Posting Freak Beiträge: 1199 Registriert: 28.7.2002 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 29.12.2011 um 12:47 |
|
|
Hallo Karlsbräu,
so stand es immer bei mir im Antwortschreiben des Zoll´s.
Habe es auch immer, so wie du schreibst ausgelegt.
Gruß
Rainer
|
|
Antwort 25 |
|
Moderator Beiträge: 4922 Registriert: 5.4.2005 Status: Offline
|
|
erstellt am: 29.12.2011 um 14:10 |
|
|
Matthias: es steht auf dem Formular, das ich ausgefüllt und als gescanntes
JPG vor jedem Sud als Anmeldung an das HZA Schweinfurt zu senden habe:
Uwe
|
|
Antwort 26 |
|
Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 29.12.2011 um 14:24 |
|
|
Ah ok.
Davon steht nämlich nichts im Gesetz. Ich denke, dass der Zollbeamte davon
ausgeht, dass mit der Herstellung der Würze am Schluss ja fertiges Bier
herauskommt. Allerdings ist lt. Gesetz nur die Herstellung von Bier gemäß
der kombinierten Nomenklatur anzeigepflichtig und nicht die Würze per
se. Zitat: | § 41 Herstellung durch
Haus- und Hobbybrauer
(1) Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten
ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird,
ist von der Steuer bis zu einer Menge von 2 hl je Kalenderjahr befreit.
Bier, das von Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern
hergestellt wird, gilt als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt.
(2) Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den
Herstellungsort dem zuständigen Hauptzollamt vorab anzuzeigen. In der
Anzeige ist die Biermenge anzugeben, die voraussichtlich innerhalb eines
Kalenderjahres erzeugt wird. Das zuständige Hauptzollamt kann
Erleichterungen zulassen. |
____________________ Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
---
Eigene
Homepage
BIER-BRAU-PROjekt
der Uni Erlangen
|
|
Antwort 27 |
|
Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 29.12.2011 um 14:27 |
|
|
Die geht weder die Uhrzeit noch die Grad Plato was an.
200 Liter sind frei, Plato egal.
Eigentlich sollten sich die Zollbeamte über diese Regelung den Kopf
zerbrechen und nicht wir.
Je mehr man sich damit beschäftigt, desto deutlicher wird, dass die gesamte
Sache ganz gewaltig hakt.
Stefan
[Editiert am 29.12.2011 um 14:28 von Boludo]
|
|
Antwort 28 |
|
Member Beiträge: 72 Registriert: 18.10.2011 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 29.12.2011 um 14:40 |
|
|
Mit meinem Hauptzollamt in Aachen hab ich kein Problem. Ich muß auch nicht
jeden Sud einzeln mitteilen.
Ich mache am Jahresende oder spätestens bis 20 Jan. des folgenden Jahres
meine Jahresbiersteuererklärung.
Da steht dann alles drin was der freundliche Zollbeamte wissen möchte. Hat
man mir so vom Zoll angeboten und ist ja auch für alle einfacher zu
handhaben. Und die paar Euro Steuern zahl ich gern und dafür bin ich auf
der sicheren Seite, wenn mal einer auf die Idee kommen sollte beim Zoll
nachzufragen ob ich denn auch meine Biersteuer zahle.
Gruß,
Helmes
|
|
Antwort 29 |
|
Posting Freak Beiträge: 5714 Registriert: 16.8.2011 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 29.12.2011 um 17:35 |
|
|
Ich wurde seinerzeit aufgefordert, jeden Sud vorab anzumelden. Das mache
ich auch weiterhin bis ich Etwas Anderes höre:
Zitat: | Udo Meeßen, Herrnacker
7, 61276 Weilrod Taunus,
Aktenzeichen: xxxxxxx
Sehr geehrte Frau Pippert,
Sehr geehrte Frau Hintz,
gemäß der Aufforderung in Ihrem Anschreiben vom 5.August d.J. jeden
Braubeginn vorab anzuzeigen, informiere ich Sie hiermit darüber, daß ich am
kommenden Sonntag 1.Januar 2012
20 Liter Typ Belgisches Tarwe, Stammwürze 12,5° Plato
brauen werde.
