Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 2.1.2012 um 13:18 |
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Zitat: | Abgabenordnung (AO)§
209
Gegenstand der SteueraufsichtAbgabenordnung in der Fassung der
Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866; 2003 I S. 61), die
zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S.
2592) geändert worden ist
(1)Der Warenverkehr über die Grenze und in den Freizonen und Freilagern
sowie die Gewinnung und Herstellung, Lagerung, Beförderung und gewerbliche
Verwendung verbrauchsteuerpflichtiger Waren und der Handel mit
verbrauchsteuerpflichtigen Waren unterliegen der zollamtlichen Überwachung
(Steueraufsicht).
(2)Der Steueraufsicht unterliegen ferner:
1. der Versand, die Ausfuhr, Lagerung, Verwendung, Vernichtung, Veredelung,
Umwandlung und sonstige Bearbeitung oder Verarbeitung von Waren in einem
Verbrauchsteuerverfahren,
2. die Herstellung und Ausfuhr von Waren, für die ein Erlass, eine
Erstattung oder Vergütung von Verbrauchsteuer beansprucht wird.
(3)Andere Sachverhalte unterliegen der Steueraufsicht, wenn es gesetzlich
bestimmt ist. |
Hieraus geht nicht hervor, dass die Herstellung von "Zuckerwasser" einer
Aufsicht unterliegt!
Es sind klar verbrauchssteuerpflichtige Waren genannt, zu denen die Würze
eindeutig nicht gehört. Es ist also die Interprätation deines Zollamts,
welche nicht rechtsverbindlich ist. Du kannst hier widersprechen. ____________________ Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
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Eigene
Homepage
BIER-BRAU-PROjekt
der Uni Erlangen
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Antwort 50 |
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Posting Freak Beiträge: 1181 Registriert: 19.9.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.1.2012 um 13:18 |
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Ich finde es immer wieder Erstaunlich wie unterschiedlich die Gesetzte
gehandhabt werden.
Bei meinem für mich zuständigen HZA muss ich mich nur am Jahresanfang
anmelden.
Hierbei wird dann darauf hingewiesen, eine Freimenge von 200l u.s.w. ...
Ich muss mich dann nur am Jahresende melden wenn ich über diese Menge
komme. Fertig!
Warum kann das nicht überall so gehandhabt werden?
Warum wird man in einigen Bezirken so geknebelt?
Ich weiß, es ist eine endlose Diskussion, aber ich wollte nur mal berichten
das es auch anders gehandhabt wird!
Gruß Matze ____________________ Auch Wasser ist ein edler Tropfen, kocht man es mit Malz und
Hopfen.
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Antwort 51 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 2.1.2012 um 14:01 |
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Hier die Reaktion auf meine Rückfrage:
"Sehr geehrter Herr Plum,
§ 209 Abgabenordnung regelt, dass die Herstellung von
verbrauchsteuerpflichtigen Waren der zollamtlichen Überwachung
unterliegt (Steueraufsicht).
Die Biersteuer entsteht gemäß § 14 Absatz 1 Biersteuergesetz im Zeitpunkt
der Überführung des Bieres in den
steuerrechtlich freien Verkehr, es sei denn, es schließt sich eine
Steuerbefreiung an.
Bier wird u. a. in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt durch die
Herstellung außerhalb eines Biersteuerlagers.
Der Steuerentstehungstatbestand ist demzufolge erst dann erfüllt, wenn
tatsächlich Bier hergestellt wurde, d.h. ein
Alkohol enthaltendes Bier aus Malz.
Der Malzextrakt, der zu Beginn des Prozesses der Bierherstellung entsteht,
unterliegt also bereits der Steueraufsicht
durch das zuständige Hauptzollamt, die Biersteuer entsteht für ihn aber
noch nicht.
Damit das zuständige Hauptzollamt seine Steueraufsicht über den
Herstellungsprozess wahrnehmen kann, habe ich die
Empfehlung gegeben, das Vorgehen mit dem zuständigen Hauptzollamt vorher
abzustimmen.
Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt
werden."
Alles klar?
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 2.1.2012 um 14:44 |
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Für mich bleibt als folgendes als Fazit festzuhalten:
1. Ein Schaubrauen muss gesondert beim zuständigen HZA angemeldet werden,
weil es unter deren Steueraufsicht steht
2. Wird die Hefe vor Ort nicht zugegeben, also die Gärung nicht an Ort und
Stelle eingeleitet, ist das Herstellen von Malzextrakt im Rahmen des
Maischeprozesses steuerfrei.
