Posting Freak Beiträge: 527 Registriert: 31.3.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.2.2012 um 12:22 |
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moin,
kennt hier wer n bundestagsabgeordeten? man könnte eine kleine anfrage an
den bundestag richten und eine einheitliche, vereinfachte regelung
beantragen sowie eine verbindliche definition der punkte, die hier immer
wieder auftauchen, z. b. wann bier bier ist, wann brautätigkeit beim hza
anzuzeigen ist und mit welchen angaben, etc. dabei kann man natürlich auch
gleich eine heraufsetzung der freimenge beantragen.
wenn ich recht entsinne, hat das der vhb vor einigen jahren gemacht, ist
aber nix bei rausgekommen, bzw. war hinterher verwirrender als vorher.
prost
jevers zeuge
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Antwort 225 |
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Posting Freak Beiträge: 954 Registriert: 1.5.2011 Status: Offline
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erstellt am: 4.2.2012 um 13:36 |
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Also noch besser wäre, das direkt bei einem Referenten im Ministerium
einzukippen. Dann ist das nämlich Dienstweg. Anfrage an die Regierung ist
immer gleich oppositioneller Stress, und da sind die meist schon aus
Prinzip dagegen.
Ich horche mal ganz vorsichtig.
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Antwort 226 |
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Senior Member Beiträge: 362 Registriert: 3.1.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.2.2012 um 16:24 |
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Zitat von aegir, am 3.2.2012 um
19:56 | Uwe, wenn dein HZA auch mit einer
Worddatei einverstanden ist, kannst du dort deine Unterschrift einmalig
einscannen. Dann brauchst du nur noch die paar Daten eintragen und
abschicken. |
Oder das .doc gleich als .pdf abspeichern! ____________________ Gruß
Mario
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Antwort 227 |
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Gast
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erstellt am: 6.2.2012 um 16:54 |
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Zitat von andreas23, am 4.2.2012 um
13:36 | Also noch besser wäre, das direkt bei
einem Referenten im Ministerium einzukippen. Dann ist das nämlich
Dienstweg. Anfrage an die Regierung ist immer gleich oppositioneller
Stress, und da sind die meist schon aus Prinzip dagegen.
Ich horche mal ganz vorsichtig. |
Das ist eine gute Idee, ich befürchte nur, dass sich da wenig tun wird,
weil die Lobbyisten der großen Brauereien da intervenieren werden bis zum
Abwinken ( währet den Anfängen ...)
Die haben ja nicht zu Unrecht aus zweierlei Gründen Angst vor einer großen
Ausbreitung des Hobbybrauens :
a) es fallen Konsumenten weg durch die "Eigenproduktion"
b) die Hobbybrauer verbreiten dann auch noch die Kunde, wie gut und
individuell und phantsievoll
Bier sein und schmecken kann ( noch viel schlimmer aus deren Sicht !
)
Möglicherweise wäre eine verfassungsrechtliche Überprüfung schneller und
sinnvoller, da die derzeitige Regelung m.E. zwei Schwachpunkte hat :
1.) Ungleichbehandlung im Hinblick auf die "Freimenge" 200 Liter pro
Haushalt
Der Single darf unversteuert 200 l brauen, die 4köpfige Familie (
natürlich alle volljährig)
auch nicht mehr als 200 l = geht nicht !
2.) Wenn es stimmt, dass Hobbywinzer mengenunabhängig steuerbefreit sind,
was hier schon
öfter gepostet wurde, wäre das der beste Ansatz für eine
"Verfassungsbeschwerde"
Hat jemand eine Rechtschutzversicherung, die er schädigen möchte ??
Gruß
Jürgen
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.2.2012 um 17:32 |
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Mein
Lieblingsthema!
Dem sollte schon auf dem einfachen Gerichtsweg beizukommen sein, im Gesetz
steht nämlich nichts von 200l pro Haushalt, das interpretieren nur die HZÄ
hinein. Anders als bei der Brandweinsteuer, wo das Gesetz ausdrücklich
sagt, daß es pro Haushalt nur einen "Stoffbesitzer" geben kann, kennt das
BierStG eine solche Beschränkung nicht, also darf es in einem Haushalt
mehrere Hobbybrauer geben, von denen jeder 200l frei hat.
Zitat: | Der Single darf
unversteuert 200 l brauen, die 4köpfige Familie ( natürlich alle
volljährig) auch nicht mehr als 200 l = geht nicht
! |
Reines Köpfezählen ist leider genauso falsch.
