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Autor: Betreff: BierStV §2 - Petition?
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Uwe12
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red_folder.gif erstellt am: 9.2.2010 um 13:10  
Ich denke, zolltechnisch gibt es zunächst nur eine "Brauerei", das ist i.A. ein Unternehmen mit der Immobilie "Brauhaus".
So wäre das Unternehmen für die Entrichtung der Biersteuer verantwortlich und nicht der "Braumeister" (außer er ist selbst das Ein-Mann-Unternehmen).

Wir Hobbybrauer sind also eigentlich sowas Ähnliches wie "Unternehmer" (=steuerpflichtig) und Braumeister in unserer Brauerei (=Haushalt).

Daß jedem Haushalt (=Brauerei) nur diese Freigrenze von 2hl zusteht, verstößt nach meiner Auffassung nicht gegen den §3 GG, Gleichheitssatz,
denn ein "Haushalt" ist nunmal kein Mensch. Und die Freigrenze als "Grundrecht" zu betrachten...ich weiß nicht, ob ein Richter da viel Verständnis aufbrächte. ;)

Andersrum könnte eine Kleinbrauerei ja auch auf die Idee kommen sich auch in 20 "Subunternehmen" aufspalten (Braumeister, Sekretärinnen, Einkäufer, Fahrer etc.),
die dann alle eine "Brauerei" anmelden und jeder für sich im selben Brauhaus Bier bis zur Ermäßigungsgrenze von 10hl herstellt, das dann "zufällig" stets dasselbe Etikett trägt...

Uwe


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red_folder.gif erstellt am: 9.2.2010 um 14:25  
Hallo Uwe,

klingt erstmal ganz logisch....

NUR: Der Unternehmer braut nicht "für den Eigenverbrauch".
UND: Der Haustrunk der Brauereien ist doch auch steuerbefreit/steuerbegünstigt. Oder?

Gruß
Thomas


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red_folder.gif erstellt am: 9.2.2010 um 15:16  
..... und warum ist das alles bei Wein anders? :redhead:

Im gewerblichem brauen sollten sicherlich andere Massstäbe angelegt werden, aber beim Hobbybrauer, respektive Hobbywinzer, doch eher die lange Leine! :)


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flying
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red_folder.gif erstellt am: 9.2.2010 um 16:57  
Hi Leute,

ich glaube, die Hobbywinzer werden auch ganz schön gegängelt. Zumindest die, welche mit Trauben arbeiten. Es gilt die Beschränkung von 99 Rebstöcken auf 100 qm. Mehr darf man nicht haben oder anbauen. Egal ob man bereit ist Steuern zu bezahlen oder nicht.
Am besten haben es wohl die Fruchtweinmacher.

m.f.g
René


[Editiert am 9.2.2010 um 17:01 von flying]



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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 9.2.2010 um 17:49  
Das mit den 99 Reben hab ich auch mal gehört.
Jetzt ist es aber nicht so, dass jeder, der eine Weinrebe im Garten hat melden muss, dass er nicht beabsichtigt, weitere 99 Stück in diesem Jahr zu pflanzen :puzz:
Ist ja ok, wenn man ab 200 Liter Steuern zahlen muss, aber die alberne Melderei sollte echt abgeschafft werden.

Stefan
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flying
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red_folder.gif erstellt am: 9.2.2010 um 18:15  
da sind wir uns wohl alle einig!

hier ein Beispiel für die Gängelei bei den Winzern:

http://www2.mdr.de/fakt/6247790.html

Gegen die Bürokraten ist kein Kraut gewachsen. Das ist wie gegen Windmühlen kämpfen. Und wir sind die Ritter von der traurigen Gestalt.. :( :(


[Editiert am 9.2.2010 um 18:16 von flying]



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red_folder.gif erstellt am: 9.2.2010 um 21:43  
Tja siehste René, ECHTES Handwerk wird von den Bürokraten doch immer wieder reglementiert.

Aua, meine Gute (die Fruchtweinmacherin) stößt mit grade den Ellenbogen in die Rippen... WIR sollen doch froh sein, dass wenigstens DAS (mit dem Fruchtwein) noch nicht (strafbar) steuerpflichtig ist.

Aber egal, wenn die Fuzzis vom Zoll (die Armen, die ja "leider" auch nichts machen können) Ihre Anmeldungen rechtzeitig und lückenlos bekommen und wir jeden Cent auch entrichten, dann können wir unser gutes Bier doch weiter brauen.

...und Spaß dabei haben.

VG vom Ostthüringer

P.S.: Vielleicht bis zum mitteldeuitschen HBT?


