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Seite 11 von 13   «  9  10  11  12  13  »     
Autor: Betreff: mal wieder: das geliebte reinheitsgebot
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 17.1.2012 um 08:47  
Ich hab auch keinen Piep mehr gehört.
Man kann auch die großen Weißbierbrauereien anschreiben und fragen, warum sie das auf die Flaschen schreiben.
Man wird dann mit einem Wust aus irgend welchen historischen Geschichten erschlagen.
Die glauben wirklich, dass sie nach dem RHG von 1516 brauen.
Dass die Verbraucherschützer nicht reagieren, ist eigentlich ein Skandal.
Wenn ich Eier aus der Legebatterie als Freilaufeier verkaufe, bekomm ich ja auch Ärger.

Vermutlich ein Kampf gegen Windmühlen und die haben ihr Ziel erreicht, nämlich dass es mir so langsam zu blöd wird.

Stefan
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Bergbock
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red_folder.gif erstellt am: 17.1.2012 um 09:21  
Vielleicht ist der Weg über deutsche Instanzen der falsche Weg. Zu stark dürfte die Lobbyarbeit und -macht sein, die die Brauwirtschaft hier einbringt.
Dass ein Weissbier nicht RHG-konform sein kann ist so logisch nachzuvollziehen, dass man sich wundern muss, mit welcher Dreistigkeit das immer wieder behauptet wird.
Um auf den Punkt zurückzukommen, vielleicht müsste man europäische Stellen aufmerksam machen, dass hier (unzulässigerweise) mit etwas geworben wird, das nicht zutrifft. Das RHG als Verbraucherschutz hat die EU ja auch nicht gelten lassen.

Frank
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red_folder.gif erstellt am: 17.1.2012 um 09:27  
Wie wär's mit der Boulevardpresse?

Die könnten noch empfänglich sein, für so eine Sensation.
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zoomer
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red_folder.gif erstellt am: 17.1.2012 um 09:34  
Ja, genau. Liebe Werbekunden, wir wissen was schlimmes über Euch und schreiben das nun.

Weissbierbrauereien sind nunmal keine Politiker, die man am Boden sehen will :)
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 17.1.2012 um 09:56  
Dass das RHG von 1516 nicht identisch mit dem vorläufigen Biergesetz von 1993 ist, scheint in Deutschland kaum vermittelbar zu sein.
Ganz ehrlich, Respekt vor dieser Lobbyarbeit, so was muss man erst mal hinbekommen.


Zitat von zoomer, am 17.1.2012 um 09:34

Weissbierbrauereien sind nunmal keine Politiker, die man am Boden sehen will :)


Ich glaube nicht, dass jemand Politiker am Boden sehen will, sondern eher dass sie sich so verhalten, wie sie es selber von anderen immer fordern.
Aber lassen wir das Thema Politik lieber bleiben...


Stefan
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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 17.1.2012 um 10:17  

Zitat von Boludo, am 17.1.2012 um 09:56
Dass das RHG von 1516 nicht identisch mit dem vorläufigen Biergesetz von 1993 ist, [...]

Wenn sie identisch wären, bräuchte das RHG-Sprüchlein nicht auf den Etiketten zu stehen, denn dann müßten ja alle Biere von Gesetzes wegen nach dem RHG gebraut sein¹. So ist das mit der RHG-Konformität halt eine reine Werbeaussage und die müssen ja bekanntlich nicht den gleichen Wahrheitsgehalt haben wie eine Zeugenaussage vor Gericht, wie man an Dingen wie der Extraportion Milch in Kinderschokolade oder der Leichtigkeit von Joghurette schön sehen kann.

______
¹) Andererseits werben Kosmetikartikel auch gerne damit, dermatologisch getestet zu sein, was wahrscheinlich auch vorgeschrieben ist, um das Produkt überhaupt auf den Markt bringen zu dürfen.
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Bergbock
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red_folder.gif erstellt am: 17.1.2012 um 10:23  

Zitat von rmax, am 17.1.2012 um 10:17

Zitat von Boludo, am 17.1.2012 um 09:56
Dass das RHG von 1516 nicht identisch mit dem vorläufigen Biergesetz von 1993 ist, [...]

