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Seite 3 von 13   «  1  2  3  4  5  »     
Autor: Betreff: mal wieder: das geliebte reinheitsgebot
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 10.11.2011 um 08:20  

Zitat von hiasl, am 10.11.2011 um 08:14
Hopfenstopfen ist weder nach dem Biergesetz noch nach dem RHG v. 1516 (erst recht nicht) verboten...
Ein IPA ist also ein "normales" Bier!


Ja, darum geht es aber auch gar nicht.
Sonst gäbe es kein Doppel Sticke oder Hopfen Weisse ;)
Wobei das immer noch ein Graubereich ist.

Letztendlich dreht es sich hier um die Frage, wie man "normales Bier" definiert, und da scheint man in Deutschland einen Sonderweg zu gehen.
Am sichersten wäre es wohl, nur untergärige Hefe, Leitungswasser, Bitterhopfen und pilsner Malz zuzulassen. :devil:


Stefan


[Editiert am 10.11.2011 um 08:22 von Boludo]
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hiasl
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red_folder.gif erstellt am: 10.11.2011 um 08:27  

Zitat von Boludo, am 10.11.2011 um 08:20

Am sichersten wäre es wohl, nur untergärige Hefe, Leitungswasser, Bitterhopfen und pilsner Malz zuzulassen. :devil:

Darum gehts aber doch auch nicht. Es geht um Zusätze. Ich darf ein Bier mit Zitronenlimonade auch nicht Bier nennen. Ich nenne es Radler. Auf den Flaschen steht sogar z.T. "Biermischgetränk".
Ich denke schon, dass man Bier in engen Grenzen definieren kann. Malz, Wasser, Hopfen. Und Schluss! Ich verstehe die Regulierungen des vBG allerdings nicht. UG nur mit Gerstenmalz, OG alles andere erlaubt. Ich kann sogar nachvollziehen, warum man das so gemacht hat. Ist halt historisch gewachsen. Nur den eigentlichen Sinn heutzutage verstehe ich nicht.


[Editiert am 10.11.2011 um 09:12 von hiasl]



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Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
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Thomator
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red_folder.gif erstellt am: 10.11.2011 um 08:39  

Zitat:
Zitat von JanBr:
Die hier viel geforderte Bierrevolution geht nun mal nicht von der Industrie aus, sondern wieso vieles vom Verbraucher.


Genau das ist der springende Punkt. Lest euch doch bitte mal genau durch was Jan schreibt, ohne es gleich von vornherein zu verteufeln. Er hat in vielem Recht. Fragt doch mal ein eurer Stammkneipe rum wer jetzt gerne ein Stout oder ein IPA bestellen würde. Für den doppelten Preis als das Helle vom Fass. Die meisten werden erst mal Fragen "Was ist denn ein Stout???" Ich hab's glaub schon mal an anderer Stelle geschrieben, der deutsche Verbraucher ist noch nicht so weit. Und das ist sicher nicht überheblich gemeint, aber ich denk diese Bierkultur muss sich bei uns erst noch entwickeln.

Und wieso nutzen denn die deutschen Brauer ihre vorhandenen Möglichkeiten nicht aus??? An TAP5 und Doppelsticke sieht man doch was möglich ist. Und warum muss ein Stout denn unbedingt Bier heissen? Ein Stout heisst doch überall Stout und nicht Bier, oder? Auch wenn es natürlich ein Bier ist, wer wollte das anzweifeln?

Ich bin sehr für Liberalität, aber hier würde die Liberalität wohl vor allem den Großen einen Nutzen bringen.

@Stefan: Ich bin mir sicher dass Jan nicht dich als Troll bezeichnet hat, sondern dieses Thema an sich gemeint hat. Aber er wird das bestimmt noch selbst aufklären.

Schöne Grüße
Tom


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Keine Produkte aus Massenbierhaltung!
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 10.11.2011 um 09:04  
Irgend wie ist die Diskussion hier sinnlos, da jeder glaubt, unter dem Begriff Bier etwas anderes zu verstehen.
Und bei Glaubensfragen hört es mit den Argumenten sehr schnell auf, und zwar auf beiden Seiten.
Außerdem sollte man sich an Bier erfreuen und nicht darüber streiten, vor allem nicht mit so netten Leuten wie die hier im Forum.

