Posting Freak Beiträge: 1791 Registriert: 6.7.2004 Status: Offline
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erstellt am: 2.1.2012 um 20:47 |
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Antwort 75 |
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Senior Member Beiträge: 290 Registriert: 20.8.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.1.2012 um 20:53 |
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könnte natürlich sein, dass die wegen den 0,85 € da eher genervt reagieren.
Aber man weiß ja wie es ist, da gehts ums Prinzip, wenn einem doch mal
einer was anhängen will undso
Also eine Vorabangabe der Mengen muss ich auf jeden Fall machen und es
heißt auch dass ich meine Anmeldungen aufbewahren muss und diese maßgbelich
sind...
also ich mach jetzt mal den Versuch (hatte das halt nochnie) und werd den
Schmarrn mal anmelden, ist ja eigentlich gar nicht so aufwändig (ich hoffe
die akzeptieren eine eingescannte Unterschrift - sonst kommen nochmal
Portogebühren in Höhe der Steuer hinzu)..
ich werd dann berichten, ob die mich exekutieren wollen wegen
Amtsbehinderung odersowas
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Antwort 76 |
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Posting Freak Beiträge: 1199 Registriert: 28.7.2002 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.1.2012 um 20:54 |
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Hallo Tudo,
danke für die Antwort, glaubte das hier herausgehört zu haben. Meine 3 Sude
a 60L / Jahr habe ich als Sudprotokoll um mal ein gute Bier nochmal
nachzubrauen, alles Andere landete im Müll.
Gruß
Rainer
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Antwort 77 |
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Posting Freak Beiträge: 1181 Registriert: 19.9.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.1.2012 um 20:56 |
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Zitat von Tudo, am 2.1.2012 um
20:46 | Ihr habt (macht) euch teilweise auch
Probleme. Woher soll der Zoll denn wissen, wieviel bei jedem Sud
tatsächlich heraus gekommen ist. Das Kann ja durchaus von der angemeldeten
Menge abweichen und insgesamt 10 Prozent mehr geworden sein als geplant.
Denkst du eigentlich ernsthaft, dass deine lächerliche Biersteuererklärung
mit den Sudanmeldungen abgeglichen wird? Wenn überhaupt, dann aus
Gehässigkeit, weil du mit dem Kleinkram Arbeit verursachst.....
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Bei meiner Brauanmeldung steht folgender Text
mit drinnen:
Die Bierherstellung unterliegt nach §209 der Abgabenordnung der
Steueraufsicht durch das zuständige Hauptzollamt, Sachgebiet
Prüfungsdienst. Bei Hobbybrauern wird auf die Führung der nach dem
Biersteuergesetz vorgeschriebenen Büchern verzichtet. Auf verlangen sind
jedoch den mit der Steueraufsicht betrauten Beamten die Unterlagen über Art
und Menge der eingesetzten Braustoffe (z.B. Einkaufsrechnungen) vorzulegen.
Man bittet deshalb, die entsprechenden Unterlagen aufzubewahren.
Also alles aufbewahren, sich aber nicht verrückt machen lassen!
Gruß Matze ____________________ Auch Wasser ist ein edler Tropfen, kocht man es mit Malz und
Hopfen.
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Antwort 78 |
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Posting Freak Beiträge: 532 Registriert: 30.12.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.1.2012 um 22:46 |
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Zitat von Barney Gumble, am 2.1.2012 um
20:53 | könnte natürlich sein, dass die wegen
den 0,85 € da eher genervt reagieren. Aber man weiß ja wie es ist, da gehts
ums Prinzip, wenn einem doch mal einer was anhängen will undso
Also eine Vorabangabe der Mengen muss ich auf jeden Fall machen und es
heißt auch dass ich meine Anmeldungen aufbewahren muss und diese maßgbelich
sind...
also ich mach jetzt mal den Versuch (hatte das halt nochnie) und werd den
Schmarrn mal anmelden, ist ja eigentlich gar nicht so aufwändig (ich hoffe
die akzeptieren eine eingescannte Unterschrift - sonst kommen nochmal
Portogebühren in Höhe der Steuer hinzu)..
ich werd dann berichten, ob die mich exekutieren wollen wegen
Amtsbehinderung odersowas |
Ich glaube, du machst dir hier mehr Probleme, als tatsächlich existieren.
