Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 17.1.2012 um 08:47 |
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Ich hab auch keinen Piep mehr gehört.
Man kann auch die großen Weißbierbrauereien anschreiben und fragen, warum
sie das auf die Flaschen schreiben.
Man wird dann mit einem Wust aus irgend welchen historischen Geschichten
erschlagen.
Die glauben wirklich, dass sie nach dem RHG von 1516 brauen.
Dass die Verbraucherschützer nicht reagieren, ist eigentlich ein
Skandal.
Wenn ich Eier aus der Legebatterie als Freilaufeier verkaufe, bekomm ich ja
auch Ärger.
Vermutlich ein Kampf gegen Windmühlen und die haben ihr Ziel erreicht,
nämlich dass es mir so langsam zu blöd wird.
Stefan
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Antwort 250 |
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Posting Freak Beiträge: 868 Registriert: 17.12.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 17.1.2012 um 09:21 |
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Vielleicht ist der Weg über deutsche Instanzen der falsche Weg. Zu stark
dürfte die Lobbyarbeit und -macht sein, die die Brauwirtschaft hier
einbringt.
Dass ein Weissbier nicht RHG-konform sein kann ist so logisch
nachzuvollziehen, dass man sich wundern muss, mit welcher Dreistigkeit das
immer wieder behauptet wird.
Um auf den Punkt zurückzukommen, vielleicht müsste man europäische Stellen
aufmerksam machen, dass hier (unzulässigerweise) mit etwas geworben wird,
das nicht zutrifft. Das RHG als Verbraucherschutz hat die EU ja auch nicht
gelten lassen.
Frank
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Antwort 251 |
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Senior Member Beiträge: 326 Registriert: 25.8.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 17.1.2012 um 09:27 |
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Wie wär's mit der Boulevardpresse?
Die könnten noch empfänglich sein, für so eine Sensation.
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Antwort 252 |
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Posting Freak Beiträge: 568 Registriert: 11.8.2011 Status: Offline
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erstellt am: 17.1.2012 um 09:34 |
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Ja, genau. Liebe Werbekunden, wir wissen was schlimmes über Euch und
schreiben das nun.
Weissbierbrauereien sind nunmal keine Politiker, die man am Boden sehen
will
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Antwort 253 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 17.1.2012 um 09:56 |
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Dass das RHG von 1516 nicht identisch mit dem vorläufigen Biergesetz von
1993 ist, scheint in Deutschland kaum vermittelbar zu sein.
Ganz ehrlich, Respekt vor dieser Lobbyarbeit, so was muss man erst mal
hinbekommen.
Ich glaube nicht, dass jemand Politiker am Boden sehen will, sondern eher
dass sie sich so verhalten, wie sie es selber von anderen immer fordern.
Aber lassen wir das Thema Politik lieber bleiben...
Stefan
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Antwort 254 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 17.1.2012 um 10:17 |
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Wenn sie identisch wären, bräuchte das
RHG-Sprüchlein nicht auf den Etiketten zu stehen, denn dann müßten ja alle
Biere von Gesetzes wegen nach dem RHG gebraut sein¹. So ist das mit der
RHG-Konformität halt eine reine Werbeaussage und die müssen ja bekanntlich
nicht den gleichen Wahrheitsgehalt haben wie eine Zeugenaussage vor
Gericht, wie man an Dingen wie der Extraportion Milch in Kinderschokolade
oder der Leichtigkeit von Joghurette schön sehen kann.
______
¹) Andererseits werben Kosmetikartikel auch gerne damit, dermatologisch
getestet zu sein, was wahrscheinlich auch vorgeschrieben ist, um das
Produkt überhaupt auf den Markt bringen zu dürfen.
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Antwort 255 |
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Posting Freak Beiträge: 868 Registriert: 17.12.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 17.1.2012 um 10:23 |
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Zitat von rmax, am 17.1.2012 um
10:17 | Wenn sie identisch wären, bräuchte das
RHG-Sprüchlein nicht auf den Etiketten zu stehen, denn dann müßten ja alle
Biere von Gesetzes wegen nach dem RHG gebraut sein¹. So ist das mit der
RHG-Konformität halt eine reine Werbeaussage und die müssen ja bekanntlich
nicht den gleichen Wahrheitsgehalt haben wie eine Zeugenaussage vor
Gericht, wie man an Dingen wie der Extraportion Milch in Kinderschokolade
oder der Leichtigkeit von Joghurette schön sehen kann.
