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Autor: Betreff: BierStV §2 - Petition?
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red_folder.gif erstellt am: 4.2.2010 um 13:51  
Apropos Schwand:

was ist denn wenn irgendwelche fiesen Bakterien den Sud versauen?? :mad:

Dann hab´ich zwar gebraut und vergoren, Alkohol wird auch drin sein aber es dient dann höchstens noch als Dünger für den Garten. ;(

Darf ich den Sud dann wiederholen?? Oder lasse ich jemanden vom Zoll rauskommen der sich dann vom Fehlsud überzeugen kann??

Schlimmstenfalls riskiere ich gar ´ne Anzeige - wegen der Düngemittelverordnung und muß Bußgeld zahlen ??

Und als Krönung stellt sich wahrscheinlich raus, dass Dünger wesentlich höher besteuert wird als Bier. :o

So, oder so ähnlich könnte es ablaufen -

Jürgen


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Gutes Bier trinkt man nur an Tagen mit "g" - und Mittwochs.
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Uwe12
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red_folder.gif erstellt am: 4.2.2010 um 14:00  
Ich meine ein Hobbybrauer hat mal davon berichtet, daß sich der Beamte vom Verschwinden des mißratenen Biers im Gully überzeugte.
Gilt als "Vernichtung des Biers", glaube ich.

Ob ich dieen Aufwand treiben würde?
Vielleicht einfach gut sein lassen und ein "Schwarzbier" als Ersatz brauen... ;)

Uwe


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red_folder.gif erstellt am: 4.2.2010 um 14:08  

Zitat von frikadellenschmied, am 4.2.2010 um 10:25
http://www.maischtens-wuerz-was.de/HZA-Thueringen2009.pdf


Au Backe, da solltest Du den Herrn Wiebel aber mal in ein dreistündiges Telefonat verwickeln.

Also 0,4407 € je Plato und Hl wären bei 5 Hl und 12 Plato mal 26,44 €, lachhafte 2,204 € im Monat, also ´ne halbe Schachtel Kippen.

Selbst bei 20 Hekto im Jahr hätte der Wiebel wahrscheinlich im Falle einer "Kontrolle" nicht mal die Spritkosten drin. :D

Das gehört eigentlich ins "Schwarzbuch der Steuerzahler" und ist reine Geldverschwendung. :mad:

Gruß

Jürgen


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flinsstone
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red_folder.gif erstellt am: 4.2.2010 um 14:09  
Hallo Uwe,
zum Glück bin ich aus Österreich und bei uns gibt es diesen blödsinn mit dem anmelden als Hobbybrauer nicht.
Zitat:
Ich meine ein Hobbybrauer hat mal davon berichtet, daß sich der Beamte vom Verschwinden des mißratenen Biers im Gully überzeugte.
Gilt als "Vernichtung des Biers", glaube ich.

Vielleicht sollte man es wie Asterix halten und die Leute vom Zoll mit eifriger Bürokratie überhäufen. (...jede Woche etwas anderes....einmal in den Gully...einmal das Brauen verschieben....die Hefe war noch nicht so weit....usw.)
LG Manfred
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red_folder.gif erstellt am: 4.2.2010 um 14:13  

Zitat von Uwe12, am 4.2.2010 um 14:00
Ich meine ein Hobbybrauer hat mal davon berichtet, daß sich der Beamte vom Verschwinden des mißratenen Biers im Gully überzeugte.
Gilt als "Vernichtung des Biers", glaube ich.

Ob ich dieen Aufwand treiben würde?
Vielleicht einfach gut sein lassen und ein "Schwarzbier" als Ersatz brauen... ;)

Uwe


Stimmt auch wieder.

Andererseits freut sich der Zöllner bestimmt über den netten "Ausflug" zur Kontrolle und darf mal "lecker" umgekipptes Bier schnuppern. :)

Spätestens beim dritten Mal hat er die Nase voll.


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red_folder.gif erstellt am: 4.2.2010 um 15:00  
Hallo !
Seit mehreren Jahren braue ich jährlich mehr als 500 l. Von daher würde ich auf eine Anhebung der Freigrenze für Hausbrauer auf 1.000 l plädieren.
Siehe auch Brauanzeige http://www.hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=viewth read&tid=5570#pid54212
und Zoll - Mißratener Sud - Untergegangenes Bier http://www.hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=viewth read&tid=4471#pid
Ich mach jedes halbe Jahr eine Biersteuererklärung beim HZA und gut ist. Die Sachbearbeiter tolerieren das.

Allzeit Gut Sud
Hopfen und Malz rein in den Hals

Jürgen


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Ostthueringer
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red_folder.gif erstellt am: 4.2.2010 um 20:05  
Hallo Kollegen der Brauzunft,

inzwischen kann ich (nach dem Lesen der verschiedensten Threads zun diesem Thema) nur noch drüber lachen. An der derzeitigen Regelung wird scih NIE was ändern --> Ich sage mal nur "Genussmittelsteuerung" (Damit kannm man ja jeden Schwachsinn begründen und das tun die Ämter ja auch).
Ich werde nachher meinen ersten Sud dieses Jahr (Micha's Fuffzich - Festbier) beim Zoll anmelden (faxen).


