Posting Freak Beiträge: 580 Registriert: 20.3.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.3.2012 um 19:09 |
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Bei uns im Nachbardorf:
http://boglers.jimdo.com/
Willkommen... - boGler´s Brauerei
boglers.jimdo.com
Wir sind ein kleiner Handwerksbetrieb bei dem Qualität und Ursprünglichkeit
wichtig sind. Mit unseren handgebrauten Spezialitäten wollen wir zeigen wie
Vielfältig die Braukunst sein kann und das Bier nicht gleich Bier
bedeutet.
@flying : bei uns dreht sich die Spirale gaaanz laaaaangsam... ____________________ Es Grüßt Famulus Praxatorius (der Brauknecht)
In vino veritas -
In beer we trust
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Posting Freak Beiträge: 2920 Registriert: 1.3.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.3.2012 um 22:46 |
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Ok, ohne jetzt die vorherigen 120 Antworten gelesen zu haben, möchte ich
doch die Geschichte von Biermann hernehmen, um mal (oder noch mal) das
Anliegen vieler Brauer (ich auch) vorzubringen:
Die meisten (ich nicht, das gab´s zu meiner Zeit noch nicht) haben ihr
"Handwerk" irgendwo per Buch oder VHS Kurs o.ä. bekommen, Gefallen daran
gefunden und irgendwann recht schnell erkannt, dass der zeitliche Aufwand
etc. etc. bei 100 Liter ähnlich ist wie bei 30 Liter.
Nun hat man erkannt, dass wenn man von der "Einkocher-Klasse" angefangen,
später mal was Eigenes baut, gleich eine größeren "Einheit" sinnvoll wäre.
Sicherlich gibt es genügend Abnehmer, die sich am Biere erfreuen - man
selbst ja auch - trotzdem bleibt eben ein gewisser Rest pro Sud übrig....
mal mehr, mal weniger.....
Oder: Man bekommt konkrete "Aufträge" z.B. Habe demnächst Geburtstag und
bräuchte von dir......
Und jetzt stellt sich eben die Frage: Wie könnte man solche
Gelegenheitsverkäufe etc. trotzdem von der dunkelgrauen bis schwarzen Zone
etwas ins Licht ziehen??
Die meisten wollen hier denke ich weder eine Gasthausbrauerei starten oder
einen permanenten Flaschenvekauf.... und fühlen sich trotzdem etwas
"unsicher" wenn sie ihr Bier immer unter dem Tresen weiteranbieten
müssen...... oder so....... oder ähnlich......
Aber da scheint der Staat eben nur "entweder" "oder" zu kennen... Schade
eigentlich. Und genau für diese "Mittelzone" wie ich sie jetzt mal nenne
gibt es keine Lösung.
Grüße
Holger
____________________
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Antwort 76 |
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Posting Freak Beiträge: 1905 Registriert: 7.12.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.3.2012 um 00:44 |
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Hallo Holger,
da sprichst Du ein berühmtes Thema an.
Was man da bräuchte wäre ein 'Miniaturgewerbe', mit einem Erlaubnisschein
für X Liter die man dann verkaufen könnte.
Ich glaube das beste wären 'Geschenke', die nicht direkt auf die gelieferte
Ware zurück verfolgt werden können. Z.B. ein Klavier für fünf Jahre
Bierversorgung für zwei, Kohl, Gerste oder Hopfen als Gegengabe und vieles
mehr. Das kommt zwar meist nicht auf die gleiche Endsumme raus, bringt den
'Käufer' aber aus der Schuldensituation.
Cheers, Jörg
____________________ Ich braue Hoppesäcker Ur-biere nach dem Hoppesäcker Reinheitsgebot von
AD512 (Dokument ging leider verloren).
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Antwort 77 |
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Senior Member Beiträge: 197 Registriert: 15.10.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.3.2012 um 21:11 |
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Zitat von Holger-Pohl, am 2.3.2012 um
22:46 |
Und jetzt stellt sich eben die Frage: Wie könnte man solche
Gelegenheitsverkäufe etc. trotzdem von der dunkelgrauen bis schwarzen Zone
etwas ins Licht ziehen??
Die meisten wollen hier denke ich weder eine Gasthausbrauerei starten oder
einen permanenten Flaschenvekauf.... und fühlen sich trotzdem etwas
"unsicher" wenn sie ihr Bier immer unter dem Tresen weiteranbieten
müssen...... oder so....... oder ähnlich......