3. Wird die Gärung zu Hause eingeleitet, fällt die ganze Geschichte unter
die Steuerfreiheit für Haus- und Hobbybrauer, sofern man sich innerhalb der
200 l Freimenge bewegt.
Gut Sud!
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 505 Registriert: 30.4.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.1.2012 um 14:44 |
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Hallo,
nach 2 telefonaten hier mal wieder was zur sache.
die biersteuer ist ländersache. wobei jedes HZA das ganze nach ihrem
ermessen auslegen kann. es gibt KEINE fristen die irgendwo festgelegt sind
oder auch keinen zwang das ganze vor jedem sud mit datum und uhrzeit
anzumelden. diese vorgaben kann das zollamt selbst festlegen. selbst der
zuständige mann an der hotline konnte der großen vielfalt an auslegungen
nicht folgen.
der bund der steuerzahler ist auch für eine abschafung solcher steuern, die
mehr kosten als sie bringen.
also bei denen mitglied werden.....
oder wo immer wir sie treffen landtagsabgeordnete nerven....
____________________ gruss
frank
____________________________
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Antwort 54 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 2.1.2012 um 14:53 |
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Hallo, Frank,
das war ja schon seit längerem Fakt und das steckt hinter der
Begrifflichkeit "...kann Erleichterungen erlassen...".
Aber ob ein Schaubrauen steuerpflichtig ist oder nicht, kann nicht jedes
HZA selber festlegen, das ist länderübergreifend in den og.
Gesetzesparagraphen festgelegt.
Gruß
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 2.1.2012 um 14:57 |
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DENKSTE !!! Alles von mir Gesagte ist Schall und Rauch...hier eine weitere
Antwort auf meine erneute Rückfrage (wegen Verständnisproblemen):
"Sehr geehrter Herr Plum,
sehr viele verbrauchsteuerliche Sachverhalte unterliegen der
Steueraufsicht:
- der Warenverkehr über die Grenze und in den Freizonen und Freilagern,
- die Gewinnung und Herstellung, Lagerung, Beförderung und gewerbliche
Verwendung verbrauchsteuerpflichtiger Waren,
- der Handel mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren,
- der Versand, die Ausfuhr, Lagerung, Verwendung, Vernichtung, Veredelung,
Umwandlung und sonstige Bearbeitung oder
Verarbeitung von Waren in einem Verbrauchsteuerverfahren,
- die Herstellung und Ausfuhr von Waren, für die ein Erlass, eine
Erstattung oder Vergütung von Verbrauchsteuer
beansprucht wird.
Steueraufsicht heißt nicht, dass in jedem Fall ein Steueraufsichtsbeamter
vor Ort erscheint.
Wenn ein Sachverhalt der Steueraufsicht unterliegt, hat der Amtsträger aber
das Recht, Grundstücke und Räume von
Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig
ausüben, während der Geschäfts- und Arbeitszeiten
zu betreten, um Prüfungen vorzunehmen oder sonst Feststellungen zu treffen,
die für die Besteuerung erheblich sein können.
Wer von einer Maßnahme der Steueraufsicht betroffen wird, hat den
Amtsträgern auf Verlangen Aufzeichnungen, Bücher,
Geschäftspapiere und andere Urkunden über die der Steueraufsicht
unterliegenden Sachverhalte und über den Bezug und den
Absatz verbrauchsteuerpflichtiger Waren vorzulegen, Auskünfte zu erteilen
und die zur Durchführung der Steueraufsicht
sonst erforderlichen Hilfsdienste zu leisten.
Gerade da die Finanzbehörde an der korrekten Festsetzung der
Verbrauchsteuern interessiert ist, hat sie kraft Gesetzes
diese Rechte.
Ob sie diese Rechte in Ihrem Fall ausübt, bevor die alkoholische Gärung
beginnt, entscheidet sie im Einzelfall selbst.
Ob auf dem Dorffest beim Beginn des Brauvorgangs ein Steueraufsichtsbeamter
anwesend sein wird, entscheidet also allein
das für diesen Ort zuständige Hauptzollamt.
Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt
werden.
