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Seite 10 von 14   «  8  9  10  11  12  »     
Autor: Betreff: Benachrichtung Zollamt die 2341989te
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Jevers Zeuge
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red_folder.gif erstellt am: 4.2.2012 um 12:22  
moin,
kennt hier wer n bundestagsabgeordeten? man könnte eine kleine anfrage an den bundestag richten und eine einheitliche, vereinfachte regelung beantragen sowie eine verbindliche definition der punkte, die hier immer wieder auftauchen, z. b. wann bier bier ist, wann brautätigkeit beim hza anzuzeigen ist und mit welchen angaben, etc. dabei kann man natürlich auch gleich eine heraufsetzung der freimenge beantragen.
wenn ich recht entsinne, hat das der vhb vor einigen jahren gemacht, ist aber nix bei rausgekommen, bzw. war hinterher verwirrender als vorher.
prost

jevers zeuge


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andreas23
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red_folder.gif erstellt am: 4.2.2012 um 13:36  
Also noch besser wäre, das direkt bei einem Referenten im Ministerium einzukippen. Dann ist das nämlich Dienstweg. Anfrage an die Regierung ist immer gleich oppositioneller Stress, und da sind die meist schon aus Prinzip dagegen.

Ich horche mal ganz vorsichtig.
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Tron
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red_folder.gif erstellt am: 4.2.2012 um 16:24  

Zitat von aegir, am 3.2.2012 um 19:56
Uwe, wenn dein HZA auch mit einer Worddatei einverstanden ist, kannst du dort deine Unterschrift einmalig einscannen. Dann brauchst du nur noch die paar Daten eintragen und abschicken.


Oder das .doc gleich als .pdf abspeichern!


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Gruß

Mario
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Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 6.2.2012 um 16:54  

Zitat von andreas23, am 4.2.2012 um 13:36
Also noch besser wäre, das direkt bei einem Referenten im Ministerium einzukippen. Dann ist das nämlich Dienstweg. Anfrage an die Regierung ist immer gleich oppositioneller Stress, und da sind die meist schon aus Prinzip dagegen.

Ich horche mal ganz vorsichtig.


Das ist eine gute Idee, ich befürchte nur, dass sich da wenig tun wird, weil die Lobbyisten der großen Brauereien da intervenieren werden bis zum Abwinken ( währet den Anfängen ...)
Die haben ja nicht zu Unrecht aus zweierlei Gründen Angst vor einer großen Ausbreitung des Hobbybrauens :
a) es fallen Konsumenten weg durch die "Eigenproduktion"
b) die Hobbybrauer verbreiten dann auch noch die Kunde, wie gut und individuell und phantsievoll
Bier sein und schmecken kann ( noch viel schlimmer aus deren Sicht ! )

Möglicherweise wäre eine verfassungsrechtliche Überprüfung schneller und sinnvoller, da die derzeitige Regelung m.E. zwei Schwachpunkte hat :

1.) Ungleichbehandlung im Hinblick auf die "Freimenge" 200 Liter pro Haushalt
Der Single darf unversteuert 200 l brauen, die 4köpfige Familie ( natürlich alle volljährig)
auch nicht mehr als 200 l = geht nicht !
2.) Wenn es stimmt, dass Hobbywinzer mengenunabhängig steuerbefreit sind, was hier schon
öfter gepostet wurde, wäre das der beste Ansatz für eine "Verfassungsbeschwerde"

Hat jemand eine Rechtschutzversicherung, die er schädigen möchte ?? :D

Gruß

Jürgen
Antwort 228
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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 6.2.2012 um 17:32  

Zitat von Westvleteren12, am 6.2.2012 um 16:54
Ungleichbehandlung im Hinblick auf die "Freimenge" 200 Liter pro Haushalt

Mein Lieblingsthema!
Dem sollte schon auf dem einfachen Gerichtsweg beizukommen sein, im Gesetz steht nämlich nichts von 200l pro Haushalt, das interpretieren nur die HZÄ hinein. Anders als bei der Brandweinsteuer, wo das Gesetz ausdrücklich sagt, daß es pro Haushalt nur einen "Stoffbesitzer" geben kann, kennt das BierStG eine solche Beschränkung nicht, also darf es in einem Haushalt mehrere Hobbybrauer geben, von denen jeder 200l frei hat.

