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Autor: Betreff: mal wieder: das geliebte reinheitsgebot
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 10.11.2011 um 19:48  

Zitat:
Und das mit dem Wein ist ein ganz heißes Thema.
Da wird nämlich mal so richtig die Chemiekeule rausgeholt, das Schwefeln ist ja noch das harmloseste. Man darf ganz legal Zucker in einem gewissen Maße zugeben, die Säure ausfällen usw.
Das stört aber gar niemand, da es hier kein so extrem emotional besetztes "Reinheitsgebot" gibt, das uns Deutschen das super Gefühl gibt, dass nur wir gutes Bier brauen. Wein könnte man ohne Schwefel kaum haltbar machen, was da an Schönungsmitteln drin ist, ist noch ein anderes Thema.
Natürlich kann man ein Übel nicht mit einem anderen rechtfertigen, aber diese Panik vor irgend welchen Zusätzen, und sei es nur unvermälzte Röstgerste, finde ich beinahe paranoid.


Ich denke mir auch das es niemanden stoert, weil es halt auch niemand weiss. Die Winzer waeren bloed wenn sie es an die grosse Glocke hanegen. Haetten die italienischen Winzer ein Weinreimheitgebot und wir deutschen wuerden mit all unserer Doppelsalzfaellung, Bentoniten und Umschoenung ankommen, wuerden es diese bestimmt auch an die grosse Glocke haengen und zum Politikum machen.

Ich hab mir schon des oefteren eine Eingefangen fuer meine Aussage das der konsument halt auch oft verarscht werden will.

Er will dran glauben das seine Hasselnusstaefelchen von der schoenen Muellerin jede einzelne mit der handgebacken werden.

Das Thema Lebensmittel ist paranoid, weil sehr emotional. Leute bekommen einen Herzkasper weil irgendjemand zur "neuen" Erkentnis kommt das die schlechte Lebensmittelindustrie z.B. mit auf Phosphorsaeure basierenden Reinigungmittleln verunreinigtes Milchpulver eingesetzt hat. Man regt sich uber die Spuren im ppb bereich auf und trinkt genuesslich seine Cola, mit, ja genau Phosphorsaeure.

Gruss

jan
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Holger-Pohl
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red_folder.gif erstellt am: 10.11.2011 um 20:17  
Auch ein letztes von mir:

1. Wenn ein Bier nach dem RHG sche.... schmeckt, dann ist es nicht die Schuld des RHG sondern des Brauers.

2. Selbstverständlich kann jeder seine Kirschen und Kaffeebohnen mit reinbrauen, dann sollte er es aber nicht mehr Bier nennen.

3. Man kann auch sehr interessante Bier nach dem deutschen RHG brauen, die trotzdem aus der Einheitsbrühe der Konzerne heraustreten. Das war und ist mein Bestreben als Hobbybrauer. z.B. durch die Verwendung des Citras am Besten noch in Verbindung einer fruchtigen Hefe kann man ein Sommerbier brauen, was wirklich nicht mehr nach altherkömmlichen gewohnten Bier schmeckt, ABER trotzdem nach dem RHG gebraut ist. Und genau da sehe ich auch meine Chance was Neues zu machen, ohne mit allen möglichen Zusätzen den eigentlichen Geschmack des Bieres schlussendlich möglicherweise zu überdecken.

Aber gut, ich habe schon in Antwort irgendwo auf Seite 1 gesagt, dass die "Fronten" hier niemals aufeinander zugehen. Eher dreht sich der Globus rückwärts. Daher lassen wir das einfach - es wird keinen Kompromiss geben.....

Prost: zur Zeit im Glas. Vollbier von Brauerei Hübner Fränkische Schweiz
zur Zeit in der Lagerung: "Baron von Münchhausen Dunkel"
und "Tigger"-Pils

und die sind alle nach dem RHG

Grüße
Holger

Edit: Kraftausdrücke reduziert!! Sorry!


[Editiert am 10.11.2011 um 20:19 von Holger-Pohl]



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gillemann
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red_folder.gif erstellt am: 10.11.2011 um 20:28  
Juchuh, ich will auch mal! ... aber keine Sorge: nur eine Frage.

