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Autor: Betreff: BierStV §2 - Petition?
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Beiträge: 63
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red_folder.gif erstellt am: 22.6.2010 um 13:03  
Hallo Hans,
die gleiche Antwort wie Du sie erhalten hast habe ich auch bekommem.Text total identisch.
So ein Schwachsinn.
Gruß udo


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Udo Jäger
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PeLe
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red_folder.gif erstellt am: 28.7.2010 um 14:53  
Hallo,

muß mich mitteilen, da ich jetzt glücklich bin. :)

Das Hauptzollamt Duisburg Frau Meisner hat meinem Antrag auf Erleichterung entsprochen.


Originaltext:

"Auf Grund Ihres Antrags lasse ich als Erleichterung zu, dass Sie pro Kalenderjahr hier lediglich eine pauschale Brauanzeige abgeben. "


Das ist doch schon mal ein halb gewonnener Krieg. Jetzt entfallen wenigstens die Voranmeldungen vor jedem Sud und es wird wohl auch kein Zöllner zu einem Hausbesuch erscheinen, da er ja jetzt nicht wissen kann wann gebraut wird.

Vielen Dank für die Einsicht vom HZA Duisburg.

Viele liebe Grüße und bleibt auch am Ball bzw. HZA

Peter


[Editiert am 28.7.2010 um 14:55 von PeLe]
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frikadellenschmied
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red_folder.gif erstellt am: 28.7.2010 um 16:18  
Hehe, da gratuliere ich doch herzlich! :goodpost:

Jaaa, Frau Meisner wurde in letzter Zeit stark beansprucht. Nun hat sie endlich die verdiente Ruhe. :partyon:


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frikadellenschmied
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red_folder.gif erstellt am: 29.7.2010 um 12:08  
Männer der brauenden Zunft!

Es gibt eine Steuererleichterung für Mindermengen ( unter 200.000 hl !! ) für Bier das im Brauverfahren in unabhängigen Brauereien ( was das immer sein mag ) hergestellt und gelagert werden darf.

naja.. an die Menge komm ich nicht ... Mindermenge ist damit klar .. nur .. was zahlt IHR an Biersteuer pro hl? Dürft Ihr die Erleichterung ( 56% ) in Anspruch nehmen?


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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 29.7.2010 um 12:50  
Hi, Hans,

ich zahle den ermäßigten Steuersatz (Dok hatte ich Dir ja geschickt, kannst es verwenden). Leider steht da nicht auf welcher Grundlage dieser ermäßigte Steuersatz zugrunde gelegt wird.

Ciao
Michael


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frikadellenschmied
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red_folder.gif erstellt am: 29.7.2010 um 12:51  
Danke Michael! :thumbup: :thumbup: :thumbup:

@ all

wer hat mehr input für mich?


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hiasl
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red_folder.gif erstellt am: 29.7.2010 um 13:25  
Das kennt ihr doch sicherlich:
§ 2 Steuertarif (BierStG)
(1) Bier wird nach Grad Plato in Steuerklassen eingeteilt. Grad Plato ist der Stammwürzegehalt des Bieres in Gramm je 100 Gramm Bier, wie er sich nach der großen Ballingschen Formel aus dem im Bier vorhandenen Alkohol- und Extraktgehalt errechnet; Bruchteile eines Grades (Nachkommastellen) bleiben außer Betracht. Die Biersteuer beträgt für einen Hektoliter (hl) Bier 0,787 Euro je Grad Plato.
(2) Abweichend von Absatz 1 ermäßigt sich der Steuersatz für im Brauverfahren hergestelltes Bier aus unabhängigen Brauereien mit einer Gesamtjahreserzeugung von weniger als 200 000 hl Bier in Stufen von 1 000 zu 1 000 hl gleichmäßig

1.
auf 84,0 Prozent bei einer Jahreserzeugung von 40 000 hl,
2.
auf 78,4 Prozent bei einer Jahreserzeugung von 20 000 hl,
3.
auf 67,2 Prozent bei einer Jahreserzeugung von 10 000 hl,
4.
auf 56,0 Prozent bei einer Jahreserzeugung von 5 000 hl.

