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Board Index > > Off Topic Sektion für Schnickschnack > mal wieder: das geliebte reinheitsgebot |
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Posting Freak Beiträge: 1101 Registriert: 2.4.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.7.2012 um 16:13 |
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Die ganze Geschichte ist schon ziemlich schizophren.
Auf der einen Seite wird das reinheitsgebotskonforme Bier extra erwähnt und
hochgepriesen, aber dennoch werden andere "unreine" Zutaten dem Produkt
beigefügt.
In meinen Augen sinnvoller wäre es, einfach mit den Gewürzen zu brauen,
weil im Endeffekt von dem Reinheitsgebot beim Mischen auch nichts mehr
übrig bleibt.
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Antwort 300 |
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Posting Freak Beiträge: 1784 Registriert: 27.3.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.7.2012 um 17:15 |
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Ich habe nichts gegen Bier die aus Mais oder Reis gebraut werden oder denen
Gewürze zugesetzt werden. Was mich jedoch immens stört ist der hier
verbreitete Glaube, dass Biere nach dem RHG langweilig sein müssen.
Dem ist aber nicht so! Was man allein mit der Schüttung dem Hopfen und der
Hefe erreichen kann, ohne dass man Gewürze hinzugibt, ist enorm. Leider ist
die deutsche Brauindustrie da sehr innovationsfeindlich. Demnach kann Bier
nach dem RHG langweilig sein (Fernsehbiere) muss es aber nicht
(Kleinbrauereien, Selbstgebrautes).
Mit Gewürzen erschließt man sich dann wieder ganz andere Horzionte, nur
sind mir solche Experiemente oft zu abgefahren (brauche kein Lebkuchenbier,
den esse ich lieber).
____________________ Immer wenn man denkt das Niveau ist schon im Keller, kommt ein Bagger und
hebt noch 4 Etagen aus. (Oliver Kalkofe)
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Antwort 301 |
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Posting Freak Beiträge: 3929 Registriert: 10.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.7.2012 um 17:45 |
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Horst, das ist die Quintessenz dessen, was Volker meint.
Volker, herzlichen Glückwunsch zu deinem hervorragendem Artikel!
Du sprichst mir aus der Seele! Hätte ein Jurist allgemeinverständlich auch
nicht besser erklären können.
Ich gebe zu, dass ich ihn bisher nicht gelesen hatte. Beim Lesen hat Andrea
mich gerade gefragt, ob ich einen an der Waffel hätte, ob meines ständig
zustimmenden Nickens und beifällig, verbitterten Grunzens.
Als gelernter Rechtshistoriker möchte ich folgendes ergänzen:
Erst mit Gründung des Deutschen Reichs 1871 fand das RGB erstmalig
namentlich Erwähnung im entsprechenden Reichsgesetz mit Gültigkeit in ganz
Deutschland.
Vorher hatte dieses Gebot als (Quasi-)Gesetz keinerlei Geltung. Und wurde
von den Brauern, die Wert auf die Qualtität ihres Produktes legten,
größtenteils aus Eigeninteresse im Große und Ganzen praktisch
umsgesetzt.
Hintergrund dieses Reichsgesetzes war die Tatsache, dass Deutschland sich
gegen die starke Konkurrenz aus GB erwehren wollte. Die dort
fortgeschrittene industrielle Revolution hatte auch die Brautechnologien
erfasst und entsprechende Produktonsanlagen bei Großbrauereien waren
technisch dementsprechend fortschrittlich, womit Bier im Empire aufgrund
der damit verbundenen Rationalisierung deutlich günstiger produziert werden
konnte. Vor allem die Auslandsmärkte profitierten zu Gunsten der GB davon
(Geiz ist geil ist also keine neue Erfindung!)
Dieses diente allein - wie letztlich auch in der Moderne - rein
protektionistischen Marktaspekten
Wer Zugang zu einer Uni- oder Verwaltungsbilbiothek hat kann dort die
Gesetzgebungsmaterialien einsehen.
Das vorläufige Biergesetz ist veröffentlicht in Bundesgesetzblatt 1993 Teil
I Seite 1400.
Dort findet man wiederum Hinweise auf die Materialien.
Diese sind in erster Linie die Bundestags- und Bundesratsdrucksachen, die
Protokolle des Bundestags und entsprechend zugrunde gelegte Gutachten.