Wie ist es möglich, dass die Stralsunder ihr Stöffchen "Glüh-BIER" nennen dürfen? (Der Herr vom CVUA Sigmaringen, den ich mal am Telefon hatte, wollte mir sogar weiß machen, dass ich jenseits von RHG mein Gebräu bei Inverkehrbringen nicht mal Ale oder anders "Bier-assoziativ" nennen dürfte...?! Aber das ist eine andere traurige Geschichte...)

Grüße,

gillemann.


[Editiert am 10.11.2011 um 20:29 von gillemann]
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flying
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red_folder.gif erstellt am: 10.11.2011 um 20:39  
Hi Leute,

also zum Reinheitsgebot werden ich mich nicht äußern. Hab ja schon öfters erwähnt, dass es mir scheißegal ist :D . Mich interessieren nur Biertypen. Und wenn der Biertyp die "Reinheit" vorschreibt, dann ist das so.

Aber warum zieht ihr euch immer an dem Namen Bier so hoch? Der Begriff ist meines Wissens etymologisch unklar, stammt vermutlich vom lateinischen bibere und bedeutet einfach "Getränk".
Ein älterer germanischer Name war Äl, heute noch im englische Ale wiederzufinden. Oder auch in den skandinavischen Ländern...øl, öl u.s.w. Die Italiener und Spanier sagen Cervisia oder Cervesia. Dieser Name stammt direkt von den Römern...Nach Ceres, der Göttin der Feldfrüchte!

Warum der Name "Bier" jetzt exklusiv für Reinheitsgebot-Biere reserviert sein soll verstehe ich nicht? Das Pilsner, Helles, Märzen u.s.w. nur mit den 4 Zutaten gebraut werden sollten versteht sich von selbst! Alles andere gehört verboten... :)

m.f.g
René


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flying
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red_folder.gif erstellt am: 10.11.2011 um 20:49  
Hi gillemann,

das Glühbier ist ein Biermischgetränk! Das steht auch so auf dem Etikett. Halt so was wie Radlerbier oder Colabier...das darf man wohl auch so aufs Etikett schreiben?


[Editiert am 10.11.2011 um 20:50 von flying]



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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 10.11.2011 um 20:53  

Zitat:
Warum der Name "Bier" jetzt exklusiv für Reinheitsgebot-Biere reserviert sein soll verstehe ich nicht? Das Pilsner, Helles, Märzen u.s.w. nur mit den 4 Zutaten gebraut werden sollten versteht


So jetzt kommen wir zusammen. Historisch gesehen ist nun mal bei uns der Begriff Bier der fuer Getraenke verwendet wird welche aus vergorenen gemaelzten Getreide unter Zusatz von hopfen hergestellt wurden (das ist bestimmt juristisch wieder anders, aber du weisst was ich meine) Diese Getraenke waren nun mal langezeit durch das RHG und die diversen Rechtsnachfolger geschuetzt. D.h. der Verbraucher impleziert gewisse Eigenschaft mit dem namen. Selbes gilt z.B. fuer Eier. Alle Eier ausser Huehnereier muessen in Deutschland mit dem Namen des Legetieres bezeichnet werden, also z.B. Entenei.

Also waere der historische Begriff Ale, wuerde ich bei Ale ueber genau die selben Argumente stolpern.

Meiner Meinung nach waere also der sinnvolle Schritt den ich hier irgendwie so "raushoere". Das Biergesetz wird wieder verschaeft. Das Ding wird wieder Reinheitgebot genannt.

Auf allen Bieren muessen natuerlich alle Inhaltsstoffe angegeben sein.

Biere die mit andeen Zutaten als vermaelztem Getreide, Wasser, Hopfen und Hefe gebraut wurden muesse entweder nicht Bier heissen oder mit dem Hinweis: Nicht konform mit dem RHG oder Nicht gebraut nach dem RHG versehen sein.