Mit freundlichen Grüßen,
Udo Meeßen |
Außerdem sagt der Gesetzestext, daß die Biersteuer sofort beim Entstehen
der Steuerschuld fällig wird. Bedeutet für mich, daß ich mein HZA nach
jedem Sud jenseits der 200L mit einer gesonderten Steuermeldung
beschäftige.
Wenn ich also 5 Liter über die 2HL komme, wird die erste Steuermeldung
fällig.. und zwar über diese FÜNF Liter. Und danach natürlich jeder weitere
Sud und zwar schön einzeln SOLANGE mir vom HZA keine Jahreststeuermeldung
angeboten wird.
Deren Bier, öh Arbeit ____________________ Botschafter der WBBBB in Hessen
Brauen ist die wahre Alchemie
Hobbybrauer. TrashHunters Leitfaden für Einsteiger.2014
Tredition Verlag
|
|
Antwort 30 |
|
Posting Freak Beiträge: 1199 Registriert: 28.7.2002 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 29.12.2011 um 19:09 |
|
|
Hallo, Zitat: | aus Zoll.de
Als Haus- und Hobbybrauer dürfen Sie in Ihrem Haushalt bis zu einer
Menge von zwei Hektolitern im Kalenderjahr Ihr Bier selbst brauen, ohne
dass Sie hierfür Biersteuer bezahlen müssen
|
Das heißt für mich, jeder Hobbybrauer
darf in seinem Haushalt 200L herstellen. Wie seht ihr das?
Gruß
Rainer
|
|
Antwort 31 |
|
Posting Freak Beiträge: 5714 Registriert: 16.8.2011 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 29.12.2011 um 19:11 |
|
|
|
|
Antwort 32 |
|
Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 29.12.2011 um 19:39 |
|
|
Rainer, das hatten wir schon x-mal: die Freimenge von 200 l gilt PRO
HAUSHALT. Selbst wenn in einem Haushalt mehrere Hobbybrauer Bier brauen,
gilt die Menge von 200 l pro Haushalt, nicht pro im Haushalt lebendem
Hobbybrauer. Das habe ich schriftlich vom Bundeszoll.
Gruß
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
|
|
Posting Freak Beiträge: 1199 Registriert: 28.7.2002 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 29.12.2011 um 20:39 |
|
|
Hallo Michael,
ich weiß, dass wir das schon X mal hatten. Ich verstehe das halt so, dass
kein Hobbybrauer benachteilig ist. Dass der Zoll dieses ander sieht
ist natürlich eine andere Sache. Wenn Du es schriftlich hast ist die Sache
ja abgeklärt, was nicht heißt, dass ich es verstehe , aber lassen wir
das.
Gruß
Rainer
|
|
Antwort 34 |
|
Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 29.12.2011 um 20:44 |
|
|
Grundsätzlich kann das jeder auslegen, wie er will. Die einzige
Möglichkeit, eine rechtskräftige Aussage zu erhalten, ist ein
Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts. Wenn man mit einer Entscheidung des
Zolls nicht zufrieden ist, kann man auch Widerspruch einlegen. Alle
Genehmigungen des Zolls sind daher immer mit der Klausel "widerruflich"
versehen. ____________________ Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
---
Eigene
Homepage
BIER-BRAU-PROjekt
der Uni Erlangen
|
|
Antwort 35 |
|
Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 29.12.2011 um 22:01 |
|
|
Hallo, Rainer, da gebe ich Dir VÖLLIG Recht: ich verstehe es auch nicht und
werde es nie verstehen. Ich habe mich deswegen mit so einem
Oberzolldingsbums ganz schön rumgekriegt....
Mittlerweile rege ich mich auch gar nicht mehr (so wirklich) auf, sondern
freue mich darüber, dass ich 200 l für lau brauen darf. Habe eben die
unglaubliche Steuerschuld von sage und schreibe 1,11 Euro ans HZA
geschickt....
In diesem Sinne: Prost!
Ciao
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
|
|
Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 29.12.2011 um 22:18 |
|
|
Mir haben die gesagt, dass meine Frau selbstverständlich auch 200 Liter im
Jahr anmelden darf.