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red_folder.gif erstellt am: 10.2.2010 um 10:09  
Erwähnt wurde ja bereits, dass WIR eine zu kleine Lobby haben ... wenn nun wie ich mit
Erstaunen lesen muss die Hobbywinzer auch arg reglementiert werden, sollten wir uns nicht verbünden?
Vereint sind wir stark ( zumindest stärker! ) :thumbup:

Edith sagt:

.. wieviel Brot darf eigentlich ein Hobbybäcker backen? :redhead: :redhead: :redhead: :P


[Editiert am 10.2.2010 um 10:10 von frikadellenschmied]



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red_folder.gif erstellt am: 10.2.2010 um 16:39  
Kurzer Rückblick auf Antwort 82 und das Ergebnis des heutigen Telefonats mit einer sehr freundlichen Dame von der Oberfinanzdirektion Südwest in Neustadt/Weinstraße :

Schriftlich bekomme ich nichts. Weder einen juristischen Kommentar zur strittigen Frage der "Haushalte", noch zu Steueranmeldungen im Bereich kleiner 10 €. Die Finanzverwaltungen haben bisher einen Haushalt, in dem Bier zum Eigenbedarf hergestellt wird, als steuerpflichtig herangenommen, unabhängig von der Anzahl der in diesem Haushalt lebenden Brauer - und daran wird sich nichts ändern. Auch wird die 200 L Grenze pro Haushalt nicht korrigiert.

Leider kann das angenehme Gesprächsklima nicht über das doch sehr ernüchternde Ergebnis hinwegtäuschen.

Grüße

Hans


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red_folder.gif erstellt am: 10.2.2010 um 17:42  
Hallo, Hans,

Stichwort "Steueranmeldung bei weniger als 10 Euro" und mein Versuch, den Paragraphen 34 ins Spiel zu bringen. Ich habe heute Post vom HZA bekommen. Selfexplanatory, wie der Neudeutsche so schön sagen würde...



Andererseits hingegen: 3,96 für 63 L Bier finde ich eigentlich super!

Greets
Michael


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flying
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red_folder.gif erstellt am: 10.2.2010 um 22:36  
Hi Hans,

die echten Hobbywinzer sind wahrscheinlich noch dünner gesäät, wie die Hobbybrauer. Ist wahrscheinlich das selbe wie bei uns. Wo kein Kläger, kein Angeklagter.
Wenn man einmal in den Fokus der Bürokratie kommt, dann gibt es kein Entkommen.

Es gibt auch kaum Hobbywinzer-Foren:

http://www.winzerpraxis.de/L0NCQl9MSVNUP0ZPUkVOSUQ9Njk2ODYmTU FJTkNNRD1PVkVSVklFVyZNSUQ9Njc1MTY.html


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red_folder.gif erstellt am: 11.2.2010 um 08:27  
Naja, aber deswegen entmutigen lassen? WIR SIND DAS VOLK! ;) Die sehr dürftigen Aussagen des HZA DU und auf gezielte Fragen die eher blockierende Haltung, lassen mich den Eindruck gewinnen, da ist DOCH was zu machen. Allein die Formulierung... im Haushalt ... für mich immer noch eine Ortsangabe!


Bisher konnte mir noch keiner erklären, warum nicht auch Familienmitglieder Hobbybrauer sein dürfen und dann auch in den Genuss der steuerbefreiten 2 hl Bier kommen dürfen. Antworten wie ... da stehts doch ... im Haushalt ... neeee, ich kann mich damit nicht abfinden.

Edith sagt:

.. selbst wenn die Formulierung von im Haushalt auf pro Haushalt geändert würde, wäre es eine Benachteiligung gegenüber allein Lebenden!


[Editiert am 11.2.2010 um 08:29 von frikadellenschmied]



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red_folder.gif erstellt am: 11.2.2010 um 08:46  
Moin, Hans,

man möge mich für verrückt erklären, is mir aber egal: ich zahle die 3,96.
Denn eines ist klar: zahle ich nicht und versuche das Ganze auszusitzen, dann kommt irgendwann die Steuerfahndung, glaubt es mir. Es ist kein Einzelfall, dass der normale Bürger für Lächerlichkeiten belangt wird und am Ende ein paar Hundert Euro wegen Steuerhinterziehung zahlen muss.
Da fragt am Ende keiner mehr, um welchen genauen Betrag es geht, sondern da steht dann schlicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung als schlagendes Argument im Raum.
Ich kenne diverse dieser Fälle aus den letzten Jahren, wo das genau so gelaufen ist, das ist also jetzt keine Horrorvision oder eine GAU Betrachtung meinerseits. Und die aktuelle Steuerhinterziehungsdiskussion mit den Schweizer Banken kennen wir ja zur Genüge. Da geht es um zig Millionen, aber diese Menschen bekommen Fristen und Möglichkeiten der Selbstanzeige und gehen als Belohnung auch noch straffrei aus.
Ich versichere Euch: diese Möglichkeiten und Chancen bekommen wir Normalbürger NICHT. Da wird eben mit zweierlei Maß gemessen.

