Willkommen bei Hobbybrauer.de Willkommen bei Hobbybrauer.de
Startseite Forumsübersicht Impressum  
Hauptmenü

Suche
archiv.hobbybrauer.de mit Google durchsuchen:

Board Index FAQ
Forum

ACHTUNG: Auf dieses Forum kann nur noch lesend zugegriffen werden. Falls Du hier im alten Forum bereits registriert warst, musst Du Dich im neuen Forum mit dem gleichen Usernamen UND der gleichen E-Mailadresse NEU registrieren, damit Dein Ranking (Anzahl Deiner Posts) aus diesem Forum ins neue mit übernommen wird. Zum neuen Forum geht's hier

Seite 2 von 14   «  1  2  3  4  5  »     
Autor: Betreff: Benachrichtung Zollamt die 2341989te
Posting Freak
Posting Freak

Rainer
Beiträge: 1199
Registriert: 28.7.2002
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 29.12.2011 um 12:47  
Hallo Karlsbräu,
so stand es immer bei mir im Antwortschreiben des Zoll´s.
Habe es auch immer, so wie du schreibst ausgelegt.
Gruß
Rainer
Profil anzeigen Antwort 25
Moderator
Posting Freak

Uwe12
Beiträge: 4922
Registriert: 5.4.2005
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 29.12.2011 um 14:10  
Matthias: es steht auf dem Formular, das ich ausgefüllt und als gescanntes JPG vor jedem Sud als Anmeldung an das HZA Schweinfurt zu senden habe:


Uwe
Profil anzeigen E-mail senden Antwort 26
Posting Freak
Posting Freak

hiasl
Beiträge: 958
Registriert: 9.6.2007
Status: Online
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 29.12.2011 um 14:24  
Ah ok.
Davon steht nämlich nichts im Gesetz. Ich denke, dass der Zollbeamte davon ausgeht, dass mit der Herstellung der Würze am Schluss ja fertiges Bier herauskommt. Allerdings ist lt. Gesetz nur die Herstellung von Bier gemäß der kombinierten Nomenklatur anzeigepflichtig und nicht die Würze per se.
Zitat:
§ 41 Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer
(1) Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird, ist von der Steuer bis zu einer Menge von 2 hl je Kalenderjahr befreit. Bier, das von Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt wird, gilt als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt.
(2) Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den Herstellungsort dem zuständigen Hauptzollamt vorab anzuzeigen. In der Anzeige ist die Biermenge anzugeben, die voraussichtlich innerhalb eines Kalenderjahres erzeugt wird. Das zuständige Hauptzollamt kann Erleichterungen zulassen.




____________________
Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
---
Eigene Homepage
BIER-BRAU-PROjekt der Uni Erlangen
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 27
Moderator
Posting Freak

Boludo
Beiträge: 9432
Registriert: 12.11.2008
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 29.12.2011 um 14:27  
Die geht weder die Uhrzeit noch die Grad Plato was an.
200 Liter sind frei, Plato egal.

Eigentlich sollten sich die Zollbeamte über diese Regelung den Kopf zerbrechen und nicht wir.
Je mehr man sich damit beschäftigt, desto deutlicher wird, dass die gesamte Sache ganz gewaltig hakt.


Stefan


[Editiert am 29.12.2011 um 14:28 von Boludo]
Profil anzeigen Antwort 28
Member
Member

Fubi
Beiträge: 72
Registriert: 18.10.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 29.12.2011 um 14:40  
Mit meinem Hauptzollamt in Aachen hab ich kein Problem. Ich muß auch nicht jeden Sud einzeln mitteilen.
Ich mache am Jahresende oder spätestens bis 20 Jan. des folgenden Jahres meine Jahresbiersteuererklärung.
Da steht dann alles drin was der freundliche Zollbeamte wissen möchte. Hat man mir so vom Zoll angeboten und ist ja auch für alle einfacher zu handhaben. Und die paar Euro Steuern zahl ich gern und dafür bin ich auf der sicheren Seite, wenn mal einer auf die Idee kommen sollte beim Zoll nachzufragen ob ich denn auch meine Biersteuer zahle.