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Hallo an Holger und Biermann!
Ihr trefft den Nagel auf den Kopf und Danke für eure Meinungen!
Ich für meinen Teil bin in den letzten Tagen/Wochen durch Gespräche mit
befreundeten Gasthaus- und Nebenerwerbs-"Hobby"Brauern (vielen Dank noch an
Gerald und sein tolles Bier!) zwischen den beiden Welten
* Var1: erweitere "Traum"-Hobbybrauanlage mit regelmäßiger, aber dennoch
stressfreier Herstellung und Verkauf von mengen- und arbeitsmäßig
überschaubaren Bierspezialitäten zu netten Preisen und
* Var2: de facto professionelle Kleinstbrauerei samt ebensolcher Lager- und
Kältetechnik um 70 bis 80 Tsd Euronen aufwärts
mit Herz und Hirn hin- und her gependelt...
Umso klarer steht für mich der persönliche Ansatz des 2- Phansen-Konzeptes
fest !
Ich will mich auf Var 2 keinesfalls einlassen, denn neben der relativ
gewaltigen finanziellen Last (diesen "Brocken" erstmal zu mobilisieren...)
steht dann auch der daraus zwingende Umsatzerfolg in vorderster Stelle -
was aufgrund der nötigen Volumina einen tendenziell geringeren
DurchschnittsPREIS erwarten lässt, und der wiederum für die benötigten
Umsätze einen weitaus höhere AbsatzMENGE erfordert, die nicht nur
hergestellt und abgefüllt, sondern auch verkauft werden will ....
Da das Ganze einen ziemlichen Platzbedarf erfordert, wird eine hübsch
dimensionierte Gewerbefläche benötigt, und deren üppigen Mietkosten die
notwendige Marge 1:1 nach oben verlagert ...
Die klassische SPIRALE eines weder geplanten und schon gar nicht
erwünschten Teufelskreises, getrieben durch die nicht mehr willkürlich aus
der Welt zu schaffende finanzielle Notwendigkeit ...
Es wäre zwar nett, eine Profianlage zu haben, vor allem in der Kühl- und
Lagertechnik, und die Anlgagengenehmigung ist da schon auf halben Weg mit
inkludiert, aber der Preis , sowohl in Euronen als auch Zeit und Sorge, ist
mir persönlich viel zu hoch!
Mein unmittelbares Ziel ist Var 1 und als next step ein kleines 35-50 m2
Gewerbelokal mit guter Verkehrsanbindung und dann eine Microbrauanlage wie
zuvor beschrieben.
(Anm.: Im Keller meines Gartenhauses ist eine gewerbliche Herstellung
untersagt .. soviel zu Holger´s Einwand von wegen Schwarz-Grau-Weiss)
Ich halte euch gerne auf dem Laufenden ....
lG Peter ____________________ *-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*
"Coquo, ergo sum" (zit. PeterR)
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Antwort 78 |
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Posting Freak Beiträge: 527 Registriert: 31.3.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.3.2012 um 13:46 |
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Zitat von Holger-Pohl, am 2.3.2012 um
22:46 | Ok, ohne jetzt die vorherigen 120
Antworten gelesen zu haben, möchte ich doch die Geschichte von Biermann
hernehmen, um mal (oder noch mal) das Anliegen vieler Brauer (ich auch)
vorzubringen:
Die meisten (ich nicht, das gab´s zu meiner Zeit noch nicht) haben ihr
"Handwerk" irgendwo per Buch oder VHS Kurs o.ä. bekommen, Gefallen daran
gefunden und irgendwann recht schnell erkannt, dass der zeitliche Aufwand
etc. etc. bei 100 Liter ähnlich ist wie bei 30 Liter.
Nun hat man erkannt, dass wenn man von der "Einkocher-Klasse" angefangen,
später mal was Eigenes baut, gleich eine größeren "Einheit" sinnvoll wäre.
Sicherlich gibt es genügend Abnehmer, die sich am Biere erfreuen - man
selbst ja auch - trotzdem bleibt eben ein gewisser Rest pro Sud übrig....
mal mehr, mal weniger.....
Oder: Man bekommt konkrete "Aufträge" z.B. Habe demnächst Geburtstag und
bräuchte von dir......