Auf diesem Weg lässt sich die ganze Gesetzgebungsgeschichte nachvollziehen,
einschließlich entsprechender Abgeordentendiskussionen im Bundestag und
Verweise auf ältere rechliche Grundlagen und ihre Fundstellen.
Das einzige was sich nur selten - dann aus den Protokollen der Debatten -
ersehen lässt - welcher Meinungsbilder Lobbyist war.
Zu Volkers gezeigtes Beispiel:
Sicherlich, es ist juristisch korrekt, wenn man bei dem Grundstoff eines
Biermischgetränks darauf hinweist, dass dieser dem RGB entspricht. Was
Volker meint ist aber, dass der Konsument damit ein "Qualtitätsmerkmal"
("Ohh, nach dem Reinheitsgebot gebraut, na dann!!") impliziert, was das
Ergebnis im Sinne des RGB nicht mehr hat.
Bleibt abzuwarten, ob die deutschen Großbrauer auch zukünftig aus
protektionistischen Gründen am RGB in seiner derzeitgen Fassung
festklammern werden, wenn sie sehen, dass der Markt nach mehr Offenheit
hinsichtlich des vielfältigen Geschmacks internationaler
Bierspezialititäten verlangen sollte. Dann wird sich der Schutzpanzer des
RGB bald als Fußfessel für den Wettbewerbs erweisen.
Abschließend sei mir noch trotz der Länge meiner bisherigen Ausführungen
erlaubt, den Entwurf eines überarbeiteten Biergesetzes in seine
maßgeblichen Bestimmungen von Günter Thömmes zu zitieren, den ich im Großen
und Ganzen sehr vernünftig finde:
Ein „modernes“ Reinheitsgebot
Definition: Bier ist ein durch Hefe vergorenes, mit Hopfen versetztes
Getränk mit mindestens 50 % Anteil Gerstenmalz (basierend auf Gewichts-%
aller Rohstoffe außer Wasser).
Der Rest kann, muss aber nicht, aus folgenden Zutaten bestehen:
Alle zum menschlichen Verzehr zugelassenen Getreidearten, solange sie
vermälzt wurden.
Alle anderen Stärketräger (Reis, Mais, Soja etc.), sofern sie in der EU
lebensmittelrechtlich unbedenklich sind, für den Verzehr zugelassen sowie
nicht genmanipuliert oder anderweitig verändert worden sind.
Alle in der EU zum Verzehr zugelassenen Natur- und deren Zwischenprodukte
(Obst, Gemüse, Gewürze, Kräuter), sofern sie keine Fremdzusätze enthalten
und nicht genmanipuliert oder anderweitig verändert worden sind.
Weiterhin muss Bier mit Hopfen versetzt sein, dessen „brauwertvolle“
Bestandteile aus Naturhopfen stammen müssen, sowie mit Hefe vergoren
werden, deren Stamm bei den gängigen Hefebanken als Brauereihefe gelistet
ist.
Das Brauwasser muss mindestens Trinkwasserqualität haben.
Alle verwendeten Fällungs- und Klärmittel müssen bis auf gesundheitlich,
geruchlich und geschmacklich unbedenkliche, technisch unvermeidbare Anteile
wieder ausgeschieden werden.
Die Zugabe von künstlichen Enzymen, Stabilisierungsmitteln aller Art,
Konservierungsstoffen und technischen Säuren ist nicht zulässig.
Produktinformation auf Flaschen, Fässern und Dosen müssen mindestens
beinhalten:
Biersorte, Produktionsort & Datum, Stammwürzegehalt, Alkoholgehalt sowie
alle verwendeten Rohstoffe in Gew.-% und in absteigender Reihenfolge ihrer
eingesetzten Menge.
Entschuldigt die Länge meiner Ausführungen!
Hagen
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Antwort 302 |
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Senior Member Beiträge: 267 Registriert: 2.9.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.7.2012 um 18:35 |
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Hagen,
ich befürchte, Du hast recht viel auf meiner Homepage noch nicht gelesen...
Trotzdem hätte ich da mal eine Frage: Darf ich Deine eines Rechtsgelehrten
überaus würdige Antwort auch auf meiner Homepage einbinden und zitieren?
Volker
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Antwort 303 |
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Posting Freak Beiträge: 532 Registriert: 30.12.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.7.2012 um 19:51 |
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Hallo!
