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Seite 4 von 12   «  2  3  4  5  6  »     
Autor: Betreff: BierStV §2 - Petition?
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frikadellenschmied
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red_folder.gif erstellt am: 24.1.2010 um 07:39  
"Bier" mit weniger als 0,5% alc ist von der Steuer befreit. (Malz/Kinderbier) ebenso der Malztrunk, der 0% bumms hat.


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Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan scheisse schmeckt!
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red_folder.gif erstellt am: 24.1.2010 um 15:14  
Ok.

Jetzt ist es ja so, dass wenn ich Malzbier herstelle ich ja auch Malz kaufen muß ( oder eben Malzextrakt), das Ganze dann einmaische, abläuter und "angäre" usw. usw.

Also benötige ich prinzipiell ja das ganze Equipment was ich auch zur Hertsellung von Vollbier brauche.

Muß ich jetzt meine Absicht Malztrunk herzustellen auch dem Zollamt melden??

Und was ist, wenn ich mal "vergesse" dass da im Keller ein "Malztrunk" zum Angären steht ... und schwupp schon voll vergoren ist ??? :P :P

Oder kommt der Zollbeamte jedesmal zur "Verköstigung" ?

Muß ich dann mitteilen, dass aus dem ursprünglich beabsichtigten Malzbier jetzt "Schwarzbier" geworden ist ??


Mal sagen, das kann ja passieren. :redhead:

Gruß

Jürgen


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Gutes Bier trinkt man nur an Tagen mit "g" - und Mittwochs.
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frikadellenschmied
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red_folder.gif erstellt am: 25.1.2010 um 15:40  
uuund weiter gehts im Schreckenskabinett ....

erstmal mein zuständiges HZA DU angerufen ... Auskunft erteilt das HZA Dresden!!!
Also dort angeklingelt. dieser freundliche Zöllner sieht es locker ...
wenn im Haushalt " noch ein Hobbybrauer" wohnt, dann erhöht sich seiner Meinung nach die steuerfreie Grenze auf 4 hl! Genaues müsste mir aber mein zuständiges HZA sagen, da diese ja auch "abrechnen".

Also wieder DU anne Strippe ... tjaaa, da muss ich mich erstmal schlau machen .... wir melden uns! 10 min später Rückruf!

NEIN, die 2 hl beziehen sich auf den Haushalt. ... sonst könnte ja jeder im Haushalt Hobbybrauer werden!

Mein Einwand, unter §2 steht aber nur IM HAUSHALT ( also eine Orstsangabe ) wurde gnadenlos niedergeschmettert! Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat bereits auf eine Anfrage des " Hobbybrauerverbandes " ihre Meinung kundgetan. Wo ich das denn nachlesen kann? Wenden sie sich dafür an den Hobbybrauerverband!


Jetzt fängt " die Sache " an, Spass zu machen! :puzz:


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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 25.1.2010 um 16:08  
...Hehe...wer ist denn der Hobbybrauerverband? Wir oder wie oder was?


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„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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frikadellenschmied
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red_folder.gif erstellt am: 25.1.2010 um 16:18  
Siehste Michael ... wieder nen "Fremdwort". ;) Ist wohl des hier gemeint: http://www.hausgebraut.de/


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Erlenmeyer
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red_folder.gif erstellt am: 25.1.2010 um 16:55  
Stimmt, jetzt nimmt die Kiste Fahrt auf. Also muß dieses Papier vom HZA her. Andererseits steht die Argumentation der Zollbehörde auf tönernen Füßen. Denn für mich ist der Gesetzestext eindeutig - pro Hobbybrauer !

Grüße

Hans


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Alfred Katzka
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Erlenmeyer
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red_folder.gif erstellt am: 26.1.2010 um 08:56  
... zum Mäuse melken ...

Oberfinanzdirektion Karlrruhe angerufen : Nein, mit Biersteuer hatten wir in der letzten Zeit nichts zu tun, warten Sie, da müssen Sie Finanzverwaltung Freiburg/Breisgau anrufen.