Wo kein Kläger, da kein Richter. Schau doch einfach, welche Sude du
angemeldet hast und ob du mit den angemeldeten Suden die erlaubte Freimenge
überschreitest. Wenn nicht, dann würd ich auch nichts nachträglich
anmelden, denn im nachhinein kann da niemand mehr was nachweisen.
Für dieses Kalenderjahr kannst du dann mit der ausführlichen Dokumentation
anfangen, denn so viel Aufwand ist es ja nicht, eben ein Protokoll für
einen Sud mitzuschreiben und dann ist man auf der sicheren Seite.
Ciao Basti ____________________ Wetterauer Hausbräu
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Antwort 79 |
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Posting Freak Beiträge: 902 Registriert: 11.6.2006 Status: Offline
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erstellt am: 3.1.2012 um 08:34 |
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Hallo,
ich denke mal, die Zollformalitäten für Hobbybrauer sind die vereinfachten
Maßnahmen einen Biersteuerbuches. Hier müssen die Sude bei Herstellung mit
Menge und Stawü. eingetragen werden. Erst bei Entnahme aus dem Steuerlager
fällt die Biersteuer an. Da im Gär/ Reifefaß immer ein wenig "Schmodder"
zurück bleibt, kann die versteuerte Menge geringer sein als die
hergestellte Menge.
Wäre mal zu überlegen, ob die Freigrenze sich auf die geplante/hergestellte
oder erreichte Menge fertigen Bieres bezieht. Prozentual liegen die
Verlustmengen bei kleinen Suden ja viel höher als bei den Großen.
Allerdings, rührt man zu viel in der Sch....., fängts an zu stinken.
Gruß hufpfleger ____________________ Gruß hufpfleger,
der immer noch einen Pächter sucht!
Infos unter dem button "Bierbrauer werden?" in der Navigationleiste
http://hämmscher-bier.de
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Antwort 80 |
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Senior Member Beiträge: 445 Registriert: 8.10.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.1.2012 um 08:43 |
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Ich komme mir beiden ganzen Biersteuerdiskussionen gerade vor wie in einer
Endlosschleife. Es bedarf da überhaupt keiner Nachfrage, die Brauanzeige
jedes einzelnen Sudes einige Tage VOR Braubeginn hat der Zoll von mir mit
der Jahresmeldung gefordert ohne das es einer gesonderten Nachfrage bedurft
hätte.
Der darin geforderte Inhalt wurde mir auch vorgegeben. So daß kein
ernsthafter Diskussionsbedarf entstehen kann.
Meine Brauanzeige ist eine Word-Datei mit folgenden Inhalt: Zitat: | Jan M Tel.: x
E-Mail: x
Str. mobil: x Fax: x
52428 Jülich
Hauptzollamt Aachen
– Biersteuer –
Im Süsterfeld 9 Fax: 0241 / 94 325 - 14 21
52072 Aachen
Jülich, 07.11.2011
Brauanzeige - Ihr Zeichen: GZ xxxxxx
Sehr geehrter Herr S.,
sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß ihrer Aufforderung vom 29.9.2011 setze ich sie hiermit darüber in
Kenntnis, daß ich für den eigenen Verbrauch Bier herstellen werde.
Herstellungsort: Absenderadresse
Herstellungsdatum: 12./13.11.2011
Biermenge: 10 Liter obergäriges Bier (Hefeweizen)
Angestrebter Stammwürzegehalt: ca. 12° Plato
Sollte ich die steuerfrei genehmigte Menge von 2 hl im Kalenderjahr
überschreiten, werde ich selbstverständlich mit Eintreten der Steuerpflicht
eine Steuererklärung abgeben.
