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Seite 13 von 13   «  9  10  11  12  13  »     
Autor: Betreff: mal wieder: das geliebte reinheitsgebot
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Horstibus
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red_folder.gif erstellt am: 7.7.2012 um 16:13  
Die ganze Geschichte ist schon ziemlich schizophren.
Auf der einen Seite wird das reinheitsgebotskonforme Bier extra erwähnt und hochgepriesen, aber dennoch werden andere "unreine" Zutaten dem Produkt beigefügt.

In meinen Augen sinnvoller wäre es, einfach mit den Gewürzen zu brauen, weil im Endeffekt von dem Reinheitsgebot beim Mischen auch nichts mehr übrig bleibt.
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emjay2812
Beiträge: 1784
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red_folder.gif erstellt am: 7.7.2012 um 17:15  
Ich habe nichts gegen Bier die aus Mais oder Reis gebraut werden oder denen Gewürze zugesetzt werden. Was mich jedoch immens stört ist der hier verbreitete Glaube, dass Biere nach dem RHG langweilig sein müssen.

Dem ist aber nicht so! Was man allein mit der Schüttung dem Hopfen und der Hefe erreichen kann, ohne dass man Gewürze hinzugibt, ist enorm. Leider ist die deutsche Brauindustrie da sehr innovationsfeindlich. Demnach kann Bier nach dem RHG langweilig sein (Fernsehbiere) muss es aber nicht (Kleinbrauereien, Selbstgebrautes).

Mit Gewürzen erschließt man sich dann wieder ganz andere Horzionte, nur sind mir solche Experiemente oft zu abgefahren (brauche kein Lebkuchenbier, den esse ich lieber).


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Immer wenn man denkt das Niveau ist schon im Keller, kommt ein Bagger und hebt noch 4 Etagen aus. (Oliver Kalkofe)
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Hagen
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red_folder.gif erstellt am: 7.7.2012 um 17:45  
Horst, das ist die Quintessenz dessen, was Volker meint.

Volker, herzlichen Glückwunsch zu deinem hervorragendem Artikel!
Du sprichst mir aus der Seele! Hätte ein Jurist allgemeinverständlich auch nicht besser erklären können.

Ich gebe zu, dass ich ihn bisher nicht gelesen hatte. Beim Lesen hat Andrea mich gerade gefragt, ob ich einen an der Waffel hätte, ob meines ständig zustimmenden Nickens und beifällig, verbitterten Grunzens.

Als gelernter Rechtshistoriker möchte ich folgendes ergänzen:

Erst mit Gründung des Deutschen Reichs 1871 fand das RGB erstmalig namentlich Erwähnung im entsprechenden Reichsgesetz mit Gültigkeit in ganz Deutschland.
Vorher hatte dieses Gebot als (Quasi-)Gesetz keinerlei Geltung. Und wurde von den Brauern, die Wert auf die Qualtität ihres Produktes legten, größtenteils aus Eigeninteresse im Große und Ganzen praktisch umsgesetzt.

Hintergrund dieses Reichsgesetzes war die Tatsache, dass Deutschland sich gegen die starke Konkurrenz aus GB erwehren wollte. Die dort fortgeschrittene industrielle Revolution hatte auch die Brautechnologien erfasst und entsprechende Produktonsanlagen bei Großbrauereien waren technisch dementsprechend fortschrittlich, womit Bier im Empire aufgrund der damit verbundenen Rationalisierung deutlich günstiger produziert werden konnte. Vor allem die Auslandsmärkte profitierten zu Gunsten der GB davon (Geiz ist geil ist also keine neue Erfindung!)

Dieses diente allein - wie letztlich auch in der Moderne - rein protektionistischen Marktaspekten

Wer Zugang zu einer Uni- oder Verwaltungsbilbiothek hat kann dort die Gesetzgebungsmaterialien einsehen.
Das vorläufige Biergesetz ist veröffentlicht in Bundesgesetzblatt 1993 Teil I Seite 1400.
Dort findet man wiederum Hinweise auf die Materialien.
Diese sind in erster Linie die Bundestags- und Bundesratsdrucksachen, die Protokolle des Bundestags und entsprechend zugrunde gelegte Gutachten.

Auf diesem Weg lässt sich die ganze Gesetzgebungsgeschichte nachvollziehen, einschließlich entsprechender Abgeordentendiskussionen im Bundestag und Verweise auf ältere rechliche Grundlagen und ihre Fundstellen.