______
¹) Andererseits werben Kosmetikartikel auch gerne damit, dermatologisch
getestet zu sein, was wahrscheinlich auch vorgeschrieben ist, um das
Produkt überhaupt auf den Markt bringen zu dürfen.
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Soll das heissen, ich bin jahrelang auf die Sache mit der Extraportion
Milch hereingefallen und hab all die Schokolade umsonst gefuttert?
OMG
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Antwort 256 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 17.1.2012 um 10:28 |
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Und was ist mit den ganzen Milchzwergen die ich immer gegessen hab, wenn
ich ein kleines Steak haben wollte?
Eine Welt bricht zusammen
Stefan
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Antwort 257 |
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 17.1.2012 um 12:23 |
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Ich trage gerne noch etwas zur Verwunderung bei. Anbei meine bisherige
Kommunikation mit dem Bayerischen LGL.
Meine ursprüngliche Anfrage war, ob ich Stout, das mit Röstgerste
hergestellt wurde, als "Alkoholhaltiges Getränk" verkaufen darf (bzgl.
Kennzeichnungspflicht). Dass ich es nicht Bier nennen darf (§1 Abs. 1
BierV), war mir schon bewusst. Man wird jedoch auch vom Landesamt mit
allgemeinen, nicht sachdienlichen Hinweisen und Verboten belehrt. Scheinen
sich juristisch auch nicht ganz auszukennen, die Damen und Herren.
Gesetzestexte werden z.T. sogar falsch zitiert, wenn es mehr Nachdruck
braucht. Zitat: | Sehr geehrter Herr X,
die Verwendung von Röstgerste ist in Deutschland aufgrund der
Bierrechtlichen Bestimmungen, insbesondere § 9 Abs. 1 VorlBierG, für die
Bereitung von Bier nicht möglich. Ausnahmen i.S.v. § 9 Abs. 7 VorlBierG
i.V. mit § 3 VorlBierG-DV sind in Bayern nicht möglich. Diese Auskunft hat
Ihnen bereits Herr Y bei dem Termin am 24.11.2011 gegeben. Das Herstellen
mit Inverkehrbringen i.S. von Art. 3 Nr. 8 VO (EG) 178/2002[1] ist somit
nicht zulässig. |
Meine Antwort Zitat: | Sehr geehrter Herr Z,
dies wurde mir in diesem Zusammenhang bereits mitgeteilt und ist mir auch
nicht neu.
Meine Frage bezog sich vielmehr darauf, ob ich ein derartiges Getränk eben
als "sonstiges alkoholhaltiges Getränk" in Verkehr bringen kann?
§1.1 BierV würde dadurch prinzipiell nicht tangiert. Es geht ganz konkret
darum, warum dieses Getränk "Stout" nicht unter dem Ausschluss der
Bezeichnungen "Bier", "gebraut", etc. ausgegeben werden darf. In genanntem
Paragrafen heißt es: "Unter der "Bezeichnung Bier - allein oder in
Zusammensetzung - oder unter Bezeichnungen oder bildlichen
Darstellungen, die den Anschein erwecken, als ob es sich um Bier handelt
(...)". Somit dürfte der Paragraf keine Anwendung finden, solange auf dem
Etikett keine derartigen Bezeichnungen, die den Anschein erwecken könnten,
zu finden sind.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen |
Erneute Antwort des
LGL: Zitat: | nach unserem bisherigen
Kenntnisstand stellt sich das Endprodukt nach Aussehen, Geschmack und
Beschaffenheit als Bier dar, weshalb die Bier-rechtlichen Vorschriften
Anwendung finden:
Nach § 1 BierV dürfen Getränke, die den Anschein erwecken, als ob es sich
um Bier handelt, d.h. die Beschaffenheit von Bier besitzen, gewerbsmäßig
nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie den Vorschriften des § 9 Abs.
1, 2 und 4 bis 6 des Vorläufigen Biergesetzes und den §§ 16 bis 19, § 20
und 21 und 22 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Vorläufigen
Biergesetzes entsprechen.