Irgendwie habe ich das Gefühl, das einigen der objektive Blickwinkel zu
diesem Thema fehlt. Jeder kann und soll seine Meinung vertreten, ich bin
allerdings der Meinung, dass man bei jeder Disskusion sich einfach mal
bewusst auf die Gegenseite einlassen sollte.
Hier widersprechen viele dem Reinheitsgebot (Biergesetz) und verlangen die
Abschaffung oder eine Abänderung. Ich stimme auch nicht jedem Teil des
Reinheitsgebotes/Biergesetz zu, aber das schöne an unserem Hobby ist doch,
es kann uns egal sein.
Um zurück zum Thema zu kommen, so halte ich auch bei Mischgetränken dessen
Grundsubstanz Bier darstellt, den Hinweis, gebraut nach dem Reinheitsgebot,
für richtig und auch als Qualitätsmerkmal. Denkt doch mal drüber nach, was
die Großbrauereien alles in das "Bier" kippen würden, wenn es keine
Einschränkungen gebe. Ich will nicht wissen, welche kniffe Chemiker
anwenden um dieses "Bier" noch billiger zu machen. Hier heist es immer
wieder, das Reinheitsgebot sei Geschmacksverbot. Das kann ich absolut nicht
nachvollziehen. Ich braue sehr nah am Reinheitsgebot (benutze Zucker zum
Karbonisieren) und könnte mich auch daran halten. Und zumindes mir und
meinen Bekannten schmeckt auch mein Bier besser, als viele "Fernsehbiere".
Der Aufschrei, dass Mais, Reis, Gewürze nicht erlaubt sind, mag zwar in der
Theorie ein Hemniss sein, aber mal ehrlich, solche Biere, importiert aus
dem Ausland, sind in der Menge des Konsums in Deutschland nicht mal ein
Nischenprodukt.
Das heißt in der Kurzform, nur weil man etwas erlaubt, wird es noch lange
nicht gekauft. Lasst die Leute doch erstmal auf den Geschmack
hochwertigerer Biere kommen und akzeptieren, anstatt schon einen
Glaubenskrieg aus zu rufen, für den es keinen Markt gibt. Wären die
Konsumenten unzufrieden, zu würde sich auch etwas ändern.
P.S. Ich bezweifle ganz stark, dass sich irgendwer von der Aufschrift
"Gebraut nach deutschen Reinheitsgebot" verleiten lässt, eben dieses
Produkt, anstatt eines Anderen zu kaufen. Da Spielt der Preis und der
Geschmack, vorallem bei Nicht-Reinheitsgebotskonformen Getränken eine viel
übergeordnetere Rolle, denn die Konsumentengruppe ist eine ganz andere, im
Vergleich zur Hauptgruppe, der "Fernsehbierkonsumenten".
____________________ Wetterauer Hausbräu
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Antwort 304 |
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Posting Freak Beiträge: 3929 Registriert: 10.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.7.2012 um 23:02 |
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Basti,
wenn du den Hinweisen von Volker folgst, wirst du sehen, was den Brauereien
trotz des RGB alles an Hilfsmitteln, Techniken und Zusatzstoffen zur
Schönung und Halbarkeitmachung des Bieres, zur Geschmackstabilisierung, zur
Verringerung der Gär- und Lagerzeiten, letzlich zur Zeit- und
Kostenoptimierung erlaubt ist!
Du hast sicherlich Recht, ohne gesetzliche Einschränkungen sähe es
zumindest bei vielen Großbrauereien noch viel schlimmer aus.
Ein Auflockerung des RGB hat ja keineswegs zur Folge, das es zukünftig
keinerlei lebensmittel- hygiene- oder verbraucherschutzrechliche
Einschränkungen und Kontrollen gibt oder geben sollte. Im Gegenteil. In
manchen Bereichen wäre an Verschärfungen zu denken.
Auch ausländische unter Missachtung des RGB gebrauten Biere, die als solche
hier als Bier verkauft werden. müssen solchen, durchaus bestehenden
Bestimmungen entsprechen. Sonst dürften sie - Bier hin oder her - gar nicht
in D verkauft werden.
Wieso kannst du nicht nachvollziehen, dass das RGB eine Einschränkung der
geschmacklichen Vielfalt bedeutet?
- Das kann ich wiederum nicht nachvollziehen!?