Es kommt wie gesagt darauf an, wieviele Personen das Hobby ausüben.
Zitat: | Wenn es stimmt, dass
Hobbywinzer mengenunabhängig steuerbefreit sind, was hier schon öfter
gepostet wurde, wäre das der beste Ansatz für eine
"Verfassungsbeschwerde" |
Nein, das stimmt nicht,
denn in Deutschland gibt es auf Wein generell keine Verbrauchsteuer, auch
nicht für kommerzielle Winzer. Aber auch die Hobbywinzer unterliegen
Beschränkungen, sie sind nämlich nur bis zu einer Fläche von 100m² vom
EU-weit geltenden Anbaustopp befreit.
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Antwort 229 |
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Moderator Beiträge: 4922 Registriert: 5.4.2005 Status: Offline
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erstellt am: 6.2.2012 um 17:43 |
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Hmm, war es bei den Winzern nicht so, daß es zwar eine Steuer gibt, der
Satz aber bei Null ist?
Uwe
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Antwort 230 |
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Senior Member Beiträge: 207 Registriert: 2.6.2010 Status: Offline
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erstellt am: 6.2.2012 um 17:51 |
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Zitat: | Hmm, war es bei den
Winzern nicht so, daß es zwar eine Steuer gibt, der Satz aber bei Null
ist? |
So hab ich das auch mal gelesen, aber meine
Nachbarn machen im Herbst hektoliterweise Apfelwein
und lachen sich halbtot bei der Frage nach Zollamt und Steuern.
Also wenn das mal nicht eine ungleichbehandlung ist.
MfG
Joachim
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Antwort 231 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.2.2012 um 18:01 |
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Ja, so ist es, aber praktisch existiert
diese Steuer nicht, denn der Satz liegt schon sehr lange bei 0 und zwar
nicht nur für die Hobbyisten.
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Antwort 232 |
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Posting Freak Beiträge: 678 Registriert: 23.3.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.2.2012 um 18:24 |
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Zitat von rmax, am 6.2.2012 um
17:32 | Mein
Lieblingsthema!
Dem sollte schon auf dem einfachen Gerichtsweg beizukommen sein, im Gesetz
steht nämlich nichts von 200l pro Haushalt, das interpretieren nur die HZÄ
hinein. Anders als bei der Brandweinsteuer, wo das Gesetz ausdrücklich
sagt, daß es pro Haushalt nur einen "Stoffbesitzer" geben kann, kennt das
BierStG eine solche Beschränkung nicht, also darf es in einem Haushalt
mehrere Hobbybrauer geben, von denen jeder 200l frei hat.
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Ich finde diesbezüglich auch nichts im Biersteuergesetz...aber wie kommen
dann diese 200L zustande? ____________________
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Antwort 233 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 6.2.2012 um 18:46 |
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Ich glaube, letztlich haben wir das dem Jean Pütz zu verdanken, der weiland
1982 A.D. da etwas mit dem Zoll ausgehandelt hat.
O-Ton-Zitat aus dem Hobbythekbuch 7, Seite 37:"Wir haben aber eine
Bagatellregelung für die Hobbythek aushandeln können, nach der gestattet
ist, daß von der Steuerpflicht befreit wird, wer nicht mehr als 25 l
monatlich braut. Voraussetzung dafür ist, daß das nicht regelmäßig
geschieht".
Nun, demnacht hätte man deutlich mehr al 200 l frei, aber irgendwie hat der
Zoll dann wohl die 200 l festgelegt, da es wohl nicht so ganz einfach war,
den Begriff regelmäßig eindeutig zu definieren...oder so.
Gruß
Michael
[Editiert am 6.2.2012 um 18:47 von tauroplu]
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 3478 Registriert: 21.9.2011 Status: Offline
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erstellt am: 6.2.2012 um 20:38 |
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Die Biersteuer stört mich persönlich nicht. 5 Euro ungrad pro hl fallen
praktisch ins Gewicht. Was stört ist die ganze anmelderei die ja
anscheinend nur den einen Zweck verfolgt, irgendwen unangemeldet
kontrollien zu können. Die ganze Kontrolliererei ist mittlerweile echt eine
Volkskrankheit geworden.
