Member Beiträge: 63 Registriert: 27.3.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.6.2010 um 13:03 |
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Hallo Hans,
die gleiche Antwort wie Du sie erhalten hast habe ich auch bekommem.Text
total identisch.
So ein Schwachsinn.
Gruß udo
____________________ Udo Jäger
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Antwort 250 |
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Junior Member Beiträge: 43 Registriert: 5.2.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 28.7.2010 um 14:53 |
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Hallo,
muß mich mitteilen, da ich jetzt glücklich bin.
Das Hauptzollamt Duisburg Frau Meisner hat meinem Antrag auf Erleichterung
entsprochen.
Originaltext:
"Auf Grund Ihres Antrags lasse ich als Erleichterung zu, dass Sie pro
Kalenderjahr hier lediglich eine pauschale Brauanzeige abgeben. "
Das ist doch schon mal ein halb gewonnener Krieg. Jetzt entfallen
wenigstens die Voranmeldungen vor jedem Sud und es wird wohl auch kein
Zöllner zu einem Hausbesuch erscheinen, da er ja jetzt nicht wissen kann
wann gebraut wird.
Vielen Dank für die Einsicht vom HZA Duisburg.
Viele liebe Grüße und bleibt auch am Ball bzw. HZA
Peter
[Editiert am 28.7.2010 um 14:55 von PeLe]
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Antwort 251 |
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Posting Freak Beiträge: 1705 Registriert: 25.7.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 28.7.2010 um 16:18 |
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Hehe, da gratuliere ich doch herzlich!
Jaaa, Frau Meisner wurde in letzter Zeit stark beansprucht. Nun hat sie
endlich die verdiente Ruhe. ____________________ Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan
scheisse schmeckt!
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Antwort 252 |
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Posting Freak Beiträge: 1705 Registriert: 25.7.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 29.7.2010 um 12:08 |
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Männer der brauenden Zunft!
Es gibt eine Steuererleichterung für Mindermengen ( unter 200.000 hl !! )
für Bier das im Brauverfahren in unabhängigen Brauereien ( was das immer
sein mag ) hergestellt und gelagert werden darf.
naja.. an die Menge komm ich nicht ... Mindermenge ist damit klar .. nur ..
was zahlt IHR an Biersteuer pro hl? Dürft Ihr die Erleichterung ( 56% ) in
Anspruch nehmen?
____________________ Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan
scheisse schmeckt!
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Antwort 253 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 29.7.2010 um 12:50 |
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Hi, Hans,
ich zahle den ermäßigten Steuersatz (Dok hatte ich Dir ja geschickt, kannst
es verwenden). Leider steht da nicht auf welcher Grundlage dieser ermäßigte
Steuersatz zugrunde gelegt wird.
Ciao
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 1705 Registriert: 25.7.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 29.7.2010 um 12:51 |
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Danke Michael!
@ all
wer hat mehr input für mich? ____________________ Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan
scheisse schmeckt!
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Antwort 255 |
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 29.7.2010 um 13:25 |
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Das kennt ihr doch sicherlich:
§ 2 Steuertarif (BierStG)
(1) Bier wird nach Grad Plato in Steuerklassen eingeteilt. Grad Plato ist
der Stammwürzegehalt des Bieres in Gramm je 100 Gramm Bier, wie er sich
nach der großen Ballingschen Formel aus dem im Bier vorhandenen Alkohol-
und Extraktgehalt errechnet; Bruchteile eines Grades (Nachkommastellen)
bleiben außer Betracht. Die Biersteuer beträgt für einen Hektoliter (hl)
Bier 0,787 Euro je Grad Plato.
(2) Abweichend von Absatz 1 ermäßigt sich der Steuersatz für im
Brauverfahren hergestelltes Bier aus unabhängigen Brauereien mit einer
Gesamtjahreserzeugung von weniger als 200 000 hl Bier in Stufen von 1 000
zu 1 000 hl gleichmäßig
1.
auf 84,0 Prozent bei einer Jahreserzeugung von 40 000 hl,
2.
auf 78,4 Prozent bei einer Jahreserzeugung von 20 000 hl,
3.
auf 67,2 Prozent bei einer Jahreserzeugung von 10 000 hl,
4.
auf 56,0 Prozent bei einer Jahreserzeugung von 5 000 hl.