Waere doch fair, dann wuerde der Konsument darauf hingewiesen werden das diese Biere eben anders gebraut sind und koennte dann selbst entscheiden ob er das mag oder nicht.

So jetzt reicht"s dann wirklich.

Jan
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flying
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red_folder.gif erstellt am: 10.11.2011 um 21:08  
Hi Jan,

Zitat:
So jetzt reicht"s dann wirklich.


das sagt Du immer... :D Gib doch zu, dass es Dein Lieblingsthema ist :) (und immer wieder spannend) :cool: Ein Bier ist ein Bier. Ein Getränk aus Getreide! Dazu würde ich jetzt ein Stout oder ein Abteibier mit etwas Koriander durchaus dazu zählen...
Wer ein Bier braut und es Märzen, Export, Lager, Pils, Helles nennen will der sollte sich unbedingt an das RHG halten. Da sollten die Gesetze wirklich verschärft werden! Bei dem Namen "Bier" sehe ich das nicht so.. ;)


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Thomator
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red_folder.gif erstellt am: 10.11.2011 um 21:12  

Zitat:
Zitat von JanBr:
oder mit dem Hinweis: Nicht konform mit dem RHG oder Nicht gebraut nach dem RHG versehen sein.


Ja, so ginge es doch. Das ist doch ein guter Vorschlag.

Grüßle, Tom


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Keine Produkte aus Massenbierhaltung!
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 11.11.2011 um 07:16  
Was mir noch dazu einfällt:

Ein in Deutschland mit Röstgerste gebrautes Stout darf man nicht als "Bier" verkaufen.
Wenn man auf die Flasche schreibt, dass es nach dem RHG von 1516 gebraut wurde, muss man sicherlich Strafe bezahlen.
So ein Stout entspricht dem RHG von 1516 (Gerste, Wasser, Hopfen, von Malz keine Rede).

Ein in Deutschland mit Weizenmalz gebrautes Hefeweizen darf man als "Bier" verkaufen.
Auf den Flaschen steht selbstverständlich das Sprüchlein von 1516.
So ein Hefeweizen entspricht nicht dem RHG von 1516 (Weizen wurde verboten).

Wer zum Henker nimmt sich eigentlich das Recht heraus zu definieren, was ein Bier ist und was nicht?
Wann erfahren die Konsumenten endlich, dass es das RHG von 1516 gar nicht mehr gibt?


Zitat von JanBr, am 10.11.2011 um 19:48

Ich hab mir schon des oefteren eine Eingefangen fuer meine Aussage das der konsument halt auch oft verarscht werden will.


Der Überzeugung bin ich schon länger, da geb ich Dir vollkommen Recht!


Stefan


[Editiert am 11.11.2011 um 07:18 von Boludo]
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jmsanta
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red_folder.gif erstellt am: 11.11.2011 um 08:42  

Zitat von flying, am 10.11.2011 um 21:08
[...]Ein Bier ist ein Bier. Ein Getränk aus Getreide! [...]

Genau! Ich würde mir als lebensmittelrechtliche Definition die des Zolls wünschen - das wäre so schön einfach...


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"Die Ungeduld hat häufig Schuld." - W. Busch
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aegir
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red_folder.gif erstellt am: 11.11.2011 um 09:46  
Warum ein Stout zum Schutz der Verbraucher kein Bier darf ist mir auch schleierhaft. Wenn ich hier in ein Irish Pub gehe und einem Guinesstrinker (davon wissen die meissten nicht mal was ein Stout ist) erkläre, dass er kein Bier trinkt, würden alle denken ich hätte schon eins zuviel gehabt.
Soll man doch ins RHG reinschreiben "Bier ist ein Getränk aus Getreide, dessen grösster Teil vermälzt ist."
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emjay2812
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red_folder.gif erstellt am: 11.11.2011 um 10:46  
Ich denke das Grundproblem ist folgende:

die meisten Deutschen trinken Pils oder Helles. Davon haben die meisten eine Lieblingsmarke, der sie weitgehendst treu bleiben. Anderes Bier wird nur zur Not (z. B. im Urlaub) getrunken.