Für den Fall, daß ihnen Informationen fehlen oder anderweitige Nachfragen
bestehen, stehe ich ihnen gerne unter o.g. Kontaktdaten zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Jan M |
Da wird nur noch das Datum, Bierart, SW
ausgetauscht auf ein Knöpfchen gedrückt und die Brauanzeige geht ohne
Ausdruck mit eingescannter Unterschrift direkt per FAX an das HZA Ac.
Viel interessanter fände ich mal eine Nachfrage beim Bund der Steuerzahler
zu der Thematik...
Ich glaube, das werde ich die nächsten Tage mal machen.
Gruß, Jan
[Editiert am 3.1.2012 um 08:52 von jmsanta]
____________________ "Die Ungeduld hat häufig Schuld." - W. Busch
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Antwort 81 |
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Posting Freak Beiträge: 2153 Registriert: 8.2.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.1.2012 um 09:07 |
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Ich finds auch nicht. Ich
habs aber als Worddatei, die ich mal vom HZA zugeschickt bekommen hab. Wenn
du willst, schick ich dir das per Email, dann bitte ne PN an mich.
Gruß Hotte
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Antwort 82 |
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Senior Member Beiträge: 178 Registriert: 7.9.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.1.2012 um 10:20 |
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Das HZA Darmstadt verlangt sogar jeden Sud zwei Wochen im voraus
anzumelden. Dazu braucht es schon hellseherische Fähigkeiten weil ich
niemals so weit plane, ist ja schlieslich meine Freizeit und da entscheide
ich nach Tageslaune was ich mache. Ich melde dann einfach auf Verdacht
einen Sud an und wenn sich im Verlauf der zwei Wochen was ändert ist es
halt so, die Gesamtmenge stimmt ja trotzdem. In der "Buchführung" wurde das
Bier natürlich am angemeldeten Tag gebraut, dann stimmt die Aktenlage und
darum gehts ja schlieslich.
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Antwort 83 |
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Posting Freak Beiträge: 2828 Registriert: 30.11.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.1.2012 um 10:28 |
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Zitat von jmsanta, am 3.1.2012 um
08:43 |
Ich komme mir beiden ganzen Biersteuerdiskussionen gerade vor wie in einer
Endlosschleife. Es bedarf da überhaupt keiner Nachfrage, die Brauanzeige
jedes einzelnen Sudes einige Tage VOR Braubeginn hat der Zoll von mir mit
der Jahresmeldung gefordert ohne das es einer gesonderten Nachfrage bedurft
hätte.
Der darin geforderte Inhalt wurde mir auch vorgegeben. So daß kein
ernsthafter Diskussionsbedarf entstehen kann.
Meine Brauanzeige ist eine Word-Datei mit folgenden Inhalt: Zitat: | Jan M Tel.: x
E-Mail: x
Str. mobil: x Fax: x
52428 Jülich
Hauptzollamt Aachen
– Biersteuer –
Im Süsterfeld 9 Fax: 0241 / 94 325 - 14 21
52072 Aachen
Jülich, 07.11.2011
Brauanzeige - Ihr Zeichen: GZ xxxxxx
Sehr geehrter Herr S.,
sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß ihrer Aufforderung vom 29.9.2011 setze ich sie hiermit darüber in
Kenntnis, daß ich für den eigenen Verbrauch Bier herstellen werde.
Herstellungsort: Absenderadresse
Herstellungsdatum: 12./13.11.2011
Biermenge: 10 Liter obergäriges Bier (Hefeweizen)
Angestrebter Stammwürzegehalt: ca. 12° Plato
Sollte ich die steuerfrei genehmigte Menge von 2 hl im Kalenderjahr
überschreiten, werde ich selbstverständlich mit Eintreten der Steuerpflicht
eine Steuererklärung abgeben.
