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Autor: Betreff: Benachrichtung Zollamt die 2341989te
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Kirk1701
Beiträge: 2828
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red_folder.gif erstellt am: 28.12.2011 um 13:07  
Hallo zusammen,

ich war gerade mal wieder bei zoll.de de unterwegs und was muß ich da sehen?

Brauen, Brennen, Rösten, Rauchen

Haben Sie die Bohnen für Ihren Kaffee schon mal selbst geröstet?
Oder haben Sie das Bier für Ihre letzte Party selbst gebraut?
Zu diesen Alltagssituationen gibt es wegen der Verbrauchsteuern eine Menge zu beachten!

mehr


Da haben wir wohl ordentlich genervt das es jetzt sogar auf der Homepage steht :-)

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Alkohol-Kaffee-Kraftstof fe-Strom-im-Haushalt/alkohol-kaffee-kraftstoffe-strom-im-haushalt_node.html ;jsessionid=FF1957DB312EC3E48DD9D7DBAC64F8C1

Hier werden die Hobbybrauer erwähnt -->

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Alkohol-Kaffee-Kraftstof fe-Strom-im-Haushalt/Brauen-Brennen-Roesten/brauen-brennen-roesten_node.htm l

:D

Und sogar extra ein Kapitel über brauen für Demonstartionszwecken

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Alkohol-Kaffee-Kraftstof fe-Strom-im-Haushalt/Brauen-Brennen-Roesten/Bier/bier.html

Danke lieber Zoll! Endlich mal Klarheit!

Kirk


[Editiert am 1.9.2012 um 08:09 von Kirk1701]
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vade
Beiträge: 1163
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red_folder.gif erstellt am: 28.12.2011 um 13:59  
nicht sehr aussagekräftiger themen-titel. besser wäre gewesen: "der deutsche zoll schaft klarheit bei der biersteueranwendung"

@admin, eventuell ändern


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Gruss aus der Schweiz, Dave aka Vade

meine 50l Anlage Biersektenmitglied 697 Schweizer Brauereien
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 28.12.2011 um 14:15  
Nix da, Admin ändern...das kann der post Ersteller mal schön selber machen :D

Es gibt ja die Editierfunktion, da kann man den Titel selber korrigieren.

Gruß
Michael


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„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Rainer
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red_folder.gif erstellt am: 28.12.2011 um 14:49  
warum ändern? Ist doch alles wie gehabt.
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Uwe12
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red_folder.gif erstellt am: 28.12.2011 um 16:16  
...zumindest ist 234125311423 leider keine Primzahl. :(
Welche Geheimnisse mag diese Zahl also bergen? :gruebel:

Immerhin steht das mit der Freimenge jetzt explizit so drin. ;)

Uwe
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Jevers Zeuge
Beiträge: 527
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red_folder.gif erstellt am: 28.12.2011 um 20:37  
bleibt ja mal wieder die frage, ab wann bier bier ist. ich zumindest stelle bei brauseminaren eine zuckerlösung her, kein bier.


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flying
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red_folder.gif erstellt am: 28.12.2011 um 20:43  
Damit kommst Du nich durch...darüber gab es schon endlose Diskussionen.


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"Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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alexbrand
Beiträge: 2947
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red_folder.gif erstellt am: 28.12.2011 um 20:52  
Ich bin immer davon ausgegangen, daß die Würze mit dem Pitchen, also der Zugabe der Hefe zu Bier wird. So steht es IMHO auch irgendwo im amtlichen Regelement.

Alex


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If I had to explain you wouldn't understand.
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Moderator
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flying
Beiträge: 9088
Registriert: 14.8.2008
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red_folder.gif erstellt am: 28.12.2011 um 20:57  
Na gut...obwohl ich mich mit dem ganzen bürokratischen "Wust" überhaupt nicht auskenne...Dann stelle ich eben öffentlich ein Lambic her :D

Wenn ich die Essenz der endlos vielen Beiträge zu diesem Thema richtig gedeutet habe, ist es jedoch so, dass man schon bei der Herstellung der Bierwürze steuerpflichtig wird...?