Die Stufen beginnen mit Ausnahme der Stufe zwischen 5 000 und 6 000 hl aufsteigend mit den vollen Tausendern. Die Stufe zwischen 5 000 und 6 000 hl beginnt mit der 5 000 hl übersteigenden Jahreserzeugung. Bis einschließlich 5 000 hl bleibt der ermäßigte Steuersatz von 56 Prozent unverändert. Die Steuersätze werden auf vier Nachkommastellen, die Steuerbeträge je hl Bier auf zwei Nachkommastellen, genau ermittelt. Als Gesamtjahreserzeugung einer Brauerei gilt das gesamte in ihr im Brauverfahren erzeugte Bier (einschließlich Lizenzbier), für das innerhalb eines Kalenderjahres die Steuer entstanden ist, zuzüglich der aus der Brauerei unter Steueraussetzung entfernten sowie der steuerfrei abgegebenen oder verwendeten und der in der Brauerei zur Herstellung von Bier im Sinn des § 1 Absatz 2 Nummer 2 benutzten Mengen, abzüglich der Mengen, die in diesem Zeitraum wieder in die Brauerei zurückgelangt sind. Jahreserzeugung ist die Gesamtjahreserzeugung ohne die Biermengen, die in Lizenz gebraut oder zur Herstellung von Bier im Sinn des § 1 Absatz 2 Nummer 2 benutzt werden. Die für die Herstellung von Bier im Sinn des § 1 Absatz 2 Nummer 2 benutzten Biermengen berechnen sich nach den Anteilsverhältnissen im Zeitpunkt der Entfernung des Bieres aus der Brauerei.
(3) Als unabhängig ist eine Brauerei anzusehen, die rechtlich und wirtschaftlich von einer anderen Brauerei unabhängig ist, Betriebsräume benutzt, die räumlich von anderen Brauereien getrennt sind und Bier nicht unter Lizenz braut. Das Brauen unter Lizenz ist jedoch für die Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes unschädlich, wenn

1.
die Lizenzherstellung weniger als die Hälfte der Gesamtjahreserzeugung beträgt,
2.
die Lizenzherstellung zum Steuersatz nach Absatz 1 versteuert wird und
3.
die Gesamtjahreserzeugung 200 000 hl nicht übersteigt.

(4) Voneinander abhängige Brauereien, die zusammen eine Gesamtjahreserzeugung von 200 000 hl nicht überschreiten, gelten für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes als eine Brauerei.
(5) Wird das Bier im Steuergebiet hergestellt, gilt die Steuerermäßigung nach den Absätzen 2 bis 4 nur für den Inhaber der herstellenden Brauerei als Steuerschuldner. Wird Bier einer ausländischen unabhängigen Brauerei mit einer Gesamtjahreserzeugung von weniger als 200 000 hl in das Steuergebiet geliefert, gilt die entsprechende Steuerermäßigung für den jeweiligen Steuerschuldner.

Entscheidend ist doch nur, dass man unterhalb von 5000 hl ist und von keiner anderen Brauerei abhängig.
Wir für die Uni-Versuchsbrauerei natürlich auch die 56%. Nur sind wir per Definition kein Privathaushalt, sondern ein Erzeugungsbetrieb. Daher haben wir keine Freigrenze.


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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 29.7.2010 um 13:50  
Jahaaaa, das ist ja vielen von uns bereits klar, das Problem ist nur, dass sich das Duisburger HZA davon offenbar nicht beeindrucken lässt. Und wenn man es ganau nimmt, sind wir Hobbybrauer ja keine Brauerei, denn das wäre ja ein Gewerbe, das man anmelden müsste.
Leider steht nirgendwo in den ganzen Gesetzestexten explizit, dass für uns Hobbybrauer der ermäßigten Steuersatz zugrunde gelegt wird.

Ich habe auch nochmal eine diesbezügliche Klärungsfrage an mein zuständiges HZA (Dortmund) gestellt. Mal schauen…

Greets
Michael


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frikadellenschmied
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red_folder.gif erstellt am: 29.7.2010 um 14:02  
Ich sehe das ja auch so, nur halt Duisburg nicht. ( nicht so Dortmund, da gelten wohl andere Verordnungen! ) Frau HZF M. --- ich hab da mal ne Frage ... :)


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frikadellenschmied
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red_folder.gif erstellt am: 29.7.2010 um 14:04  
Quelle: WIKIPEDIA

Als Brauerei bezeichnet man eine Einrichtung, in der zusammengesetzte Flüssigkeiten, meist mit Hilfe der Gärung, hergestellt werden; im engeren Sinne bezeichnet Brauerei den Ort beziehungsweise das Gebäude (Brauhaus), an dem Bier oder andere Gärgetränke gebraut werden.

ICH BIN EINE BRAUEREI !!! :cool: :puzz: .. und unabhängig sowieso! :puzz:


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Bierjunge
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red_folder.gif erstellt am: 29.7.2010 um 14:04  

Zitat von frikadellenschmied, am 29.7.2010 um 12:08
was zahlt IHR an Biersteuer pro hl? Dürft Ihr die Erleichterung ( 56% ) in Anspruch nehmen?