Finanzverwaltung Freiburg/Breisgau angerufen : Im Rahmen von Umstrukturierungsmaßnahmen wird die Biersteuer jetzt von der pfälzischen Finanzverwaltung Neustadt/Weinstraße umgesetzt.

Finanzverwaltung Neustadt/Weinstraße angerufen : Tuuut, tüüüüt, tiiiit, dieser Anschluß ist vorübergehend nicht besetzt, bitte rufen Sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder an.

Mach´ ich glatt, das Papier will ich haben - und dann gehts´ los.

Grüße

Hans


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Alfred Katzka
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Erlenmeyer
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red_folder.gif erstellt am: 26.1.2010 um 19:09  
... und dann kam es doch noch zu einem sehr interessanten halbstündigen Gespräch mit einer Mitarbeiterin der Bundesfinanzdirektion Südwest.

Im April d.J. wird das Gesetz neu formuliert. Allerdings bleibt der Hobbybrauer-§ in seiner bisherigen Form erhalten, bekommt aber eine neue Nummer. Auf meinen Einwand, daß "...in ihren Haushalten..." eine sehr weiche Formulierung sei, wurde erwidert, daß man das bisher sooo nicht gesehen habe und die Finanzverwaltungen eine ohnehin enge Auslegungsrichtlinie haben.

Es kam zur Diskussion, über vier und mehr Hobbybrauer in einem Haushalt und der Omma, die in der Einliegerwohnung alle sechs Wochen ihr Bier braut. Meine Argumente wurde als diskussionswürdig anerkannt - immerhin. Das Argument, Österreich, Schweiz und England
hätten keine Biersteuer bei Hobbybrauern, wurde mit einem Achselzucken abgetan.

Zwischen den Zeilen hatte ich herausgehört, daß die Meldungen pro Sud "...ohnehin nicht den Verwaltungsaufwand verursachen ...", was mich vermuten lässt, daß unsere ganze Melderei für die Katz´ ist und das Papier in der runden Ablage landet.

Aaaaaber - es liegen offensichtlich einige, ich nenne es mal Einwändungen von Zollverwaltungen vor, die sich damit beschäftigen, daß Steuerbescheide über 5-10 € an Hobbybrauer ausgestellt werden müssen, die gerade mal so die 200er-Grenze überschritten haben. Das wird offensichtlich als Verwaltungsschwachsinn erkannt. Hier sehe ich einen Angriffspunkt, das System zu ändern.

Wie geht es weiter ? Es gibt wohl ein Papier der FD Karlsruhe. Darin wird Stellung bezogen zu öffentlichem Schaubrauen. Weiter gibt es einen Kommentar zum Hobbybrauerparagraphen, indem auch auf "Haushalte" eingegangen wird. Beide Paiere bekomme ich in den nächsten Wochen zugeschickt. Na denn.

Grüße

Hans


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Alfred Katzka
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Uwe12
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red_folder.gif erstellt am: 26.1.2010 um 19:29  
Hallo Hans!

Schöner Einsatz! :thumbup: Frakturbedingte freie Zeit? ;) Auch von mir gute Besserung! :)

> die gerade mal so die 200er-Grenze überschritten haben
So gesehen wäre es ja gerade erstrebenswert knapp über die 200l-Hürde zu brauen um dadurch besonders hohen, verwaltungstechnischen Leidensdruck aufzubauen! :devil:
...und ich braute immer drunter. :redhead:

...wie "Brauerchen" ginge es mir nicht mal um die paar Steuerkröten, auch ob "pro Hobbybrauer" oder "pro Haushalt" ist bei mir als einzig Brauendem in meinem Haushalt nicht so relevant, es ist der Papierkram der mich einfach fertig macht!

Vielleich wird ja doch noch alles gut!?

Uwe


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Braupaddel
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red_folder.gif erstellt am: 26.1.2010 um 19:49  
Guten Abend zusammen,

genau Uwe, so ist das bei mir auch, der Papierkram geht mir auf den Wecker!

Die par Kröten machen den Bock wirklich nicht fett.

Ich habe auch schon mal versucht die 200L auf einmal anzumelden aber dann kam prompt der erhobene Finger (in Form eines Schreibens), ich hätte jeden Sud einzeln anzumelden.

