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Autor: Betreff: Benachrichtung Zollamt die 2341989te
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Birk
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red_folder.gif erstellt am: 19.2.2012 um 10:01  
Ich habe meine Erlaubnis für Bierbrauen vom Zollamt in Darmstadt diese Woche eingetroffen. In dem Brief erzählten sie mir das Gerede über Standard-200L, müssen Sie Steuern zahlen. In großen fetten Buchstaben am Ende des Briefes hieß es, dass ich muss den Zollamt 14 Tage vor jeder Brautag, jedoch kann ich per E-Mail senden.


[Editiert am 19.2.2012 um 10:06 von Birk]



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argusdata
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red_folder.gif erstellt am: 19.2.2012 um 11:42  
Ich bin der Meinung, ob wir uns über die Biersteuer aufregen oder in China fällt ein Sack Reis um, es kommt auf das selbe hinaus. Es interessiert in Deutschland niemand, solange der Druck der Hobbybrauer so gering ist. Das Hobbybrauer Steuern zahlen müssen, Winzer aber nicht, liegt an der starken Brauerlobby, die die Politik und Wirtschaft beeinflussen. Es werden den Hobbybrauern absichtlich Steine in den Weg gelegt, damit der Bierkonsum über die Massenbierhaltung gedeckt wird und nicht über die individuelle Heimproduktion. Nicht umsonst laufen all die schönen Werbespots der namhaften Gerstensaftproduzenten zur besten Werbezeit. Entweder die Hobbybrauer schließen sich zusammen, um sich Gehör zu verschaffen oder es bleibt so wie es ist.
Ich kann mit der derzeitigen Situation gut umgehen. Sollte ich über 2 HL kommen, werde ich dem HZA Itzehoe gerne die paar Euronen zukommen lassen, was Recht ist soll auch Recht bleiben. Alle anderen Diskusionen über sollte oder sollte nicht, das eine HZA macht es so und das andere so bringen leider nicht viel.
Gruß
Jörg


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Ohne Bier wäre das Leben nicht mal halb so schön.
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hiasl
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red_folder.gif erstellt am: 29.2.2012 um 11:13  
So, ich kann mal wieder mit einem Anekdötchen aufwarten:
Hatte am Montag beim HZA Nürnberg brav meine Brauanzeige für Samstag per E-Mail eingereicht, diesmal aber beantragt, dass man doch nach §41 Abs. 2 BierStV als Erleichterung zulassen möge, dass ich zukünftig nur noch den ersten Sud im Jahr melden muss (das übliche eben, Verwaltungsaufwand, bin noch nie in die Nähe der Freigrenze gekommen, etc.). Daraufhin habe ich heute einen Anruf von einem Mitarbeiter der Stas* äh des Zolls bekommen. Ich hätte da so einen Antrag gestellt und in Rücksprache mit Vorgesetzten ergibt sich ihnen daraus nicht der Sinn, den die Erleichterung haben soll. Ich würde ja schließlich nicht jede Woche brauen, und Anbetracht der modernen Kommunikationsmittel wie E-Mail sollte es ja auch kein Aufwand sein, ein paar Zeilen an den Zoll zu schreiben. Ich bin dann auf den Punkt Spontaneität gekommen, dass ich erst anmelden müsse und wenn ich dann gar nicht braue, die Menge wieder stornieren müsse. Und überhaupt sei es für den Zoll ja auch ein gewisser Verwaltungsaufwand, der in keinem Verhältnis zum Nutzen stehe. Darauf der Beamte: Man wolle es einfach vorher wissen, dass evtl. ein zufällig unterwegs seiender Kontrollbeamter spontan zu einer Kontrolle vorbeikommen könne. Dann hab ich mal die 4 Mrd. € in den Ring geworfen, die dem Zoll aufgrund von Überlastung/fehlendem Kontrollpersonal jährlich durch die Lappen gehen. Warum man Hobbybrauer so gängeln müsse. Außerdem wüssten sie ja nichts von mir, wenn ich mich nicht freiwillig gemeldet hätte. Zoll: Ich solle mal froh sein, dass ich das so mache. Es gäbe immer wieder "Nachbarn", die mal nachfragen, ob überhaupt eine Genehmigung vor läge (typisch deutsches Denunziantentum). Ich solle überhaupt froh sein, dass ich das in D so "problemlos" machen kann, angeblich wäre es in anderen EU Staaten sogar verboten, z.B. in Österreich :thumbsup: Ganz großes Kino, als ich erwähnte, dass es da sogar noch einfacher ist, meinte er nur, dass er da andere Informationen hätte. Und jetzt kommt noch ein Schmankerl zum Schluss. Er meinte, dass der Zoll das mit den Erleichterungen so interpretiere, dass die Anzeige für Hobbybrauer per Gesetz ein Muss ist und davon nicht abgewichen werden kann. Das mit den Erleichterungen sei nur für freier interpretierbare Passagen des Gesetzes vorgesehen und nicht für obligatorische. :hallucine: :hallucine: :hallucine: :partyon: :partyon: :partyon:
Ich meinte dann nur, dass das eine sehr merkwürdige Interpretation wäre, die ich nicht nachvollziehen kann.
Zur Erinnerung aus der BierStV:
Zitat:
§ 41 Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer
(1) Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird, ist von der Steuer bis zu einer Menge von 2 hl je Kalenderjahr befreit. Bier, das von Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt wird, gilt als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt.
(2) Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den Herstellungsort dem zuständigen Hauptzollamt vorab anzuzeigen. In der Anzeige ist die Biermenge anzugeben, die voraussichtlich innerhalb eines Kalenderjahres erzeugt wird. Das zuständige Hauptzollamt kann Erleichterungen zulassen.
(3) Wird die Menge nach Absatz 1 überschritten, ist eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben.


