Member Beiträge: 64 Registriert: 17.4.2014 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.5.2014 um 00:59 |
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Aktuelles vom HZA Münster, ich habe mich vor einer Woche bei denen
Angemeldet und nun die Rückmeldung bekommen das denen eine Jahresanmeldung
und der 2075 bei Überschreitung der 2hl reichen.
Mfg Andreas
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Antwort 300 |
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Senior Member Beiträge: 335 Registriert: 20.7.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.7.2014 um 13:44 |
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Puh, hoffentlich habe ich wirklich alles durchgeschaut und nichts übersehen
und das ist keine Doppelmeldung:
Ich bekam nun die ztusage vom HZA Krefeld, das ich jährlich nur noch vor
Beginn des ersten Sudes eine Meldung für das Jahr machen muss, wieviel ich
in dem Jahr vor habe zu brauen.
Eigentlich wollte ich wie immer meinen einzelnen Sud per Mail anmelden
(mein erster in diesem Jahr) und bekam darauf die schriftliche Bestätigung,
dass ich jetzt nicht mehr einzeln melden muss. Es kam ein dreiseitiges
Schreiben an, unter anderem auch ein paar Bemerkungen dazu, wie z.B. dass
ich mich verpflichte zu Prüfungszwecken auf Bedarf unentgeltlich Proben zur
Verfügung zu stellen. Planen die etwa demnächst als Betriebsausflug ne
kleine Brauereitour mit Verköstigung? (Scherz)
LG ____________________ Jungbier.de - Meine Seite zum
Hobbybrauen
Jemand Lust auf Linktausch zu anderen Hobbybrauerblogs?
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Antwort 301 |
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Posting Freak Beiträge: 2942 Registriert: 29.4.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.7.2014 um 14:05 |
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Zitat: | ...wie z.B. dass ich
mich verpflichte zu Prüfungszwecken auf Bedarf unentgeltlich Proben zur
Verfügung zu stellen. |
Mit der Aussage, bist du der Einzige bis jetzt.
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Antwort 302 |
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Senior Member Beiträge: 239 Registriert: 29.3.2014 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.7.2014 um 14:09 |
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Die sind wohl auf den Geschmack gekommen.
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Antwort 303 |
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Junior Member Beiträge: 25 Registriert: 14.7.2013 Status: Offline
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erstellt am: 30.7.2014 um 14:20 |
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Mir hat das HZA Karlsruhe Dienststelle Mannheim genau das selbe geschrieben
Viele Grüße, Richard.
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Antwort 304 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.7.2014 um 14:37 |
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Seit wann haben die irgend was mit der Qualität zu tun?
Stammwürze wollen die doch auch erst wissen, sobald es steuerpflichtig
wird.
Die können genau so gut verlangen, dass man beim Brauen ein rosa
Osterhasenkostüm trägt.
Stefan
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Antwort 305 |
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Posting Freak Beiträge: 970 Registriert: 7.7.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.7.2014 um 15:03 |
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Antwort 306 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.7.2014 um 15:10 |
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Cool!
Wie konnte ich bis jetzt nur ohne so was Brauen?
Unverzeihlich!
Stefan
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Antwort 307 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.7.2014 um 15:14 |
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Ich bin gespannt auf die Bilder von Deinem nächsten Brautag.
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Antwort 308 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.7.2014 um 15:19 |
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Ja klar - und ein Bild
gehört an die 2075 getackert!
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 309 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.7.2014 um 15:29 |
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Mich würd trotzdem mal, ganz im Ernst interessieren, wie die auf die Idee
kommen, irgend welche Proben zu nehmen.
Kann da vielleicht mal einer der Betroffenen nachfragen?
Da werden doch mal wieder Vorgehensweisen von gewerblichen Brauereien, wo
die Stammwürze natürlich steuerelevant ist, auf Hobbybrauer übertragen, die
200 Liter brauen dürfen, ganz unabhängig von der Stammwürze (was mich eh
wundert).
