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Seite 10 von 12   «  8  9  10  11  12  »     
Autor: Betreff: BierStV §2 - Petition?
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 5.5.2010 um 11:45  
@Frika: Lust und vor allem Durst: na, klar!! Zeit: leider im Moment nicht. Aber danke für's Angebot!

Ciao
Michael


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„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
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hoepfli
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red_folder.gif erstellt am: 5.5.2010 um 14:26  
Hallo Ihr Hobbybrauer!
Bin ich verpflichtet für jeden Sud ein Protokoll anzulegen, oder reicht eine Brauanzeige ans Amt?
Gruß Volco
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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 5.5.2010 um 14:33  

Zitat von hoepfli, am 5.5.2010 um 14:26
Bin ich verpflichtet für jeden Sud ein Protokoll anzulegen, oder reicht eine Brauanzeige ans Amt?

Amt fragen! Manche Hauptzollämter wollen für jeden Sud eine Anzeige, andere machen von ihrem Recht gebrauch, Erleichterungen zuzulassen, und verlangen nur eine Anzeige für den ersten Sud im Jahr und wenn die 200L überschritten werden, machen dafür aber Auflagen wie ein Sudbuch, um im Zweifel auch die nicht angemeldeten Sude nachvollziehen zu können.

Davon abgesehen halte ich Brauprotokolle gerade wenn man mit dem Brauen anfängt, eh für empfehlenswert, weil man leichter nochmal nachvollziehen kann, wie man dies oder jenes beim letzten oder vorletzten Mal gemacht hat.


[Editiert am 5.5.2010 um 14:45 von rmax]
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Ostthueringer
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red_folder.gif erstellt am: 6.5.2010 um 20:31  
Hallo zusammen,

tja, da haben wir es WIEDER.....

PRO KOPF VERBRAUCH - bei der Suchtgefahr......

UND !!!!!

PRO HAUSHALT HERSTELLUNG - warum das?

Daher heißt die Unterstellung: ES GIBT NUR EINEN HOBBYBRAUER PRO HAUSHALT.


Denken wir mal drüber nach....

Sagt: Thomas, der Ostthüringer


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frikadellenschmied
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red_folder.gif erstellt am: 7.5.2010 um 08:50  
Nun hat sich Göga beim HZA angemeldet ...... per mail mit der Bitte um Lesebestätigung. Wenn ich nen Sud anmelde bekomme ich innerhalb von 24 Std Nachricht! HIER JETZT NICHT! Ist wohl verloren gegangen, die mail. Also nochmals gesendet... wieder mit Lesebestätigung ... nix! ;(

Liebes HZA Duisburg ... ich braue am Samstag mit meiner Göga! Sie hat es angemeldet und nun nehmt es bitte bitte zur Kenntnis! Solltet ihr kommen wollen, kein prob ... Brötchen und Leberkäs sind vorsorglioch in ausreichender Menge vorhanden.
Wir freuen uns auf euren Besuch ... Andreas Hofer ... äääh frika :redhead:


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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 7.5.2010 um 09:16  
Hi, Hans,

ja das kenne ich, da wird per email nie nix irgendwas bestätigt, aus Rechtssicherheitsgründen erfolgen jedwede Reaktionen nur schriftlich per Post.

Viel Erfolg beim Göga Sud!!!

Ciao
Michael


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frikadellenschmied
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red_folder.gif erstellt am: 7.5.2010 um 09:23  
Danke Bruder im Geiste "Gambrinus" ...


nenenene, da irrst Du, bisher habe ich alle Anfragen umgehend beantwortet bekommen! Da ich ja ein gesetzes- und steuerverordnungsgetreuer Mitbürger unserer Republik bin, werde ich nächste Woche ein Einschreiben mit Rückantwort schicken, sicher ist sicher. Hopfen und Malz sind noch nicht verloren. ;)


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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 7.5.2010 um 09:25  
...interessant, interessant. Ich habe NIE - auch auf Bitte hin - per email irgend eine Antwort bekommen. STETS kamen derartige Reaktionen per Post.