Wenn ich jetzt der Sachbearbeiter auf dem Hauptzollamt wäre ich froh wenn es nur eine Anmeldung gäbe, dann bräuchte ich nicht jedes mal Antworten.

Gruß
Frank
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DunkelBrauer
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red_folder.gif erstellt am: 26.1.2010 um 20:28  
Hallo,


Zitat von Braupaddel, am 26.1.2010 um 19:49

Ich habe auch schon mal versucht die 200L auf einmal anzumelden aber dann kam prompt der erhobene Finger (in Form eines Schreibens), ich hätte jeden Sud einzeln anzumelden.


Genau das gleiche habe ich auch schon erlebt. Man wies mich in fast gereizt-sachlichem Ton (schriftlich) darauf hin, dass ich mit meiner Erlaubnis, Brauen zu dürfen auch die Information bekommen hätte, dass ich jeden Sud einzeln anmelden soll. Erlaubnis !!!!!!!!!!!
Mit Erlaubnis war wohl die erste Antwort auf meine erste Sudanmeldung gemeint.

Mich ärgert das Anmelden jeden einzelnen Sudes nicht. Das darf ich per E-Mail. Das ist kein Problem.
Sondern, dass ich nicht "spontan" Brauen kann, also ohne, dass ich den Termin mindestens drei Wochen vorher wissen muss, um dann alles parat zu haben, um die Anmeldung dann mindesten eine Woche vorher abschicken zu können.

@Erlenmeyer: Danke für Deinen Einsatz!!!


Gruß,
Axel


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Hallo Leute, bin leider nur noch selten hier unterwegs und antworte daher kaum mehr wenn Ihr mir PMs schickt.

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Erlenmeyer
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red_folder.gif erstellt am: 26.1.2010 um 22:21  
No problem, Axel,
danke Uwe,

ja, ja, brauen ist abgesagt, deswegen die Büroarbeit. Die vorläufige Konsequens aus dem heutigen Gespräch lautet :

Haaaaallo an alle ! Meldet 21 (oder mehr) Sude à 20 Liter an. Dann bewegt sich was, und wenn es erst in ein paar Jahren ist.

Erst wenn es weh tut, ändert sich was ! (Pfälzisches Sprichwort aus dem Jahre 2010)

Grüße

Hans


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Alfred Katzka
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frikadellenschmied
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red_folder.gif erstellt am: 30.1.2010 um 13:23  
Da es ja ein "Bundesgesetz" ist, habe ich mal Justizia angeschrieben:

Nööö, dafür sei die Finanzbehörde zuständig! (Bundesfinanzministerium der Finanzen, Berlin)

Auf die Antwort bin ich mal gespannt!


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red_folder.gif erstellt am: 1.2.2010 um 18:11  
Hallo,

ich habe am 23.1. mal eine mail an Sabine Bätzing MdB geschrieben. Heute kam die Antwort, ungefähr so (Die ganze Seite möchte ich nicht abtippen):
Biersteuer ist eine Verbrauchssteuer und eine Stellschraube um übermäßigen Konsum zu erschweren, sie hält die Steuer für richtig.

Historisch gesehen wurde mehr Bier als Wein getrunken, eigentlich ist's ungerecht, Bier zu besteuern. Ihrer Auffassung nach sollte deshalb Wein höher besteuert werden. Ist aber politisch momentan nicht durchsetzbar, da die EU die Weinsteuer für verpflichtend erklärt hat, eine Steuer von 0% aber als zulässig ansieht.

Die Grenze von 2hl ist willkürlich gewählt. Es bestünde die Möglichkeit, die zu verändern, aber auch bei z.B. 5hl hätten wieder einige wenige wieder "Pfennigbeträge" zu zahlen. Das gäbe es bei Grenzwerten immer.

Sie würde sich aber freuen, die Problematik der Biersteuer mit mir persönlich zu erörtern und einmal ein Selbstgebrautes zu probieren.