Uff, Mensch, dat musste ich getz aber mal loswerden.

In diesem Sinne: Alaaf und Helau!
Michael


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red_folder.gif erstellt am: 11.2.2010 um 08:51  
..... dem gegenüber steht die telefonische Aussage des HZA Dresden ( laut HZA Duisburg die Zentralauskunftstelle ! ) ..... nööö, das bezieht sich auf die Person, NICHT auf den Haushalt! Nu kömmst Du!

Tööörrrööö ;)


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red_folder.gif erstellt am: 11.2.2010 um 11:43  
Ihr habt alle ein bisschen recht.

Hans, der vermutet, daß die Formulierung mit den Haushalten überaus schwammig ist und die Finanzverwaltungen in dieser Frage nichts schriftlich rausrücken, damit am derzeitigen Status nicht gerüttelt wird. Juristisch wäre hier am ehesten der Hebel anzusetzen. Nur - wer macht es ? Die bayrischen Kollegen sind mit ihrer Petition Ende der Neunziger schon mal gegen die Wand gelaufen, also politisch mit guten Worten tut sich nichts.

Michael, der seine 3,89 € Steuerschuld begleicht, weil es gleichere unter gleichen gibt. Dachte Herr Zum Winkel auch, Pech gehabt. Trotzdem - zahlen macht Frieden, und einen schlafenden Hund sollte man in Ruhe lassen.

Tja, wie gehts´ weiter ?

Grüße

Hans


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red_folder.gif erstellt am: 11.2.2010 um 12:19  
Ja, Michael, zahlen musst Du ganz sicher erst mal, aber mach's unter Vorbehalt, dann bist Du perönlich erst mal aus dem Schneider, kannst aber weiter stänkern und fragen.


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Gruß vom Berliner
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red_folder.gif erstellt am: 11.2.2010 um 14:34  

Zitat von frikadellenschmied, am 11.2.2010 um 08:51
..... dem gegenüber steht die telefonische Aussage des HZA Dresden ( laut HZA Duisburg die Zentralauskunftstelle ! ) ..... nööö, das bezieht sich auf die Person, NICHT auf den Haushalt! Nu kömmst Du!

Tööörrrööö ;)



Daraufhin angemailt, Antwort:




Sehr geehrter Herr Langenkamp,

Zu Ihrer Anfrage hinsichtlich Haus - und Hobbybrauer teile ich Ihnen
Folgendes mit.

Grundsätzlich ist für Sie das HZA Duisburg zuständig. Auskünfte
allgemeiner Art beantwortet auch das IWM in Dresden. Diese spezielle
Frage hätte m.E das HZA Duisburg beantworten können.

Zur Frage mehrere Personen in einem Haushalt, ist relativ schwierig zu
beantworten. "in Ihren Haushalten" ist nicht nur eine Ortangabe. Ein
volljähriges Famileinmitglied (Sohn) ohne eigenen Haushalt wurde
folglich einen fremdem/nicht eigenen Haushalt nutzen und somit nicht die
Voraussetzung für die Steuerbefreiung erfüllen. Ebenso ist bei
Ehepartnern von einem gemeinsamen Haushalt auszugehen. Führt jedoch
nachweislich ein Familienmitglied einen eigenen Haushalt
(z.B.Einliegewohnung)käme ggf. eine Steuerbefreiung in Frage.
Auf jeden Fall ist die beabsichtigte Tätigkeit des Hobbybrauen vorher
bei Ihrem HZA anzuzeigen.
Im Rahmen dieser Anzeige wäre m.E. der Sachverhalt noch einmal
vorzulegen und durch das Hauptzollamt zu entscheiden.
Ich weise Sie darauf hin, dass diese Informationen keine
rechtsverbindliche Auskunft darstellt.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen dennoch weiter geholfen haben.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Wetzel



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red_folder.gif erstellt am: 11.2.2010 um 17:20  
Immerhin, eine schriftliche Nachricht ! Aber letztlich auch wieder ein einziges Herumgeeiere, was ja der Hinweis mit "nicht rechtskräftig" bestärkt.

Wenn wir nicht ein Grundsatzurteil provozieren, werden die Zollbehörden immer zu ihren Gunsten interpretieren, denn der Staat - das wussten schon die Römer - sitzt immer am längeren Hebel !