However: go ahead, Baby!


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red_folder.gif erstellt am: 7.5.2010 um 09:30  
Hehe, in diversen mails war dafür ständig der Zusatz ... kein Anspruch auf Rechtssicherheit .. zu lesen. Eine Eingangsbestätigung würde mir ja erstmal reichen, damit ich sehen kann, dass die mail angekommen ist! Aber diese Empfangsbestätigung wird weggedrückt oooder die mail´s gehen immer verloren ... :redhead:


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red_folder.gif erstellt am: 7.5.2010 um 09:47  
.. ach ja, woanders hat man(n) sich auch schon mit diesem Thema beschäftigt:


http://www.nordbrauertreffen.de/magazin/index.php/archives/ 207#comment-7529


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PeLe
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red_folder.gif erstellt am: 7.5.2010 um 10:59  
@ tauroplu: Ich glaube Ihr redet da aneinander vorbei. Ich schreibe auch das HZA Duisburg per Email an, aber Antworten bekomme ich per Deutsche Post, nie per Email. Ich bekomme auch keine Empfangsbestätigung per Email. Auf meine Rückfrage teilte man mir mit, dass die Rechtsicherheit bei Email Antworten nicht gegeben sei und es den Beamten nicht erlaubt sei per Email zu antworten. Schriftliche Antworten kamen aber bisher immer, wenn auch verzögert.
Grüße
Peter
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 7.5.2010 um 11:10  
Hi, Peter,

mmmh... :gruebel: ...aber das ist doch genau das, was ich etwas weiter oben gesagt habe... :)

Greets
Michael


[Editiert am 7.5.2010 um 11:11 von tauroplu]



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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 7.5.2010 um 11:19  
Hallo, Hans,

interessant, besonders Antwort Nr. 7 zeigt, dass der Vorschlag von Herrn Dr. Brauksiepe diese vom Gesetz zulässige Eleichterung „einfach“ zu beantragen, offensichtlich zumindest in dem dort zuständigen HZA nicht greift.
Mir kommt das ein wenig so vor, als wenn sich der zuständige Beamte sich in die Art und Weise seiner Arbeit nicht hineinreden lassen will.
Und selbst das nachvollziehbare Argument, dass der Verwaltungsaufwand und die damit verbundene Belastung durch ständige Brauanzeigen (Kleinvieh macht auch Mist wie ich finde) doch unnötig beansprucht wird, läßt man geflissentlich ausser Acht.Diese ignorante Uneinsichtigkeit finde ich sehr, sehr schade.

Gruß
Michael


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red_folder.gif erstellt am: 7.5.2010 um 12:26  

Zitat von PeLe, am 7.5.2010 um 10:59
.....aber Antworten bekomme ich per Deutsche Post, nie per Email. Ich bekomme auch keine Empfangsbestätigung per Email. ....



Laaalaalaaaaa, heut ist ein schööööner Taaaag:

Betreff: AW: Bitte um Eingangsbestätigung
Von: Berthold Doods <Berthold.Doods@hzadu.bfinv.de> ins Adressbuch | zum Chat einladen
An: die-hobbybrauer <die-hobbybrauer@web.de>
Datum: 07.05.10 10:48:37


From: Berthold Doods <Berthold.Doods@hzadu.bfinv.de>
To: die-hobbybrauer <die-hobbybrauer@web.de>
Subject: AW: Bitte um Eingangsbestätigung
Date: Fri, 7 May 2010 10:48:37 +0200
Organization: Bundesfinanzverwaltung
Message-ID: <000801caedc2$158693e0$581a970a@du010>

Return-Path: Berthold.Doods@hzadu.bfinv.de

Mail vom 5.5.10 wurde von mir weitergeleitet an die Sachbearbeiter
Meisner / Schröder.
Mit freundlichen Grüßen
HZA Duisburg, Kanzlei
Doods, ZBI



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: die-hobbybrauer@web.de [mailto:die-hobbybrauer@web.de]
Gesendet: Freitag, 7. Mai 2010 10:43
An: poststelle@hzadu.bfinv.de
Betreff: Bitte um Eingangsbestätigung


Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren.