Und jetzt stellt sich eben die Frage: Wie könnte man solche
Gelegenheitsverkäufe etc. trotzdem von der dunkelgrauen bis schwarzen Zone
etwas ins Licht ziehen??
Die meisten wollen hier denke ich weder eine Gasthausbrauerei starten oder
einen permanenten Flaschenvekauf.... und fühlen sich trotzdem etwas
"unsicher" wenn sie ihr Bier immer unter dem Tresen weiteranbieten
müssen...... oder so....... oder ähnlich......
Aber da scheint der Staat eben nur "entweder" "oder" zu kennen... Schade
eigentlich. Und genau für diese "Mittelzone" wie ich sie jetzt mal nenne
gibt es keine Lösung.
Grüße
Holger |
wie schauts denn rechtlich aus, wenn man das bier verschenkt aber nicht
undankbar für spenden ist?
prost
jevers zeuge ____________________
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Antwort 79 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.3.2012 um 14:45 |
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Sowie du mit einer einzigen Silbe erwähnst, dass du eine Spende erwartest,
ist das schon wieder dunkelgrau.
Selbst Brauhelfer mit Bier entlohnen fällt schon unter "geldwerter
Vorteil".
Wenn Geburtstagsanfragen kommen ("ich bräucht mal 100 Liter Bier für meine
Party"), kannst du anbieten, deine Anlage gegen Geld zu verleihen. Der
Entleiher ist dann Heimbrauer, er muss den Sud beim HZA anmelden und die
Session muss auch in seinem Haushalt stattfinden. Du bist natürlich
anwesend, um zu kontrollieren, dass nix anbrennt.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 80 |
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Posting Freak Beiträge: 679 Registriert: 22.2.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.3.2012 um 22:26 |
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siehe §480 BGB (der durch seine
Schlichtheit erfreut, denn er sagt nicht mehr und nicht weniger als: )
Zitat: "Auf den Tausch finden die Vorschriften über den Kauf
entsprechende Anwendung."
Gruß - André
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Antwort 81 |
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Posting Freak Beiträge: 2942 Registriert: 29.4.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.3.2012 um 22:47 |
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@ Brauwolf
Hobbybrauer machen nie was für Geld.....,
Idee
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Antwort 82 |
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Posting Freak Beiträge: 2920 Registriert: 1.3.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.3.2012 um 23:29 |
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@ moorschwein. Kannst du mir mal ne Zeichnung machen? Ich stehe mit diesen
Formulierungen wieder mal auf den Schlauch...
@ brauwolf: Danke, gute Idee!
Leider bei mir nicht möglich, denn die BRauerei ist nicht portabel und
damit passt der Event nicht.
@ all: Hat denn keiner mal einen Rechtsanwalt an der Hand, der gelernt hat,
wie man Gesetzestexte nach Schlupflöchern durchsuchen kann?
Grüße
Holger
Edit möchte noch ergänzen: Es ist nicht der Sinn Gewinn zu machen, aber
zumindestens evtl die Rohstoffe kaufen zu können, denn wie auch bei der
Modelleisenbahn ist ja auch hier der Grundsatz. "Das Bauen ist am
Schönsten".....
[Editiert am 6.3.2012 um 23:31 von Holger-Pohl]
____________________
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Antwort 83 |
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Posting Freak Beiträge: 679 Registriert: 22.2.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.3.2012 um 12:30 |
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@Holger: damit wollte ich sagen:
Es bedeutet, daß für jedwedes Erbringen von Leistungen od. Gütern, für die
eine Gegenleistung zu erbringen ist, die Vorschriften über den Kauf
anzuwenden sind.
Mit dem „Tausch“ eines Bieres gegen eine „Spende“ oder einer Gefälligkeit
hat man also keinen Paragraphen ausgehebelt.
Bsp: Tauscht Du ein Auto gegen ein Motorrad, so sind dies rechtlich 2
getrennte Kaufvorgänge.
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Antwort 84 |
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Gast
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erstellt am: 7.3.2012 um 12:42 |
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Frag´doch einfach mal Vito Corleone
edit : Herr Zollbeamter, isch abe da eine Vorschlag,den Sie nischt
ablehnen könne ....
