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Autor: Betreff: Benachrichtung Zollamt die 2341989te
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Tudo
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red_folder.gif erstellt am: 2.1.2012 um 20:47  
@Reiner: Muss man nicht.


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Meine Homepage für Brauseminare: http://www.bierschmiede.de
Mein Bierblog: http://www.bierblog.udo-toensing.de
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Barney Gumble
Beiträge: 290
Registriert: 20.8.2010
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 2.1.2012 um 20:53  
könnte natürlich sein, dass die wegen den 0,85 € da eher genervt reagieren. Aber man weiß ja wie es ist, da gehts ums Prinzip, wenn einem doch mal einer was anhängen will undso

Also eine Vorabangabe der Mengen muss ich auf jeden Fall machen und es heißt auch dass ich meine Anmeldungen aufbewahren muss und diese maßgbelich sind...

also ich mach jetzt mal den Versuch (hatte das halt nochnie) und werd den Schmarrn mal anmelden, ist ja eigentlich gar nicht so aufwändig (ich hoffe die akzeptieren eine eingescannte Unterschrift - sonst kommen nochmal Portogebühren in Höhe der Steuer hinzu)..

ich werd dann berichten, ob die mich exekutieren wollen wegen Amtsbehinderung odersowas :redhead:
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Rainer
Beiträge: 1199
Registriert: 28.7.2002
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 2.1.2012 um 20:54  
Hallo Tudo,
danke für die Antwort, glaubte das hier herausgehört zu haben. Meine 3 Sude a 60L / Jahr habe ich als Sudprotokoll um mal ein gute Bier nochmal nachzubrauen, alles Andere landete im Müll.
Gruß
Rainer
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klostersander
Beiträge: 1181
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 2.1.2012 um 20:56  

Zitat von Tudo, am 2.1.2012 um 20:46
Ihr habt (macht) euch teilweise auch Probleme. Woher soll der Zoll denn wissen, wieviel bei jedem Sud tatsächlich heraus gekommen ist. Das Kann ja durchaus von der angemeldeten Menge abweichen und insgesamt 10 Prozent mehr geworden sein als geplant.

Denkst du eigentlich ernsthaft, dass deine lächerliche Biersteuererklärung mit den Sudanmeldungen abgeglichen wird? Wenn überhaupt, dann aus Gehässigkeit, weil du mit dem Kleinkram Arbeit verursachst.....;)

Bei meiner Brauanmeldung steht folgender Text mit drinnen:

Die Bierherstellung unterliegt nach §209 der Abgabenordnung der Steueraufsicht durch das zuständige Hauptzollamt, Sachgebiet Prüfungsdienst. Bei Hobbybrauern wird auf die Führung der nach dem Biersteuergesetz vorgeschriebenen Büchern verzichtet. Auf verlangen sind jedoch den mit der Steueraufsicht betrauten Beamten die Unterlagen über Art und Menge der eingesetzten Braustoffe (z.B. Einkaufsrechnungen) vorzulegen. Man bittet deshalb, die entsprechenden Unterlagen aufzubewahren.

Also alles aufbewahren, sich aber nicht verrückt machen lassen!

Gruß Matze


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Auch Wasser ist ein edler Tropfen, kocht man es mit Malz und Hopfen.
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Basti_H
Beiträge: 532
Registriert: 30.12.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 2.1.2012 um 22:46  

Zitat von Barney Gumble, am 2.1.2012 um 20:53
könnte natürlich sein, dass die wegen den 0,85 € da eher genervt reagieren. Aber man weiß ja wie es ist, da gehts ums Prinzip, wenn einem doch mal einer was anhängen will undso

Also eine Vorabangabe der Mengen muss ich auf jeden Fall machen und es heißt auch dass ich meine Anmeldungen aufbewahren muss und diese maßgbelich sind...

also ich mach jetzt mal den Versuch (hatte das halt nochnie) und werd den Schmarrn mal anmelden, ist ja eigentlich gar nicht so aufwändig (ich hoffe die akzeptieren eine eingescannte Unterschrift - sonst kommen nochmal Portogebühren in Höhe der Steuer hinzu)..

ich werd dann berichten, ob die mich exekutieren wollen wegen Amtsbehinderung odersowas :redhead:


Ich glaube, du machst dir hier mehr Probleme, als tatsächlich existieren. Wo kein Kläger, da kein Richter. Schau doch einfach, welche Sude du angemeldet hast und ob du mit den angemeldeten Suden die erlaubte Freimenge überschreitest. Wenn nicht, dann würd ich auch nichts nachträglich anmelden, denn im nachhinein kann da niemand mehr was nachweisen.
Für dieses Kalenderjahr kannst du dann mit der ausführlichen Dokumentation anfangen, denn so viel Aufwand ist es ja nicht, eben ein Protokoll für einen Sud mitzuschreiben und dann ist man auf der sicheren Seite.