Ich glaube nicht, dass ein IPA, Ale (außer im Irisch Pub), Kriek oder was weiß ich überhaupt vom deutschen Biertrinker angenommen würde! Einige Brauereien stellen Nischenbiere her (z. B. Schneider) die sie aber dann auch entsprechend exklusiv vermarkten und damit sowieso nicht den "normalen" Konsumenten ansprechen wollen.

Außerdem, warum SOLLTEN deutsche Brauereien ausländische Sorten brauen? Da wäre es mir deutlich lieber, sie würden alte, fast ausgestorbene Sorten (Braunbier, Berliner Weiße) wiederbeleben oder die Grenzen des RHGs mal ausloten.


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Immer wenn man denkt das Niveau ist schon im Keller, kommt ein Bagger und hebt noch 4 Etagen aus. (Oliver Kalkofe)
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 11.11.2011 um 14:52  

Zitat:
Außerdem, warum SOLLTEN deutsche Brauereien ausländische Sorten brauen? Da wäre es mir deutlich lieber, sie würden alte, fast ausgestorbene Sorten (Braunbier, Berliner Weiße) wiederbeleben oder die Grenzen des RHGs mal ausloten.


:goodpost:

Be brilliant at the basics. Selbst das RHG laesst unermessliche Moeglichkeiten.
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 11.11.2011 um 14:58  
Und warum sollte man den deutschen Brauereien per Gesetz verbieten, ausländische Sorten zu brauen?
Oder mal ganz was neues, Stichwort Inovation?

Stefan


[Editiert am 11.11.2011 um 15:04 von Boludo]
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Rainer
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red_folder.gif erstellt am: 11.11.2011 um 15:43  
Hallo,
hinter dem Reinheitsgebot verstecken sich die Einheits- und Massenbiere mit denen Geld verdient wird. Natürlich gibt es auch andere. Wenn den "Großen" das RHG nicht passen würde, gäbe es das schon lange nicht mehr. Wir würden dann vielleicht diskutieren, ob man nicht mal nach dem RHG brauen sollten.
Gruß
Rainer
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 11.11.2011 um 16:09  
Ich bin mir sicher, dass wenn man das RHG heute Nacht aufheben würde, noch die nächsten 50 Jahre zu 95% das selbe RHG konforme Bier ohne Chemikalien in Deutschland gebraut, gekauft und getrunken werden würde. Da sind wir Deutschen stur.
Man kann die Biere ja immer noch mit dem Märchenspruch von 1516 kennzeichnen, wär ja kein Problem.
Ein Augustiner Kürbisbier muss sicherlich niemand befürchten.
Daher stimmt natürlich Jans Argument, dass eine Liberalisierung des RHG nicht über Nacht eine unerwartete Biervielfalt über Deutschland bringen würde.
Aber kleine Brauereien wie z.B. Camba Bavaria könnten Wit Bier, Röstgerstenbier usw brauen und verkaufen, ohne eine Strafe von mehreren tausemd Euro befürchten zu müssen und so eine Marktnische besetzen.
In so fern versteh ich die ganze Panikmache überhaupt nicht.

Dass eine Zulassung von z.B. Röstgerste gleichbedeutend mit dem Einsatz von Chemikalien sein soll, versteh ich immer noch nicht.


Stefan


[Editiert am 11.11.2011 um 16:09 von Boludo]
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jmsanta
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red_folder.gif erstellt am: 11.11.2011 um 16:10  

Zitat von JanBr, am 9.11.2011 um 20:17
Deshalb sag ich ja, das RHG gehoert reformiert und zwar gehoert es wieder verschaerft. Der Begriff Bier impliziert nun mal bestimmte Inhaltsstoffe und dazu gehoert m.M. nach halt nicht anderes als Malz, Hopfen, Wasser.

+ Reinzuchthefe, wer will denn schon auf eine wilde Hefe hoffen? Wobei ich zumindest keine zwingende Verknüpfung zwischem dem Begriff Bier und RHG herstellen würde. Die knappste Aussage zur Definition des Begriffs Bier hat der Zoll - mir zumindest ist das irgendwie sympathisch.