Wenn sie identisch wären, bräuchte das RHG-Sprüchlein nicht auf den Etiketten zu stehen, denn dann müßten ja alle Biere von Gesetzes wegen nach dem RHG gebraut sein¹. So ist das mit der RHG-Konformität halt eine reine Werbeaussage und die müssen ja bekanntlich nicht den gleichen Wahrheitsgehalt haben wie eine Zeugenaussage vor Gericht, wie man an Dingen wie der Extraportion Milch in Kinderschokolade oder der Leichtigkeit von Joghurette schön sehen kann.

______
¹) Andererseits werben Kosmetikartikel auch gerne damit, dermatologisch getestet zu sein, was wahrscheinlich auch vorgeschrieben ist, um das Produkt überhaupt auf den Markt bringen zu dürfen.


Soll das heissen, ich bin jahrelang auf die Sache mit der Extraportion Milch hereingefallen und hab all die Schokolade umsonst gefuttert? :o

OMG
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 17.1.2012 um 10:28  
Und was ist mit den ganzen Milchzwergen die ich immer gegessen hab, wenn ich ein kleines Steak haben wollte?
Eine Welt bricht zusammen :gruebel:

Stefan
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hiasl
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red_folder.gif erstellt am: 17.1.2012 um 12:23  
Ich trage gerne noch etwas zur Verwunderung bei. Anbei meine bisherige Kommunikation mit dem Bayerischen LGL.
Meine ursprüngliche Anfrage war, ob ich Stout, das mit Röstgerste hergestellt wurde, als "Alkoholhaltiges Getränk" verkaufen darf (bzgl. Kennzeichnungspflicht). Dass ich es nicht Bier nennen darf (§1 Abs. 1 BierV), war mir schon bewusst. Man wird jedoch auch vom Landesamt mit allgemeinen, nicht sachdienlichen Hinweisen und Verboten belehrt. Scheinen sich juristisch auch nicht ganz auszukennen, die Damen und Herren. Gesetzestexte werden z.T. sogar falsch zitiert, wenn es mehr Nachdruck braucht.
Zitat:
Sehr geehrter Herr X,
die Verwendung von Röstgerste ist in Deutschland aufgrund der Bierrechtlichen Bestimmungen, insbesondere § 9 Abs. 1 VorlBierG, für die Bereitung von Bier nicht möglich. Ausnahmen i.S.v. § 9 Abs. 7 VorlBierG i.V. mit § 3 VorlBierG-DV sind in Bayern nicht möglich. Diese Auskunft hat Ihnen bereits Herr Y bei dem Termin am 24.11.2011 gegeben. Das Herstellen mit Inverkehrbringen i.S. von Art. 3 Nr. 8 VO (EG) 178/2002[1] ist somit nicht zulässig.

Meine Antwort
Zitat:
Sehr geehrter Herr Z,
dies wurde mir in diesem Zusammenhang bereits mitgeteilt und ist mir auch nicht neu.
Meine Frage bezog sich vielmehr darauf, ob ich ein derartiges Getränk eben als "sonstiges alkoholhaltiges Getränk" in Verkehr bringen kann?
§1.1 BierV würde dadurch prinzipiell nicht tangiert. Es geht ganz konkret darum, warum dieses Getränk "Stout" nicht unter dem Ausschluss der Bezeichnungen "Bier", "gebraut", etc. ausgegeben werden darf. In genanntem Paragrafen heißt es: "Unter der "Bezeichnung Bier - allein oder in Zusammensetzung - oder unter Bezeichnungen oder bildlichen
Darstellungen, die den Anschein erwecken, als ob es sich um Bier handelt (...)". Somit dürfte der Paragraf keine Anwendung finden, solange auf dem Etikett keine derartigen Bezeichnungen, die den Anschein erwecken könnten, zu finden sind.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen

Erneute Antwort des LGL:
Zitat:
nach unserem bisherigen Kenntnisstand stellt sich das Endprodukt nach Aussehen, Geschmack und Beschaffenheit als Bier dar, weshalb die Bier-rechtlichen Vorschriften Anwendung finden:
Nach § 1 BierV dürfen Getränke, die den Anschein erwecken, als ob es sich um Bier handelt, d.h. die Beschaffenheit von Bier besitzen, gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie den Vorschriften des § 9 Abs. 1, 2 und 4 bis 6 des Vorläufigen Biergesetzes und den §§ 16 bis 19, § 20 und 21 und 22 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Vorläufigen Biergesetzes entsprechen.