Inwiefern spielt es für den Sinn des RGB eine Rolle, ob abweichend
zubereitete "Biere" ein Nischenprodukt gemessen am Marktanteil
darstellen?
Hier geht es allein um den Sinn und Unsinn von gesetzlichen Vorschriften
und die Bigotterie vieler Brauerereien, das tatsächlich zumeist rein nicht
eingehaltene RGB als Banner eines vorgeblich besonderen Qualtitätsmerkmal
für ihr eigenes Marketing vor sich her zu wedeln.
Dies zeigt sich eben besondes gut an dem von Volker benannten Beispiel.
Und natürlich hast du Recht damit, das es weiterhin lebensmittelrechtliche
Reglementierungen geben muss, die meinetwegen vielleicht auch die
klassische Herstellung eines Lambic in Deutschland so nicht möglich werden
lassen, so schade das auch sein mag.
Aber was zum Teufel soll das Problem sein, das Bier zu würzen, mit Früchten
zu versetzen oder mit Rohfrucht oder anderen Getreidemalzen zu brauen?
Warum soll das dann kein Bier mehr sein?
Und für diese Frage ist es auch völlig unerheblich, ob du, ich oder
irgendjemand sonst solche Biere mag und kauft. Wenn es keinen Markt dafür
geben sollte, reguliert der sich schon selbst.
Aber das ist doch nicht Aufgabe des Gesetzgebers!
Es gibt doch in Wirklichkeit, um das Kind beim Namen zu nennen, nur zwei
Gründe für das RGB zu sein:
1) Protektion des Marktes:
Dieser Schuss der deutschen Brauwirtschaft ist mit dem Urteil des EuGH zum
Selbstschuss geworden. Jeder kann sein Bier unter Beachtung
lebensmittelrechlicher Standards in Abweichung zum RGB hier in D numehr als
Bier anbieten, nur die deutschen Brauer nicht.
2) Konservatismus:
Unser Bier war immer so (was so nicht stimmt), die Leute wollen das so
(weil sie nichts anderes kennen und ihnen vorgegaukelt wird, wenn Bier
anders gebraut wird, taugt es nichts) und wir brauchen kein anderes Bier,
weil das deutsche Bier eh die Krönung der Braukunst ist und der
vollkommene, echte Biergeschmack dabei rum kommt (das ist ignorant und
geschmackschauvinistisch).
Fällt dir sonst noch irgendein treffender Grund ein?
Mit besten Grüßen!
Hagen
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Antwort 305 |
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Posting Freak Beiträge: 3929 Registriert: 10.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.7.2012 um 23:06 |
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Zitat von Brunnenbraeu, am 7.7.2012 um
18:35 |
Hagen,
ich befürchte, Du hast recht viel auf meiner Homepage noch nicht gelesen...
Trotzdem hätte ich da mal eine Frage: Darf ich Deine eines Rechtsgelehrten
überaus würdige Antwort auch auf meiner Homepage einbinden und zitieren?
Volker |
Volker, caught in the act!
Ich gestehe noch nicht alles gelesen zu haben. Werde dies bei den meisten
Beiträgen aber nachholen.
Kein Problem, fühle mich geehrt.
LG
Hagen
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Antwort 306 |
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Posting Freak Beiträge: 532 Registriert: 30.12.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.7.2012 um 23:30 |
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Zitat von Hagen, am 7.7.2012 um
23:02 | Aber was zum Teufel soll das Problem
sein, das Bier zu würzen, mit Früchten zu versetzen oder mit Rohfrucht oder
anderen Getreidemalzen zu brauen? Warum soll das dann kein Bier mehr
sein? |
Wo ist der Anfang, wo ist das Ende? Wenn etwas erlaubt wird, muss man es
definieren. Pauschal etwas erlauben öffnet ungeahnte Schlupflöcher und wer
weiß, zu was das dann führt. Geh in diesem Falle nicht von Leuten wie du
und ich aus, die ihren geschmacklichen Horizont erweitern wollen, sondern
eben von Geschäftsleuten, die alles dafür tun würden, mehr Geld zu
verdienen. Desweiteren ist das Verwenden der von dir genannten Zutaten ja
nicht verboten, einzig die Bezeichnung "Bier" ist nicht erlaubt. Nur warum
macht es keiner? Wirklich nur, weil es dann nicht Bier genannt werden darf?
Wohlkaum. Kann man es verkaufen, so wirds auch gemacht.