Mit freundlichen Grüßen"
Also Frank: Du hast Recht, jedes HZA entscheidet selbst, wann die
alkoholische Gärung einsetzt oder nicht...Muhahahaahah...wenn es nicht so
traurig wäre, aber es ist und bleibt lächerlich. Gut, dass es übergeordnete
Gesetze gibt, über die sich zuständige ländereigene HZAs offensichtlich
nach Gutdünken hinwegsetzen können...in Teilen des Gesetzes jedenfalls.
Wahnsinn!
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 1791 Registriert: 6.7.2004 Status: Offline
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erstellt am: 2.1.2012 um 15:00 |
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Antwort 57 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 2.1.2012 um 15:13 |
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Wieso? Wenn die Behörde festsetzt, dass bereits das Maischen zur
alkoholischen Gärung bzw. zur eigentlichen Bierherstellung gehört und damit
eine Verbrauchssteuer zu entrichten ist (wie ja offensichtlich schon
passiert ist, wenn ich mich richtig erinnere), dann wird eben bereits beim
Maischen Bier und damit Alkohol erzeugt. So verstehe ich das zumindest.
Gruß
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 1791 Registriert: 6.7.2004 Status: Offline
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erstellt am: 2.1.2012 um 15:23 |
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Wie ich ja geschrieben habe, bezieht sich meine Antwort auf deine Antwort
56. Es ist doch wirklich nicht so schwierig zu verstehen, oder?
1. Die Bierherstellung steht ab dem Beginn (dem Einmaischen) unter
Steueraufsicht, auch wenn tatsächlich ein alkoholfreies Bier entstehen
kann. Daher muss man es auch Anzeigen, selbst wenn es alkoholfreies
Malzbier wird. Denn das HZA darf den gesamten Vorgang überwachen.
2. Ab dem Zeitpunkt ab dem das Bier einen Alkoholgehalt von >0,5% Vol.
muss für dieses Bier auch Biersteuer gezahlt werden.
3. Wird die Hefe erst zuhause zugegeben, handelt es sich um Haus- und
Hobbybrauen (siehe Antwort 16)
4. Wird die Hefe vor Ort zugegeben, muss die Biersteuer sofort entrichtet
werden.
Wer sich u.U. bei seinem HZA nicht sehr deutlich ausdrückt, der könnte
natürlich auf Verständnisprobleme stoßen.
Dass "die Behörde festsetzt, dass bereits das Maischen zur alkoholischen
Gärung bzw. zur eigentlichen Bierherstellung gehört und damit eine
Verbrauchssteuer zu entrichten ist", habe ich noch nirgendwo gelesen.
[Editiert am 2.1.2012 um 15:23 von Tudo]
____________________ Meine Homepage für Brauseminare: http://www.bierschmiede.de
Mein Bierblog: http://www.bierblog.udo-toensing.de
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Antwort 59 |
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Posting Freak Beiträge: 505 Registriert: 30.4.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.1.2012 um 16:01 |
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Zitat von Tudo, am 2.1.2012 um
15:23 |
Dass "die Behörde festsetzt, dass bereits das Maischen zur alkoholischen
Gärung bzw. zur eigentlichen Bierherstellung gehört und damit eine
Verbrauchssteuer zu entrichten ist", habe ich noch nirgendwo gelesen.
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doch bei mir....
sowas habe ich vorhin gepostet. ich habe mehrfach schriftlich gefragt und
auch auf den umstand hingewiesen das ich ja nur zuckerwasser herstelle.
mein hza ist der auffassung das die bierherstellung schon mit dem maischen
beginnt. ____________________ gruss
frank
____________________________
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Antwort 60 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 2.1.2012 um 16:02 |
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Ach, Udo, ich halt manchmal begriffstutzig, das war schon immer so.
Ich wollte nur ein wenig versuchen Hilfe zu leisten, habe aber durch meine
Kommentare wohl mehr Verwirrung als Verständnis gestiftet. Daher mein
Vorsatz: zukünftig weniger kommentieren, sondern nur die Fakten auf den
Tisch legen.
Kommentieren können dann die, die etwas davon verstehen.
Da mache ich lieber das, wovon ich etwas verstehe, habe nämlich eben
pflichtgemäß 1,11 Euro an Biersteuer überwiesen für zu viel gebrautes Bier
in 2011.
