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Seite 13 von 14   «  10  11  12  13  14  »     
Autor: Betreff: Benachrichtung Zollamt die 2341989te
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Beiträge: 64
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red_folder.gif erstellt am: 21.5.2014 um 00:59  
Aktuelles vom HZA Münster, ich habe mich vor einer Woche bei denen Angemeldet und nun die Rückmeldung bekommen das denen eine Jahresanmeldung und der 2075 bei Überschreitung der 2hl reichen.

Mfg Andreas
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fliper
Beiträge: 335
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 30.7.2014 um 13:44  
Puh, hoffentlich habe ich wirklich alles durchgeschaut und nichts übersehen und das ist keine Doppelmeldung:

Ich bekam nun die ztusage vom HZA Krefeld, das ich jährlich nur noch vor Beginn des ersten Sudes eine Meldung für das Jahr machen muss, wieviel ich in dem Jahr vor habe zu brauen.

Eigentlich wollte ich wie immer meinen einzelnen Sud per Mail anmelden (mein erster in diesem Jahr) und bekam darauf die schriftliche Bestätigung, dass ich jetzt nicht mehr einzeln melden muss. Es kam ein dreiseitiges Schreiben an, unter anderem auch ein paar Bemerkungen dazu, wie z.B. dass ich mich verpflichte zu Prüfungszwecken auf Bedarf unentgeltlich Proben zur Verfügung zu stellen. Planen die etwa demnächst als Betriebsausflug ne kleine Brauereitour mit Verköstigung? (Scherz)

LG


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hoepfli
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smilies/shocked.gif erstellt am: 30.7.2014 um 14:05  

Zitat:
...wie z.B. dass ich mich verpflichte zu Prüfungszwecken auf Bedarf unentgeltlich Proben zur Verfügung zu stellen.


Mit der Aussage, bist du der Einzige bis jetzt. :o
Profil anzeigen E-mail senden Antwort 302
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deralex
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red_folder.gif erstellt am: 30.7.2014 um 14:09  

Zitat von fliper, am 30.7.2014 um 13:44
wie z.B. dass ich mich verpflichte zu Prüfungszwecken auf Bedarf unentgeltlich Proben zur Verfügung zu stellen.


Die sind wohl auf den Geschmack gekommen. :D
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red_folder.gif erstellt am: 30.7.2014 um 14:20  

Zitat von deralex, am 30.7.2014 um 14:09

Zitat von fliper, am 30.7.2014 um 13:44
wie z.B. dass ich mich verpflichte zu Prüfungszwecken auf Bedarf unentgeltlich Proben zur Verfügung zu stellen.


Die sind wohl auf den Geschmack gekommen. :D


Mir hat das HZA Karlsruhe Dienststelle Mannheim genau das selbe geschrieben ;)

Viele Grüße, Richard.
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 30.7.2014 um 14:37  
Seit wann haben die irgend was mit der Qualität zu tun?
Stammwürze wollen die doch auch erst wissen, sobald es steuerpflichtig wird.
Die können genau so gut verlangen, dass man beim Brauen ein rosa Osterhasenkostüm trägt.

Stefan
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Hesse
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red_folder.gif erstellt am: 30.7.2014 um 15:03  

Zitat von Boludo, am 30.7.2014 um 14:37
Seit wann haben die irgend was mit der Qualität zu tun?
Stammwürze wollen die doch auch erst wissen, sobald es steuerpflichtig wird.
Die können genau so gut verlangen, dass man beim Brauen ein rosa Osterhasenkostüm trägt.

Stefan



Hallo Stefan,
habe da was für Dich gefunden. :D

http://www.ebay.de/itm/Hase-Osterhase-Bunny-rosa-Hasenkostu m-Junggesellenabschied-/390878440433?pt=DE_Erwachsene_Kost%C3%BCme&var=&has h=item5b022babf1


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Guten Sud
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 30.7.2014 um 15:10  
Cool!
Wie konnte ich bis jetzt nur ohne so was Brauen?
Unverzeihlich!

