Moderator Beiträge: 4922 Registriert: 5.4.2005 Status: Offline
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erstellt am: 9.2.2010 um 13:10 |
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Ich denke, zolltechnisch gibt es zunächst nur eine "Brauerei", das ist i.A.
ein Unternehmen mit der Immobilie "Brauhaus".
So wäre das Unternehmen für die Entrichtung der Biersteuer verantwortlich
und nicht der "Braumeister" (außer er ist selbst das
Ein-Mann-Unternehmen).
Wir Hobbybrauer sind also eigentlich sowas Ähnliches wie "Unternehmer"
(=steuerpflichtig) und Braumeister in unserer Brauerei (=Haushalt).
Daß jedem Haushalt (=Brauerei) nur diese Freigrenze von 2hl zusteht,
verstößt nach meiner Auffassung nicht gegen den §3 GG, Gleichheitssatz,
denn ein "Haushalt" ist nunmal kein Mensch. Und die Freigrenze als
"Grundrecht" zu betrachten...ich weiß nicht, ob ein Richter da viel
Verständnis aufbrächte.
Andersrum könnte eine Kleinbrauerei ja auch auf die Idee kommen sich auch
in 20 "Subunternehmen" aufspalten (Braumeister, Sekretärinnen, Einkäufer,
Fahrer etc.),
die dann alle eine "Brauerei" anmelden und jeder für sich im selben
Brauhaus Bier bis zur Ermäßigungsgrenze von 10hl herstellt, das dann
"zufällig" stets dasselbe Etikett trägt...
Uwe ____________________
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Antwort 125 |
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Senior Member Beiträge: 296 Registriert: 13.1.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.2.2010 um 14:25 |
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Hallo Uwe,
klingt erstmal ganz logisch....
NUR: Der Unternehmer braut nicht "für den Eigenverbrauch".
UND: Der Haustrunk der Brauereien ist doch auch
steuerbefreit/steuerbegünstigt. Oder?
Gruß
Thomas
____________________ Fouler, purifier, fermenter – c’est la bière.
*** seit 2008 neu in der Einkocherklasse ***
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Antwort 126 |
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Posting Freak Beiträge: 1705 Registriert: 25.7.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.2.2010 um 15:16 |
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..... und warum ist das alles bei Wein anders?
Im gewerblichem brauen sollten sicherlich andere Massstäbe angelegt werden,
aber beim Hobbybrauer, respektive Hobbywinzer, doch eher die lange Leine!
____________________ Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan
scheisse schmeckt!
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Antwort 127 |
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.2.2010 um 16:57 |
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Hi Leute,
ich glaube, die Hobbywinzer werden auch ganz schön gegängelt. Zumindest
die, welche mit Trauben arbeiten. Es gilt die Beschränkung von 99
Rebstöcken auf 100 qm. Mehr darf man nicht haben oder anbauen. Egal ob man
bereit ist Steuern zu bezahlen oder nicht.
Am besten haben es wohl die Fruchtweinmacher.
m.f.g
René
[Editiert am 9.2.2010 um 17:01 von flying]
____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 128 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.2.2010 um 17:49 |
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Das mit den 99 Reben hab ich auch mal gehört.
Jetzt ist es aber nicht so, dass jeder, der eine Weinrebe im Garten hat
melden muss, dass er nicht beabsichtigt, weitere 99 Stück in diesem Jahr zu
pflanzen
Ist ja ok, wenn man ab 200 Liter Steuern zahlen muss, aber die alberne
Melderei sollte echt abgeschafft werden.
Stefan
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Antwort 129 |
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.2.2010 um 18:15 |
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da sind wir uns wohl alle einig!
hier ein Beispiel für die Gängelei bei den Winzern:
http://www2.mdr.de/fakt/6247790.html
Gegen die Bürokraten ist kein Kraut gewachsen. Das ist wie gegen Windmühlen
kämpfen. Und wir sind die Ritter von der traurigen Gestalt..