Cheers
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
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Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 2828 Registriert: 30.11.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.1.2012 um 16:36 |
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Wie wäre es denn wenn wir 2-3 Standard Schreiben nach unserem recht
Umfangreichen Erfahrungen aufsetzt?
Z.B.
- Brauanzeige
- Schaubrauen
mit den Kernfakten die wir ja schon erarbeitet haben? Also ein klar
formuliertes Schreiben an das HZA?
Mit diesen Standard Schreiben könnte man dann die Reaktionen des HZA
diskutieren?
Kirk ____________________
Dieses Bier ist in Deutschland leider
nicht verfügbar, da es möglicherweise
Hopfen enthält, für die die erforderlichen
Geschmacksrechte von der GMEA nicht
eingeräumt wurden
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Antwort 62 |
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Posting Freak Beiträge: 1791 Registriert: 6.7.2004 Status: Offline
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erstellt am: 2.1.2012 um 17:47 |
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@fuh: Du hast gepostet, dass es anmeldepflichtig ist. Michael hat daraus
geschlossen, dass eine Biersteuer fällig wird. Das lässt sich aus deiner
Antwort nicht entnehmen.
@Michael: Deshalb gibt es Spezialisten für Steuerrecht.
@Kirk: Das halte ich für eine gute Idee. ____________________ Meine Homepage für Brauseminare: http://www.bierschmiede.de
Mein Bierblog: http://www.bierblog.udo-toensing.de
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Antwort 63 |
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Posting Freak Beiträge: 505 Registriert: 30.4.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.1.2012 um 18:41 |
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das volle programm, incl. biersteueranmeldung für den sud den ich beim
schaubrauen gemacht habe wollte der zoll haben
____________________ gruss
frank
____________________________
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Antwort 64 |
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Posting Freak Beiträge: 2828 Registriert: 30.11.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.1.2012 um 18:52 |
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OK,
hat jemand einen Entwurf für eine Braunanzeige die er posten möchte?
Dann könnne wir ja die "harten Fakten" einarbeiten?
Kirk ____________________
Dieses Bier ist in Deutschland leider
nicht verfügbar, da es möglicherweise
Hopfen enthält, für die die erforderlichen
Geschmacksrechte von der GMEA nicht
eingeräumt wurden
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Antwort 65 |
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Posting Freak Beiträge: 2942 Registriert: 29.4.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.1.2012 um 18:54 |
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@FUH
Ja klar, sofern du nicht explizit auf die häusliche Hefezugabe und Gärung
hingewiesen hast.
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Antwort 66 |
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Posting Freak Beiträge: 2153 Registriert: 8.2.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.1.2012 um 19:03 |
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Den Vordruck zur Brauanzeige gibts auf der Seite vom Zoll. Was soll man
denn da veränern? Oder hab ich was nicht verstanden?
Gruß Hotte
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Antwort 67 |
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Posting Freak Beiträge: 1478 Registriert: 3.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.1.2012 um 19:27 |
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Echt? Hast du mal den Link? Ich finde, über Suche oder Suche in Formulate/
Merkblätter, nichts. ____________________ Viele Grüße
Dominic
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Antwort 68 |
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Posting Freak Beiträge: 505 Registriert: 30.4.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.1.2012 um 19:42 |
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doch, ich habe auch auf die hefezugabe zuhause hingewiesen. dann bekam ich
die mail das schon der begin massgebend wäre.
____________________ gruss
frank
____________________________
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Antwort 69 |
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Posting Freak Beiträge: 2828 Registriert: 30.11.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.1.2012 um 19:48 |
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Also ein Formular habe ich nicht auf der Seite gefunden? Nur Formular 2075
was aber nicht für uns Hobbybrauer gilt.
Zu lesen ist auf der Seite dieses:
Bevor Sie mit dem Brauen Ihres Bieres beginnen, müssen Sie dem
zuständigen Hauptzollamt den Beginn der Herstellung, den
Herstellungsort und die voraussichtliche Menge an Bier, die im Kalenderjahr
von Ihnen erzeugt werden soll, formlos mitteilen.
Somit muß ich also doch jeden Sud anmelden?
Kirk ____________________
Dieses Bier ist in Deutschland leider
nicht verfügbar, da es möglicherweise
Hopfen enthält, für die die erforderlichen
Geschmacksrechte von der GMEA nicht
eingeräumt wurden
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Antwort 70 |
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Posting Freak Beiträge: 1181 Registriert: 19.9.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.1.2012 um 20:14 |
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Zitat von Kirk1701, am 2.1.2012 um
19:48 | Also ein Formular habe ich nicht auf
der Seite gefunden? Nur Formular 2075 was aber nicht für uns Hobbybrauer
gilt.
