Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 25.2.2010 um 14:04 |
|
|
Hallo, Hans,
- Wegfall der 2 hl Grenze oder wenn das gar nicht geht, wenigstens
- Heraufsetzen der Grenze auf z.B. 10 hl oder so
- einmalige Brauanmeldung pro Jahr sollte reichen
Greets
Michael, der den Brauksiepe Termin noch nicht klären konnte...
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
|
|
Moderator Beiträge: 2659 Registriert: 24.8.2007 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 25.2.2010 um 14:16 |
|
|
Hallo Hans,
auf meinem Wunschzettel steht eine eindeutige Formulierung des
Gesetzestextes. Bezeichnungen wie ".. in ihren Haushalten" sind schlampige
Formulierungen, die den Behörden Raum für Interpretationen schaffen - zu
deren Gunsten natürlich.
Grüße
Der andere Hans
____________________ "Oh Bier, manchmal reichst du mir!"
Alfred Katzka
|
|
Antwort 176 |
|
Senior Member Beiträge: 296 Registriert: 13.1.2009 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 25.2.2010 um 20:44 |
|
|
Hallo Hans,
Also
Erstens: Eindeutige Festlegung für Wen oder für Was die Freimenge gilt.
Zweitens: Festlegung der Freimenge je Person auf min. 3 hL oder je Haushalt
auf min. 6 hL.
Drittens: Nachträgliche Steueranmeldung am Jahresende.
So einfach könnte es sein.
VG vom Thomas ____________________ Fouler, purifier, fermenter – c’est la bière.
*** seit 2008 neu in der Einkocherklasse ***
|
|
Antwort 177 |
|
Posting Freak Beiträge: 1776 Registriert: 14.7.2004 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 26.2.2010 um 08:05 |
|
|
Hallo,
ich gestehe:
Ich verstoße schon seit geraumer Zeit gegen das Gesetz und braue einfach
wie ich lustig bin. Einfach, weil ich oft heute beim Backen noch nicht
weiss, ob ich morgen auch zum Brauen kommen werde
.
Mit meinem Einkocher und 6-8 Brautagen / Jahr schreckt mich auch die 2hl
Freigrenze -für wen oder was auch immer- bisher noch nicht.
Insofern sehe ich das zwar recht gelassen, aber in Ordnung ist meine
Handhabung natürlich nicht.
Deshalb mein Standpunkt zur Problematik:
- Wegfall der Steuerpflicht für Hobbybrauer, die ausschließlich für den
Eigenbedarf brauen. Einschließlich Brauen für Freunde und Bekannte aber
ohne das Bier zu VERKAUFEN.
Damit wäre eine Gleichstellung mit allen (Hobby-) Winzern und
Obstweinerzeugern gegeben. Die bisherige Handhabung verstößt imho gegen den
Gleichheitsgrundsatz.
- Wegfall der Steuerpflicht für Schaubrauen und Brauseminare. Hier könnte
der Staat mal ohne große Schmerzen in die Bildung 'investieren'
- Abschaffung der Anmeldepflicht für die Brautage
Im Gegenzug dazu
- Versteuerung beim Verkauf des Gebräus ab dem ersten Liter wie in den
Brauereien mit einer mindestens jährlichen Steueranmeldung (aber ebenfalls
ohne Brautag- Anmeldepflicht).
Bin gespannt, was hier 'raus kommt.
Hans, fixe den MdB mit dem Brauvirus an, damit er selber richtig
'betroffen' ist.
Grüße
Tino ____________________
|
|
Antwort 178 |
|
Posting Freak Beiträge: 2084 Registriert: 28.10.2009 Status: Offline
|
|
erstellt am: 26.2.2010 um 22:23 |
|
|
Auch wenn die Maximalforderung nach einer kompletten Aufhebung der Steuer-
oder Meldpflicht für Hobbybrauer nachvollziehbar ist:
Ich wäre schon mit deutlich weniger zufrieden, denn sooo daneben finde ich
die 200 l-Grenze gar nicht mal: Liegt sie doch bereits über dem deutschen
Durchschnitts-Kopfverbrauch, und mit Einkochtopf-üblichen 20 l-Suden kann
ich fast jeden Monat brauen, ohne die Grenze zu reißen. Und selbst wenn,
die paar Kröten ließen sich m.E. verschmerzen.