Das einzige was sich nur selten - dann aus den Protokollen der Debatten - ersehen lässt - welcher Meinungsbilder Lobbyist war.

Zu Volkers gezeigtes Beispiel:

Sicherlich, es ist juristisch korrekt, wenn man bei dem Grundstoff eines Biermischgetränks darauf hinweist, dass dieser dem RGB entspricht. Was Volker meint ist aber, dass der Konsument damit ein "Qualtitätsmerkmal" ("Ohh, nach dem Reinheitsgebot gebraut, na dann!!") impliziert, was das Ergebnis im Sinne des RGB nicht mehr hat.

Bleibt abzuwarten, ob die deutschen Großbrauer auch zukünftig aus protektionistischen Gründen am RGB in seiner derzeitgen Fassung festklammern werden, wenn sie sehen, dass der Markt nach mehr Offenheit hinsichtlich des vielfältigen Geschmacks internationaler Bierspezialititäten verlangen sollte. Dann wird sich der Schutzpanzer des RGB bald als Fußfessel für den Wettbewerbs erweisen.

Abschließend sei mir noch trotz der Länge meiner bisherigen Ausführungen erlaubt, den Entwurf eines überarbeiteten Biergesetzes in seine maßgeblichen Bestimmungen von Günter Thömmes zu zitieren, den ich im Großen und Ganzen sehr vernünftig finde:


Ein „modernes“ Reinheitsgebot


Definition: Bier ist ein durch Hefe vergorenes, mit Hopfen versetztes Getränk mit mindestens 50 % Anteil Gerstenmalz (basierend auf Gewichts-% aller Rohstoffe außer Wasser).

Der Rest kann, muss aber nicht, aus folgenden Zutaten bestehen:

Alle zum menschlichen Verzehr zugelassenen Getreidearten, solange sie vermälzt wurden.

Alle anderen Stärketräger (Reis, Mais, Soja etc.), sofern sie in der EU lebensmittelrechtlich unbedenklich sind, für den Verzehr zugelassen sowie nicht genmanipuliert oder anderweitig verändert worden sind.

Alle in der EU zum Verzehr zugelassenen Natur- und deren Zwischenprodukte (Obst, Gemüse, Gewürze, Kräuter), sofern sie keine Fremdzusätze enthalten und nicht genmanipuliert oder anderweitig verändert worden sind.

Weiterhin muss Bier mit Hopfen versetzt sein, dessen „brauwertvolle“ Bestandteile aus Naturhopfen stammen müssen, sowie mit Hefe vergoren werden, deren Stamm bei den gängigen Hefebanken als Brauereihefe gelistet ist.

Das Brauwasser muss mindestens Trinkwasserqualität haben.

Alle verwendeten Fällungs- und Klärmittel müssen bis auf gesundheitlich, geruchlich und geschmacklich unbedenkliche, technisch unvermeidbare Anteile wieder ausgeschieden werden.

Die Zugabe von künstlichen Enzymen, Stabilisierungsmitteln aller Art, Konservierungsstoffen und technischen Säuren ist nicht zulässig.

Produktinformation auf Flaschen, Fässern und Dosen müssen mindestens beinhalten:
Biersorte, Produktionsort & Datum, Stammwürzegehalt, Alkoholgehalt sowie alle verwendeten Rohstoffe in Gew.-% und in absteigender Reihenfolge ihrer eingesetzten Menge.


Entschuldigt die Länge meiner Ausführungen!

Hagen
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Brunnenbraeu
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red_folder.gif erstellt am: 7.7.2012 um 18:35  

Zitat von Hagen, am 7.7.2012 um 17:45
Volker, herzlichen Glückwunsch zu deinem hervorragendem Artikel! (...) Ich gebe zu, dass ich ihn bisher nicht gelesen hatte.


Hagen,

ich befürchte, Du hast recht viel auf meiner Homepage noch nicht gelesen... :thumbdown:

Trotzdem hätte ich da mal eine Frage: Darf ich Deine eines Rechtsgelehrten überaus würdige Antwort auch auf meiner Homepage einbinden und zitieren?

