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Autor: Betreff: der ich verkauf mein bier-tröt
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brauknecht
Beiträge: 580
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 2.3.2012 um 19:09  
Bei uns im Nachbardorf:
http://boglers.jimdo.com/
Willkommen... - boGler´s Brauerei
boglers.jimdo.com
Wir sind ein kleiner Handwerksbetrieb bei dem Qualität und Ursprünglichkeit wichtig sind. Mit unseren handgebrauten Spezialitäten wollen wir zeigen wie Vielfältig die Braukunst sein kann und das Bier nicht gleich Bier bedeutet.
@flying : bei uns dreht sich die Spirale gaaanz laaaaangsam...


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Es Grüßt Famulus Praxatorius (der Brauknecht)
In vino veritas -
In beer we trust
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Holger-Pohl
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red_folder.gif erstellt am: 2.3.2012 um 22:46  
Ok, ohne jetzt die vorherigen 120 Antworten gelesen zu haben, möchte ich doch die Geschichte von Biermann hernehmen, um mal (oder noch mal) das Anliegen vieler Brauer (ich auch) vorzubringen:

Die meisten (ich nicht, das gab´s zu meiner Zeit noch nicht) haben ihr "Handwerk" irgendwo per Buch oder VHS Kurs o.ä. bekommen, Gefallen daran gefunden und irgendwann recht schnell erkannt, dass der zeitliche Aufwand etc. etc. bei 100 Liter ähnlich ist wie bei 30 Liter.

Nun hat man erkannt, dass wenn man von der "Einkocher-Klasse" angefangen, später mal was Eigenes baut, gleich eine größeren "Einheit" sinnvoll wäre. Sicherlich gibt es genügend Abnehmer, die sich am Biere erfreuen - man selbst ja auch - trotzdem bleibt eben ein gewisser Rest pro Sud übrig.... mal mehr, mal weniger.....

Oder: Man bekommt konkrete "Aufträge" z.B. Habe demnächst Geburtstag und bräuchte von dir......

Und jetzt stellt sich eben die Frage: Wie könnte man solche Gelegenheitsverkäufe etc. trotzdem von der dunkelgrauen bis schwarzen Zone etwas ins Licht ziehen??
Die meisten wollen hier denke ich weder eine Gasthausbrauerei starten oder einen permanenten Flaschenvekauf.... und fühlen sich trotzdem etwas "unsicher" wenn sie ihr Bier immer unter dem Tresen weiteranbieten müssen...... oder so....... oder ähnlich......

Aber da scheint der Staat eben nur "entweder" "oder" zu kennen... Schade eigentlich. Und genau für diese "Mittelzone" wie ich sie jetzt mal nenne gibt es keine Lösung.

Grüße
Holger


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Biermann
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red_folder.gif erstellt am: 3.3.2012 um 00:44  
Hallo Holger,

da sprichst Du ein berühmtes Thema an.

Was man da bräuchte wäre ein 'Miniaturgewerbe', mit einem Erlaubnisschein für X Liter die man dann verkaufen könnte.

Ich glaube das beste wären 'Geschenke', die nicht direkt auf die gelieferte Ware zurück verfolgt werden können. Z.B. ein Klavier für fünf Jahre Bierversorgung für zwei, Kohl, Gerste oder Hopfen als Gegengabe und vieles mehr. Das kommt zwar meist nicht auf die gleiche Endsumme raus, bringt den 'Käufer' aber aus der Schuldensituation.

Cheers, Jörg


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Ich braue Hoppesäcker Ur-biere nach dem Hoppesäcker Reinheitsgebot von AD512 (Dokument ging leider verloren).
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PeterR
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red_folder.gif erstellt am: 4.3.2012 um 21:11  

Zitat von Holger-Pohl, am 2.3.2012 um 22:46

Und jetzt stellt sich eben die Frage: Wie könnte man solche Gelegenheitsverkäufe etc. trotzdem von der dunkelgrauen bis schwarzen Zone etwas ins Licht ziehen??
Die meisten wollen hier denke ich weder eine Gasthausbrauerei starten oder einen permanenten Flaschenvekauf.... und fühlen sich trotzdem etwas "unsicher" wenn sie ihr Bier immer unter dem Tresen weiteranbieten müssen...... oder so....... oder ähnlich......