Ich bin dann mal hier raus :giveup:


Stefan


[Editiert am 10.11.2011 um 09:27 von Boludo]
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emjay2812
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red_folder.gif erstellt am: 10.11.2011 um 10:10  
Mit der Neufassung des BierStG im Jahre 1993 wurden die Regelungen des alten BierStG zur Bierherstellung und zum Reinheitsgebot als sogenanntes Vorläufiges Biergesetz (VorlBierG)[9] beibehalten und die steuerlichen Bestimmungen in das neue BierStG (1993) überführt. Das Gesetz ist seit 2005 weitgehend außer Kraft getreten. Weiterhin gültig sind aber die Durchführungsverordnung zum Vorläufigen Biergesetz, welche Definitonen der Bierzutaten enthält, sowie die Vorschriften über die Bereitung von Bier.

aus Wikipedia

Gesetzestext vorläufiges Biergesetz von 1993: http://archiv.jura.uni-saarland.de/BGBl/TEIL1/1993/19931400 .1.HTML

BierVerordnung (zulässige Zutaten, beruft sich auf oben genanntes vorläufiges Biergesetz): http://www.gesetze-im-internet.de/bierv/index.html

Fassen wir zusammen, das vorläufige Biergesetz ist von 1993, es ist seit 2005 außer Kraft, da es aber noch keine Neuregelung gibt, gilt es weiterhin. Auch interessant finde ich dass Hobbybrauer explizit von diesem Gesetz ausgenommen sind. Wir dürfen also brauen was wir wollen, die Industrie dagegen nicht.

Ich persönlich habe nichts gegen Biere die nicht nach dem RHG gebraut wurden, aber einige Negativbeispiele aus dem Ausland schrecken mich dann doch ab (Süßstoff im tschechischen Bier, Farbstoffe in französischen Bieren, Aromastoffe in billigen belgischen Fruchtbieren). So lange alles natürlich (!) ist, ist mir egal was im Bier ist. Sobald es künstlich wird stellen sich mir die Nackenhaare hoch!


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Immer wenn man denkt das Niveau ist schon im Keller, kommt ein Bagger und hebt noch 4 Etagen aus. (Oliver Kalkofe)
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 10.11.2011 um 13:18  
@Stefan

Nur schnell vor der Fahrt ind Buero. Natuerlich bist nicht du der Troll, tut Mir leid wenn das so rueber kam. Ich finde es sogar ausserordentlich angenehm MIT dir zu diskutieren Weil du m.M. nach nicht die ueblichen Killerargumente auf Lager hast.

Gruss

Jan
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klostersander
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red_folder.gif erstellt am: 10.11.2011 um 13:42  
Für mich ist es einfach ein markenspezifisch eingetragener Name der nur aus den laut Reinheitsgebot bestehenden Zutaten bestehen darf. Wenn eine Abweichung davon auftritt ist es laut Bezeichnung kein Bier mehr. Fakt!

Nicht jeder Cognac darf sich auch Cognac nennen. Nur der Linie-Aquavit der über den Äquator fuhr ist auch ein Linie-Aquavit.

Also es gibt in anderen Bereichen auch Bedingungen um einen Namen tragen zu dürfen.
Wer aber sagt, nur Biere gebraut nach deutschem Reinheitsgebot sind gut oder nur die schmecken, der hat noch nichts anderes probiert und ist in meinen Augen nicht objektiv.
Gruß Matze


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Auch Wasser ist ein edler Tropfen, kocht man es mit Malz und Hopfen.
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 10.11.2011 um 13:45  

Zitat von JanBr, am 10.11.2011 um 13:18
@Stefan

Nur schnell vor der Fahrt ind Buero. Natuerlich bist nicht du der Troll, tut Mir leid wenn das so rueber kam. Ich finde es sogar ausserordentlich angenehm MIT dir zu diskutieren Weil du m.M. nach nicht die ueblichen Killerargumente auf Lager hast.

Gruss

Jan


Ja, kein Problem, alles klar, ich geb das gerne zurück, ich bewundere immer wieder Dein Fachwissen.
Viel Sinn sehe ich in der Diskussion trotzdem nicht mehr und es wurde meiner Meinugn nach alles dazu gesagt.

