Posting Freak Beiträge: 611 Registriert: 5.9.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.1.2012 um 23:08 |
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In vielen Threads wurde bisher geklärt, daß das
vom jeweiligen Zollamt und dessen Auslegung der Vorgaben abhängt. Manche
Hobbybrauer müssen daher immer melden, andere haben Glück und müssen sich
nur bei mehr als 200 Liter wieder melden.
Auch mit der Neufassung der Zoll Webpage wird sich daran wohl nix ändern. ____________________ In Planung: -
Am Reifen: Klosterbier ; Stout ; Citrageist
Angezapft: Pale Ale mit Ami-Hopfen
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Antwort 100 |
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Posting Freak Beiträge: 2942 Registriert: 29.4.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.1.2012 um 23:16 |
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och, Jungs, macht es einfach und fertig, und keiner kann euch ans Bein
pissen, versteht ihr es jetzt?
Ich hatte schon Besuch vom Zoll als Hobbybrauer!
Mit freundlichen, hobbybraulichen Grüßen, Volco
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Antwort 101 |
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Posting Freak Beiträge: 1101 Registriert: 2.4.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.1.2012 um 00:17 |
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Eigentlich wirklich unnötig, was wir uns antun müssen um unsrem Hobby
nachzugehen.
Wenn man daheim Wein oder sowas macht ist das vollkommen egal wie viel und
wann etc.
Bei mir geht es eig noch, ich schicke einfach das Formular dass ich von
denen habe vor jedem Braugang per Email zum HZA Mannheim.
Damit hat sich das, bisher wurde darauf auch noch nie reagiert und wenn
jemand vom Zoll vorbeikommt bekommt er halt ne Einweisung wie man daheim
sein Bier braut, evtl kann man dadurch ja auch sein Hobby verbreiten, wer
weiß.
Macht euch kein Sorgen, meldet es immer an und dann hat sichs.
Weiß auch gar nicht warum hier so viel diskutiert wird, obwohl ich auch
gerne hier reinschaue in den Thread.
Im Endeffekt glaube ich sowieso, dass niemandem der redlich daheim seine
200 Liter braut an den Karren gefahren wird.
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Antwort 102 |
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Posting Freak Beiträge: 1181 Registriert: 19.9.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.1.2012 um 07:59 |
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Zitat von hoepfli, am 3.1.2012 um
23:16 | och, Jungs, macht es einfach und
fertig, und keiner kann euch ans Bein pissen, versteht ihr es jetzt?
Ich hatte schon Besuch vom Zoll als Hobbybrauer!
Mit freundlichen, hobbybraulichen Grüßen, Volco
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Man kannst du auch mal sachlich antworten und uns nicht wie dumme Jungs
antröten!
Wenn du es anders handhabst, vielleicht weil du mal Besuch hattest und es
bei dir anders gefordert ist, dann mache es bitte auch weiter so! Es hat ja
keiner gesagt das deine Handhabung falsch ist! Und keiner hat hier
geschrieben das man grundsätzlich nicht anmelden soll!
Wenn du mal die Zollanmeldungen von jmsanta aus Antwort 81 mit
meiner aus Antwort 90 vergleichen würdest, muss man doch sehen das das HZA
nicht das gleiche fordert. Ich brauche laut dem Brief nicht jeden Sud
anmelden! Ich werde alle Sude genau in meinen Akten notieren. Falls ich
Besuch vom Zoll bekommen sollte kann ich denen dann alles wie gefordert
vorlegen. Sollte ich über die 200 Liter Freimenge kommen, sieht es
natürlich anders aus und ich werde mich bei denen melden.
Würde mich über sachliche Antworten freuen.
Gruß Matze
[Editiert am 4.1.2012 um 08:08 von klostersander]
____________________ Auch Wasser ist ein edler Tropfen, kocht man es mit Malz und
Hopfen.
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Antwort 103 |
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Posting Freak Beiträge: 2828 Registriert: 30.11.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.1.2012 um 11:36 |
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Zitat von hoepfli, am 3.1.2012 um
23:02 | ,
Matze, in vielen Threads wurde dieses eigentlich schon erklärt.
Jahresanmeldung, Punkt und aus und
jeder einzelne Sud als Hobbybrauer mit Datum und Adresse,
das hat nichts mit dem Schaubrauen zu tun! |
Ich lese aber auch keine Aufforderung jeden Sud zu melden heraus?