Volker
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Basti_H
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red_folder.gif erstellt am: 7.7.2012 um 19:51  
Hallo!
Irgendwie habe ich das Gefühl, das einigen der objektive Blickwinkel zu diesem Thema fehlt. Jeder kann und soll seine Meinung vertreten, ich bin allerdings der Meinung, dass man bei jeder Disskusion sich einfach mal bewusst auf die Gegenseite einlassen sollte.
Hier widersprechen viele dem Reinheitsgebot (Biergesetz) und verlangen die Abschaffung oder eine Abänderung. Ich stimme auch nicht jedem Teil des Reinheitsgebotes/Biergesetz zu, aber das schöne an unserem Hobby ist doch, es kann uns egal sein.
Um zurück zum Thema zu kommen, so halte ich auch bei Mischgetränken dessen Grundsubstanz Bier darstellt, den Hinweis, gebraut nach dem Reinheitsgebot, für richtig und auch als Qualitätsmerkmal. Denkt doch mal drüber nach, was die Großbrauereien alles in das "Bier" kippen würden, wenn es keine Einschränkungen gebe. Ich will nicht wissen, welche kniffe Chemiker anwenden um dieses "Bier" noch billiger zu machen. Hier heist es immer wieder, das Reinheitsgebot sei Geschmacksverbot. Das kann ich absolut nicht nachvollziehen. Ich braue sehr nah am Reinheitsgebot (benutze Zucker zum Karbonisieren) und könnte mich auch daran halten. Und zumindes mir und meinen Bekannten schmeckt auch mein Bier besser, als viele "Fernsehbiere". Der Aufschrei, dass Mais, Reis, Gewürze nicht erlaubt sind, mag zwar in der Theorie ein Hemniss sein, aber mal ehrlich, solche Biere, importiert aus dem Ausland, sind in der Menge des Konsums in Deutschland nicht mal ein Nischenprodukt.
Das heißt in der Kurzform, nur weil man etwas erlaubt, wird es noch lange nicht gekauft. Lasst die Leute doch erstmal auf den Geschmack hochwertigerer Biere kommen und akzeptieren, anstatt schon einen Glaubenskrieg aus zu rufen, für den es keinen Markt gibt. Wären die Konsumenten unzufrieden, zu würde sich auch etwas ändern.

P.S. Ich bezweifle ganz stark, dass sich irgendwer von der Aufschrift "Gebraut nach deutschen Reinheitsgebot" verleiten lässt, eben dieses Produkt, anstatt eines Anderen zu kaufen. Da Spielt der Preis und der Geschmack, vorallem bei Nicht-Reinheitsgebotskonformen Getränken eine viel übergeordnetere Rolle, denn die Konsumentengruppe ist eine ganz andere, im Vergleich zur Hauptgruppe, der "Fernsehbierkonsumenten".


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Wetterauer Hausbräu
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Hagen
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red_folder.gif erstellt am: 7.7.2012 um 23:02  
Basti,

wenn du den Hinweisen von Volker folgst, wirst du sehen, was den Brauereien trotz des RGB alles an Hilfsmitteln, Techniken und Zusatzstoffen zur Schönung und Halbarkeitmachung des Bieres, zur Geschmackstabilisierung, zur Verringerung der Gär- und Lagerzeiten, letzlich zur Zeit- und Kostenoptimierung erlaubt ist!

Du hast sicherlich Recht, ohne gesetzliche Einschränkungen sähe es zumindest bei vielen Großbrauereien noch viel schlimmer aus.

Ein Auflockerung des RGB hat ja keineswegs zur Folge, das es zukünftig keinerlei lebensmittel- hygiene- oder verbraucherschutzrechliche Einschränkungen und Kontrollen gibt oder geben sollte. Im Gegenteil. In manchen Bereichen wäre an Verschärfungen zu denken.

Auch ausländische unter Missachtung des RGB gebrauten Biere, die als solche hier als Bier verkauft werden. müssen solchen, durchaus bestehenden Bestimmungen entsprechen. Sonst dürften sie - Bier hin oder her - gar nicht in D verkauft werden.

Wieso kannst du nicht nachvollziehen, dass das RGB eine Einschränkung der geschmacklichen Vielfalt bedeutet?
- Das kann ich wiederum nicht nachvollziehen!?

Inwiefern spielt es für den Sinn des RGB eine Rolle, ob abweichend zubereitete "Biere" ein Nischenprodukt gemessen am Marktanteil darstellen?