Zitat von Rainer, am 11.11.2011 um 15:43
Wenn den "Großen" das RHG nicht passen würde, gäbe es das schon lange nicht mehr.

Habe ich was verpasst? Seit wann gibt es noch das RHG? Es ist doch schon lange nicht mehr als ein Mythos - zumindest bei den "Großen".

Ich habe sicher nichts gegen das so genannte Reinheitsgebot und von mir aus kann es auch jeder auf sein Bier drauf schreiben - solange es dem auch wirklich entspricht. Alles andere ist eine ziemlich verlogene Werbeaussage.

Jan


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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 11.11.2011 um 16:18  

Zitat:
Und warum sollte man den deutschen Brauereien per Gesetz verbieten, ausländische Sorten zu brauen?
Oder mal ganz was neues, Stichwort Inovation?



Och Stefan, so weit waren wir doch nun schon das das RHG doch eh niemanden verbietet mit anderen Zutaten zu brauen. Es regelt lediglich die Bezeichnung der Produkte. Ich bin ja voll auf deiner Seite, Inovation soll sein und ist gewuenscht. Ich weigere mich nur hier Wege zu oeffnen die mit Sicherheit ausgenutzt werden und zwar nicht fuer Kreativitaet. Wenn du dir einen modernen Brauprozess ansiehst, hier ist alles auf Ausbeuteoptimierung ausgelegt. Das faengt mit dem hohen Loesungsgrad der malze an geht ueber die Wasseraufbereitung weiter zu den nachguessen (diese dienen schliesslich auch nur der Ausbeute optimierung und loessen erwiesenermassen auch unedle Geschmackskomponenten) und endet irgendwo wo rest- und rueckbier wieder zum Einmaischen verwendet wird. Jetzt erklaer mir warum moderne Brauereien nicht jeden Weg suchen und ausnutzen sollten die Ausbeute und damit Ihren gewinn weiter zu optimieren?



Zitat:
Hallo,
hinter dem Reinheitsgebot verstecken sich die Einheits- und Massenbiere mit denen Geld verdient wird. Natürlich gibt es auch andere. Wenn den "Großen" das RHG nicht passen würde, gäbe es das schon lange nicht mehr. Wir würden dann vielleicht diskutieren, ob man nicht mal nach dem RHG brauen sollten.
Gruß
Rainer


Rainer, das mag jetzt erschreckend fuer dich sein, aber auch das Ziel einer jeden Brauerei, ob nun micro oder Industrie, die kommerziel arbeitet, ist es Geld damit zu verdienen um zumindest den Betreiber am Leben zu halten. Aussedem ist dieses Argument so auch nicht wirklich tragbar. Schau dir die "Grossen" an. Z.B. InBev oder SAB haben in Europa genug Braustaetten in denen sie Ihr Bier auch nicht Biergestz konform brauen koennten, das sie dann nach Deutschland importieren. Das macht keinen Sinn, den nicht RHG Biere duerfen in Deutschland verkauft werden. Also ist diese Argument fuer mich hinfaellig.

Ich fuelle mich vielleicht als Brauer auch deshalb angegriffen, da es eine sehr wichtige Tradition von uns angeht, die fuer sehr, sehr lange Zeit unser Handwerk und unseren Stand gesichert und bestimmt hat. Es war lange ein wirklicher Fortschritt der die half die Qualitaet zusichern und der einer der Gruende ist warum Bayrisches Bier so bekannt ist wie es eben ist. Deshalb ja auch meine Forderung das RHG zu bereinigen was die offensichtlichen Irrtuemer angeht und es fuer das Produkt Bier verbindlich zu machen.

Wasser, Malz, Hopfen und Hefe.