Stefan
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flinsstone
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red_folder.gif erstellt am: 10.11.2011 um 14:17  

Zitat:
Für mich ist es einfach ein markenspezifisch eingetragener Name der nur aus den laut Reinheitsgebot bestehenden Zutaten bestehen darf. Wenn eine Abweichung davon auftritt ist es laut Bezeichnung kein Bier mehr. Fakt!

Diesen Fakt sieht Wikipedia weder im engeren noch im weiteren Sinn
LG Manfred
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 10.11.2011 um 14:24  
@ Stefan

Das ich mein Fachwissen hier gerne poste ist die reine Verzweiflung weil ich zwar Brauer bin, mich aber taeglich darum bemuehe wie wir am Besten Schokomilch und Babynahrung in die Plastikflasche bekommen.... da ist leider wenig mit Fachsimpeln ;(

Zitat:
Für mich ist es einfach ein markenspezifisch eingetragener Name der nur aus den laut Reinheitsgebot bestehenden Zutaten bestehen darf. Wenn eine Abweichung davon auftritt ist es laut Bezeichnung kein Bier mehr. Fakt!


Daher auch meine Foderung das RHG wieder zu verschaerfen. Wenn man die Antwort liesst, die ich auf meine Anfrage an das Aigner Mininsterium erhalten habe, stellen sich mir die Haare auf. Ich darf z.B. Zucker in mein Bier kippen und trotzdem drauf schreiben gebraut nach dem Reinheitsgebot von 1516 und das ist Verbraucherverarsche....

Gruss

Jan
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 10.11.2011 um 14:39  

Zitat von JanBr, am 10.11.2011 um 14:24
Wenn man die Antwort liesst, die ich auf meine Anfrage an das Aigner Mininsterium erhalten habe, stellen sich mir die Haare auf. Ich darf z.B. Zucker in mein Bier kippen und trotzdem drauf schreiben gebraut nach dem Reinheitsgebot von 1516 und das ist Verbraucherverarsche....

Gruss

Jan


Ja, das finde ich auch unerträglich.
Obwohl ich sicher kein Prozeßhansel bin, wäre ein Beschwerde beim Verbraucherschutz mal sehr interessant.
Beim Hefeweizen ist das ja auch so der Fall.

Das Problem mit dem RHG ist, dass es nicht ehrlich ist bzw dem Verbraucher falsche Dinge vorgaukelt.

Stefan


[Editiert am 10.11.2011 um 15:01 von Boludo]
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Bergbock
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red_folder.gif erstellt am: 10.11.2011 um 15:38  
Ich glaube, egal wie das RHG auch immer (neu) formuliert würde, es bliebe kontrovers.
Was mich persönlich stört ist der Unsinn, das untergäriges Weizenbier kein Bier im Sinne des RHG ist, obergäriges hingegen schon.
Was mich auch stört ist der Quatsch mit Zucker und Süssstoff.
Davon abgesehen, kann ich gut mit leben. Ich kann auch gar nicht zählen, wie oft ich beim Servieren des Eigengebräus gefragt wurde, ob das auch nach dem RHG sei. Wahrscheinlich herrscht ein tiefes Misstrauen gegenüber Chemikern.

Unbestreitbar bleibt das RHG aber ein unbezahlbares Marketingargument, das jeden überzeugt, der sich nicht allzu sehr in die Sache vertieft. Und das sind nun mal die Allermeisten.

Frank
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hoepfli
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red_folder.gif erstellt am: 10.11.2011 um 15:45  
Wer gaukelt hier wem was vor?

Doch die Brauindustrie dem Endverbraucher und diese wird an einer Änderung nicht interessiert sein. Sie wird keine Aufweichung noch einer Verschärfung zustimmen.