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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 28.12.2011 um 20:59  
Steuerpflichtig wird´s ab der Zugabe der Hefe.
Man könnte ja auch nicht steuerpflichtiges Malzbier herstellen.

Stefan
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Jevers Zeuge
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red_folder.gif erstellt am: 28.12.2011 um 21:04  
hm, scheint ja trotz der zahlreichen diskussionen nach wie vor keine wirklich klare aussage zu geben, wann bier denn nun bier wird und somit steuerpflichtig.


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Jevers Zeuge
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red_folder.gif erstellt am: 28.12.2011 um 21:07  
sehr schön der zweite absatz:

"Entsteht die Steuer durch die Entnahme von Bier aus einem Steuerlager oder durch den Verbrauch von Bier in diesem, ist der Steuerlagerinhaber Steuerschuldner unabhängig davon, ob er die Steuerentstehung selbst verursacht hat oder die Steuer ohne sein Wissen oder sogar gegen seinen Willen entstanden ist.
Daneben wird die Person Steuerschuldner, die bei einer unrechtmäßigen Entnahme (z.B. bei einem Diebstahl aus dem Steuerlager) das Bier entnommen hat oder in deren Namen das Bier entnommen wurde sowie jede weitere Person, die an der unrechtmäßigen Entnahme beteiligt war."

also: wer bier klaut hat es auf jeden fall zu versteuern. ist ja schließlich deutschland hier.


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tauroplu
Beiträge: 10493
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red_folder.gif erstellt am: 28.12.2011 um 21:23  
...Anfrage an den Zoll ist eben 'raus...


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Moorschwein
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red_folder.gif erstellt am: 28.12.2011 um 21:47  

Zitat von Kirk1701, am 28.12.2011 um 13:07


Nach wie vor ist sehr irritierend, daß der Hinweis zum Demo-Bier (Schaubrauen) nicht unterscheidet zwischen einem gewerblichen und einem privaten Brauherren. (Außerdem scheint er nirgendwo im Gesetzestext erwähnt zu sein.)

Ich könnte mir vorstellen, daß sich die Demo-Bier-Erwähnung nur an die gewerblichen Brauer richtet, um hier eindeutig klarzustellen, daß eine Herstellung auch außerhalb des Stamm-Betriebes steuerpflichtig ist. Und nur im Falle der Gewerblichkeit macht es ja Sinn, hier eine Besteuerung zu erwirken.

Für die steuerfrei brauenden Privatbrauer <200 Liter ist diese Regelung nämlich unplausibel. Es ist nicht nachvollziehbar, warum allein der Ort der Herstellung Auslöser einer steuerpflicht sein soll, wenn ansonsten alle anderen Bedingungen für eine Steuerfreiheit erfüllt wurden.
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Moderator
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 28.12.2011 um 21:57  

Zitat von Moorschwein, am 28.12.2011 um 21:47
Es ist nicht nachvollziehbar, warum allein der Ort der Herstellung Auslöser einer steuerpflicht sein soll, wenn ansonsten alle anderen Bedingungen für eine Steuerfreiheit erfüllt wurden.


Es geht darum, dass die 200 Liter nur dann frei sind, wenn sie im eigenen Haushalt hergestellt werden.
Und ich bin mir ziemlich sicher, dass damit das Vergären der Würze gemeint ist und nicht deren Herstellung.
Sonst müsste man ja auch für den bloßen Besitz von Malzextrakt Steuern zahlen.
Warten wir mal ab, was Michael für eine Antwort bekommt.

Stefan
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tinoquell
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red_folder.gif erstellt am: 28.12.2011 um 22:04  

Zitat von Moorschwein, am 28.12.2011 um 21:47
Für die steuerfrei brauenden Privatbrauer <200 Liter ist diese Regelung nämlich unplausibel. Es ist nicht nachvollziehbar, warum allein der Ort der Herstellung Auslöser einer steuerpflicht sein soll, wenn ansonsten alle anderen Bedingungen für eine Steuerfreiheit erfüllt wurden.

Hab' ich auch darüber nachgedacht und mir dann gesagt: Hey, wenn das nicht so -und (hobbymäßiges) Schaubrauen steuerfrei- wäre, dann würden wir doch alle zum Brautag mindestens einen Kumpel einladen und das Ganze dann einfach immer schön als Schaubrauen deklarieren.