AAAAABER: ICH HABE JETZT DAAAASSSS BIERSTEUER-SPARMODELL GE/ERFUNDEN:
Braut doch einfach die ersten 2 hl ordentlich stark und alles das war drüber ist mit VIEL weinger Platos.
Ein Beispiel? Klar:
Normalerweise braust Du 3 hl mit 14 °Plato, das heißt, Du musst 1 hl mit 14° versteuern.
Macht 14° x 0,4407 Euro je hl = 6,17 Euro (autsch)
Braust Du jetzt nur noch Bier mit 7°Plato (ich weiß: igittigitt) kommt raus:
7° x 0,4407 Euro je hl = 3,09 Euro (super was, das liegt auch noch unter der (vielleicht auch imaginären) 5-Euro-Grenze)

So Leute, wenn ich jetzt mal nicht den Biersteuerspar-Nobelpreis kriege, dann nehm' ich mir nen Strick, geh' ins Wasser.... UND trink ein schönes Selbstgebrautes.

Euer Thomas, der Ostthüringer


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red_folder.gif erstellt am: 5.2.2010 um 07:37  
Ich meine ein Hobbybrauer hat mal davon berichtet, daß sich der Beamte vom Verschwinden des mißratenen Biers im Gully überzeugte.
Gilt als "Vernichtung des Biers", glaube ich.

Ob ich dieen Aufwand treiben würde?




Hallo,

ich hab mal im Sommer 200l unter Zollaufsicht :thumbup:
vernichtet, schmeckte irgendwie nach Doktor und Metall ;(

Der nette (ist wirklich ok, der Mann) Herr vom Zoll meinte zu meinem Einwand, es würde sich doch nicht lohnen, die 10€ Steuern seien doch geringer als der Zeit/Fahr/Protokollaufwand, "Der Staat verlangt die Vernichtung unter Zollaufsicht, also beaufsichtigen wir das, auch wenn's nur 50ltr Bier sind".

Deshalb glaube ich auch nicht, dass der Zoll sich wehrt, wenn er mit Arbeit überlastet wird.



Ich habe mal wegen einem Termin bei der Bätzing angefragt. Sie hat ein Wahlkreisbüro in Dierdorf, Nähe A3 Köln/Frankfurt. Für die Ussinger (Auswärtigen) wahrscheinlich am besten zu erreichen.

Gruß hufpfleger


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Thorshammer85
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red_folder.gif erstellt am: 5.2.2010 um 09:30  

Zitat:
Sie hat ein Wahlkreisbüro in Dierdorf, Nähe A3 Köln/Frankfurt. Für die Ussinger (Auswärtigen) wahrscheinlich am besten zu erreichen.


Hi,

kann das sein, dass diese (tschuldigung: ) Kaff zwar von einer Bahnstrecke zerteilt ist, aber keinen Bahnhof hat? Also, für mich persönlich dann nicht erreichbar, außer mich würde jemand an einem Bahnhof einsammeln.

Gruß Florian
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ggansde
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red_folder.gif erstellt am: 5.2.2010 um 09:32  
Hallo,
eine Bekannte von mir ist beim Zoll. Die habe ich auch mal gefragt, ob das mit den Hobbybrauern nicht nervig ist. Ganz im Gegenteil, meinte sie. In ihrer Dienststelle ist das eine sehr beliebte Arbeit und lenkt ein wenig von den wirklich nervigen und stressigen Aufgaben ab.
VG, Markus
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red_folder.gif erstellt am: 5.2.2010 um 12:22  
..... auf gehts - auch ich bin dabei - warum sollten wir nicht unsere Meinung
den Politikern mitteilen. Zollbeamte könnten einen wichtigeren Job übernehmen..

Gruss Buar


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HT
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 5.2.2010 um 12:56  
Hallo, zusammen,

nach ungewöhnlich langer und zweimalig angemahnter Brauanzeige habe ich heute den Bescheid endlich bekommen.
Ich hatte gleichzeitig meine in 2009 zu viel hergestellte Biermenge mit dem verringerten Steuersatz zur Anzeige gebracht: 3,54 Euro. Jetzt steht in dem Bescheid, daß man immer noch auf das Geld wartet. Interessanterweise gab es auf dem Zollformular ein Kästchen mit der Möglichkeit, daß das HZA die Steuer auch erlassen kann. Auf diese Nachricht hatte ich bis jetzt gewartet, nu weiß ich, daß ich die immensen Steuerschulden von 3,54 Euro zahlen muß (mach ich natürlich).
Aber gab es da nicht eine Klausel mit der berühmten 5 Euro Klausel? Irgendwie finde ich die in dem Biersteuergesetz nicht mehr.
Kann mir da vielleicht jemand helfen?

EDIT: Könnte es dies hier sein?