Man sollte da nicht zu viel drüber nachdenken...
Stefan
|
|
Antwort 37 |
|
Posting Freak Beiträge: 532 Registriert: 30.12.2011 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 30.12.2011 um 01:03 |
|
|
Hallo zusammen,
dies ist mein erster Beitrag, obwohl ich schon seit über einem halben Jahr
in diesem Forum aktiv mitlese. Ich möchte mich kurz Vorstellen, mein Name
ist Sebastian (Basti) und zum Brauen bin ich durch ein Maischestarterset
gekommen, dass mir meine Freundin zum Geburtstag geschenkt hat. Vorher
hatte ich ein Bierkit mal getestet, das mich nicht überzeugte. Um so mehr
klappt aber das Brauen auf "gewöhnliche" Art.
Zum eigentlichen Thema habe ich eine Antwort von meinem HZA in Hessen
(Giessen) beizusteuern:
Sehr geehrter Herr ***,
ich habe davon Kenntnis genommen, dass Sie beabsichtigen, in Ihrem Haushalt
Bier herzustellen. Das dort hergestellte Bier ist unter der Voraussetzung
steuerfrei, dass es
• ausschließlich zum eigenen Verbrauch bereitet wird
• nicht verkauft wird
• im Kalenderjahr nicht mehr als 2 hl Bier hergestellt werden.
Darüber hinaus gehende Mengen sind von Ihnen zu versteuern. Das zu
versteuernde Bier unterliegt einem ermäßigten Steuersatz von 0,4407 € je hl
und Grad Plato (§ 2 Abs. 2 BierStG). (Grad Plato ist der Stammwürzegehalt
des Bieres in Gramm je 100 Gramm Bier, errechnet nach der großen
Ballingschen Formel aus dem im Bier vorhandenen Alkohol- und
Extraktgehalt.)
Sollten Sie mehr als 2 hl Bier herstellen, bitte ich Sie, mir dies
unverzüglich nach Überschreiten dieser Menge mitzuteilen.
Die einzelnen Brauvorgänge sind mir rechtzeitig vor deren Beginn unter
Angabe des Herstellungsortes jeweils formlos schriftlich (ggf. per Fax oder
E-Mail) anzuzeigen.
Die Herstellung von Bier unterliegt der zollamtlichen Überwachung
(Steueraufsicht). Es sind daher von Ihnen formlose Aufzeichnungen über die
Art (Angabe der Grad Plato) und Menge des hergestellten Bieres zu
führen.
Die Aufzeichnungen müssen den mit der Steueraufsicht betrauten Beamten
jederzeit zugänglich sein.
Sofern der Aufwand für die Ermittlung des Stammwürzegehalts in keinem
Verhältnis zu der hergestellten Biermenge steht, stimme ich hiermit zu,
dass pauschal ein Stammwürzegehalt von 12 Grad Plato angenommen wird.
Zu Ihrer Frage, ob es erlaubt ist, einen von Ihnen angemeldeten Sud bei
Ihrer Lebensgefährtin durchzuführen, kann ich Ihnen mitteilen, dass dies
nicht zu beanstanden ist, sofern Sie die hergestellte Würze anschließend in
Ihrem Haushalt lagern und reifen lassen. Hintergrund dessen ist die
Tatsache, dass die Würze noch kein Bier im Sinne des Biersteuergesetzes
darstellt und demzufolge die eigentliche „Herstellung“ des Bieres (die im
Haushalt des angemeldeten Hobbybrauers stattfinden muss) durch die
Lagerung/Reifung erfolgt.
Sobald also die Würze im Haushalt Ihrer Lebensgefährtin nicht nur gekocht
wird, sondern auch zu Bier „weiterverarbeitet“ wird, müsste sie sich
separat als Hobbybrauer anmelden.