Gruß,

Helmes
Profil anzeigen Antwort 29
Posting Freak
Posting Freak

TrashHunter
Beiträge: 5714
Registriert: 16.8.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
smilies/puzzled.gif erstellt am: 29.12.2011 um 17:35  
Ich wurde seinerzeit aufgefordert, jeden Sud vorab anzumelden. Das mache ich auch weiterhin bis ich Etwas Anderes höre:

Zitat:
Udo Meeßen, Herrnacker 7, 61276 Weilrod Taunus,

Aktenzeichen: xxxxxxx

Sehr geehrte Frau Pippert,
Sehr geehrte Frau Hintz,

gemäß der Aufforderung in Ihrem Anschreiben vom 5.August d.J. jeden Braubeginn vorab anzuzeigen, informiere ich Sie hiermit darüber, daß ich am kommenden Sonntag 1.Januar 2012

20 Liter Typ Belgisches Tarwe, Stammwürze 12,5° Plato

brauen werde.

Mit freundlichen Grüßen,

Udo Meeßen


Außerdem sagt der Gesetzestext, daß die Biersteuer sofort beim Entstehen der Steuerschuld fällig wird. Bedeutet für mich, daß ich mein HZA nach jedem Sud jenseits der 200L mit einer gesonderten Steuermeldung beschäftige.
Wenn ich also 5 Liter über die 2HL komme, wird die erste Steuermeldung fällig.. und zwar über diese FÜNF Liter. Und danach natürlich jeder weitere Sud und zwar schön einzeln SOLANGE mir vom HZA keine Jahreststeuermeldung angeboten wird.

Deren Bier, öh Arbeit :)


____________________
Botschafter der WBBBB in Hessen
Brauen ist die wahre Alchemie :P
Hobbybrauer. TrashHunters Leitfaden für Einsteiger.2014 Tredition Verlag
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 30
Posting Freak
Posting Freak

Rainer
Beiträge: 1199
Registriert: 28.7.2002
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 29.12.2011 um 19:09  
Hallo,
Zitat:
aus Zoll.de
Als Haus- und Hobbybrauer dürfen Sie in Ihrem Haushalt bis zu einer Menge von zwei Hektolitern im Kalenderjahr Ihr Bier selbst brauen, ohne dass Sie hierfür Biersteuer bezahlen müssen

Das heißt für mich, jeder Hobbybrauer darf in seinem Haushalt 200L herstellen. Wie seht ihr das?
Gruß
Rainer
Profil anzeigen Antwort 31
Posting Freak
Posting Freak

TrashHunter
Beiträge: 5714
Registriert: 16.8.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 29.12.2011 um 19:11  
RICHTIG :)


____________________
Botschafter der WBBBB in Hessen
Brauen ist die wahre Alchemie :P
Hobbybrauer. TrashHunters Leitfaden für Einsteiger.2014 Tredition Verlag
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 32
Administrator
Posting Freak

tauroplu
Beiträge: 10493
Registriert: 23.10.2005
Status: Online
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 29.12.2011 um 19:39  
Rainer, das hatten wir schon x-mal: die Freimenge von 200 l gilt PRO HAUSHALT. Selbst wenn in einem Haushalt mehrere Hobbybrauer Bier brauen, gilt die Menge von 200 l pro Haushalt, nicht pro im Haushalt lebendem Hobbybrauer. Das habe ich schriftlich vom Bundeszoll.