Stefan
Profil anzeigen Antwort 307
Administrator
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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 30.7.2014 um 15:14  
Ich bin gespannt auf die Bilder von Deinem nächsten Brautag.
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 30.7.2014 um 15:19  

Zitat von rmax, am 30.7.2014 um 15:14
Ich bin gespannt auf die Bilder von Deinem nächsten Brautag.

Ja klar - und ein Bild gehört an die 2075 getackert!

Cheers, Ruthard


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Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 309
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 30.7.2014 um 15:29  
Mich würd trotzdem mal, ganz im Ernst interessieren, wie die auf die Idee kommen, irgend welche Proben zu nehmen.
Kann da vielleicht mal einer der Betroffenen nachfragen?
Da werden doch mal wieder Vorgehensweisen von gewerblichen Brauereien, wo die Stammwürze natürlich steuerelevant ist, auf Hobbybrauer übertragen, die 200 Liter brauen dürfen, ganz unabhängig von der Stammwürze (was mich eh wundert).

Stefan
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Neubierig
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red_folder.gif erstellt am: 30.7.2014 um 15:58  

Zitat von fliper, am 30.7.2014 um 13:44
unter anderem auch ein paar Bemerkungen dazu, wie z.B. dass ich mich verpflichte zu Prüfungszwecken auf Bedarf unentgeltlich Proben zur Verfügung zu stellen. (Scherz)

LG


Könntest Du nicht höflich beantworten, daß Du das Schreiben zur Kenntnis genommen hast, aber daß Du dieser Teil ablehnen müsst? Grund wäre, daß so was für Hobbybrauer nicht vorgesehen ist und so weiter und so fort. Ich bin mir sicher, der Ruthard könnte das besser formulieren :D


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Kirk1701
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red_folder.gif erstellt am: 30.7.2014 um 16:28  
Upps,

ich dachte das wäre endlich durch? Jetzt kommen die mit so einen Quatsch????

Kirk


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Dieses Bier ist in Deutschland leider
nicht verfügbar, da es möglicherweise
Hopfen enthält, für die die erforderlichen
Geschmacksrechte von der GMEA nicht
eingeräumt wurden
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 30.7.2014 um 16:29  

Zitat:
Ich bin mir sicher, der Ruthard könnte das besser formulieren

Dazu müsste ich erst mal ein Original eines solchen Bescheids vorliegen haben (warum bekomme ich solche Schreiben nicht?).

Ich glaube aber kaum, dass ich aktuell zu einer ernsthaften Reaktion fähig wäre. Die Idee mit dem Osterhasenkostüm geht mir nicht aus dem Kopf, so ein Bild wird wohl meiner nächsten 2075 angehängt werden. Mich halten nur die 40€ für das Kostüm ab - das entspricht der Steuer für 800 Liter Bier!

Cheers, Ruthard


[Editiert am 30.7.2014 um 16:49 von Brauwolf]



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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 30.7.2014 um 16:45  
Ich würde da ganz massiv dagegen protestieren.
Zur Not einfach im rosa Osterhasenkostüm persönlich beim HZA erscheinen und Radau machen, das zieht sicher.

Stefan
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hoepfli
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red_folder.gif erstellt am: 30.7.2014 um 16:49  
Hat du Möhre, hat du Bier? ;)
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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 30.7.2014 um 16:54  
Ich sehe schon die Schlagzeilen vor mir:
"Zweiter Fall Mollath?! — Aufmüpfiger Hobbybrauer taucht in Hasenkostüm beim Hauptzollamt auf und landet in der Psychiatrie"
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Alt-Phex
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red_folder.gif erstellt am: 30.7.2014 um 16:56  
Steht auf meinem Brief vom HZA Düsseldorf auch hinten drauf.

