Posting Freak Beiträge: 3313 Registriert: 19.10.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.2.2012 um 10:01 |
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Ich habe meine Erlaubnis für Bierbrauen vom Zollamt in Darmstadt diese
Woche eingetroffen. In dem Brief erzählten sie mir das Gerede über
Standard-200L, müssen Sie Steuern zahlen. In großen fetten Buchstaben am
Ende des Briefes hieß es, dass ich muss den Zollamt 14 Tage vor jeder
Brautag, jedoch kann ich per E-Mail senden.
[Editiert am 19.2.2012 um 10:06 von Birk]
____________________ http://www.AmiHopfen.com
Hopfen vom Ami, aus Amiland und anderswo
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Senior Member Beiträge: 255 Registriert: 9.5.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.2.2012 um 11:42 |
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Ich bin der Meinung, ob wir uns über die Biersteuer aufregen oder in China
fällt ein Sack Reis um, es kommt auf das selbe hinaus. Es interessiert in
Deutschland niemand, solange der Druck der Hobbybrauer so gering ist. Das
Hobbybrauer Steuern zahlen müssen, Winzer aber nicht, liegt an der starken
Brauerlobby, die die Politik und Wirtschaft beeinflussen. Es werden den
Hobbybrauern absichtlich Steine in den Weg gelegt, damit der Bierkonsum
über die Massenbierhaltung gedeckt wird und nicht über die individuelle
Heimproduktion. Nicht umsonst laufen all die schönen Werbespots der
namhaften Gerstensaftproduzenten zur besten Werbezeit. Entweder die
Hobbybrauer schließen sich zusammen, um sich Gehör zu verschaffen oder es
bleibt so wie es ist.
Ich kann mit der derzeitigen Situation gut umgehen. Sollte ich über 2 HL
kommen, werde ich dem HZA Itzehoe gerne die paar Euronen zukommen lassen,
was Recht ist soll auch Recht bleiben. Alle anderen Diskusionen über sollte
oder sollte nicht, das eine HZA macht es so und das andere so bringen
leider nicht viel.
Gruß
Jörg
____________________ Norderstedter Hobbybräu seit 2011
Ohne Bier wäre das Leben nicht mal halb so schön.
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Antwort 276 |
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 29.2.2012 um 11:13 |
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So, ich kann mal wieder mit einem Anekdötchen aufwarten:
Hatte am Montag beim HZA Nürnberg brav meine Brauanzeige für Samstag per
E-Mail eingereicht, diesmal aber beantragt, dass man doch nach §41 Abs. 2
BierStV als Erleichterung zulassen möge, dass ich zukünftig nur noch den
ersten Sud im Jahr melden muss (das übliche eben, Verwaltungsaufwand, bin
noch nie in die Nähe der Freigrenze gekommen, etc.). Daraufhin habe ich
heute einen Anruf von einem Mitarbeiter der Stas* äh des Zolls bekommen.
Ich hätte da so einen Antrag gestellt und in Rücksprache mit Vorgesetzten
ergibt sich ihnen daraus nicht der Sinn, den die Erleichterung haben soll.
Ich würde ja schließlich nicht jede Woche brauen, und Anbetracht der
modernen Kommunikationsmittel wie E-Mail sollte es ja auch kein Aufwand
sein, ein paar Zeilen an den Zoll zu schreiben. Ich bin dann auf den Punkt
Spontaneität gekommen, dass ich erst anmelden müsse und wenn ich dann gar
nicht braue, die Menge wieder stornieren müsse. Und überhaupt sei es für
den Zoll ja auch ein gewisser Verwaltungsaufwand, der in keinem Verhältnis
zum Nutzen stehe. Darauf der Beamte: Man wolle es einfach vorher wissen,
dass evtl. ein zufällig unterwegs seiender Kontrollbeamter spontan zu einer
Kontrolle vorbeikommen könne. Dann hab ich mal die 4 Mrd. € in den Ring
geworfen, die dem Zoll aufgrund von Überlastung/fehlendem Kontrollpersonal
jährlich durch die Lappen gehen. Warum man Hobbybrauer so gängeln müsse.
Außerdem wüssten sie ja nichts von mir, wenn ich mich nicht freiwillig
gemeldet hätte. Zoll: Ich solle mal froh sein, dass ich das so mache. Es
gäbe immer wieder "Nachbarn", die mal nachfragen, ob überhaupt eine
Genehmigung vor läge (typisch deutsches Denunziantentum). Ich solle
überhaupt froh sein, dass ich das in D so "problemlos" machen kann,
angeblich wäre es in anderen EU Staaten sogar verboten, z.B. in Österreich
Ganz großes Kino, als ich erwähnte, dass es da
sogar noch einfacher ist, meinte er nur, dass er da andere Informationen
hätte. Und jetzt kommt noch ein Schmankerl zum Schluss. Er meinte, dass der
Zoll das mit den Erleichterungen so interpretiere, dass die Anzeige für
Hobbybrauer per Gesetz ein Muss ist und davon nicht abgewichen werden kann.
