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Autor: Betreff: BierStV §2 - Petition?
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 25.2.2010 um 14:04  
Hallo, Hans,

- Wegfall der 2 hl Grenze oder wenn das gar nicht geht, wenigstens

- Heraufsetzen der Grenze auf z.B. 10 hl oder so

- einmalige Brauanmeldung pro Jahr sollte reichen

Greets
Michael, der den Brauksiepe Termin noch nicht klären konnte...


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Erlenmeyer
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red_folder.gif erstellt am: 25.2.2010 um 14:16  
Hallo Hans,

auf meinem Wunschzettel steht eine eindeutige Formulierung des Gesetzestextes. Bezeichnungen wie ".. in ihren Haushalten" sind schlampige Formulierungen, die den Behörden Raum für Interpretationen schaffen - zu deren Gunsten natürlich.

Grüße

Der andere Hans


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"Oh Bier, manchmal reichst du mir!"
Alfred Katzka
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Ostthueringer
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red_folder.gif erstellt am: 25.2.2010 um 20:44  
Hallo Hans,

Also

Erstens: Eindeutige Festlegung für Wen oder für Was die Freimenge gilt. :mad:

Zweitens: Festlegung der Freimenge je Person auf min. 3 hL oder je Haushalt auf min. 6 hL. :D

Drittens: Nachträgliche Steueranmeldung am Jahresende. ;)

So einfach könnte es sein. :thumbup:

VG vom Thomas


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tinoquell
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red_folder.gif erstellt am: 26.2.2010 um 08:05  
Hallo,

ich gestehe:
Ich verstoße schon seit geraumer Zeit gegen das Gesetz und braue einfach wie ich lustig bin. Einfach, weil ich oft heute beim Backen noch nicht weiss, ob ich morgen auch zum Brauen kommen werde ;) .

Mit meinem Einkocher und 6-8 Brautagen / Jahr schreckt mich auch die 2hl Freigrenze -für wen oder was auch immer- bisher noch nicht.

Insofern sehe ich das zwar recht gelassen, aber in Ordnung ist meine Handhabung natürlich nicht.

Deshalb mein Standpunkt zur Problematik:

- Wegfall der Steuerpflicht für Hobbybrauer, die ausschließlich für den Eigenbedarf brauen. Einschließlich Brauen für Freunde und Bekannte aber ohne das Bier zu VERKAUFEN.
Damit wäre eine Gleichstellung mit allen (Hobby-) Winzern und Obstweinerzeugern gegeben. Die bisherige Handhabung verstößt imho gegen den Gleichheitsgrundsatz.

- Wegfall der Steuerpflicht für Schaubrauen und Brauseminare. Hier könnte der Staat mal ohne große Schmerzen in die Bildung 'investieren'

- Abschaffung der Anmeldepflicht für die Brautage

Im Gegenzug dazu

- Versteuerung beim Verkauf des Gebräus ab dem ersten Liter wie in den Brauereien mit einer mindestens jährlichen Steueranmeldung (aber ebenfalls ohne Brautag- Anmeldepflicht).

Bin gespannt, was hier 'raus kommt.

Hans, fixe den MdB mit dem Brauvirus an, damit er selber richtig 'betroffen' ist.

Grüße
Tino


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Bierjunge
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red_folder.gif erstellt am: 26.2.2010 um 22:23  
Auch wenn die Maximalforderung nach einer kompletten Aufhebung der Steuer- oder Meldpflicht für Hobbybrauer nachvollziehbar ist:
Ich wäre schon mit deutlich weniger zufrieden, denn sooo daneben finde ich die 200 l-Grenze gar nicht mal: Liegt sie doch bereits über dem deutschen Durchschnitts-Kopfverbrauch, und mit Einkochtopf-üblichen 20 l-Suden kann ich fast jeden Monat brauen, ohne die Grenze zu reißen. Und selbst wenn, die paar Kröten ließen sich m.E. verschmerzen.

Was mich jedoch ungleich mehr nervt, ist dieses alberne Vorher-Anmelden jedes einzelnen Sudes:
Nicht nur dass einen das Voraus-Melden in seiner (z.B. familiären) Freizeitplanung unflexibel macht.
Bei 10 x Brauen im Jahr kommen allen 5,50 EUR für Briefmarken zusammen; das ist mehr an Porto, als ich überhaupt an Steuer nachzahlen müsste, selbst wenn ich die Freigrenze um die Hälfte überschritte!
Ich wäre schon hochzufrieden, wenn ich nur ein mal jährlich die Gesamtmenge im Nachhinein melden müsste. Bliebe ich unter der Freimenge, ist es damit gut. Wenn nicht, müsste ich halt die paar Euro nachzahlen, auch gut.