Gruss

Jan
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 11.11.2011 um 16:22  

Zitat:
Och Stefan, so weit waren wir doch nun schon das das RHG doch eh niemanden verbietet mit anderen Zutaten zu brauen. Es regelt lediglich die Bezeichnung der Produkte. Ich bin ja voll auf deiner Seite, Inovation soll sein und ist gewuenscht. Ich weigere mich nur hier Wege zu oeffnen die mit Sicherheit ausgenutzt werden und zwar nicht fuer Kreativitaet. Wenn du dir einen modernen Brauprozess ansiehst, hier ist alles auf Ausbeuteoptimierung ausgelegt. Das faengt mit dem hohen Loesungsgrad der malze an geht ueber die Wasseraufbereitung weiter zu den nachguessen (diese dienen schliesslich auch nur der Ausbeute optimierung und loessen erwiesenermassen auch unedle Geschmackskomponenten) und endet irgendwo wo rest- und rueckbier wieder zum Einmaischen verwendet wird. Jetzt erklaer mir warum moderne Brauereien nicht jeden Weg suchen und ausnutzen sollten die Ausbeute und damit Ihren gewinn weiter zu optimieren?


Was hat das mit der Zulassung von Röstgerste, Orangenschalen und Koriander zu tun?
Wenn man damit die Ausbeute optimieren kann, geb ich Dir natürlich Recht :devil:

Stefan


[Editiert am 11.11.2011 um 16:23 von Boludo]
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red_folder.gif erstellt am: 11.11.2011 um 16:26  

Zitat:
Dass eine Zulassung von z.B. Röstgerste gleichbedeutend mit dem Einsatz von Chemikalien sein soll, versteh ich immer noch nicht.


OK, aber wo ziehst du die Grenze. Roestgerste ist OK?. Fruechte sind OK?. Pflanzenteile sind OK? Andere Mikroorganismen sind OK?

Was ist mit Alginaten gewonnen aus Algen? Was ist mit Enzymen rein physikalisch aus Pflanzen gewonnen? Was ist mit biotechnologisch gewonnenen Enzymen oder Aromen die durch Mikroorganismen synthetisiert werden? Waere nach deine Idee ein Suessstoff wie Acesulfam verboten aber Steviosid (wenn es in der EU zugelassen wird) erlaubt?

Gruss

Jan
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 11.11.2011 um 16:36  

Zitat von JanBr, am 11.11.2011 um 16:26

Zitat:
Dass eine Zulassung von z.B. Röstgerste gleichbedeutend mit dem Einsatz von Chemikalien sein soll, versteh ich immer noch nicht.


OK, aber wo ziehst du die Grenze. Roestgerste ist OK?. Fruechte sind OK?. Pflanzenteile sind OK? Andere Mikroorganismen sind OK?

Was ist mit Alginaten gewonnen aus Algen? Was ist mit Enzymen rein physikalisch aus Pflanzen gewonnen? Was ist mit biotechnologisch gewonnenen Enzymen oder Aromen die durch Mikroorganismen synthetisiert werden? Waere nach deine Idee ein Suessstoff wie Acesulfam verboten aber Steviosid (wenn es in der EU zugelassen wird) erlaubt?

Gruss

Jan


Ja klar, rein damit, warum nicht?
Wenn es auf dem Etikett steht kein Problem, von mir aus auch mit einem großen roten Dreieck auf dem steht "Achtung kein RHG- Bier".
Das würde dann eh kein Schwein hier kaufen.
Die schlimmsten Sachen kann man ja immer noch verbieten, wo ist das Problem?

Dass Du als gelernter Brauer in gewisser Weise befangen bist und das Ganze als Ehrensache siehst, ist mir auch verständlich.
Das hindert aber die Brauindustrie auch nicht daran, in ihrer Verzweiflung immer mehr Biermischgetränke auf den Markt zu bringen, da die Leute ihr tolles Traditionsprodukt nicht mehr trinken will.
Tradition ist was Tolles, aber es geschehen weltweit viele Veränderungen in letzter Zeit hin zu kreativeren Bieren, ob es da klug ist, die Scheuklappen aufzustzen und auf seine Tradition zu pochen wird sich zeigen.