Ciao Basti


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Wetterauer Hausbräu
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Beiträge: 902
Registriert: 11.6.2006
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 3.1.2012 um 08:34  
Hallo,

ich denke mal, die Zollformalitäten für Hobbybrauer sind die vereinfachten Maßnahmen einen Biersteuerbuches. Hier müssen die Sude bei Herstellung mit Menge und Stawü. eingetragen werden. Erst bei Entnahme aus dem Steuerlager fällt die Biersteuer an. Da im Gär/ Reifefaß immer ein wenig "Schmodder" zurück bleibt, kann die versteuerte Menge geringer sein als die hergestellte Menge.

Wäre mal zu überlegen, ob die Freigrenze sich auf die geplante/hergestellte oder erreichte Menge fertigen Bieres bezieht. Prozentual liegen die Verlustmengen bei kleinen Suden ja viel höher als bei den Großen.
Allerdings, rührt man zu viel in der Sch....., fängts an zu stinken.

Gruß hufpfleger


____________________
Gruß hufpfleger,

der immer noch einen Pächter sucht!
Infos unter dem button "Bierbrauer werden?" in der Navigationleiste
http://hämmscher-bier.de
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jmsanta
Beiträge: 445
Registriert: 8.10.2010
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 3.1.2012 um 08:43  

Zitat von klostersander, am 2.1.2012 um 20:14

Und wer dann noch viel fragt, der darf noch mehr melden.


Ich komme mir beiden ganzen Biersteuerdiskussionen gerade vor wie in einer Endlosschleife. Es bedarf da überhaupt keiner Nachfrage, die Brauanzeige jedes einzelnen Sudes einige Tage VOR Braubeginn hat der Zoll von mir mit der Jahresmeldung gefordert ohne das es einer gesonderten Nachfrage bedurft hätte.

Der darin geforderte Inhalt wurde mir auch vorgegeben. So daß kein ernsthafter Diskussionsbedarf entstehen kann.

Meine Brauanzeige ist eine Word-Datei mit folgenden Inhalt:
Zitat:
Jan M Tel.: x E-Mail: x
Str. mobil: x Fax: x
52428 Jülich



Hauptzollamt Aachen
– Biersteuer –
Im Süsterfeld 9 Fax: 0241 / 94 325 - 14 21
52072 Aachen

Jülich, 07.11.2011
Brauanzeige - Ihr Zeichen: GZ xxxxxx
Sehr geehrter Herr S.,
sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß ihrer Aufforderung vom 29.9.2011 setze ich sie hiermit darüber in Kenntnis, daß ich für den eigenen Verbrauch Bier herstellen werde.
Herstellungsort: Absenderadresse
Herstellungsdatum: 12./13.11.2011
Biermenge: 10 Liter obergäriges Bier (Hefeweizen)
Angestrebter Stammwürzegehalt: ca. 12° Plato
Sollte ich die steuerfrei genehmigte Menge von 2 hl im Kalenderjahr überschreiten, werde ich selbstverständlich mit Eintreten der Steuerpflicht eine Steuererklärung abgeben.
Für den Fall, daß ihnen Informationen fehlen oder anderweitige Nachfragen bestehen, stehe ich ihnen gerne unter o.g. Kontaktdaten zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Jan M

Da wird nur noch das Datum, Bierart, SW ausgetauscht auf ein Knöpfchen gedrückt und die Brauanzeige geht ohne Ausdruck mit eingescannter Unterschrift direkt per FAX an das HZA Ac.

Viel interessanter fände ich mal eine Nachfrage beim Bund der Steuerzahler zu der Thematik...
Ich glaube, das werde ich die nächsten Tage mal machen.
Gruß, Jan


[Editiert am 3.1.2012 um 08:52 von jmsanta]



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"Die Ungeduld hat häufig Schuld." - W. Busch
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aegir
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red_folder.gif erstellt am: 3.1.2012 um 09:07  

Zitat von ZeroDome, am 2.1.2012 um 19:27

Hast du mal den Link? Ich finde, über Suche oder Suche in Formulate/ Merkblätter, nichts.