Hier geht es allein um den Sinn und Unsinn von gesetzlichen Vorschriften und die Bigotterie vieler Brauerereien, das tatsächlich zumeist rein nicht eingehaltene RGB als Banner eines vorgeblich besonderen Qualtitätsmerkmal für ihr eigenes Marketing vor sich her zu wedeln.
Dies zeigt sich eben besondes gut an dem von Volker benannten Beispiel.

Und natürlich hast du Recht damit, das es weiterhin lebensmittelrechtliche Reglementierungen geben muss, die meinetwegen vielleicht auch die klassische Herstellung eines Lambic in Deutschland so nicht möglich werden lassen, so schade das auch sein mag.

Aber was zum Teufel soll das Problem sein, das Bier zu würzen, mit Früchten zu versetzen oder mit Rohfrucht oder anderen Getreidemalzen zu brauen? Warum soll das dann kein Bier mehr sein?
Und für diese Frage ist es auch völlig unerheblich, ob du, ich oder irgendjemand sonst solche Biere mag und kauft. Wenn es keinen Markt dafür geben sollte, reguliert der sich schon selbst.
Aber das ist doch nicht Aufgabe des Gesetzgebers!

Es gibt doch in Wirklichkeit, um das Kind beim Namen zu nennen, nur zwei Gründe für das RGB zu sein:

1) Protektion des Marktes:
Dieser Schuss der deutschen Brauwirtschaft ist mit dem Urteil des EuGH zum Selbstschuss geworden. Jeder kann sein Bier unter Beachtung lebensmittelrechlicher Standards in Abweichung zum RGB hier in D numehr als Bier anbieten, nur die deutschen Brauer nicht.

2) Konservatismus:
Unser Bier war immer so (was so nicht stimmt), die Leute wollen das so (weil sie nichts anderes kennen und ihnen vorgegaukelt wird, wenn Bier anders gebraut wird, taugt es nichts) und wir brauchen kein anderes Bier, weil das deutsche Bier eh die Krönung der Braukunst ist und der vollkommene, echte Biergeschmack dabei rum kommt (das ist ignorant und geschmackschauvinistisch).

Fällt dir sonst noch irgendein treffender Grund ein?

Mit besten Grüßen!

Hagen
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Hagen
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red_folder.gif erstellt am: 7.7.2012 um 23:06  

Zitat von Brunnenbraeu, am 7.7.2012 um 18:35

Zitat von Hagen, am 7.7.2012 um 17:45
Volker, herzlichen Glückwunsch zu deinem hervorragendem Artikel! (...) Ich gebe zu, dass ich ihn bisher nicht gelesen hatte.


Hagen,

ich befürchte, Du hast recht viel auf meiner Homepage noch nicht gelesen... :thumbdown:

Trotzdem hätte ich da mal eine Frage: Darf ich Deine eines Rechtsgelehrten überaus würdige Antwort auch auf meiner Homepage einbinden und zitieren?

Volker


Volker, caught in the act!

Ich gestehe noch nicht alles gelesen zu haben. Werde dies bei den meisten Beiträgen aber nachholen.

Kein Problem, fühle mich geehrt.

LG

Hagen
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Basti_H
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red_folder.gif erstellt am: 7.7.2012 um 23:30  

Zitat von Hagen, am 7.7.2012 um 23:02
Aber was zum Teufel soll das Problem sein, das Bier zu würzen, mit Früchten zu versetzen oder mit Rohfrucht oder anderen Getreidemalzen zu brauen? Warum soll das dann kein Bier mehr sein?


Wo ist der Anfang, wo ist das Ende? Wenn etwas erlaubt wird, muss man es definieren. Pauschal etwas erlauben öffnet ungeahnte Schlupflöcher und wer weiß, zu was das dann führt. Geh in diesem Falle nicht von Leuten wie du und ich aus, die ihren geschmacklichen Horizont erweitern wollen, sondern eben von Geschäftsleuten, die alles dafür tun würden, mehr Geld zu verdienen. Desweiteren ist das Verwenden der von dir genannten Zutaten ja nicht verboten, einzig die Bezeichnung "Bier" ist nicht erlaubt. Nur warum macht es keiner? Wirklich nur, weil es dann nicht Bier genannt werden darf? Wohlkaum. Kann man es verkaufen, so wirds auch gemacht.
Desweiteren sind mir viele gängige Mittel der Brauereien bekannt, aber dennoch sind wir hier in Deutschland, und du glaubst doch nicht selbst, das hier irgendwer etwas auf sein Etikett schreiben darf, ohne das es überprüft und mindestens juristisch als richtig bewiesen wurde. Somit erübrigt sich eben diese Diskussion, denn sie wurde schon geführt und als korrekt betitelt. Wenn jetzt jemand anderer Meinung ist, ändert es aber nichts an der Tatsache, das es erlaubt wurde und ist lediglich die Folge anderer Auslegung der Reinheitsgebotstexte.