So wie der Satz formuliert ist meldet man einmal im Jahr an und das
wars.
Meine Frage geht mehr in die Richtung warum man auf die Idee kommen sollte
jeden Sud melden zu wollen?
Hier nochmal die Formulierung von Zoll.de:
Bevor Sie mit dem Brauen Ihres Bieres beginnen, müssen Sie dem
zuständigen Hauptzollamt den Beginn der Herstellung, den
Herstellungsort und die voraussichtliche Menge an Bier, die im Kalenderjahr
von Ihnen erzeugt werden soll, formlos mitteilen.
Es ist ja nicht davon auszugehen das man nur einmal im Jahr braut. Somit
ist mit beginn das Kalenderjahr gemeint.
Soweit mein Verständnis von Juristendeutsch.
Kirk
[Editiert am 4.1.2012 um 11:37 von Kirk1701]
____________________
Dieses Bier ist in Deutschland leider
nicht verfügbar, da es möglicherweise
Hopfen enthält, für die die erforderlichen
Geschmacksrechte von der GMEA nicht
eingeräumt wurden
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Antwort 104 |
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Posting Freak Beiträge: 1791 Registriert: 6.7.2004 Status: Offline
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erstellt am: 4.1.2012 um 11:48 |
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Zitat: |
Zitat von hoepfli, am 3/1/2012 um 23:02
,
Matze, in vielen Threads wurde dieses eigentlich schon erklärt.
Jahresanmeldung, Punkt und aus und
jeder einzelne Sud als Hobbybrauer mit Datum und Adresse,
das hat nichts mit dem Schaubrauen zu
tun!
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Zitat: | och, Jungs, macht es
einfach und fertig, und keiner kann euch ans Bein pissen, versteht ihr es
jetzt?
Ich hatte schon Besuch vom Zoll als Hobbybrauer!
Mit freundlichen, hobbybraulichen Grüßen,
Volco |
Warum sollten wir das machen? Weil dein HZA bei DIR darauf besteht, sollen
wir jetzt auch jeden Sud vorher anmelden?
Du hast offensichtlich die dazu gehörenden Threads nicht sonderlich
aufmerksam gelesen. Es gibt Hobbybrauer die jeden Sud anmelden müssen, weil
es das HZA so will und es gibt welche, die das nicht müssen, weil das HZA
darauf verzichtet.
DAS hatten wir aber schon in unzählingen Threads geklärt. ____________________ Meine Homepage für Brauseminare: http://www.bierschmiede.de
Mein Bierblog: http://www.bierblog.udo-toensing.de
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Antwort 105 |
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Posting Freak Beiträge: 2942 Registriert: 29.4.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.1.2012 um 12:03 |
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Doch, doch, ich habe alles gelesen.
Ich würde die oben genannten Briefe als Antwort auf eure Jahresanmeldung
sehen und würde mich nicht darauf versteifen, dass, nur weil es in den
Briefen nicht drin steht, ihr ohne Einzelanmeldung davon kommt.
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Antwort 106 |
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Posting Freak Beiträge: 2175 Registriert: 9.11.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.1.2012 um 12:59 |
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Hi,
vielleicht erbarmt sich ja mal jemand und lässt das Thema endlich vor
Gericht klären. Ohne Urteil könnten wir hier diskutieren bis wir schwarz
werden. Jedes Zollamt wird das Ganze so auslegen wie der Sachbearbeiter die
Gesetzeslage persönlich interpretiert.
So einfach ist das
VG, Markus
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Antwort 107 |
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Posting Freak Beiträge: 1002 Registriert: 27.7.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.1.2012 um 13:25 |
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Hallo,
und erst mal ein ""Gutes neues Jahr" in die Runde.
Das HZA Koblenz ist mit einer einzigen Jahresmeldung zufrieden, es sei denn
die freien 200 Liter werden überschritten.
Eventuell wäre es ja interessant, die unterschiedlichen Forderungen der
verschiedenen HZA in einer Liste/Tabelle zu sammeln um mal einen Überblick
über die "Auslegungsbreite" zu bekommen.
Geht so etwas im Forum?
Viele Grüße
Michael
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Antwort 108 |
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Posting Freak Beiträge: 1181 Registriert: 19.9.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.1.2012 um 14:01 |
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Gute Idee - aber wer machts?