Desweiteren sind mir viele gängige Mittel der Brauereien bekannt, aber
dennoch sind wir hier in Deutschland, und du glaubst doch nicht selbst, das
hier irgendwer etwas auf sein Etikett schreiben darf, ohne das es überprüft
und mindestens juristisch als richtig bewiesen wurde. Somit erübrigt sich
eben diese Diskussion, denn sie wurde schon geführt und als korrekt
betitelt. Wenn jetzt jemand anderer Meinung ist, ändert es aber nichts an
der Tatsache, das es erlaubt wurde und ist lediglich die Folge anderer
Auslegung der Reinheitsgebotstexte.
Zitat: | Wieso kannst du nicht
nachvollziehen, dass das RGB eine Einschränkung der geschmacklichen
Vielfalt bedeutet?
- Das kann ich wiederum nicht
nachvollziehen!? |
Das Reinheitsgebot verbietet
nicht die geschmackliche Vielfalt, es schränkt nur den Gebrauch der
Bezeichnung des Wortes "Bier" ein. Erlaubt ist trotzdem alles. Champagner
ist auch nur Sekt..
Zitat: | Hier geht es allein um
den Sinn und Unsinn von gesetzlichen Vorschriften und die Bigotterie vieler
Brauerereien, das tatsächlich zumeist rein nicht eingehaltene RGB als
Banner eines vorgeblich besonderen Qualtitätsmerkmal für ihr eigenes
Marketing vor sich her zu wedeln.
Dies zeigt sich eben besondes gut an dem von Volker benannten
Beispiel. |
Wie schon oben widerspreche ich hier
mit dem Verweis, das es mit Sicherheit juristisch zutrifft und nur deine
Interpretation des Reinheitsgebotes ein anderes Verständnis dafür ist.
Nimms mir bitte nicht böse, aber ich glaube, das eine Diskussion zwischen
uns über dieses Thema kaum ein sinnvolles Ende finden würde. Im Endeffekt
bleibt es Auslegungssache. Genauso glaube ich auch nicht, das es Argumente
gibt, die die andere Seite überzeugen können. Und objektiv betrachtet, kann
es uns doch eigentlich egal sein. Man kann jedes Bier in Deutschland
kaufen, auch wenn nicht jedes in Deutschland gebraut wurde und genau das
ist es doch, was uns interessiert. ____________________ Wetterauer Hausbräu
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Antwort 307 |
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Posting Freak Beiträge: 3929 Registriert: 10.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.7.2012 um 00:13 |
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Bier ist die Antwort - nur was war nochmal die Frage?
Basti: Was ist Bier?
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Antwort 308 |
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Posting Freak Beiträge: 532 Registriert: 30.12.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.7.2012 um 00:56 |
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Das, was das Biergesetz definiert
Bevor hier der Eindruck entsteht, dass ich auf das Reinheitsgebot oder
Biergesetz beharre, ich bin der Meinung, jeder soll das machen, was ihm
gefällt. Und nochmal, nur weil etwas per Namen begrenzt wird, heißt es
nicht, das man es nicht trotzdem tun kann. Sich einfach nur an einen Namen
klammer und alles verteufeln, was diesen einschränkt, ist meiner Meinung
nach engstirnig. Hier geht es doch einzig und allein um den Begriff Bier.
Wie schon gesagt, Champagner ist auch nur Sekt, aber nicht jeder Sekt ist
Champagner. Nur weil nicht Bier draufstehen darf, ist es nicht verboten. Im
Gegenzug, nur weil Bier draufsteht, wird es noch lange nicht gemocht.
Diejenigen, die Biere zu schätzen wissen, die abseits des Reinheitsgebotes
/ Biergesetzes gebraut wurden, die kümmern sich nicht um die Lapalie mit
der Namensgebung, sondern denen kommt es auf das Wesentliche, nämlich den
Geschmack an. Unwissende werden auch nie den Unterschied zwischen einem
guten Single Malt und einem guten Blend erkennen und denen wird es auch
egal sein.