Stefan


[Editiert am 11.11.2011 um 16:39 von Boludo]
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Wizzzz
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red_folder.gif erstellt am: 11.11.2011 um 17:21  
Wenn ich ein Stout ins Ladenregal stelle wird das in Deutschland wahrscheinlich deswegen nicht gekauft, weil (fast) keiner weiß was es ist. Nachdem aber in jeden deutschen Schädel reingehämmert wurde dass hier aufgrund des RHG des weltbeste Bier gebraut wird ist die Sachlage ja auch klar: Stout ist irgendeine eklige Sache aus dem Ausland und der Otto-Normal-Trinker bleibt seinem Fernsehbier treu...

Ich habs schonmal bei einer RHG-Diskussion geschrieben und tu es wieder: Schafft das Lügengebilde ab und macht eine 100% Kennzeichnungspflicht. Alles was reinkommt (auch wenns wieder rausgefiltert wird oder weniger als 1 Promille ist) muss in die Inhaltsangabe. Erst dann kann ich als mündiger Biertrinker entscheiden was ich guten gewissens trinken will.

Gruß
J.


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Ein gutes Bier, maßvoll genossen, schadet auch in großen Mengen nicht...
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red_folder.gif erstellt am: 11.11.2011 um 17:48  

Zitat:
Ich habs schonmal bei einer RHG-Diskussion geschrieben und tu es wieder: Schafft das Lügengebilde ab und macht eine 100% Kennzeichnungspflicht. Alles was reinkommt (auch wenns wieder rausgefiltert wird oder weniger als 1 Promille ist) muss in die Inhaltsangabe. Erst dann kann ich als mündiger Biertrinker entscheiden was ich guten gewissens trinken will.


Dann waere deine Kennzeichnungpflicht eine bei weitem striktere als die derzeitig gueltige fuer Lebensmittel. Sie waere ausserdem nicht verwirklichbar, da sie an Ihre Machbarkeitsgrezen stoesst.

Zwei Beispiele womit ich mal versuchen werde dir das vor Augen zu fuehren (und die evtl. zeigt mit was fuer perfiden Mitteln heute schon gekaempft wird:

Zink ist wichtig fuer die Hefeernaehrung. Das ist weithin bekannt. Allerdings darf Zink nicht dem Bier zugestzt werden. Es ist aber durchaus legal Sauergut (Milch- und/oder Essigauer vergorene Wuerze) in Zinkgefaessen zu lagern. Diese loessen sich zwar mit der Zeit auf, aber das Zink geht in Loesung und reichert so die Wuerze an. Das ist uebrigens der selbe grund warum auch heute noch z.B. Schleifeschuhe am Laeuterbottich Hackwerk aus Messing gemacht werden. Messing = Kupfer + Zink.

Muesste ich nun nach deiner Vorstellung in Zukunft diese Zink deklarieren? Wenn ja, was ist mit Spurenelementen die sich aus Edelstahlleitungen loesen? Was ist mit Rueckstaenden aus Rohstoffen wie Gerste und Hopfen?

Wo willst du die Grenze ziehen?

Das zweite Problem welche Moeglichkeiten mir die Zulassungsverordnung laesst. Nehmen wir wieder Steviosid. Ich koennte (wenn es zugelassen ist) Steviosid als Suessstoff deklarieren, ich koennte es aber auch als natuerliches Extrakt gewonnen aus Stevia rebaudiana bertoni deklarieren. Wenn ich kaetzerisch sein will sogar aus Kraeuterextrakt gewonnen aus Honigkraut. Klingt doch viel weniger verfaenglich, oder?

Ich meine kaufst du Saft wenn drauf steht Antioxidationsmittel E300? Wuerdest du Ihn kaufen wenn drauf steht mit Vitamin- C- Zusatz?

