Posting Freak Beiträge: 2828 Registriert: 30.11.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 28.12.2011 um 13:07 |
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Posting Freak Beiträge: 1163 Registriert: 25.6.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 28.12.2011 um 13:59 |
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nicht sehr aussagekräftiger themen-titel. besser wäre gewesen: "der
deutsche zoll schaft klarheit bei der biersteueranwendung"
@admin, eventuell ändern ____________________ Gruss aus der Schweiz, Dave aka Vade
meine 50l Anlage Biersektenmitglied 697 Schweizer
Brauereien
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Antwort 1 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 28.12.2011 um 14:15 |
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Nix da, Admin ändern...das kann der post Ersteller mal schön selber machen
Es gibt ja die Editierfunktion, da kann man den Titel selber
korrigieren.
Gruß
Michael ____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 1199 Registriert: 28.7.2002 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 28.12.2011 um 14:49 |
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warum ändern? Ist doch alles wie gehabt.
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Antwort 3 |
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Moderator Beiträge: 4922 Registriert: 5.4.2005 Status: Offline
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erstellt am: 28.12.2011 um 16:16 |
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...zumindest ist 234125311423 leider keine Primzahl.
Welche Geheimnisse mag diese Zahl also bergen?
Immerhin steht das mit der Freimenge jetzt explizit so drin.
Uwe
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Antwort 4 |
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Posting Freak Beiträge: 527 Registriert: 31.3.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 28.12.2011 um 20:37 |
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bleibt ja mal wieder die frage, ab wann bier bier ist. ich zumindest stelle
bei brauseminaren eine zuckerlösung her, kein bier.
____________________
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Antwort 5 |
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 28.12.2011 um 20:43 |
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Damit kommst Du nich durch...darüber gab es schon endlose Diskussionen.
____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 6 |
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Posting Freak Beiträge: 2947 Registriert: 15.11.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 28.12.2011 um 20:52 |
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Ich bin immer davon ausgegangen, daß die Würze mit dem Pitchen, also der
Zugabe der Hefe zu Bier wird. So steht es IMHO auch irgendwo im amtlichen
Regelement.
Alex
____________________ Home brewing
More control. Less risk.
If I had to explain you wouldn't understand.
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Antwort 7 |
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 28.12.2011 um 20:57 |
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Na gut...obwohl ich mich mit dem ganzen bürokratischen "Wust" überhaupt
nicht auskenne...Dann stelle ich eben öffentlich ein Lambic her
Wenn ich die Essenz der endlos vielen Beiträge zu diesem Thema richtig
gedeutet habe, ist es jedoch so, dass man schon bei der Herstellung der
Bierwürze steuerpflichtig wird...? ____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 8 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 28.12.2011 um 20:59 |
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Steuerpflichtig wird´s ab der Zugabe der Hefe.
Man könnte ja auch nicht steuerpflichtiges Malzbier herstellen.
Stefan
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Antwort 9 |
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Posting Freak Beiträge: 527 Registriert: 31.3.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 28.12.2011 um 21:04 |
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hm, scheint ja trotz der zahlreichen diskussionen nach wie vor keine
wirklich klare aussage zu geben, wann bier denn nun bier wird und somit
steuerpflichtig.
____________________
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Antwort 10 |
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Posting Freak Beiträge: 527 Registriert: 31.3.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 28.12.2011 um 21:07 |
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sehr schön der zweite absatz:
"Entsteht die Steuer durch die Entnahme von Bier aus einem Steuerlager oder
durch den Verbrauch von Bier in diesem, ist der Steuerlagerinhaber
Steuerschuldner unabhängig davon, ob er die Steuerentstehung selbst
verursacht hat oder die Steuer ohne sein Wissen oder sogar gegen seinen
Willen entstanden ist.
Daneben wird die Person Steuerschuldner, die bei einer unrechtmäßigen
Entnahme (z.B. bei einem Diebstahl aus dem Steuerlager) das Bier entnommen
hat oder in deren Namen das Bier entnommen wurde sowie jede weitere Person,
die an der unrechtmäßigen Entnahme beteiligt war."
also: wer bier klaut hat es auf jeden fall zu versteuern. ist ja
schließlich deutschland hier.
____________________
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Antwort 11 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 28.12.2011 um 21:23 |
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...Anfrage an den Zoll ist eben 'raus...
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 679 Registriert: 22.2.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 28.12.2011 um 21:47 |
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Nach wie vor ist sehr irritierend, daß der Hinweis zum Demo-Bier
(Schaubrauen) nicht unterscheidet zwischen einem gewerblichen und einem
privaten Brauherren. (Außerdem scheint er nirgendwo im Gesetzestext erwähnt
zu sein.)
Ich könnte mir vorstellen, daß sich die Demo-Bier-Erwähnung nur an die
gewerblichen Brauer richtet, um hier eindeutig klarzustellen, daß eine
Herstellung auch außerhalb des Stamm-Betriebes steuerpflichtig ist. Und nur
im Falle der Gewerblichkeit macht es ja Sinn, hier eine Besteuerung zu
erwirken.