Ich bitte um Eingangsbestätigung meiner emails:




Betreff:
Anzeige der Brautätigkeit für das Jahr 2010

Von:
die-hobbybrauer@web.de

An:
poststelle@hzadu.bfinv.de

Datum:
05.05.10 11:39:26





Anmeldung meiner Göga ist also doch eingegangen. Mannnn, da bin ich froh, nicht dass Göga SCHWARZBIER braut, wo es doch ein HELLES werden sollte.


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Bierjunge
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red_folder.gif erstellt am: 7.5.2010 um 21:52  

Zitat von tauroplu, am 7.5.2010 um 11:19

interessant, besonders Antwort Nr. 7 zeigt, dass der Vorschlag von Herrn Dr. Brauksiepe diese vom Gesetz zulässige Eleichterung „einfach“ zu beantragen, offensichtlich zumindest in dem dort zuständigen HZA nicht greift.
Mir kommt das ein wenig so vor, als wenn sich der zuständige Beamte sich in die Art und Weise seiner Arbeit nicht hineinreden lassen will.

Auch beim HZA München stellt man sich stur. Ich schrieb ihnen:

(...) Ich stelle als Hobbybrauer, wie auch aus meinen bisherigen Anmeldungen hervorgeht, in unregelmäßigen, ungefähr monatlichen Abständen jeweils ca. 20 l Bier her.

Ich störe mich jedoch daran, dass ich, wenn ich wie gefordert jeden Sud einzeln schriftlich ankündige, auch bei Einhaltung der Freimenge (bei mir 10 Sude im Jahr) 5,50 Euro allein für Porto ausgeben muss. Das ist ein höherer Geldbetrag, als ich an Biersteuer zu zahlen hätte, wenn ich die Freimenge beispielsweise um 50% (zus. 100 l, 12 P) überschritte.

Damit stehen meine Portokosten in keinerlei Verhältnis zu den zu erwartenen Steuereinnahmen!

Eine vorhergehende, gemeinsame Anmeldung mehrerer Sude ist mir kaum möglich, da ich meine Freizitgestaltung (es handelt sich ja um ein Hobby) nicht auf mehrere Monate tagesgenau im Voraus planen kann.

Ich ersuche daher hiermit freundlichst darum, dass es im Sinne einer zulässigen Erleichterung nach §2 der Biersteuerverordnung genügen möge,
  • Ihnen jeweils zum Jahresbeginn die angestrebte Gesamtmenge pauschal anzukündigen

  • und Ihnen jeweils zum Jahresende nachträglich eine genaue Aufstellung der Suddaten, der jeweiligen Ausschlagmenge und des jeweiligen Extraktgehalts zu schicken.

  • Sollte ich im Laufe des Jahres wider Erwarten die Freimenge von 200 l überschreiten und damit steuerpflichtig werden, würde ich dies Ihnen zum Zeitpunkt des Eintretens selbstverständlich gesondert mitteilen. (...)



Und das HZA antwortete:

(...) Die Bierherstellung unterliegt auch im Bereich der Haus- und Hobbybrauer der Steueraufsicht. Deshalb sind dem Hauptzollamt der Beginn jeder Bierherstellung und der Herstellungsort anzuzeigen. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen. Eine besondere Form ist nicht vorgesehen. Eine pauschale Anzeige der Brautätigkeit am Jahresanfang ist zwar zulässig, ersetzt jedoch nicht die erforderlichen Anzeigen zum Beginn der jeweiligen Bierherstellung im Laufe des Kalenderjahres. (...)
;(

Zitat:
sehr schade.


In der Tat.

