebraute Bier, das von dieser Person, von ihren Familienangehörgen oder
ihren Gästen verbraucht wird, von der Verbrauchsteuer befreien, sofern
dabei kein Verkauf stattfindet.
Sie "können" müssen nicht! Bei Wein gehts, da hat die Lobby wohl dmals
lauter geschrieen als die Bier Lobby. |
Sie haben
bereits, in Form des geltenden BierStG und der BierStV. Es gibt auch an
diesem Gesetz und dieser Verordnung nichts zu ändern, weil sie präzise
unseren Wünschen und Vorstellungen entsprechen.
Zu rügen ist lediglich die willkürliche und rechtsirrige Anwendung durch
die HZAen.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 47 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 30.10.2012 um 15:35 |
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Zitat von Dr Huppertz, am 30.10.2012 um
15:25 | Zitat von Rippchen, am 30.10.2012 um
15:24 | und was passiert wenn ich dem nicht
folge?
Ich meine, ich melde mich erst bei evtl. Überschreiten der 200l wieder, und
dann bemerkt das HZA, dass ich eben nicht jeden Sud angemeldet habe.
Ich verschweige es andererseits auch nicht, denn ich melde ja korrekt das
Überschreiten der
Freimenge und zahle auch brav meine Biersteuer. Und dann? Wie teuer kann
das werden? |
Wie gesagt, lege Wiederspruch ein und verweise z.B. auf das HZA Münster,
das Deiner Meinung nach das Gesetz korrekt interpretiert.
|
Aufpassen: Bei mir steht im Brief vom HZA Münster, dass man nur aus
Nettigkeit auf die wiederholte Abgabe einer Meldung zu jedem Sud
verzichtet.
Also durchaus auch die Affassung von Berlin, nur netter.
Gibt es ein HZA, dass voll nach unserer Affassung handelt?
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Antwort 48 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.10.2012 um 15:39 |
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Zitat von rattenfurz, am 30.10.2012 um
15:35 | Zitat von Dr Huppertz, am 30.10.2012 um
15:25 | Zitat von Rippchen, am 30.10.2012 um
15:24 | und was passiert wenn ich dem nicht
folge?
Ich meine, ich melde mich erst bei evtl. Überschreiten der 200l wieder, und
dann bemerkt das HZA, dass ich eben nicht jeden Sud angemeldet habe.
Ich verschweige es andererseits auch nicht, denn ich melde ja korrekt das
Überschreiten der
Freimenge und zahle auch brav meine Biersteuer. Und dann? Wie teuer kann
das werden? |
Wie gesagt, lege Wiederspruch ein und verweise z.B. auf das HZA Münster,
das Deiner Meinung nach das Gesetz korrekt interpretiert.
|
Aufpassen: Bei mir steht im Brief vom HZA Münster, dass man nur aus
Nettigkeit auf die wiederholte Abgabe einer Meldung zu jedem Sud
verzichtet.
Also durchaus auch die Affassung von Berlin, nur netter.
Gibt es ein HZA, dass voll nach unserer Affassung handelt?
|
Sich in einem Widerspruch auf die bürgernähere Handhabung durch ein anderes
HZA zu berufen, halte ich für kontraproduktiv und wenig
erfolgversprechend.
Cheers, Ruthard
[Editiert am 30.10.2012 um 15:42 von Brauwolf]
____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 49 |
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