Das mit den Erleichterungen sei nur für freier interpretierbare Passagen
des Gesetzes vorgesehen und nicht für obligatorische.
Ich meinte dann nur, dass das eine sehr merkwürdige Interpretation wäre,
die ich nicht nachvollziehen kann.
Zur Erinnerung aus der BierStV: Zitat: | § 41 Herstellung durch
Haus- und Hobbybrauer
(1) Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich
zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird, ist von der
Steuer bis zu einer Menge von 2 hl je Kalenderjahr befreit. Bier, das von
Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt wird,
gilt als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt.
(2) Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den
Herstellungsort dem zuständigen Hauptzollamt vorab anzuzeigen. In der
Anzeige ist die Biermenge anzugeben, die voraussichtlich innerhalb eines
Kalenderjahres erzeugt wird. Das zuständige Hauptzollamt kann
Erleichterungen zulassen.
(3) Wird die Menge nach Absatz 1 überschritten, ist eine Steueranmeldung
nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck
abzugeben. |
Abschließend wurde mir empfohlen, dass ich mich an die nächsthöheren
Instanzen wenden solle wie Oberfinanzdirektion oder Ministerium. Dem Zoll
wären da die Hände gebunden und er wäre mich auch nicht böse, wenn ich das
machen würde.
So werden also unsere Steuergelder verplempert! ____________________ Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
---
Eigene
Homepage
BIER-BRAU-PROjekt
der Uni Erlangen
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Antwort 277 |
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Posting Freak Beiträge: 581 Registriert: 28.1.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 29.2.2012 um 11:58 |
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Das fällt nach den (eigentlich verbotenen) Bailouts und
EU-Insolvenzverschleppungen,
glaub ich, nicht mehr ins Gewicht.
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Antwort 278 |
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Posting Freak Beiträge: 902 Registriert: 11.6.2006 Status: Offline
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erstellt am: 29.2.2012 um 17:48 |
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Zitat von hiasl, am 29.2.2012 um
11:13 | Abschließend wurde mir empfohlen, dass
ich mich an die nächsthöheren Instanzen wenden solle wie
Oberfinanzdirektion oder Ministerium. Dem Zoll wären da die Hände gebunden
und er wäre mich auch nicht böse, wenn ich das machen
würde. |
Hallo,
siehs doch mal positiv, so richtig Lust auf die Anmelderei scheint er auch
nicht zu haben. Und recht hat er, Fritzchen kann da gar nichts machen, nur
der Fritz. Also wende dich doch an die höhere Instanz, die müßten genervt
werden. Als kleiner Staatsbeamter bist du immer vorn und kriegst die Prügel
ab, dabei machst er doch nur seine Arbeit. Die Vorschriften/ Gestze kommen
von oben.
Gruß hufpfleger ____________________ Gruß hufpfleger,
der immer noch einen Pächter sucht!
Infos unter dem button "Bierbrauer werden?" in der Navigationleiste
http://hämmscher-bier.de
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Antwort 279 |
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Junior Member Beiträge: 19 Registriert: 4.4.2014 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.4.2014 um 12:40 |
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Hallo,
ich steuer dann wohl gerade das erste HZA bei, dass in beiden Kategorien
erscheint.
Das HZA München schreibt mir:
Sehr geehrter Herr Knappe,
es wird Sie freuen zu hören, dass eine "Jahresanzeige" als Haus- und
Hobbybrauer für das laufende Kalenderjahr ausreichend ist.
Ich habe die Braumitteilung für das Jahr 2014 beigefügt (anm_.doc) und
bitte
Sie, diese unterzeichnet an mich zurückzusenden. Vergessen Sie nicht,
die
voraussichtliche Erzeugungsmenge für das Kalenderjahr 2014 einzutragen.
Ich werde Ihnen den Erhalt dann bestätigen.
Zur Aufzeichnung der im laufenden Jahr erzeugten Biermengen können Sie
die
beigefügte Datei "berech_hausbrauer38662knappe.xls" verwenden.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe.
Allerdings irritiert mich im ersten Satz [...] im laufenden Kalenderjahr
[...] was auch bedeuten kann, dass ich nächstes Jahr, weil ein gesamtes
Kalenderjahr, jeden Sud anmelden muss?