Was mich jedoch ungleich mehr nervt, ist dieses alberne Vorher-Anmelden
jedes einzelnen Sudes:
Nicht nur dass einen das Voraus-Melden in seiner (z.B. familiären)
Freizeitplanung unflexibel macht.
Bei 10 x Brauen im Jahr kommen allen 5,50 EUR für Briefmarken zusammen; das ist mehr an Porto, als ich
überhaupt an Steuer nachzahlen müsste, selbst wenn ich die Freigrenze
um die Hälfte überschritte!
Ich wäre schon hochzufrieden, wenn ich nur ein mal jährlich die Gesamtmenge
im Nachhinein melden müsste. Bliebe ich unter der Freimenge, ist es damit
gut. Wenn nicht, müsste ich halt die paar Euro nachzahlen, auch gut.
[Editiert am 26.2.2010 um 22:24 von Bierjunge]
|
|
Antwort 179 |
|
Posting Freak Beiträge: 1705 Registriert: 25.7.2005 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 27.2.2010 um 06:53 |
|
|
ca 110 ltr/Kopf ... ok ... aber ein Vierpersonenhaushalt? DER ist
benachteiligt! ____________________ Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan
scheisse schmeckt!
|
|
Antwort 180 |
|
Senior Member Beiträge: 296 Registriert: 13.1.2009 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 27.2.2010 um 21:25 |
|
|
Ja Hans,
pro Kopf, da hast Du recht. Wir sind z.B. ein 5-Personen-Haushalt mit vier
Volljährigen.
ABER (noch mal eins oben drauf zu setzen) wieviel Prozent aller Köpfe
trinken denn Bier? Ja wohl gewiss nicht mal die Hälfte Köpfe. Daher hielt
ich die 200-(oder besser die 300 Liter)Grenze für sinnvoll. ABER PRO
PERSON.
UND was eben noch zu bendenken ist/wäre: Warum brauen wir denn? Um gutes
Bier zu geniessen! Ein Liter Bier am Tag ist ernärungsphysiologisch
eigentlich unbedenklich (sogar gesund!?). Da könnte man JEDEM Hobbybrauer
doch SEINE 365 Liter Bier zugestehen. Oder?
VG vom Thomas, dem Ostthüringer
[Editiert am 28.2.2010 um 14:14 von Ostthueringer]
____________________ Fouler, purifier, fermenter – c’est la bière.
*** seit 2008 neu in der Einkocherklasse ***
|
|
Antwort 181 |
|
Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 28.2.2010 um 00:18 |
|
|
Thomas: ____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
|
|
Moderator Beiträge: 4922 Registriert: 5.4.2005 Status: Offline
|
|
erstellt am: 28.2.2010 um 01:48 |
|
|
Hallo Thomas!
Eine Bekannte (Dr. Psychologie, hat mit einem Thema zu Alkoholismus
diplomiert) hat mir mal gesagt, daß etwa 0,75l Bier täglich für einen Mann
gerade noch so eben kein Suchtpotential bedeuten (können).
Für Frauen entsprechend weniger, zudem ist natürlich jeder mehr oder
weniger robust gestrickt.
Ist zwar Spaßbremse, aber ich würde den regelmäßigen Verzehr von 1ltr
(alkoholischen) Biers (=um 50ml ~= 40g Alkohol) pro Tag sehr
überdenken...
Als Alleinbrauernder reichen mir die 2HL pro Jahr - ist gesundheitlich
gesehen (=wenn ich das alleine konsumiere) eh' schon zu viel.
Jedoch ist klar, daß das von einem ominösen "Haushalt" mit X Personen
getrennt und auf die Person des Hobbybrauers bezogen gehört.
Uwe
____________________
|
|
Antwort 183 |
|
Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 28.2.2010 um 09:52 |
|
|
Ob jemand alkoholabhängig wird, kann man meiner Meinung nach nicht exakt an
der konsumierten Alkoholmenge festlegen.
Vielmehr kommt es darauf an, aus welchen Motiven Alkohol konsumiert
wird.
Wobei ab einer bestimmten täglichen Menge schon die Alarmglocken läuten
sollten.
Naja, schwieriges Thema...
Stefan
|
|
Antwort 184 |
|
Senior Member Beiträge: 296 Registriert: 13.1.2009 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 28.2.2010 um 13:46 |
|
|
Hallo Uwe,
ich sehe das mit dem Suchtpotential niht ganz so klar wie Deine Bekannte.