Zitat:
Der Single darf unversteuert 200 l brauen, die 4köpfige Familie ( natürlich alle volljährig) auch nicht mehr als 200 l = geht nicht !

Reines Köpfezählen ist leider genauso falsch. Es kommt wie gesagt darauf an, wieviele Personen das Hobby ausüben.

Zitat:
Wenn es stimmt, dass Hobbywinzer mengenunabhängig steuerbefreit sind, was hier schon öfter gepostet wurde, wäre das der beste Ansatz für eine "Verfassungsbeschwerde"

Nein, das stimmt nicht, denn in Deutschland gibt es auf Wein generell keine Verbrauchsteuer, auch nicht für kommerzielle Winzer. Aber auch die Hobbywinzer unterliegen Beschränkungen, sie sind nämlich nur bis zu einer Fläche von 100m² vom EU-weit geltenden Anbaustopp befreit.
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Uwe12
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red_folder.gif erstellt am: 6.2.2012 um 17:43  
Hmm, war es bei den Winzern nicht so, daß es zwar eine Steuer gibt, der Satz aber bei Null ist?

Uwe
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red_folder.gif erstellt am: 6.2.2012 um 17:51  

Zitat:
Hmm, war es bei den Winzern nicht so, daß es zwar eine Steuer gibt, der Satz aber bei Null ist?

So hab ich das auch mal gelesen, aber meine Nachbarn machen im Herbst hektoliterweise Apfelwein
und lachen sich halbtot bei der Frage nach Zollamt und Steuern.

Also wenn das mal nicht eine ungleichbehandlung ist.

MfG
Joachim
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Administrator
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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 6.2.2012 um 18:01  

Zitat von Uwe12, am 6.2.2012 um 17:43
Hmm, war es bei den Winzern nicht so, daß es zwar eine Steuer gibt, der Satz aber bei Null ist?

Ja, so ist es, aber praktisch existiert diese Steuer nicht, denn der Satz liegt schon sehr lange bei 0 und zwar nicht nur für die Hobbyisten.
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Bierhias
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red_folder.gif erstellt am: 6.2.2012 um 18:24  

Zitat von rmax, am 6.2.2012 um 17:32

Zitat von Westvleteren12, am 6.2.2012 um 16:54
Ungleichbehandlung im Hinblick auf die "Freimenge" 200 Liter pro Haushalt

Mein Lieblingsthema!
Dem sollte schon auf dem einfachen Gerichtsweg beizukommen sein, im Gesetz steht nämlich nichts von 200l pro Haushalt, das interpretieren nur die HZÄ hinein. Anders als bei der Brandweinsteuer, wo das Gesetz ausdrücklich sagt, daß es pro Haushalt nur einen "Stoffbesitzer" geben kann, kennt das BierStG eine solche Beschränkung nicht, also darf es in einem Haushalt mehrere Hobbybrauer geben, von denen jeder 200l frei hat.


Ich finde diesbezüglich auch nichts im Biersteuergesetz...aber wie kommen dann diese 200L zustande? :puzz:


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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 6.2.2012 um 18:46  
Ich glaube, letztlich haben wir das dem Jean Pütz zu verdanken, der weiland 1982 A.D. da etwas mit dem Zoll ausgehandelt hat.

O-Ton-Zitat aus dem Hobbythekbuch 7, Seite 37:"Wir haben aber eine Bagatellregelung für die Hobbythek aushandeln können, nach der gestattet ist, daß von der Steuerpflicht befreit wird, wer nicht mehr als 25 l monatlich braut. Voraussetzung dafür ist, daß das nicht regelmäßig geschieht".

Nun, demnacht hätte man deutlich mehr al 200 l frei, aber irgendwie hat der Zoll dann wohl die 200 l festgelegt, da es wohl nicht so ganz einfach war, den Begriff regelmäßig eindeutig zu definieren...oder so.

Gruß
Michael


[Editiert am 6.2.2012 um 18:47 von tauroplu]



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„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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uli74
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red_folder.gif erstellt am: 6.2.2012 um 20:38  
Die Biersteuer stört mich persönlich nicht. 5 Euro ungrad pro hl fallen praktisch ins Gewicht. Was stört ist die ganze anmelderei die ja anscheinend nur den einen Zweck verfolgt, irgendwen unangemeldet kontrollien zu können. Die ganze Kontrolliererei ist mittlerweile echt eine Volkskrankheit geworden.