Hallo an Holger und Biermann!

Ihr trefft den Nagel auf den Kopf und Danke für eure Meinungen!

Ich für meinen Teil bin in den letzten Tagen/Wochen durch Gespräche mit befreundeten Gasthaus- und Nebenerwerbs-"Hobby"Brauern (vielen Dank noch an Gerald und sein tolles Bier!) zwischen den beiden Welten
* Var1: erweitere "Traum"-Hobbybrauanlage mit regelmäßiger, aber dennoch stressfreier Herstellung und Verkauf von mengen- und arbeitsmäßig überschaubaren Bierspezialitäten zu netten Preisen und
* Var2: de facto professionelle Kleinstbrauerei samt ebensolcher Lager- und Kältetechnik um 70 bis 80 Tsd Euronen aufwärts
mit Herz und Hirn hin- und her gependelt...

Umso klarer steht für mich der persönliche Ansatz des 2- Phansen-Konzeptes fest !
Ich will mich auf Var 2 keinesfalls einlassen, denn neben der relativ gewaltigen finanziellen Last (diesen "Brocken" erstmal zu mobilisieren...) steht dann auch der daraus zwingende Umsatzerfolg in vorderster Stelle - was aufgrund der nötigen Volumina einen tendenziell geringeren DurchschnittsPREIS erwarten lässt, und der wiederum für die benötigten Umsätze einen weitaus höhere AbsatzMENGE erfordert, die nicht nur hergestellt und abgefüllt, sondern auch verkauft werden will ....
Da das Ganze einen ziemlichen Platzbedarf erfordert, wird eine hübsch dimensionierte Gewerbefläche benötigt, und deren üppigen Mietkosten die notwendige Marge 1:1 nach oben verlagert ...
Die klassische SPIRALE eines weder geplanten und schon gar nicht erwünschten Teufelskreises, getrieben durch die nicht mehr willkürlich aus der Welt zu schaffende finanzielle Notwendigkeit ...
Es wäre zwar nett, eine Profianlage zu haben, vor allem in der Kühl- und Lagertechnik, und die Anlgagengenehmigung ist da schon auf halben Weg mit inkludiert, aber der Preis , sowohl in Euronen als auch Zeit und Sorge, ist mir persönlich viel zu hoch!

Mein unmittelbares Ziel ist Var 1 und als next step ein kleines 35-50 m2 Gewerbelokal mit guter Verkehrsanbindung und dann eine Microbrauanlage wie zuvor beschrieben.
(Anm.: Im Keller meines Gartenhauses ist eine gewerbliche Herstellung untersagt .. soviel zu Holger´s Einwand von wegen Schwarz-Grau-Weiss)

Ich halte euch gerne auf dem Laufenden ....
lG Peter


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"Coquo, ergo sum" (zit. PeterR)
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Jevers Zeuge
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red_folder.gif erstellt am: 6.3.2012 um 13:46  

Zitat von Holger-Pohl, am 2.3.2012 um 22:46
Ok, ohne jetzt die vorherigen 120 Antworten gelesen zu haben, möchte ich doch die Geschichte von Biermann hernehmen, um mal (oder noch mal) das Anliegen vieler Brauer (ich auch) vorzubringen:

Die meisten (ich nicht, das gab´s zu meiner Zeit noch nicht) haben ihr "Handwerk" irgendwo per Buch oder VHS Kurs o.ä. bekommen, Gefallen daran gefunden und irgendwann recht schnell erkannt, dass der zeitliche Aufwand etc. etc. bei 100 Liter ähnlich ist wie bei 30 Liter.

Nun hat man erkannt, dass wenn man von der "Einkocher-Klasse" angefangen, später mal was Eigenes baut, gleich eine größeren "Einheit" sinnvoll wäre. Sicherlich gibt es genügend Abnehmer, die sich am Biere erfreuen - man selbst ja auch - trotzdem bleibt eben ein gewisser Rest pro Sud übrig.... mal mehr, mal weniger.....