Zitat:
Wieso kannst du nicht nachvollziehen, dass das RGB eine Einschränkung der geschmacklichen Vielfalt bedeutet?
- Das kann ich wiederum nicht nachvollziehen!?

Das Reinheitsgebot verbietet nicht die geschmackliche Vielfalt, es schränkt nur den Gebrauch der Bezeichnung des Wortes "Bier" ein. Erlaubt ist trotzdem alles. Champagner ist auch nur Sekt..

Zitat:
Hier geht es allein um den Sinn und Unsinn von gesetzlichen Vorschriften und die Bigotterie vieler Brauerereien, das tatsächlich zumeist rein nicht eingehaltene RGB als Banner eines vorgeblich besonderen Qualtitätsmerkmal für ihr eigenes Marketing vor sich her zu wedeln.
Dies zeigt sich eben besondes gut an dem von Volker benannten Beispiel.

Wie schon oben widerspreche ich hier mit dem Verweis, das es mit Sicherheit juristisch zutrifft und nur deine Interpretation des Reinheitsgebotes ein anderes Verständnis dafür ist.

Nimms mir bitte nicht böse, aber ich glaube, das eine Diskussion zwischen uns über dieses Thema kaum ein sinnvolles Ende finden würde. Im Endeffekt bleibt es Auslegungssache. Genauso glaube ich auch nicht, das es Argumente gibt, die die andere Seite überzeugen können. Und objektiv betrachtet, kann es uns doch eigentlich egal sein. Man kann jedes Bier in Deutschland kaufen, auch wenn nicht jedes in Deutschland gebraut wurde und genau das ist es doch, was uns interessiert.


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Wetterauer Hausbräu
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Hagen
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red_folder.gif erstellt am: 8.7.2012 um 00:13  
Bier ist die Antwort - nur was war nochmal die Frage?

Basti: Was ist Bier?
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Basti_H
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red_folder.gif erstellt am: 8.7.2012 um 00:56  

Zitat von Hagen, am 8.7.2012 um 00:13
Basti: Was ist Bier?


Das, was das Biergesetz definiert ;)
Bevor hier der Eindruck entsteht, dass ich auf das Reinheitsgebot oder Biergesetz beharre, ich bin der Meinung, jeder soll das machen, was ihm gefällt. Und nochmal, nur weil etwas per Namen begrenzt wird, heißt es nicht, das man es nicht trotzdem tun kann. Sich einfach nur an einen Namen klammer und alles verteufeln, was diesen einschränkt, ist meiner Meinung nach engstirnig. Hier geht es doch einzig und allein um den Begriff Bier. Wie schon gesagt, Champagner ist auch nur Sekt, aber nicht jeder Sekt ist Champagner. Nur weil nicht Bier draufstehen darf, ist es nicht verboten. Im Gegenzug, nur weil Bier draufsteht, wird es noch lange nicht gemocht. Diejenigen, die Biere zu schätzen wissen, die abseits des Reinheitsgebotes / Biergesetzes gebraut wurden, die kümmern sich nicht um die Lapalie mit der Namensgebung, sondern denen kommt es auf das Wesentliche, nämlich den Geschmack an. Unwissende werden auch nie den Unterschied zwischen einem guten Single Malt und einem guten Blend erkennen und denen wird es auch egal sein.
Genauso ist es dem Fernsehbiertrinker egal, ob nun der größte deutsche Brauerreiinhaber Dr Oetker heißt, er trinkt weiterhin sein Flens, Becks, Radeberger, Oettinger, usw. Ebenso ist es ihm egal, ob er nun ein Bier mit Gewürzen nicht kauft oder ein Biertrunk mit Gewürzen. Wir sind Kenner der Materie, wir kennen die Bierstile und wir nenen Bier, was wir brauen.