Volco
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Jevers Zeuge
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red_folder.gif erstellt am: 10.11.2011 um 16:22  
na, da hab ich ja was losgetreten. es ging um die chemie, die im bier landet. und da gibts wohl eine ganze menge - zum klären, stabilisieren, etc.. solange alles wieder entfernt wird, entspricht es wieder dem rgb. es ist also nicht so, dass nur mit wasser, mnalz und hopfen gebraut wird, wie es sich die brauereien aufs fähnchen schreiben.
das rhg schützt nicht den verbraucher sondern einzig die brauindustrie. es gibt grottenschlechte rhg-biere, vor denen mich keiner schützt (außer meiner vernunft).
einem einwand (finde ihn nicht mehr) stimme ich voll zu: wenn ich stout mache, kann ich das auf die flasche schreiben. zwingt mich schließlich keiner, "bier" draufzuschreiben oder damit zu werben.
genau das habe ich ja mit meiner kleinstbrauerei konsequent umgesetzt. auf meiner heimseite und auf jedem flaschenetikett steht "garantiert nicht nach dem reinheitsgebot gebraut".
prost

jevers zeuge

www.zeugenbraeu.de


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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 10.11.2011 um 16:24  

Zitat:
Ja, das finde ich auch unerträglich.
Obwohl ich sicher kein Prozeßhansel bin, wäre ein Beschwerde beim Verbraucherschutz mal sehr interessant.
Beim Hefeweizen ist das ja auch so der Fall.

Das Problem mit dem RHG ist, dass es nicht ehrlich ist bzw dem Verbraucher falsche Dinge vorgaukelt.


Doch genau da liegt meiner Meinung nach die Krux. Letzendlich haben wir Verbraucher es in der Hand. Wir sind aber scheinbar nicht daran interessiert. Es gibt nur eine was uns ofensichtlich interessiert, das ist der Preis.

Wenn wir uns das neueste Handy kaufen, dann informieren wir uns vorher tagelang im netz, verglieichen Produkte, checken ob es auch 4G tauglich ist, Fragen den armen Verkauefer Loecher in den bauch ob das GPS auch einen Kanaldeckel auf den Bahamas findet und by the way, ob es das Ding auch in lila- blass- blau gibt.

Vorm Fleischregal schaeun wir auf den Preis und schmeissen das abgepackte Rinderhalssteak in den Einkaufswagen. Keine Frage, kein Blick aufs Etikett,

Der Blick aufs Etikett wuerde 75% der Bevoelkerung es nichts bringen, da die meisten mit den Angaben eh nicht anfangen koennen und selbst wenn man Lebensmitteltechnologe ist, auch nicht alles weiss, das es eben auch deklarationsfreie Inhaltsstoffe gibt.

Ich hab gerade mal ein bisserl im Internet gestoebert. Bei der Rinderschlachtung kann man grob gesagt 50% des Rindes verwerten. Geschlactet wurden die Rinder 2010 mit durchschnittlich 19 Monaten mit einem Gewicht von 703Kg, wovon eben 405 Kg als Lebensmittelverarbeitet wurden.

Meine Internetsuche hat bei den ersten 5 Treffern Angebote fuer Rinderhack zwischen 2,99 und 3,99 pro Kilo ergeben.

Das heisst 1210 Euro pro Rind wenn es im Kuehlregal liegt. Davon wurde es gekauft, 19 Monate gefuettert, im Stall gehalten, der Bauer hat es versorgt, der Bauer will auch von was leben und muss den Hof erhalten, es wurde zum Schlachter gefahren, der hat es geschlachtet und zerteilt, es wurde verpackt, die Verpackung wurde bezahlt, von da ab wurde es gekuehlt, es wurde zum Supermarkt gefahren, dort kams ins Regal, wurde abkassiert usw. FUER 2,99 DAS KILO WIRKLICH?

Jeder ist schnell dabei sich zu ereifern wenn der naechste Lebensmittelskandal ansteht. Jeder ist schnell dabei wenn es darum geht Politik, Lobbysten und vorallem die boese Lebensmittelindustrie anzuprangern. Doch letztere tut genau das was der Verbraucher von ihr verlangt, billigste Lebensmittel zur Verfuegung stellen.

Man bekommt genau das wofuer man bezahlt. Es ist einfach nicht moeglich qualitativ hochwertige Lebensmittel handwerklich herzustellen und sie danach fuern Appel und ein Ei zu vertickern. Das ist die Maehr von den guten Produkten in den Regalen der Brueder Albrecht.