[Editiert am 26.2.2010 um 22:24 von Bierjunge]
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frikadellenschmied
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red_folder.gif erstellt am: 27.2.2010 um 06:53  

Zitat von Bierjunge, am 26.2.2010 um 22:23
.... denn sooo daneben finde ich die 200 l-Grenze gar nicht mal: Liegt sie doch bereits über dem deutschen Durchschnitts-Kopfverbrauch,...


ca 110 ltr/Kopf ... ok ... aber ein Vierpersonenhaushalt? DER ist benachteiligt!


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red_folder.gif erstellt am: 27.2.2010 um 21:25  
Ja Hans,

pro Kopf, da hast Du recht. Wir sind z.B. ein 5-Personen-Haushalt mit vier Volljährigen.

ABER (noch mal eins oben drauf zu setzen) wieviel Prozent aller Köpfe trinken denn Bier? Ja wohl gewiss nicht mal die Hälfte Köpfe. Daher hielt ich die 200-(oder besser die 300 Liter)Grenze für sinnvoll. ABER PRO PERSON.

UND was eben noch zu bendenken ist/wäre: Warum brauen wir denn? Um gutes Bier zu geniessen! Ein Liter Bier am Tag ist ernärungsphysiologisch eigentlich unbedenklich (sogar gesund!?). Da könnte man JEDEM Hobbybrauer doch SEINE 365 Liter Bier zugestehen. Oder?

VG vom Thomas, dem Ostthüringer


[Editiert am 28.2.2010 um 14:14 von Ostthueringer]



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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 28.2.2010 um 00:18  
Thomas: :thumbup: :thumbup: :thumbup:


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Uwe12
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red_folder.gif erstellt am: 28.2.2010 um 01:48  
Hallo Thomas!

Eine Bekannte (Dr. Psychologie, hat mit einem Thema zu Alkoholismus diplomiert) hat mir mal gesagt, daß etwa 0,75l Bier täglich für einen Mann gerade noch so eben kein Suchtpotential bedeuten (können).
Für Frauen entsprechend weniger, zudem ist natürlich jeder mehr oder weniger robust gestrickt.
Ist zwar Spaßbremse, aber ich würde den regelmäßigen Verzehr von 1ltr (alkoholischen) Biers (=um 50ml ~= 40g Alkohol) pro Tag sehr überdenken...

Als Alleinbrauernder reichen mir die 2HL pro Jahr - ist gesundheitlich gesehen (=wenn ich das alleine konsumiere) eh' schon zu viel.
Jedoch ist klar, daß das von einem ominösen "Haushalt" mit X Personen getrennt und auf die Person des Hobbybrauers bezogen gehört.

Uwe


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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 28.2.2010 um 09:52  
Ob jemand alkoholabhängig wird, kann man meiner Meinung nach nicht exakt an der konsumierten Alkoholmenge festlegen.
Vielmehr kommt es darauf an, aus welchen Motiven Alkohol konsumiert wird.
Wobei ab einer bestimmten täglichen Menge schon die Alarmglocken läuten sollten.
Naja, schwieriges Thema...

Stefan
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red_folder.gif erstellt am: 28.2.2010 um 13:46  
Hallo Uwe,

ich sehe das mit dem Suchtpotential niht ganz so klar wie Deine Bekannte. Ich selbst war 2005 (also vor meiner Hobbybrauerzeit) wegen Depressionen in psychiologischer (teils stationärer) Behandlung. Aus dieser Erfahrung kann ich Stefan zustimmen, dass es nicht die Menge an Alkohol ist, die abhängig macht. Dann ist es ja auch noch ein Unterschied, ob ich 2 hL Mild Ale mit 3,X Vol% braue (und trinke) oder ob ich das mit Böcken über z.B. 7 Vol% mache.
Abgesehen davon...... Wenn ich DAS will (oder brauche) dann braue ich meine 2 hL und für den "erforderlichen" Rest nehme ich mit Oe****, Sternburg, Sachsengold oder andere Plörre. Hauptsacht es "duunt" (wie mein Schwieger-Großvater immer sagt). Nur (um mal wieder aufs Thema zu kommen) wollen wir DAS?

VG,
Thomas


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red_folder.gif erstellt am: 2.3.2010 um 08:02  
Bis jetzt sind folgende Vorschläge gemacht worden:

- Wegfall der 2 hl Grenze oder wenn das gar nicht geht, wenigstens

- Heraufsetzen der Grenze auf z.B. 10 hl oder so

- einmalige Brauanmeldung pro Jahr sollte reichen

- eine eindeutige Formulierung des Gesetzestextes. Bezeichnungen wie ".. in ihren Haushalten" sind schlampige Formulierungen, die den Behörden Raum für Interpretationen schaffen - zu deren Gunsten natürlich.