Was wäre, wenn jeder Hobbybrauer zu Jahresanfang meinetwegen 20 Euro
abdrücken und ein Sudbuch führen würde und im Gegenzug 500 l Bier brauen
kann wann und wie er will? Das wäre mir allemal lieber als die Anmelderei,
zumal ich wirklich ein Problem habe einen Sud fristgerecht anzumelden.
____________________ Gruss Uli
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Antwort 235 |
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Posting Freak Beiträge: 527 Registriert: 31.3.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.2.2012 um 23:40 |
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genau die offensichtlich willkürlichen festsetzungen verschiedener punkte,
z. b. menge, haushalt/personenzahl, etc. sind hier doch immer wieder thema.
und daher wäre eine rechtlich eindeutige regelung (im idealfall mit
gewissen lockerungen) doch mehr als wünschenswert.
wer hat denn die menge von 300 auf 200 litern runtergeschraubt, wenn herr
pütz sich mit wem auch immer auf 25 l/monat geeinigt hat?
____________________
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Antwort 236 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 6.2.2012 um 23:42 |
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Das versuche ich gerade herauszufinden und werde berichten, wenn ich Erfolg
hatte.
Gruß
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.2.2012 um 00:02 |
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Zitat von tauroplu, am 6.2.2012 um
18:46 | O-Ton-Zitat aus dem Hobbythekbuch 7,
Seite 37:"Wir haben aber eine Bagatellregelung für die Hobbythek aushandeln
können, nach der gestattet ist, daß von der Steuerpflicht befreit wird, wer
nicht mehr als 25 l monatlich braut. Voraussetzung dafür ist, daß das nicht
regelmäßig geschieht".
Nun, demnacht hätte man deutlich mehr al 200 l frei, aber irgendwie hat der
Zoll dann wohl die 200 l festgelegt, da es wohl nicht so ganz einfach war,
den Begriff regelmäßig eindeutig zu definieren...oder
so. |
Die 200l hat nicht der Zoll, sondern der
Gesetzgeber festgelegt, denn noch sind wir nicht so weit, daß die Exekutive
die Gesetze schreibt, wenn auch bisweilen gewisse Tendenzen erkennbar
sind.
Ich kann auch nicht erkennen, daß man nach der Pütz'schen Regelung deutlich
mehr als 200l pro Jahr hätte brauen dürfen, denn "nicht regelmäßig"
bedeutet doch gerade, daß die 25 Liter nicht für jeden der 12 Monate eines
Jahres zur Verfügung stehen. Ich denke, die 200l sind bei dem Versuch
herausgekommen, die doch recht schwamminge ursprüngliche Absprache in eine
halbwegs eindeutigen und praktisch umsetzbare gesetzliche Regelung zu
gießen.
Was die Möglichkeiten angeht, auf Veränderungen hinzuwirken, könnte es
vielleicht auch helfen, den Bundesrechnungshof mal darauf zu stoßen, daß
die Steueraufsicht über Hobbybrauer, die weniger als 200l brauen sicher
mehr kostet als umgekehrt durch die, die mehr als 200l brauen an Biersteuer
eingenommen wird.
[Editiert am 7.2.2012 um 00:33 von rmax]
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Antwort 238 |
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Posting Freak Beiträge: 527 Registriert: 31.3.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.2.2012 um 00:08 |
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@ rmax: denke, der weg über den bundesrechnungshof ist eine sackgasse. wenn
wir den ganzen verwaltungsaufwand betrachten, den alle hobbybrauer zusammen
verursachen, landen wir vermutlich irgendwo im mittleren fünfstelligen
bereich. dafür wird der bundesrechnugnshof vermutlich nicht mal die mail
mit der anfrage weiterleiten.
____________________
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Antwort 239 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.2.2012 um 00:28 |
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Zitat von Jevers Zeuge, am 7.2.2012 um
00:08 | @ rmax: denke, der weg über den
bundesrechnungshof ist eine sackgasse. wenn wir den ganzen
verwaltungsaufwand betrachten, den alle hobbybrauer zusammen verursachen,
landen wir vermutlich irgendwo im mittleren fünfstelligen bereich. dafür
wird der bundesrechnugnshof vermutlich nicht mal die mail mit der anfrage
weiterleiten. |
Mag sein, daß es nichts bringt,
aber nachdem es mich nicht mehr kostet als ein paar Minuten Zeit, um eine
kurze Mail zu formulieren, werde ich es nicht unversucht lassen.