Grundsätzlich könnte gemäß § 9 Abs. 7 VorlBierG im einzelnen Fall auf
Antrag die Herstellung von „besonderen Bieren“ zugelassen werden: Hier ist
jedoch zu beachten, dass nach § 3 VorlBierG-DV diese Ausnahme nicht in
Bayern und den ehemaligen Ländern Württemberg und Baden anwendbar ist.
Ein Inverkehrbringen als „sonstiges alkoholhaltiges Getränk“ ist somit
nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen |
Wiederum meine
Antwort: Zitat: | Sehr geehrter Herr Z,
Vielen Dank zunächst für Ihre Antwort.
Sie zitieren allerdings den Gesetzestext der BierV falsch.
Ich zitiere noch einmal im Original:
"§ 1 Schutz der Bezeichnung Bier
(1) Unter der Bezeichnung Bier - allein oder in Zusammensetzung - oder
unter Bezeichnungen oder bildlichen Darstellungen, die den Anschein
erwecken, als ob es sich um Bier handelt, dürfen gewerbsmäßig nur
Getränke
in den Verkehr gebracht werden, die gegoren sind und den Vorschriften
des
§ 9 Abs. 1, 2 und 4 bis 6 des Vorläufigen Biergesetzes und den §§ 16 bis
19, § 20 Abs. 1 Satz 2 und §§ 21 und 22 Abs. 1 der Verordnung zur
Durchführung des Vorläufigen Biergesetzes entsprechen.
(2) Abweichend von Absatz 1 dürfen im Ausland hergestellte gegorene
Getränke, die nicht den in Absatz 1 genannten Vorschriften entsprechen,
unter der Bezeichnung "Bier" gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht
werden,
wenn sie im jeweiligen Herstellungsland unter der Bezeichnung "Bier"
oder
einer dieser Bezeichnung entsprechenden Verkehrsbezeichnung
verkehrsfähig
sind. Sind diesen Getränken zulassungsbedürftige Zusatzstoffe zugesetzt
worden, so gilt dies jedoch nur, wenn für diese Zusatzstoffe eine
Ausnahmeregelung nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
getroffen worden ist.
(3) Ein Getränk, bei dem die Gärung unterbrochen ist, gilt ebenfalls als
gegoren."
Ich stelle die von Ihnen falsch zitierte Passage des §1 Abs. 1 noch
einmal
heraus:
"(...) oder unter Bezeichnungen oder bildlichen Darstellungen, die
den
Anschein erwecken, als ob es sich um Bier handelt (...)"
Es ist also nicht relevant, dass das Produkt per se den Anschein
erwecken
könnte, als ob es sich um Bier handle, sondern dessen bildliche
Darstellung und/oder Bezeichnung. Das ist somit nur auf das Etikett
bezogen.
> Grundsätzlich könnte gemäß § 9 Abs. 7 VorlBierG im einzelnen Fall
auf
> Antrag die Herstellung von "besonderen Bieren" zugelassen werden: Hier
ist
> jedoch zu beachten, dass nach § 3 VorlBierG-DV diese Ausnahme nicht
in
> Bayern und den ehemaligen Ländern Württemberg und Baden anwendbar
ist.
> Ein Inverkehrbringen als "sonstiges alkoholhaltiges Getränk" ist
somit
> nicht möglich.
Des weiteren erschließt sich mir auch nicht, weswegen aus §3 BierStDB
hervorgehen sollte, dass einzelne Ausnahmen nach § 9 Abs. 7 VorlBierG in
Bayern nicht möglich seien. In den in §3 BierStDB genannten §§ des RGBl.
ist jedenfalls nur die Verwendung von Zucker und Farbstoffen aus Zucker
für obergärige Biere ausgeschlossen.
Daher kann ich mit Ihren obigen Ausführungen nicht zufrieden sein. Ich
bitte um weitere Auskunft und bestehe nach wie vor darauf, dass ein
Inverkehrbringen unter der Verkehrsbezeichnung "Alkoholhaltiges Getränk"
möglich ist.
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen |
Solange die mir selbst nur mit juristischem Halbwissen kommen, lass ich
nicht locker und werde die schööön nerven!