Für den Fall, daß ihnen Informationen fehlen oder anderweitige Nachfragen
bestehen, stehe ich ihnen gerne unter o.g. Kontaktdaten zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Jan M |
Da wird nur noch das Datum, Bierart, SW
ausgetauscht auf ein Knöpfchen gedrückt und die Brauanzeige geht ohne
Ausdruck mit eingescannter Unterschrift direkt per FAX an das HZA Ac.
Viel interessanter fände ich mal eine Nachfrage beim Bund der Steuerzahler
zu der Thematik...
Ich glaube, das werde ich die nächsten Tage mal machen.
Gruß, Jan
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Damit hält sich also das HZA genau an die Forderung von der Zoll.de
Homepage die da lauten:
Bevor Sie mit dem Brauen Ihres Bieres beginnen, müssen Sie dem
zuständigen Hauptzollamt den Beginn der Herstellung, den
Herstellungsort und die voraussichtliche Menge an Bier, die im Kalenderjahr
von Ihnen erzeugt werden soll, formlos mitteilen.
Alles andere ist also schon Kulanz von den HZA.
Jedoch 2 Wochen vorher anmelden zu müssen ist nicht mit den Vorgaben in
einklang zu bringen.
Kirk
EDIT: Ich lese da gerade einen kleinen Widerspruch raus.
Beginn der Herstellung und voraussichtliche Menge an Bier, die im
Kalenderjahr
Durch den Bezug auf Kalenderjahr wäre bei Beginn wohl 1.1.2012 nämlich der
Beginn des Kalenderjahres anzunehmen.
Also wieder eine klare unklarheit....
[Editiert am 3.1.2012 um 10:32 von Kirk1701]
____________________
Dieses Bier ist in Deutschland leider
nicht verfügbar, da es möglicherweise
Hopfen enthält, für die die erforderlichen
Geschmacksrechte von der GMEA nicht
eingeräumt wurden
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Antwort 84 |
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Posting Freak Beiträge: 1478 Registriert: 3.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.1.2012 um 10:34 |
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Zitat: | Jedoch 2 Wochen vorher
anmelden zu müssen ist nicht mit den Vorgaben in einklang zu bringen.
Kirk |
Das verlangt das HZA Aachen auch jedenfalls bei mir bisher nicht! 4 oder 5
Tage per E-mail beim letzten mal vorher wurden nicht beanstandet. In zwei
Wochen könnte auch zuviel passieren, dass man dann doch nicht kann, fände
ich gar nicht angebracht. Auch finde ich die Beschränkung auf den genauen
Brautag nicht schön. Eine Zeitspanne, mit ein bisschen Spontanität, wäre
doch viel angenehmer... ____________________ Viele Grüße
Dominic
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Antwort 85 |
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Posting Freak Beiträge: 505 Registriert: 30.4.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.1.2012 um 10:43 |
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HZA Saarbrücken möchte 10 Tage vorher die Anmeldung
____________________ gruss
frank
____________________________
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Antwort 86 |
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Posting Freak Beiträge: 2828 Registriert: 30.11.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.1.2012 um 10:47 |
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Hmmm,
wie kommen die da drauf? Und wenn man pauschal 2 Wochen vorher
anmeldet und 1 Tag vorher absagt? Wie läuft das denn?
Ich widerrufe meine Brauanzeige vom xx.xx.xx da ich gemerkt habe das mein
Hopfen verdorben ist?
Kirk ____________________
Dieses Bier ist in Deutschland leider
nicht verfügbar, da es möglicherweise
Hopfen enthält, für die die erforderlichen
Geschmacksrechte von der GMEA nicht
eingeräumt wurden
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Antwort 87 |
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 3.1.2012 um 11:16 |
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Ich habe z.T. meine Anmeldung erst 3 Tage vor Beginn geschickt.