Stefan
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Antwort 310 |
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Posting Freak Beiträge: 641 Registriert: 4.11.2012 Status: Offline
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erstellt am: 30.7.2014 um 15:58 |
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Zitat von fliper, am 30.7.2014 um
13:44 | unter anderem auch ein paar
Bemerkungen dazu, wie z.B. dass ich mich verpflichte zu Prüfungszwecken auf
Bedarf unentgeltlich Proben zur Verfügung zu stellen. (Scherz)
LG |
Könntest Du nicht höflich beantworten, daß Du das Schreiben zur Kenntnis
genommen hast, aber daß Du dieser Teil ablehnen müsst? Grund wäre, daß so
was für Hobbybrauer nicht vorgesehen ist und so weiter und so fort. Ich
bin mir sicher, der Ruthard könnte das besser formulieren ____________________ Everybody needs something to believe in. I believe I'll have another beer.
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Antwort 311 |
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Posting Freak Beiträge: 2828 Registriert: 30.11.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.7.2014 um 16:28 |
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Upps,
ich dachte das wäre endlich durch? Jetzt kommen die mit so einen
Quatsch????
Kirk ____________________
Dieses Bier ist in Deutschland leider
nicht verfügbar, da es möglicherweise
Hopfen enthält, für die die erforderlichen
Geschmacksrechte von der GMEA nicht
eingeräumt wurden
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Antwort 312 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.7.2014 um 16:29 |
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Zitat: | Ich bin mir sicher, der
Ruthard könnte das besser formulieren |
Dazu
müsste ich erst mal ein Original eines solchen Bescheids vorliegen haben
(warum bekomme ich solche Schreiben nicht?).
Ich glaube aber kaum, dass ich aktuell zu einer ernsthaften Reaktion fähig
wäre. Die Idee mit dem Osterhasenkostüm geht mir nicht aus dem Kopf, so ein
Bild wird wohl meiner nächsten 2075 angehängt werden. Mich halten nur die
40€ für das Kostüm ab - das entspricht der Steuer für 800 Liter Bier!
Cheers, Ruthard
[Editiert am 30.7.2014 um 16:49 von Brauwolf]
____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 313 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.7.2014 um 16:45 |
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Ich würde da ganz massiv dagegen protestieren.
Zur Not einfach im rosa Osterhasenkostüm persönlich beim HZA erscheinen und
Radau machen, das zieht sicher.
Stefan
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Antwort 314 |
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Posting Freak Beiträge: 2942 Registriert: 29.4.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.7.2014 um 16:49 |
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Hat du Möhre, hat du Bier?
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Antwort 315 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.7.2014 um 16:54 |
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Ich sehe schon die Schlagzeilen vor mir:
"Zweiter Fall Mollath?! — Aufmüpfiger Hobbybrauer taucht in Hasenkostüm
beim Hauptzollamt auf und landet in der Psychiatrie"
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Antwort 316 |
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Posting Freak Beiträge: 854 Registriert: 1.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.7.2014 um 16:56 |
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Steht auf meinem Brief vom HZA Düsseldorf auch hinten drauf.
Originaler Wortlaut:
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Die mit der Steueraufsicht betrauten Amtsträger können im Rahmen der
Steueraufsicht von Waren, die der Biersteuer
unterliegen oder unterliegen können, sowie von Stoffen, die zur Herstellung
solcher Waren bestimmt sind, oder von
Umschließungen dieser Waren unentgeltlich Proben zu Untersuchungszwecken
entnehmen (§44 BierStv)
---
Ich sehe das gelassen, denn in der Praxis wird wohl kaum praktiziert
werden.
Und falls die doch mal kommen um sich ne Flasche Bier und eine
"Umschließung"
unentgeltlich abzuholen wird die Diskussion ums Flaschenpfand bestimmt
lustig.