Oder: Man bekommt konkrete "Aufträge" z.B. Habe demnächst Geburtstag und bräuchte von dir......

Und jetzt stellt sich eben die Frage: Wie könnte man solche Gelegenheitsverkäufe etc. trotzdem von der dunkelgrauen bis schwarzen Zone etwas ins Licht ziehen??
Die meisten wollen hier denke ich weder eine Gasthausbrauerei starten oder einen permanenten Flaschenvekauf.... und fühlen sich trotzdem etwas "unsicher" wenn sie ihr Bier immer unter dem Tresen weiteranbieten müssen...... oder so....... oder ähnlich......

Aber da scheint der Staat eben nur "entweder" "oder" zu kennen... Schade eigentlich. Und genau für diese "Mittelzone" wie ich sie jetzt mal nenne gibt es keine Lösung.

Grüße
Holger



wie schauts denn rechtlich aus, wenn man das bier verschenkt aber nicht undankbar für spenden ist?
prost
jevers zeuge


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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 6.3.2012 um 14:45  
Sowie du mit einer einzigen Silbe erwähnst, dass du eine Spende erwartest, ist das schon wieder dunkelgrau.

Selbst Brauhelfer mit Bier entlohnen fällt schon unter "geldwerter Vorteil".

Wenn Geburtstagsanfragen kommen ("ich bräucht mal 100 Liter Bier für meine Party"), kannst du anbieten, deine Anlage gegen Geld zu verleihen. Der Entleiher ist dann Heimbrauer, er muss den Sud beim HZA anmelden und die Session muss auch in seinem Haushalt stattfinden. Du bist natürlich anwesend, um zu kontrollieren, dass nix anbrennt.

Cheers, Ruthard


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Moorschwein
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red_folder.gif erstellt am: 6.3.2012 um 22:26  

Zitat von Jevers Zeuge, am 6.3.2012 um 13:46
wie schauts denn rechtlich aus, wenn man das bier verschenkt aber nicht undankbar für spenden ist?

siehe §480 BGB (der durch seine Schlichtheit erfreut, denn er sagt nicht mehr und nicht weniger als: )
Zitat: "Auf den Tausch finden die Vorschriften über den Kauf entsprechende Anwendung." :rtfm:

Gruß - André
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hoepfli
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red_folder.gif erstellt am: 6.3.2012 um 22:47  
@ Brauwolf
Hobbybrauer machen nie was für Geld.....,
:thumbup:Idee :thumbup:
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Holger-Pohl
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red_folder.gif erstellt am: 6.3.2012 um 23:29  
@ moorschwein. Kannst du mir mal ne Zeichnung machen? Ich stehe mit diesen Formulierungen wieder mal auf den Schlauch...

@ brauwolf: Danke, gute Idee!

Leider bei mir nicht möglich, denn die BRauerei ist nicht portabel und damit passt der Event nicht.

@ all: Hat denn keiner mal einen Rechtsanwalt an der Hand, der gelernt hat, wie man Gesetzestexte nach Schlupflöchern durchsuchen kann?

Grüße
Holger

Edit möchte noch ergänzen: :cool: Es ist nicht der Sinn Gewinn zu machen, aber zumindestens evtl die Rohstoffe kaufen zu können, denn wie auch bei der Modelleisenbahn ist ja auch hier der Grundsatz. "Das Bauen ist am Schönsten"..... :)


[Editiert am 6.3.2012 um 23:31 von Holger-Pohl]



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Moorschwein
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red_folder.gif erstellt am: 7.3.2012 um 12:30  
@Holger: damit wollte ich sagen:
Es bedeutet, daß für jedwedes Erbringen von Leistungen od. Gütern, für die eine Gegenleistung zu erbringen ist, die Vorschriften über den Kauf anzuwenden sind.
Mit dem „Tausch“ eines Bieres gegen eine „Spende“ oder einer Gefälligkeit hat man also keinen Paragraphen ausgehebelt.
Bsp: Tauscht Du ein Auto gegen ein Motorrad, so sind dies rechtlich 2 getrennte Kaufvorgänge.
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Gast

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red_folder.gif erstellt am: 7.3.2012 um 12:42  

Zitat von Holger-Pohl, am 6.3.2012 um 23:29


@ all: Hat denn keiner mal einen Rechtsanwalt an der Hand, der gelernt hat, wie man Gesetzestexte nach Schlupflöchern durchsuchen kann?