Was wäre, wenn jeder Hobbybrauer zu Jahresanfang meinetwegen 20 Euro abdrücken und ein Sudbuch führen würde und im Gegenzug 500 l Bier brauen kann wann und wie er will? Das wäre mir allemal lieber als die Anmelderei, zumal ich wirklich ein Problem habe einen Sud fristgerecht anzumelden.


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Gruss Uli
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Jevers Zeuge
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red_folder.gif erstellt am: 6.2.2012 um 23:40  
genau die offensichtlich willkürlichen festsetzungen verschiedener punkte, z. b. menge, haushalt/personenzahl, etc. sind hier doch immer wieder thema. und daher wäre eine rechtlich eindeutige regelung (im idealfall mit gewissen lockerungen) doch mehr als wünschenswert.
wer hat denn die menge von 300 auf 200 litern runtergeschraubt, wenn herr pütz sich mit wem auch immer auf 25 l/monat geeinigt hat?


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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 6.2.2012 um 23:42  
Das versuche ich gerade herauszufinden und werde berichten, wenn ich Erfolg hatte.

Gruß
Michael


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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 7.2.2012 um 00:02  

Zitat von tauroplu, am 6.2.2012 um 18:46
O-Ton-Zitat aus dem Hobbythekbuch 7, Seite 37:"Wir haben aber eine Bagatellregelung für die Hobbythek aushandeln können, nach der gestattet ist, daß von der Steuerpflicht befreit wird, wer nicht mehr als 25 l monatlich braut. Voraussetzung dafür ist, daß das nicht regelmäßig geschieht".

Nun, demnacht hätte man deutlich mehr al 200 l frei, aber irgendwie hat der Zoll dann wohl die 200 l festgelegt, da es wohl nicht so ganz einfach war, den Begriff regelmäßig eindeutig zu definieren...oder so.

Die 200l hat nicht der Zoll, sondern der Gesetzgeber festgelegt, denn noch sind wir nicht so weit, daß die Exekutive die Gesetze schreibt, wenn auch bisweilen gewisse Tendenzen erkennbar sind.

Ich kann auch nicht erkennen, daß man nach der Pütz'schen Regelung deutlich mehr als 200l pro Jahr hätte brauen dürfen, denn "nicht regelmäßig" bedeutet doch gerade, daß die 25 Liter nicht für jeden der 12 Monate eines Jahres zur Verfügung stehen. Ich denke, die 200l sind bei dem Versuch herausgekommen, die doch recht schwamminge ursprüngliche Absprache in eine halbwegs eindeutigen und praktisch umsetzbare gesetzliche Regelung zu gießen.

Was die Möglichkeiten angeht, auf Veränderungen hinzuwirken, könnte es vielleicht auch helfen, den Bundesrechnungshof mal darauf zu stoßen, daß die Steueraufsicht über Hobbybrauer, die weniger als 200l brauen sicher mehr kostet als umgekehrt durch die, die mehr als 200l brauen an Biersteuer eingenommen wird.


[Editiert am 7.2.2012 um 00:33 von rmax]
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Jevers Zeuge
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red_folder.gif erstellt am: 7.2.2012 um 00:08  
@ rmax: denke, der weg über den bundesrechnungshof ist eine sackgasse. wenn wir den ganzen verwaltungsaufwand betrachten, den alle hobbybrauer zusammen verursachen, landen wir vermutlich irgendwo im mittleren fünfstelligen bereich. dafür wird der bundesrechnugnshof vermutlich nicht mal die mail mit der anfrage weiterleiten.


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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 7.2.2012 um 00:28  

Zitat von Jevers Zeuge, am 7.2.2012 um 00:08
@ rmax: denke, der weg über den bundesrechnungshof ist eine sackgasse. wenn wir den ganzen verwaltungsaufwand betrachten, den alle hobbybrauer zusammen verursachen, landen wir vermutlich irgendwo im mittleren fünfstelligen bereich. dafür wird der bundesrechnugnshof vermutlich nicht mal die mail mit der anfrage weiterleiten.