Und auch wenn es keiner hoeren will, auch wir hier sind keinen Deut besser. Gestern hier an anderer Stelle gelesen, ein Adventskalender mit 24 verschiedenen Bieren fuer 25 Euro ist zu teuer. Das hochgelobte Schneider Hopfenweisse zu teuer, die Biere von Braufaktum, zu teuer....

Wie gesagt, man bekommt das was man gewillt ist zu bezahlen, nicht s anderes und nichts mehr.

So das musste raus.

Gruss

Jan, der jetzt mal was arbeiten muss damit die Lebensmittel preise nicht doch noch steigen weil ich unproduktiv bin.
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 10.11.2011 um 16:27  

Zitat:
das rhg schützt nicht den verbraucher sondern einzig die brauindustrie. es gibt grottenschlechte rhg-biere, vor denen mich keiner schützt (außer meiner vernunft).



Das ist eines der angesprochenen "Troll" Killerargumente, ich hab naemlich auch schon hunderte grottenschlechte Hausbrauerbiere und nicht RHG konforme Biere getrunken.

Deine Forderung waere es also weg mit dem RHG und wir haetten nur noch super biere.... glaubst du selbst was du schreibst?

Jan
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Jevers Zeuge
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red_folder.gif erstellt am: 10.11.2011 um 16:44  
nee, janbr. das ist eine unlogische schlussfolgerung. das rgb ist schlicht kein garant für qualität, wie uns die industrie mit teuren kampagnen vorgaukelt. sondern nur einer für die zutaten. es gibt grottenschlechte biere auch in belgien, dem mekka der nicht-rgb-biere. und auch meine sude sind selbstverständlich nicht immer super, bloß weil ich nicht nach dem rgb braue. aber wer mal eines der phantastischen krieks probiert hat oder ein mikkeller texas (mit kaffee und chili), der versteht vielleicht, was den deutschen brauern vorenthalten wird.


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Antonius
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red_folder.gif erstellt am: 10.11.2011 um 17:57  
Sehr schön was Ihr hier alle geschrieben habt und irgendwie hat jeder Recht.
Was mir , als Verbraucher , letztendlich fehlt ist eine klare Deklaration dessen was ich kaufe. Denn Chemie will keiner so wirklich in seinem Bier oder allgemein in den Lebensmitteln haben bzw. wenn doch dann sollte es auch klar und deutlich auf der Packung zu lesen sein.
Beim Bier, ob nun OG oder UG, würde ich mir einfach wünschen das wenn RHG draufsteht es auch so und nicht anders hergestellt wurde.
Sollten andere natürliche Zutaten wie Hafer,Roggen,Mais, Gewürze, Früchte ect Verwendung finden könnte man das ja mit dem Kürzel MNZ (mit natürlichen Zutaten ) deklarieren.
Und sollten überdies hinaus noch " unnatürliche" Zusatzstoffe wie Süssstoff, Schaumstabilisatoren oder bei Firma XX gewonnene Aromen gleich welcher Art ins Bier gelangen so darf auf dem Flaschenettiket eben keines der beiden Kürzel verwendet werden.

Gleichwohl möchte ich auch das alle bei der Herstellung verwendeten Zutaten und Stoffe, und sollten sie auch bis auf den Millionsten Teil wieder ausgefiltert sein, auf jedem Etikett zu lesen sein sollten. Ob nun Bier oder Käse oder Hähnchenfleisch oder Speiseeis.

Und dann kann der Verbraucher entscheiden was er sich für sein Geld kauft

So würd ich mir das wünschen.

Und jetzt ein selbstgebrautes RHG Bier bevor ich gleich mein MNZ Bier auf Flasche ziehe ... :D

Prost

MvG Antonius


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Als ich von den schlimmen Folgen des trinkens laß
gab ich sofort das lesen dran.
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 10.11.2011 um 18:05  
So ein letzter von mir.

Ich glaub was hier immer wieder verwechselt wird ist:

Das RHG regelt nicht die Qualitaet der Inhaltsstoffe, das geschieht teilweise durch andere Gesetze und Regelungen.

Aber auch hier, Qualitaet ist nicht gleichbedeutend mit gutem Geschmack.

Wenn mir ein Bier nicht schmeckt, heisst es nicht es ist ein schlechtes Bier.