Grundsätzlich könnte gemäß § 9 Abs. 7 VorlBierG im einzelnen Fall auf Antrag die Herstellung von „besonderen Bieren“ zugelassen werden: Hier ist jedoch zu beachten, dass nach § 3 VorlBierG-DV diese Ausnahme nicht in Bayern und den ehemaligen Ländern Württemberg und Baden anwendbar ist.
Ein Inverkehrbringen als „sonstiges alkoholhaltiges Getränk“ ist somit nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Wiederum meine Antwort:
Zitat:
Sehr geehrter Herr Z,
Vielen Dank zunächst für Ihre Antwort.

Sie zitieren allerdings den Gesetzestext der BierV falsch.
Ich zitiere noch einmal im Original:
"§ 1 Schutz der Bezeichnung Bier
(1) Unter der Bezeichnung Bier - allein oder in Zusammensetzung - oder
unter Bezeichnungen oder bildlichen Darstellungen, die den Anschein
erwecken, als ob es sich um Bier handelt, dürfen gewerbsmäßig nur Getränke
in den Verkehr gebracht werden, die gegoren sind und den Vorschriften des
§ 9 Abs. 1, 2 und 4 bis 6 des Vorläufigen Biergesetzes und den §§ 16 bis
19, § 20 Abs. 1 Satz 2 und §§ 21 und 22 Abs. 1 der Verordnung zur
Durchführung des Vorläufigen Biergesetzes entsprechen.
(2) Abweichend von Absatz 1 dürfen im Ausland hergestellte gegorene
Getränke, die nicht den in Absatz 1 genannten Vorschriften entsprechen,
unter der Bezeichnung "Bier" gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht werden,
wenn sie im jeweiligen Herstellungsland unter der Bezeichnung "Bier" oder
einer dieser Bezeichnung entsprechenden Verkehrsbezeichnung verkehrsfähig
sind. Sind diesen Getränken zulassungsbedürftige Zusatzstoffe zugesetzt
worden, so gilt dies jedoch nur, wenn für diese Zusatzstoffe eine
Ausnahmeregelung nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
getroffen worden ist.
(3) Ein Getränk, bei dem die Gärung unterbrochen ist, gilt ebenfalls als
gegoren."


Ich stelle die von Ihnen falsch zitierte Passage des §1 Abs. 1 noch einmal
heraus:
"(...) oder unter Bezeichnungen oder bildlichen Darstellungen, die den
Anschein erwecken, als ob es sich um Bier handelt (...)"

Es ist also nicht relevant, dass das Produkt per se den Anschein erwecken
könnte, als ob es sich um Bier handle, sondern dessen bildliche
Darstellung und/oder Bezeichnung. Das ist somit nur auf das Etikett
bezogen.

> Grundsätzlich könnte gemäß § 9 Abs. 7 VorlBierG im einzelnen Fall auf
> Antrag die Herstellung von "besonderen Bieren" zugelassen werden: Hier ist
> jedoch zu beachten, dass nach § 3 VorlBierG-DV diese Ausnahme nicht in
> Bayern und den ehemaligen Ländern Württemberg und Baden anwendbar ist.
> Ein Inverkehrbringen als "sonstiges alkoholhaltiges Getränk" ist somit
> nicht möglich.
Des weiteren erschließt sich mir auch nicht, weswegen aus §3 BierStDB
hervorgehen sollte, dass einzelne Ausnahmen nach § 9 Abs. 7 VorlBierG in
Bayern nicht möglich seien. In den in §3 BierStDB genannten §§ des RGBl.
ist jedenfalls nur die Verwendung von Zucker und Farbstoffen aus Zucker
für obergärige Biere ausgeschlossen.