Für die steuerfrei brauenden Privatbrauer <200 Liter ist diese Regelung
nämlich unplausibel. Es ist nicht nachvollziehbar, warum allein der Ort der
Herstellung Auslöser einer steuerpflicht sein soll, wenn ansonsten alle
anderen Bedingungen für eine Steuerfreiheit erfüllt wurden.
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Antwort 13 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 28.12.2011 um 21:57 |
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Zitat von Moorschwein, am 28.12.2011 um
21:47 | Es ist nicht nachvollziehbar, warum
allein der Ort der Herstellung Auslöser einer steuerpflicht sein soll, wenn
ansonsten alle anderen Bedingungen für eine Steuerfreiheit erfüllt wurden.
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Es geht darum, dass die 200 Liter nur dann frei sind, wenn sie im eigenen
Haushalt hergestellt werden.
Und ich bin mir ziemlich sicher, dass damit das Vergären der Würze gemeint
ist und nicht deren Herstellung.
Sonst müsste man ja auch für den bloßen Besitz von Malzextrakt Steuern
zahlen.
Warten wir mal ab, was Michael für eine Antwort bekommt.
Stefan
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Antwort 14 |
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Posting Freak Beiträge: 1776 Registriert: 14.7.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 28.12.2011 um 22:04 |
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Zitat von Moorschwein, am 28.12.2011 um
21:47 | Für die steuerfrei brauenden
Privatbrauer <200 Liter ist diese Regelung nämlich unplausibel. Es ist
nicht nachvollziehbar, warum allein der Ort der Herstellung Auslöser einer
steuerpflicht sein soll, wenn ansonsten alle anderen Bedingungen für eine
Steuerfreiheit erfüllt wurden. |
Hab' ich auch
darüber nachgedacht und mir dann gesagt: Hey, wenn das nicht so -und
(hobbymäßiges) Schaubrauen steuerfrei- wäre, dann würden wir doch alle zum
Brautag mindestens einen Kumpel einladen und das Ganze dann einfach immer
schön als Schaubrauen deklarieren.
Naja, schön dass einige Regelungen jetzt etwas leichter zugänglich gemacht
wurden, das zeigt schon dass sich wohl die Anfragen häufen.
Zum Thema wann Bier denn nun Bier ist, hat mir der Zollbeamte aus Erfurt
ziemlich unumwunden und recht kumpelhaft erklärt, dass er sich auf solche
Spielchen nicht einlassen wird. Das Ganze war so korrekt vorgetragen, dass
es zumindest mich überzeugte.
Grüße
Tino
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Antwort 15 |
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Posting Freak Beiträge: 2942 Registriert: 29.4.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 28.12.2011 um 22:12 |
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Nochmals zur Erinnerung, diese Aussage habe ich vor 9 Monaten bekommen:
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Antwort 16 |
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Gast
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erstellt am: 28.12.2011 um 22:23 |
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... und in dem Rechenbeispiel im Internet zeigt der Staat aber richtig
Zähne !
Jeden Sud brav anzeigen, am Jahresende Formblatt ausfüllen ( 3 Seiten , auf
der Rückseite alles schön eintragen ) und natürlich immer schön ein
Sudbuch führen !
Der volkswirtschaftliche Aufwand liegt bei 15 Suden à 20 Liter für
"Buchführung", Einzelanzeigen, Steueranmeldung , Überweisung und
Bearbeitung des Vorgangs beim Zollamt wahrscheinlich so um die 250 - 300
Euronen, um gigantische 5,28 Euro abzugreifen, oder bei gesamt 4
Hektolitern sogar gewaltige 10 Euro !
Herzlichen Glückwunsch zur Errichtung eines neuen Denkmals für den heiligen
St. Bürokratius !
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Posting Freak Beiträge: 527 Registriert: 31.3.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 28.12.2011 um 22:47 |
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@ tino: wieso spielchen? er muss doch in der lage sein, eine klare aussage
zu machen. wer sonst?
@ tauroplu: wir sind gespannt. da das ganze ja ländersache ist, wäre eine
wie auch immer geartete antwort aber auch nicht der weisheit letzter
schluss. Hab daher auch mal eine entsprechende Anfrage gestartet.
die nummer 2203 der kombinierten nomenklatur der eu, um die es hier ja
geht, sagt darüber auch nichts aus. da steht nur "bier aus malz"
[Editiert am 28.12.2011 um 22:53 von Jevers Zeuge]
____________________
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Antwort 18 |
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Senior Member Beiträge: 160 Registriert: 31.10.2007 Status: Offline
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erstellt am: 28.12.2011 um 23:32 |
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Zitat von Westvleteren12, am 28.12.2011 um
22:23 | ... und in dem Rechenbeispiel im
Internet zeigt der Staat aber richtig Zähne !
Jeden Sud brav anzeigen, am Jahresende Formblatt ausfüllen ( 3 Seiten , auf
der Rückseite alles schön eintragen ) und natürlich immer schön ein
Sudbuch führen ! Der volkswirtschaftliche Aufwand liegt bei 15 Suden à 20
Liter für "Buchführung", Einzelanzeigen, Steueranmeldung , Überweisung und
Bearbeitung des Vorgangs beim Zollamt wahrscheinlich so um die 250 - 300
Euronen, um gigantische 5,28 Euro abzugreifen, oder bei gesamt 4
Hektolitern sogar gewaltige 10 Euro ! Herzlichen Glückwunsch zur Errichtung
eines neuen Denkmals für den heiligen St. Bürokratius !