Ich finds auch nicht. Ich habs aber als Worddatei, die ich mal vom HZA zugeschickt bekommen hab. Wenn du willst, schick ich dir das per Email, dann bitte ne PN an mich.

Gruß Hotte
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mcgyver2k
Beiträge: 178
Registriert: 7.9.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 3.1.2012 um 10:20  
Das HZA Darmstadt verlangt sogar jeden Sud zwei Wochen im voraus anzumelden. Dazu braucht es schon hellseherische Fähigkeiten weil ich niemals so weit plane, ist ja schlieslich meine Freizeit und da entscheide ich nach Tageslaune was ich mache. Ich melde dann einfach auf Verdacht einen Sud an und wenn sich im Verlauf der zwei Wochen was ändert ist es halt so, die Gesamtmenge stimmt ja trotzdem. In der "Buchführung" wurde das Bier natürlich am angemeldeten Tag gebraut, dann stimmt die Aktenlage und darum gehts ja schlieslich.
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Kirk1701
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red_folder.gif erstellt am: 3.1.2012 um 10:28  

Zitat von jmsanta, am 3.1.2012 um 08:43

Zitat von klostersander, am 2.1.2012 um 20:14

Und wer dann noch viel fragt, der darf noch mehr melden.


Ich komme mir beiden ganzen Biersteuerdiskussionen gerade vor wie in einer Endlosschleife. Es bedarf da überhaupt keiner Nachfrage, die Brauanzeige jedes einzelnen Sudes einige Tage VOR Braubeginn hat der Zoll von mir mit der Jahresmeldung gefordert ohne das es einer gesonderten Nachfrage bedurft hätte.

Der darin geforderte Inhalt wurde mir auch vorgegeben. So daß kein ernsthafter Diskussionsbedarf entstehen kann.

Meine Brauanzeige ist eine Word-Datei mit folgenden Inhalt:
Zitat:
Jan M Tel.: x E-Mail: x
Str. mobil: x Fax: x
52428 Jülich



Hauptzollamt Aachen
– Biersteuer –
Im Süsterfeld 9 Fax: 0241 / 94 325 - 14 21
52072 Aachen

Jülich, 07.11.2011
Brauanzeige - Ihr Zeichen: GZ xxxxxx
Sehr geehrter Herr S.,
sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß ihrer Aufforderung vom 29.9.2011 setze ich sie hiermit darüber in Kenntnis, daß ich für den eigenen Verbrauch Bier herstellen werde.
Herstellungsort: Absenderadresse
Herstellungsdatum: 12./13.11.2011
Biermenge: 10 Liter obergäriges Bier (Hefeweizen)
Angestrebter Stammwürzegehalt: ca. 12° Plato
Sollte ich die steuerfrei genehmigte Menge von 2 hl im Kalenderjahr überschreiten, werde ich selbstverständlich mit Eintreten der Steuerpflicht eine Steuererklärung abgeben.
Für den Fall, daß ihnen Informationen fehlen oder anderweitige Nachfragen bestehen, stehe ich ihnen gerne unter o.g. Kontaktdaten zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Jan M

Da wird nur noch das Datum, Bierart, SW ausgetauscht auf ein Knöpfchen gedrückt und die Brauanzeige geht ohne Ausdruck mit eingescannter Unterschrift direkt per FAX an das HZA Ac.

Viel interessanter fände ich mal eine Nachfrage beim Bund der Steuerzahler zu der Thematik...
Ich glaube, das werde ich die nächsten Tage mal machen.
Gruß, Jan



Damit hält sich also das HZA genau an die Forderung von der Zoll.de Homepage die da lauten:

Bevor Sie mit dem Brauen Ihres Bieres beginnen, müssen Sie dem zuständigen Hauptzollamt den Beginn der Herstellung, den Herstellungsort und die voraussichtliche Menge an Bier, die im Kalenderjahr von Ihnen erzeugt werden soll, formlos mitteilen.

Alles andere ist also schon Kulanz von den HZA.

Jedoch 2 Wochen vorher anmelden zu müssen ist nicht mit den Vorgaben in einklang zu bringen.

Kirk

EDIT: Ich lese da gerade einen kleinen Widerspruch raus.