[Editiert am 9.2.2010 um 18:16 von flying]
____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 130 |
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Senior Member Beiträge: 296 Registriert: 13.1.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.2.2010 um 21:43 |
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Tja siehste René, ECHTES Handwerk wird von den Bürokraten doch immer wieder
reglementiert.
Aua, meine Gute (die Fruchtweinmacherin) stößt mit grade den Ellenbogen in
die Rippen... WIR sollen doch froh sein, dass wenigstens DAS (mit dem
Fruchtwein) noch nicht (strafbar) steuerpflichtig ist.
Aber egal, wenn die Fuzzis vom Zoll (die Armen, die ja "leider" auch nichts
machen können) Ihre Anmeldungen rechtzeitig und lückenlos bekommen und wir
jeden Cent auch entrichten, dann können wir unser gutes Bier doch weiter
brauen.
...und Spaß dabei haben.
VG vom Ostthüringer
P.S.: Vielleicht bis zum mitteldeuitschen HBT?
____________________ Fouler, purifier, fermenter – c’est la bière.
*** seit 2008 neu in der Einkocherklasse ***
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Antwort 131 |
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Posting Freak Beiträge: 1705 Registriert: 25.7.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.2.2010 um 10:09 |
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Erwähnt wurde ja bereits, dass WIR eine zu kleine Lobby haben ... wenn nun
wie ich mit
Erstaunen lesen muss die Hobbywinzer auch arg reglementiert werden, sollten
wir uns nicht verbünden?
Vereint sind wir stark ( zumindest stärker! )
Edith sagt:
.. wieviel Brot darf eigentlich ein Hobbybäcker backen?
[Editiert am 10.2.2010 um 10:10 von frikadellenschmied]
____________________ Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan
scheisse schmeckt!
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Antwort 132 |
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Moderator Beiträge: 2659 Registriert: 24.8.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.2.2010 um 16:39 |
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Kurzer Rückblick auf Antwort 82 und das Ergebnis des heutigen Telefonats
mit einer sehr freundlichen Dame von der Oberfinanzdirektion Südwest in
Neustadt/Weinstraße :
Schriftlich bekomme ich nichts. Weder einen juristischen Kommentar zur
strittigen Frage der "Haushalte", noch zu Steueranmeldungen im Bereich
kleiner 10 €. Die Finanzverwaltungen haben bisher einen Haushalt, in
dem Bier zum Eigenbedarf hergestellt wird, als steuerpflichtig
herangenommen, unabhängig von der Anzahl der in diesem Haushalt lebenden
Brauer - und daran wird sich nichts ändern. Auch wird die 200 L Grenze pro
Haushalt nicht korrigiert.
Leider kann das angenehme Gesprächsklima nicht über das doch sehr
ernüchternde Ergebnis hinwegtäuschen.
Grüße
Hans
____________________ "Oh Bier, manchmal reichst du mir!"
Alfred Katzka
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Antwort 133 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 10.2.2010 um 17:42 |
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Hallo, Hans,
Stichwort "Steueranmeldung bei weniger als 10 Euro" und mein Versuch, den
Paragraphen 34 ins Spiel zu bringen. Ich habe heute Post vom HZA bekommen.
Selfexplanatory, wie der Neudeutsche so schön sagen würde...
Andererseits hingegen: 3,96 für 63 L Bier finde ich eigentlich super!
Greets
Michael ____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.2.2010 um 22:36 |
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Antwort 135 |
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Posting Freak Beiträge: 1705 Registriert: 25.7.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.2.2010 um 08:27 |
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Naja, aber deswegen entmutigen lassen? WIR SIND DAS VOLK!
Die sehr dürftigen Aussagen des HZA DU und auf gezielte Fragen die eher
blockierende Haltung, lassen mich den Eindruck gewinnen, da ist DOCH was zu
machen. Allein die Formulierung... im Haushalt ... für mich immer noch eine
Ortsangabe!