Abschließend wurde mir empfohlen, dass ich mich an die nächsthöheren Instanzen wenden solle wie Oberfinanzdirektion oder Ministerium. Dem Zoll wären da die Hände gebunden und er wäre mich auch nicht böse, wenn ich das machen würde.

So werden also unsere Steuergelder verplempert! :thumbup: :thumbup: :thumbup:


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grimbart
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red_folder.gif erstellt am: 29.2.2012 um 11:58  

Zitat von hiasl, am 29.2.2012 um 11:13


So werden also unsere Steuergelder verplempert! :thumbup: :thumbup: :thumbup:


Das fällt nach den (eigentlich verbotenen) Bailouts und EU-Insolvenzverschleppungen,
glaub ich, nicht mehr ins Gewicht.


.
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red_folder.gif erstellt am: 29.2.2012 um 17:48  

Zitat von hiasl, am 29.2.2012 um 11:13
Abschließend wurde mir empfohlen, dass ich mich an die nächsthöheren Instanzen wenden solle wie Oberfinanzdirektion oder Ministerium. Dem Zoll wären da die Hände gebunden und er wäre mich auch nicht böse, wenn ich das machen würde.


Hallo,
siehs doch mal positiv, so richtig Lust auf die Anmelderei scheint er auch nicht zu haben. Und recht hat er, Fritzchen kann da gar nichts machen, nur der Fritz. Also wende dich doch an die höhere Instanz, die müßten genervt werden. Als kleiner Staatsbeamter bist du immer vorn und kriegst die Prügel ab, dabei machst er doch nur seine Arbeit. Die Vorschriften/ Gestze kommen von oben.

Gruß hufpfleger


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Gruß hufpfleger,

der immer noch einen Pächter sucht!
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knappschaft
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red_folder.gif erstellt am: 11.4.2014 um 12:40  
Hallo,
ich steuer dann wohl gerade das erste HZA bei, dass in beiden Kategorien erscheint.
Das HZA München schreibt mir:
Sehr geehrter Herr Knappe,
es wird Sie freuen zu hören, dass eine "Jahresanzeige" als Haus- und
Hobbybrauer für das laufende Kalenderjahr ausreichend ist.
Ich habe die Braumitteilung für das Jahr 2014 beigefügt (anm_.doc) und bitte
Sie, diese unterzeichnet an mich zurückzusenden. Vergessen Sie nicht, die
voraussichtliche Erzeugungsmenge für das Kalenderjahr 2014 einzutragen.
Ich werde Ihnen den Erhalt dann bestätigen.
Zur Aufzeichnung der im laufenden Jahr erzeugten Biermengen können Sie die
beigefügte Datei "berech_hausbrauer38662knappe.xls" verwenden.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe.