Für eventuelle weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen
§§ 23 und 5 Abs. 1 des Biersteuergesetzes (BierStG)
§ 41 Abs. 1 der Biersteuerverordnung (BierStV)
§ 209 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO)
Gruß an TrashHunter, Frau Pippert ist auch für mich zuständig
(Wohnort: nahe Friedberg)
Das heißt also für mich:
- Ich muss jeden Sud anmelden (formlos)
- erst dann, WENN das Bier anfängt zu gären (zugabe von Hefe)
- Freimenge PRO HAUSHALT
Nebenbei nochmals ein Dank an diese Community, mit diesem Forum konnte ich
mir bis jetzt alle Fragen selbst beantworten und auch schon eigene Rezepte
ableiten. Ich freue mich auch in Zukunft zu berichten, zur Zeit steh eine
IPA in der Gärung, ein HopfenWeizen ist geplant und ein Duckstein
Braumeister Klon wird versucht.
Ciao Basti
|
|
Antwort 38 |
|
Senior Member Beiträge: 445 Registriert: 8.10.2010 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 30.12.2011 um 11:10 |
|
|
WTF?
Seit Oktober besteht Herr H.-G. S. des HZA Ac bei mir darauf jeden
einzelnen Sud vorab anzumelden. Eine Nachfrage und Bitte um Erleichterung
wurde mit Verweis auf "steuerliche Überwachungsgründe" zurückgewiesen.
Gruß, Jan ____________________ "Die Ungeduld hat häufig Schuld." - W. Busch
|
|
Antwort 39 |
|
Posting Freak Beiträge: 1478 Registriert: 3.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 30.12.2011 um 12:00 |
|
|
Zitat von jmsanta, am 30.12.2011 um
11:10 | WTF?
Seit Oktober besteht Herr H.-G. S. des HZA Ac bei mir darauf jeden
einzelnen Sud vorab anzumelden. Eine Nachfrage und Bitte um Erleichterung
wurde mit Verweis auf "steuerliche Überwachungsgründe" zurückgewiesen.
Gruß, Jan |
Hi,
Ich muss beim HZA Aachen auch jeden einzelnen Sud anmelden.
lg Dominic ____________________ Viele Grüße
Dominic
|
|
Antwort 40 |
|
Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 2.1.2012 um 12:39 |
|
|
Moin,
hier die Antwort von der Zoll.de Seite:
"Zum Brauen auf einem Dorffest:
Die Frage, was zu versteuerndes Bier ist, beantwortet § 1 Absatz 2
Biersteuergesetz.
Danach sind Bier
1. die Erzeugnisse der Position 2203 der Kombinierten Nomenklatur und
2. Mischungen von Bier im Sinn der Nummer 1 mit nichtalkoholischen
Getränken, die der Position 2206 der Kombinierten
Nomenklatur zuzuordnen sind.
Die Position 2203 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Bier aus Malz.
Bier ist ein alkoholhaltiges Getränk, das hergestellt wird durch Vergären
einer durch Kochen gewonnenen Würze aus
Gerstenmalz oder Weizenmalz, Wasser und üblicherweise Hopfen.
Nicht zu dieser Position gehören Getränke, die keinen Alkohol enthalten,
gleichwohl aber gelegentlich als Bier
bezeichnet werden.
Wenn Sie auf dem Dorffest lediglich alkoholfreien Malzextrakt erzeugen,
stellen Sie noch kein Bier im Sinne des
Biersteuergesetzes her.
Dies erfolgt erst durch das spätere Vergären des Malzextraktes.
Wenn dies bei Ihnen zu Hause geschieht, dürfen Sie die Steuerbefreiung für
Hausbrauer in Anspruch nehmen.
Ich empfehle Ihnen, Ihr Vorgehen mit dem für Sie zuständigen Hauptzollamt
abzustimmen.
Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt
werden."
Für mich bedeutet das, dass sich das jeweils zuständige HZA an diese
Aussagen zu halten hat. Manchmal wollen die einem nachweislich falsche
Dinge "unterjubeln", was aber nicht aus Absicht geschieht, sondern aus
Unkenntnis der gesamten Materie. Also, wenn Euer HZA was anderes erzählen
will, dann verweist auf diese Aussage (die zwar keine rechtliche Instanz
darstellt, aber immerhin) der Zollbehörde.
Fröhliches auf-einem-Dorffest-Malzextraktherstellen wünsche ich!