In der Regel schicke ich am Montag/Dienstag, wenn ich am Samstag brauen
will. Gab noch nie Beanstandungen.
[HZA Nürnberg] ____________________ Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
---
Eigene
Homepage
BIER-BRAU-PROjekt
der Uni Erlangen
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Antwort 88 |
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Posting Freak Beiträge: 532 Registriert: 30.12.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.1.2012 um 15:42 |
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Bei meinem letzten Sud habe ich bei meinem HZA (Giessen) eine Anmeldung für
ein ganzes Wochenende (von bis) und ein Alternativwochenende angegeben. Und
die haben das anstandslos akzeptiert. Denn letztendlich kommt es ja nur auf
die Menge des Bieres und nicht auf das Datum an (Vorrausgesetzt, es spielt
sich alles im selben Kalenderjahr ab).
____________________ Wetterauer Hausbräu
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Antwort 89 |
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Posting Freak Beiträge: 1181 Registriert: 19.9.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.1.2012 um 22:22 |
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Laut meiner Brauanmeldung brauche ich meine Brauvorhaben nicht vorher
anmelden.
Ein sehr cooperatives Hauptzollamt. Ich werde mich beim HZA melden sobald
ich die Freimenge überschreite.
Warum soll es so nicht funktionieren. Natürlich zahle ich das was ich
zahlen muss.
Ein bisschen Vertrauen finde ich OK. Ich fahre ja auch nicht ohne Fahrkarte
mit dem Bus oder der Bahn!
Hier mal meine Anmeldung:
Warum kann das nicht überall so gehandhabt werden?
Wir wollen durch unser Brauen niemanden betrügen oder etwas
unterschlagen.
Meine Brauanmeldung sieht im
Klartext so aus:
Quelltextbereich einfügen: | Betreff: Brauanzeige für steuerfreies Bier
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeige ich, Vorname Name geb. am 00.00.1900, an, dass ich innerhalb
des Kalenderjahres 2012 als Hobbybrauer in unregelmäßigen Abständen Bier
für den Eigenverbrauch brauen werde.
Die Braugänge finden in den von mir bewohnten Räumen statt, wobei eine
Gesamtmenge von 200,0 Liter nicht überschritten wird.
Mit freundlichen Grüßen |
Hab ich was falsch gemacht oder habe ich nur Glück mit meinem HZA?
Gruß Matze ____________________ Auch Wasser ist ein edler Tropfen, kocht man es mit Malz und
Hopfen.
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Antwort 90 |
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Posting Freak Beiträge: 2942 Registriert: 29.4.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.1.2012 um 22:36 |
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Der gute Mann vom Steueramt hat das als Jahresanmeldung verstanden, genauso
wie du es machen must. den einzelnen Sud würde ich trotzdem laut Gesetz
melden, fertsch, und es gibt keinen Ärger und eigentlich keine weiteren
Diskussion hier im Forum.
Volco
Strengt mal eure Köpfe an.
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Antwort 91 |
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Posting Freak Beiträge: 611 Registriert: 5.9.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.1.2012 um 22:42 |
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Nein muss man
nicht, wenn das jeweilige Zollamt nicht selber darauf besteht.
Im Gesetz steht nix definitives darüber, das ist nur von manchen Zollämtern
die eigene Auslegung.
Ich hatte beim ersten mal das Zollamt sogar vor die Wahl gestellt entweder
einfach mit wenig Aufwand einmal pro Jahr, oder komplizierter jedesmal neu
melden wenn ich brauen will. Der Zollbeamte hat mir dankend die einfache
Variante bestätigt. ____________________ In Planung: -
Am Reifen: Klosterbier ; Stout ; Citrageist
Angezapft: Pale Ale mit Ami-Hopfen
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Antwort 92 |
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Posting Freak Beiträge: 2942 Registriert: 29.4.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.1.2012 um 22:44 |
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bitte Kopie ins Netz stellen, ablichten!!!