Bisher konnte mir noch keiner erklären, warum nicht auch Familienmitglieder
Hobbybrauer sein dürfen und dann auch in den Genuss der steuerbefreiten 2
hl Bier kommen dürfen. Antworten wie ... da stehts doch ... im Haushalt
... neeee, ich kann mich damit nicht abfinden.
Edith sagt:
.. selbst wenn die Formulierung von im Haushalt auf pro
Haushalt geändert würde, wäre es eine Benachteiligung gegenüber allein
Lebenden!
[Editiert am 11.2.2010 um 08:29 von frikadellenschmied]
____________________ Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan
scheisse schmeckt!
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Antwort 136 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 11.2.2010 um 08:46 |
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Moin, Hans,
man möge mich für verrückt erklären, is mir aber egal: ich zahle die 3,96.
Denn eines ist klar: zahle ich nicht und versuche das Ganze auszusitzen,
dann kommt irgendwann die Steuerfahndung, glaubt es mir. Es ist kein
Einzelfall, dass der normale Bürger für Lächerlichkeiten belangt wird und
am Ende ein paar Hundert Euro wegen Steuerhinterziehung zahlen muss.
Da fragt am Ende keiner mehr, um welchen genauen Betrag es geht, sondern da
steht dann schlicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung als schlagendes
Argument im Raum.
Ich kenne diverse dieser Fälle aus den letzten Jahren, wo das genau so
gelaufen ist, das ist also jetzt keine Horrorvision oder eine GAU
Betrachtung meinerseits. Und die aktuelle Steuerhinterziehungsdiskussion
mit den Schweizer Banken kennen wir ja zur Genüge. Da geht es um zig
Millionen, aber diese Menschen bekommen Fristen und Möglichkeiten der
Selbstanzeige und gehen als Belohnung auch noch straffrei aus.
Ich versichere Euch: diese Möglichkeiten und Chancen bekommen wir
Normalbürger NICHT. Da wird eben mit zweierlei Maß gemessen.
Uff, Mensch, dat musste ich getz aber mal loswerden.
In diesem Sinne: Alaaf und Helau!
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 1705 Registriert: 25.7.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.2.2010 um 08:51 |
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..... dem gegenüber steht die telefonische Aussage des HZA Dresden ( laut
HZA Duisburg die Zentralauskunftstelle ! ) ..... nööö, das bezieht sich auf
die Person, NICHT auf den Haushalt! Nu kömmst Du!
Tööörrrööö ____________________ Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan
scheisse schmeckt!
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Antwort 138 |
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Moderator Beiträge: 2659 Registriert: 24.8.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.2.2010 um 11:43 |
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Ihr habt alle ein bisschen recht.
Hans, der vermutet, daß die Formulierung mit den Haushalten überaus
schwammig ist und die Finanzverwaltungen in dieser Frage nichts schriftlich
rausrücken, damit am derzeitigen Status nicht gerüttelt wird. Juristisch
wäre hier am ehesten der Hebel anzusetzen. Nur - wer macht es ? Die
bayrischen Kollegen sind mit ihrer Petition Ende der Neunziger schon mal
gegen die Wand gelaufen, also politisch mit guten Worten tut sich
nichts.
Michael, der seine 3,89 € Steuerschuld begleicht, weil es gleichere unter
gleichen gibt. Dachte Herr Zum Winkel auch, Pech gehabt. Trotzdem - zahlen
macht Frieden, und einen schlafenden Hund sollte man in Ruhe lassen.
Tja, wie gehts´ weiter ?
Grüße
Hans
____________________ "Oh Bier, manchmal reichst du mir!"
Alfred Katzka
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Antwort 139 |
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Moderator Beiträge: 4024 Registriert: 7.4.2006 Status: Offline
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erstellt am: 11.2.2010 um 12:19 |
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Ja, Michael, zahlen musst Du ganz sicher erst mal, aber mach's unter
Vorbehalt, dann bist Du perönlich erst mal aus dem Schneider, kannst aber
weiter stänkern und fragen.