Siehe auch meine Antwort Nr. 247 in diesem Thread:
Das HZA München hat mir den ermäßigten Steuersatz ungefragt von sich aus angeboten. So sollte es auch sein.

Gruß, Moritz
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frikadellenschmied
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red_folder.gif erstellt am: 29.7.2010 um 14:08  
Fremit clamor ceu tonitrus,
Ceu ensis, undae strepitus: ..........


[Editiert am 29.7.2010 um 14:14 von frikadellenschmied]



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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 29.7.2010 um 16:41  

Zitat von Bierjunge, am 29.7.2010 um 14:04
Das HZA München hat mir den ermäßigten Steuersatz ungefragt von sich aus angeboten.

So ging es mir auch beim HZA Nürnberg. Als weitere Erleichterung darf ich das Bier pauschal als P11 anmelden, egal wieviel Stammwürze es wirklich hat. Andererseits besteht man hier auf der rechtzeitigen Anmeldung jedes einzelnen Sudes.

Übrigens bin ich neulich darüber gestolpert, daß es in den Bestimmungen zur Branntweinsteuer ausdrücklich heißt, daß pro Haushalt nur eine Person "Stoffbesitzer" sein darf. Stoffbesitzer ist jemand, der aus eigenem Obst bei einer Brennerei Schnaps brennen lassen darf. Vielleicht kommt es daher, daß die HZÄ sich einbilden, daß es bei den Hobbybrauern auch so sei, obwohl BierStG und BierStV eben nicht ausdrücklich ausschließen, daß mehrere Hobbybrauer in einem Haushalt leben und jeder seine 200l Freimenge nutzt.
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frikadellenschmied
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red_folder.gif erstellt am: 29.7.2010 um 19:18  
Moooriiitz ... kannst mir das mal mailen? frikadellenschmied@web.de


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red_folder.gif erstellt am: 30.7.2010 um 06:55  
Dank Dir Moritz!

Tja, wer noch mehr hat .. immer ran damit. Der Schreibtisch in DU muss sich füllen! :thumbup:


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hiasl
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red_folder.gif erstellt am: 30.7.2010 um 09:29  
Aber es ist doch völlig unerheblich, ob nun Gewerbe oder nicht. "Brauerei" bezieht sich auf die Herstellung und nicht auf den Gewerbeschein. Den haben wir in der Uni auch nicht! Es steht auch nirgends im Gesetz, wie der Begriff Brauerei definiert ist.


[Editiert am 30.7.2010 um 09:33 von hiasl]



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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 30.7.2010 um 09:42  
Mmmh, ich dachte bisher, dass das zusammengehört. Aber wie ist das denn eigentlich, wenn ich sagen wir mal 5000 hl pro Jahr braue, dann ist doch nicht davon auszugehen, dass ich das für den Eigenbedarf herstelle. Ist denn ein Gewerbe in diesem Fall an eine bestimmte Menge gekoppelt?

Gruß
Michael


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red_folder.gif erstellt am: 30.7.2010 um 09:46  
Ich habe bei Wikipedia gerade das gefunden: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe

Trifft das auf eine Brauerei nicht zu? Für die Uni sicherlich nicht, da es ja nicht um Gewinnerzielung geht.


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smilies/smile.gif erstellt am: 30.7.2010 um 12:15  

Zitat von rmax, am 29.7.2010 um 16:41

Zitat von Bierjunge, am 29.7.2010 um 14:04
Das HZA München hat mir den ermäßigten Steuersatz ungefragt von sich aus angeboten.

So ging es mir auch beim HZA Nürnberg. Als weitere Erleichterung darf ich das Bier pauschal als P11 anmelden, egal wieviel Stammwürze es wirklich hat. Andererseits besteht man hier auf der rechtzeitigen Anmeldung jedes einzelnen Sudes.


Ganau so sieht es das HZA Schweinfurt (zuständig für uns Hobbybrauer in Franken), die haben mir von Haus aus den Hinweis gegeben, dass ich für die Berechnung meiner Biersteuer den ermäßigten Steuersatz und pauschal 11% Plato verwenden soll, und ich kann die Steuerschuld einmal jährlich bis spätestens zum 12.01. des Folgejahre bezahlen. Allerdings will man auch hier eine Jahresanmeldung im Januar, sowie eine Brauanzeige 3 Tage vor jedem Brautag (Fax oder Email genügt).