[Editiert am 7.3.2012 um 12:44 von Westvleteren12]
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Posting Freak Beiträge: 1453 Registriert: 7.8.2012 Status: Offline
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erstellt am: 28.11.2012 um 19:57 |
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Die Art und Weise, wie die Diskussion geführt wird ist meiner Meinung nach
genauso deutsch wie die Gesetzes- und Verordnungslage. Mindestens im
privaten Rahmen kann man das doch erheblich mehr nach "wo kein Kläger, da
kein Richter" sehen. Eine Ahndung solcher potenziell rechtswidriger
Handlungen ist doch kaum verhältnismäßig... Muss man das denn wirklich
alles in schon fast vorauseilendem Gehorsam betrachten?
Wohlgemerkt im privaten nichtkommerziellen Umfeld...
Beste Grüße,
Dale.
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Antwort 86 |
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Senior Member Beiträge: 176 Registriert: 25.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 28.11.2012 um 22:32 |
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Meinst Du Zivil- oder Steuerrechtlich? ____________________ In Gärung/Reifung: Dicks Elixier V2, The Dark Side of Wheat (Weizenbock)
Abgefüllt: Landbier, Honigbier, 3 Floyds Zombie Dust Klon, Weizen
Planung: Roter Franzose (Lager mit Strisselspalter und Belma), Firestone
Walker Wookey Jack Klon, Bourbon Vanilla
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Antwort 87 |
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Posting Freak Beiträge: 893 Registriert: 25.5.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 29.11.2012 um 01:49 |
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Zitat von Dale, am 28.11.2012 um
19:57 | Die Art und Weise, wie die Diskussion
geführt wird ist meiner Meinung nach genauso deutsch wie die Gesetzes- und
Verordnungslage. Mindestens im privaten Rahmen kann man das doch erheblich
mehr nach "wo kein Kläger, da kein Richter" sehen. Eine Ahndung solcher
potenziell rechtswidriger Handlungen ist doch kaum verhältnismäßig... Muss
man das denn wirklich alles in schon fast vorauseilendem Gehorsam
betrachten?
Wohlgemerkt im privaten nichtkommerziellen Umfeld...
Beste Grüße,
Dale. |
Öhmmmm... offensichtlich muss man als gesetzestreuer Deutscher wie immer
zwischen den Zeilen lesen, sich seinen Teil denken, um dann schlussendlich
doch wie "garantiert alle anderen" Süd-Europäer zu handeln ... WEIL man ja
der festen Überzeugung ist, daß die "allgewaltige Staatsmacht" hier
mitliest und sofortigstens alle verfügbrane Mittel in Bewegung setzt, um
das "bischen Macht" dann auch möglichst medienwirksam mit aller "Härte des
Gesetzes" einzusetzen, um den Bierdelinquenten dann zur Strecke zu
bringen.
Ich persönlich denke da eher auch eher an das Motto "Lehm und Lehm lassen"
... Denn kein geistig gesunder Mensch wird sich ernsthaft aufregen, wenn
ich für ein paar Bekannte für eine Feier ein "paar Liter" Bier braue, die
ich denen "schenke". Dann mele ich "um Himmels Willen" einen 100L-Sud beim
Zoll an, versteuere die paar Euro ... So,und dann lasse ich mir von meinen
Freunden einen Kochtopf zum Geburtstag schenken. SO WHAT !!!
Auch Zöllner oder Finanzbeamte sind Menschen. und es sind auch Menschen,
die sich der Schwachsinnigkeit mancher Gesetze sehr wohl bewusst sind. Wohl
eher noch bewusster als wir paar Hobbybrauer, die wir nur einen kleinen
Bruchteil dieses gaaanz grossen Irrsins betrachten.
In diesem Sinne,
Harry ____________________ Ich kann allem widerstehen, außer der Versuchung (Oscar Wilde)
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Antwort 88 |
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Senior Member Beiträge: 176 Registriert: 25.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 29.11.2012 um 08:42 |
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Also gunrdsätzlich einmal sollte steuerlich unterschieden werden zwischen
ertragsteuerlichen und schenkungssteuerlichen Tatsachen.
Ertragsteuer (also unter anderem auch Einkommensteuer) fällt an, wenn eine
nachhaltige auf Gewinnerzielung ausgelegte Tätigkeit ausgeübt wird. Das
kann beim Verkauf von Bier unterstellt werden.