Ich selbst war 2005 (also vor meiner Hobbybrauerzeit) wegen Depressionen in
psychiologischer (teils stationärer) Behandlung. Aus dieser Erfahrung kann
ich Stefan zustimmen, dass es nicht die Menge an Alkohol ist, die abhängig
macht. Dann ist es ja auch noch ein Unterschied, ob ich 2 hL Mild Ale mit
3,X Vol% braue (und trinke) oder ob ich das mit Böcken über z.B. 7 Vol%
mache.
Abgesehen davon...... Wenn ich DAS will (oder brauche) dann braue ich meine
2 hL und für den "erforderlichen" Rest nehme ich mit Oe****, Sternburg,
Sachsengold oder andere Plörre. Hauptsacht es "duunt" (wie mein
Schwieger-Großvater immer sagt). Nur (um mal wieder aufs Thema zu kommen)
wollen wir DAS?
VG,
Thomas
____________________ Fouler, purifier, fermenter – c’est la bière.
*** seit 2008 neu in der Einkocherklasse ***
|
|
Antwort 185 |
|
Posting Freak Beiträge: 1705 Registriert: 25.7.2005 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 2.3.2010 um 08:02 |
|
|
Bis jetzt sind folgende Vorschläge gemacht worden:
- Wegfall der 2 hl Grenze oder wenn das gar nicht geht, wenigstens
- Heraufsetzen der Grenze auf z.B. 10 hl oder so
- einmalige Brauanmeldung pro Jahr sollte reichen
- eine eindeutige Formulierung des Gesetzestextes. Bezeichnungen wie ".. in
ihren Haushalten" sind schlampige Formulierungen, die den Behörden Raum
für Interpretationen schaffen - zu deren Gunsten natürlich.
- Festlegung der Freimenge je Person auf min. 3 hL oder je Haushalt auf
min. 6 hL.
- Nachträgliche Steueranmeldung am Jahresende.
- Wegfall der Steuerpflicht für Hobbybrauer, die ausschließlich für den
Eigenbedarf brauen. Einschließlich Brauen für Freunde und Bekannte aber
ohne das Bier zu VERKAUFEN.
Damit wäre eine Gleichstellung mit allen (Hobby-) Winzern und
Obstweinerzeugern gegeben. Die bisherige Handhabung verstößt imho gegen den
Gleichheitsgrundsatz.
- Wegfall der Steuerpflicht für Schaubrauen und Brauseminare. Hier könnte
der Staat mal ohne große Schmerzen in die Bildung 'investieren'
- Abschaffung der Anmeldepflicht für die Brautage
Im Gegenzug dazu
- Versteuerung beim Verkauf *** des Gebräus ab dem ersten Liter wie
in den Brauereien mit einer mindestens jährlichen Steueranmeldung (aber
ebenfalls ohne Brautag- Anmeldepflicht).
*** hier wird wohl das Hygienegesetz greifen und die Verpflichtung
dazu, in "hygienischem" Umfeld zu brauen.
Noch jemand Vorschläge? ____________________ Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan
scheisse schmeckt!
|
|
Antwort 186 |
|
Moderator Beiträge: 4024 Registriert: 7.4.2006 Status: Offline
|
|
erstellt am: 2.3.2010 um 08:49 |
|
|
Wer braut denn schon für sich allein? Ich braue eigentlich meist für
irgendeiner Feier und trinke selbst nur das, was "übrigbleibt". Und da
gehen gerne mal 50l an einem Abend weg, wenn die Bude voll ist. Da wird die
200l-Grenze dann auch für einen 2-Personen-Haushalt schnell eng.
Außerdem stinkt mir der bürokratische Aufwand auch wesentlich mehr als die
paar Pimperlinge an Steuern. Also: weg mit der Freigrenze, weg mit der
Anmeldepflicht! Freies Heimbrauen für freie Bürger!
Edit:
Die Steuerpflicht für Bier beim Verkauf besteht auch jetzt schon ab dem
ersten Liter.