Die Steuerschuld hält sich für meine ca. 1000 Liter die ich versteuern muss in Grenzen, ebenso der Aufwand für die einmalige Erstellung der Biersteuermeldung, allerdings darf ich nicht vergessen das Fax (hab mir einen Vordruck gemacht wo ich nur noch das Datum einfügen muss) jeweils rechtzeitig vor dem Brautag los zusenden. Bei einem Sud (100l) im Monat geht das aber auch noch, und wenn man sich mal dran gewöhnt hat ... und es ist immer noch günstiger als die Strafe wenn ein "netter" Nachbar meint er müsse mal polizeilich überprüfen lassen ob das was ich da am Samstag mit meinen Freunden mache denn auch rechtens ist. Konnte dann den netten Herrn von der Trachtentruppe immerhin die Faxbestätigung der Brauanzeige und meine Unterlagen vom HZA zeigen, dass hat dennen dann erstaml gereicht, wollten das dann am Monntag mit dem HZA direkt klären. Die hätten dann auch gerne eins probiert ... aber der liebe Dienst. Die beiden haben sich dann auch mehr um das Brauen selbst, als um die "Rechtmäßigkeit" gekümmert, den einen hab ich dann für den nächsten Brautag eingeladen, er war auch da und war begeistert, er hat mir auch noch mal bestätigt das die Anfrage bei HZA ergeben hat, das bei mir alles in Ordung sei. Schadet ja auch nicht einen Freund bei den Ordnunghütern zu haben ... und der "nette" Nachbar war dann wohl auch zufrieden! Aber der bekommt kein Bier!!

Gruß
Franz
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EoinMag
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red_folder.gif erstellt am: 30.7.2010 um 12:45  
Ich finde es schrecklich das Sie anmeldepflicht bei brautage haben wollen, was ist das ja fuer ein Unsinn?

Zum Glueck werden wir hier nicht versteuert und es gibt auch kein meldepflicht.......wow.
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frikadellenschmied
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red_folder.gif erstellt am: 30.7.2010 um 14:43  

Zitat von EoinMag, am 30.7.2010 um 12:45
Ich finde es schrecklich das Sie anmeldepflicht bei brautage haben wollen, was ist das ja fuer ein Unsinn?

Zum Glueck werden wir hier nicht versteuert und es gibt auch kein meldepflicht.......wow.



Woooooooooooo???


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vade
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red_folder.gif erstellt am: 30.7.2010 um 14:48  

Zitat von frikadellenschmied, am 30.7.2010 um 14:43

Zitat von EoinMag, am 30.7.2010 um 12:45
Ich finde es schrecklich das Sie anmeldepflicht bei brautage haben wollen, was ist das ja fuer ein Unsinn?

Zum Glueck werden wir hier nicht versteuert und es gibt auch kein meldepflicht.......wow.



Woooooooooooo???


in irland, kuckst du hier


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hiasl
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red_folder.gif erstellt am: 30.7.2010 um 15:31  

Zitat von tauroplu, am 30.7.2010 um 09:46
Ich habe bei Wikipedia gerade das gefunden: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe

Trifft das auf eine Brauerei nicht zu? Für die Uni sicherlich nicht, da es ja nicht um Gewinnerzielung geht.


Auf Hobbybrauer jedenfalls nicht, wir sind ja nicht nach außen gerichtet. Aber das beinhaltet auch nicht dass eine Brauerei zwangsläufig ein Gewerbe ist. Im BierStG heißt es jedenfalls nur "Brauerei". Da steht nichts von gewerblich! Für die Zulassung eines Gewerbes ist ja auch die Gewerbeaufsicht zuständig und nicht der Zoll. In der Uni haben wir eine vom Zoll zugelassene Braustätte mit Steuerlager. Wenn wir jetzt das Bier verkaufen wollten, bräuchten wir zusätzlich noch ein Gewerbe. Gewerbe und Zoll haben aber nix miteinander zu tun. Daher verstehe ich die Aussage der Beamtin nicht, als Hobbybrauer hätte man kein Gewerbe. Davon steht im Gesetz nämlich nix!


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rmax
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Zitat von hiasl, am 30.7.2010 um 15:31
Daher verstehe ich die Aussage der Beamtin nicht, als Hobbybrauer hätte man kein Gewerbe.

Der Satz ist so nicht sinnvoll, denn Hobby und Gewerbe schließen sich klar gegenseitig aus.
Kann es sein, daß Du eigentlich "... keine Brauerei" schreiben wolltest?
Das würde besser in den Kontext passen.
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frikadellenschmied
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Nun habe ich es schriftlich! Einmalige Anmeldung Anfang des Jahres .... aber nix Steuererleichterung! :mad: Na wollen wir mal sehen, was die OFD Köln dazu meint!


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