Schenkungssteuerlich verhält es sich so, dass eine Zuwendung (also auch
eine Schenkung) ein freiwilliger "Vermögensverlust" ist für den es keine
Gegenleistung gibt (so auch bei Spenden an gemeinnützige Körperschafte).
Wenn man also für einen Freund/Kollegen/etc. Bier braut und man bekommt
hierfür garnichts, kann es sich höchstens um eine Schenkung von Bier an die
andere Person handeln. Ebenso verhält es sich, wenn der Freund sich bedankt
und ebenfalls etwas schenkt. Nochmals: ein Geschenk ist eine freigiebige
Zuwendung ohne Anspruch auf eine Gegenleistung.
Grundsätzlich sind Schenkungen auch steuerpflichtig (§1 ErbStG). Jedoch
gibt es unter fremden Dritten einen Schenkungsfreibetrag von EUR 20.000
(§16 ErbStG). Ein darüber hinausgehender Betrag wird mit 30-50% besteuert
(§19 ErbStG).
Wenn also ein Freund einem Bierbrauer einen Braukessel für das Bierbrauen
schenkt ist es erstmal garnichts, weil ein normaler Braukessel in der Regel
nicht über EUR 20.000 kommt.
Zu beachten ist noch die Umsatzsteuer. Bei der Umsatzsteuer wird ein
Leistungsaustausch besteuer. Sofern Bier verkauft wird handelt es sich um
einen solchen. Die Umsatzbesteuererung erfolgt auch unabhängig davon, ob
eine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Für die Umsatzsteuer ist lediglich
eine Einnahmeerzielungsabsicht voraussetzung und die
Einnahmeerzielungsabsicht wird bejaht dadurch, dass Bier verkauft wird. Die
Kleinunternehmerregelung lasse ich jetzt mal außen vor.
____________________ In Gärung/Reifung: Dicks Elixier V2, The Dark Side of Wheat (Weizenbock)
Abgefüllt: Landbier, Honigbier, 3 Floyds Zombie Dust Klon, Weizen
Planung: Roter Franzose (Lager mit Strisselspalter und Belma), Firestone
Walker Wookey Jack Klon, Bourbon Vanilla
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Antwort 89 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 29.11.2012 um 13:42 |
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Also ein "Halbgewerbe" gibt es nicht, und das ist auch gut so.
In dem Moment, indem man etwas gegen ein Entgelt tut, handelt man
gewerblich und ist auch dafür verantwortlich (z.B. wenn das Bier Keime
enthält).
Die Idee, die Anlage zu verleihen ist sicher nicht schlecht, allerdings
gilt doch dann der ermäßigte Steuersatz, da der Leiher die Anlage nicht in
seinem Haushalt betreibt.
Aber so rum geht das: Man kann doch dem Partywilligen einen HuM-Warenkorb
zusammen klicken lassen, den die Steuer latzen lassen (man selber kann ja
ruhig anmelden), den Sud brauen und ihm den Sud privat dann schenken.
Dadurch, dass der Partywillige die Rohstoffe kauft, entsteht dem Brauer
kein Verlust.
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Antwort 90 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 29.11.2012 um 15:09 |
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Zitat von Dale, am 28.11.2012 um
19:57 | Die Art und Weise, wie die Diskussion
geführt wird ist meiner Meinung nach genauso deutsch wie die Gesetzes- und
Verordnungslage. Mindestens im privaten Rahmen kann man das doch erheblich
mehr nach "wo kein Kläger, da kein Richter" sehen. Eine Ahndung solcher
potenziell rechtswidriger Handlungen ist doch kaum verhältnismäßig... Muss
man das denn wirklich alles in schon fast vorauseilendem Gehorsam
betrachten?
Wohlgemerkt im privaten nichtkommerziellen Umfeld...
Beste Grüße,
Dale. |
Wie es doch immer wieder gelingt, uralte Threads aus der Versenkung zu
holen...
Das System "wo kein Kläger, da kein Richter" gefällt mir nicht. Das
verbreitet ein falsches Sicherheitsgefühl. Ich gehe davon aus, dass die
Obrigkeit hier fleißig mitliest und sich ihre Notizen macht.
Sie hat es dann in der Hand, wem sie und wann die Exxx schleift oder auch
nicht.
Da brauen zwei Nachbarn lustig vor sich hin und beschummeln den Staat
jährlich um hundert Euro.