Beginn der Herstellung und voraussichtliche Menge an Bier, die im Kalenderjahr

Durch den Bezug auf Kalenderjahr wäre bei Beginn wohl 1.1.2012 nämlich der Beginn des Kalenderjahres anzunehmen.

Also wieder eine klare unklarheit....


[Editiert am 3.1.2012 um 10:32 von Kirk1701]



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Dieses Bier ist in Deutschland leider
nicht verfügbar, da es möglicherweise
Hopfen enthält, für die die erforderlichen
Geschmacksrechte von der GMEA nicht
eingeräumt wurden
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ZeroDome
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red_folder.gif erstellt am: 3.1.2012 um 10:34  

Zitat:
Jedoch 2 Wochen vorher anmelden zu müssen ist nicht mit den Vorgaben in einklang zu bringen.

Kirk


Das verlangt das HZA Aachen auch jedenfalls bei mir bisher nicht! 4 oder 5 Tage per E-mail beim letzten mal vorher wurden nicht beanstandet. In zwei Wochen könnte auch zuviel passieren, dass man dann doch nicht kann, fände ich gar nicht angebracht. Auch finde ich die Beschränkung auf den genauen Brautag nicht schön. Eine Zeitspanne, mit ein bisschen Spontanität, wäre doch viel angenehmer...


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Viele Grüße
Dominic
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red_folder.gif erstellt am: 3.1.2012 um 10:43  
HZA Saarbrücken möchte 10 Tage vorher die Anmeldung


____________________
gruss

frank
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Kirk1701
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red_folder.gif erstellt am: 3.1.2012 um 10:47  
Hmmm,

wie kommen die da drauf? Und wenn man pauschal 2 Wochen vorher anmeldet und 1 Tag vorher absagt? Wie läuft das denn?

Ich widerrufe meine Brauanzeige vom xx.xx.xx da ich gemerkt habe das mein Hopfen verdorben ist?

Kirk


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hiasl
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red_folder.gif erstellt am: 3.1.2012 um 11:16  
Ich habe z.T. meine Anmeldung erst 3 Tage vor Beginn geschickt.
In der Regel schicke ich am Montag/Dienstag, wenn ich am Samstag brauen will. Gab noch nie Beanstandungen.
[HZA Nürnberg]


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Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
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Eigene Homepage
BIER-BRAU-PROjekt der Uni Erlangen
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Basti_H
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red_folder.gif erstellt am: 3.1.2012 um 15:42  
Bei meinem letzten Sud habe ich bei meinem HZA (Giessen) eine Anmeldung für ein ganzes Wochenende (von bis) und ein Alternativwochenende angegeben. Und die haben das anstandslos akzeptiert. Denn letztendlich kommt es ja nur auf die Menge des Bieres und nicht auf das Datum an (Vorrausgesetzt, es spielt sich alles im selben Kalenderjahr ab).


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Wetterauer Hausbräu
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klostersander
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red_folder.gif erstellt am: 3.1.2012 um 22:22  
Laut meiner Brauanmeldung brauche ich meine Brauvorhaben nicht vorher anmelden.
Ein sehr cooperatives Hauptzollamt. Ich werde mich beim HZA melden sobald ich die Freimenge überschreite.
Warum soll es so nicht funktionieren. Natürlich zahle ich das was ich zahlen muss.

Ein bisschen Vertrauen finde ich OK. Ich fahre ja auch nicht ohne Fahrkarte mit dem Bus oder der Bahn!

Hier mal meine Anmeldung:





Warum kann das nicht überall so gehandhabt werden?
Wir wollen durch unser Brauen niemanden betrügen oder etwas unterschlagen.

Meine Brauanmeldung sieht im Klartext so aus:

Quelltextbereich einfügen:
Betreff: Brauanzeige für steuerfreies Bier 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

hiermit zeige ich, Vorname Name geb. am 00.00.1900, an, dass ich innerhalb
des Kalenderjahres 2012 als Hobbybrauer in unregelmäßigen Abständen Bier
für den Eigenverbrauch brauen werde. 

Die Braugänge finden in den von mir bewohnten Räumen statt, wobei eine
Gesamtmenge von 200,0 Liter nicht überschritten wird.