Genauso ist es dem Fernsehbiertrinker egal, ob nun der größte deutsche
Brauerreiinhaber Dr Oetker heißt, er trinkt weiterhin sein Flens, Becks,
Radeberger, Oettinger, usw. Ebenso ist es ihm egal, ob er nun ein Bier mit
Gewürzen nicht kauft oder ein Biertrunk mit Gewürzen. Wir sind Kenner der
Materie, wir kennen die Bierstile und wir nenen Bier, was wir brauen. ____________________ Wetterauer Hausbräu
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Antwort 309 |
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Posting Freak Beiträge: 1307 Registriert: 1.12.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.7.2012 um 08:43 |
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Ich finde man sollte das Reinheitsgebot ruhig belassen, aber man sollte
dafür auch die erlaubten Zusatzstoffe auf ein Mindestmaß reduzieren. Es
wäre dann nur ein weiteres Qualitätsmerkmal das man gerne benutzen könnte,
solange man sich daran hält.
Weiterhin würde ich aber auch erlauben das diverse Zusätze in einem Getränk
erlaubt sind, das sich dann auch Bier nennen darf, solange ein entweder/und
historischer, natürlicher und nicht gesundheitsgefährdender Zusatz
verwendet wird.
Dieser Zusatz dürfte dann zur Filatration beitragen (Irish Moos,etc.), den
Geschmack verändern (Frucht, Lactos und Brett), natürliche Erzeugnisse wie
Frucht, Gewürze und deren Erzeugnisse als Auszug.
Hier wäre der Zusatz: "Bier mit Gewürzen", "Sauerbier nach belgischer Art",
"Bier mit vergorener Frucht", etc. eine Möglichkeit als Muss darauf
hinzuweisen was sich darin befindet.
Erst dann sollten Getränke kommen die sich Erzeugniss nach Herstellungsart
eines Bieres nennen, die chemisch behandelt, über einen Kieselgurfilter
gejagt oder andersweitig "verändert" wurden.
Und verdammt endlich mal eine echte Liste auf der Rückseite die nicht
dadurch geschönt wird, das man Zusätze nicht erwähnen muss wenn sie einen
Grenzwert nicht überschreiten, oder vor dem Verlassen der Brauerei wieder
herausgfiltert wurden.
(Das sollte eigentlich für ALLE Lebensmittel gelten)
Das wäre zwar estmal saukompliziert, aber ich würde mir nicht andauernd
eine chemisch veränderte Geschichte reinziehen müssen, die sich Bier nach
dem RHG schimpft und es eigentlich nicht ist.
VG
Chris
____________________
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Antwort 310 |
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Posting Freak Beiträge: 2828 Registriert: 30.11.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.7.2012 um 09:21 |
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Hmm,
also wenns einfach nur um den Begriff Bier geht dann nenne ich meine IPA´s
eben einfach Kirk Bräu und nicht Bier?
Kirk ____________________
Dieses Bier ist in Deutschland leider
nicht verfügbar, da es möglicherweise
Hopfen enthält, für die die erforderlichen
Geschmacksrechte von der GMEA nicht
eingeräumt wurden
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Antwort 311 |
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Posting Freak Beiträge: 757 Registriert: 16.1.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.7.2012 um 09:25 |
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Also wenn ich die ganze Diskussion hier lese frage ich mich unweigerlich,
wie wir Schweizer, Österreicher, Tschechen, Slowaken, Slowenen, Ungarn,
Polen und Ukrainer... bisher gut ohne Reinheitsgebot leben konnten.
Wenn ich manches Posting durchlese kommt es mir so vor, als müsste unser
Bier schlecht riechen, schmecken und uns vergiften, weil wir kein
Reinheitsgebot von 1993 besitzen, das uns daran hindern würde, Rosinen und
Blumenkohl ins Bier zu werfen.
Einen anderen Grund kann's ja nicht geben, wenn man an einem Gesetz
festhält, das den eigenen Markt gegenüber der Konkurrenz aus dem Ausland
benachteiligt.