- Festlegung der Freimenge je Person auf min. 3 hL oder je Haushalt auf min. 6 hL.

- Nachträgliche Steueranmeldung am Jahresende.

- Wegfall der Steuerpflicht für Hobbybrauer, die ausschließlich für den Eigenbedarf brauen. Einschließlich Brauen für Freunde und Bekannte aber ohne das Bier zu VERKAUFEN.
Damit wäre eine Gleichstellung mit allen (Hobby-) Winzern und Obstweinerzeugern gegeben. Die bisherige Handhabung verstößt imho gegen den Gleichheitsgrundsatz.

- Wegfall der Steuerpflicht für Schaubrauen und Brauseminare. Hier könnte der Staat mal ohne große Schmerzen in die Bildung 'investieren'

- Abschaffung der Anmeldepflicht für die Brautage

Im Gegenzug dazu

- Versteuerung beim Verkauf *** des Gebräus ab dem ersten Liter wie in den Brauereien mit einer mindestens jährlichen Steueranmeldung (aber ebenfalls ohne Brautag- Anmeldepflicht).


*** hier wird wohl das Hygienegesetz greifen und die Verpflichtung dazu, in "hygienischem" Umfeld zu brauen. :(




Noch jemand Vorschläge?


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red_folder.gif erstellt am: 2.3.2010 um 08:49  
Wer braut denn schon für sich allein? Ich braue eigentlich meist für irgendeiner Feier und trinke selbst nur das, was "übrigbleibt". Und da gehen gerne mal 50l an einem Abend weg, wenn die Bude voll ist. Da wird die 200l-Grenze dann auch für einen 2-Personen-Haushalt schnell eng.
Außerdem stinkt mir der bürokratische Aufwand auch wesentlich mehr als die paar Pimperlinge an Steuern. Also: weg mit der Freigrenze, weg mit der Anmeldepflicht! Freies Heimbrauen für freie Bürger!

Edit:
Die Steuerpflicht für Bier beim Verkauf besteht auch jetzt schon ab dem ersten Liter.


[Editiert am 2.3.2010 um 08:51 von Berliner]



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Gruß vom Berliner
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red_folder.gif erstellt am: 2.3.2010 um 21:30  
Hallo Hans,

zur Bierverbrauchsmenge pro Kopf möchte ich mal eine Rechnung nach einer Aussage meines Schwiegervaters (93) darstellen. Pro Woche einen Kasten Bier und pro Monat eine Flasche Jägerm...! (Schnaps hab ich zwar genug, mag ihn aber nicht oder nur gaaanz selten.)
Das wären dann bei 52 Wochen 520 Liter + Feiern + Besuch + höhere Teperaturen.
10hl sind allso durchaus realistisch für den Eigenverbrauch.
Vom Brauen für Bekannte und Freunde mal abgesehen. Ich machs nich, wer was will soll kommen!!!

Wenn die Petition steht zeichne ich gerne mit :thumbsup:

Gruß Rudi


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red_folder.gif erstellt am: 3.3.2010 um 16:37  
Aus meiner Sicht nachvollziehbar! :thumbup:

Was wir wollen ist klar, nur fehlen die Argumente. Z.B.,

der pro Kopf Verbrauch Bier = 110 ltr sollte bedeuten, dass auch pro Kopf gebraut werden darf! Damit würde die schwammige Bezeichnung "... in ihren Haushalten .." ausgehebelt.

110 ltr/Kopf beinhaltet aber auch die Abstinenzler, einem Bierliebhaber ist diese Menge zu klein, da er selbst mehr verzehrt. Ernährungsphysiologisch sind 1 ltr Bier/Tag ok, daher auch die Jahresmenge 365 ltr Eigenverbrauch als minimum anzusehen.

Dazu kommen Geburtstagsfeiern mit viiielen Freunden, Jubiläen, Grillabende usw. bei denen es erlaubt sein sollte, Selbstgebrautes anzubieten. STEUERFREI versteht sich.

Einen steuerfreien Ausschlag von 5 hl sehe ich als realistisch an, wenn auch die IN IHREN HAUSHALT LEBENDEN PERSONEN als Hobbybrauer tätig werden können und sich somit die Menge Ausschlag steuerfrei mit der Personenzahl (Familienmitglieder) erhöht.

Besteuerung dann gleich mit Kleinbrauereien ( bis 5.000 hl/Jahr ) , ca. 50% Steuern.



Was sagt Ihr dazu?


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red_folder.gif erstellt am: 3.3.2010 um 17:04  
Blöde Frage:

Darf man das eigentlich, für Feiern brauen?
Oder darf man steuerfrei nur das Bier brauen, das man selber auch trinkt?