Desweiteren verbietet das RHG bzw. das Biergestz keinem was auch immer in seinen Sud zu kippen. Es regelt lediglich was sich anschliessend BIER nennen darf. Diese Regelungen sind nicht unueblich, schliesslich will man z.B. wenn man Butter kauft keine magarine in der Packung finden.

Aussagen wie diese:
Zitat:
aber wer mal eines der phantastischen krieks probiert hat oder ein mikkeller texas (mit kaffee und chili), der versteht vielleicht, was den deutschen brauern vorenthalten wird.


Und diese:
Zitat:
reinheitsGEbot = geschmacksVERbot


beruhen wieder auf individuellen Geschmacksempfindungen. Wenn ich Bier trinken will, will ich Bier schmecken (meistens jedenfalls). Ich bin auch kein Fan von Caramel- Mandel Kaffee mit Zimtzucker. Aber nochmal, das ist mein persoenlicher Geschmack.

Zurueck zum eigentlichen Thema, das Biergesetz regelt was sich Bier nennen darf und was sich halt Stout, Kriek oder wie auch immer nennen kann. Nichts anderes aber auch nicht weniger. Wo also liegt das Problem?

Gruss

Jan
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Jevers Zeuge
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red_folder.gif erstellt am: 10.11.2011 um 18:26  
http://www.brunnenbraeu.de/reinheitsgebot.htm

der zweite link (ziemlich weit unten) zeigt, dass das rgb im ausland ebenfalls kritisch gesehen wird.


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Grima
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red_folder.gif erstellt am: 10.11.2011 um 18:31  

Zitat von JanBr, am 10.11.2011 um 18:05
Zurueck zum eigentlichen Thema, das Biergesetz regelt was sich Bier nennen darf und was sich halt Stout, Kriek oder wie auch immer nennen kann. Nichts anderes aber auch nicht weniger. Wo also liegt das Problem?


GENAU so seh ich das auch. RHG hin oder her, in Deutschland darf trotzdem JEDER brauen was er will. Sei es nun Pils, Stout, IPA, Coffee Imperial Stout oder was weiss ich was!

Das Problem in Deutschland ist nur: (Fast) keiner tut es. Bzw keine Sau traut sich sowas.

Hatte letzten Monat in Kambodscha mit nem Franken drüber diskutiert, dass ich Biere braue, die nicht dem RHG entsprechen. Der hätte mich fast geköpft. Das wäre absolute Blasphemie, und "sowas schmeckt doch eh nicht"


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Als letztes gebraut: Simcoe Lager, Mint Stout, Caramel Mild Ale
Nächste Projekte: Strong Altbier, Sorachi Ace IPA, Weizen-Stout
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 10.11.2011 um 18:51  

Zitat von JanBr, am 10.11.2011 um 18:05
So ein letzter von mir.

Diese Regelungen sind nicht unueblich, schliesslich will man z.B. wenn man Butter kauft keine magarine in der Packung finden.


So, von mit auch ein letzer:
Der Margarinenvergleich hinkt gewaltig.
Margarine ist pflanzliches Öl, das mit einem Nickelkatalysator und Wasserstoff aufhydriert wurde.
Butter ist tierisches Fett und kommt aus der Kuh.

Ein Export ist ein Bier, das aus Getreide, Hopfen, Hefe und Wasser zubereitet wurde.
Ein Stout aber genau so. Nur dass da ein kleiner Teil (<10%) des Getreides unvermälzt ist.

Der Margarinevergleich zieht da echt nicht und ein Stout nicht als Bier bezeichnen zu dürfen find ich sehr seltsam.
Ersetzt man die Röstgerste durch Röstmalz, dann ist es plötzlich wieder ein Bier, oder wie oder was :puzz:

Ich glaub ja immer noch, dass sich unsere nichtdeutschen Braukollegen über solche typisch deutsche Diskussionen genau so totlachen wie über diese 200 Liter Zollgeschichte...


Stefan


[Editiert am 10.11.2011 um 18:55 von Boludo]
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JanBr
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Zitat von Jevers Zeuge, am 10.11.2011 um 18:26
http://www.brunnenbraeu.de/reinheitsgebot.htm

der zweite link (ziemlich weit unten) zeigt, dass das rgb im ausland ebenfalls kritisch gesehen wird.