Es gibt ja wirklich viele verschieden ausgelegte Verfahrensweisen.
Eine einheitliche Regelung wird wohl nicht kommen - zumindest nicht so
schnell!
Gruß Matze ____________________ Auch Wasser ist ein edler Tropfen, kocht man es mit Malz und
Hopfen.
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Antwort 109 |
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Senior Member Beiträge: 445 Registriert: 8.10.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.1.2012 um 14:21 |
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weitere Möglichkeiten....
Beitritt zum Bund der Steuerzahler
Zitat von Justiziarin des Bundes der
Steuerzahler | der Bund der Steuerzahler setzt sich
für die Abschaffung sog. Bagatellsteuern ein. Häufig stehen hier nämlich
der Aufwand der Steuererhebung und die erzielten Einnahmen in keinem
Verhältnis. Dennoch hält der Gesetzgeber an vielen dieser Steuern fest
(z.B. Schaumweinsteuer, Brandweinsteuer). Zum Teil wurden derartige Steuern
aber auch abgeschafft, wie etwa die Tee- oder Salzsteuer. Häufig werden
solche Steuern mit außerfiskalischen Zielen gerechtfertigt, zum Beispiel
mit dem Gesundheitsschutz bei der Alkopopsteuer.
Konkrete Bestrebungen die Biersteuer abzuschaffen bzw. zu Vereinfachungen
sind uns gegenwärtig nicht bekannt. Unter Umständen kann Ihnen der Verband
der Brauereien weiterhelfen. Der Bund der Steuerzahler wird diese Thematik
weiterhin sehr aufmerksam verfolgen.
Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere Arbeit als Mitglied unterstützen
könnten. Informationen dazu erhalten sie unter
www.steuerzahler.de. |
Briefe/Mails an den/die Bundestagsabgeordneten aus eigenem
Wahlkreis/Wahlkreise des zuständigen HZA. ____________________ "Die Ungeduld hat häufig Schuld." - W. Busch
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Antwort 110 |
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Posting Freak Beiträge: 2828 Registriert: 30.11.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.1.2012 um 14:26 |
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Ich finde das auch eine gute Idee.
Vielleicht starten wir ganz einfach....
Welches HZA gibt sich mit einer Jahresanmeldung zufrieden?
1. HZA Koblenz (Schlupfer)
2. HZA Osnabrück (Tudo)
3. HZA Itzehoe (klostersander)
4. HZA Oldenburg (Moorschwein)
5. HZA Augsburg (Thomator)
6. HZA Hannover (KarlsBrau)
Das HZA möchte jeden Sud gemeldet haben
1. HZA Aachen (jmsanta, Barkeeper)
2. HZA Darmstadt (mcgyver2k)
3. HZA Saarbrücken (FUH, tempestas, Erlenmeyer)
4. HZA Nürnberg (hiasl)
5. HZA Giessen (Basti_H)
6. HZA Darmstadt (ggansde)
7. HZA Schweinfurt (Uwe12)
8. HZA Dresden (hoepfli)
9. HZA Münster (zoomer)
10. HZA München (morpheus_muc)
11. HZA Köln (BodoW)
12. HZA Krefeld (ben utzmich)
13. HZA Berlin (Berliner)
14. HZA Erfurt (tinoquell)
15. HZA Karlsruhe (Earl)
Kirk
PS: Habt ihr etwas dagegen wenn ich das hier so aufliste? Einfach posten
und ich editiere den Beitrag, ok?
PSPS: Habe ich wen vergessen?
[Editiert am 8.1.2012 um 15:24 von Kirk1701]
____________________
Dieses Bier ist in Deutschland leider
nicht verfügbar, da es möglicherweise
Hopfen enthält, für die die erforderlichen
Geschmacksrechte von der GMEA nicht
eingeräumt wurden
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Antwort 111 |
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Posting Freak Beiträge: 1791 Registriert: 6.7.2004 Status: Offline
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erstellt am: 4.1.2012 um 14:27 |
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Zitat: | ......nur weil es in den
Briefen nicht drin steht, ihr ohne Einzelanmeldung davon kommt.
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Wenn das HZA Osnabrück mir schreibt, dass ich meinen Meldeverpflichtungen
mit der jährlichen Anmeldung nachgekommen bin, dann reicht mir das so.