[Editiert am 17.1.2012 um 12:25 von hiasl]
____________________ Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
---
Eigene
Homepage
BIER-BRAU-PROjekt
der Uni Erlangen
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Antwort 258 |
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Posting Freak Beiträge: 868 Registriert: 17.12.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 17.1.2012 um 12:41 |
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Wenn ich bedenke, was ich schon alles getrunken habe, wo zwar "Bier" drauf
stand aber....
Vielleicht muss man bei manchen Herstellern extra "Bier" drauf schreiben,
weil sonst keiner merkt, was es sein soll?
Frank
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Antwort 259 |
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Posting Freak Beiträge: 1776 Registriert: 14.7.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 17.1.2012 um 13:10 |
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Hiasl
".. das Endprodukt stellt sich nach Aussehen, Geschmack und Beschaffenheit
als Bier dar, weshalb die Bier-rechtlichen Vorschriften Anwendung finden
.."
.. und es aus aus genau diesem Grund nicht als Bier, ja nicht einmal als
alkoholhaltiges Getränk in Verkehr gebracht werden darf ..
sorry, ich nehme an, das alles ist bitter und frustrierend für dich, aber
dieser Behördenquark war für mich heute der Schenkelklopfer des Tages!
Viel Erfolg und Durchhaltevermögen beim Kampf gegen die behördlichen
Windmühlen!
Grüße
Tino
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Antwort 260 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 17.1.2012 um 13:19 |
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Ich finde das vor dem Rest der Welt ziemlich peinlich.
Ein Stout entspricht ja witzigerweise dem RHG von 1516, da es aus Gerste,
Wasser und Hopfen besteht, ganz im Gegenteil zum Hefeweizen. Welch
Volksverar...ung.
@Hiasl: Weiter so, auf in den Kampf Don Quichotte, meine moralische
Unterstützung hast Du!
Stefan
[Editiert am 17.1.2012 um 13:23 von Boludo]
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Antwort 261 |
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Posting Freak Beiträge: 2084 Registriert: 28.10.2009 Status: Offline
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erstellt am: 18.4.2012 um 12:57 |
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Ta-Da-Da-Daaa, Vorhang auf zum nächsten Akt des Kasperltheaters:
Hier hatte Stefan geschrieben:
Zitat von Boludo | Der Spruch "gebraut nach dem bayrischen Reinheitsgebot von
1516" gehört verboten, vor allem auf Hefeweizen.
Kein Bier in Deutschland entspricht dieser Verordnung (soll der Deutsche
Brauerbund mal ein Bier aus Gerste, Hopfen und Wasser brauen, da bin ich
mal gespannt). Wem die Sache mit dem Hefeweizen und dem RHG Sprüchlein
stinkt, der kann es übrigens hier kostenlos melden. |
Nun, inzwischen hat die Verbraucherzentrale eben doch noch reagiert ( E
pur si muove), m.E. in vorbildlicher Weise, und damit sogar einige
Wellen verursacht. Aber dazu kommen wir noch später. Zunächst einmal lest
selber:
Erdinger Weißbier - Trotz Weizen im Bier
wird mit dem Reinheitsgebot von 1516 geworben
Die Verbraucherzentrale hat m.E. ganz gut die Forderung herausgearbeitet,
dass nur die Jahreszahl "1516" in Verbindung mit einem Weißbier zu
beanstanden sei.
Vorhersehbar, und völlig am Thema vorbei, fiel freilich die Antwort des
Marktführers aus. Man will offenbar gar nicht erst versuchen zu verstehen,
dass ausgerechnet die Bewerbung eines Weißbiers mit dem
"Anti-Weißbiergesetz" von 1516 irreführender Blödsinn ist. Zunächt
schwadroniert man reflexartig in gewohnter Weise über die " fehlende
Hefe", dabei war das gar nicht Inhalt der Verbraucherbeschwerde (und
selbst wenn: Freilich ist Hefe zur Bierherstellung unverzichtbar. Weizen
ist das aber nicht!).