Zwei Dinge hierzu. Ich finde der zitierte Artikel ist leider etwas irrefuehrend. Es wird hier drauf bezug genommen das der Verbraucher angeblich gegen die boesen nicht RHG Biere geschuetzt werden muesste. Das kann so nicht sein, da, seit der Klage vor dem europaeischen gerichtshof, auch nicht RHG Biere in Deutschland vertieben werden duerfen. Also ist der Verbaucher den Bieren eh schon ausgeliefert.

Desweitern ist es sachlich nicht richtig das man in Deutschland nur nach dem RHG brauen darf. Man darf sein Produkt nur nicht Bier nennen. Es ist eine geschuetzte Bezeichnung fuer ein Lebensmittel das bestimmten Anforderungen entspricht. Diese Anforderungen sind im Biergesetz vorgeschrieben. Das ist das gleich wie die Saftverorodnung, die ButterVo und und und.

Als letztes mag ich noch anmerken das es mir eigentlich Wumpe ist ob unsere Gesetze im Ausland als kritisch angesehen werden oder nicht. Ich koennte jetzt den Spiess umdrehen und sagen natuerlich sehen das die InBevs und SABs dieser Welt kritisch, weil sie halt in Ihren Braustaetten in Deutschalnd nicht prozess- und gewinnoptimiert brauen koennen.

Aber selbst ohne diesen Bezug, schau dich gerade was Inhaltsstoffe angeht in anderen Laendern um.... da koennen die unsere Gesetze kritisch sehen wie sie wollen, da bin ich froh das es bei uns Regelungen zum Umgang mit Lebensmitteln gibt und diese auch kontrolliert werden.

Gruss

Jan
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Zitat:
So, von mit auch ein letzer:
Der Margarinenvergleich hinkt gewaltig.
Margarine ist pflanzliches Öl, das mit einem Nickelkatalysator und Wasserstoff aufhydriert wurde.
Butter ist tierisches Fett und kommt aus der Kuh.



OK, wuerde es dich freuen wenn ich 10% des Milchfettes in deiner Butter durch Rapsoel ersetze, sie aber ohne Kennzeichnung nach wie vor als Butter verkaufen duerfte?

Waere es dir egal wenn dein Wein nicht mehr herkoemmlich reifen wuerde sindern durch Zusaetze forciert gereift werden wuerde, ich das aber nicht drauf schreiben muss, sondern nach wie vor Wein die einzige Bezeichnung waere?

Gruss

Jan
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red_folder.gif erstellt am: 10.11.2011 um 19:14  

Zitat von JanBr, am 10.11.2011 um 19:02

OK, wuerde es dich freuen wenn ich 10% des Milchfettes in deiner Butter durch Rapsoel ersetze, sie aber ohne Kennzeichnung nach wie vor als Butter verkaufen duerfte?

Waere es dir egal wenn dein Wein nicht mehr herkoemmlich reifen wuerde sindern durch Zusaetze forciert gereift werden wuerde, ich das aber nicht drauf schreiben muss, sondern nach wie vor Wein die einzige Bezeichnung waere?


Ich finde jetzt den Unterschied zwischen 10% Rapsöl zu Butter viel größer als den von 10% Röstgerste zu Röstmalz.
Natürlich versteh ich, was Du damit sagen willst und das ist natürlich ein Argument.

Und das mit dem Wein ist ein ganz heißes Thema.
Da wird nämlich mal so richtig die Chemiekeule rausgeholt, das Schwefeln ist ja noch das harmloseste. Man darf ganz legal Zucker in einem gewissen Maße zugeben, die Säure ausfällen usw.
Das stört aber gar niemand, da es hier kein so extrem emotional besetztes "Reinheitsgebot" gibt, das uns Deutschen das super Gefühl gibt, dass nur wir gutes Bier brauen. Wein könnte man ohne Schwefel kaum haltbar machen, was da an Schönungsmitteln drin ist, ist noch ein anderes Thema.
Natürlich kann man ein Übel nicht mit einem anderen rechtfertigen, aber diese Panik vor irgend welchen Zusätzen, und sei es nur unvermälzte Röstgerste, finde ich beinahe paranoid.


Stefan
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