Daher kann ich mit Ihren obigen Ausführungen nicht zufrieden sein. Ich
bitte um weitere Auskunft und bestehe nach wie vor darauf, dass ein
Inverkehrbringen unter der Verkehrsbezeichnung "Alkoholhaltiges Getränk"
möglich ist.

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen


Solange die mir selbst nur mit juristischem Halbwissen kommen, lass ich nicht locker und werde die schööön nerven!


[Editiert am 17.1.2012 um 12:25 von hiasl]



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Bergbock
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red_folder.gif erstellt am: 17.1.2012 um 12:41  
Wenn ich bedenke, was ich schon alles getrunken habe, wo zwar "Bier" drauf stand aber....
:thumbdown:

Vielleicht muss man bei manchen Herstellern extra "Bier" drauf schreiben, weil sonst keiner merkt, was es sein soll?

Frank
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tinoquell
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red_folder.gif erstellt am: 17.1.2012 um 13:10  
Hiasl :thumbup:

".. das Endprodukt stellt sich nach Aussehen, Geschmack und Beschaffenheit als Bier dar, weshalb die Bier-rechtlichen Vorschriften Anwendung finden .."

.. und es aus aus genau diesem Grund nicht als Bier, ja nicht einmal als alkoholhaltiges Getränk in Verkehr gebracht werden darf ..



sorry, ich nehme an, das alles ist bitter und frustrierend für dich, aber dieser Behördenquark war für mich heute der Schenkelklopfer des Tages!

Viel Erfolg und Durchhaltevermögen beim Kampf gegen die behördlichen Windmühlen!
Grüße
Tino
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 17.1.2012 um 13:19  
Ich finde das vor dem Rest der Welt ziemlich peinlich.
Ein Stout entspricht ja witzigerweise dem RHG von 1516, da es aus Gerste, Wasser und Hopfen besteht, ganz im Gegenteil zum Hefeweizen. Welch Volksverar...ung.

@Hiasl: Weiter so, auf in den Kampf Don Quichotte, meine moralische Unterstützung hast Du!

Stefan


[Editiert am 17.1.2012 um 13:23 von Boludo]
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Bierjunge
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red_folder.gif erstellt am: 18.4.2012 um 12:57  
Ta-Da-Da-Daaa, Vorhang auf zum nächsten Akt des Kasperltheaters:

Hier hatte Stefan geschrieben:

Zitat von Boludo
Der Spruch "gebraut nach dem bayrischen Reinheitsgebot von 1516" gehört verboten, vor allem auf Hefeweizen.
Kein Bier in Deutschland entspricht dieser Verordnung (soll der Deutsche Brauerbund mal ein Bier aus Gerste, Hopfen und Wasser brauen, da bin ich mal gespannt). Wem die Sache mit dem Hefeweizen und dem RHG Sprüchlein stinkt, der kann es übrigens hier kostenlos melden.


Nun, inzwischen hat die Verbraucherzentrale eben doch noch reagiert (E pur si muove), m.E. in vorbildlicher Weise, und damit sogar einige Wellen verursacht. Aber dazu kommen wir noch später. Zunächst einmal lest selber:
Erdinger Weißbier - Trotz Weizen im Bier wird mit dem Reinheitsgebot von 1516 geworben
Die Verbraucherzentrale hat m.E. ganz gut die Forderung herausgearbeitet, dass nur die Jahreszahl "1516" in Verbindung mit einem Weißbier zu beanstanden sei.

Vorhersehbar, und völlig am Thema vorbei, fiel freilich die Antwort des Marktführers aus. Man will offenbar gar nicht erst versuchen zu verstehen, dass ausgerechnet die Bewerbung eines Weißbiers mit dem "Anti-Weißbiergesetz" von 1516 irreführender Blödsinn ist. Zunächt schwadroniert man reflexartig in gewohnter Weise über die "fehlende Hefe", dabei war das gar nicht Inhalt der Verbraucherbeschwerde (und selbst wenn: Freilich ist Hefe zur Bierherstellung unverzichtbar. Weizen ist das aber nicht!).
Und zum Weizen hat man sich eine besonders drollige Argumentation ausgedacht: Der edle Weizen sei damals den Adligen vorbehalten gewesen, deshalb erhalte der Verbraucher jetzt auch ungefragt sogar etwas noch viel besseres! Na toll. Wenn diese Argumentation gelten sollte, dann braue ich jetzt gleich ein Gewürzbier (denn z.B. Pfeffer, der bis ins 16. Jhd. mit Gold aufgewogen wurde, war noch viel viel edler als jegliches Getreide) und schreib auch "getreu 1516" drauf. Schön, dass das so einfach geht...