Der eine verschafft nebenbei noch Millionenbeträge in die Schweiz, vergißt
aber nicht, im Rahmen der politischen Landschaftspflege seiner
Lieblingspartei regelmäßig zu spenden. Der wird in Ruhe gelassen.
Der andere, ein aufmüpfiger Kerl und der Obrigkeit lästig, wird in die
Klapse gesperrt.
Mit der Mißachtung von an sich unsinnigen Regeln gibt man der Obrigkeit ein
weiteres Instrument der Herrschaft zur Hand.
Eine gesellschaftliches System braucht, wenn es funktionieren soll, Regeln.
Diese Regeln müssen überschaubar und erfüllbar sein, ihre Überwachung muss
wirtschaftlich sein und gerecht.
Das System Biersteuer ist auf die Großindustrie abgestellt, im Hobbybereich
macht sie wirtschaftlich keinen Sinn. Selbst ein engagierter Hobbybrauer
mit 1000l p.a. wird mit seiner Biersteuer niemals die Kosten seiner
Steueraufsicht einspielen.
Diese Problematik stellt sich auch erst seit Mitte der Achtziger Jahre. Bis
dahin war aufgrund eines Nazigesetzes von 1938 das private Brauen in
Deutschland praktisch unmöglich.
Ein paar Hürden sind mittlerweile abgebaut, der Idealzustand ist aber noch
lange nicht erreicht.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 91 |
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Member Beiträge: 79 Registriert: 10.10.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 1.12.2012 um 06:51 |
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Hallo zusammen,
interessanter Thread. Bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass wer Bier
braut und verkauft mindestens gelernter Bierbrauer sein muss!??
Dieses Thema wurde hier noch garnicht diskutiert. Oder gilt dies erst ab
Mengen >100 hl oder so???
Viele Grüße
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Antwort 92 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 1.12.2012 um 08:02 |
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Da irrst du. Der Meisterzwang im Brauerhandwerk wurde abgeschafft. Ob das
nun sinnvoll war oder nicht steht auf einem anderen Blatt.
Mit anderen Worten jeder darf eine Brauerei aufmachen ungeachtet seiner
Ausbildung.
Jan
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Antwort 93 |
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Senior Member Beiträge: 267 Registriert: 29.6.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 1.12.2012 um 12:25 |
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Das Thema scheint wirklich zu brennen. Ich habe eine Microbrauerei mit
allen Bewilligungen und bekomme so um die 6 Anfragen pro Jahr von
Hausbrauern, die ihre Biere bereits verkaufen oder verkaufen möchten. Ich
kann nur die Situation in der Schweiz schildern, aber die Bestimmungen in
der EU (mindesten im zivilisierten Teil) sind sehr ähnlich.
Ein verbreiteter Irtum ist der, dass wenn man bei der Alkoholverwaltung
angemeldet ist und auch Biersteuer zahlt (weil die Produktion über der
Freigrenze liegt), dass man damit auch die Bewilligung zum verkauf des
Bieres hat. Die Biersteuer hat gar nichts damit zu tun.
Und es ist auch so: Ob man einen Liter Bier oder einige Mio. Liter
verkauft, es gelten genau die gleichen Vorschriften. Es gibt also nur 2
Verkaufsmöglichkeiten: Legal oder eben nicht Legal.
Ein Punkt wird in der ganzen Diskussion gerne vergessen. Wenn man sein Bier
schwarz verkauft und es passiert irgend etwas (Flasche zerplatzt, Magen
auspumpen im Spital wegen Alkoholvergiftung oder sonst so etwas), dann gibt
es keinen Versicherungsschutz und man haftet mit dem Privatvermögen. Dazu
läuft dann die ganze Gesetzesmühle an und das alles kann einen Hobbybrauer
in den Ruin treiben.
Dieses Risiko auf sich zu nehmen nur wegen ein paar Euros, ich auf jeden
Fall hätte keine ruhige Nacht mehr.
Gruss Üelu
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Posting Freak Beiträge: 1453 Registriert: 7.8.2012 Status: Offline
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erstellt am: 1.12.2012 um 12:55 |
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und wenn man Bier verschenkt, haftet man nicht?
Wie viele Fälle von verknackten Hobbybrauern sind Dir denn so geläufig?
Grüße,
Dale.