Frag´doch einfach mal Vito Corleone :cool:


edit : Herr Zollbeamter, isch abe da eine Vorschlag,den Sie nischt ablehnen könne ....


[Editiert am 7.3.2012 um 12:44 von Westvleteren12]
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Dale
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red_folder.gif erstellt am: 28.11.2012 um 19:57  
Die Art und Weise, wie die Diskussion geführt wird ist meiner Meinung nach genauso deutsch wie die Gesetzes- und Verordnungslage. Mindestens im privaten Rahmen kann man das doch erheblich mehr nach "wo kein Kläger, da kein Richter" sehen. Eine Ahndung solcher potenziell rechtswidriger Handlungen ist doch kaum verhältnismäßig... Muss man das denn wirklich alles in schon fast vorauseilendem Gehorsam betrachten?

Wohlgemerkt im privaten nichtkommerziellen Umfeld...

Beste Grüße,
Dale.
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Riddick
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red_folder.gif erstellt am: 28.11.2012 um 22:32  

Zitat von Jevers Zeuge, am 6.3.2012 um 13:46

wie schauts denn rechtlich aus, wenn man das bier verschenkt aber nicht undankbar für spenden ist?
prost
jevers zeuge


Meinst Du Zivil- oder Steuerrechtlich?


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In Gärung/Reifung: Dicks Elixier V2, The Dark Side of Wheat (Weizenbock)
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Planung: Roter Franzose (Lager mit Strisselspalter und Belma), Firestone Walker Wookey Jack Klon, Bourbon Vanilla
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HarryHdf
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red_folder.gif erstellt am: 29.11.2012 um 01:49  

Zitat von Dale, am 28.11.2012 um 19:57
Die Art und Weise, wie die Diskussion geführt wird ist meiner Meinung nach genauso deutsch wie die Gesetzes- und Verordnungslage. Mindestens im privaten Rahmen kann man das doch erheblich mehr nach "wo kein Kläger, da kein Richter" sehen. Eine Ahndung solcher potenziell rechtswidriger Handlungen ist doch kaum verhältnismäßig... Muss man das denn wirklich alles in schon fast vorauseilendem Gehorsam betrachten?

Wohlgemerkt im privaten nichtkommerziellen Umfeld...

Beste Grüße,
Dale.


Öhmmmm... offensichtlich muss man als gesetzestreuer Deutscher wie immer zwischen den Zeilen lesen, sich seinen Teil denken, um dann schlussendlich doch wie "garantiert alle anderen" Süd-Europäer zu handeln ... WEIL man ja der festen Überzeugung ist, daß die "allgewaltige Staatsmacht" hier mitliest und sofortigstens alle verfügbrane Mittel in Bewegung setzt, um das "bischen Macht" dann auch möglichst medienwirksam mit aller "Härte des Gesetzes" einzusetzen, um den Bierdelinquenten dann zur Strecke zu bringen.

Ich persönlich denke da eher auch eher an das Motto "Lehm und Lehm lassen" ... Denn kein geistig gesunder Mensch wird sich ernsthaft aufregen, wenn ich für ein paar Bekannte für eine Feier ein "paar Liter" Bier braue, die ich denen "schenke". Dann mele ich "um Himmels Willen" einen 100L-Sud beim Zoll an, versteuere die paar Euro ... So,und dann lasse ich mir von meinen Freunden einen Kochtopf zum Geburtstag schenken. SO WHAT !!!

Auch Zöllner oder Finanzbeamte sind Menschen. und es sind auch Menschen, die sich der Schwachsinnigkeit mancher Gesetze sehr wohl bewusst sind. Wohl eher noch bewusster als wir paar Hobbybrauer, die wir nur einen kleinen Bruchteil dieses gaaanz grossen Irrsins betrachten.

In diesem Sinne,

Harry


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red_folder.gif erstellt am: 29.11.2012 um 08:42  
Also gunrdsätzlich einmal sollte steuerlich unterschieden werden zwischen ertragsteuerlichen und schenkungssteuerlichen Tatsachen.