Aber so etwas war schließlich zu erwarten. Dennoch hat es offenbar diesmal etwas mehr Wirkung gezeitigt, den in der heutigen SZ steht ein Artikel darüber, unter dem Titel "Angst vor Exotik - Münchner Brauereien kämpfen um Reinheitsgebot", in dem einmal mehr der Untergang des Abendlandes beschworen wird. Wo es aber eigentlich nur darum ging, ob Erdinger die Zahl "1516" nun aufs Etikett schreiben darf oder nicht, wird plötzlich eine Art Verschwörung zur kompletten Aufgabe "unseres Alleinstellungsmerkmales auf der ganzen Welt" befürchtet.

Oh Mann, wo haben wir da hineingestochen? Offenbar ist überhaupt keine sachliche Diskussion mehr möglich.
Wie es mir schon vor der Zeit in 4 Jahren graut, wenn der Popanz ein halbes Jahrtausend feiert...

Moritz


[Editiert am 18.4.2012 um 13:27 von Bierjunge]



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Glaubte ich an die Reinkarnation, so wollte ich als Hefepilz wiedergeboren werden.
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Uwe12
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red_folder.gif erstellt am: 18.4.2012 um 13:15  
...und dann macht Erdinger die Flaschengärung (?) offenbar noch mit untergäriger Hefe!
Ach, ich darf schon 1516 draufschreiben! 15°P und 16 EBU <kicher>! ;)

Uwe


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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 18.4.2012 um 14:05  
Hallo Moritz,

ich hätt ehrlich gesagt nicht gedacht, dass da noch was kommt.
Wie geht die Sache denn jetzt weiter?
Bleibt alles beim Alten?

Die Deutschen wollen an das RHG glauben, denn das gibt uns ein gutes Gefühl: Nur wir können gutes Bier machen und das schon seit 500 Jahren.
Glaubensfragen haben immer sehr viel mit Gefühlen zu tun und Gefühle sind immer stärker als der Verstand, darum ist es auch egal, wie man argumentiert.
Wobei es bei der Sache mit dem Weizen nicht viel zu argumentieren gibt, die Sache ist glasklar, Weizen wurde verboten.


Stefan


[Editiert am 18.4.2012 um 14:09 von Boludo]
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Bergbock
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red_folder.gif erstellt am: 18.4.2012 um 14:18  
Dann soll doch Erdinger gerichtlich dagegen vorgehen, dass neulich eine Brauerei in Bayern wegen untergärigem Weizenbier eine Strafe zahlen musste, wenn sie den Weizen schon als edlere Zutat betrachten. Oder will man uns diese edle Zutat untergärig etwa vorenthalten?
Dieses Herausreden ist doch Unsinn - naa, des is a Schmarrn.

Frank
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tazzyminator
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red_folder.gif erstellt am: 18.4.2012 um 15:42  
Das Problem ist ja auch das die immer noch nicht raffen das Qualitätssicherung kein Hauptgrund für das RHG war. Aber jeder zweite depperte Bayer (man verzeihe es mir, aber bei denen treffe ich da immer die meisten) glaubt das so und würde es nicht saufen weil wenn du ihm sagst das es nicht RHG konform ist. Solange müssen die halt bei den meisten von uns darauf verzichten.

Ich kritisiere hier keinen das er gerne nur die Zutaten des RHG nimmt und nichts anderes, das ist absolut legitim. Am Anfang dachte ich auch "hmm mit Zucker karbonisieren", aber wenn ich etwas für mich koche, dann weil es schmecken soll. Solange es dies tut und nicht giftig ist, darf bei mir jede taugliche Zutat in den Kessel.

Aber deswegen zu sagen das Bier kein Bier ist, ja leckt mich doch.