[Editiert am 1.12.2012 um 12:57 von Dale]
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Antwort 95 |
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Senior Member Beiträge: 234 Registriert: 29.12.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.1.2013 um 14:51 |
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Tach Zusammen,
ich hol hier den alten Tröt mal wieder nach vorne, weil ich auch grade in
der Überlegung stecke, ob ich das als Gewerbe anmelden soll.
Ursache ist, das der Wirt meines Vertrauens nach einer Probe meiner Kunst
meinte, "Ich brauch 5hl bis September". Das war vor knapp einem Jahr, als
ich ihm mal meinen dritten Sud vorgestellt hatte. In dem vergangenen Jahr
blieb der Gadanke immer im Hinterkopf.
Das Gute ist, das er alles nimmt was er von mir kriegen kann ohne zu
drängeln. Er rechnet so mit 4hl im Jahr, die er von mir bräuchte. Das ist
mit meiner Ausstattung machbar, ohne das Hobby zu vernachlässigen.
Lebensmittelaufsicht war schon bei mir und wir haben uns auf ein Konzept
"geeinigt", das für mich ohne gewaltige Umbaumaßnahmen und -kosten machbar
ist.
Die Anfrage beim Zoll war auch recht einfach. "Brauen ohne Erlaubnis" und
gleich nach Abfüllen verzollen. Dann gibts zwar keinen reduzierten Satz,
aber man spart sich die Sache mit dem Steuerlager und der Buchhaltung über
Zu- und Abgänge.
Jetzt fehlt mir noch die Handwerkskammer und das Ordnungsamt. Während die
ersten Punkte in meinen Augen die aufwändigsten sind, kommen jetzt noch die
kostenintensiven.
Wie ist eigentlich der Stand bei denen, die vor 1 bis 2 Jahren sich mal mit
dem Gedanken getragen haben?
Gilleman und Holger waren da doch auch am Gange.
Jungs, was ist bei Euch draus geworden?
Und wer hat das Ganze noch gemacht, ohne sich bisher zu outen?
Wenn ich weiß was die restlichen Behörden an Kohle wollen, weiß ich obs
sich rentiert, bzw. zumindest das Hobby finanziert ohne in Stress
auszuarten oder in die berüchtigte Spriale zu kommen
geb ich wieder Laut (Wuff)
Grüße,
Martin ____________________ I keep hitting escape, but I´m still here
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Antwort 96 |
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Posting Freak Beiträge: 690 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.1.2013 um 15:15 |
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Also wenns bei 4 hl bleibt, würd ich mir das nochmal genau überlegen. Ich
hab erst gestern 69 € an die Handwerkskammer überwiesen. Dazu kommen Kosten
für die Anmeldung (hier 30 €). Das ging ja noch, aber du hast dann ein
Gewerbe und dann will natürlich das Finanzamt wissen was da läuft. Dann
wird man möglicherweise einen Steuerberater brauchen. Spätestens dann ist
der Erlös aufgezehrt.
Aber wenn man in der Lage ist 4 hl zu produzieren, und die dann einen
Abnehmer finden, sollte man schon in Richung Gewerbe gehen und einfach
öfter was verkaufen. Schließlich können die Kosten für die Einrichtung der
Brauerei erstmal als Kosten steuermindernd angesetzt werden. Was dann noch
zu meistern ist, ist der Nachweis einer Gewinnerzielungsabsicht.
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Antwort 97 |
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Posting Freak Beiträge: 1946 Registriert: 20.11.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.1.2013 um 15:20 |
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Ist deine Braustätte zur gewerblichen Nutzung genehmigt? (Baurecht)
[Editiert am 30.1.2013 um 15:20 von Ladeberger]
____________________
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Antwort 98 |
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Posting Freak Beiträge: 902 Registriert: 11.6.2006 Status: Offline
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erstellt am: 30.1.2013 um 15:32 |
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Hallo,
Ordnungsamt ist kein Problem, einfach nur anmelden. Ist nur ein
Verwaltungsakt.
Handwerkskammer ist noch weniger ein Problem, die kommen von selbst, machen
dich zum Brauer und Mälzer und halten die Hand auf.
Gruß hufpfleger ____________________ Gruß hufpfleger,
der immer noch einen Pächter sucht!
Infos unter dem button "Bierbrauer werden?" in der Navigationleiste
http://hämmscher-bier.de
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Antwort 99 |
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