Allerdings irritiert mich im ersten Satz [...] im laufenden Kalenderjahr [...] was auch bedeuten kann, dass ich nächstes Jahr, weil ein gesamtes Kalenderjahr, jeden Sud anmelden muss?

Viele Grüße
Sascha
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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 11.4.2014 um 12:42  
1) Der Thread ist von 2012. Dieses Jahr hat sich Einiges getan.

2) Es ist davon auszugehen, dass es bei jährlicher Meldung bleiben wird. Bundeseinheitlich.


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Hagen
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 11.4.2014 um 14:57  

Zitat von knappschaft, am 11.4.2014 um 12:40
Hallo,
ich steuer dann wohl gerade das erste HZA bei, dass in beiden Kategorien erscheint.
Das HZA München schreibt mir:
Sehr geehrter Herr Knappe,
es wird Sie freuen zu hören, dass eine "Jahresanzeige" als Haus- und
Hobbybrauer für das laufende Kalenderjahr ausreichend ist.

Zur Aufzeichnung der im laufenden Jahr erzeugten Biermengen können Sie die
beigefügte Datei "berech_hausbrauer38662knappe.xls" verwenden.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe.

Allerdings irritiert mich im ersten Satz [...] im laufenden Kalenderjahr [...] was auch bedeuten kann, dass ich nächstes Jahr, weil ein gesamtes Kalenderjahr, jeden Sud anmelden muss?

Viele Grüße
Sascha



Nööö,

du meldest dieses Jahr den ersten Sud an soweit noch nich geschehen und schreibst deine weiteren Sude 2014 (für das laufende Jahr (2014)) in das Formular.

wenn die Gesamtmenge des laufenden Jahres (jetzt 2014) die 200l übersteigt, ist die überschießende Menge zu verzollen.

Nächstes Jahr das Ganze erneut.


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Besten Gruß

Hagen
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 11.4.2014 um 15:18  
Diese Datei "berech_hausbrauer38662knappe.xls" würde mich mal interessieren.

Cheers, Ruthard


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HansMeiser
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red_folder.gif erstellt am: 11.4.2014 um 15:50  
Hallo,

Zitat:
wenn die Gesamtmenge des laufenden Jahres (jetzt 2014) die 200l übersteigt, ist die überschießende Menge zu verzollen.


Ich trau mich gar nicht zu fragen, weil hier so viel in der letzten Zeit zu dem Thema diskutiert wurde, ich hab da nur wenig mitgelesen. Das mit der überschießenden Menge stimmt aktuell so? Ich hatte jetzt mal meine damalige Anmeldung beim Zoll herausgekramt und da steht sobald die 200L überschritten sind verliert man das Privileg des Hobbybrauers und muss alles versteuern.

Hans


[Editiert am 11.4.2014 um 15:51 von HansMeiser]
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DerDennis
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red_folder.gif erstellt am: 11.4.2014 um 15:56  
Neee neeee...

Hobbybrauen ist grundsätzlich kein Privileg, sondern ein Recht - das kann man nicht verlieren.
Es ist nur so, dass das Bier bis zu einer Jahresmenge von 200l für den eigenen Verbrauch als steuerfrei gesehen wird.
Alles, was über diese Jahresmenge hinausgeht, oder was nicht zum eigenen Verbrauch hergestellt wird, ist zu versteuern.

Edit: du braust also 300 Liter, versteuerst davon 100 liter, musst dann 200 liter selbst zuhause saufen und darfst dafür die versteuerten 100 liter verschenken. :)

Grüße


[Editiert am 11.4.2014 um 15:59 von DerDennis]



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*Dunkles Lager, Magnum/Select/Tettnanger, S189 (Hauptgärung)
*Festbier, Northern Brewer/Tettnanger/Saazer/Select, S-189 (Nachgärung)
*Helles Lager, Tettnanger/Select/Saazer, S-189 (Nachgärung)
*Westy12 Clone, 21.6°P, W3787 (Lagerkeller)
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rattenfurz
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Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 11.4.2014 um 16:25  

Zitat von DerDennis, am 11.4.2014 um 15:56

Edit: du braust also 300 Liter, versteuerst davon 100 liter, musst dann 200 liter selbst zuhause saufen und darfst dafür die versteuerten 100 liter verschenken. :)


Das ist falsch.