Und zum Weizen hat man sich eine besonders drollige Argumentation
ausgedacht: Der edle Weizen sei damals den Adligen vorbehalten gewesen,
deshalb erhalte der Verbraucher jetzt auch ungefragt sogar etwas noch viel
besseres! Na toll. Wenn diese Argumentation gelten sollte, dann braue ich
jetzt gleich ein Gewürzbier (denn z.B. Pfeffer, der bis ins 16. Jhd. mit
Gold aufgewogen wurde, war noch viel viel edler als jegliches Getreide) und
schreib auch " getreu 1516" drauf. Schön, dass das so einfach
geht...
Aber so etwas war schließlich zu erwarten. Dennoch hat es offenbar diesmal
etwas mehr Wirkung gezeitigt, den in der heutigen SZ steht ein Artikel
darüber, unter dem Titel " Angst vor Exotik - Münchner Brauereien kämpfen um
Reinheitsgebot", in dem einmal mehr der Untergang des Abendlandes
beschworen wird. Wo es aber eigentlich nur darum ging, ob Erdinger die Zahl
"1516" nun aufs Etikett schreiben darf oder nicht, wird plötzlich eine Art
Verschwörung zur kompletten Aufgabe " unseres Alleinstellungsmerkmales
auf der ganzen Welt" befürchtet.
Oh Mann, wo haben wir da hineingestochen? Offenbar ist überhaupt keine
sachliche Diskussion mehr möglich.
Wie es mir schon vor der Zeit in 4 Jahren graut, wenn der Popanz ein halbes
Jahrtausend feiert...
Moritz
[Editiert am 18.4.2012 um 13:27 von Bierjunge]
____________________ Glaubte ich an die Reinkarnation, so wollte ich als Hefepilz wiedergeboren
werden.
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Antwort 262 |
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Moderator Beiträge: 4922 Registriert: 5.4.2005 Status: Offline
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erstellt am: 18.4.2012 um 13:15 |
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...und dann macht Erdinger die Flaschengärung (?) offenbar noch mit
untergäriger Hefe!
Ach, ich darf schon 1516 draufschreiben! 15°P und 16 EBU <kicher>!
Uwe ____________________
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Antwort 263 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 18.4.2012 um 14:05 |
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Hallo Moritz,
ich hätt ehrlich gesagt nicht gedacht, dass da noch was kommt.
Wie geht die Sache denn jetzt weiter?
Bleibt alles beim Alten?
Die Deutschen wollen an das RHG glauben, denn das gibt uns ein gutes
Gefühl: Nur wir können gutes Bier machen und das schon seit 500 Jahren.
Glaubensfragen haben immer sehr viel mit Gefühlen zu tun und Gefühle sind
immer stärker als der Verstand, darum ist es auch egal, wie man
argumentiert.
Wobei es bei der Sache mit dem Weizen nicht viel zu argumentieren gibt, die
Sache ist glasklar, Weizen wurde verboten.
Stefan
[Editiert am 18.4.2012 um 14:09 von Boludo]
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Antwort 264 |
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Posting Freak Beiträge: 868 Registriert: 17.12.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 18.4.2012 um 14:18 |
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Dann soll doch Erdinger gerichtlich dagegen vorgehen, dass neulich eine
Brauerei in Bayern wegen untergärigem Weizenbier eine Strafe zahlen musste,
wenn sie den Weizen schon als edlere Zutat betrachten. Oder will man uns
diese edle Zutat untergärig etwa vorenthalten?
Dieses Herausreden ist doch Unsinn - naa, des is a Schmarrn.
Frank
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Antwort 265 |
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Posting Freak Beiträge: 1307 Registriert: 1.12.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 18.4.2012 um 15:42 |
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Das Problem ist ja auch das die immer noch nicht raffen das
Qualitätssicherung kein Hauptgrund für das RHG war. Aber jeder zweite
depperte Bayer (man verzeihe es mir, aber bei denen treffe ich da immer die
meisten) glaubt das so und würde es nicht saufen weil wenn du ihm sagst das
es nicht RHG konform ist. Solange müssen die halt bei den meisten von uns
darauf verzichten.
Ich kritisiere hier keinen das er gerne nur die Zutaten des RHG nimmt und
nichts anderes, das ist absolut legitim. Am Anfang dachte ich auch "hmm mit
Zucker karbonisieren", aber wenn ich etwas für mich koche, dann weil es
schmecken soll. Solange es dies tut und nicht giftig ist, darf bei mir jede
taugliche Zutat in den Kessel.