Stefan
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red_folder.gif erstellt am: 3.3.2010 um 17:30  
Im Gesetzt steht "Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch bereitet wird", und Feiern zähle ich zum eigenen Verbrauch.


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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 3.3.2010 um 17:50  
Schon wieder so ein Gummibegriff, erst "Haushalt" und jetzt noch "eigener Verbrauch".
Das kann dann auch von jedem Zollbeamten anders ausgelegt werden.
Na prima.

Stefan


[Editiert am 3.3.2010 um 17:51 von Boludo]
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red_folder.gif erstellt am: 3.3.2010 um 20:20  
Hi Leute,

wenn ihr glaubt irgendwas zu erreichen, so lest euch dass durch:

http://de.wikipedia.org/wiki/Schaumweinsteuer

Steuern auf alkoholische Getränke sind wohl oft aus kriegerischen Anlässen erhoben worden. Vielleicht sollten wir den Jungs in Afghanistan die fällige Biersteuer in Form von Deputat zusenden......

m.f.g
René


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"Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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red_folder.gif erstellt am: 3.3.2010 um 20:42  
Hallo Hans, Berliner, Stefan usw.

die Sachen wie "eigener Verbrauch" und "Haushalt"sind schon eindeurtig.
Ich würde Feiern nicht reinzählen. Ich habe allerdings auch kein Problem, von meinem "Kontingent" was an die Gäste abzugeben. Ging bis jetzt immer.
Allerdiings..... Die Biersteuer ist (immer noch) einr Verbrauchssteuer. Daher werden wir wohl kaum auf eine milde Auslegung hoffen können.

Der "Kasten pro Woche" kann da wohl nur die Obergrenze darstellen (ICH persönlich denke da eher wie ein gewisser Großvater). Wir sollten eine Mindestmenge von 4 bis 5 hL pro Hobbybrauer und Jahr fordern.

UND: GANZ BESTIMMT ist es VIEL wichtiger fest zulegen, dass ein HOBBYBRAUER diese (oder jene) Menge brauen darf, und nicht wieviel in diesem (oder jenem, mit 2, 4, 5 oder
20 Volljährigen besetzten) Haushalt gebraut werden soll.

Sagt, der Ostthüringer


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red_folder.gif erstellt am: 4.3.2010 um 08:12  

Zitat von Ostthueringer, am 3.3.2010 um 20:42
Ich würde Feiern nicht reinzählen

Wie kommst Du darauf? Wenn ich meinen persönlichen Gästen Bier serviere, ist das ganz eindeutig eigener Verbrauch. Das geht keinen was an.


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red_folder.gif erstellt am: 4.3.2010 um 08:52  

Zitat:
Wenn ich meinen persönlichen Gästen Bier serviere, ist das ganz eindeutig eigener Verbrauch.

Das habe ich so von meinem Zollamt (HZA Darmstadt) auch schriftlich.
VG, Markus
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 4.3.2010 um 10:38  
Wenn zum eigenen Verbrauch dazu gehört, dass man Gästen Bier zum Trinken gibt, dann ist der Bezug auf die 110L Durchschnittskopfverbrauch aber auch hinfällig.
Es wird ja oft argumentiert, dass die 200 Liter mehr als genug sind bezogen auf den durchschnittlichen Bierkonsum.
Eine ordentliche Geburtstagsparty kann da einiges anrichten.

Stefan
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red_folder.gif erstellt am: 14.4.2010 um 07:17  
jaja, der gute alte § 2 ist hin. R. I. P. .... ;(


















DENKSTE!

§ 41 Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer
(1) Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen
Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird, ist von der Steuer bis zu einer Menge
von 2 hl je Kalenderjahr befreit. Bier, das von Hausbrauern in nicht gewerblichen
Gemeindebrauhäusern hergestellt wird, gilt als in den Haushalten der Hausbrauer
hergestellt.

Auf meine Anfrage wo denn mein heissgeliebter §2 geblieben sei, reagierte die "nette" Dame vom Zoll etwas angebrütet!

Hat sich also ausser "Schieberei" nix geändert. NOCH NICHT! ;)


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red_folder.gif erstellt am: 27.4.2010 um 07:33  
So, endlich war es soweit! Michael wurde 50 und Dr. Brauksiepe erschien auch. Nicht zum Gratulieren sondern zum Bier. Bei dieser Gelegenheit wurde die Biersteuerverordnung beleuchtet und die angereisten Hobbybrauer ( Nippel und sein leibeigener Brauknecht, Bernd aus DO, Michael aus Witten und Ulli aus MH) diskutierten heftig/kräftig.
Das Team von Dr. Brauksiepe wird nun beauftragt, unser Anliegen zu "durchleuchten". Dazu näheres später.

Dank an alle "Mitstreiter"!








@ Michael, hier wie versprochen:





... und recht herzlichen Dank nochmal für ....





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