Moritz, zerknirscht
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 26.5.2010 um 07:39  
Hi,

so, nachdem ich ein wenig im Lehrl Braubuch gestöbert habe, bin war dort der Hinweis auf den Codex Alimentarius Austriacus zu lesen. Das ist ein Österreichisches Lebensmittelbuch, in dem beschrieben ist, wie bestimmte Lebensmittel herzustellen sind, was sie beinhalten dürfen, was nicht usw.
Bei der I-net Recherche bin ich auf diese Seite gestoßen. Dort ist praktisch der gesamte Codex als pdf downloadbar. Vielleicht für die Östereichischen Kollegen ganz interessant.
Es gibt in diesem Buch ein Kapitel über Bier (letztes pdf unten auf der Seite). Habe es nur überflogen, konnte da aber nix zum Thema finden. Vielleicht kann ja jemand anderes mal genauer lesen.

Greets
Michael


[Editiert am 26.5.2010 um 07:44 von tauroplu]



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hoepfli
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smilies/smile.gif erstellt am: 26.5.2010 um 08:21  
Hallo!
Hatte denn schon mal jemand Besuch vom Amt am Brautag? Wollten die dann Protokolle sehen?
Gruß Volco
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frikadellenschmied
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red_folder.gif erstellt am: 26.5.2010 um 08:34  
http://www.hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=view thread&tid=8113#pid


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red_folder.gif erstellt am: 31.5.2010 um 12:01  
so, nu ham wa den Salat! :cool:

Göga muss ans HZA zahlen, da ich ja meine 2 hl schon ausgeschöpft habe. :redhead: Nur .... die nette Dame von HZA mit der ich deswegen heute telefoniert habe und sie einen Fastherzinfarkt bekam als sie meinen Namen hörte ... war soo durcheinander, dass sie den vollen Steuersatz berechnete! Ich ruf da nochmal an ... sicher ist sicher! ;)

Der Termin beim Steuerberater ... jepp der war auch schon ... Fazit: es gilt nur pro Haushalt! Ist nicht ganz in unserem Sinne, ist aber so. Noch!
Also roll ich das mal "von unten" auf .. über die Bezirksvertretung .. bei einem Glas Bier ...


Termin für Mitstreiter wird folgen. :thumbup:


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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 31.5.2010 um 12:08  
Mensch, das ist doch zu Heulen!!!!!!!!!!!111


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frikadellenschmied
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red_folder.gif erstellt am: 16.6.2010 um 12:14  
... und weiter gehts in diesem Theater ..

also: die nette Dame vom HZA hat den "vollen" Steuersatz berechnet ..

Ausschlagmenge x °Plato x 0,787€ .. was meiner Meinung nach nicht richtig ist, denn es gibt Staffelsätze für Mindermengen! Antwort der netten Dame:

Der ermässigte Steuersatz gilt nur für im Brauverfahren hergestelltes Bier aus unabhängigen Brauereien mit einer Gesamtjahreserzeugung von weniger als 200.000hl Bier.
Brauerei ist jedes Steuerlager, in dem Bier unter Steueraussetzung im Brauverfahren hergestellt und gelagert werden darf.
( §§ 2 Abs. 2 Biersteuergesetz und 1 Nr. 9 Verordnung zur Durchführung des Biersteuergesetzes)


Jaa nee, is jetzt klar ... Bier im Brauverfahren ... machen wa!


Ich schreib da lieber nochmal hin ....







http://www.sadaba.de/GSBT_BierStG.html


[Editiert am 16.6.2010 um 12:16 von frikadellenschmied]