Aber egal, im Kern stimmt es dann doch: Die ersten 200l sind frei, danach musst du das 2075 (such mal nach bier und 2075 bei google) für jeden weiteren sud ausfüllen, abschicken und das Geld parallel überweisen.


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Kirk1701
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red_folder.gif erstellt am: 11.4.2014 um 18:36  
upps,

hat das doch wieder wer ausgegraben? Worum gehts denn gerade?

Es gibt auch HZAHZA die reagieren garnicht auf die Brauanzeige von einem Hobbybrauer :-)

Kirk


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Hesse
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red_folder.gif erstellt am: 11.4.2014 um 18:49  

Zitat von Kirk1701, am 11.4.2014 um 18:36
upps,

hat das doch wieder wer ausgegraben? Worum gehts denn gerade?

Es gibt auch HZAHZA die reagieren garnicht auf die Brauanzeige von einem Hobbybrauer :-)

Kirk


Das müssen die Damen und Herren Beamte bei dem zuständigen HZA auch nicht. Da das Brauen als Hobbybrauer meldepflichtig und nicht genehmigungspflichtig ist.


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Guten Sud
Henner
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Mal bin ich Hund, mal bin ich Baum.
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Kirk1701
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red_folder.gif erstellt am: 11.4.2014 um 19:00  

Zitat von Kirk1701, am 4.1.2012 um 14:26
Ich finde das auch eine gute Idee.

Vielleicht starten wir ganz einfach....

Welches HZA gibt sich mit einer Jahresanmeldung zufrieden?

1. HZA Koblenz (Schlupfer)

2. HZA Osnabrück (Tudo)

3. HZA Itzehoe (klostersander)

4. HZA Oldenburg (Moorschwein)

5. HZA Augsburg (Thomator)

6. HZA Hannover (KarlsBrau)

Das HZA möchte jeden Sud gemeldet haben

1. HZA Aachen (jmsanta, Barkeeper)

2. HZA Darmstadt (mcgyver2k)

3. HZA Saarbrücken (FUH, tempestas, Erlenmeyer)

4. HZA Nürnberg (hiasl)

5. HZA Giessen (Basti_H)

6. HZA Darmstadt (ggansde)

7. HZA Schweinfurt (Uwe12)

8. HZA Dresden (hoepfli)

9. HZA Münster (zoomer)

10. HZA München (morpheus_muc)

11. HZA Köln (BodoW)

12. HZA Krefeld (ben utzmich)

13. HZA Berlin (Berliner)

14. HZA Erfurt (tinoquell)

15. HZA Karlsruhe (Earl)

Kirk

PS: Habt ihr etwas dagegen wenn ich das hier so aufliste? Einfach posten und ich editiere den Beitrag, ok?

PSPS: Habe ich wen vergessen?


Hat sich das Verhalten der HZAHZA eigentlich schon geändert? Ich hatte damals ja eine Auflistung gestartet.

Kirk


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red_folder.gif erstellt am: 11.4.2014 um 19:35  
Das HZA Erfurt hat mir die Jahresanmeldung angeboten (18. Februar 2014).
Wie ich von anderen weiß, möchten die HZÄ Potsdam und Frankfurt (Oder) die Sude einzeln gemeldet haben. Frankfurt(Oder) möchte die Brauanzeige 5 Werktage vor Braubeginn und außerdem Aufzeichnungen über alle im Kalenderjahr erzeugten Sude, die gesammelt bis zwei Wochen nach Ablauf des Jahres zu übersenden sind. Telefonnummer und Fax wollte Frankfurt/O. ebenfalls. :puzz:
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emilio
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red_folder.gif erstellt am: 11.4.2014 um 20:29  
Ja, ich musste bis zu meinem letzten Sud alle Sude einzeln melden. Bei meinem Sud letzte Woche habe ich ein anderes Schreiben bekommen... Ab sofort nur noch am Anfang des Jahres und bei Überschreitung der 200l. Ach.... HZA Lörrach. :)
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Malzwein
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red_folder.gif erstellt am: 11.4.2014 um 21:05  
Warum bedient ihr diesen alten (und öffentlichen) Thread und nicht den aktuellen? Dort steht alles Neue zum Thema.