[Editiert am 2.3.2010 um 08:51 von Berliner]
____________________ Gruß vom Berliner
|
|
Antwort 187 |
|
Member Beiträge: 63 Registriert: 29.10.2007 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 2.3.2010 um 21:30 |
|
|
Hallo Hans,
zur Bierverbrauchsmenge pro Kopf möchte ich mal eine Rechnung nach einer
Aussage meines Schwiegervaters (93) darstellen. Pro Woche einen Kasten Bier
und pro Monat eine Flasche Jägerm...! (Schnaps hab ich zwar genug, mag ihn
aber nicht oder nur gaaanz selten.)
Das wären dann bei 52 Wochen 520 Liter + Feiern + Besuch + höhere
Teperaturen.
10hl sind allso durchaus realistisch für den Eigenverbrauch.
Vom Brauen für Bekannte und Freunde mal abgesehen. Ich machs nich, wer was
will soll kommen!!!
Wenn die Petition steht zeichne ich gerne mit
Gruß Rudi ____________________ Ich braue gern und trink`s auch gern und möcht` so über hundert wer`n!
|
|
Antwort 188 |
|
Posting Freak Beiträge: 1705 Registriert: 25.7.2005 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 3.3.2010 um 16:37 |
|
|
Aus meiner Sicht nachvollziehbar!
Was wir wollen ist klar, nur fehlen die Argumente. Z.B.,
der pro Kopf Verbrauch Bier = 110 ltr sollte bedeuten, dass auch pro Kopf
gebraut werden darf! Damit würde die schwammige Bezeichnung "... in ihren
Haushalten .." ausgehebelt.
110 ltr/Kopf beinhaltet aber auch die Abstinenzler, einem Bierliebhaber ist
diese Menge zu klein, da er selbst mehr verzehrt. Ernährungsphysiologisch
sind 1 ltr Bier/Tag ok, daher auch die Jahresmenge 365 ltr Eigenverbrauch
als minimum anzusehen.
Dazu kommen Geburtstagsfeiern mit viiielen Freunden, Jubiläen, Grillabende
usw. bei denen es erlaubt sein sollte, Selbstgebrautes anzubieten.
STEUERFREI versteht sich.
Einen steuerfreien Ausschlag von 5 hl sehe ich als realistisch an, wenn
auch die IN IHREN HAUSHALT LEBENDEN PERSONEN als Hobbybrauer tätig werden
können und sich somit die Menge Ausschlag steuerfrei mit der Personenzahl
(Familienmitglieder) erhöht.
Besteuerung dann gleich mit Kleinbrauereien ( bis 5.000 hl/Jahr ) , ca. 50%
Steuern.
Was sagt Ihr dazu? ____________________ Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan
scheisse schmeckt!
|
|
Antwort 189 |
|
Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 3.3.2010 um 17:04 |
|
|
Blöde Frage:
Darf man das eigentlich, für Feiern brauen?
Oder darf man steuerfrei nur das Bier brauen, das man selber auch
trinkt?
Stefan
|
|
Antwort 190 |
|
Moderator Beiträge: 4024 Registriert: 7.4.2006 Status: Offline
|
|
erstellt am: 3.3.2010 um 17:30 |
|
|
Im Gesetzt steht "Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten
ausschließlich zum eigenen Verbrauch bereitet wird", und Feiern zähle ich
zum eigenen Verbrauch.
____________________ Gruß vom Berliner
|
|
Antwort 191 |
|
Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 3.3.2010 um 17:50 |
|
|
Schon wieder so ein Gummibegriff, erst "Haushalt" und jetzt noch "eigener
Verbrauch".
Das kann dann auch von jedem Zollbeamten anders ausgelegt werden.
Na prima.
Stefan
[Editiert am 3.3.2010 um 17:51 von Boludo]
|
|
Antwort 192 |
|
Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 3.3.2010 um 20:20 |
|
|
Hi Leute,
wenn ihr glaubt irgendwas zu erreichen, so lest euch dass durch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schaumweinsteuer
Steuern auf alkoholische Getränke sind wohl oft aus kriegerischen Anlässen
erhoben worden. Vielleicht sollten wir den Jungs in Afghanistan die fällige
Biersteuer in Form von Deputat zusenden......
m.f.g
René ____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
|
|
Antwort 193 |
|
Senior Member Beiträge: 296 Registriert: 13.1.2009 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 3.3.2010 um 20:42 |
|
|
Hallo Hans, Berliner, Stefan usw.
die Sachen wie "eigener Verbrauch" und "Haushalt"sind schon eindeurtig.