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*I LIKE* ! [und habe gerade wahnsinnig Lust zu bowlen nachdem ich
gerade das Hardcore IPA
von Brewdog hatte, harharhar]
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Antwort 19 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 28.12.2011 um 23:37 |
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@Boris: das mit der Ländersache sehe ich anders, ich habe an die
Bundeszollstelle geschrieben, wenn die antwortet, wäre das
länderübergreifend, d.h. für alle HZAs bindend.
Aus Erfahrung weiß ich aber, dass ich das natürlich an mein für mich
zuständiges HZA schreiben muss, die wiederum werden mir (wieder mal) nicht
glauben und sich an die Bundeszollstelle wenden, um mir dann nochmal das zu
bestätigen, was ich ja vorab schon mal von der Bundeszollstelle mitgeteilt
bekommen habe.
Ich bin auch sehr gespannt.
Ciao
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Moderator Beiträge: 4922 Registriert: 5.4.2005 Status: Offline
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erstellt am: 29.12.2011 um 09:15 |
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Interessanterweise muß ich den Beginn des Einmaischens bei der
Braumeldung angeben, nicht etwa den der Hefezugabe.
Uwe
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Antwort 21 |
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 29.12.2011 um 09:37 |
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Die Bezeichnung "Bier" ist über die BierV
geschützt: Zitat: | §
1 Schutz der Bezeichnung Bier
(1) Unter der Bezeichnung Bier - allein oder in Zusammensetzung - oder
unter Bezeichnungen oder bildlichen Darstellungen, die den Anschein
erwecken, als ob es sich um Bier handelt, dürfen gewerbsmäßig nur Getränke
in den Verkehr gebracht werden, die gegoren sind und den
Vorschriften des § 9 Abs. 1, 2 und 4 bis 6 des Vorläufigen Biergesetzes und
den §§ 16 bis 19, § 20 Abs. 1 Satz 2 und §§ 21 und 22 Abs. 1 der Verordnung
zur Durchführung des Vorläufigen Biergesetzes entsprechen.
(2) Abweichend von Absatz 1 dürfen im Ausland hergestellte gegorene
Getränke, die nicht den in Absatz 1 genannten Vorschriften entsprechen,
unter der Bezeichnung "Bier" gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht werden,
wenn sie im jeweiligen Herstellungsland unter der Bezeichnung "Bier" oder
einer dieser Bezeichnung entsprechenden Verkehrsbezeichnung verkehrsfähig
sind. Sind diesen Getränken zulassungsbedürftige Zusatzstoffe zugesetzt
worden, so gilt dies jedoch nur, wenn für diese Zusatzstoffe eine
Ausnahmeregelung nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
getroffen worden ist.
(3) Ein Getränk, bei dem die Gärung unterbrochen ist, gilt ebenfalls als
gegoren. |
Das heißt, zum Bier und damit
steuerpflichtigen Gegenstand nach §1 BierStG wird der Sud nur, wenn er
anschließend vergoren wird. Wenn du die Würze einfach mit CO2 aufbläst, ist
das kein Bier im Sinne der Bierverordnung und somit nicht Steuergegenstand.
[Editiert am 29.12.2011 um 09:40 von hiasl]
____________________ Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
---
Eigene
Homepage
BIER-BRAU-PROjekt
der Uni Erlangen
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Antwort 22 |
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 29.12.2011 um 09:40 |
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Antwort 23 |
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Posting Freak Beiträge: 611 Registriert: 5.9.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 29.12.2011 um 12:17 |
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Zitat vom Zollamt:
"Bevor Sie mit dem Brauen Ihres Bieres beginnen, müssen Sie dem
zuständigen Hauptzollamt den Beginn der Herstellung, den Herstellungsort
und die voraussichtliche Menge an Bier, die im Kalenderjahr von Ihnen
erzeugt werden soll, formlos mitteilen. "
Daraus lese ich, daß nun in jedem Fall nur noch eine einzige Meldung pro
Jahr erforderlich ist, wenn die Freimenge nicht überschritten wird, denn
man soll ja bei der Anmeldung schon die geplante Jahresmenge angeben.
Man kann also unter Hinweis auf das Zollformular 2075 gleich reinschreiben,
daß man sich mit dem Formular wieder melden wird, falls die Freimenge doch
überschritten wird.
Sollte somit eine Erleichterung für alle sein, die bisher jeden Sud einzeln
anmelden mussten.
Falls sich ein Zollamt querstellen will, einfach auf den Text auf der Zoll
Webpage verweisen und die sollen das mit dem Bundesministerium selber
klären.
____________________ In Planung: -
Am Reifen: Klosterbier ; Stout ; Citrageist
Angezapft: Pale Ale mit Ami-Hopfen
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Antwort 24 |
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