Naja, schön dass einige Regelungen jetzt etwas leichter zugänglich gemacht wurden, das zeigt schon dass sich wohl die Anfragen häufen.

Zum Thema wann Bier denn nun Bier ist, hat mir der Zollbeamte aus Erfurt ziemlich unumwunden und recht kumpelhaft erklärt, dass er sich auf solche Spielchen nicht einlassen wird. Das Ganze war so korrekt vorgetragen, dass es zumindest mich überzeugte.

Grüße
Tino
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hoepfli
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red_folder.gif erstellt am: 28.12.2011 um 22:12  
Nochmals zur Erinnerung, diese Aussage habe ich vor 9 Monaten bekommen:
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Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 28.12.2011 um 22:23  
... und in dem Rechenbeispiel im Internet zeigt der Staat aber richtig Zähne !

Jeden Sud brav anzeigen, am Jahresende Formblatt ausfüllen ( 3 Seiten , auf der Rückseite alles schön eintragen ) und natürlich immer schön ein Sudbuch führen !
Der volkswirtschaftliche Aufwand liegt bei 15 Suden à 20 Liter für "Buchführung", Einzelanzeigen, Steueranmeldung , Überweisung und Bearbeitung des Vorgangs beim Zollamt wahrscheinlich so um die 250 - 300 Euronen, um gigantische 5,28 Euro abzugreifen, oder bei gesamt 4 Hektolitern sogar gewaltige 10 Euro !
Herzlichen Glückwunsch zur Errichtung eines neuen Denkmals für den heiligen St. Bürokratius !

:thumbup: :thumbup: :thumbup:
Antwort 17
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Jevers Zeuge
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red_folder.gif erstellt am: 28.12.2011 um 22:47  
@ tino: wieso spielchen? er muss doch in der lage sein, eine klare aussage zu machen. wer sonst?

@ tauroplu: wir sind gespannt. da das ganze ja ländersache ist, wäre eine wie auch immer geartete antwort aber auch nicht der weisheit letzter schluss. Hab daher auch mal eine entsprechende Anfrage gestartet.

die nummer 2203 der kombinierten nomenklatur der eu, um die es hier ja geht, sagt darüber auch nichts aus. da steht nur "bier aus malz"


[Editiert am 28.12.2011 um 22:53 von Jevers Zeuge]



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gillemann
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Registriert: 31.10.2007
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 28.12.2011 um 23:32  

Zitat von Westvleteren12, am 28.12.2011 um 22:23
... und in dem Rechenbeispiel im Internet zeigt der Staat aber richtig Zähne !

Jeden Sud brav anzeigen, am Jahresende Formblatt ausfüllen ( 3 Seiten , auf der Rückseite alles schön eintragen ) und natürlich immer schön ein Sudbuch führen ! Der volkswirtschaftliche Aufwand liegt bei 15 Suden à 20 Liter für "Buchführung", Einzelanzeigen, Steueranmeldung , Überweisung und Bearbeitung des Vorgangs beim Zollamt wahrscheinlich so um die 250 - 300 Euronen, um gigantische 5,28 Euro abzugreifen, oder bei gesamt 4 Hektolitern sogar gewaltige 10 Euro ! Herzlichen Glückwunsch zur Errichtung eines neuen Denkmals für den heiligen St. Bürokratius !


*I LIKE* ! :) [und habe gerade wahnsinnig Lust zu bowlen nachdem ich gerade das Hardcore IPA von Brewdog hatte, harharhar]
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 28.12.2011 um 23:37  
@Boris: das mit der Ländersache sehe ich anders, ich habe an die Bundeszollstelle geschrieben, wenn die antwortet, wäre das länderübergreifend, d.h. für alle HZAs bindend.
Aus Erfahrung weiß ich aber, dass ich das natürlich an mein für mich zuständiges HZA schreiben muss, die wiederum werden mir (wieder mal) nicht glauben und sich an die Bundeszollstelle wenden, um mir dann nochmal das zu bestätigen, was ich ja vorab schon mal von der Bundeszollstelle mitgeteilt bekommen habe.