Gruß
Michael


____________________
„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
Profil anzeigen E-mail senden Homepage besuchen Antwort 33
Posting Freak
Posting Freak

Rainer
Beiträge: 1199
Registriert: 28.7.2002
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 29.12.2011 um 20:39  
Hallo Michael,
ich weiß, dass wir das schon X mal hatten. Ich verstehe das halt so, dass kein Hobbybrauer benachteilig ist. Dass der Zoll dieses ander sieht ist natürlich eine andere Sache. Wenn Du es schriftlich hast ist die Sache ja abgeklärt, was nicht heißt, dass ich es verstehe , aber lassen wir das.
Gruß
Rainer
Profil anzeigen Antwort 34
Posting Freak
Posting Freak

hiasl
Beiträge: 958
Registriert: 9.6.2007
Status: Online
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 29.12.2011 um 20:44  
Grundsätzlich kann das jeder auslegen, wie er will. Die einzige Möglichkeit, eine rechtskräftige Aussage zu erhalten, ist ein Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts. Wenn man mit einer Entscheidung des Zolls nicht zufrieden ist, kann man auch Widerspruch einlegen. Alle Genehmigungen des Zolls sind daher immer mit der Klausel "widerruflich" versehen.


____________________
Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
---
Eigene Homepage
BIER-BRAU-PROjekt der Uni Erlangen
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 35
Administrator
Posting Freak

tauroplu
Beiträge: 10493
Registriert: 23.10.2005
Status: Online
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 29.12.2011 um 22:01  
Hallo, Rainer, da gebe ich Dir VÖLLIG Recht: ich verstehe es auch nicht und werde es nie verstehen. Ich habe mich deswegen mit so einem Oberzolldingsbums ganz schön rumgekriegt....

Mittlerweile rege ich mich auch gar nicht mehr (so wirklich) auf, sondern freue mich darüber, dass ich 200 l für lau brauen darf. Habe eben die unglaubliche Steuerschuld von sage und schreibe 1,11 Euro ans HZA geschickt....

In diesem Sinne: Prost!

Ciao
Michael


____________________
„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
Profil anzeigen E-mail senden Homepage besuchen Antwort 36
Moderator
Posting Freak

Boludo
Beiträge: 9432
Registriert: 12.11.2008
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 29.12.2011 um 22:18  
Mir haben die gesagt, dass meine Frau selbstverständlich auch 200 Liter im Jahr anmelden darf.
Man sollte da nicht zu viel drüber nachdenken...

Stefan
Profil anzeigen Antwort 37
Posting Freak
Posting Freak

Basti_H
Beiträge: 532
Registriert: 30.12.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 30.12.2011 um 01:03  
Hallo zusammen,
dies ist mein erster Beitrag, obwohl ich schon seit über einem halben Jahr in diesem Forum aktiv mitlese. Ich möchte mich kurz Vorstellen, mein Name ist Sebastian (Basti) und zum Brauen bin ich durch ein Maischestarterset gekommen, dass mir meine Freundin zum Geburtstag geschenkt hat. Vorher hatte ich ein Bierkit mal getestet, das mich nicht überzeugte. Um so mehr klappt aber das Brauen auf "gewöhnliche" Art.
Zum eigentlichen Thema habe ich eine Antwort von meinem HZA in Hessen (Giessen) beizusteuern:

Sehr geehrter Herr ***,

ich habe davon Kenntnis genommen, dass Sie beabsichtigen, in Ihrem Haushalt Bier herzustellen. Das dort hergestellte Bier ist unter der Voraussetzung steuerfrei, dass es
• ausschließlich zum eigenen Verbrauch bereitet wird
• nicht verkauft wird
• im Kalenderjahr nicht mehr als 2 hl Bier hergestellt werden.
Darüber hinaus gehende Mengen sind von Ihnen zu versteuern. Das zu versteuernde Bier unterliegt einem ermäßigten Steuersatz von 0,4407 € je hl und Grad Plato (§ 2 Abs. 2 BierStG). (Grad Plato ist der Stammwürzegehalt des Bieres in Gramm je 100 Gramm Bier, errechnet nach der großen Ballingschen Formel aus dem im Bier vorhandenen Alkohol- und Extraktgehalt.)
Sollten Sie mehr als 2 hl Bier herstellen, bitte ich Sie, mir dies unverzüglich nach Überschreiten dieser Menge mitzuteilen.

Die einzelnen Brauvorgänge sind mir rechtzeitig vor deren Beginn unter Angabe des Herstellungsortes jeweils formlos schriftlich (ggf. per Fax oder E-Mail) anzuzeigen.