Mag sein, daß es nichts bringt, aber nachdem es mich nicht mehr kostet als ein paar Minuten Zeit, um eine kurze Mail zu formulieren, werde ich es nicht unversucht lassen.

In § 20 Abs. 1 KaffeeStG heißt es:
"Kaffee ist von der Steuer befreit, wenn er [...] in Privathaushalten zum Eigenverbrauch hergestellt wird."

Und genau so einen Satz will ich irgendwann auch im BierStG lesen!
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Jevers Zeuge
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red_folder.gif erstellt am: 7.2.2012 um 00:35  
beim wein sind sie ja zwei schritte weiter. da darf man die eigenproduktion auch veräußern.


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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 7.2.2012 um 00:42  

Zitat von Jevers Zeuge, am 7.2.2012 um 00:35
beim wein sind sie ja zwei schritte weiter. da darf man die eigenproduktion auch veräußern.

Das durchzusetzen überlasse ich dann gerne der Brauindustrie, denn die würde am meisten davon profitieren. Mir würde es einstweilen reichen, wenn die Produktion für den (weit gefaßten) Eigenbedarf von jeglicher Bürokratie und Steuer freigestellt wäre.

Man müßte mal recherchieren, seit wann es die Freistellung bei der Kaffeesteuer gibt und wie es dazu kam.


[Editiert am 7.2.2012 um 00:44 von rmax]
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 7.2.2012 um 07:52  
@Reinhard (rmax): bezüglich der 300 l: wieso kannst Du das denn nicht nachvollziehen, ist doch eine ganz einfache Rechnung.

Bei 12 Monaten mit je 25 (was ein regelmäßiges Brauen wäre, ich glaub, da sind wir uns einig) sind das 300 l / Jahr.
Wenn ich nun im Januar und Februar braue, im März nicht, dann im April, Mai und Juni braue, den Juli auslasse, im August und September einen Sud ansetze, den Oktober aussetze und dann im November und Dezember wieder braue, komme ich immer noch auf 225 l.
Das ist in meinen Augen deutlich mehr als 200 l und ich habe die Voraussetzungen erfüllt: nicht regelmäßig und nicht mehr als 25 l im Monat zu brauen. Oder siehst bzw. rechnest Du das anders?

Gruß
Michael


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jmsanta
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red_folder.gif erstellt am: 7.2.2012 um 09:05  

Zitat von Bierhias, am 6.2.2012 um 18:24
Ich finde diesbezüglich auch nichts im Biersteuergesetz...aber wie kommen dann diese 200L zustande? :puzz:


dann guck mal in die Verordnung zur Durchführung des Biersteuergesetzes (Biersteuerverordnung - BierStV) §41

Zitat:
§ 41 Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer
(1) Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird, ist von der Steuer bis zu einer Menge von 2 hl je Kalenderjahr befreit. Bier, das von Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt wird, gilt als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt.
(2) Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den Herstellungsort dem zuständigen Hauptzollamt vorab anzuzeigen. In der Anzeige ist die Biermenge anzugeben, die voraussichtlich innerhalb eines Kalenderjahres erzeugt wird. Das zuständige Hauptzollamt kann Erleichterungen zulassen.
(3) Wird die Menge nach Absatz 1 überschritten, ist eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben.


und wer ist's gewesen? nein, nicht die Schweizer, sondern...
Zitat:
Die V wurde als Artikel 4 der V v. 5.10.2009 I 3262 vom Bundesministerium der Finanzen mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Sie tritt gem. Artikel 9 Abs. 1 dieser V am 1.4.2010 in Kraft.


Beschwerden also an das Bundesfinanzministerium und den Bundesrat, derzeitiger Bundesratspräsident ist übrigens der bayerische Ministerpräsident. Viel Erfolg.

Eine Nachfrage zur Thematik Biersteuer vor einigen Wochen beim Bund der Steuerzahler erbrachte als Antwort....