"§ 34 Kleinbetragsregelung

Änderungen / Synopse | 1 Gesetz verweist aus 1 Artikel auf § 34

Eine angemeldete oder festgesetzte Steuer wird vom Hauptzollamt nur abweichend festgesetzt, geändert oder berichtigt, wenn die Abweichung mindestens 10 Euro beträgt."


Greets
Michael


[Editiert am 5.2.2010 um 13:19 von tauroplu]



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Berliner
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red_folder.gif erstellt am: 5.2.2010 um 13:19  
Meist Du das hier:
Zitat:
Verordnung zur Durchführung des Biersteuergesetzes

§ 34 Kleinbetragsregelung

Eine angemeldete oder festgesetzte Steuer wird vom Hauptzollamt nur abweichend festgesetzt, geändert oder berichtigt, wenn die Abweichung mindestens 10 Euro beträgt.




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Gruß vom Berliner
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 5.2.2010 um 13:21  
Hi, Berliner.

Hihi....zur gleichen Zeit geschrieben...siehe oben... ;) Aber danke!

Ich bin mir nicht sicher, da ich so einen Betrag von 5 Euro im Kopf habe...

Ciao
Michael


[Editiert am 5.2.2010 um 13:26 von tauroplu]



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red_folder.gif erstellt am: 5.2.2010 um 13:55  
Ich muss sagen, da geht´s uns in Koblenz richtig gut. Da der Aufwand in keinem Verhältnis steht, reicht es hier aus, einmal im Jahr, formlos (e-mail), das Hobbybrauen anzumelden. Dort teile ich mit, das ich nicht mehr als 200 Liter braue und fertig. Eine Woche später habe ich ein Schreiben "Papier"-Briefkasten mit der Genehmigung und dem Hinweis dass ich Einkaufsrechnungen aufheben soll. Fertig.
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red_folder.gif erstellt am: 5.2.2010 um 14:58  
@ michael

nun überweise mal brav 3.55 Taler .... muuaahhaa.... :redhead:


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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 5.2.2010 um 15:03  
Ja, ja, Jung, mach ich ja. Ich wollte das nur mal so durchziehen und hatte damit gerechnet, daß mir das erlassen wird....Ja, flötepiepen!!!


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red_folder.gif erstellt am: 5.2.2010 um 16:12  
MICHAEL! 1 cent mehr als gefordert! :P


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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 5.2.2010 um 17:00  
NOCH SCHLIMMER: es sind genau: 3,96 !!! Ich habe mich verkuckt...habe aber der guten Damen (eine neue übrigens) schon gemailt, mal schauen, wie die das mit dieser Klausel §34 auslegt...

Ciao
Michael


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red_folder.gif erstellt am: 5.2.2010 um 17:28  
Hallo,

unglaublich, aber selbst die Grenze für die Steuererklärung wird scheinbar willkürlich vom Zoll festgelegt. Hier ein Zitat aus einem Schreiben vom HZA Darmstadt:

Zitat:
Sehr geehrter Herr Neumaier

...Wenn die Biersteuer mehr als 5,00 € beträgt ist eine Biersteueranmeldung abzugeben.

Mit freundlichen Grüßen...


VG, Markus
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red_folder.gif erstellt am: 8.2.2010 um 11:17  
Hallo,

ich habe eben mit der Sek. von Frau Bätzing wg. einem Termin gesprochen. Sie ist ziemlich ausgebucht. Ein Termin am Wochenende ist leider nicht möglich. Das günstigste wäre in der Woche in Betzdorf / Sieg im Bürgerbüro, dort ist Platz genug, ein Bahnhof in der Nähe und auch die Autobahn nicht zu weit weg. Der nächste Termin ist entweder Aschermittwoch oder im März zu haben.

Wer wäre denn interessiert an einem Termin? Es sollten m.M. nach schon mehrere Leute sein.

Ich habe mit der Sek. vereinbart, mich noch mal zu melden und ev. einen festen Termin zu vereinbaren.

:question: :question: Also, wie sieht's aus, wer ist dabei :question: :question:

Gruß hufpfleger


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nfaa
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red_folder.gif erstellt am: 8.2.2010 um 15:20  
Noch schlimmer ist die Lage in Österreich.

Österreichisches Bier wird sogar mit 2 Euro je ° StaWü und hl diskriminiert.


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frikadellenschmied
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red_folder.gif erstellt am: 9.2.2010 um 09:41  
Nunmehr Antworten vom Steuerberater und einem Anwalt bekommen!

Beide sind sich sicher, dass es sich auf den Haushalt und nicht auf den einzelnen Haus/Hobbybrauer bezieht! :mad:


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red_folder.gif erstellt am: 9.2.2010 um 11:28  
Hallo Frika,

verstößt eine solche Auslegung nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes?

Thomas


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red_folder.gif erstellt am: 9.2.2010 um 12:47  
Meiner ( leider unmassgeblichen ) Meinung nach JA!

Aber da sind weitere "Eisen" im Feuer. ;)


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