Viele Grüße
Sascha
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Antwort 280 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 11.4.2014 um 12:42 |
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1) Der Thread ist von 2012. Dieses Jahr hat sich Einiges getan.
2) Es ist davon auszugehen, dass es bei jährlicher Meldung bleiben wird.
Bundeseinheitlich. ____________________ Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter
den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181
7246
Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
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Antwort 281 |
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Posting Freak Beiträge: 3929 Registriert: 10.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.4.2014 um 14:57 |
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Zitat von knappschaft, am 11.4.2014 um
12:40 | Hallo,
ich steuer dann wohl gerade das erste HZA bei, dass in beiden Kategorien
erscheint.
Das HZA München schreibt mir:
Sehr geehrter Herr Knappe,
es wird Sie freuen zu hören, dass eine "Jahresanzeige" als Haus- und
Hobbybrauer für das laufende Kalenderjahr ausreichend ist.
Zur Aufzeichnung der im laufenden Jahr erzeugten Biermengen können Sie
die
beigefügte Datei "berech_hausbrauer38662knappe.xls" verwenden.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe.
Allerdings irritiert mich im ersten Satz [...] im laufenden Kalenderjahr
[...] was auch bedeuten kann, dass ich nächstes Jahr, weil ein gesamtes
Kalenderjahr, jeden Sud anmelden muss?
Viele Grüße
Sascha |
Nööö,
du meldest dieses Jahr den ersten Sud an soweit noch nich geschehen und
schreibst deine weiteren Sude 2014 (für das laufende Jahr (2014)) in das
Formular.
wenn die Gesamtmenge des laufenden Jahres (jetzt 2014) die 200l übersteigt,
ist die überschießende Menge zu verzollen.
Nächstes Jahr das Ganze erneut. ____________________ Besten Gruß
Hagen
------------------------------
Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!
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Antwort 282 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.4.2014 um 15:18 |
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Diese Datei "berech_hausbrauer38662knappe.xls" würde mich mal
interessieren.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 283 |
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Posting Freak Beiträge: 704 Registriert: 7.8.2008 Status: Offline
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erstellt am: 11.4.2014 um 15:50 |
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Hallo,
Zitat: | wenn die Gesamtmenge des
laufenden Jahres (jetzt 2014) die 200l übersteigt, ist die überschießende
Menge zu verzollen. |
Ich trau mich gar nicht zu fragen, weil hier so viel in der letzten Zeit zu
dem Thema diskutiert wurde, ich hab da nur wenig mitgelesen. Das mit der
überschießenden Menge stimmt aktuell so? Ich hatte jetzt mal meine damalige
Anmeldung beim Zoll herausgekramt und da steht sobald die 200L
überschritten sind verliert man das Privileg des Hobbybrauers und muss
alles versteuern.
Hans
[Editiert am 11.4.2014 um 15:51 von HansMeiser]
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Antwort 284 |
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Posting Freak Beiträge: 2085 Registriert: 26.2.2013 Status: Offline
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erstellt am: 11.4.2014 um 15:56 |
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Neee neeee...
Hobbybrauen ist grundsätzlich kein Privileg, sondern ein Recht - das kann
man nicht verlieren.
Es ist nur so, dass das Bier bis zu einer Jahresmenge von 200l für den
eigenen Verbrauch als steuerfrei gesehen wird.
Alles, was über diese Jahresmenge hinausgeht, oder was nicht zum eigenen
Verbrauch hergestellt wird, ist zu versteuern.
Edit: du braust also 300 Liter, versteuerst davon 100 liter, musst dann 200
liter selbst zuhause saufen und darfst dafür die versteuerten 100 liter
verschenken.
Grüße
[Editiert am 11.4.2014 um 15:59 von DerDennis]
____________________ *Dunkles Lager, Magnum/Select/Tettnanger, S189 (Hauptgärung)
*Festbier, Northern Brewer/Tettnanger/Saazer/Select, S-189 (Nachgärung)
*Helles Lager, Tettnanger/Select/Saazer, S-189 (Nachgärung)
*Westy12 Clone, 21.6°P, W3787 (Lagerkeller)
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Antwort 285 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 11.4.2014 um 16:25 |
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Das ist falsch.
Aber egal, im Kern stimmt es dann doch: Die ersten 200l sind frei, danach
musst du das 2075 (such mal nach bier und 2075 bei google) für jeden
weiteren sud ausfüllen, abschicken und das Geld parallel überweisen. ____________________ Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter
den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181
7246
Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
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Antwort 286 |
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Posting Freak Beiträge: 2828 Registriert: 30.11.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.4.2014 um 18:36 |
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upps,
hat das doch wieder wer ausgegraben? Worum gehts denn gerade?