Originaler Wortlaut:
---
Die mit der Steueraufsicht betrauten Amtsträger können im Rahmen der Steueraufsicht von Waren, die der Biersteuer
unterliegen oder unterliegen können, sowie von Stoffen, die zur Herstellung solcher Waren bestimmt sind, oder von
Umschließungen dieser Waren unentgeltlich Proben zu Untersuchungszwecken entnehmen (§44 BierStv)
---

Ich sehe das gelassen, denn in der Praxis wird wohl kaum praktiziert werden.
Und falls die doch mal kommen um sich ne Flasche Bier und eine "Umschließung"
unentgeltlich abzuholen wird die Diskussion ums Flaschenpfand bestimmt lustig.

Muss ich die Probe dann eigentlich sofort per 2075 anmelden oder gilt die als Steuerfrei :puzz:


[Editiert am 30.7.2014 um 16:57 von Alt-Phex]



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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 30.7.2014 um 17:03  

Zitat von Alt-Phex, am 30.7.2014 um 16:56
[...]wird die Diskussion ums Flaschenpfand bestimmt lustig.

Welche Diskussion? Da steht doch ausdrücklich "unentgeltlich", das bezieht sich auch auf die Umschließungen.

Zitat:
Muss ich die Probe dann eigentlich sofort per 2075 anmelden oder gilt die als Steuerfrei

Letzteres.
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Alt-Phex
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red_folder.gif erstellt am: 30.7.2014 um 17:06  
Stimmt, die Flasche ist ja auch eine Umschließung :D


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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 30.7.2014 um 17:22  

Zitat:
Die mit der Steueraufsicht betrauten Amtsträger können im Rahmen der Steueraufsicht von Waren, die der Biersteuer
unterliegen oder unterliegen können, sowie von Stoffen, die zur Herstellung solcher Waren bestimmt sind, oder von
Umschließungen dieser Waren unentgeltlich Proben zu Untersuchungszwecken entnehmen (§44 BierStv)


Aber genau da liegt doch der rosa Hase im Pfeffer:
Die 200 Liter sind niemals nicht unter keinen Umständen Waren, die der Biersteuerpflicht unterliegen, da sie ja ausdrücklich davon ausgenommen sind.


Stefan


[Editiert am 30.7.2014 um 17:22 von Boludo]
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Schlupfer
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red_folder.gif erstellt am: 30.7.2014 um 17:27  
Nu gönnt doch den Damen und Herren vom Zoll hin und wieder ein Fläschchen Bier. Geschenke dürfen sie als Amtspersonen ja nicht annehmen - aber Proben nehmen geht! ;)

Würde ich in der trockenen HZA-Stube hocken, würde ich es auch so machen. Kann ja andererseits auch eine gute Werbung für die Hobbybrauer sein.

Michael


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red_folder.gif erstellt am: 30.7.2014 um 17:32  

Zitat:
Geschenke dürfen sie als Amtspersonen ja nicht annehmen - aber Proben nehmen geht!

Die bringe ich sogar persönlich vorbei - im Osterhasenkostüm!
Mit der Idee freunde ich mich immer mehr an.

Cheers, Ruthard


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Birk
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red_folder.gif erstellt am: 30.7.2014 um 17:37  
Yah something like this, Ruthard ich gehe mit und kaufen so etwas wann du willst mitkommen.

EDIT

Bilder entfernt


[Editiert am 30.7.2014 um 19:34 von Birk]



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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 30.7.2014 um 17:37  
Bier unterliegt grundsätzlich erstmal der Biersteuer (§1 BierStG). Die mitlesenden Juristen mögen mich ggf. korrigieren, aber soweit ich das verstehe ändert sich diese Aussage auch bei Vorliegen eines Steuerbefreiungstatbestands nicht, sprich es unterliegt der Biersteuer (und damit der Steuerüberwachung), diese wird im konkreten Fall aber nicht fällig, weil ein Befreiungstatbestand vorliegt. Ist das so richtig?

Oder nochmal anders formuliert: Nur was der Biersteuer unterliegt, kann von dieser auch befreit werden bzw. für Waren, die ihr nicht unterliegen, braucht es auch keine Befreiung.

Spätestens bei der Formulierung "... oder unterliegen können ..." ist die Freimenge aber auf jeden Fall mit drin.


[Editiert am 30.7.2014 um 17:45 von rmax]
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