____________________ Gruß vom Berliner
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Antwort 140 |
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Posting Freak Beiträge: 1705 Registriert: 25.7.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.2.2010 um 14:34 |
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Zitat von frikadellenschmied, am 11.2.2010 um
08:51 | ..... dem gegenüber steht die
telefonische Aussage des HZA Dresden ( laut HZA Duisburg die
Zentralauskunftstelle ! ) ..... nööö, das bezieht sich auf die Person,
NICHT auf den Haushalt! Nu kömmst Du!
Tööörrrööö |
Daraufhin angemailt, Antwort:
Sehr geehrter Herr Langenkamp,
Zu Ihrer Anfrage hinsichtlich Haus - und Hobbybrauer teile ich Ihnen
Folgendes mit.
Grundsätzlich ist für Sie das HZA Duisburg zuständig. Auskünfte
allgemeiner Art beantwortet auch das IWM in Dresden. Diese spezielle
Frage hätte m.E das HZA Duisburg beantworten können.
Zur Frage mehrere Personen in einem Haushalt, ist relativ schwierig zu
beantworten. "in Ihren Haushalten" ist nicht nur eine Ortangabe. Ein
volljähriges Famileinmitglied (Sohn) ohne eigenen Haushalt wurde
folglich einen fremdem/nicht eigenen Haushalt nutzen und somit nicht die
Voraussetzung für die Steuerbefreiung erfüllen. Ebenso ist bei
Ehepartnern von einem gemeinsamen Haushalt auszugehen. Führt jedoch
nachweislich ein Familienmitglied einen eigenen Haushalt
(z.B.Einliegewohnung)käme ggf. eine Steuerbefreiung in Frage.
Auf jeden Fall ist die beabsichtigte Tätigkeit des Hobbybrauen vorher
bei Ihrem HZA anzuzeigen.
Im Rahmen dieser Anzeige wäre m.E. der Sachverhalt noch einmal
vorzulegen und durch das Hauptzollamt zu entscheiden.
Ich weise Sie darauf hin, dass diese Informationen keine
rechtsverbindliche Auskunft darstellt.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen dennoch weiter geholfen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Wetzel____________________ Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan
scheisse schmeckt!
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Antwort 141 |
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Moderator Beiträge: 2659 Registriert: 24.8.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.2.2010 um 17:20 |
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Immerhin, eine schriftliche Nachricht ! Aber letztlich auch wieder ein
einziges Herumgeeiere, was ja der Hinweis mit "nicht rechtskräftig"
bestärkt.
Wenn wir nicht ein Grundsatzurteil provozieren, werden die Zollbehörden
immer zu ihren Gunsten interpretieren, denn der Staat - das wussten schon
die Römer - sitzt immer am längeren Hebel !
Grüße
Hans
____________________ "Oh Bier, manchmal reichst du mir!"
Alfred Katzka
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Antwort 142 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 11.2.2010 um 17:48 |
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So, Leute, da ich es jetzt - zumindest für mich - mal genau wissen will,
wie das HZA DO das handhabt, hat meine Frau gerade eine Brauanzeige (die
zweite nach meiner...) abgeschickt.
Die Dame, die zuletzt für mich zuständig war, ist offensichtlich (leider)
nicht mehr da. Die hat mir - telefonisch - gesagt, dass die 200 L Grenze
für JEDE im Haushalt lebende, mind. 16-jährige Person gilt.
Meine Befürchtung: Die Neue scheint aus einem anderen Holz geschnitzt zu
sein. Ich bin gespannt, was kommt und werde berichten.
Langweilig wird es mit dem Zoll nie...
Greets
Michael
[Editiert am 11.2.2010 um 17:49 von tauroplu]
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
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Senior Member Beiträge: 345 Registriert: 8.12.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.2.2010 um 23:35 |
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Zitat von flying, am 9.2.2010 um
16:57 | Hi Leute,
ich glaube, die Hobbywinzer werden auch ganz schön gegängelt. Zumindest
die, welche mit Trauben arbeiten. Es gilt die Beschränkung von 99
Rebstöcken auf 100 qm. Mehr darf man nicht haben oder anbauen. Egal ob man
bereit ist Steuern zu bezahlen oder nicht.