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Antwort 93 |
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Posting Freak Beiträge: 2828 Registriert: 30.11.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.1.2012 um 22:48 |
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Also ich würde jetzt meine Anzeige genau so wie klostersander
aufsetzen.
Hier der Absatz von der Zoll.de Seite:
Bevor Sie mit dem Brauen Ihres Bieres beginnen, müssen Sie dem
zuständigen Hauptzollamt den Beginn der Herstellung, den
Herstellungsort und die voraussichtliche Menge an Bier, die im Kalenderjahr
von Ihnen erzeugt werden soll, formlos mitteilen.
Beginn der Herstellung ist eben das Kalenderjahr 2012? Somit wären alle
Angaben erfüllt :-)
Kirk ____________________
Dieses Bier ist in Deutschland leider
nicht verfügbar, da es möglicherweise
Hopfen enthält, für die die erforderlichen
Geschmacksrechte von der GMEA nicht
eingeräumt wurden
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Antwort 94 |
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Posting Freak Beiträge: 2942 Registriert: 29.4.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.1.2012 um 22:52 |
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Richtig, KIRK!!!!!
ABER, du must trotzdem jeden Sud anmelden, denn die erste Anmeldung pro
Jahr, das du bier als Hobbybrauer brauen wirst, must du immer machen.
Jeder Sud muss angemeldet werden!
Volco
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Antwort 95 |
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Posting Freak Beiträge: 1181 Registriert: 19.9.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.1.2012 um 22:54 |
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Ich glaube ich macht euch selber zu Sklaven des HZA.
Hier will doch keiner betrügen.
Gruß Matze
____________________ Auch Wasser ist ein edler Tropfen, kocht man es mit Malz und
Hopfen.
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Antwort 96 |
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Posting Freak Beiträge: 611 Registriert: 5.9.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.1.2012 um 22:57 |
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Zitat von hoepfli, am 3.1.2012 um
22:52 | Richtig, KIRK!!!!!
ABER, du must trotzdem jeden Sud anmelden, denn die erste Anmeldung pro
Jahr, das du bier als Hobbybrauer brauen wirst, must du immer machen.
Jeder Sud muss angemeldet werden! |
Nein,
denn sonst müsste da stehen, daß der Begin jeder Herstellung
angemeldet werden muss.
Melden muss man nur wenn das zuständige Zollamt darauf besteht.
Das ist eine reine Auslegungssache vom Zollamt, ob die diese Info haben
wollen oder nicht.
Aber wenn das Zollamt das will, dann kommt man nicht drumherum. ____________________ In Planung: -
Am Reifen: Klosterbier ; Stout ; Citrageist
Angezapft: Pale Ale mit Ami-Hopfen
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Antwort 97 |
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Posting Freak Beiträge: 2942 Registriert: 29.4.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.1.2012 um 23:02 |
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,
Matze, in vielen Threads wurde dieses eigentlich schon erklärt.
Jahresanmeldung, Punkt und aus und
jeder einzelne Sud als Hobbybrauer mit Datum und Adresse,
das hat nichts mit dem Schaubrauen zu tun!
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Antwort 98 |
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Posting Freak Beiträge: 1181 Registriert: 19.9.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.1.2012 um 23:08 |
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Das war doch kein Angriff gegen dich!?
Darf ich nicht mal schildern wie es bei mir läuft?
Ich will hier keinen anderen Treads wiedersprechen!
Ich habe nur kund getan wie es mein HZA macht.
Da brauchst du doch nicht ärgerlich auf mich sein.
Ich finde die unterschiedlichen Vorgangsweisen auch nicht gut.
Nur wenn es bei mir anders wäre, dann würde ich mich auch daran halten.
Man kann andere Vorgangsweisen doch einfach mal akzeptieren und nicht mit
Punkt und Schluss kommen!
Gruß Matze ____________________ Auch Wasser ist ein edler Tropfen, kocht man es mit Malz und
Hopfen.
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Antwort 99 |
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