Es gibt auch HZAHZA die reagieren garnicht auf die Brauanzeige von einem
Hobbybrauer :-)
Kirk ____________________
Dieses Bier ist in Deutschland leider
nicht verfügbar, da es möglicherweise
Hopfen enthält, für die die erforderlichen
Geschmacksrechte von der GMEA nicht
eingeräumt wurden
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Antwort 287 |
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Posting Freak Beiträge: 970 Registriert: 7.7.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.4.2014 um 18:49 |
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Das müssen die Damen und Herren Beamte bei dem zuständigen HZA auch nicht.
Da das Brauen als Hobbybrauer meldepflichtig und nicht
genehmigungspflichtig ist. ____________________ Guten Sud
Henner
_________________________
Mal bin ich Hund, mal bin ich Baum.
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Antwort 288 |
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Posting Freak Beiträge: 2828 Registriert: 30.11.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.4.2014 um 19:00 |
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Zitat von Kirk1701, am 4.1.2012 um
14:26 | Ich finde das auch eine gute Idee.
Vielleicht starten wir ganz einfach....
Welches HZA gibt sich mit einer Jahresanmeldung zufrieden?
1. HZA Koblenz (Schlupfer)
2. HZA Osnabrück (Tudo)
3. HZA Itzehoe (klostersander)
4. HZA Oldenburg (Moorschwein)
5. HZA Augsburg (Thomator)
6. HZA Hannover (KarlsBrau)
Das HZA möchte jeden Sud gemeldet haben
1. HZA Aachen (jmsanta, Barkeeper)
2. HZA Darmstadt (mcgyver2k)
3. HZA Saarbrücken (FUH, tempestas, Erlenmeyer)
4. HZA Nürnberg (hiasl)
5. HZA Giessen (Basti_H)
6. HZA Darmstadt (ggansde)
7. HZA Schweinfurt (Uwe12)
8. HZA Dresden (hoepfli)
9. HZA Münster (zoomer)
10. HZA München (morpheus_muc)
11. HZA Köln (BodoW)
12. HZA Krefeld (ben utzmich)
13. HZA Berlin (Berliner)
14. HZA Erfurt (tinoquell)
15. HZA Karlsruhe (Earl)
Kirk
PS: Habt ihr etwas dagegen wenn ich das hier so aufliste? Einfach posten
und ich editiere den Beitrag, ok?
PSPS: Habe ich wen vergessen?
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Hat sich das Verhalten der HZAHZA eigentlich schon geändert? Ich hatte
damals ja eine Auflistung gestartet.
Kirk ____________________
Dieses Bier ist in Deutschland leider
nicht verfügbar, da es möglicherweise
Hopfen enthält, für die die erforderlichen
Geschmacksrechte von der GMEA nicht
eingeräumt wurden
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Antwort 289 |
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Junior Member Beiträge: 10 Registriert: 22.2.2014 Status: Offline
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erstellt am: 11.4.2014 um 19:35 |
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Das HZA Erfurt hat mir die Jahresanmeldung angeboten (18. Februar 2014).
Wie ich von anderen weiß, möchten die HZÄ Potsdam und Frankfurt (Oder) die
Sude einzeln gemeldet haben. Frankfurt(Oder) möchte die Brauanzeige 5
Werktage vor Braubeginn und außerdem Aufzeichnungen über alle im
Kalenderjahr erzeugten Sude, die gesammelt bis zwei Wochen nach Ablauf des
Jahres zu übersenden sind. Telefonnummer und Fax wollte Frankfurt/O.
ebenfalls.
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Antwort 290 |
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Junior Member Beiträge: 47 Registriert: 25.12.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.4.2014 um 20:29 |
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Ja, ich musste bis zu meinem letzten Sud alle Sude einzeln melden. Bei
meinem Sud letzte Woche habe ich ein anderes Schreiben bekommen... Ab
sofort nur noch am Anfang des Jahres und bei Überschreitung der 200l.
Ach.... HZA Lörrach.
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Antwort 291 |
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Posting Freak Beiträge: 578 Registriert: 12.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.4.2014 um 21:05 |
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Warum bedient ihr diesen alten (und öffentlichen) Thread und nicht den
aktuellen? Dort steht alles Neue zum Thema.