In § 20 Abs. 1 KaffeeStG heißt es:
"Kaffee ist von der Steuer befreit, wenn er [...] in Privathaushalten
zum Eigenverbrauch hergestellt wird."
Und genau so einen Satz will ich irgendwann auch im BierStG lesen!
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Antwort 240 |
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Posting Freak Beiträge: 527 Registriert: 31.3.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.2.2012 um 00:35 |
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beim wein sind sie ja zwei schritte weiter. da darf man die eigenproduktion
auch veräußern.
____________________
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Antwort 241 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.2.2012 um 00:42 |
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Das durchzusetzen überlasse ich dann gerne der
Brauindustrie, denn die würde am meisten davon profitieren. Mir würde es
einstweilen reichen, wenn die Produktion für den (weit gefaßten)
Eigenbedarf von jeglicher Bürokratie und Steuer freigestellt wäre.
Man müßte mal recherchieren, seit wann es die Freistellung bei der
Kaffeesteuer gibt und wie es dazu kam.
[Editiert am 7.2.2012 um 00:44 von rmax]
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Antwort 242 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 7.2.2012 um 07:52 |
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@Reinhard (rmax): bezüglich der 300 l: wieso kannst Du das denn nicht
nachvollziehen, ist doch eine ganz einfache Rechnung.
Bei 12 Monaten mit je 25 (was ein regelmäßiges Brauen wäre, ich glaub, da
sind wir uns einig) sind das 300 l / Jahr.
Wenn ich nun im Januar und Februar braue, im März nicht, dann im April, Mai
und Juni braue, den Juli auslasse, im August und September einen Sud
ansetze, den Oktober aussetze und dann im November und Dezember wieder
braue, komme ich immer noch auf 225 l.
Das ist in meinen Augen deutlich mehr als 200 l und ich habe die
Voraussetzungen erfüllt: nicht regelmäßig und nicht mehr als 25 l im Monat
zu brauen. Oder siehst bzw. rechnest Du das anders?
Gruß
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Senior Member Beiträge: 445 Registriert: 8.10.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.2.2012 um 09:05 |
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dann guck mal in die Verordnung zur Durchführung des Biersteuergesetzes
(Biersteuerverordnung - BierStV) §41
Zitat: | § 41 Herstellung durch
Haus- und Hobbybrauer
(1) Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich
zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird, ist von der
Steuer bis zu einer Menge von 2 hl je Kalenderjahr befreit. Bier, das von
Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt wird,
gilt als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt.
(2) Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den
Herstellungsort dem zuständigen Hauptzollamt vorab anzuzeigen. In der
Anzeige ist die Biermenge anzugeben, die voraussichtlich innerhalb eines
Kalenderjahres erzeugt wird. Das zuständige Hauptzollamt kann
Erleichterungen zulassen.
(3) Wird die Menge nach Absatz 1 überschritten, ist eine Steueranmeldung
nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck
abzugeben. |
und wer ist's gewesen? nein, nicht die Schweizer, sondern... Zitat: | Die V wurde als Artikel
4 der V v. 5.10.2009 I 3262 vom Bundesministerium der Finanzen mit Zustimmung des
Bundesrates beschlossen. Sie tritt gem. Artikel 9 Abs. 1 dieser V
am 1.4.2010 in Kraft. |
Beschwerden also an das Bundesfinanzministerium und den Bundesrat,
derzeitiger Bundesratspräsident ist übrigens der bayerische
Ministerpräsident. Viel Erfolg.
Eine Nachfrage zur Thematik Biersteuer vor einigen Wochen beim Bund der
Steuerzahler erbrachte als Antwort....
Zitat von Bund der Steuerzahler | der Bund der Steuerzahler setzt sich für die Abschaffung sog.
Bagatellsteuern ein. Häufig stehen hier nämlich der Aufwand der
Steuererhebung und die erzielten Einnahmen in keinem Verhältnis. Dennoch
hält der Gesetzgeber an vielen dieser Steuern fest (z.B. Schaumweinsteuer,
Brandweinsteuer). Zum Teil wurden derartige Steuern aber auch abgeschafft,
wie etwa die Tee- oder Salzsteuer. Häufig werden solche Steuern mit
außerfiskalischen Zielen gerechtfertigt, zum Beispiel mit dem
Gesundheitsschutz bei der Alkopopsteuer.