Die Stufen beginnen mit Ausnahme der Stufe zwischen 5 000 und 6 000 hl
aufsteigend mit den vollen Tausendern. Die Stufe zwischen 5 000 und 6 000
hl beginnt mit der 5 000 hl übersteigenden Jahreserzeugung. Bis
einschließlich 5 000 hl bleibt der ermäßigte Steuersatz von 56 Prozent
unverändert. Die Steuersätze werden auf vier Nachkommastellen, die
Steuerbeträge je hl Bier auf zwei Nachkommastellen, genau ermittelt. Als
Gesamtjahreserzeugung einer Brauerei gilt das gesamte in ihr im
Brauverfahren erzeugte Bier (einschließlich Lizenzbier), für das innerhalb
eines Kalenderjahres die Steuer entstanden ist, zuzüglich der aus der
Brauerei unter Steueraussetzung entfernten sowie der steuerfrei abgegebenen
oder verwendeten und der in der Brauerei zur Herstellung von Bier im Sinn
des § 1 Absatz 2 Nummer 2 benutzten Mengen, abzüglich der Mengen, die in
diesem Zeitraum wieder in die Brauerei zurückgelangt sind. Jahreserzeugung
ist die Gesamtjahreserzeugung ohne die Biermengen, die in Lizenz gebraut
oder zur Herstellung von Bier im Sinn des § 1 Absatz 2 Nummer 2 benutzt
werden. Die für die Herstellung von Bier im Sinn des § 1 Absatz 2 Nummer 2
benutzten Biermengen berechnen sich nach den Anteilsverhältnissen im
Zeitpunkt der Entfernung des Bieres aus der Brauerei.
(3) Als unabhängig ist eine Brauerei anzusehen, die rechtlich und
wirtschaftlich von einer anderen Brauerei unabhängig ist, Betriebsräume
benutzt, die räumlich von anderen Brauereien getrennt sind und Bier nicht
unter Lizenz braut. Das Brauen unter Lizenz ist jedoch für die Anwendung
eines ermäßigten Steuersatzes unschädlich, wenn
1.
die Lizenzherstellung weniger als die Hälfte der Gesamtjahreserzeugung
beträgt,
2.
die Lizenzherstellung zum Steuersatz nach Absatz 1 versteuert wird
und
3.
die Gesamtjahreserzeugung 200 000 hl nicht übersteigt.
(4) Voneinander abhängige Brauereien, die zusammen eine
Gesamtjahreserzeugung von 200 000 hl nicht überschreiten, gelten für die
Anwendung des ermäßigten Steuersatzes als eine Brauerei.
(5) Wird das Bier im Steuergebiet hergestellt, gilt die Steuerermäßigung
nach den Absätzen 2 bis 4 nur für den Inhaber der herstellenden Brauerei
als Steuerschuldner. Wird Bier einer ausländischen unabhängigen Brauerei
mit einer Gesamtjahreserzeugung von weniger als 200 000 hl in das
Steuergebiet geliefert, gilt die entsprechende Steuerermäßigung für den
jeweiligen Steuerschuldner.
Entscheidend ist doch nur, dass man unterhalb von 5000 hl ist und von
keiner anderen Brauerei abhängig.
Wir für die Uni-Versuchsbrauerei natürlich auch die 56%. Nur sind wir per
Definition kein Privathaushalt, sondern ein Erzeugungsbetrieb. Daher haben
wir keine Freigrenze. ____________________ Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
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Eigene
Homepage
BIER-BRAU-PROjekt
der Uni Erlangen
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Antwort 256 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 29.7.2010 um 13:50 |
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Jahaaaa, das ist ja vielen von uns bereits klar, das Problem ist nur, dass
sich das Duisburger HZA davon offenbar nicht beeindrucken lässt. Und wenn
man es ganau nimmt, sind wir Hobbybrauer ja keine Brauerei, denn das wäre
ja ein Gewerbe, das man anmelden müsste.
Leider steht nirgendwo in den ganzen Gesetzestexten explizit, dass für uns
Hobbybrauer der ermäßigten Steuersatz zugrunde gelegt wird.
Ich habe auch nochmal eine diesbezügliche Klärungsfrage an mein zuständiges
HZA (Dortmund) gestellt. Mal schauen…
Greets
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 1705 Registriert: 25.7.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 29.7.2010 um 14:02 |
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Ich sehe das ja auch so, nur halt Duisburg nicht. ( nicht so
Dortmund, da gelten wohl andere Verordnungen! ) Frau HZF M. --- ich hab
da mal ne Frage ... ____________________ Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan
scheisse schmeckt!
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Antwort 258 |
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Posting Freak Beiträge: 1705 Registriert: 25.7.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 29.7.2010 um 14:04 |
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Quelle: WIKIPEDIA
Als Brauerei bezeichnet man eine Einrichtung, in der zusammengesetzte
Flüssigkeiten, meist mit Hilfe der Gärung, hergestellt werden; im engeren
Sinne bezeichnet Brauerei den Ort beziehungsweise das Gebäude (Brauhaus),
an dem Bier oder andere Gärgetränke gebraut werden.