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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 18.4.2012 um 15:53  

Zitat von Bergbock, am 18.4.2012 um 14:18
Dann soll doch Erdinger gerichtlich dagegen vorgehen, dass neulich eine Brauerei in Bayern wegen untergärigem Weizenbier eine Strafe zahlen musste, wenn sie den Weizen schon als edlere Zutat betrachten.


Untergäriges Weizenbier zu bestrafen ist extrem peinlich und eigentlich mit gar nichts zu rechtfertigen, solange obergäriges Weizenbier erlaubt ist (das dann in der Flasche untergärig nachgegoren werden darf :puzz: ).
Was denken da nur unsere lieben Nachbarn in Schweiz und Österreich, vermutlich das da.

Stefan
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rmax
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smilies/wink.gif erstellt am: 18.4.2012 um 16:11  
Hat eigentlich schonmal jemand versucht, bei einem Bier mit "1516-Sprüchlein" auf dem Etikett, gegenüber dem Händler oder der Brauerei auf den von Herzog Wilhelm IV. festgelegten Preisobergrenzen zu bestehen?
Der Schuß könnte allerdings auch nach hinten los gehen, denn ich habe keine Ahnung, was einem Pfennig von damals an heutiger Kaufkraft entspricht.


[Editiert am 18.4.2012 um 16:12 von rmax]
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aegir
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red_folder.gif erstellt am: 18.4.2012 um 16:38  

Zitat von Bierjunge, am 18.4.2012 um 12:57

Wie es mir schon vor der Zeit in 4 Jahren graut, wenn der Popanz ein halbes Jahrtausend feiert...

Ob das auch in Baden-Württemberg gefeiert wird, wo wir doch als letzte Widerstandsnester erst 2406 mit der 500-Jahrfeier dran sind? :P

Gruß Hotte
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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 18.4.2012 um 17:34  
Laut Absatz 13 aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen "Schwarzer Abt" haben Baden und Württemberg das RHG aus Bayern bereits 1896 und 1900 übernommen, der Rest des Reiches aber erst 1906.
Profil anzeigen Antwort 270
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aegir
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red_folder.gif erstellt am: 18.4.2012 um 18:18  
Oje, wie kommt denn die Zahl in meinen Kopf. Vom Widerstandsnest zum Mitläufer degradiert :o
Asche auf mein Haupt!


Gruß
Hotte, der sich jetzt ein Aventinus nach dem RHG der überarbeiteten Fassung von 1548 gönnt, als es erstmal wieder nördlich der Donau erlaubt war, Weizen zu brauen (auch wenn das nicht Kehlheim war).
Profil anzeigen Antwort 271
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tazzyminator
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red_folder.gif erstellt am: 18.4.2012 um 18:39  
Ich rieche Grutbier hier im Forum, lasst uns den Ketzer richten, auf das er merke welch abscheuchlich Gebreu er fabriziert, Rene ist sein Name und seine Strafe wird zum Treffen der Mitteldeutschen Brauer ausgesprochen sein. Bis dahin lebe er in Abgeschiedenheit hinter einer Mauer um zu Sinnen über seine Taten.

Sorry OT, aber das konnte ich mir nun nicht verkneifen...

VG


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flying
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red_folder.gif erstellt am: 18.4.2012 um 19:06  
muhaha... :devil: Bei Vollmond wurde der schreckliche Absud gebraut. Mit Spinnenbein, Echsenzung und allerlei Hexenkräutern..So werden ich die garstige Kruke auf den Tisch stellen, brodelnd und Eiter verspritzend...so das eure gebenedeiten, heiligen und reinen Hopfenbiere augenblicklich sauer werden.. :devil:


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"Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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syncro
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red_folder.gif erstellt am: 18.4.2012 um 19:17  
habe ich das so richtig verstanden?: Eine Brauerei darf ein Bier brauen und verkaufen, dass nicht nach dem Reinheitsgebot entspricht, sie darf es dann aber nicht als Bier verkaufen, richtig?
Sollen wir uns dann nicht einfach einen anderen Namen für alles was zwar Bier ist, aber nicht nach dem Reinheitsgebot gebraut wurde, überlegen?
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