Ertragsteuer (also unter anderem auch Einkommensteuer) fällt an, wenn eine nachhaltige auf Gewinnerzielung ausgelegte Tätigkeit ausgeübt wird. Das kann beim Verkauf von Bier unterstellt werden.

Schenkungssteuerlich verhält es sich so, dass eine Zuwendung (also auch eine Schenkung) ein freiwilliger "Vermögensverlust" ist für den es keine Gegenleistung gibt (so auch bei Spenden an gemeinnützige Körperschafte). Wenn man also für einen Freund/Kollegen/etc. Bier braut und man bekommt hierfür garnichts, kann es sich höchstens um eine Schenkung von Bier an die andere Person handeln. Ebenso verhält es sich, wenn der Freund sich bedankt und ebenfalls etwas schenkt. Nochmals: ein Geschenk ist eine freigiebige Zuwendung ohne Anspruch auf eine Gegenleistung.
Grundsätzlich sind Schenkungen auch steuerpflichtig (§1 ErbStG). Jedoch gibt es unter fremden Dritten einen Schenkungsfreibetrag von EUR 20.000 (§16 ErbStG). Ein darüber hinausgehender Betrag wird mit 30-50% besteuert (§19 ErbStG).

Wenn also ein Freund einem Bierbrauer einen Braukessel für das Bierbrauen schenkt ist es erstmal garnichts, weil ein normaler Braukessel in der Regel nicht über EUR 20.000 kommt.

Zu beachten ist noch die Umsatzsteuer. Bei der Umsatzsteuer wird ein Leistungsaustausch besteuer. Sofern Bier verkauft wird handelt es sich um einen solchen. Die Umsatzbesteuererung erfolgt auch unabhängig davon, ob eine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Für die Umsatzsteuer ist lediglich eine Einnahmeerzielungsabsicht voraussetzung und die Einnahmeerzielungsabsicht wird bejaht dadurch, dass Bier verkauft wird. Die Kleinunternehmerregelung lasse ich jetzt mal außen vor.


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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 29.11.2012 um 13:42  
Also ein "Halbgewerbe" gibt es nicht, und das ist auch gut so.

In dem Moment, indem man etwas gegen ein Entgelt tut, handelt man gewerblich und ist auch dafür verantwortlich (z.B. wenn das Bier Keime enthält).

Die Idee, die Anlage zu verleihen ist sicher nicht schlecht, allerdings gilt doch dann der ermäßigte Steuersatz, da der Leiher die Anlage nicht in seinem Haushalt betreibt.

Aber so rum geht das: Man kann doch dem Partywilligen einen HuM-Warenkorb zusammen klicken lassen, den die Steuer latzen lassen (man selber kann ja ruhig anmelden), den Sud brauen und ihm den Sud privat dann schenken.

Dadurch, dass der Partywillige die Rohstoffe kauft, entsteht dem Brauer kein Verlust.
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 29.11.2012 um 15:09  

Zitat von Dale, am 28.11.2012 um 19:57
Die Art und Weise, wie die Diskussion geführt wird ist meiner Meinung nach genauso deutsch wie die Gesetzes- und Verordnungslage. Mindestens im privaten Rahmen kann man das doch erheblich mehr nach "wo kein Kläger, da kein Richter" sehen. Eine Ahndung solcher potenziell rechtswidriger Handlungen ist doch kaum verhältnismäßig... Muss man das denn wirklich alles in schon fast vorauseilendem Gehorsam betrachten?

Wohlgemerkt im privaten nichtkommerziellen Umfeld...

Beste Grüße,
Dale.


Wie es doch immer wieder gelingt, uralte Threads aus der Versenkung zu holen...

Das System "wo kein Kläger, da kein Richter" gefällt mir nicht. Das verbreitet ein falsches Sicherheitsgefühl. Ich gehe davon aus, dass die Obrigkeit hier fleißig mitliest und sich ihre Notizen macht.
Sie hat es dann in der Hand, wem sie und wann die Exxx schleift oder auch nicht.