ICH BIN EINE BRAUEREI !!! .. und unabhängig sowieso! ____________________ Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan
scheisse schmeckt!
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Antwort 259 |
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Posting Freak Beiträge: 2084 Registriert: 28.10.2009 Status: Offline
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erstellt am: 29.7.2010 um 14:04 |
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Siehe auch meine Antwort Nr. 247 in diesem
Thread:
Das HZA München hat mir den ermäßigten Steuersatz ungefragt von sich
aus angeboten. So sollte es auch sein.
Gruß, Moritz
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Antwort 260 |
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Posting Freak Beiträge: 1705 Registriert: 25.7.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 29.7.2010 um 14:08 |
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Fremit clamor ceu tonitrus,
Ceu ensis, undae strepitus: ..........
[Editiert am 29.7.2010 um 14:14 von frikadellenschmied]
____________________ Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan
scheisse schmeckt!
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Antwort 261 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 29.7.2010 um 16:41 |
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So ging es mir auch beim HZA
Nürnberg. Als weitere Erleichterung darf ich das Bier pauschal als P11
anmelden, egal wieviel Stammwürze es wirklich hat. Andererseits besteht man
hier auf der rechtzeitigen Anmeldung jedes einzelnen
Sudes.
Übrigens bin ich neulich darüber gestolpert, daß es in den Bestimmungen zur
Branntweinsteuer ausdrücklich heißt, daß pro Haushalt nur eine Person
"Stoffbesitzer" sein darf. Stoffbesitzer ist jemand, der aus eigenem Obst
bei einer Brennerei Schnaps brennen lassen darf. Vielleicht kommt es daher,
daß die HZÄ sich einbilden, daß es bei den Hobbybrauern auch so sei, obwohl
BierStG und BierStV eben nicht ausdrücklich ausschließen, daß mehrere
Hobbybrauer in einem Haushalt leben und jeder seine 200l Freimenge nutzt.
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Antwort 262 |
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Posting Freak Beiträge: 1705 Registriert: 25.7.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 29.7.2010 um 19:18 |
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Moooriiitz ... kannst mir das mal mailen? frikadellenschmied@web.de
____________________ Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan
scheisse schmeckt!
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Antwort 263 |
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Posting Freak Beiträge: 1705 Registriert: 25.7.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.7.2010 um 06:55 |
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Dank Dir Moritz!
Tja, wer noch mehr hat .. immer ran damit. Der Schreibtisch in DU muss sich
füllen! ____________________ Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan
scheisse schmeckt!
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Antwort 264 |
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 30.7.2010 um 09:29 |
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Aber es ist doch völlig unerheblich, ob nun Gewerbe oder nicht. "Brauerei"
bezieht sich auf die Herstellung und nicht auf den Gewerbeschein. Den haben
wir in der Uni auch nicht! Es steht auch nirgends im Gesetz, wie der
Begriff Brauerei definiert ist.
[Editiert am 30.7.2010 um 09:33 von hiasl]
____________________ Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
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Antwort 265 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 30.7.2010 um 09:42 |
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Mmmh, ich dachte bisher, dass das zusammengehört. Aber wie ist das denn
eigentlich, wenn ich sagen wir mal 5000 hl pro Jahr braue, dann ist doch
nicht davon auszugehen, dass ich das für den Eigenbedarf herstelle. Ist
denn ein Gewerbe in diesem Fall an eine bestimmte Menge gekoppelt?
Gruß
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 30.7.2010 um 09:46 |
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Ich habe bei Wikipedia gerade das gefunden: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe
Trifft das auf eine Brauerei nicht zu? Für die Uni sicherlich nicht, da es
ja nicht um Gewinnerzielung geht. ____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Senior Member Beiträge: 128 Registriert: 2.3.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.7.2010 um 12:15 |
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Zitat von rmax, am 29.7.2010 um
16:41 | So ging es mir auch beim HZA
Nürnberg. Als weitere Erleichterung darf ich das Bier pauschal als P11
anmelden, egal wieviel Stammwürze es wirklich hat. Andererseits besteht man
hier auf der rechtzeitigen Anmeldung jedes einzelnen Sudes.
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Ganau so sieht es das HZA Schweinfurt (zuständig für uns Hobbybrauer in
Franken), die haben mir von Haus aus den Hinweis gegeben, dass ich für die
Berechnung meiner Biersteuer den ermäßigten Steuersatz und pauschal 11%
Plato verwenden soll, und ich kann die Steuerschuld einmal jährlich bis
spätestens zum 12.01. des Folgejahre bezahlen. Allerdings will man auch
hier eine Jahresanmeldung im Januar, sowie eine Brauanzeige 3 Tage vor
jedem Brautag (Fax oder Email genügt).