 
Mit freundlichen Grüßen



Hab ich was falsch gemacht oder habe ich nur Glück mit meinem HZA? :redhead:

Gruß Matze


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hoepfli
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red_folder.gif erstellt am: 3.1.2012 um 22:36  
Der gute Mann vom Steueramt hat das als Jahresanmeldung verstanden, genauso wie du es machen must. den einzelnen Sud würde ich trotzdem laut Gesetz melden, fertsch, und es gibt keinen Ärger und eigentlich keine weiteren Diskussion hier im Forum.

Volco

Strengt mal eure Köpfe an.
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KarlsBrau
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red_folder.gif erstellt am: 3.1.2012 um 22:42  

Zitat von hoepfli, am 3.1.2012 um 22:36
... den einzelnen Sud würde ich trotzdem laut Gesetz melden, .

Nein muss man nicht, wenn das jeweilige Zollamt nicht selber darauf besteht.
Im Gesetz steht nix definitives darüber, das ist nur von manchen Zollämtern die eigene Auslegung.

Ich hatte beim ersten mal das Zollamt sogar vor die Wahl gestellt entweder einfach mit wenig Aufwand einmal pro Jahr, oder komplizierter jedesmal neu melden wenn ich brauen will. Der Zollbeamte hat mir dankend die einfache Variante bestätigt.


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hoepfli
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red_folder.gif erstellt am: 3.1.2012 um 22:44  
bitte Kopie ins Netz stellen, ablichten!!!
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Kirk1701
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red_folder.gif erstellt am: 3.1.2012 um 22:48  
Also ich würde jetzt meine Anzeige genau so wie klostersander aufsetzen.

Hier der Absatz von der Zoll.de Seite:

Bevor Sie mit dem Brauen Ihres Bieres beginnen, müssen Sie dem zuständigen Hauptzollamt den Beginn der Herstellung, den Herstellungsort und die voraussichtliche Menge an Bier, die im Kalenderjahr von Ihnen erzeugt werden soll, formlos mitteilen.

Beginn der Herstellung ist eben das Kalenderjahr 2012? Somit wären alle Angaben erfüllt :-)

Kirk


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hoepfli
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red_folder.gif erstellt am: 3.1.2012 um 22:52  
Richtig, KIRK!!!!!

ABER, du must trotzdem jeden Sud anmelden, denn die erste Anmeldung pro Jahr, das du bier als Hobbybrauer brauen wirst, must du immer machen.

Jeder Sud muss angemeldet werden!

Volco
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klostersander
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red_folder.gif erstellt am: 3.1.2012 um 22:54  
Ich glaube ich macht euch selber zu Sklaven des HZA.

Hier will doch keiner betrügen.

Gruß Matze


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KarlsBrau
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red_folder.gif erstellt am: 3.1.2012 um 22:57  

Zitat von hoepfli, am 3.1.2012 um 22:52
Richtig, KIRK!!!!!

ABER, du must trotzdem jeden Sud anmelden, denn die erste Anmeldung pro Jahr, das du bier als Hobbybrauer brauen wirst, must du immer machen.

Jeder Sud muss angemeldet werden!

Nein, denn sonst müsste da stehen, daß der Begin jeder Herstellung angemeldet werden muss.

Melden muss man nur wenn das zuständige Zollamt darauf besteht.
Das ist eine reine Auslegungssache vom Zollamt, ob die diese Info haben wollen oder nicht.
Aber wenn das Zollamt das will, dann kommt man nicht drumherum.


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hoepfli
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red_folder.gif erstellt am: 3.1.2012 um 23:02  
:question:,
Matze, in vielen Threads wurde dieses eigentlich schon erklärt.

Jahresanmeldung, Punkt und aus und

jeder einzelne Sud als Hobbybrauer mit Datum und Adresse,




das hat nichts mit dem Schaubrauen zu tun!
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klostersander
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red_folder.gif erstellt am: 3.1.2012 um 23:08  
Das war doch kein Angriff gegen dich!?

Darf ich nicht mal schildern wie es bei mir läuft?
Ich will hier keinen anderen Treads wiedersprechen!
Ich habe nur kund getan wie es mein HZA macht.
Da brauchst du doch nicht ärgerlich auf mich sein.

Ich finde die unterschiedlichen Vorgangsweisen auch nicht gut.
Nur wenn es bei mir anders wäre, dann würde ich mich auch daran halten.

Man kann andere Vorgangsweisen doch einfach mal akzeptieren und nicht mit Punkt und Schluss kommen! :thumbdown:

Gruß Matze


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