Zu lesen ist auf der Seite dieses:
Bevor Sie mit dem Brauen Ihres Bieres beginnen, müssen Sie dem
zuständigen Hauptzollamt den Beginn der Herstellung, den
Herstellungsort und die voraussichtliche Menge an Bier, die im Kalenderjahr
von Ihnen erzeugt werden soll, formlos mitteilen.
Somit muß ich also doch jeden Sud anmelden?
Gruß Matze
Kirk |
Ich lese daraus, das du zu Beginn des Kalenderjahres, eine Brauanmeldung
für Bier welches du in unregelmäßigen Abständen in den von dir bewohnten
Räumen für den Eigenverbrauch braust, abgeben sollst. Wenn die Gesamtmenge
von 200,0 Liter überschritten wird, dann wird eine Steueranmeldung nach
Vordruck 2075 verlangt.
Und wer dann noch viel fragt, der darf noch mehr melden.
Demnächst dann wohl noch jeden Verzehr eines selbst gebrauten Bieres.
Gruß Matze ____________________ Auch Wasser ist ein edler Tropfen, kocht man es mit Malz und
Hopfen.
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Antwort 71 |
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Senior Member Beiträge: 290 Registriert: 20.8.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.1.2012 um 20:39 |
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Hallo,
hab folgendes Problem: habe eine schlampige Buchführung (da ich letztes
Jahr sage und schreibe 10 mal mit lauter Kleinsuden ziemlich oft gebraut
und den Überblick verloren habe.. )
Hab jetzt mal nachgerechnet nach den Aufzeichnungen und glaube, dass ich 16
l über den 200 l bin.
Bin jetzt als braver Steuerschuldner gleich mal tätig dachte ich mir und
hab das Formular bzw. Vordruck 2075 vom HZA runtergeladen und ausgefüllt.
Ach Gott, ich will da echt nix falsch machen, bin sonst kein Schisshase
aber da ich weiß, dass der Zoll sich
Betretungsbefugnisse usw. holen kann, möcht ich echt nichts am Fiskus
vorbeimogeln..
Jetzt bin ich mir voll unsicher, was ist, wenn die vom HZA merken, dass ich
einen Sud vergessen habe anzumelden, krieg ich dann eine Strafe (trotz
meiner Ehrlichkeit hinterher jetzt) aufgebrummt?
Und was ist, wenn ich zwar andersrum brav alle Sude anmelde und bei über
200 l ankomme, aber vergesse, die Steuererklärung zu machen; ist es dann
nicht Aufgabe des Zolls mich zu mahnen? Könnten doch selbst a bisserl den
Taschenrechner bemühen und mir dann halt gleich einen Überweisungsträger
zukommen lassen oder??
schönen Gruß vom Paragrafenreiter -Barney
[Editiert am 2.1.2012 um 20:39 von Barney Gumble]
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Antwort 72 |
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Posting Freak Beiträge: 1199 Registriert: 28.7.2002 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.1.2012 um 20:45 |
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Hallo,
kann mir mal einer auf die Sprünge helfen, wo auf der Zollseite steht, dass
man als Hobbybrauer eine "Buchführung" machen muss.
Gruß
Rainer
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Antwort 73 |
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Posting Freak Beiträge: 1791 Registriert: 6.7.2004 Status: Offline
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erstellt am: 2.1.2012 um 20:46 |
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Ihr habt (macht) euch teilweise auch Probleme. Woher soll der Zoll denn
wissen, wieviel bei jedem Sud tatsächlich heraus gekommen ist. Das Kann ja
durchaus von der angemeldeten Menge abweichen und insgesamt 10 Prozent mehr
geworden sein als geplant.
Denkst du eigentlich ernsthaft, dass deine lächerliche Biersteuererklärung
mit den Sudanmeldungen abgeglichen wird? Wenn überhaupt, dann aus
Gehässigkeit, weil du mit dem Kleinkram Arbeit verursachst..... ____________________ Meine Homepage für Brauseminare: http://www.bierschmiede.de
Mein Bierblog: http://www.bierblog.udo-toensing.de
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Antwort 74 |
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