Ich bin auch sehr gespannt.

Ciao
Michael


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Uwe12
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red_folder.gif erstellt am: 29.12.2011 um 09:15  
Interessanterweise muß ich den Beginn des Einmaischens bei der Braumeldung angeben, nicht etwa den der Hefezugabe.

Uwe
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hiasl
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red_folder.gif erstellt am: 29.12.2011 um 09:37  

Zitat von Jevers Zeuge, am 28.12.2011 um 22:47

die nummer 2203 der kombinierten nomenklatur der eu, um die es hier ja geht, sagt darüber auch nichts aus. da steht nur "bier aus malz"

Die Bezeichnung "Bier" ist über die BierV geschützt:
Zitat:
§ 1 Schutz der Bezeichnung Bier
(1) Unter der Bezeichnung Bier - allein oder in Zusammensetzung - oder unter Bezeichnungen oder bildlichen Darstellungen, die den Anschein erwecken, als ob es sich um Bier handelt, dürfen gewerbsmäßig nur Getränke in den Verkehr gebracht werden, die gegoren sind und den Vorschriften des § 9 Abs. 1, 2 und 4 bis 6 des Vorläufigen Biergesetzes und den §§ 16 bis 19, § 20 Abs. 1 Satz 2 und §§ 21 und 22 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Vorläufigen Biergesetzes entsprechen.
(2) Abweichend von Absatz 1 dürfen im Ausland hergestellte gegorene Getränke, die nicht den in Absatz 1 genannten Vorschriften entsprechen, unter der Bezeichnung "Bier" gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht werden, wenn sie im jeweiligen Herstellungsland unter der Bezeichnung "Bier" oder einer dieser Bezeichnung entsprechenden Verkehrsbezeichnung verkehrsfähig sind. Sind diesen Getränken zulassungsbedürftige Zusatzstoffe zugesetzt worden, so gilt dies jedoch nur, wenn für diese Zusatzstoffe eine Ausnahmeregelung nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch getroffen worden ist.
(3) Ein Getränk, bei dem die Gärung unterbrochen ist, gilt ebenfalls als gegoren.

Das heißt, zum Bier und damit steuerpflichtigen Gegenstand nach §1 BierStG wird der Sud nur, wenn er anschließend vergoren wird. Wenn du die Würze einfach mit CO2 aufbläst, ist das kein Bier im Sinne der Bierverordnung und somit nicht Steuergegenstand.


[Editiert am 29.12.2011 um 09:40 von hiasl]



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hiasl
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Zitat von Uwe12, am 29.12.2011 um 09:15
Interessanterweise muß ich den Beginn des Einmaischens bei der Braumeldung angeben, nicht etwa den der Hefezugabe.

Uwe

Wo steht das? Steht nicht im Gesetz und auch nicht auf der Zollseite.


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red_folder.gif erstellt am: 29.12.2011 um 12:17  
Zitat vom Zollamt:

"Bevor Sie mit dem Brauen Ihres Bieres beginnen, müssen Sie dem zuständigen Hauptzollamt den Beginn der Herstellung, den Herstellungsort und die voraussichtliche Menge an Bier, die im Kalenderjahr von Ihnen erzeugt werden soll, formlos mitteilen. "

Daraus lese ich, daß nun in jedem Fall nur noch eine einzige Meldung pro Jahr erforderlich ist, wenn die Freimenge nicht überschritten wird, denn man soll ja bei der Anmeldung schon die geplante Jahresmenge angeben.
Man kann also unter Hinweis auf das Zollformular 2075 gleich reinschreiben, daß man sich mit dem Formular wieder melden wird, falls die Freimenge doch überschritten wird.

Sollte somit eine Erleichterung für alle sein, die bisher jeden Sud einzeln anmelden mussten.
Falls sich ein Zollamt querstellen will, einfach auf den Text auf der Zoll Webpage verweisen und die sollen das mit dem Bundesministerium selber klären.


____________________
In Planung: -
Am Reifen: Klosterbier ; Stout ; Citrageist
Angezapft: Pale Ale mit Ami-Hopfen
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