Am besten haben es wohl die Fruchtweinmacher.
m.f.g
René
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Die spinnen, die Römer...................
in dem Artikel steht ja nix von der Anzahl der Rebstöcke, sondern von der
Größe des "Anbaugebietes" und das darf nicht größer sein als 100 m². Da
stellst Du dann 100 Reben auf und alles ist ok.
Stellst Du 20 Reben auf 120 m² haste ein Problem. Es sei denn Du baust
"Tafeltrauben" an.............................................
Das mit den 99 Pflanzen war der Tabak................noch so´n
Thema..............
Stellt euch vor, die machen uns Hobbybrauern auch so bekloppte Auflagen,
z.B. der Braukessel darf eine Größe von 25 Ltr. nicht übersteigen, oder der
Raum wo gebraut wird darf max. 25 m² groß sein......
Da kannste Dich nur vor´n Kopp packen.
Wenn die mal ihre Gesetze nach solchem Unfug durchkämmen und den Müll
rausnehmen würden wäre das Gesetzbuch nur noch halb so dick, mindestens 2/3
der Beamten überflüssig und der Steuerzahler könnte Millionenbeträge
sparen.
Aber darauf können wir wohl lange warten, die schneiden ja nicht den Ast ab
auf dem sie sitzen.
Jürgen ____________________ Gutes Bier trinkt man nur an Tagen mit "g" - und Mittwochs.
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Antwort 144 |
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Posting Freak Beiträge: 3937 Registriert: 20.7.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.2.2010 um 23:52 |
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Zitat: | Stellt euch vor, die
machen uns Hobbybrauern auch so bekloppte Auflagen, z.B. der Braukessel
darf eine Größe von 25 Ltr. nicht übersteigen, oder der Raum wo gebraut
wird darf max. 25 m² groß sein......
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Hallo Jürgen,
Da fallen mir Dürrenmatts " die Physiker" ein, frei zitiert: "was einmal
gedacht wurde lässt sich nicht mehr zurücknehmen". Hoffentlich lesen deine
Römer hier nicht mit...
Gruß
Peter ____________________ Ein Bayer ohne Bier ist ein gefährlich Thier.
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Antwort 145 |
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Posting Freak Beiträge: 1705 Registriert: 25.7.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.2.2010 um 07:04 |
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Die "Römer" lesen mit! Da kannste deine Steuererklärung verwetten!
@ Michael
Du tapfrer Recke, Du Märthyrer, Du .... Kollege!
Edith:
Michael, hab nen Schreiben gescannt ... bekomme es aber nicht verkleinert
.. wie hast Du das gemacht?
[Editiert am 12.2.2010 um 07:31 von frikadellenschmied]
____________________ Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan
scheisse schmeckt!
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Antwort 146 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 12.2.2010 um 08:07 |
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Moin, Hans,
mit dem von mir für diese Dinge favorisierten Tiny Pic...
Greets
Michael
P.S. Schick mir die Datei mal per email, dann schicke ich Dir die
geschrumpfte zurück.
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
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Posting Freak Beiträge: 1705 Registriert: 25.7.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.2.2010 um 09:01 |
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Dankeeeeeeeeeee Michael!
____________________ Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan
scheisse schmeckt!
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Antwort 148 |
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Moderator Beiträge: 2659 Registriert: 24.8.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.2.2010 um 09:43 |
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O.K. Da hat sich jemand richtig mit deinen Argumenten auseinandergesetzt.
Wir Hobbybrauer stellen also - zumindest im juristischen Sinne - ein
Industrieprodukt her, interessant.
Leider wird mit keinem Wort auf die problematische Gesetzesformulierung mit
den Haushalten eingegangen. Der Herr Referent hat das Glatteis wohl
erkannt.
Grüße
Super Einsatz ! Sagt Hans zu Hans
____________________ "Oh Bier, manchmal reichst du mir!"
Alfred Katzka
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Antwort 149 |
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