Zitat von Bund der Steuerzahler
der Bund der Steuerzahler setzt sich für die Abschaffung sog. Bagatellsteuern ein. Häufig stehen hier nämlich der Aufwand der Steuererhebung und die erzielten Einnahmen in keinem Verhältnis. Dennoch hält der Gesetzgeber an vielen dieser Steuern fest (z.B. Schaumweinsteuer, Brandweinsteuer). Zum Teil wurden derartige Steuern aber auch abgeschafft, wie etwa die Tee- oder Salzsteuer. Häufig werden solche Steuern mit außerfiskalischen Zielen gerechtfertigt, zum Beispiel mit dem Gesundheitsschutz bei der Alkopopsteuer.

Konkrete Bestrebungen die Biersteuer abzuschaffen bzw. zu Vereinfachungen sind uns gegenwärtig nicht bekannt. Unter Umständen kann Ihnen der Verband der Brauereien weiterhelfen. Der Bund der Steuerzahler wird diese Thematik weiterhin sehr aufmerksam verfolgen.



[Editiert am 7.2.2012 um 09:05 von jmsanta]



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red_folder.gif erstellt am: 8.2.2012 um 13:26  
Hallo,

hab heute erfreuliche Post vom Hauptzollamt Münster bekommen, dort heißt es:

Ich verzichte widerruflich auf die Anzeige weiterer Herstellungsvorgänge innerhalb desselben Kalenderjahres.

Ich brauche jetzt nur noch eine Jahresmeldung mit Auflistung der Brautermine und gebraute Menge machen, es sei denn die Freimenge wird überschritten, dann ist eine sofortige Meldung erforderlich.

Find ich gut :D

Gruß
Reinhard
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red_folder.gif erstellt am: 8.2.2012 um 14:17  

Zitat von Barkeeper, am 8.2.2012 um 13:26
Hallo,

hab heute erfreuliche Post vom Hauptzollamt Münster bekommen, dort heißt es:

Ich verzichte widerruflich auf die Anzeige weiterer Herstellungsvorgänge innerhalb desselben Kalenderjahres.

Ich brauche jetzt nur noch eine Jahresmeldung mit Auflistung der Brautermine und gebraute Menge machen, es sei denn die Freimenge wird überschritten, dann ist eine sofortige Meldung erforderlich.

Find ich gut :D

Gruß
Reinhard


Hallo, Reinhard,

das Schreiben habe ich heute auch bekommen! Wow. Da kann man mal sehen: Quengeln hilft. Ich habe mir nämlich die Mühe gemacht, dem HZA Münster zu erklären, warum ich seine Rechtsauffassung nicht teile. Bisher hat es sich immer quergestellt. Offenbar hat die gute Frau W. eingesehen, dass es uns allen das Leben leichter macht und sie trotzdem auf der Seite des Gesetztes ist, wenn sie diese Erleichterungen zulässt.

Ein Detail klingt bei dir etwas missverständlich: Die Auflistung der Brautermine muss man natürlich erst am Ende des Jahres einreichen. Super, genau so wollte ich es.

Bist du dem HZA Münster auch auf die Nerven gegangen?

Wie erfreulich!

Herzliche Grüße und fröhliches Spontanbrauen in Münster

Philipp


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und hämmert bis die Schale bricht?

Die Braumeise
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red_folder.gif erstellt am: 8.2.2012 um 14:24  

Zitat von Barkeeper, am 8.2.2012 um 13:26
Hallo,


Ich verzichte widerruflich auf die Anzeige weiterer Herstellungsvorgänge innerhalb desselben Kalenderjahres.


Gut! Dann kann ich die Tage ja auch mal da hin schreiben :) Die Antwort kam von einer Frau? Namen weiss ich grade nicht.

Freude
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red_folder.gif erstellt am: 8.2.2012 um 14:29  
Hallo,

ich bin dem HZA nicht auf den Geist gegangen, der Brief kam heute überraschend von ganz alleine unter Bezugnahme der Meldung meines ersten Sudes diesen Jahres.

Ich mußte nicht mal was machen um die Erleichterung zu bekommen, find ich toll :)

Gruß
Reinhard
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Braumeise
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red_folder.gif erstellt am: 8.2.2012 um 15:15  
Na, dann muss ich mir wohl selbst auf die Schulter klopfen ;-)

Bedankt euch bei der mächtigen Braumeise,
die das rechtskundige Wort im spitzen Schnabel führt
schärfer als Solinger Klingenstahl.
Schwerter zu Maischhölzern –
Pflugscharen zu Rührwerken!


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Die Braumeise
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