Die Steuerschuld hält sich für meine ca. 1000 Liter die ich versteuern muss
in Grenzen, ebenso der Aufwand für die einmalige Erstellung der
Biersteuermeldung, allerdings darf ich nicht vergessen das Fax (hab mir
einen Vordruck gemacht wo ich nur noch das Datum einfügen muss) jeweils
rechtzeitig vor dem Brautag los zusenden. Bei einem Sud (100l) im Monat
geht das aber auch noch, und wenn man sich mal dran gewöhnt hat ... und es
ist immer noch günstiger als die Strafe wenn ein "netter" Nachbar meint er
müsse mal polizeilich überprüfen lassen ob das was ich da am Samstag mit
meinen Freunden mache denn auch rechtens ist. Konnte dann den netten Herrn
von der Trachtentruppe immerhin die Faxbestätigung der Brauanzeige und
meine Unterlagen vom HZA zeigen, dass hat dennen dann erstaml gereicht,
wollten das dann am Monntag mit dem HZA direkt klären. Die hätten dann auch
gerne eins probiert ... aber der liebe Dienst. Die beiden haben sich dann
auch mehr um das Brauen selbst, als um die "Rechtmäßigkeit" gekümmert, den
einen hab ich dann für den nächsten Brautag eingeladen, er war auch da und
war begeistert, er hat mir auch noch mal bestätigt das die Anfrage bei HZA
ergeben hat, das bei mir alles in Ordung sei. Schadet ja auch nicht einen
Freund bei den Ordnunghütern zu haben ... und der "nette" Nachbar war dann
wohl auch zufrieden! Aber der bekommt kein Bier!!
Gruß
Franz
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Antwort 268 |
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Member Beiträge: 95 Registriert: 27.7.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.7.2010 um 12:45 |
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Ich finde es schrecklich das Sie anmeldepflicht bei brautage haben wollen,
was ist das ja fuer ein Unsinn?
Zum Glueck werden wir hier nicht versteuert und es gibt auch kein
meldepflicht.......wow.
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Antwort 269 |
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Posting Freak Beiträge: 1705 Registriert: 25.7.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.7.2010 um 14:43 |
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Zitat von EoinMag, am 30.7.2010 um
12:45 | Ich finde es schrecklich das Sie
anmeldepflicht bei brautage haben wollen, was ist das ja fuer ein
Unsinn?
Zum Glueck werden wir hier
nicht versteuert und es gibt auch kein meldepflicht.......wow.
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Woooooooooooo??? ____________________ Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan
scheisse schmeckt!
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Antwort 270 |
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Posting Freak Beiträge: 1163 Registriert: 25.6.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.7.2010 um 14:48 |
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Antwort 271 |
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 30.7.2010 um 15:31 |
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Auf Hobbybrauer jedenfalls nicht, wir sind ja nicht nach außen gerichtet.
Aber das beinhaltet auch nicht dass eine Brauerei zwangsläufig ein Gewerbe
ist. Im BierStG heißt es jedenfalls nur "Brauerei". Da steht nichts von
gewerblich! Für die Zulassung eines Gewerbes ist ja auch die
Gewerbeaufsicht zuständig und nicht der Zoll. In der Uni haben wir eine vom
Zoll zugelassene Braustätte mit Steuerlager. Wenn wir jetzt das Bier
verkaufen wollten, bräuchten wir zusätzlich noch ein Gewerbe. Gewerbe und
Zoll haben aber nix miteinander zu tun. Daher verstehe ich die Aussage der
Beamtin nicht, als Hobbybrauer hätte man kein Gewerbe. Davon steht im
Gesetz nämlich nix! ____________________ Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
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Antwort 272 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.7.2010 um 16:00 |
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Der Satz ist so nicht sinnvoll, denn
Hobby und Gewerbe schließen sich klar gegenseitig aus.
Kann es sein, daß Du eigentlich "... keine Brauerei" schreiben wolltest?
Das würde besser in den Kontext passen.
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Antwort 273 |
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Posting Freak Beiträge: 1705 Registriert: 25.7.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.8.2010 um 13:03 |
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Nun habe ich es schriftlich! Einmalige Anmeldung Anfang des Jahres ....
aber nix Steuererleichterung!
Na wollen wir mal sehen, was die OFD Köln dazu meint! ____________________ Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan
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Antwort 274 |
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