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tazzyminator
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red_folder.gif erstellt am: 8.7.2012 um 08:43  
Ich finde man sollte das Reinheitsgebot ruhig belassen, aber man sollte dafür auch die erlaubten Zusatzstoffe auf ein Mindestmaß reduzieren. Es wäre dann nur ein weiteres Qualitätsmerkmal das man gerne benutzen könnte, solange man sich daran hält.
Weiterhin würde ich aber auch erlauben das diverse Zusätze in einem Getränk erlaubt sind, das sich dann auch Bier nennen darf, solange ein entweder/und historischer, natürlicher und nicht gesundheitsgefährdender Zusatz verwendet wird.

Dieser Zusatz dürfte dann zur Filatration beitragen (Irish Moos,etc.), den Geschmack verändern (Frucht, Lactos und Brett), natürliche Erzeugnisse wie Frucht, Gewürze und deren Erzeugnisse als Auszug.
Hier wäre der Zusatz: "Bier mit Gewürzen", "Sauerbier nach belgischer Art", "Bier mit vergorener Frucht", etc. eine Möglichkeit als Muss darauf hinzuweisen was sich darin befindet.

Erst dann sollten Getränke kommen die sich Erzeugniss nach Herstellungsart eines Bieres nennen, die chemisch behandelt, über einen Kieselgurfilter gejagt oder andersweitig "verändert" wurden.

Und verdammt endlich mal eine echte Liste auf der Rückseite die nicht dadurch geschönt wird, das man Zusätze nicht erwähnen muss wenn sie einen Grenzwert nicht überschreiten, oder vor dem Verlassen der Brauerei wieder herausgfiltert wurden.
(Das sollte eigentlich für ALLE Lebensmittel gelten)

Das wäre zwar estmal saukompliziert, aber ich würde mir nicht andauernd eine chemisch veränderte Geschichte reinziehen müssen, die sich Bier nach dem RHG schimpft und es eigentlich nicht ist.

VG
Chris


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Kirk1701
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red_folder.gif erstellt am: 8.7.2012 um 09:21  
Hmm,

also wenns einfach nur um den Begriff Bier geht dann nenne ich meine IPA´s eben einfach Kirk Bräu und nicht Bier?

Kirk


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Dieses Bier ist in Deutschland leider
nicht verfügbar, da es möglicherweise
Hopfen enthält, für die die erforderlichen
Geschmacksrechte von der GMEA nicht
eingeräumt wurden
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WodkaFan
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red_folder.gif erstellt am: 8.7.2012 um 09:25  
Also wenn ich die ganze Diskussion hier lese frage ich mich unweigerlich, wie wir Schweizer, Österreicher, Tschechen, Slowaken, Slowenen, Ungarn, Polen und Ukrainer... bisher gut ohne Reinheitsgebot leben konnten.
Wenn ich manches Posting durchlese kommt es mir so vor, als müsste unser Bier schlecht riechen, schmecken und uns vergiften, weil wir kein Reinheitsgebot von 1993 besitzen, das uns daran hindern würde, Rosinen und Blumenkohl ins Bier zu werfen.

Einen anderen Grund kann's ja nicht geben, wenn man an einem Gesetz festhält, das den eigenen Markt gegenüber der Konkurrenz aus dem Ausland benachteiligt.


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"Der braut sich was!"
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hiasl
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red_folder.gif erstellt am: 8.7.2012 um 10:32  

Zitat von Kirk1701, am 8.7.2012 um 09:21
Hmm,

also wenns einfach nur um den Begriff Bier geht dann nenne ich meine IPA´s eben einfach Kirk Bräu und nicht Bier?

Kirk


Nein, das geht nicht so einfach. Außerhalb von Bayern kann bspw. nach §9 Abs. 7 VorlBierG eine Ausnahmegenehmigung für "Besondere Biere" eingeholt werden, wonach diese Erzeugnisse dann auch als Bier bezeichnet werden dürfen. Ansonsten gilt § 1 Abs. 1 BierV, wonach
Zitat:
Unter der Bezeichnung Bier - allein oder in Zusammensetzung - oder unter Bezeichnungen oder bildlichen Darstellungen, die den Anschein erwecken, als ob es sich um Bier handelt, dürfen gewerbsmäßig nur Getränke in den Verkehr gebracht werden, die gegoren sind und den Vorschriften des § 9 Abs. 1, 2 und 4 bis 6 des Vorläufigen Biergesetzes und den §§ 16 bis 19, § 20 Abs. 1 Satz 2 und §§ 21 und 22 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Vorläufigen Biergesetzes entsprechen.