Konkrete Bestrebungen die Biersteuer abzuschaffen bzw. zu Vereinfachungen
sind uns gegenwärtig nicht bekannt. Unter Umständen kann Ihnen der Verband
der Brauereien weiterhelfen. Der Bund der Steuerzahler wird diese Thematik
weiterhin sehr aufmerksam verfolgen. |
[Editiert am 7.2.2012 um 09:05 von jmsanta]
____________________ "Die Ungeduld hat häufig Schuld." - W. Busch
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Antwort 244 |
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Senior Member Beiträge: 450 Registriert: 24.8.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.2.2012 um 13:26 |
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Hallo,
hab heute erfreuliche Post vom Hauptzollamt Münster bekommen, dort heißt
es:
Ich verzichte widerruflich auf die Anzeige weiterer Herstellungsvorgänge
innerhalb desselben Kalenderjahres.
Ich brauche jetzt nur noch eine Jahresmeldung mit Auflistung der
Brautermine und gebraute Menge machen, es sei denn die Freimenge wird
überschritten, dann ist eine sofortige Meldung erforderlich.
Find ich gut
Gruß
Reinhard
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Antwort 245 |
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Senior Member Beiträge: 234 Registriert: 19.3.2010 Status: Offline
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erstellt am: 8.2.2012 um 14:17 |
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Zitat von Barkeeper, am 8.2.2012 um
13:26 | Hallo,
hab heute erfreuliche Post vom Hauptzollamt Münster bekommen, dort heißt
es:
Ich verzichte widerruflich auf die Anzeige weiterer Herstellungsvorgänge
innerhalb desselben Kalenderjahres.
Ich brauche jetzt nur noch eine Jahresmeldung mit Auflistung der
Brautermine und gebraute Menge machen, es sei denn die Freimenge wird
überschritten, dann ist eine sofortige Meldung erforderlich.
Find ich gut
Gruß
Reinhard |
Hallo, Reinhard,
das Schreiben habe ich heute auch bekommen! Wow. Da kann man mal sehen:
Quengeln hilft. Ich habe mir nämlich die Mühe gemacht, dem HZA Münster zu
erklären, warum ich seine Rechtsauffassung nicht teile. Bisher hat es sich
immer quergestellt. Offenbar hat die gute Frau W. eingesehen, dass es uns
allen das Leben leichter macht und sie trotzdem auf der Seite des Gesetztes
ist, wenn sie diese Erleichterungen zulässt.
Ein Detail klingt bei dir etwas missverständlich: Die Auflistung der
Brautermine muss man natürlich erst am Ende des Jahres einreichen. Super,
genau so wollte ich es.
Bist du dem HZA Münster auch auf die Nerven gegangen?
Wie erfreulich!
Herzliche Grüße und fröhliches Spontanbrauen in Münster
Philipp ____________________ Wer flötet hell und plappert munter
Im Netz kopfüber und kopfunter
Den bittren Trunk verschmäht sie nicht
und hämmert bis die Schale bricht?
Die Braumeise
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Antwort 246 |
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Posting Freak Beiträge: 568 Registriert: 11.8.2011 Status: Offline
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erstellt am: 8.2.2012 um 14:24 |
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Gut! Dann kann ich die Tage ja auch mal da hin schreiben
Die Antwort kam von einer Frau? Namen weiss ich grade nicht.
Freude
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Antwort 247 |
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Senior Member Beiträge: 450 Registriert: 24.8.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.2.2012 um 14:29 |
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Hallo,
ich bin dem HZA nicht auf den Geist gegangen, der Brief kam heute
überraschend von ganz alleine unter Bezugnahme der Meldung meines ersten
Sudes diesen Jahres.
Ich mußte nicht mal was machen um die Erleichterung zu bekommen, find ich
toll
Gruß
Reinhard
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Antwort 248 |
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Senior Member Beiträge: 234 Registriert: 19.3.2010 Status: Offline
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erstellt am: 8.2.2012 um 15:15 |
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Na, dann muss ich mir wohl selbst auf die Schulter klopfen ;-)
Bedankt euch bei der mächtigen Braumeise,
die das rechtskundige Wort im spitzen Schnabel führt
schärfer als Solinger Klingenstahl.
Schwerter zu Maischhölzern –
Pflugscharen zu Rührwerken!
____________________ Wer flötet hell und plappert munter
Im Netz kopfüber und kopfunter
Den bittren Trunk verschmäht sie nicht
und hämmert bis die Schale bricht?
Die Braumeise
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Antwort 249 |
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