Da brauen zwei Nachbarn lustig vor sich hin und beschummeln den Staat jährlich um hundert Euro.
Der eine verschafft nebenbei noch Millionenbeträge in die Schweiz, vergißt aber nicht, im Rahmen der politischen Landschaftspflege seiner Lieblingspartei regelmäßig zu spenden. Der wird in Ruhe gelassen.
Der andere, ein aufmüpfiger Kerl und der Obrigkeit lästig, wird in die Klapse gesperrt.

Mit der Mißachtung von an sich unsinnigen Regeln gibt man der Obrigkeit ein weiteres Instrument der Herrschaft zur Hand.

Eine gesellschaftliches System braucht, wenn es funktionieren soll, Regeln. Diese Regeln müssen überschaubar und erfüllbar sein, ihre Überwachung muss wirtschaftlich sein und gerecht.

Das System Biersteuer ist auf die Großindustrie abgestellt, im Hobbybereich macht sie wirtschaftlich keinen Sinn. Selbst ein engagierter Hobbybrauer mit 1000l p.a. wird mit seiner Biersteuer niemals die Kosten seiner Steueraufsicht einspielen.

Diese Problematik stellt sich auch erst seit Mitte der Achtziger Jahre. Bis dahin war aufgrund eines Nazigesetzes von 1938 das private Brauen in Deutschland praktisch unmöglich.
Ein paar Hürden sind mittlerweile abgebaut, der Idealzustand ist aber noch lange nicht erreicht.


Cheers, Ruthard


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_Tobi_
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red_folder.gif erstellt am: 1.12.2012 um 06:51  
Hallo zusammen,

interessanter Thread. Bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass wer Bier braut und verkauft mindestens gelernter Bierbrauer sein muss!??
Dieses Thema wurde hier noch garnicht diskutiert. Oder gilt dies erst ab Mengen >100 hl oder so???

Viele Grüße
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 1.12.2012 um 08:02  
Da irrst du. Der Meisterzwang im Brauerhandwerk wurde abgeschafft. Ob das nun sinnvoll war oder nicht steht auf einem anderen Blatt.

Mit anderen Worten jeder darf eine Brauerei aufmachen ungeachtet seiner Ausbildung.

Jan
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hb9cjs
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red_folder.gif erstellt am: 1.12.2012 um 12:25  
Das Thema scheint wirklich zu brennen. Ich habe eine Microbrauerei mit allen Bewilligungen und bekomme so um die 6 Anfragen pro Jahr von Hausbrauern, die ihre Biere bereits verkaufen oder verkaufen möchten. Ich kann nur die Situation in der Schweiz schildern, aber die Bestimmungen in der EU (mindesten im zivilisierten Teil) sind sehr ähnlich.
Ein verbreiteter Irtum ist der, dass wenn man bei der Alkoholverwaltung angemeldet ist und auch Biersteuer zahlt (weil die Produktion über der Freigrenze liegt), dass man damit auch die Bewilligung zum verkauf des Bieres hat. Die Biersteuer hat gar nichts damit zu tun.
Und es ist auch so: Ob man einen Liter Bier oder einige Mio. Liter verkauft, es gelten genau die gleichen Vorschriften. Es gibt also nur 2 Verkaufsmöglichkeiten: Legal oder eben nicht Legal.
Ein Punkt wird in der ganzen Diskussion gerne vergessen. Wenn man sein Bier schwarz verkauft und es passiert irgend etwas (Flasche zerplatzt, Magen auspumpen im Spital wegen Alkoholvergiftung oder sonst so etwas), dann gibt es keinen Versicherungsschutz und man haftet mit dem Privatvermögen. Dazu läuft dann die ganze Gesetzesmühle an und das alles kann einen Hobbybrauer in den Ruin treiben.
Dieses Risiko auf sich zu nehmen nur wegen ein paar Euros, ich auf jeden Fall hätte keine ruhige Nacht mehr.

Gruss Üelu
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Dale
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red_folder.gif erstellt am: 1.12.2012 um 12:55  
und wenn man Bier verschenkt, haftet man nicht?

Wie viele Fälle von verknackten Hobbybrauern sind Dir denn so geläufig?

Grüße,
Dale.