____________________ Gruß
Matthias
„Bei uns hat das Bier gar keine Zeit, alt zu werden. Wozu dann also ein
Haltbarkeitsdatum?“ (Max Streibl)
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Antwort 292 |
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Posting Freak Beiträge: 3929 Registriert: 10.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.4.2014 um 00:35 |
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Weil die Leute offensichtlich mit der neuen Regelung unglücklich sind, weil
es da weniger zu quaken gibt und statt dessen lieber auf einer seit dem
28.02.2014 veralteten Rechtslage rumreiten *gääääähhhn*
____________________ Besten Gruß
Hagen
------------------------------
Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!
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Antwort 293 |
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Posting Freak Beiträge: 2828 Registriert: 30.11.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.4.2014 um 10:39 |
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Hallo Hagen,
ich habe das erst jetzt im internen Bereich gefunden.
Ich hoffe ich darf das hier mal so einfügen!
?????????
Kirk
[Editiert am 12.4.2014 um 10:42 von Kirk1701]
____________________
Dieses Bier ist in Deutschland leider
nicht verfügbar, da es möglicherweise
Hopfen enthält, für die die erforderlichen
Geschmacksrechte von der GMEA nicht
eingeräumt wurden
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Antwort 294 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.4.2014 um 11:09 |
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Zitat von Hagen, am 12.4.2014 um
00:35 | Weil die Leute offensichtlich mit der
neuen Regelung unglücklich sind, weil es da weniger zu quaken gibt und
statt dessen lieber auf einer seit dem 28.02.2014 veralteten Rechtslage
rumreiten *gääääähhhn* |
Vielleicht haben es auch
einige noch nicht mitgekriegt, weil sie sich nicht für jeden Forumsbesuch
einloggen, wohl aber ab und an ihre Briefkästen leeren. Wenn sie jetzt
freudestrahlend von einer neuen Botschaft berichten, die für viele keine
neue Botschaft mehr ist, kann man ihnen nicht böse sein.
Hier noch mal eine kurze Zusammenfassung für die "Zurückgebliebenen":
Mit einem Verwaltungsrundschreiben vom 28.02.2014 hat das
Bundesministerium der Finanzen die Hauptzollämter angewiesen, in der
Betreuung der Hobbybrauer anders zu verfahren. Es wird jetzt nicht mehr
eine Einzelmeldung pro Sud im voraus verlangt, sondern nur noch eine
Meldung des ersten Brauvorgangs im Kalenderjahr mit der Angabe des
voraussichtlich gebrauten Bieres bis Jahresende. Hobbybrauerbier für den
eigenen Bedarf, zuhause gebraut, bleibt wie bisher bis 200 Liter im
Kalendejahr steuerfrei. Wer mehr braut, muss die 200 Liter überschreitende
Menge wie bisher und zum gleichen Satz versteuern.
Die Hauptzollämter informieren jetzt sukzessive die Hobbybrauer über das
neu anzuwendende Verfahren. Das erste Schreiben kam wohl vom HZA Dresden am
1. April, was wegen des Datums etwas Verwirrung gestiftet hatte.
Ob diese neue Vorgehensweise ein Gnadenakt der Obrigkeit oder das Ende
eines jahrelang praktizierten Rechtsirrtums ist, steht in diesem Thread
nicht zur Debatte.
Cheers, Ruthard
edit: den wesentlichen Teil für die informell Zurückgebliebenen
hervorgehoben.
[Editiert am 12.4.2014 um 11:39 von Brauwolf]
____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 295 |
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Posting Freak Beiträge: 3929 Registriert: 10.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.4.2014 um 11:31 |
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Wahrscheinlich hast du Recht, Ruthard.
Ich nehme meine despektierlichen Äußerungen zurück.
____________________ Besten Gruß
Hagen
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Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!
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Antwort 296 |
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Posting Freak Beiträge: 2828 Registriert: 30.11.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.4.2014 um 11:43 |
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Hagen,
alles ist gut!
Ich hatte den Trät im internen Bereich wegen der doch recht
aufreißeristischen (cool, Google kennt das Wort nicht) Bennenung
ignoriert...
Asche auf mein Haupt! Und danke für den letzten Stand auch hier im
öffentlichen Bereich.
Kirk ____________________
Dieses Bier ist in Deutschland leider
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Geschmacksrechte von der GMEA nicht
eingeräumt wurden
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Antwort 297 |
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Posting Freak Beiträge: 3478 Registriert: 21.9.2011 Status: Offline
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erstellt am: 12.4.2014 um 12:04 |
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Antwort 298 |
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Posting Freak Beiträge: 2828 Registriert: 30.11.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.4.2014 um 12:37 |
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Danke Uli,
Dann google mal nach aufreißeristisch :-)
Achtung OT
Kirk ____________________
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Antwort 299 |
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