Also, wenn jemand mit will, mach ich mal einen Termin aus. Ich denk mal, es wird hier irgendwo im Westerwald sein, sie kommt aus Altenkirchen/Ww

Gruß hufpfleger


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Gruß hufpfleger,

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Uwe12
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red_folder.gif erstellt am: 1.2.2010 um 19:17  
Frau Bätzing trinkt Bier? :o
...kannte ich aus dem Medien eher als ziemliche "Spaßbremse" (Beispiel), höhere Steuern auf Bier, kein Verkauf an der Tanke etc.
Da hätte ich eher erwartet, daß sie das Hobbybrauen ganz abschaffen würdel. ;)

Uwe


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red_folder.gif erstellt am: 1.2.2010 um 19:40  
:D
...ich wollte schon immer mal in den Westerwald!
Die hat bestimmt ´ne Kellerbar!

wann geht´s los?

Gerd (ungeduldig auf gepackten Koffern!)


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red_folder.gif erstellt am: 3.2.2010 um 09:02  
Hallo,

nun ist die Gelegenheit mal da und keiner geht hin???????????, das zeugt aber nicht unbedingt von großem Intresse.
Hätte man schön mit einem kleinen Treffen verbinden können.

Gruß hupfleger


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Erlenmeyer
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red_folder.gif erstellt am: 3.2.2010 um 15:37  
Hi Rebellen,

wenn die Sache am Wochenende* stattfindet bin ich dabei.

Grüße

Hans

P.S. *und ich keinen Notdienst habe


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red_folder.gif erstellt am: 3.2.2010 um 15:47  
Ich bin dabei, solange rechtzeitig vorher bekannt ist wann.

Gruß Florian.
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red_folder.gif erstellt am: 3.2.2010 um 19:01  
Ist ja gar nicht so weit weg -- wenn ich´s zeitlich hinbekomme bin ich dabei.

Die Sache mit den Pfennigsbeträgen läßt sich ja kippen: Freigrenze von 5 Hl oder eben 2 Hl. pro Person im Haushalt und bei 501 Liter fällt eben die Steuer für die Gesamtmenge an.

Aber sowas kann man ja tagelang ausdikutieren...................

Gruß

Jürgen


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frikadellenschmied
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red_folder.gif erstellt am: 4.2.2010 um 10:25  
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Thorshammer85
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red_folder.gif erstellt am: 4.2.2010 um 12:00  
Die ham se doch nicht mehr alle, die Zöllner! Das schreiben hat doch mehr gekostet in der Herstellung, als die meisten Hobbybrauer zahlen müssen! Dieser verdammte Papierkrieg immer!
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Ostthueringer
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red_folder.gif erstellt am: 4.2.2010 um 12:05  
Hallo Florian,

das sehe ih nicht ganz so. Der Wisch ist ein Standardvordruck, den jeder Hobbybrauer kriegt (nur an eine andere Adresse).

Thomas

Edith: Tippsfehler


[Editiert am 4.2.2010 um 12:06 von Ostthueringer]



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Fouler, purifier, fermenter – c’est la bière.
*** seit 2008 neu in der Einkocherklasse ***
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red_folder.gif erstellt am: 4.2.2010 um 12:59  
Hallo Thomas
Zitat:
Der Wisch ist ein Standardvordruck, den jeder Hobbybrauer kriegt

da wird es wohl einen Standardtext geben. Die Beamten machen sich aber dennoch die Mühe, dass ganz speziell nach ihrer Auslegung anzupassen. In meinem Schreiben steht z.B., dass ich den Sud 2 Wochen (!) vorher formlos anmelden muss und der ganze Kladderadatsch mit den Gemeinschaftsbrauhäusern fehlt , usw.
VG, Markus
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Uwe12
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red_folder.gif erstellt am: 4.2.2010 um 13:31  
Hallo Markus!

Boah! Zwei Wochen vor dem Brauen anmelden? :o

..ich könnts ja noch verstehen, wenn es 2 Wochen vor der geplanten ersten Verkostung wäre, damit sich die Beamten zum gegebenen Zeitpunkt "eingensensorisch" von den eingebrauten Grad Plato überzeugen können.
Gülte so eine behördliche Degust...äh...Überprüfung dann eigentlich als "Schwand"? ;)

Uwe


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