Aus anderen Quellen ergibt sich nämlich nicht, dass man jeden Sud anmelden
muss.
Aber du kannst das ja halten wie du willst.
Vielleicht denkt ja auch mal jeder, dem seine Grundwasserpumpe von der
Stadt genehmigt wurde darüber nach, ob er vorsichtshalber jede
Wasserentnahme eine Woche vorher schriftlich anzeigt. Nicht dass es da auch
noch eventuell Ärger geben könnte.......
Gruß
Udo ____________________ Meine Homepage für Brauseminare: http://www.bierschmiede.de
Mein Bierblog: http://www.bierblog.udo-toensing.de
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Antwort 112 |
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Senior Member Beiträge: 445 Registriert: 8.10.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.1.2012 um 14:31 |
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Diesem asterixesken Berichten kann ich um eine Komponente ergänzen, denn
mein HZA verzichtet auf die Jahresanmeldung...
Zitat von Herr S, HZA Aachen vom
10.10.2011 | Die Freimengenregelung in Höhe von 200
Liter Bier für Hobbybrauer gilt für
ein Kalenderjahr.
Dies ist eine Regelung bezüglich der Menge. Die Anzeigepflicht ergibt
sich
aus steuerlichen Überwachungsgründen.
Eine neuerliche Anzeige für jedes kommende Kalenderjahr erachte ich
als
überflüssig, wenn die Brauvorgänge durch die Brauanzeigen fortlaufend
angezeigt werden.
Der jährlichen gesammelten Anzeige von Brauvorgängen kann ich aus
Überwachungsgründen nicht entsprechen.
Ich wünsche Ihnen gutes Gelingen. |
____________________ "Die Ungeduld hat häufig Schuld." - W. Busch
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Antwort 113 |
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Posting Freak Beiträge: 2828 Registriert: 30.11.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.1.2012 um 14:37 |
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Zitat von jmsanta, am 4.1.2012 um
14:31 |
Diesem asterixesken Berichten kann ich um eine Komponente ergänzen, denn
mein HZA verzichtet auf die Jahresanmeldung...
Zitat von Herr S, HZA Aachen vom
10.10.2011 | Die Freimengenregelung in Höhe von 200
Liter Bier für Hobbybrauer gilt für
ein Kalenderjahr.
Dies ist eine Regelung bezüglich der Menge. Die Anzeigepflicht ergibt
sich
aus steuerlichen Überwachungsgründen.
Eine neuerliche Anzeige für jedes kommende Kalenderjahr erachte ich
als
überflüssig, wenn die Brauvorgänge durch die Brauanzeigen fortlaufend
angezeigt werden.
Der jährlichen gesammelten Anzeige von Brauvorgängen kann ich aus
Überwachungsgründen nicht entsprechen.
Ich wünsche Ihnen gutes Gelingen. |
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Sorry, was denn jetzt? Einmal anmelden und gut ist? Habe deine Antwort
nihct verstanden....
Kirk ____________________
Dieses Bier ist in Deutschland leider
nicht verfügbar, da es möglicherweise
Hopfen enthält, für die die erforderlichen
Geschmacksrechte von der GMEA nicht
eingeräumt wurden
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Antwort 114 |
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Senior Member Beiträge: 450 Registriert: 24.8.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.1.2012 um 14:37 |
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Hi,
das sehe ich auch so.
Nur wenn das HZA für jeden Sud vorab eine Mitteilung verlangt, schreibt das
HZA das auch.
Das liegt im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters.
Allerdings müssen Mengen über 200l versteuert werden, das ist ja dann in
der Jahresmeldung auch ersichtlich.
Tip: Ruft den Sachbearbeiter im HZA an und fragt nach, ob Erleichterungen
zugelassen werden.
Da es im Ermessen des Zollamtes liegt, kann es durchaus sein, das einer
Jahresmeldung zugestimmt wird.
Insbesondere wenn die Freimenge von 200l absehbar nicht überschritten wird,
lassen sich einige HZA darauf ein.
Muss auch jeder selber wissen, wie er es machen möchte.