____________________ "Der braut sich was!"
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Antwort 312 |
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 8.7.2012 um 10:32 |
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Nein, das geht nicht so einfach. Außerhalb von Bayern kann bspw. nach §9
Abs. 7 VorlBierG eine Ausnahmegenehmigung für "Besondere Biere" eingeholt
werden, wonach diese Erzeugnisse dann auch als Bier bezeichnet werden
dürfen. Ansonsten gilt § 1 Abs. 1 BierV, wonach Zitat: | Unter der Bezeichnung
Bier - allein oder in Zusammensetzung - oder unter Bezeichnungen oder
bildlichen Darstellungen, die den Anschein erwecken, als ob es sich um Bier
handelt, dürfen gewerbsmäßig nur Getränke in den Verkehr gebracht werden,
die gegoren sind und den Vorschriften des § 9 Abs. 1, 2 und 4 bis 6 des
Vorläufigen Biergesetzes und den §§ 16 bis 19, § 20 Abs. 1 Satz 2 und §§ 21
und 22 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Vorläufigen Biergesetzes
entsprechen. |
Wichtig ist hier, dass weder die
Bezeichnung noch die bildliche Darstellung den Anschein erwecken, dass es
sich um Bier handeln könnte. Der Begriff "Bräu" ist hier eben schwierig in
der Bezeichnung. Die meisten Brauereien, die eben davon abweichen, nennen
ihr Produkt (man braucht nach Lebensmittelkennzeichnungsverordnung einen
"Verkehrsnamen") dann einfach "Alkoholhaltiges Getränk aus Malz". Das
eigentliche Markenkennzeichen ist dann ein Fantasiename. ____________________ Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
---
Eigene
Homepage
BIER-BRAU-PROjekt
der Uni Erlangen
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Antwort 313 |
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Posting Freak Beiträge: 3478 Registriert: 21.9.2011 Status: Offline
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erstellt am: 8.7.2012 um 11:29 |
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Ganz so ist das nicht: Bier, das nicht nach dem Reinheitsgebot gebraut
wurde darf meines Wissens nach D importiert werden. Um den Verbraucher vor
dem Genuss solchen verseuchten und gesundheitsgefährdenden Bieren zu
schützen reitet man auf dem RHG rum. Und das so erfolgreich, dass nicht
RHG-konformes Bier beim Verbraucher keine Rolle spielt. Soll also keiner
behaupten dass das RHG nutzlos ist.
[Editiert am 8.7.2012 um 11:31 von uli74]
____________________ Gruss Uli
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Antwort 314 |
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Posting Freak Beiträge: 532 Registriert: 30.12.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.7.2012 um 12:44 |
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Zitat von uli74, am 8.7.2012 um
11:29 |
Ganz so ist das nicht: Bier, das nicht nach dem Reinheitsgebot gebraut
wurde darf meines Wissens nach D importiert werden. Um den Verbraucher vor
dem Genuss solchen verseuchten und gesundheitsgefährdenden Bieren zu
schützen reitet man auf dem RHG rum. Und das so erfolgreich, dass nicht
RHG-konformes Bier beim Verbraucher keine Rolle spielt. Soll also keiner
behaupten dass das RHG nutzlos ist. |
Sorry, aber der Post trotzt nur vor Naivität. Wieso wird nicht akzeptiert,
dass der Geschmack der Konsumenten das Kaufverhalten bestimmt und nicht das
Reinheitsgebot? Sicher tut die Werbung ihren Teil dazu, aber was hält die
Vermarkter Nicht-Reinheitsgebotskonformer Biere davon ab, selbst Werbung zu
machen? Mal angenommen, das Reinheitsgebot / Biergesetz wäre gelockert,
glaubt ihr, der Markt würde von neuartigen Kreationen überschüttet werden?
Fakt ist, der Konsument ist ein Gewohnheitstier, hat er sich an etwas
gewöhnt, so bleibt er in der Regel auch dabei. Das gilt für Bier, für
Kaffee, für Wein, für die Lieblingsstulle, ...
Früher oder Später wird mit Sicherheit das Reinheitsgebot / Biergesetz
angepasst werden, aber alles zu seiner Zeit. Der Konsument muss sich an
Neues gewöhnen, bevor er es akzeptiert und solange die breite Masse nicht
weiß, warum das eine Bier Reinheitsgebotkonform ist, das andere aber nicht,
so macht diese Disskusion sowieso keinen sinn. Aber wie immer gilt, das ist
meine Meinung Und aus diesem Grund ziehe ich mich auch aus diesem
Thread zurück. Wie schon in meinem letzten Post beschrieben, gibt es keine
ausreichenden Argumente um sich auf eine Meinung zu einigen. Zur gegebenen
Zeit wird sich eine neue Disskusion finden eventuell dann unter anderen
Vorzeichen.
Ciao Basti ____________________ Wetterauer Hausbräu
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Antwort 315 |
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Board Index > > Off Topic Sektion für Schnickschnack > mal wieder: das geliebte reinheitsgebot |
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