Gruss

Jan
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Zitat von Boludo, am 11.11.2011 um 16:09
Ich bin mir sicher, dass wenn man das RHG heute Nacht aufheben würde, noch die nächsten 50 Jahre zu 95% das selbe RHG konforme Bier ohne Chemikalien in Deutschland gebraut, gekauft und getrunken werden würde. Da sind wir Deutschen stur.
Man kann die Biere ja immer noch mit dem Märchenspruch von 1516 kennzeichnen, wär ja kein Problem.
Ein Augustiner Kürbisbier muss sicherlich niemand befürchten.
Daher stimmt natürlich Jans Argument, dass eine Liberalisierung des RHG nicht über Nacht eine unerwartete Biervielfalt über Deutschland bringen würde.
Aber kleine Brauereien wie z.B. Camba Bavaria könnten Wit Bier, Röstgerstenbier usw brauen und verkaufen, ohne eine Strafe von mehreren tausemd Euro befürchten zu müssen und so eine Marktnische besetzen.
In so fern versteh ich die ganze Panikmache überhaupt nicht.

Dass eine Zulassung von z.B. Röstgerste gleichbedeutend mit dem Einsatz von Chemikalien sein soll, versteh ich immer noch nicht.

Stefan , ich habe den Eindruck du glaubst an das Gute im Menschen und an besonders gute bei der Radeberger Gruppe oder Öttinger oder Bitburger. Und warscheinlich glaubst du auch in deinem Joghurt seien Früchte die am Busch oder auf dem Baum gewachsen sind.
Sicher wird es ohne das RHG einige kleine Brauereien geben die dann ganz tolle Biere aus weiß der Kuckuck was brauen und somit zur Sortenvielfalt beitragen würden aber die meisten werden einfach in die Trickkiste greifen um beim Preiskampf mithalten zu können. Sonst können die ihren Laden nämlich ganz schnell dicht machen so wie jetzt bei uns Schwelmer.
Gutes Bier hin oder her kostet ne Mark ehh sorry Euro und soviele Bierliebhaber , abgesehen von uns Hobbybrauern, die sich ständig nach was neuem umsehen gibt es nicht in Deutschland.
Geh einfach in den Getränkemarkt und schau wovon am meisten Palettenweise verkauft wird... das sind nicht die Besten sondern die billigsten und wenn die dann noch teure Rohstoffe durch eine Ampulle FU.. ersetzen können wird das schneller den Markt bestimmen wie du dein Namen in den Schnee pinkelst.
Und deshalb bin ich auch füreine Verschärfung des RHG´s und,wie schon geschrieben,für einen weiteres Kürzel. Meinetwegen MNZ (mit natürlichen Zutaten) und wo ich weder das eine noch das andere Kürzel auf dem Etikett finde kann ich halt von einer Chemiekeule ausgehen.
Ob´s dann Bier oder Ale oder Stout heißt ist mir eigentlich Latte denn ich habe auch gelernt zwischen einem Gorgonzola,Pecorino,Feta,Esrom oder Harzer zu unterscheiden und nicht einfach nur alles Käse ist.
MvG Antonius

Ach so Edit: Das mit der Verschärfung des RHG mein ich nicht allgemeingültig und Flächendeckend für Deutschland sonder freiwillig. Von mir aus kann jeder sein eigenes Süppchen kochen, nur ehrlich draufschreiben woraus.


[Editiert am 11.11.2011 um 17:58 von Antonius]



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Als ich von den schlimmen Folgen des trinkens laß
gab ich sofort das lesen dran.
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Holger-Pohl
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red_folder.gif erstellt am: 11.11.2011 um 18:15  
Noch mal Leute.

Ich bin jetzt Antwort 100.

Lasst es sein - es wird keine Einigung geben. Ein Wort gibt das andere, ein Zitat folgt auf das nächste Zitat.

Und wenn gewisse Anti RHG Brauer nicht immer ihre Meinung als Allheilmittel der Brauerszene darstellen würden (damit meine ich z.B. den Autor dieses Tröts) dann würden alle anderen nicht immer gleich als nachvollziehbare Reaktion Kontra geben.

Also lasst es gut sein, es gibt so viele interessante Themen hier:
z.B. hat Hufpfleger seinen Flaschenfüller in Video Doku eingestellt und sicherlich gibt es Neuigkeiten von der Brau.....

Beste Grüße
Holger


[Editiert am 11.11.2011 um 18:16 von Holger-Pohl]



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