Die Herstellung von Bier unterliegt der zollamtlichen Überwachung (Steueraufsicht). Es sind daher von Ihnen formlose Aufzeichnungen über die Art (Angabe der Grad Plato) und Menge des hergestellten Bieres zu führen.
Die Aufzeichnungen müssen den mit der Steueraufsicht betrauten Beamten jederzeit zugänglich sein.
Sofern der Aufwand für die Ermittlung des Stammwürzegehalts in keinem Verhältnis zu der hergestellten Biermenge steht, stimme ich hiermit zu, dass pauschal ein Stammwürzegehalt von 12 Grad Plato angenommen wird.

Zu Ihrer Frage, ob es erlaubt ist, einen von Ihnen angemeldeten Sud bei Ihrer Lebensgefährtin durchzuführen, kann ich Ihnen mitteilen, dass dies nicht zu beanstanden ist, sofern Sie die hergestellte Würze anschließend in Ihrem Haushalt lagern und reifen lassen. Hintergrund dessen ist die Tatsache, dass die Würze noch kein Bier im Sinne des Biersteuergesetzes darstellt und demzufolge die eigentliche „Herstellung“ des Bieres (die im Haushalt des angemeldeten Hobbybrauers stattfinden muss) durch die Lagerung/Reifung erfolgt.
Sobald also die Würze im Haushalt Ihrer Lebensgefährtin nicht nur gekocht wird, sondern auch zu Bier „weiterverarbeitet“ wird, müsste sie sich separat als Hobbybrauer anmelden.

Für eventuelle weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Rechtsgrundlagen
§§ 23 und 5 Abs. 1 des Biersteuergesetzes (BierStG)
§ 41 Abs. 1 der Biersteuerverordnung (BierStV)
§ 209 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO)

Gruß an TrashHunter, Frau Pippert ist auch für mich zuständig ;) (Wohnort: nahe Friedberg)

Das heißt also für mich:
- Ich muss jeden Sud anmelden (formlos)
- erst dann, WENN das Bier anfängt zu gären (zugabe von Hefe)
- Freimenge PRO HAUSHALT

Nebenbei nochmals ein Dank an diese Community, mit diesem Forum konnte ich mir bis jetzt alle Fragen selbst beantworten und auch schon eigene Rezepte ableiten. Ich freue mich auch in Zukunft zu berichten, zur Zeit steh eine IPA in der Gärung, ein HopfenWeizen ist geplant und ein Duckstein Braumeister Klon wird versucht.

Ciao Basti
Profil anzeigen Antwort 38
Senior Member
Senior Member

jmsanta
Beiträge: 445
Registriert: 8.10.2010
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 30.12.2011 um 11:10  

Zitat von Fubi, am 29.12.2011 um 14:40
Mit meinem Hauptzollamt in Aachen hab ich kein Problem. Ich muß auch nicht jeden Sud einzeln mitteilen.

WTF?
Seit Oktober besteht Herr H.-G. S. des HZA Ac bei mir darauf jeden einzelnen Sud vorab anzumelden. Eine Nachfrage und Bitte um Erleichterung wurde mit Verweis auf "steuerliche Überwachungsgründe" zurückgewiesen.

Gruß, Jan


____________________
"Die Ungeduld hat häufig Schuld." - W. Busch
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 39
Posting Freak
Posting Freak

ZeroDome
Beiträge: 1478
Registriert: 3.3.2007
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 30.12.2011 um 12:00  

Zitat von jmsanta, am 30.12.2011 um 11:10

Zitat von Fubi, am 29.12.2011 um 14:40
Mit meinem Hauptzollamt in Aachen hab ich kein Problem. Ich muß auch nicht jeden Sud einzeln mitteilen.

WTF?
Seit Oktober besteht Herr H.-G. S. des HZA Ac bei mir darauf jeden einzelnen Sud vorab anzumelden. Eine Nachfrage und Bitte um Erleichterung wurde mit Verweis auf "steuerliche Überwachungsgründe" zurückgewiesen.