Aber deswegen zu sagen das Bier kein Bier ist, ja leckt mich doch.
____________________
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Antwort 266 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 18.4.2012 um 15:53 |
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Zitat von Bergbock, am 18.4.2012 um
14:18 | Dann soll doch Erdinger gerichtlich
dagegen vorgehen, dass neulich eine Brauerei in Bayern wegen untergärigem
Weizenbier eine Strafe zahlen musste, wenn sie den Weizen schon als edlere
Zutat betrachten. |
Untergäriges Weizenbier zu bestrafen ist extrem peinlich und eigentlich mit
gar nichts zu rechtfertigen, solange obergäriges Weizenbier erlaubt ist
(das dann in der Flasche untergärig nachgegoren werden darf ).
Was denken da nur unsere lieben Nachbarn in Schweiz und Österreich,
vermutlich das da.
Stefan
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Antwort 267 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 18.4.2012 um 16:11 |
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Hat eigentlich schonmal jemand versucht, bei einem Bier mit
"1516-Sprüchlein" auf dem Etikett, gegenüber dem Händler oder der Brauerei
auf den von Herzog Wilhelm IV. festgelegten Preisobergrenzen zu
bestehen?
Der Schuß könnte allerdings auch nach hinten los gehen, denn ich habe keine
Ahnung, was einem Pfennig von damals an heutiger Kaufkraft entspricht.
[Editiert am 18.4.2012 um 16:12 von rmax]
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Antwort 268 |
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Posting Freak Beiträge: 2153 Registriert: 8.2.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 18.4.2012 um 16:38 |
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Ob das auch in Baden-Württemberg gefeiert
wird, wo wir doch als letzte Widerstandsnester erst 2406 mit der
500-Jahrfeier dran sind?
Gruß Hotte
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Antwort 269 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 18.4.2012 um 17:34 |
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Antwort 270 |
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Posting Freak Beiträge: 2153 Registriert: 8.2.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 18.4.2012 um 18:18 |
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Oje, wie kommt denn die Zahl in meinen Kopf. Vom Widerstandsnest zum
Mitläufer degradiert
Asche auf mein Haupt!
Gruß
Hotte, der sich jetzt ein Aventinus nach dem RHG der überarbeiteten Fassung
von 1548 gönnt, als es erstmal wieder nördlich der Donau erlaubt war,
Weizen zu brauen (auch wenn das nicht Kehlheim war).
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Antwort 271 |
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Posting Freak Beiträge: 1307 Registriert: 1.12.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 18.4.2012 um 18:39 |
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Ich rieche Grutbier hier im Forum, lasst uns den Ketzer richten, auf das er
merke welch abscheuchlich Gebreu er fabriziert, Rene ist sein Name und
seine Strafe wird zum Treffen der Mitteldeutschen Brauer ausgesprochen
sein. Bis dahin lebe er in Abgeschiedenheit hinter einer Mauer um zu Sinnen
über seine Taten.
Sorry OT, aber das konnte ich mir nun nicht verkneifen...
VG
____________________
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Antwort 272 |
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 18.4.2012 um 19:06 |
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muhaha... Bei Vollmond wurde der schreckliche Absud gebraut.
Mit Spinnenbein, Echsenzung und allerlei Hexenkräutern..So werden ich die
garstige Kruke auf den Tisch stellen, brodelnd und Eiter verspritzend...so
das eure gebenedeiten, heiligen und reinen Hopfenbiere
augenblicklich sauer werden.. ____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 273 |
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Junior Member Beiträge: 33 Registriert: 31.1.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 18.4.2012 um 19:17 |
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habe ich das so richtig verstanden?: Eine Brauerei darf ein Bier brauen und
verkaufen, dass nicht nach dem Reinheitsgebot entspricht, sie darf es dann
aber nicht als Bier verkaufen, richtig?
Sollen wir uns dann nicht einfach einen anderen Namen für alles was zwar
Bier ist, aber nicht nach dem Reinheitsgebot gebraut wurde, überlegen?
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Antwort 274 |
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