Ich würde Feiern nicht reinzählen. Ich habe allerdings auch kein Problem,
von meinem "Kontingent" was an die Gäste abzugeben. Ging bis jetzt immer.
Allerdiings..... Die Biersteuer ist (immer noch) einr Verbrauchssteuer.
Daher werden wir wohl kaum auf eine milde Auslegung hoffen können.
Der "Kasten pro Woche" kann da wohl nur die Obergrenze darstellen (ICH
persönlich denke da eher wie ein gewisser Großvater). Wir sollten eine
Mindestmenge von 4 bis 5 hL pro Hobbybrauer und Jahr fordern.
UND: GANZ BESTIMMT ist es VIEL wichtiger fest zulegen, dass ein HOBBYBRAUER
diese (oder jene) Menge brauen darf, und nicht wieviel in diesem (oder
jenem, mit 2, 4, 5 oder
20 Volljährigen besetzten) Haushalt gebraut werden soll.
Sagt, der Ostthüringer
____________________ Fouler, purifier, fermenter – c’est la bière.
*** seit 2008 neu in der Einkocherklasse ***
|
|
Antwort 194 |
|
Moderator Beiträge: 4024 Registriert: 7.4.2006 Status: Offline
|
|
erstellt am: 4.3.2010 um 08:12 |
|
|
Wie kommst Du darauf? Wenn ich meinen
persönlichen Gästen Bier serviere, ist das ganz eindeutig eigener
Verbrauch. Das geht keinen was an. ____________________ Gruß vom Berliner
|
|
Antwort 195 |
|
Posting Freak Beiträge: 2175 Registriert: 9.11.2005 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 4.3.2010 um 08:52 |
|
|
Zitat: | Wenn ich meinen
persönlichen Gästen Bier serviere, ist das ganz eindeutig eigener
Verbrauch. |
Das habe ich so von meinem Zollamt
(HZA Darmstadt) auch schriftlich.
VG, Markus
|
|
Antwort 196 |
|
Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 4.3.2010 um 10:38 |
|
|
Wenn zum eigenen Verbrauch dazu gehört, dass man Gästen Bier zum Trinken
gibt, dann ist der Bezug auf die 110L Durchschnittskopfverbrauch aber auch
hinfällig.
Es wird ja oft argumentiert, dass die 200 Liter mehr als genug sind bezogen
auf den durchschnittlichen Bierkonsum.
Eine ordentliche Geburtstagsparty kann da einiges anrichten.
Stefan
|
|
Antwort 197 |
|
Posting Freak Beiträge: 1705 Registriert: 25.7.2005 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 14.4.2010 um 07:17 |
|
|
jaja, der gute alte § 2 ist hin. R. I. P. ....
DENKSTE!
§ 41 Herstellung durch
Haus- und Hobbybrauer
(1) Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich
zum eigenen
Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird, ist von der Steuer bis zu
einer Menge
von 2 hl je Kalenderjahr befreit. Bier, das von Hausbrauern in nicht
gewerblichen
Gemeindebrauhäusern hergestellt wird, gilt als in den Haushalten der
Hausbrauer
hergestellt.
Auf meine Anfrage wo denn mein heissgeliebter §2 geblieben sei, reagierte
die "nette" Dame vom Zoll etwas angebrütet!
Hat sich also ausser "Schieberei" nix geändert. NOCH NICHT! ____________________ Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan
scheisse schmeckt!
|
|
Antwort 198 |
|
Posting Freak Beiträge: 1705 Registriert: 25.7.2005 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 27.4.2010 um 07:33 |
|
|
So, endlich war es soweit! Michael wurde 50 und Dr. Brauksiepe erschien
auch. Nicht zum Gratulieren sondern zum Bier. Bei dieser Gelegenheit wurde
die Biersteuerverordnung beleuchtet und die angereisten Hobbybrauer (
Nippel und sein leibeigener Brauknecht, Bernd aus DO, Michael aus Witten
und Ulli aus MH) diskutierten heftig/kräftig.
Das Team von Dr. Brauksiepe wird nun beauftragt, unser Anliegen zu
"durchleuchten". Dazu näheres später.
Dank an alle "Mitstreiter"!
@ Michael, hier wie versprochen:
... und recht herzlichen Dank nochmal für ....
____________________ Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan
scheisse schmeckt!
|
|
Antwort 199 |
|