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Bielsteinbraeu
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red_folder.gif erstellt am: 16.6.2010 um 14:35  
Hallo Hans !
Der Amtsschimmel wiehrt !
Das ist doch … total deutsch. Habe ich 2000 auch schon mal erlebt. HZA Göttingen. Da wollte so ein kleiner übereifriger Sachbearbeiter sich wohl besonders hervortun.
Er erließ also einen Biersteuerbescheid wie folgt:
Sehr geehrter Herr R. !
In Ihrer Steueranmeldung für den Monat November 2000 haben Sie als Biersteuersatz 0,77 DM je hl Bier und Grad Plato angegeben. Dieser Steuersatz gilt jedoch nur für zugelassene (Klein-) Brauereien. Sie sind aber kein Inhaber einer Brauerei, folglich ist der ermäßigte Steuersatz unzutreffend. In meinem o. a. Schreiben (und in den vorherigen) wurde Ihnen auch der Regelsteuersatz von 1,54 DM je hl Bier und Grad Plato vorgegeben. Da die Steuerfestsetzung für das Jahr 1999 gen. §§ 169, 170 Abgabenordnung noch möglich ist, wurden die Steueranmeldungen aus diesem Jahr noch einmal geprüft. Ich erhebe daher die zuwenig entrichtete Biersteuer für die Jahre 1999 und 2000 wie folgt nach :
Er führte meine Steueranmeldung von
November 1998, Steuer fällig am 05.03.99 Differenz 14,42 DM
März 1999, Steuer fällig am 20.04.99 ....... Differenz 5,18 DM
Dezember 1999, Steuer fällig am 20.01.00.. Differenz 8,01 DM
November 2000, Steuer bereits entrichtet ..Differenz 6,17 DM

insgesamt noch zuzahlen.....................................33,87 DM
Er verlangte diesen Betrag zu überweisen.

Ich habe sofort Einspruch erhoben mit der Begründung :
Laut Biersteuergesetz von 1993 § 2, Absatz 2 „ermäßigt sich der Steuersatz für im Brauverfahren hergestelltes Bier aus unabhängigen Brauereien mit einer Gesamtjahreserzeugung von weniger als 200 000 hl Bier in Stufen von 1000 zu 1000 hl gleichmäßig …. -auf 50 vom Hundert bei einer Jahreserzeugung von 5000 hl.“
Das Gesetz sagt nicht aus, das ein Hausbrauer genauso wie ein großer Bierkonzern veranlagt wird.

Zwei Tage später rief ich ihn an und er beharrte darauf, Hausbrauer wären keine zugelassenen Brauerei.
Darauf hin telefonierte ich mit seinem Vorgesetzten, einem Zollamtsrat. Der schrieb :
Den von Ihnen angefochtenen Bescheid hebe ich auf. Der Betrag von 33,78 DM Biersteuer wird Ihnen hiermit erlassen. Da hat der voreilige SB wohl eins auf den Deckel bekommen.
Also Einspruch an den Amtsschimmel. Das wird ja immer besser. Die spinnen die ….
Allzeit Gut Sud
Hopfen und Malz rein in den Hals

Jürgen


[Editiert am 16.6.2010 um 14:35 von Bielsteinbraeu]



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red_folder.gif erstellt am: 16.6.2010 um 18:17  

Zitat von frikadellenschmied, am 16.6.2010 um 12:14

also: die nette Dame vom HZA hat den "vollen" Steuersatz berechnet ..

Offenbar wird das von den einzelnen HZAs total unterschiedlich gehandhabt.
Das HZA München schrieb mir als Reaktion auf meine allererste Anmeldung von sich aus:

"(...) Der Steuersatz für im Brauverfahren hergestelltes Bier ermäßigt sich bei einer Jahreserzeugung bis zu 5 000 hl auf 0,4407 Euro/hl pro Grad Plato.
Sollten Sie im laufe der Brautätigkeit über 2 hl Bier je Kalenderjahr erzeugen, ist die darüber hinausgehende Menge unverzüglich mit beiliegender Biersteuererklärung bei Hauptzollamt München anzumelden (§ 17 Abs. 1 letzter Satz BierStV).
"

Liebe Grüße, Moritz
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Bielsteinbraeu
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red_folder.gif erstellt am: 16.6.2010 um 19:19  
Hallo !
Lesen und verstehen scheint doch für manchen SB zweierlei zu sein. Inkompetenz hoch drei.
Darum Anhebung der Freigrenze ohne wenn und aber auf 10 hl. Darunter kostet diese Willkür dem Steuerzahler nur Geld. Da sollte mal der Bundesrechnungshof nachhaken.

Allzeit Gut Sud
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Jürgen


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Es gibt noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten ... nun habe ich auch was gelernt, ..... was eine ZAF ist! Man kann sie auch ZAM nennen! ;)


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