Ebend eine e-mail mit Meldung des jeweiligen Sudes 3 Tage vor Brautermin
ist ja auch schnell geschrieben und macht zumindes mir keine Mühe
Gruß
Reinhard
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Antwort 115 |
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Senior Member Beiträge: 450 Registriert: 24.8.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.1.2012 um 14:42 |
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Zitat von Herr S, HZA Aachen vom 10.10.2011
Die Freimengenregelung in Höhe von 200 Liter Bier für Hobbybrauer gilt
für
ein Kalenderjahr.
Dies ist eine Regelung bezüglich der Menge. Die Anzeigepflicht ergibt
sich
aus steuerlichen Überwachungsgründen.
Eine neuerliche Anzeige für jedes kommende Kalenderjahr erachte ich als
überflüssig, wenn die Brauvorgänge durch die Brauanzeigen fortlaufend
angezeigt werden.
Der jährlichen gesammelten Anzeige von Brauvorgängen kann ich aus
Überwachungsgründen nicht entsprechen.
Ich wünsche Ihnen gutes Gelingen.
Hier muss jeder Sud vor Braubeginn gemeldet werden.
Auf die Jahresmeldung kann verzichtet werden.
Ist bei meinem HZA genauso.
Gruß
Reinhard
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Antwort 116 |
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Posting Freak Beiträge: 2828 Registriert: 30.11.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.1.2012 um 14:42 |
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Du meldest jeden Sud an? Welches HZA?
Kirk ____________________
Dieses Bier ist in Deutschland leider
nicht verfügbar, da es möglicherweise
Hopfen enthält, für die die erforderlichen
Geschmacksrechte von der GMEA nicht
eingeräumt wurden
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Antwort 117 |
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Senior Member Beiträge: 445 Registriert: 8.10.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.1.2012 um 14:45 |
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Steh doch da...
Das HZA Aachen verzichtet auf die Jahresmeldung, erwartet aber eine
Anmeldung der einzelnen Sude. ____________________ "Die Ungeduld hat häufig Schuld." - W. Busch
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Antwort 118 |
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Posting Freak Beiträge: 2828 Registriert: 30.11.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.1.2012 um 14:46 |
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ist ergänzt! ____________________
Dieses Bier ist in Deutschland leider
nicht verfügbar, da es möglicherweise
Hopfen enthält, für die die erforderlichen
Geschmacksrechte von der GMEA nicht
eingeräumt wurden
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Antwort 119 |
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Posting Freak Beiträge: 2175 Registriert: 9.11.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.1.2012 um 14:56 |
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HZA Darmstadt möchte eine Jahresanmeldung und jeden Sud mindestens 14 Tage
im voraus zumindest per e-mail gemeldet bekommen. Das habe ich so eindeutig
in Schriftform mitgeteilt bekommen.
Weiterhin habe ich schriftlich, dass ich die Herstellung von Würze im
Rahmen eines Schaubrauens ebenfalls vorab zu melden habe.
VG, Markus
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Antwort 120 |
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Posting Freak Beiträge: 2942 Registriert: 29.4.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.1.2012 um 15:00 |
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Auch das HZA Dresden möchte jeden Sud angemeldet sehen, email reicht ein
paar Tage vorher.
volco
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Antwort 121 |
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Posting Freak Beiträge: 2175 Registriert: 9.11.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.1.2012 um 15:10 |
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Der Kracher wäre es ja, wenn dasselbe HZA in beiden Kategorien auftaucht
(was ich mir durchaus vorstellen könnte).
VG, Markus
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Antwort 122 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.1.2012 um 15:13 |
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Das einzige was hilft ist wohl folgendes:
Es braucht viel mehr Hobbybrauer in Deutschland die alle ganz ehrlich alles
anzeigen, dann müssen die irgend wann Erleichterungen zulassen, sonst
kommen die nicht mehr hinter her mit Arbeit.
Stefan
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Antwort 123 |
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Posting Freak Beiträge: 2828 Registriert: 30.11.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.1.2012 um 15:50 |
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Deswegen bin ich ja dabei in Antwort 111 die Fakten zusammen zu schreiben.
Ich glaube ich habe jetzt alle 5 Seiten nach belegbaren Infos durch....
Neuen Input immer hier rein :-)
Kirk
[Editiert am 4.1.2012 um 15:51 von Kirk1701]
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Dieses Bier ist in Deutschland leider
nicht verfügbar, da es möglicherweise
Hopfen enthält, für die die erforderlichen
Geschmacksrechte von der GMEA nicht
eingeräumt wurden
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Antwort 124 |
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