Grüße

Hans


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red_folder.gif erstellt am: 11.2.2010 um 17:48  
So, Leute, da ich es jetzt - zumindest für mich - mal genau wissen will, wie das HZA DO das handhabt, hat meine Frau gerade eine Brauanzeige (die zweite nach meiner...) abgeschickt.
Die Dame, die zuletzt für mich zuständig war, ist offensichtlich (leider) nicht mehr da. Die hat mir - telefonisch - gesagt, dass die 200 L Grenze für JEDE im Haushalt lebende, mind. 16-jährige Person gilt.

Meine Befürchtung: Die Neue scheint aus einem anderen Holz geschnitzt zu sein. Ich bin gespannt, was kommt und werde berichten.

Langweilig wird es mit dem Zoll nie...

Greets
Michael


[Editiert am 11.2.2010 um 17:49 von tauroplu]



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red_folder.gif erstellt am: 11.2.2010 um 23:35  

Zitat von flying, am 9.2.2010 um 16:57
Hi Leute,

ich glaube, die Hobbywinzer werden auch ganz schön gegängelt. Zumindest die, welche mit Trauben arbeiten. Es gilt die Beschränkung von 99 Rebstöcken auf 100 qm. Mehr darf man nicht haben oder anbauen. Egal ob man bereit ist Steuern zu bezahlen oder nicht.
Am besten haben es wohl die Fruchtweinmacher.

m.f.g
René


Die spinnen, die Römer...................

in dem Artikel steht ja nix von der Anzahl der Rebstöcke, sondern von der Größe des "Anbaugebietes" und das darf nicht größer sein als 100 m². Da stellst Du dann 100 Reben auf und alles ist ok.

Stellst Du 20 Reben auf 120 m² haste ein Problem. Es sei denn Du baust "Tafeltrauben" an.............................................

Das mit den 99 Pflanzen war der Tabak................noch so´n Thema..............

Stellt euch vor, die machen uns Hobbybrauern auch so bekloppte Auflagen, z.B. der Braukessel darf eine Größe von 25 Ltr. nicht übersteigen, oder der Raum wo gebraut wird darf max. 25 m² groß sein......

Da kannste Dich nur vor´n Kopp packen.

Wenn die mal ihre Gesetze nach solchem Unfug durchkämmen und den Müll rausnehmen würden wäre das Gesetzbuch nur noch halb so dick, mindestens 2/3 der Beamten überflüssig und der Steuerzahler könnte Millionenbeträge sparen.

Aber darauf können wir wohl lange warten, die schneiden ja nicht den Ast ab auf dem sie sitzen.

Jürgen


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red_folder.gif erstellt am: 11.2.2010 um 23:52  

Zitat:
Stellt euch vor, die machen uns Hobbybrauern auch so bekloppte Auflagen, z.B. der Braukessel darf eine Größe von 25 Ltr. nicht übersteigen, oder der Raum wo gebraut wird darf max. 25 m² groß sein......


Hallo Jürgen,
Da fallen mir Dürrenmatts " die Physiker" ein, frei zitiert: "was einmal gedacht wurde lässt sich nicht mehr zurücknehmen". Hoffentlich lesen deine Römer hier nicht mit...

Gruß
Peter


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red_folder.gif erstellt am: 12.2.2010 um 07:04  
Die "Römer" lesen mit! Da kannste deine Steuererklärung verwetten! ;)



@ Michael

Du tapfrer Recke, Du Märthyrer, Du .... Kollege! :thumbup:

Edith:

Michael, hab nen Schreiben gescannt ... bekomme es aber nicht verkleinert .. wie hast Du das gemacht?


[Editiert am 12.2.2010 um 07:31 von frikadellenschmied]



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red_folder.gif erstellt am: 12.2.2010 um 08:07  
Moin, Hans,

mit dem von mir für diese Dinge favorisierten Tiny Pic...

Greets
Michael

P.S. Schick mir die Datei mal per email, dann schicke ich Dir die geschrumpfte zurück.


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red_folder.gif erstellt am: 12.2.2010 um 09:01  
Dankeeeeeeeeeee Michael!









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red_folder.gif erstellt am: 12.2.2010 um 09:43  
O.K. Da hat sich jemand richtig mit deinen Argumenten auseinandergesetzt. Wir Hobbybrauer stellen also - zumindest im juristischen Sinne - ein Industrieprodukt her, interessant.

Leider wird mit keinem Wort auf die problematische Gesetzesformulierung mit den Haushalten eingegangen. Der Herr Referent hat das Glatteis wohl erkannt.

Grüße

Super Einsatz ! Sagt Hans zu Hans


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Alfred Katzka
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