Muss ich die Probe dann eigentlich sofort per 2075 anmelden oder gilt die
als Steuerfrei
[Editiert am 30.7.2014 um 16:57 von Alt-Phex]
____________________ ---
Brauer & Mälzer - Jahrgang 1994
Mediendesigner seit 2000
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Antwort 317 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.7.2014 um 17:03 |
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Welche
Diskussion? Da steht doch ausdrücklich "unentgeltlich", das bezieht sich
auch auf die Umschließungen.
Zitat: | Muss ich die Probe dann
eigentlich sofort per 2075 anmelden oder gilt die als
Steuerfrei |
Letzteres.
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Antwort 318 |
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Posting Freak Beiträge: 854 Registriert: 1.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.7.2014 um 17:06 |
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Stimmt, die Flasche ist ja auch eine Umschließung ____________________ ---
Brauer & Mälzer - Jahrgang 1994
Mediendesigner seit 2000
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Antwort 319 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.7.2014 um 17:22 |
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Zitat: | Die mit der
Steueraufsicht betrauten Amtsträger können im Rahmen der Steueraufsicht von
Waren, die der Biersteuer
unterliegen oder unterliegen können, sowie von Stoffen, die zur Herstellung
solcher Waren bestimmt sind, oder von
Umschließungen dieser Waren unentgeltlich Proben zu Untersuchungszwecken
entnehmen (§44 BierStv) |
Aber genau da liegt doch der rosa Hase im Pfeffer:
Die 200 Liter sind niemals nicht unter keinen Umständen Waren, die der
Biersteuerpflicht unterliegen, da sie ja ausdrücklich davon ausgenommen
sind.
Stefan
[Editiert am 30.7.2014 um 17:22 von Boludo]
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Antwort 320 |
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Posting Freak Beiträge: 1002 Registriert: 27.7.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.7.2014 um 17:27 |
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Nu gönnt doch den Damen und Herren vom Zoll hin und wieder ein Fläschchen
Bier. Geschenke dürfen sie als Amtspersonen ja nicht annehmen - aber Proben
nehmen geht!
Würde ich in der trockenen HZA-Stube hocken, würde ich es auch so machen.
Kann ja andererseits auch eine gute Werbung für die Hobbybrauer sein.
Michael ____________________ Don´t worry - Brew happy
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Antwort 321 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.7.2014 um 17:32 |
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Zitat: | Geschenke dürfen sie als
Amtspersonen ja nicht annehmen - aber Proben nehmen
geht! |
Die bringe ich sogar persönlich vorbei -
im Osterhasenkostüm!
Mit der Idee freunde ich mich immer mehr an.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 322 |
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Posting Freak Beiträge: 3313 Registriert: 19.10.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.7.2014 um 17:37 |
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Yah something like this, Ruthard ich gehe mit und kaufen so etwas wann du
willst mitkommen.
EDIT
Bilder entfernt
[Editiert am 30.7.2014 um 19:34 von Birk]
____________________ http://www.AmiHopfen.com
Hopfen vom Ami, aus Amiland und anderswo
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.7.2014 um 17:37 |
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Bier unterliegt grundsätzlich erstmal der Biersteuer (§1 BierStG). Die
mitlesenden Juristen mögen mich ggf. korrigieren, aber soweit ich das
verstehe ändert sich diese Aussage auch bei Vorliegen eines
Steuerbefreiungstatbestands nicht, sprich es unterliegt der Biersteuer (und
damit der Steuerüberwachung), diese wird im konkreten Fall aber nicht
fällig, weil ein Befreiungstatbestand vorliegt. Ist das so richtig?
Oder nochmal anders formuliert: Nur was der Biersteuer unterliegt, kann von
dieser auch befreit werden bzw. für Waren, die ihr nicht unterliegen,
braucht es auch keine Befreiung.
Spätestens bei der Formulierung " ... oder unterliegen können ..."
ist die Freimenge aber auf jeden Fall mit drin.
[Editiert am 30.7.2014 um 17:45 von rmax]
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Antwort 324 |
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