Gruß, Jan


Hi,

Ich muss beim HZA Aachen auch jeden einzelnen Sud anmelden.

lg Dominic


____________________
Viele Grüße
Dominic
Profil anzeigen Antwort 40
Administrator
Posting Freak

tauroplu
Beiträge: 10493
Registriert: 23.10.2005
Status: Online
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 2.1.2012 um 12:39  
Moin,

hier die Antwort von der Zoll.de Seite:

"Zum Brauen auf einem Dorffest:

Die Frage, was zu versteuerndes Bier ist, beantwortet § 1 Absatz 2 Biersteuergesetz.

Danach sind Bier

1. die Erzeugnisse der Position 2203 der Kombinierten Nomenklatur und

2. Mischungen von Bier im Sinn der Nummer 1 mit nichtalkoholischen Getränken, die der Position 2206 der Kombinierten
Nomenklatur zuzuordnen sind.

Die Position 2203 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Bier aus Malz.
Bier ist ein alkoholhaltiges Getränk, das hergestellt wird durch Vergären einer durch Kochen gewonnenen Würze aus
Gerstenmalz oder Weizenmalz, Wasser und üblicherweise Hopfen.

Nicht zu dieser Position gehören Getränke, die keinen Alkohol enthalten, gleichwohl aber gelegentlich als Bier
bezeichnet werden.

Wenn Sie auf dem Dorffest lediglich alkoholfreien Malzextrakt erzeugen, stellen Sie noch kein Bier im Sinne des
Biersteuergesetzes her.

Dies erfolgt erst durch das spätere Vergären des Malzextraktes.

Wenn dies bei Ihnen zu Hause geschieht, dürfen Sie die Steuerbefreiung für Hausbrauer in Anspruch nehmen.

Ich empfehle Ihnen, Ihr Vorgehen mit dem für Sie zuständigen Hauptzollamt abzustimmen.


Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden."

Für mich bedeutet das, dass sich das jeweils zuständige HZA an diese Aussagen zu halten hat. Manchmal wollen die einem nachweislich falsche Dinge "unterjubeln", was aber nicht aus Absicht geschieht, sondern aus Unkenntnis der gesamten Materie. Also, wenn Euer HZA was anderes erzählen will, dann verweist auf diese Aussage (die zwar keine rechtliche Instanz darstellt, aber immerhin) der Zollbehörde.

Fröhliches auf-einem-Dorffest-Malzextraktherstellen wünsche ich!

Ciao
Michael


____________________
„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
Profil anzeigen E-mail senden Homepage besuchen Antwort 41
Posting Freak
Posting Freak

Tudo
Beiträge: 1791
Registriert: 6.7.2004
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 2.1.2012 um 12:42  
Hallo Michael,

war diese Aussage denn auch mit einem Absender unterschrieben?


____________________
Meine Homepage für Brauseminare: http://www.bierschmiede.de
Mein Bierblog: http://www.bierblog.udo-toensing.de
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 42
Administrator
Posting Freak

tauroplu
Beiträge: 10493
Registriert: 23.10.2005
Status: Online
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 2.1.2012 um 12:50  
Ja, Udo, aber aus Datenschutzgründen habe ich den unterschlagen...ich da ein wenig gebranntes Kind. Mag sein, dass das übertrieben ist, aber im Zweifelsfalle leite ich den Namen natürlich gerne weiter.


[Editiert am 2.1.2012 um 12:50 von tauroplu]



____________________
„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
Profil anzeigen E-mail senden Homepage besuchen Antwort 43
Posting Freak
Posting Freak

Kirk1701
Beiträge: 2828
Registriert: 30.11.2009
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 2.1.2012 um 12:50  
Hallo zusammen,

wenn ich mich kurz einklinken darf.

Demnach wäre Schaubrauen also abgabenfrei. Ich stelle ja nur "Zuckerwasser" auf dem Dorffest her?

Kirk


____________________

Dieses Bier ist in Deutschland leider
nicht verfügbar, da es möglicherweise
Hopfen enthält, für die die erforderlichen
Geschmacksrechte von der GMEA nicht
eingeräumt wurden
Profil anzeigen Antwort 44
Administrator
Posting Freak

tauroplu
Beiträge: 10493
Registriert: 23.10.2005
Status: Online
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 2.1.2012 um 12:53  
...rrrrrröchtich!!!!