Ciao
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
|
|
Posting Freak Beiträge: 1791 Registriert: 6.7.2004 Status: Offline
|
|
erstellt am: 2.1.2012 um 12:42 |
|
|
|
|
Antwort 42 |
|
Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 2.1.2012 um 12:50 |
|
|
Ja, Udo, aber aus Datenschutzgründen habe ich den unterschlagen...ich da
ein wenig gebranntes Kind. Mag sein, dass das übertrieben ist, aber im
Zweifelsfalle leite ich den Namen natürlich gerne weiter.
[Editiert am 2.1.2012 um 12:50 von tauroplu]
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
|
|
Posting Freak Beiträge: 2828 Registriert: 30.11.2009 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 2.1.2012 um 12:50 |
|
|
Hallo zusammen,
wenn ich mich kurz einklinken darf.
Demnach wäre Schaubrauen also abgabenfrei. Ich stelle ja nur "Zuckerwasser"
auf dem Dorffest her?
Kirk ____________________
Dieses Bier ist in Deutschland leider
nicht verfügbar, da es möglicherweise
Hopfen enthält, für die die erforderlichen
Geschmacksrechte von der GMEA nicht
eingeräumt wurden
|
|
Antwort 44 |
|
Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 2.1.2012 um 12:53 |
|
|
...rrrrrröchtich!!!!
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
|
|
Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 2.1.2012 um 13:09 |
|
|
q.e.d.
Sonst wäre (unvergorenes) Malzbier auch biersteuerpflichtig.
Ausnahme: Alkoholfreies Bier (Alkoholgehalt bis 0,5 % vol) unterliegt nicht
der Biersteuer.
Anders lässt sicht meines Erachtens das Gesetz nicht auslegen.
[Editiert am 2.1.2012 um 13:11 von hiasl]
____________________ Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
---
Eigene
Homepage
BIER-BRAU-PROjekt
der Uni Erlangen
|
|
Antwort 46 |
|
Posting Freak Beiträge: 1791 Registriert: 6.7.2004 Status: Offline
|
|
erstellt am: 2.1.2012 um 13:10 |
|
|
|
|
Antwort 47 |
|
Posting Freak Beiträge: 505 Registriert: 30.4.2004 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 2.1.2012 um 13:10 |
|
|
hallo zusammen,
als ich im herbst ein scvhaubrauen veranstaltete bekam ich folgende antwort
von meinem HZA.
Zitat: | Zu Ihrer Frage: "Ab wann
ist Bier ein Steuergegenstand nach dem
Biersteuerrecht"?
Die Antwort gibt Ihnen § 1 Absatz 2 BierStG: Bier im Sinn dieses
Gesetzes
sind 1. die Erzeugnisse der Position 2203 (Bier aus Malz) der
Kombinierten
Nomenklatur und 2. Mischungen von Bier im Sinn der Nummer 1 mit
nichtalkoholischen Getränken, die der Position 2206 (andere gegorene
Getränke, z. B. Apfelwein, Birnenwein, Met, Alster oder Radler) der
Kombinierten Nomenklatur zuzuordnen sind.
Demnach ist Bier aus Malz ist erst dann Bier, wenn es vergoren ist.
Es ist noch anzumerken, dass die Herstellung von
verbrauchsteuerpflichtigen
Waren (bei Bier schon das Ansetzen der Maische zu jedem Zeitpunkt des
Vorgangs) gemäß § 209 Abgabenordnung der Steueraufsicht unterliegt und
die
Nichteinhaltung des bewilligten Verfahrens zur Steuerentstehung nach den
jeweiligen Bestimmungen führen kann. |
somit verweisen die auch einen anderen paragraphen und schon muss es laut
meinem HZA wieder angemeldet werden..... immer diese bürokraten.... ____________________ gruss
frank
____________________________
|
|
Antwort 48 |
|
Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 2.1.2012 um 13:11 |
|
|
Hi, Frank,
berufe Dich auf die Privatauskunft des Zolls, die man mir gegeben hat. Ich
leite Dir die mail gerne weiter.
EDIT: Rückanfrage läuft...
Hier
kann ich aber nicht erkennen, dass das für Maische bereits zutrifft...
Gruß
Michael
[Editiert am 2.1.2012 um 13:18 von tauroplu]
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
|
|