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Matthias

„Bei uns hat das Bier gar keine Zeit, alt zu werden. Wozu dann also ein Haltbarkeitsdatum?“ (Max Streibl)
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Hagen
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red_folder.gif erstellt am: 12.4.2014 um 00:35  
Weil die Leute offensichtlich mit der neuen Regelung unglücklich sind, weil es da weniger zu quaken gibt und statt dessen lieber auf einer seit dem 28.02.2014 veralteten Rechtslage rumreiten *gääääähhhn*


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Besten Gruß

Hagen
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Kirk1701
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red_folder.gif erstellt am: 12.4.2014 um 10:39  
Hallo Hagen,

ich habe das erst jetzt im internen Bereich gefunden.

Ich hoffe ich darf das hier mal so einfügen!

?????????

Kirk


[Editiert am 12.4.2014 um 10:42 von Kirk1701]



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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 12.4.2014 um 11:09  

Zitat von Hagen, am 12.4.2014 um 00:35
Weil die Leute offensichtlich mit der neuen Regelung unglücklich sind, weil es da weniger zu quaken gibt und statt dessen lieber auf einer seit dem 28.02.2014 veralteten Rechtslage rumreiten *gääääähhhn*

Vielleicht haben es auch einige noch nicht mitgekriegt, weil sie sich nicht für jeden Forumsbesuch einloggen, wohl aber ab und an ihre Briefkästen leeren. Wenn sie jetzt freudestrahlend von einer neuen Botschaft berichten, die für viele keine neue Botschaft mehr ist, kann man ihnen nicht böse sein.

Hier noch mal eine kurze Zusammenfassung für die "Zurückgebliebenen":

Mit einem Verwaltungsrundschreiben vom 28.02.2014 hat das Bundesministerium der Finanzen die Hauptzollämter angewiesen, in der Betreuung der Hobbybrauer anders zu verfahren. Es wird jetzt nicht mehr eine Einzelmeldung pro Sud im voraus verlangt, sondern nur noch eine Meldung des ersten Brauvorgangs im Kalenderjahr mit der Angabe des voraussichtlich gebrauten Bieres bis Jahresende. Hobbybrauerbier für den eigenen Bedarf, zuhause gebraut, bleibt wie bisher bis 200 Liter im Kalendejahr steuerfrei. Wer mehr braut, muss die 200 Liter überschreitende Menge wie bisher und zum gleichen Satz versteuern.

Die Hauptzollämter informieren jetzt sukzessive die Hobbybrauer über das neu anzuwendende Verfahren. Das erste Schreiben kam wohl vom HZA Dresden am 1. April, was wegen des Datums etwas Verwirrung gestiftet hatte.


Ob diese neue Vorgehensweise ein Gnadenakt der Obrigkeit oder das Ende eines jahrelang praktizierten Rechtsirrtums ist, steht in diesem Thread nicht zur Debatte.


Cheers, Ruthard


edit: den wesentlichen Teil für die informell Zurückgebliebenen hervorgehoben.


[Editiert am 12.4.2014 um 11:39 von Brauwolf]



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Hagen
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red_folder.gif erstellt am: 12.4.2014 um 11:31  
Wahrscheinlich hast du Recht, Ruthard.
Ich nehme meine despektierlichen Äußerungen zurück.


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red_folder.gif erstellt am: 12.4.2014 um 11:43  
Hagen,

alles ist gut!

Ich hatte den Trät im internen Bereich wegen der doch recht aufreißeristischen (cool, Google kennt das Wort nicht) Bennenung ignoriert...

Asche auf mein Haupt! Und danke für den letzten Stand auch hier im öffentlichen Bereich.

Kirk


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red_folder.gif erstellt am: 12.4.2014 um 12:37  
Danke Uli,
Dann google mal nach aufreißeristisch :-)

Achtung OT

Kirk


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