____________________
„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
Profil anzeigen E-mail senden Homepage besuchen Antwort 45
Posting Freak
Posting Freak

hiasl
Beiträge: 958
Registriert: 9.6.2007
Status: Online
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 2.1.2012 um 13:09  
q.e.d.
Sonst wäre (unvergorenes) Malzbier auch biersteuerpflichtig.
Ausnahme: Alkoholfreies Bier (Alkoholgehalt bis 0,5 % vol) unterliegt nicht der Biersteuer.
Anders lässt sicht meines Erachtens das Gesetz nicht auslegen.


[Editiert am 2.1.2012 um 13:11 von hiasl]



____________________
Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
---
Eigene Homepage
BIER-BRAU-PROjekt der Uni Erlangen
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 46
Posting Freak
Posting Freak

Tudo
Beiträge: 1791
Registriert: 6.7.2004
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 2.1.2012 um 13:10  
Dann schick mir den Namen doch bitte mal per PM


____________________
Meine Homepage für Brauseminare: http://www.bierschmiede.de
Mein Bierblog: http://www.bierblog.udo-toensing.de
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 47
Posting Freak
Posting Freak


Beiträge: 505
Registriert: 30.4.2004
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 2.1.2012 um 13:10  
hallo zusammen,

als ich im herbst ein scvhaubrauen veranstaltete bekam ich folgende antwort von meinem HZA.

Zitat:
Zu Ihrer Frage: "Ab wann ist Bier ein Steuergegenstand nach dem
Biersteuerrecht"?
Die Antwort gibt Ihnen § 1 Absatz 2 BierStG: Bier im Sinn dieses Gesetzes
sind 1. die Erzeugnisse der Position 2203 (Bier aus Malz) der Kombinierten
Nomenklatur und 2. Mischungen von Bier im Sinn der Nummer 1 mit
nichtalkoholischen Getränken, die der Position 2206 (andere gegorene
Getränke, z. B. Apfelwein, Birnenwein, Met, Alster oder Radler) der
Kombinierten Nomenklatur zuzuordnen sind.

Demnach ist Bier aus Malz ist erst dann Bier, wenn es vergoren ist.

Es ist noch anzumerken, dass die Herstellung von verbrauchsteuerpflichtigen
Waren (bei Bier schon das Ansetzen der Maische zu jedem Zeitpunkt des
Vorgangs) gemäß § 209 Abgabenordnung der Steueraufsicht unterliegt und die
Nichteinhaltung des bewilligten Verfahrens zur Steuerentstehung nach den
jeweiligen Bestimmungen führen kann.


somit verweisen die auch einen anderen paragraphen und schon muss es laut meinem HZA wieder angemeldet werden..... immer diese bürokraten....


____________________
gruss

frank
____________________________
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 48
Administrator
Posting Freak

tauroplu
Beiträge: 10493
Registriert: 23.10.2005
Status: Online
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 2.1.2012 um 13:11  
Hi, Frank,

berufe Dich auf die Privatauskunft des Zolls, die man mir gegeben hat. Ich leite Dir die mail gerne weiter.

EDIT: Rückanfrage läuft...

Hier kann ich aber nicht erkennen, dass das für Maische bereits zutrifft...

Gruß
Michael


[Editiert am 2.1.2012 um 13:18 von tauroplu]



____________________
„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
Profil anzeigen E-mail senden Homepage besuchen Antwort 49
  Seite 2 von 14   «  1  2  3  4  5  »     

 
  
 

Alle Logos und Warenzeichen auf dieser Seite sind Eigentum der jeweiligen Besitzer und Lizenzhalter.
Im übrigen gilt Haftungsausschluss. Weitere Details findest Du im Impressum.
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 1998 - 2022 by Hobbybrauer.de
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.
Die Website oder Teile daraus dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von Michael Plum weiterverwendet werden.
© 2014 Michael Plum