[Editiert am 1.12.2012 um 12:57 von Dale]
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Kptn_Chaos
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red_folder.gif erstellt am: 30.1.2013 um 14:51  
Tach Zusammen,

ich hol hier den alten Tröt mal wieder nach vorne, weil ich auch grade in der Überlegung stecke, ob ich das als Gewerbe anmelden soll.

Ursache ist, das der Wirt meines Vertrauens nach einer Probe meiner Kunst meinte, "Ich brauch 5hl bis September". Das war vor knapp einem Jahr, als ich ihm mal meinen dritten Sud vorgestellt hatte. In dem vergangenen Jahr blieb der Gadanke immer im Hinterkopf.
Das Gute ist, das er alles nimmt was er von mir kriegen kann ohne zu drängeln. Er rechnet so mit 4hl im Jahr, die er von mir bräuchte. Das ist mit meiner Ausstattung machbar, ohne das Hobby zu vernachlässigen.

Lebensmittelaufsicht war schon bei mir und wir haben uns auf ein Konzept "geeinigt", das für mich ohne gewaltige Umbaumaßnahmen und -kosten machbar ist.
Die Anfrage beim Zoll war auch recht einfach. "Brauen ohne Erlaubnis" und gleich nach Abfüllen verzollen. Dann gibts zwar keinen reduzierten Satz, aber man spart sich die Sache mit dem Steuerlager und der Buchhaltung über Zu- und Abgänge.

Jetzt fehlt mir noch die Handwerkskammer und das Ordnungsamt. Während die ersten Punkte in meinen Augen die aufwändigsten sind, kommen jetzt noch die kostenintensiven.

Wie ist eigentlich der Stand bei denen, die vor 1 bis 2 Jahren sich mal mit dem Gedanken getragen haben?

Gilleman und Holger waren da doch auch am Gange.

Jungs, was ist bei Euch draus geworden?

Und wer hat das Ganze noch gemacht, ohne sich bisher zu outen?

Wenn ich weiß was die restlichen Behörden an Kohle wollen, weiß ich obs sich rentiert, bzw. zumindest das Hobby finanziert ohne in Stress auszuarten oder in die berüchtigte Spriale zu kommen :) geb ich wieder Laut (Wuff)

Grüße,
Martin


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red_folder.gif erstellt am: 30.1.2013 um 15:15  
Also wenns bei 4 hl bleibt, würd ich mir das nochmal genau überlegen. Ich hab erst gestern 69 € an die Handwerkskammer überwiesen. Dazu kommen Kosten für die Anmeldung (hier 30 €). Das ging ja noch, aber du hast dann ein Gewerbe und dann will natürlich das Finanzamt wissen was da läuft. Dann wird man möglicherweise einen Steuerberater brauchen. Spätestens dann ist der Erlös aufgezehrt.

Aber wenn man in der Lage ist 4 hl zu produzieren, und die dann einen Abnehmer finden, sollte man schon in Richung Gewerbe gehen und einfach öfter was verkaufen. Schließlich können die Kosten für die Einrichtung der Brauerei erstmal als Kosten steuermindernd angesetzt werden. Was dann noch zu meistern ist, ist der Nachweis einer Gewinnerzielungsabsicht.
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Ladeberger
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Ist deine Braustätte zur gewerblichen Nutzung genehmigt? (Baurecht)


[Editiert am 30.1.2013 um 15:20 von Ladeberger]



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Zitat von Kptn_Chaos, am 30.1.2013 um 14:51

Jetzt fehlt mir noch die Handwerkskammer und das Ordnungsamt. Während die ersten Punkte in meinen Augen die aufwändigsten sind, kommen jetzt noch die kostenintensiven.



Hallo,

Ordnungsamt ist kein Problem, einfach nur anmelden. Ist nur ein Verwaltungsakt.
Handwerkskammer ist noch weniger ein Problem, die kommen von selbst, machen dich zum Brauer und Mälzer und halten die Hand auf. ;(

Gruß hufpfleger


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Gruß hufpfleger,

der immer noch einen Pächter sucht!
Infos unter dem button "Bierbrauer werden?" in der Navigationleiste
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