Wichtig ist hier, dass weder die Bezeichnung noch die bildliche Darstellung den Anschein erwecken, dass es sich um Bier handeln könnte. Der Begriff "Bräu" ist hier eben schwierig in der Bezeichnung. Die meisten Brauereien, die eben davon abweichen, nennen ihr Produkt (man braucht nach Lebensmittelkennzeichnungsverordnung einen "Verkehrsnamen") dann einfach "Alkoholhaltiges Getränk aus Malz". Das eigentliche Markenkennzeichen ist dann ein Fantasiename.


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uli74
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red_folder.gif erstellt am: 8.7.2012 um 11:29  

Zitat von WodkaFan, am 8.7.2012 um 09:25


Einen anderen Grund kann's ja nicht geben, wenn man an einem Gesetz festhält, das den eigenen Markt gegenüber der Konkurrenz aus dem Ausland benachteiligt.



Ganz so ist das nicht: Bier, das nicht nach dem Reinheitsgebot gebraut wurde darf meines Wissens nach D importiert werden. Um den Verbraucher vor dem Genuss solchen verseuchten und gesundheitsgefährdenden Bieren zu schützen reitet man auf dem RHG rum. Und das so erfolgreich, dass nicht RHG-konformes Bier beim Verbraucher keine Rolle spielt. Soll also keiner behaupten dass das RHG nutzlos ist.


[Editiert am 8.7.2012 um 11:31 von uli74]



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Gruss Uli
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Basti_H
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red_folder.gif erstellt am: 8.7.2012 um 12:44  

Zitat von uli74, am 8.7.2012 um 11:29

Zitat von WodkaFan, am 8.7.2012 um 09:25


Einen anderen Grund kann's ja nicht geben, wenn man an einem Gesetz festhält, das den eigenen Markt gegenüber der Konkurrenz aus dem Ausland benachteiligt.



Ganz so ist das nicht: Bier, das nicht nach dem Reinheitsgebot gebraut wurde darf meines Wissens nach D importiert werden. Um den Verbraucher vor dem Genuss solchen verseuchten und gesundheitsgefährdenden Bieren zu schützen reitet man auf dem RHG rum. Und das so erfolgreich, dass nicht RHG-konformes Bier beim Verbraucher keine Rolle spielt. Soll also keiner behaupten dass das RHG nutzlos ist.


Sorry, aber der Post trotzt nur vor Naivität. Wieso wird nicht akzeptiert, dass der Geschmack der Konsumenten das Kaufverhalten bestimmt und nicht das Reinheitsgebot? Sicher tut die Werbung ihren Teil dazu, aber was hält die Vermarkter Nicht-Reinheitsgebotskonformer Biere davon ab, selbst Werbung zu machen? Mal angenommen, das Reinheitsgebot / Biergesetz wäre gelockert, glaubt ihr, der Markt würde von neuartigen Kreationen überschüttet werden? Fakt ist, der Konsument ist ein Gewohnheitstier, hat er sich an etwas gewöhnt, so bleibt er in der Regel auch dabei. Das gilt für Bier, für Kaffee, für Wein, für die Lieblingsstulle, ...
Früher oder Später wird mit Sicherheit das Reinheitsgebot / Biergesetz angepasst werden, aber alles zu seiner Zeit. Der Konsument muss sich an Neues gewöhnen, bevor er es akzeptiert und solange die breite Masse nicht weiß, warum das eine Bier Reinheitsgebotkonform ist, das andere aber nicht, so macht diese Disskusion sowieso keinen sinn. Aber wie immer gilt, das ist meine Meinung ;) Und aus diesem Grund ziehe ich mich auch aus diesem Thread zurück. Wie schon in meinem letzten Post beschrieben, gibt es keine ausreichenden Argumente um sich auf eine Meinung zu einigen. Zur gegebenen Zeit wird sich eine neue Disskusion finden eventuell dann unter anderen Vorzeichen.

Ciao Basti


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Wetterauer Hausbräu
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